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Verschiedenes
| | | Einlass-Stempel erleichtert den Einkauf im Freiburger Innenstadteinzelhandel | Ab Donnerstag, 20. Januar 2022 wird es im Freiburger Innenstadteinzelhandel einen sogenannten Einlass-Stempel geben. Der Stempel dient als 2G-Nachweis, der für den Zutritt zu den meisten Geschäften erforderlich ist. Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, muss den erforderlichen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) lediglich einmal pro Einkaufstag in einem der teilnehmenden Geschäfte, die den Einlass-Stempel vergeben, vorzeigen. Nach Vorlage des entsprechenden Nachweises sowie eines Ausweisdokumentes erhalten die Kundinnen und Kunden den Stempel, der in anderen Geschäften nur kurz vorgezeigt werden muss.
Mit der Aktion knüpfen die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) und die Aktionsgemeinschaft z’ Friburg in der Stadt e.V. an den Erfolg der vom 18. bis 31. Dezember 2021 angebotenen Einlass-Bänder an und möchten den lokalen Innenstadteinzelhandel damit weiterhin bei der Kontrolle der Nachweise entlasten sowie mögliche Wartezeiten vor den Geschäften verkürzen.
Eine Übersicht der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, bei denen interessierte Kundinnen und Kunden den Stempel erhalten, wird online unter www.shopping.freiburg.de/2g-kontrolle zu finden sein. Die Liste wird laufend aktualisiert. Händlerinnen und Händler der Freiburger Innenstadt, die sich gerne beteiligen möchten, können sich unter www.freiburgtourismus-partnerportal.de/aktuelles/2g-kontrolle informieren. | Mehr | | | |
| | | | Karlsruhe: Lichterkette als Appell an Bürgerinnen und Bürger | Mitarbeitende aus dem Gesundheitswesen machen auf hohe Belastung aufmerksam und rufen zum Impfen auf
Am kommenden Wochenende appellieren die Karlsruher Rettungs- und Sanitätsdienst-Organisationen mit einer gemeinsamen Aktion an die Bürgerinnen und Bürger, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten und weisen auf die Wichtigkeit des Impfens hin. Die Stadt Karlsruhe begrüßt diese Initiative und begreift sie als Zeichen der Wertschätzung und Betonung der hohen Belastung, welcher die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens in der Corona-Pandemie ausgesetzt waren und immer noch sind. Um das zu unterstreichen, wird auch Gesundheitsdezernentin Bürgermeisterin Bettina Lisbach als Vertreterin der Stadt anwesend sein.
Lichterkette in der Kaiserstraße
Auf Initiative des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) formen Mitarbeitende aus der Ärzteschaft Karlsruhe, den hiesigen Apotheken, Pflegekräfte aus Kliniken und Heimen, Praxis- und Labormitarbeitende, Therapeutinnen und Therapeuten und weitere medizinische Fachkräfte am Samstag, 15. Januar, in der Zeit von 17:45 bis 18:15 Uhr eine Lichterkette in der Kaiserstraße.
Die Veranstaltung ist als stille Aktion geplant, die Teilnahme soll Kräften aus dem Gesundheitswesen vorbehalten sein.
Glockengeläut als Einladung zum Gebet für eine solidarische Gesellschaft
Christuskirche, Stadtkirche, Lutherkirche und weitere evangelische Kirchen in Karlsruhe werden jedoch aus diesem Anlass am Samstag um 18 Uhr mit Glockengeläut zum Gebet für eine solidarische Gesellschaft einladen. Auch in den katholischen Kirchen werden die Anliegen aufgegriffen. | Mehr | | | |
| | | | „Herr Scholz, das Ziel heißt ‚Impfpflicht für alle‘!“ | Südbadische Betriebe haben das Zaudern satt – Entscheidungen müssen her
In Sachen Impfpflicht tritt die neue Bundesregierung seit Wochen auf der Stelle. Die beschlossene Impfpflicht im Medizin- und Pflegebereich ist nur ein Anfang – nur eine Impfpflicht für alle führt zu einer Beruhigung der Lage. Das ewige Hin und Her belastet alle – insbesondere die Wirtschaft.
Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte. Bundeskanzler Scholz soll endlich Führungsstärke zeigen und alle Koalitionsparteien auf eine Linie bringen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung bislang keinen Gesetzesentwurf zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht vorgelegt hat. Fatal ist zudem der Plan, den Fraktionszwang bei einer geplanten Abstimmung im Bundestag aufzuheben. Die beschlossene Einführung einer Impfpflicht für Beschäftigte im Medizin- und Pflegebereich ist ein erster Schritt, führt aber nur zu einer Stigmatisierung der dort Beschäftigten. Problem sind die ungeimpften Patienten / Pflegebedürftigen – sie sorgen für überlastete Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und tragen oft das Virus weiter. Eine allgemeine Impfpflicht schiebt dem einen Riegel vor.
Nur eine allgemeine Impfpflicht nimmt auch den südbadischen Betrieben die Sorge, dass Teile der Belegschaft lange Zeit ausfallen könnten und schlimmstenfalls der Betrieb corona-bedingt schließen muss. Dies gilt insbesondere für Betriebe mit viel Kundenkontakt, etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Handwerk. Sie profitieren massiv von einer allgemeinen Impfpflicht – damit gäbe es weniger Hürden für die Kunden, gastronomische Betriebe oder Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen und Handwerker ins Haus kommen zu lassen.
„Es muss endlich richtig vorwärts gehen in unseren südbadischen Unternehmen“, erklärt Cornelia Rupp-Hafner, VBUHauptgeschäftsführerin und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied: „Jede weitere Verzögerung bei der Einführung der allgemeinen Impfpflicht gefährdet die Gesundheit vieler Beschäftigter und Unternehmer/-innen hier in Südbaden – sie führt auch zum wirtschaftlichen Kollaps. Schließlich müssen Rechnungen beglichen und Gehälter gezahlt werden.“ Sie fügt hinzu: „Herr Scholz, führen Sie endlich das Land! Nur entschiedenes Handeln in der Corona-Frage entzieht der weiteren Spaltung des Landes die Grundlagen.“ | | | | |
| Händelstraße (c) Foto: Monika Müller-Gmelin, Stadt Karlsruhe | | | Karlsruhe: Erneuerung der Händelstraße beginnt | Umleitung ab Montag, 17. Januar
Am Montag, 17. Januar, beginnen die Umbauarbeiten in der Händelstraße zwischen Kaiserallee und Ludwig-Marum-Straße. Bis voraussichtlich Ende September 2022 sollen dort die Fahrbahn sowie der östliche Gehweg in mehreren Abschnitten saniert werden. Zusätzlich werden am östlichen Fahrbahnrand Parkbuchten hergestellt und die bisherige Seilhängebeleuchtung durch moderne LED-Beleuchtungsmasten ersetzt.
Der erste Bauabschnitt umfasst den Kreuzungsbereich Händelstraße und Ludwig-Marum-Straße. Während der Baumaßnahme ist die Händelstraße im jeweiligen Bauabschnitt für den Verkehr gesperrt. Umleitungen werden über die Blücherstraße sowie kleinräumig um das jeweilige Baufeld ausgeschildert. | Mehr | | | |
| | | | Karlsruhe: Wohnwerkstatt legt neues Programm vor | Reihe startet am 17. Februar mit Online-Angebot
Die Wohnwerkstatt Karlsruhe bietet Seminare, Onlineangebote und Workshops rund um die Themen Wohnen und Wohnzukunft an. Von der Frage, ob ein Leben und Ruhestand im Ausland realisierbar ist bis hin zur pflegerischen Versorgung im Quartier ist das neue Programm gefüllt mit innovativen, spannenden und inspirierenden Themen. Ziel ist es, individuell und kreativ zu durchdenken, wie das eigene Lebens- und Wohnmodell in Zukunft aussehen soll. Die Wohnwerkstatt Karlsruhe startet am Donnerstag, 17. Februar, um 18 Uhr mit dem Online-Angebot "Die Häuser denen, die drin wohnen" und der Frage an das Mietshäusersyndikat, wie man ohne viel Eigenkapital gemeinschaftliche Wohnprojekte realisieren kann.
Alle weiteren Termine erfahren Interessierte im Internet unter www.wohnwerkstatt-karlsruhe.de oder www.karlsruhe.de/senioren sowie telefonisch bei Katrin Hardt vom Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe unter der Rufnummer 0721 133 5420. | Mehr | | | |
| | | | Freiburg: Schwerpunktkontrollen zum Gehwegparken beginnen | Kontrolliert wird im Institutsviertel und in Herdern-West - Behinderungen von Fußgängerinnen und Fußgängern und Menschen mit Handicap werden minimiert
Ab Montag, 17. Januar, beginnt der Gemeindevollzugsdienst (GVD) das Gehwegparken in dafür ausgewiesenen Bereichen von Herdern-West und Neuburg zu kontrollieren und kostenpflichtig zu beanstanden.
Bereits Mitte Dezember wurden die Beschilderung des ruhenden Verkehrs geändert. Die Parkscheinpflicht wurde ausgedehnt und die Bewohnerparkgebiete neu gefasst und ausgeweitet.
Das neue Bewohnerparkgebiet Institutsviertel umfasst nun den Bereich zwischen der Friedrichstraße und der HermannHerder-Straße und zwischen der Habsburger Straße und der Hauptbahnlinie. Das Bewohnerparkgebiet Herdern-West reicht von der Hermann-Herder-Straße und der Bahnstrecke bis zur Okenstraße im Norden und Schänzlestraße – Habsburgerstraße im Osten.
In beiden Gebieten ist das Parken nur noch mit Parkschein (auch elektronischer Parkschein – „Handy-Parkschein“ möglich) oder mit Bewohnerparkausweis zulässig.
Ebenfalls überarbeitet und klar geregelt wurde das Parken auf Gehwegen. Das Parken auf Gehwegen ist nur dort zulässig, wo es durch Markierung und/oder Beschilderung ausdrücklich zugelassen ist. So besteht zum Beispiel in der Stefan-Meier-Straße in einigen Bereichen keine Möglichkeit mehr, auf dem Gehweg zu parken.
Das unzulässige Parken auf Gehwegen schränkt den Bewegungsraum für Fußgänger und Menschen mit Handicap unangemessen ein und kann zu konkreten Behinderungen oder Gefährdungen führen. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden deshalb aufgefordert, sich an die Vorschriften zum ruhenden Verkehr zu halten. | | | | |
| | | | Hörspieltipp: Die Gefangene | Hörspiel nach dem Roman "La Prisonnière" von Marcel Proust
Aus dem Französischen von Bernd-Jürgen Fischer
Mit: Michael Rotschopf, Lilith Stangenberg, Gerd Wameling, Leslie Malton u. a.
Komposition: Hermann Kretzschmar
Musik: Ensemble Modern
Hörspielbearbeitung: Manfred Hess und Hermann Kretzschmar
Regie: Iris Drögekamp und Hermann Kretzschmar
(Produktion: SWR/Dlf 2019)
Teil 1 - Leben mit Albertine in Paris
Teil 2 - Die Soiree bei den Verdurin
Teil 3 - Albertines Verschwinden
anschließend ca. 3.10 Uhr:
Die Welt des Marcel Proust
Essay von Ingeborg Bachmann
Das Jubiläumsjahr zum 100. Geburtstag von Marcel Proust leitet SWR2 mit der Adaption seines Buches „Die Gefangene“ ein, der Fortsetzung von „Sodom und Gomorrha“. Proust erweist sich als Servicedienstleister zu Fragen bei Trennungsschmerz, Geschlechtervorlieben oder Angst vor Endlichkeit und Tod. Erzählt wird die Geschichte von Marcel und seiner lebenslustigen Geliebten Albertine, die gleich einer Gefangenen seiner Eifersucht und jenseits aller Konventionen in seinem Elternhaus wohnt. Aber wer ist Sklave, wer Herr(in) in diesem Liebesspiel, dessen Voraussetzung die Lust an der Lüge ist?
Samstag, 15. Januar 2022, 23:03 Uhr
SWR2 Ohne Limit (bis 6 Uhr) | | | | |
| | | | Freiburg: Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Menschen | Sieben-Tage-Inzidenz in Freiburg an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500
Freiburg, 10.1.22. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Freiburg liegt seit zwei aufeinanderfolgenden Tag über 500. Das hat das zuständige Gesundheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald heute festgestellt. Laut § 17a der aktuellen Corona-Verordnung des Landes gelten deshalb ab morgen, 11. Januar, Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die nicht immunisiert sind. Als immunisiert gilt, wer gegen Covid-19 geimpft oder von Covid-19 genesen ist. Einer Auffrischungsimpfung (Booster) bedarf es nicht.
Nicht-immunisierte Menschen ist gemäß § 17a Abs. 2 der Corona-Verordnung des Landes ab morgen der Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung oder sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.
Als triftiger Grund werden in der Corona-Verordnung des Landes beispielsweise folgende Gründe genannt: Die Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, der Besuch von bestimmten Veranstaltungen (z.B. Gremiensitzungen), Versammlungen, Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Als Ausnahme ist auch der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft aufgeführt. Außerdem die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich. Zudem ist als triftiger Grund die Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen sowie die allein ausgeübte körperliche Bewegung im Freien, nicht jedoch in Sportanlagen, festgelegt. Triftiger Grund sind auch unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren und sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.
Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind schließlich insbesondere Personen unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden laut der aktuellen Corona-Verordnung aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Freiburg an fünf Tagen unter 500 liegt. | | | | |
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