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Fahrradanhänger: Nur 3 von 12 sind empfehlenswert |
Fix ans Rad gekoppelt – fertig ist das Taxi für bis zu zwei Kinder. Neben vier empfehlenswerten Fahrradanhängern fanden die Tester auch Modelle, die den Nachwuchs gefährden. Die Stiftung Warentest hat für die Juli-Ausgabe der Zeitschrift test zwölf Fahrradanhänger geprüft. Im Test traten neun Zweisitzer und drei Einsitzer gegeneinander an, Spitzenmodelle für bis zu 925 Euro und einfache Hänger ab 96 Euro. Die Ergebnisse reichen von gut bis mangelhaft.
Im Fahrradanhänger sollen Kinder sicher und bequem unterwegs sein. Nur wenige Modelle werden dem gerecht. Lediglich drei sehr teure Modelle schneiden gut ab, ein Modell ist befriedigend. Die anderen liegen klar dahinter: Drei sind nur ausreichend, weil Kinder zu schnell herauswachsen, und fünf schneiden mangelhaft ab.
Der Anhänger von Froggy erwies sich im Test als so unsicher, dass die Tester schon im Mai vorab davor warnten, den mit 96 Euro billigsten der geprüften Modelle weiter zu nutzen. Seine Gurte rissen im Labor und im Praxistest. Der Anbieter stoppte den Verkauf. Vier weitere Modelle schneiden mangelhaft ab, weil sie zu wenig Platz bieten, Schadstoffe enthalten oder die kleinen Passagiere bei Unfällen wenig schützen. Unfallsicherheit ist unverzichtbar. Deshalb sollten Kinder im Hänger generell auch einen Helm tragen und angeschnallt sein.
Der Test Fahrradanhänger findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online abrufbar ... |
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Waldbrandgefahr nach Hitzewelle hoch bis sehr hoch. |
Grillen nur an offiziellen Grillstellen im Stadtwald erlaubt
Das Forstamt Freiburg bittet aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr alle Waldbesucherinnen und -besucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf auf keinen Fall Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Platzes zuverlässig gelöscht wird. Dazu bitte einen Kanister Wasser mitführen! Bitte unterlassen Sie das Grillen auf selbst mitgebrachten Grillgeräten!
Im Wald ist das Rauchen von März bis Oktober grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.
Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Sie sollten nicht über Bodenbewuchs oder Gras stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110) zu informieren. In der Vergangenheit hat insbesondere die schnelle Information über einen Brandherd und die daraufhin eingeleitete Bekämpfung regelmäßig zu einer Einschränkung des Schadensausmaßes und zur Vermeidung von Gefahren für Natur und Mensch beigetragen.
Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen. Sie können dazu die Rettungspunkte des Forstamtes, allgemein bekannte Parkplätze, Namen von Waldwegen, Beschilderungen von Wanderwegen und Mountainbike-Strecken oder ähnliches zur Beschreibung nutzen. |
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Erfrischt durch die heiße Jahreszeit: Mineralwasser im Test |
In einem Test der kommenden Ausgabe des ÖKO-TEST Magazins stehen insgesamt 53 natürliche Mineralwasser-Produkte der Sorte Classic auf dem Prüfstand. Das Ergebnis: Für den Durst an heißen Tagen kann die ÖKO-TEST Redaktion viele Marken empfehlen. Bei der Bewertung liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Nachweis von gesundheitlich problematischen Stoffen, etwa Uran und Arsen, sowie, ob die Mineralwässer wie gesetzlich vorgegeben „ursprünglich rein“ sind. Auch die Nachhaltigkeit der Verpackung fließt in das Testergebnis ein. Insgesamt schneiden 22 Produkte mit „sehr gut“ ab. Nur ein Produkt von Apollinaris erhält wegen erhöhter Mengen bedenklicher Inhaltsstoffe die Testnote „ungenügend“.
Zu den Testergebnissen kommen Sie hier .... |
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Rekordjahr im KEIDEL Bad erfordert Schließzeit |
Freiburg, Juni 2019. Mit mehr als über 526.000 Gästen konnte das KEIDEL Bad 2018 erneut einen Besucheranstieg verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr besuchten knapp 56.000 Gäste mehr Freiburgs schöne Therme zum Entspannen und Auftanken. Damit das Bad auch weiterhin einer der beliebtesten Erholungsorte in der Region Freiburg ist, ist eine Schließphase vom 8. Juli – 13. September erforderlich.
Insgesamt zehn Wochen, vom 8. Juli – 13. September 2019, wird das KEIDEL Bad schließen, um notwendige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen. Bereits im vergangenen Jahr wurde mit dem Neubau des Technikkellers ein wichtiger baulicher Schritt begonnen. Die Bauarbeiten werden dieses Jahr abgeschlossen und die neue Technik an den Bestand angeschlossen. Darüber hinaus werden zahlreiche Wärmeleitungen und Stromkabel verlegt und installiert, Filteranlagen werden gereinigt und die Duschbereiche in der Sauna und dem Bad renoviert und saniert. Neben den genannten Bauarbeiten zählen Feinarbeiten wie das Streichen der Wände, Reparaturen an den Bodenfliesen auch zu den Projekten der diesjährigen Schließzeit. Ab dem 14. September 2019 wird das KEIDEL Bad zu den gewohnten Öffnungszeiten, aber in neuem Glanz, wieder für die Gäste geöffnet. Ein besonderes Highlight der Umbauphase ist die neue Erd- und Außensauna, welche Mitte Dezember eröffnet wird. |
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Straßenfest Habsburgerstraße |
Stadtbahnlinien 2 und 4 zeitweise unterbrochen
Am Samstag, den 29. Juni findet auf der Habsburgerstraße ein Straßenfest statt. Zwischen den Haltestellen „Hornusstraße“ und „Europaplatz“ können an diesem Tage deshalb von 8 Uhr morgens bis etwa 20 Uhr keine Straßenbahnen fahren.
In dieser Zeit wird die Stadtbahnlinie 2 von Günterstal kommend über die Hornusstraße hinaus bis zur Haltestelle „Gundelfinger Straße“ verlängert und fährt im 7,5-Minuten Takt, wohingegen die Stadtbahnlinie 4 von der Messe kommend bereits am Europaplatz endet.
Die Haltestellen „Tennenbacher Straße“, „Hauptstraße“ und „Okenstraße“ können während der Veranstaltung leider nicht bedient werden. |
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Freiburger Oberlindenhock: Linie 1 zeitweise unterbrochen |
Wegen des Oberlindenhocks ist die Stadtbahnlinie 1 vom 28. bis zum 30. Juni zwischen 20.01 Uhr und 00.25 Uhr in der Innenstadt unterbrochen. Der Abschnitt zwischen Schwabentor und Bertoldsbrunnen muss in dieser Zeit zu Fuß zurückgelegt werden. Die Freiburger Verkehrs AG bittet alle Fahrgäste einzukalkulieren, dass der Fußweg ihre Wegezeit verlängert. |
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Neue Kunsthalle Mannheim: Kunst im Quadrat |
Stadt in der Stadt lautet das Konzept und ist zugleich Einladung in eine weitläufige, helle Architektur. Um das 22 Meter hohe, lichtdurchflutete Atrium gruppieren sich auf drei Ebenen 13 Ausstellungskuben. Mit dem Metallgewebe an der Außenfassade kann sich jedoch nicht jeder anfreunden. Und überhaupt: Der „Kunsttempel“ bilde einen zu starken Kontrast zum Jugendstilensemble rund um den Wasserturm – so die Kritiker. Andere schätzen die Zurückhaltung des Gebäudes. Dank spannender Sichtachsen können sich die Besucher durch den spektakulären Bau treiben lassen. Ihr Weg führt über Galerien, Brücken und Terrassen in Räume, in denen die Kunst präsentiert und nicht zelebriert wird. |
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Versicherungsrecht |
Irrtümer zu Versicherungen
Ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung: Im Schadensfall ist die Enttäuschung oft groß, denn nur wenige Verbraucher kennen das Kleingedruckte. Wer zum Beispiel glaubt, dass er nach Abschluss einer Versicherung immer sofort geschützt ist oder die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung übernimmt, liegt falsch. Die Zeitschrift Finanztest listet in ihrer Juli-Ausgabe zehn häufige Irrtümer zu Versicherungen auf und gibt Tipps für einen besseren Schutz.
Bei einigen Versicherungen setzt der komplette Schutz erst nach einer Wartezeit ein, z.B. bei der Rechtsschutzversicherung, bei Zahnzusatzversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen. Die private Haftpflichtversicherung schützt zwar oft auch die Familie. Für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren anrichten, zahlt sie nicht. Bei Schäden im fließenden Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.
Auch die Annahme, dass die Haftpflichtversicherung bei Schäden den Neupreis erstattet, ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Dinge repariert. Dass die Hausratversicherung bei einem Einbruch den ganzen Schaden zahlt, stimmt auch nicht immer. Und bei einem Fahrraddiebstahl kommt es darauf an, wie und wo das Fahrrad abgestellt war und manchmal auch zu welcher Uhrzeit es gestohlen wurde.
Der Artikel „10 Irrtümer zu Versicherungen“ findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ... |
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