Prolixletter
Donnerstag, 18. April 2024
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Verschiedenes

 
Zukunft der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in Freiburg
Europaweites Bieterverfahren ab 2026

Abfall entsorgen, Gehwege putzen, Mülleimer leeren und viele andere Leistungen: Freiburg verfolgt das Prinzip der „Abfallentsorgung und Reinigung aus einer Hand“. Das bedeutet, dass die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) sich zentral um alle Aufgaben kümmert, die Abfälle zuverlässig sammelt und entsorgt und Freiburg sauber hält. Allerdings ist die ASF kein 100-prozentiger Tochterbetrieb, sondern die Stadt hält 53 Prozent der ASF. Die Remondis Kommunale Dienste Süd GmbH (Remondis) gehören als Minderheitsgesellschafter 47 Prozent. Laut europäischem Recht müssen solche öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)-Modelle regelmäßig neu ausgeschrieben werden, um zu verhindern, dass der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsvertrag auf unbestimmte Zeit vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

Deshalb haben die Verwaltung und Remondis heute Abend einen Vertrag unterschrieben, um ein europaweites Bieterverfahren nach dem sogenannten Frankfurter Modell zu ermöglichen. Dieses sieht vor, dass die Anteile des Minderheitsgesellschafters europaweit ausgeschrieben werden. Remondis hat seine Anteile zur Verfügung gestellt und kann sich ebenfalls an der Ausschreibung beteiligen.

So kann die Stadt das erfolgreiche Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft zukünftig fortsetzen. Damit wird sichergestellt, dass die ASF weiterhin – und langfristig – mit der „Abfallentsorgung und Reinigung aus einer Hand“ beauftragt wird. Als Mehrheitsgesellschafterin hat die Stadt zentrale Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Der Gemeinderat hat diesem Vorgehen Ende November zugestimmt.

Oberbürgermeister Martin Horn zeigt sich erfreut über die Einigung: „Heute haben wir den Grundstein für den Fortbestand der ASF gelegt. Nach einem intensivem Abwägungsprozess sehen wir die größten Vorteile im sogenannten Frankfurter Modell: Die gute Zusammenarbeit mit der ASF wird fortgesetzt, die hohe Qualität der Abfallentsorgung bleibt erhalten, wir sichern Arbeitsplätze innerhalb der ASF und können gleichzeitig sinnvoll in die Zukunft der nachhaltigen Abfallentsorgung in Freiburg investieren.“

Die Freiburger Stadtverwaltung hat verschiedene Varianten geprüft, die den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen gerecht werden und dem Gemeinderat dann den Lösungsvorschlag des sogenannten „Frankfurter Modells“ zur Abstimmung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt hat dieses Modell 2019/20 in enger Abstimmung mit der EU-Kommission entwickelt. Kerninhalt ist, dass nur die Minderheitsanteile an einem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen ausgeschrieben werden. Die EU-Kommission hat der Stadt Freiburg ebenfalls die Zulässigkeit des Verfahrens bestätigt. Mit dem unterschriebenen Vertrag wird sichergestellt, dass für alle Bieterinnen und Bieter gleiche Bedingungen gelten.

Hintergrund und Zeitplan
Der aktuelle Bewirtschaftungsrahmenvertrag wurde 1999 zwischen der Stadt Freiburg und der ASF beschlossen. Er läuft bis zum 31. Dezember 2024 und verlängert sich anschließend um fünf Jahre, wenn er nicht gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung sieht die EU-Kommission aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten kritisch, da der Vertrag bereits 2019 nicht gekündigt wurde. Der heute abgeschlossene Vertrag mit Remondis sieht ein Sonderkündigungsrecht nach zwei Jahren zum 31. Dezember 2026 vor. Damit kann die Verwaltung ab nächstem Jahr die europaweite Ausschreibung der Remondis Anteile vorbereiten und Vergabekriterien festlegen (beispielsweise Digitalisierung, nachhaltige Beschaffung, Lärmreduzierung, Konzepte zur weiteren Reduzierung der Abfallmenge in Freiburg), die Mitte 2025 startet. Mitte 2026 wird der neue Vertrag zwischen der Stadt und dem Bestbieter unterschrieben und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
 
 

 
Glückspiel
Zum Glück nicht besteuert – aber es gibt Ausnahmen

Glückspilze dürfen sich doppelt freuen, denn von den Gewinnen im Lotto, am Casinotisch oder aus Sportwetten muss meist nichts an den Fiskus abgeben werden. Doch Vorsicht: Wer beruflich zockt oder Geldpreise in TV-Shows einheimst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen einstuft.

Ob man gewinnt oder verliert, entscheidet hauptsächlich der Zufall und nicht etwa Können oder strategische Fähigkeit der Spielenden. Ohne eine Gegenleistung für den Gewinn kann Glückspiel keiner der sieben regulären Einkunftsarten zugeordnet werden. Glückspielgewinne sind daher in Deutschland steuerfrei.

Wer allerdings regelmäßig spielt und dabei Geld verdient, rückt in den Fokus des Finanzamtes. Besonders bei Pokerprofis schaut die Behörde oft genauer hin. Beim Poker kommt es eben nicht nur auf Kartenglück an, sondern auch auf Erfahrung, Können und Strategie.

Ebenso kann die monatelange Teilnahme an TV-Shows á la „Big Brother“ als Gegenleistung für das Preisgeld gewertet werden. Der glückliche Sieger muss schließlich seinen Millionen-Gewinn versteuern. Aber auch sogenannte Helferformate wie „Zuhause im Glück“ mutieren zur Steuerfalle, wenn die kostenlosen Renovierungsarbeiten durch Profis als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Teilnehmende müssen dann unter Umständen mit einer fetten Steuernachzahlung rechnen.

Was beim Glückspiel steuerlich zu beachten ist, findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/besteuerung-gluecksspiel.
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Kontrollen in Shishabars zeigen Mängel bei Gesundheitsschutz und Zollvorgaben
Sechs Shishabars hat das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) gemeinsam mit dem Umweltschutzamt und dem Zoll Ende November kontrolliert. Schwerpunkt der Kontrollen waren Vorgaben zum Gesundheitsschutz und zur Tabaksteuer.

Gibt es keine geeigneten Schutzmaßnahmen, besteht in Shishabars unter Umständen die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die Kontrolleure nahmen deshalb die Anzahl der Feuerlöscher ins Visier, vor allem aber die vorgeschriebene Be- und Entlüftungsanlage, Kohlenmonoxid-Warnmelder und den Rauchabzug im Anzündbereich. Verstöße gab es überall, meist entsprach die Anzahl funktionsfähiger Warnmelder und Feuerlöscher nicht den Vorgaben. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen nun mit Bußgeldverfahren rechnen sowie die Mängel beseitigen. Das AföO wird entsprechende Nachkontrollen vornehmen.

Der Zoll interessierte sich bei den Kontrollen für den Tabak, der in den Bars verwendet oder verkauft wird. Offener Tabak ist nicht erlaubt, die Versteuerung wäre nicht nachvollziehbar. Deshalb darf er nur in geschlossenen Packungen bis 25 g verkauft werden, was jedoch nicht überall der Fall war. 1600 Gramm wurden beschlagnahmt und werden nun erneut versteuert
 
 

 
Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine verlängert
Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch

Rund 2.800 Geflüchtete aus der Ukraine leben momentan in Freiburg. Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert sich nun automatisch bis zum 4. März 2025. Bisher waren die Aufenthaltstitel für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtet sind, bis März 2024 befristet.

Bereits im Oktober hat der Europäische Rat den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis ins Jahr 2025 verlängert, der Bundesrat zog im November nach. Alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten nun automatisch bis 4. März 2025. Sie müssen dafür nicht extra verlängert werden. Weil Ukrainer und Ukrainerinnen hierfür keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen müssen, werden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Behörden entlastet. Neu ausgestellte Aufenthaltstitel sind direkt bis zum 4. März 2025 gültig.

Entsprechende Informationen auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch gibt es unter www.freiburg.de/auslaenderbehoerde

Hintergrund dieser Gesetzgebung ist die sogenannte Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union von 2001. Die EU hat die Richtlinie wegen des Ukrainekriegs 2022 erstmals aktiviert und regelt seither so die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine.
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Zinsen: Festgeldzinsen über der Inflationsrate
Sparer und Sparerinnen können sich freuen – die Zinsen auf Festgeld erreichen Höchststände. Finanztest hat die Tages- und Festgeldangebote von über 180 Banken untersucht und stellt die Zinstreppen-Strategie vor.

Seit Juli 2022 hat die Europäische Zentralbank in mehreren Schritten den Leitzins angehoben, um die Inflation wieder auf zwei Prozent zu senken. Von dieser Entwicklung profitieren auch Sparinteressierte, denn die Zinsen auf Tages- und Festgeld sind nach langer Nullzinsphase auch deutlich angestiegen.

Überprüft wurden die Tages- und Festgeldangebote von über 180 Banken. Das Ergebnis ist erfreulich: Sicherheitsbewusste Sparerinnen und Sparer haben derzeit die Möglichkeit, ihr Geld gewinnbringend auf Festgeldkonten anzulegen. Über 20 Banken bieten Zinsen von 4 Prozent oder mehr auf einjähriges Festgeld. Bei fünfjährigem Festgeld sind es neun Banken.

Finanztest empfiehlt zur Anlage eine Zinstreppen-Strategie. Das gesparte Geld wird auf mehrere Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten verteilt. Jedes Mal, wenn dann eine Anlage ausläuft, wird das freigewordene Geld erneut angelegt. Auf diese Weise bleiben die Sparenden flexibel und können nicht nur von den aktuellen Zinsen profitieren, sondern auch mögliche zukünftige Zinserhöhungen nutzen.

Wichtig: Die Zinsen sollten mindestens jährlich ausgezahlt oder dem Anlagekonto gutgeschrieben werden, damit der Zinseszinseffekt zum Tragen kommt. Außerdem sollten Sparende die Vertragsbedingungen genau prüfen und einer automatischen Verlängerung widersprechen.

Insbesondere Volksbanken und Sparkassen bieten statt attraktiven Tages- und Festgeldern häufig strukturierte Anleihen wie Zinszertifikate an. Sie sind meist weniger gut verzinst und nur bedingt empfehlenswert. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass strukturierte Anleihen nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind.

Die Finanztest-Experten warnen vor Zertifikaten, die Zinsen versprechen, aber auch vom Aktienmarkt abhängen. Die komplexen Bedingungen sind für viele Anleger und Anlegerinnen schwer nachvollziehbar.

Der Zinstest findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/zinsen.
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Neue Sportbox in Karlsruhe
© UA Karlsruhe
 
Neue Sportbox in Karlsruhe
Kiste mit Trainingsgeräten bei den Naturfreunden Karlsruhe

Im Rahmen des Programms „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ vom Deutschen Olympischen Sportbund hat die Stadt Karlsruhe am Montag, 4. Dezember, eine weitere Sportbox, diesmal am Bootshaus der Naturfreunde, Hermann-Schneider-Allee 49, aufgestellt.

Bei den Sportboxen handelt es sich um öffentliche, kostenfreie Verleihangebote von Trainingsequipment, mit denen Menschen Sport im Freien treiben können. Das Ausleihsystem beinhaltet verschiedene Trainingsgeräte mit dem Schwerpunkt „Functional Training“, welche man über eine App kostenlos mieten kann.

Diese zusätzliche Sportbox erweitert das vielfältige und kostenlose Sportangebot der Stadt Karlsruhe. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Schul- und Sportamt, Abteilung Sport unter der Telefonnummer 0721 133-4168 oder per E-Mail sport(at)sus.karlsruhe.de.

zum Bild oben:
In der Nähe des Freibads Rappenwörth ist bei den Naturfreunden Karlsruhe die neue Sportbox beheimatet.
© UA Karlsruhe
 
 

 
Der Minijob – da ist mehr für Sie drin
Broschüre der Kontaktstelle Frau und Beruf und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aus der Region

In Deutschland arbeiten rund 7,5 Millionen Menschen in einem Minijob – zwei Drittel davon sind Frauen. Auf den ersten Blick scheint ein Minijob eine gute Möglichkeit, um Beruf und Familienarbeit besser vereinbaren und die Haushaltskasse aufzubessern zu können. Aber oft erhalten Minijobberinnen nicht das, was ihnen zusteht. Welche Rechte und Ansprüche haben Minijobberinnen? Wo gibt es Beratung? Antworten gibt die neue Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“.

Mit der Broschüre sollen Frauen ermutigt werden, ihre Rechte als Minijobberinnen wahrzunehmen. Sie möchten aber auch die Nachteile dieser Beschäftigungsform aufzeigen. Eine existenzsichernde Tätigkeit sollte nicht aus den Augen verloren werden. In der Broschüre finden sich deshalb auch Anlaufstellen, die beim Umstieg/(Wieder-)Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützen.

Die Broschüre wurde herausgegeben von der Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg-Südlicher Oberrhein und den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Freiburg, Stadt Emmendingen sowie der Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald. Sie ist kostenfrei an der Bürgerinfo des Innenstadtrathauses, Rathausplatz 2-4 in Freiburg sowie in den Rathäusern und Landratsämtern der Herausgeberinnen erhältlich und steht als Download (auch in leichter Sprache) zur Verfügung unter www.frauundberuf-bw.de/freiburg (unter Unsere Flyer und Broschüren)
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Kaffeepad- und Kapselmaschinen
Pads verlieren gegen neue Kugel- und günstige Kapselsysteme

Portionskaffeemaschinen sind bequem, kompakt und beliebt. Neben bekannten Pad- und Kapselmaschinen – darunter De‘Longhi, Tchibo und Philips – überzeugt auch eine Neuheit mit Kaffeekugeln ohne Einzelverpackung im aktuellen Test der Stiftung Warentest. Testsieger sind zwei der günstigsten von insgesamt 15 geprüften Modellen. Vier Kapselsysteme schlagen Nespresso.

Neben den elf Kapsel- und drei Padmaschinen kann die CoffeeB-Maschine gut mithalten und liegt etwa gleichauf mit den Geräten für das Kapselsystem von Marktführer Nespresso. Das neue System brüht den Kaffee aus gepressten Kugeln, die nur mit einer Schutzschicht aus Kalzium-Alginat überzogen sind. Damit erzeugt sie als einzige keinen zusätzlichen Verpackungsmüll durch Einzelverpackungen. Testsieger werden allerdings zwei preiswerte Geräte mit den günstigsten Kapseln im Test. Die drei Padmaschinen kommen insgesamt nicht über ein Befriedigend hinaus – sie sind langsamer und ihr Caffè Crema und Espresso sind teils dünner. Eine der Padmaschinen gab zudem, wie auch eine Kapselmaschine im Test, nach dem Entkalken einen Schadstoff ab.

Eine nachhaltige Alternative bieten auch Kapseln und Pads zum Wiederbefüllen. Im Schnelltest prüften die Expertinnen und Experten drei Kapseln und einen Pad-Ersatz. Fazit: Mit den Wiederbefüllbaren ist die Handhabung zwar weniger bequem, aber zumutbar und für Vieltrinker eine Überlegung wert. Denn es kann der eigene Lieblingskaffee verwendet werden und die Preise pro Tasse sind deutlich geringer.

Kaffeezubereitung im Kostencheck: Auch mit welcher Zubereitungsart man am günstigsten Kaffee kocht, ermittelte die Stiftung Warentest. Die Testerinnen und Tester verglichen fünf Systeme – Kaffeevollautomat, Kapsel-, Pad- und Filtermaschine sowie die French Press – und unterschieden nach Viel- und Wenigtrinkern. Filtern und Pressen zahlt sich schon durch die geringen Anschaffungskosten aus sowie durch vergleichsweise niedrige Kaffeepreise. Eine Vieltrinkerin, die täglich 7 Tassen trinkt, zahlt für eine Tasse auf Dauer nur rund 11 Cent. Vollautomaten amortisieren sich erst, wenn viel Kaffee fließt. Wenigtrinker zahlen hier im Schnitt 39 Cent pro Tasse, Vieltrinkerinnen nur 19 Cent.

Außerdem im Test: 19 Kaffeevollautomaten. Viele von ihnen sind gut, der günstigste kostet nur 300 Euro. Bei zwei Geräten von Krups ist der Kaffee nach dem Entkalken mit Schadstoffen belastet.

Die ausführlichen Ergebnisse der Tests von Portionskaffeemaschinen und Vollautomaten sowie der Kostencheck finden sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test sowie unter www.test.de/portionskaffeemaschinen und www.test.de/kaffeevollautomaten.
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