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Freitag, 29. März 2024
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Verschiedenes

 
Neue Kulturroute führt zu Europas Historischen Gärten
Herrenhäuser Gärten als einziger deutscher Park dabei

Eine neue Kulturroute führt zu Europas Historischen Gärten und dabei auch nach Hannover. Als einziger Park Deutschlands sind die Herrenhäuser Gärten dabei. Hannover war bislang in keiner Kulturroute vertreten. Bestätigt wurde die neue Reiseroute vom Europarat in Straßburg am 29. Oktober.

Federführend auf dem Weg zur Kulturroute ist das Europäische Netzwerk Historischer Gärten (ERHG), eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Spanien. Die Herrenhäuser Gärten waren 2019 als einziger deutscher Garten beigetreten, wodurch die Mindestzahl von fünf europäischen Staaten für die Kulturroute erreicht wurde. Zu den derzeit 28 Mitgliedern des ERHG gehören auch Weltkulturerbestätten wie die Boboli-Gärten bei Florenz, die Gärten der Alhambra in Spanien und die Gärten des königlichen Schlosses in Warschau (Informationen: www.europeanhistoricgardens.eu). Die Gärten in Spanien, Portugal, Polen, Italien und Deutschland verzeichnen insgesamt acht Millionen Besucher*innen im Jahr.

Ronald Clark, Direktor der Herrenhäuser Gärten, sieht sich bestätigt: „Wir sind im vergangenem Jahr mit offenen Armen aufgenommen worden, und im nächsten Jahr werden wir ein Treffen des Netzwerkes hier in Herrenhausen ausrichten.“

Die Auszeichnung, die alle drei Jahre evaluiert wird, zielt auf die Wahrung und Entwicklung des einzigartigen Gartenerbes Europas, wozu auch kulturelle, touristische und pädagogische Angebote gehören. Aus touristischer Sicht verspricht sich Clark Vorteile von der neuen Kulturroute: „Die Reiseroute wird europaweit beworben. Dadurch werden noch mehr Menschen auf die Herrenhäuser Gärten aufmerksam und können sie als Reiseziel entdecken.“ Neben dem Preis als "Bester Garten Europas 2015" ist die Teilnahme an der Kulturroute die zweite europäische Auszeichnung für die Herrenhäuser Gärten.

Der Europarat und seine Kulturrouten

1949 gegründet, setzt sich der Europarat mit seinen 47 Mitgliedsstaaten und 820 Millionen Bürger*innen für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung Europas ein. Eines seiner bekanntesten Projekte ist seit 1987 das Kulturroutenprogramm. Es bringt Menschen und Orte in Netzwerken gemeinsamer Geschichte zusammen, um auf Reisen das reiche und vielfältige Erbe Europas zu entdecken.

Mittlerweile gibt es mehr als 30 Kulturrouten mit Themen von Architektur und Landschaft bis zu religiösen Einflüssen, von Gastronomie und immateriellem Erbe bis zu wichtigen Figuren der europäischen Kunst, Musik und Literatur. Die Zertifizierung als „Kulturroute des Europarates“ ist eine Qualitätsgarantie. Die Netzwerke realisieren innovative Aktivitäten und Projekte in fünf Handlungsfeldern: Kooperation bei Forschung und Entwicklung, Stärkung des Bewusstseins für europäische Geschichte und europäisches Erbe, Kultur- und Bildungsaustausche für junge Europäer*innen, zeitgenössische Kunst und Kultur, Kulturtourismus und nachhaltige kulturelle Entwicklung.

Durch sein Programm bietet der Europarat ein Modell für transnationales Kultur- und Tourismusmanagement und ermöglicht Synergien zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie einer großen Anzahl Verbände und anderer sozioökonomischer Akteur*innen (Informationen: www.coe.int).
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„Der Minijob – da ist mehr für Sie drin!“
Neue Broschüre der Kontaktstelle Frau und Beruf und der städtischen Frauenbeauftragten

In Deutschland arbeiten rund 7,5 Millionen Menschen in einem Minijob – zwei Drittel davon sind Frauen. Auf den ersten Blick scheint ein Minijob eine gute Möglichkeit, um Beruf und Familienarbeit gut zu vereinbaren und die Haushaltskasse aufzubessern. Aber oft erhalten Minijobberinnen nicht das, was ihnen zusteht. Welche Rechte habe ich? Wie sieht es mit der Kranken- und Rentenversicherung aus? Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin? Wo kann ich mich beraten lassen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die neue Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“. Sie wurde jetzt von der Freiburger Kontaktstelle Frau und Beruf und der städtischen Frauenbeauftragten veröffentlicht.

Mit der Broschüre wollen die Herausgeberinnen Frauen ermutigen, ihre Rechte als Minijobberinnen wahrzunehmen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie möchten aber auch die Nachteile dieser Beschäftigungsform aufzeigen. Minijobberinnen erreichen keine vollen Sozialversicherungsansprüche. Das heißt, sie haben zum Beispiel kein Anrecht auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, was sie nicht zuletzt in der Corona-Pandemie benachteiligt. Daher ist es wichtig, eine existenzsichernde Tätigkeit nicht aus den Augen zu verlieren und über andere berufliche Perspektiven nachzudenken. In der Broschüre finden sich deshalb auch Anlaufstellen, die beim Umstieg oder (Wieder-)Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützen.

Die Broschüre wurde gemeinsam mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald herausgegeben. Sie ist kostenfrei an der Bürgerinfo des Innenstadtrathauses, Rathausplatz 2-4 in Freiburg erhältlich und steht als Download bereit unter
www.frauundberuf.freiburg.de und
www.freiburg.de/frauenbeauftragte.
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Heimrauchmelder
Freiburg, Urachstraße / 09.11.2020, 21:35 Uhr. Anrufer meldeten der Integrierten Leitstelle über den Notruf 112 einen ausgelösten Heimrauchmelder im Freiburger Stadtteil Wiehre. Die Disponenten alarmierten sofort den Löschzug der Berufsfeuerwehr.

Bei der Erkundung vor Ort entdeckten die Einsatzkräfte brennende Küchenmöbel im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses.

Die Brandbekämpfung wurde mit einem C-Rohr unter Atemschutz vorgenommen. Zwei Personen wurden aus dem Gefahrenbereich gerettet und dem Rettungsdienst übergeben. Zwei weitere Wohnungen wurden durch die Rauchausbreitung in Mitleidenschaft gezogen. Diese Wohnungen wurden durch die Feuerwehr belüftet.

Die Einsatzstelle wurde der Polizei übergeben. Die Feuerwehr Freiburg war mit vier Fahrzeugen und 16 Feuerwehrangehörigen im Einsatz.
 
Autor: Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Fre

 
Rest­schuld­versicherung für Raten­kredit: Löch­rig, teuer und oft über­flüssig
Wenn Bank­kunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Unter­suchung der Zeit­schrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft über­flüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.

Jeder Fünfte in Deutsch­land hat einen Raten­kredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, über­durch­schnitt­lich häufig auch eine Rest­schuld­versicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeits­losig­keit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Rest­schuld­versicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungs­bedingungen oft über­raschende Einschränkungen enthalten und der Kredit­schutz sehr teuer erkauft ist.

Erschre­ckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeits­unfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition von Arbeits­unfähigkeit.

Bei Arbeits­losig­keit zahlen Versicherer nur, wenn sie unver­schuldet ist, was Verbraucher aber oft miss­verstehen. 17 der 25 Banken schneiden für diese Absicherung nur ausreichend oder mangelhaft ab, insbesondere weil die Zeit, in der gezahlt wird, beschränkt ist. Beim Todes­fall­schutz hingegen erreichten die meisten Banken sehr gute oder gute Ergeb­nisse. Nicht gezahlt wird nur in wenigen, aber deutlich formulierten Fällen.

Der Test zeigt auch, dass Kunden den schlechten Schutz auch noch teuer bezahlen. Für einen Kredit von 10.000 Euro verlangen die Anbieter bis zu 2280 Euro für die Absicherung der Risiken Tod, Arbeits­unfähigkeit und Arbeits­losig­keit.

Der Test Rest­schuld­versicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und ist online unter www.test.de/restschuldversicherung-ratenkredite abruf­bar.
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„Erinnere Dich“ – bronzenes Band umrahmt den Synagogenbrunnen
(c) Patrick Seeger/Stadt Freiburg
 
„Erinnere Dich“ – bronzenes Band umrahmt den Synagogenbrunnen
Zielsetzung: Synagogenbrunnen als Ort der Erinnerung deutlicher wahrnehmbar zu machen sowie ein respektvolles und angemessenes Verhalten am Synagogenbrunnen herbeizuführen

Modell der Synagoge soll Ende November installiert werden Der Synagogenbrunnen ist ein Ort des Erinnerns an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Der Platz der alten Synagoge, an dem der Brunnen liegt, ist aber auch ein stark frequentierter, attraktiver urbaner Platz.

Weil immer wieder Menschen den Brunnen zum Baden benutzen, wurden nach der Eröffnung des Platzes im November 2017 zwei Informationsstelen aufgestellt, die über die frühere Synagoge informieren und um angemessenes Verhalten bitten. Weil diese Maßnahme nicht ausreichte, wurden in einem umfassenden Abstimmungsprozess ergänzende bauliche und organisatorische Maßnahmen entwickelt, die der Gemeinderat im Mai 2019 beschlossen hat. Die organisatorischen Maßnahmen werden seitdem umgesetzt ebenso wie bereits im Sommer 2019 Piktogramme mit Verhaltenshinweise am Brunnen installiert wurden. Hier wird etwa angemahnt, keinen Müll in den Brunnen zu werfen oder den Brunnen nicht zu betreten.

Mit dem Zonierungsband kommt nun ein weiterer Teil der ergänzenden baulichen Maßnahmen zur Ausführung. Das insgesamt 96 Meter lange bronzene Band liegt in einem rechteckigen Rahmen mit 2 Meter Abstand zu den Außenkanten um den Brunnen. Das gut sichtbare Zonierungsband, das nachts beleuchtet werden soll, bildet dabei bewusst nicht den genauen Grundriss der Synagoge ab, wie dies beim Brunnen der Fall ist. Das reliefartige Band stammt aus einer Kunstgießerei. Auf dem Band sind die Worte „Erinnere Dich“ in acht Sprachen zu lesen, nämlich auf Deutsch, Hebräisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Arabisch und Russisch.

Des Weiteren soll eine digitale Infostele errichtet werden. Voraussichtlich wird dies im ersten Halbjahr 2021 geschehen.

Außerdem soll ein bronzenes Modell der Synagoge den Gedenkbrunnen ergänzen. Das Modell ist bereits angefertigt und wird vermutlich Ende November installiert. Auf dem Sockel des Modells wird die Inschrift zu lesen sein: „Denn mein Haus wird ein Haus des Gebets für alle Völker genannt werden, Jesaja 56,7". Diese Inschrift wird in vier Sprachen zu lesen sein, Deutsch, Hebräisch, Englisch und Französisch. Das Zitat stand in ähnlicher Form an dem Eingang der alten Synagoge.

Die Synagoge wurde in der Reichspogromnacht, am 9. November 1938 zerstört. Auf der Stele neben dem Gedenkbrunnen heißt es dazu: „Die Zerstörung der Synagoge markiert den Übergang von der Entrechtung und Diskriminierung der jüdischen Mitmenschen zur Verfolgung und zum Holocaust.“
 
 

 
Vorweihnachtliches Ambiente in der Freiburger Altstadt
FWTM übernimmt Kosten für weihnachtliche Beleuchtung

Neben der Weihnachtsmarktbeleuchtung, die traditionell mit dem Weihnachtsmarkt Freiburg einhergeht und zum Beispiel die Bereiche Rathausplatz und Franziskanerstraße abdeckt, organisiert die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in jedem Jahr auch die weihnachtliche Beleuchtung weiterer Straßen in der Freiburger Altstadt. Die Beleuchtung der Kaiser-Joseph-Straße, der Bertoldstraße und der Rathausgasse wird traditionell unter finanzieller Beteiligung von Freiburger Einzelhändlern realisiert. Durch die Beiträge der teilnehmenden Einzelhändler werden die Instandhaltung und die aufwendige Montage der einheitlichen Lichtdekoration finanziert. Um die Händler in der Corona-Krise zu unterstützen und für ein weihnachtliches Einkaufserlebnis zu sorgen, übernimmt die FWTM in diesem Jahr die gesamten Kosten für die Montage und den Betrieb der gemeinschaftlichen Weihnachtsbeleuchtung. In diesem Zuge wurden auch die privaten Beleuchtungsinitiativen, die die weihnachtliche Beleuchtung in der Gerberau und der oberen Altstadt selbständig organisieren und finanzieren, kontaktiert, um diese in diesem Jahr ebenfalls zu unterstützen.

Insgesamt wird die FWTM über 100 Straßenlaternen in der Freiburger Altstadt weihnachtlich illuminieren. In der Rathausgasse wurde die Beleuchtung bereits montiert, die Beleuchtung der Straßenlaternen in der Kaiser-Joseph-Straße und der Bertoldstraße erfolgt ab dem 18. November.
 
 

 
Gedenkstunde zur Pogromnacht dieses Jahr abgesagt
Jedes Jahr kommen Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden, der Stadt und mehrerer Institutionen und Verbände am 9. November auf dem Platz der Alten Synagoge zusammen, um an die Pogromnacht von 1938 zu erinnern. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Veranstaltung von städtischer Seite aus dieses Jahr, in Absprache mit der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit als Mitveranstalterin, abgesagt.

Oberbürgermeister Martin Horn betont, wie wichtig es ist, die Untaten von damals nicht zu vergessen: „Das Erinnern an die schrecklichen Ereignisse der Pogromnacht vor 82 Jahren ist mir sehr wichtig. Als in Freiburg in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 die Synagoge angezündet wurde und in Flammen aufging, markierte diese brutale Tat einen weiteren, entscheidenden Schritt von der Entrechtung und Verfolgung jüdischer Mitmenschen hin zu Deportation und Holocaust. Das dürfen wir nie vergessen. Und auch wenn es in diesem Corona-Ausnahmejahr 2020 leider von städtischer Seite aus keine Veranstaltung gibt, gedenken wir dennoch im Stillen der fürchterlichen Verbrechen von damals. Gerade weil antisemitische Parolen leider auch heute immer wieder zu hören sind, ist es umso wichtiger, diese Erinnerung wachzuhalten.“
 
 

 
Freiburg und die zweite Corona-Infektionswelle
Weitreichende Einschränkungen im öffentlichen Leben sind die Folge

Museen, Theater, Planetarium, Mundenhof und Bäder sowie alle Gastronomiebetriebe werden geschlossen

OB Horn: „Die stetig steigenden Infektionszahlen lassen uns keine andere Wahl. Wir alle sind erneut gefordert unsere Kontakte stark zu reduzieren. Nur so wird es uns gelingen die Infektionszahlen zu senken“

Kitas, Kindergärten und Schulen sowie Wochenmärkte und Geschäfte aller Branchen bleiben geöffnet – Nahverkehr läuft weiter, auch die Verwaltung bleibt offen

Die zweite Corona-Infektionswelle seit dem Frühjahr führt bundesweit zu weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Leben. Vor dem Hintergrund der dramatisch steigenden Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf konkrete Maßnahmen geeinigt, die zunächst vier Wochen gelten.

Oberbürgermeister Martin Horn: „Natürlich sind die beschlossenen Maßnahmen ein großer Einschnitt in unsere persönliche Freiheit und unser gewohntes Leben. Natürlich stellen die Maßnahmen die Betroffenen vor große Herausforderungen. Natürlich sind Kunst, Kultur und Sport für uns unverzichtbar. Und natürlich müssen Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Einschränkungen stets aufs Neue kritisch hinterfragt werden. Doch in Angesicht der steigenden Infektionszahlen bin ich froh, dass sich Bund und Länder auf die gemeinsamen Einschränkungen einigen konnten. Ein geschlossenes und einheitliches Vorgehen ist in der aktuellen Situation angebracht.

Die hohen Infektionszahlen der letzten Tage zwingen uns jetzt verstärkt zu handeln, um alle Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir werden deshalb das öffentliche Leben jetzt auf ein Mindestmaß beschränken müssen. Nur wenn sich alle Freiburgerinnen und Freiburger an die Einschränkungen in den nächsten vier Wochen halten und die Kontakte entsprechend stark reduzieren, schaffen wir es gemeinsam, die Infektionszahlen wieder zu senken.“

Vor allem Kontakte vermeiden
Das Wichtigste ist jetzt Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Ansammlungen und private Veranstaltungen sind mit den Angehörigen des eigenen sowie denen eines weiteren Haushaltes mit maximal 10 Personen erlaubt. Ziel der Beschränkungen ist, dass die persönlichen Kontakte deutlich reduziert werden.

Kitas, Kindergärten und Schulen
Kitas, Kindergärten und Schulen bleiben zunächst offen. Das Land Baden-Württemberg wird über weitere Schutzmaßnahmen entscheiden.

Nahverkehr und Verwaltung
Die VAG und der regionale Nahverkehr laufen unter Einhaltung der Hygieneregeln weiter. Der Nachverkehr wird eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Stadtverwaltung, auch Kantinen bleiben unter Hygieneregeln geöffnet.

Gastronomie
Restaurants, Kneipen und Bars bleiben geschlossen. Lieferungen von Speisen oder die Mitnahme von Essen für den Verzehr zu Hause sind weiterhin erlaubt. Betriebskantinen bleiben unter Hygiene-Auflagen weiterhin geöffnet.

Einzelhandel
Der Einzel- und Großhandel bleibt geöffnet. Auflagen zu Hygiene und Abstand müssen eingehalten werden. Pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als ein Kunde im Geschäft aufhalten. Warteschlangen sollen vermieden werden. Münstermarkt und Wochenmärkte bleiben ebenfalls geöffnet.

Dienstleistungen
Friseursalons und medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio- und Ergotherapien sowie medizinische Fußpflege bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen aber schließen.

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen Dies betrifft in Freiburg unter anderem alle Theater, die Museen, das Planetarium oder den Mundenhof. Auch Kinos, Spielhallen und Wettannahmestellen sowie die Messe müssen geschlossen werden. Weiter sind Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, untersagt.

Die Volkshochschule (bis auf Sportangebote) und die Musikschule bleiben weiter unter der Beachtung der Hygieneregeln geöffnet. Dies gilt auch für die Gottesdienste.

Öffentliche Sporteinrichtungen und Schulschwimmen
Der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Eine Ausnahme besteht lediglich bei der Nutzung für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Auch Schwimm- und Spaßbäder, Thermen sowie Saunen werden geschlossen. Dadurch wird das Schulschwimmen im November ausgesetzt. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätzen sowie Reitanlagen ist Individualsport unter Einhaltung der Abstandsregeln weiterhin möglich.

Tourismus und Reisen
Landesweit sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten oder Freunden zu verzichten. Gleiches gilt für überregionale touristische Ausflüge. Übernachtungsangebote, zum Beispiel in Hotels, sind nur noch für notwendige und nicht für touristische Zwecke gestattet.

OB Horn: „Es ist richtig, jetzt entschlossen zu handeln, auch wenn dies für viele Menschen gravierende und schmerzhafte Einschnitte bedeutet. Die Zusage von Bund und Ländern für weitere wirtschaftliche Hilfen ist dringend notwendig und eine wichtige sowie richtige Entscheidung. Diese Hilfen müssen unbürokratisch und schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden.“
 
 



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