Prolixletter
Mittwoch, 24. April 2024
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Verschiedenes

 
Freiburg, Stadtbahnbrücke: Erneuerung von Aufzug 1 startet
Bei der Erneuerung der Aufzüge an der Hauptbahnhofbrücke kommt vom 2. November an Aufzug 1 an die Reihe. Dieser Fahrstuhl, der von und zu Gleis 1 führt, wird dann abgerissen und durch einen neuen, größeren ersetzt. Voraussichtlich im Juni 2023 wird er dann wieder zur Verfügung stehen.

Derweil gehen die Arbeiten an Aufzug 5 ihrem Ende entgegen. Er wird in wenigen Wochen einsatzbereit sein.

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) erneuert derzeit alle Aufzüge und Rolltreppen an der Stadtbahnbrücke über den Hauptbahnhof. Bis voraussichtlich Ende 2024 werden die Aufzüge nacheinander erneuert.

Die Aufzüge und Rolltreppen an der Stadtbahnbrücke sind 39 Jahre alt, von ihren Maßen hinsichtlich Barrierefreiheit nicht mehr zeitgerecht und zudem zunehmend störungsanfällig. Die letzte grundlegende Sanierung fand in den Jahren 2008 und 2009 statt.

Die VAG weist auch auf den eingerichteten Service der automatisierten Information im Internet über Störungen der Aufzüge ( https://www.vag-freiburg.de/fahrplan/zustandsanzeige-aufzuege ) hin.
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Dossier: Rohstoffe – auf ins grüne Glück?
 
Dossier: Rohstoffe – auf ins grüne Glück?
iz3w – Zeitschrift zwischen Süd und Nord (Nov/Dez 2022)

Mit der Elektrifizierung des Mobilitätssektors steigt der Bedarf nach Rohstoffen, die für E-Auto-Batterien notwendig sind: Kobalt, Lithium & Co sind gefragt wie nie. Nachhaltigkeitsversprechen auf der einen Seite, Rohstoff-Boom auf der anderen. Passt das zusammen? In diesem Heft wollen wir der schönen neuen Rohstoffwelt auf den Zahn fühlen.

Denn was hier als ‚grün‘ bezeichnet wird, sieht bei der Förderung in den Ländern des Globalen Südens anders aus. Arbeitsunrecht, Steuervermeidung und Umweltverschmutzung bleiben aktuell. Gleichzeitig wird der Rohstoffboom teilweise als kurzfristige Chance gesehen, um aus der wirtschaftlichen Misere zu kommen. In Peru etwa explodiert der informelle Abbau von Kupfer geradezu, in der DR Kongo und in Sambia hofft man, aus der Rolle des reinen Rohstofflieferanten herauszutreten.

Uns interessiert, wie die steigende Nachfrage die Verhältnisse in den rohstoffreichen Ländern des Globalen Südens verändert. Mit welchen Kosten ist sie verbunden? Dazu blicken wir unter anderem auf die Arbeitsbedingungen in Indonesien, den informellen Abbau in Peru und auf das Rohstoffregime Chinas.
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Verkehrsuntersuchung „A 860 Stadttunnel Freiburg“ bestätigt Erwartungshaltung
Die Stadt Freiburg begrüßt die Veröffentlichung der Verkehrsuntersuchung „A 860 Stadttunnel Freiburg“ durch die Autobahn GmbH und sieht in den Untersuchungsergebnissen eine klare Bestätigung der mit dem Stadttunnel erwarteten positiven Effekte.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Stadttunnel die oberirdischen Straßenräume in erheblichem Umfang vom Verkehr entlastet werden können. Sie prognostiziert für das Prognosejahr 2040 je nach Planfall und nach Straßenabschnitt – eine Reduzierung des Gesamt-Kfz-Verkehrs um 65 Prozent und eine Entlastung beim Lkw-Verkehr um 75 Prozent.

„Diese immensen Verlagerungen von Pkw- und insbesondere Lkw-Verkehr in den Tunnel bewirken eine enorme Entlastung der oberirdischen Straßenräume entlang der Dreisam und eine immense Verbesserung für die Anwohnenden und sonstigen Nutzerinnen und Nutzern dieser Straßen. Vor allem aber resultieren aus diesen Verkehrsentlastungen große Spielräume für die Umgestaltung des gesamten öffentlichen Raumes auf beiden Seiten der Dreisam sowie in der Leo-Wohleb- und der westlichen Schwarzwaldstraße“, so Baubürgermeister Martin Haag zu den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung.

In der Verkehrsuntersuchung werden ein Planfall ohne Rückbau der oberirdischen Straßen und ein Planfall mit Rückbau auf jeweils einen durchgehenden Fahrstreifen je Richtung plus Abbiegespuren untersucht.

Im Vergleich der beiden Planfälle zeigt sich, dass durch einen konsequenten Rückbau der oberirdischen Verkehrsanlagen die Entlastungswirkung des Stadttunnels zusätzlich gesteigert werden und weitere Verkehrsanteile in den Tunnel verlagert werden können.

Mit Ausblick auf die nächsten Monate erläutert Baubürgermeister Martin Haag: „Die Spielräume an der Oberfläche möchten wir für die Stadt nutzen und werden auf dieser Grundlage die konzeptionellen Überlegungen für die Räume entlang der Dreisam weiterentwickeln.“

Im Dezember wird die Autobahn GmbH und die Stadt Freiburg das Fachgutachten in einer öffentlichen Infoveranstaltung vorstellen und gleichzeitig die weiteren Schritte im Projekt aufzeigen.

Vorab steht das Gutachten im Internet auf der Projektseite www.stadttunnel-freiburg.de unter der Rubrik „Informationen“ zur Verfügung. Außerdem ist dort ein Video eingestellt, in dem das komplexe Fachgutachten erläutert wird.
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Allerheiligen: Änderung der Müllabfuhr
Freiburg. Wegen des Feiertags Allerheiligen am Dienstag, 1. November, verschiebt sich die Müllabfuhr ab Dienstag jeweils auf den Folgetag. Dies betrifft die Entleerung der Bio-, Papier- und Restabfalltonnen und die Abholung der gelben Säcke. Das Umschlag- und Verwertungszentrum Eichelbuck, der Recyclinghof St. Gabriel und die Verwaltung bleiben am Dienstag,1. November, geschlossen.

Alle Abfuhrtermine und Öffnungszeiten gibt es in der Abfall-App der ASF online
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Freiburg: Jugendschutzkontrollen im Handel
Mehrfach wurden Spirituosen an Jugendliche verkauft
Die festgestellten Verstöße werden mit Bußgeld geahndet

Am Donnerstag, 20. Oktober, hat das Amt für öffentliche Ordnung erneut kontrolliert, ob in Freiburg die Vorgaben zum Jugendschutz eingehalten werden. Im Fokus standen zehn Supermärkte.

Zwei 17-jährige städtische Auszubildende hatten sich dazu bereit erklärt, als Testpersonen die Kontrollaktion zu ermöglichen. Wie es die Empfehlungen des Sozialministeriums vorsieht, hatten die Eltern der Jugendlichen der Aktion zugestimmt. Die Teilnahme war freiwillig, eine Begleitperson des Amts für öffentliche Ordnung war jederzeit in ihrer Nähe.

In vier der zehn kontrollierten Betriebe wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Die Jugendlichen sollten jeweils versuchen, eine Flasche Wodka zu kaufen.

In zwei Geschäften hat das Verkaufspersonal den Alkohol ohne nachzufragen verkauft; die Mitarbeiterinnen gaben später an, die Jugendlichen als volljährig angesehen zu haben. In zwei Betrieben haben die Kassiererinnen zwar den Ausweis sehen wollen, haben sich aber offenbar im Alter verrechnet und die Flasche trotz des zu geringen Alters verkauft.

Die Verstöße haben für das Verkaufspersonal außer einem direkt vor Ort geführten Sensibilisierungsgespräch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge. Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg sieht für diese Verstöße im Regelfall eine Geldbuße von 300 Euro vor.
 
 

 
SozialTicket ab November auch in allen privaten VAG-Verkaufsstellen erhältlich
Das SozialTicket für den Öffentlichen Nahverkehr kann von allen dafür berechtigten Freiburgerinnen und Freiburgern von November an nicht nur – wie bisher – im VAG Kundenzentrum pluspunkt erworben werden, sondern auch in voraussichtlich allen 38 privaten Verkaufsstellen der Freiburger Verkehrs AG (VAG) im Stadtgebiet.

Bei dem im Oktober 2016 per Gemeinderatsbeschluss eingeführte SozialTicket können die Leistungsberechtigten zwischen einer RegioKarte Basis für 24 Euro oder pro Monat einer 2x4-Fahrten-Karte (Preisstufe 1) für 5,55 Euro wählen. Hierfür sind Berechtigungsgutscheine mit Namensaufdruck und die Vorlage des Personalausweises notwendig.

Welche Gruppen in den Genuss des SozialTickets kommen, kann auf der Homepage der Stadt Freiburg nachgelesen werden.
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Freiburg: Baurechtsamt überprüft registrierte Ferienwohnungen
Seit 1. Januar besteht Registrierungspflicht für Ferienwohnungen

Das Baurechtsamt wird Freiburger Ferienwohnungen überprüfen. In den kommenden Wochen werden die Betreiberinnen und Betreiber von registrierten Ferienwohnungen in Freiburg kontaktiert und darum gebeten, weitere Informationen zu ihren Ferienwohnungen mitzuteilen.

Gefragt wird zum Beispiel nach dem Beginn und dem Umfang der Ferienwohnungsnutzung, der Auslastung und den angebotenen Leistungen. Damit will das Baurechtsamt überprüfen, ob durch die Ferienwohnungen Wohnraum verbotenerweise zweckentfremdet wird.

Hintergrund der Überprüfung ist das Zweckentfremdungsverbot der Stadt Freiburg. Seit dem 1. Februar 2014 gilt in Freiburg die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Ziel ist der Schutz und Erhalt des vorhandenen Wohnraums, dem gerade in der aktuellen Situation mit Baukostensteigerungen und Materialknappheit eine besondere Bedeutung zukommt. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird, zum Beispiel als Ferienwohnung.

Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Freiburg zusätzlich eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass Ferienwohnungen nur noch angeboten und vermietet werden dürfen, wenn sie registriert sind und die Registrierungsnummer in der Annonce angegeben wird.

Registriert werden muss sämtlicher Wohnraum, der für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, unabhängig davon, ob hierfür eine Zweckentfremdungsgenehmigung erforderlich ist oder nicht. Das sind zum Beispiel Pensionen, Gästezimmer und Monteurzimmer. Zur Vereinfachung werden sie unter dem Begriff „Ferienwohnung“ zusammengefasst.

Die großen Betreiberplattformen wurden bereits durch die Stadt über die Registrierungspflicht informiert und gebeten, ihre Kunden ausdrücklich auf die Registrierungspflicht hinzuweisen. Durch die Mitwirkung der Betreiberplattformen konnte schon viele Ferienwohnungen registriert werden.

Ferienwohnungen, die ohne Registrierungsnummer angeboten werden, können gesperrt, gelöscht oder mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Registrierung ist kostenlos und kann online unter www.freiburg.de/ferienwohnung innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden.

Auf der Internetseite www.freiburg.de/ferienwohnung sind außerdem weitere Informationen zur Registrierungspflicht erhältlich. Weitere Informationen zum Zweckentfremdungsverbot sind unter www.freiburg.de/zweckentfremdung verfügbar.
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29. Okt. bis 6. Nov.: Stadtbahnlinien 1, 2 und 3 mit geändertem Fahrweg und SEV
Zwischen den 24. Oktober und dem 11. November müssen an den Haltestellen „Bissierstraße“ und „Runzmattenweg“ jeweils zwei alte gegen neue Weichen ausgetauscht werden. Im Zuge dieser Arbeiten müssen die Stadtbahnlinien 1 und 3 zwischen dem 29.Oktober und dem 6. November unterbrochen werden. Zudem fährt die Stadtbahnlinie 2 in dieser Zeit von Günterstal kommend zum Europaplatz. Auf der Berliner Allee und in der Sundgauallee wird es aufgrund der Bauarbeiten zu Verkehrseinschränkungen kommen.

Änderungen im Stadtbahnverkehr:

Der Stadtbahnverkehr der Linien 1,2 und 3 wird zwischen dem 29. Oktober und dem 6. November wie folgt geändert.
• Die Stadtbahnlinie 1 fährt von Littenweiler zur Haltestelle „Messe“
• Die Stadtbahnlinie 2 fährt von Günterstal direkt zum Europaplatz
• Die Stadtbahnlinie 3 endet aus Vauban kommend am Friedrich-Ebert-Platz.

Auf den nicht mit der Stadtbahn angedienten Streckenabschnitten der Linien 1 und 3 wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen ab der Robert-Koch-Straße angeboten.

Die SEV Linie 1 (Linie 71) fährt von der Haltestelle „Robert-Koch-Straße“ durch die Fehrenbachallee und die Lehener Straße. Unmittelbar vor der Kreuzung mit der Berliner Allee befindet sich die Haltestelle „Dunantstraße“. Durch die Berliner Allee und die Sundgauallee – mit den Haltestellen „Am Bischofskreuz“ und „Betzenhauser Torplatz“. Geht es weiter zur Wendeschleife „Paduaallee“. Die Weiterfahrt erfolgt über die Granadaallee und die Elsässer Straße. Im Einmündungsbereich zur Wirthstraße wird die Ersatzhaltestelle „Diakoniekrankenhaus“ eingrichtet. Danach geht die Fahrt weiter zur Endhaltestelle „Moosweiher. Auf dem Fahrweg werden die Haltestellen „Rathaus im Stühlinger“, „Runzmattenweg“ und „Moosgrund“ nicht angefahren.

Die Rückfahrt erfolgt analog.

Die SEV Linie 3 (Linie 73) fährt von der Haltestelle „Robert-Koch-Straße“ durch die Fehrenbachallee weiter in die Sundgauallee. Im Bereich „Rathaus im Stühlinger“ und „Runzmattenweg“ wird nicht gehalten. In der Bissierstraße wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Fahrt geht weiter parallel zu den Stadtbahnschienen, mit Ersatzhaltestellen jeweils auf Höhe der Stadtbahnhaltestellen beziehungsweise der sich dort befindlichen regulären Bushaltestellen.

Einschränkungen im Straßenverkehr

Zu verkehrlichen Einschränkungen kommt es zwischen dem 28. Oktober und dem 7. November in der Berliner Allee und in der Sundgauallee. In dieser Zeit ist der Straßenverkehr auf der Berliner Allee in Richtung Sundgauallee nur einspurig möglich. Ebenfalls einspurig wird der Verkehr in der Sundgauallee im Bereich der Haltestelle Runzmattenweg durch eine Ampel geregelt.
 
 



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