Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
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Verschiedenes

 
500 zusätzliche Radabstellplätze am Rotteckring fertiggestellt
Jetzt insgesamt 7.000 Plätze in der Innenstadt für Räder

Weitere – zunächst 300 - Radabstellplätze werden in der übrigen Innenstadt gebaut - Beginn der Arbeiten ab Dienstag, 22. Januar

Die Radfahrerinnen und Radfahrer wird es freuen. Im Zuge des Neubaus der Stadtbahn Rotteckring hat das Garten- und Tiefbauamt (GuT) jetzt ein wichtiges Etappenziel erreicht. Im Bereich der Stadtbahn Rotteckring gibt es jetzt 1.000 Radabstellplätze, das sind knapp 500 mehr als zu Baubeginn, damit hat sich der Bestand verdoppelt! In der gesamten Innenstadt sind damit jetzt knapp 7.000 Radabstellplätze vorhanden, das sind fast 7 Prozent mehr als vor einem Jahr.

„Wir schaffen jedes Jahr mehr Radabstellplätze, aber so einen Zuwachs gab es lange nicht mehr. Es war ein Kraftakt, so viele Standorte zu finden. Hochwertige Stadtgestaltung, Flächen für Lieferverkehr, für Zu-Fuß-Gehende oder Freisitze der Gastronomie und Schaufenster der Geschäfte - nirgends ist die Nutzungskonkurrenz so groß wie in der Innenstadt. Wir sind froh, es geschafft zu haben, das Angebot für die Radfahrenden in Freiburg so sehr zu verbessern – und es geht noch weiter“, so Frank Uekermann, Leiter des GuTs.

Die nächste Etappe beginnt am Dienstag, 22. Januar. Ab dann werden weitere Radabstellanlagen in der Innenstadt gebaut. Die ursprünglich geplante Vergabe an eine Firma wurde wegen viel zu hoher Preise abgesagt, das GuT baut jetzt selbst. Geplant ist, an sieben Standorten knapp 300 neue Radabstellplätze zu bauen, teilweise auch bestehende Vorderradklammern durch komfortable und sichere Radbügel auszutauschen.

In diesen Straße werden zwischen 20 und 50 Abstellplätzen gebaut: Bertoldstraße (Stühlingerbrücke, Rampe Ost), Eisenbahnstraße, Im Grün, Schnewlinstraße, Konrad-Adenauer-Platz, Schwabentorplatz und Leopoldring.

Weitere Abstellplätze folgen, insgesamt wird die Stadt 1.000 zusätzliche Radabstellplätze in der Innenstadt schaffen. Und darüber hinaus werden noch für das Radverleihsystem Frelo, das Mitte des Jahres starten soll, gerade Standorte gesucht.

Ziel der Stadtverwaltung ist es, dem gewünschten und ansteigenden Radverkehr ausreichend viele, attraktive und sichere Radabstellanlagen in der Innenstadt zur Verfügung zu stellen.
 
 

 
Kinder brauchen Familie
Informationen zu Vollzeitpflege und Adoption am Mittwoch, den 23. Januar, 18 Uhr, Landratsamt, Berliner Allee 3

Am Mittwoch, den 23. Januar, findet um 18 Uhr im Jugendamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Berliner Allee 3, 6. OG, in Freiburg wieder eine Informationsveranstaltung rund um die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege oder Adoption statt. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit dem städtischen Amt für Kinder, Jugend und Familien organisiert.

Familien, Paare oder Einzelpersonen, die interessiert sind, Kinder oder Jugendliche in ihren Haushalt aufzunehmen, können sich erste Einblicke zu folgenden Themen verschaffen: Rechtliche Hintergründe, finanzielle Rahmenbedingungen, Bewerbungsverfahren, Vermittlungspraxis, Begleitung und Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegefamilien, Umgangsgestaltung mit der Herkunftsfamilie und Kooperation mit dem Jugendamt.

Erste Informationen rund um das Thema Pflegekinder sind online erhältlich ...
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Freiburg erhält Landes-Förderung als Future Community
Digitale Austauschplattform für Daten und Informationen zum Thema Bauleitplanung

Die Stadt Freiburg erhält eine Förderung in Höhe von 60.000 Euro für den Aufbau einer digitalen Austauschplattform für Daten und Informationen zum Thema Bauleitplanung (Urban planning information exchange platform). Insgesamt wurden 45 Kommunen des Landes im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 - Future Communities“ von Innenministerium und digital@bw ausgezeichnet, das insgesamt ein Fördervolumen von mehr als einer Million Euro zur Verfügung gestellt hat. Darunter waren Projekte zur Überwachung des kommunalen Straßennetzes auf der Basis von KI, Jugendbeteiligungs-Apps oder auch digitale Sprachassistenten.

Die neue Plattform soll in Freiburg das Zusammenspiel zwischen Planung, Beteiligung und Genehmigung bei Bauvorhaben digitalisieren. In diesem ersten Schritt hin zum digitalen Bauantrag soll die Kooperation zwischen Stadt, Planungsbüros und Genehmigungsbehörden sowie die Datengrundlagen für Online-Beteiligungen bei Planungsvorhaben digitalisiert werden.

zum Bild oben:
Preisübergabe durch Minister Thomas Strobl an Michael Schulz vom Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung der Stadt Freiburg.
Foto: Ludmilla Parsyak, © Fraunhofer IAO
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Jugendgirokonten: Meist kostenlos – aber nicht alles inklusive
Jugendkonto, Schülerkonto, Jugendgirokonto, Taschengeldkonto – egal wie Banken das Konto nennen, dahinter steht ein Girokonto für junge Leute. Das Konto ist meist kostenlos, das heißt es fällt keine monatliche Grundgebühr an und auch die Karte zum Konto ist gratis. Finanztest hat für die aktuelle Februar-Ausgabe bei 132 Banken und Sparkassen ermittelt, ob und zu welchen Bedingungen sie Jugendkonten anbieten.

„Die Jugendkonten unterscheiden sich vor allem darin, ab welchem Alter das Konto eröffnet werden kann und wie lange es die günstigen Konditionen gibt“, so Kerstin Backofen von Finanztest. Für manche Banken ist aber nicht nur das Alter, sondern auch der Status der jungen Leute als Schüler, Studierende oder Azubis eine Bedingung. Unterschiede gibt es auch bei der Kreditkarte.

Eine Kreditkarte zum Girokonto ist für Auslandsreisen sinnvoll. Es gibt sie als Prepaid-Karte für Minderjährige. Dann können Eltern Geld auf die Karte laden und das Guthaben aufstocken, wenn es nicht reicht. Eine normale Kreditkarte gibt es nur für Volljährige. Bei beiden Kreditkartenarten sind die Konditionen sehr unterschiedlich – von kostenfrei bis 42 Euro im Jahr. Außerdem bieten manche Karten die Möglichkeit, im Ausland kostenlos Bargeld am Automaten zu ziehen.

Finanztest-Expertin Backofen empfiehlt, auch darauf zu achten, dass die Bank genügend Automaten fürs kostenlose Geldabheben bietet oder zumindest ein Automat in Wohnortnähe ist. Denn wer Bargeld an einem Automaten zieht, der nicht zur eigenen Bank oder zum Bankenverbund gehört, muss dafür bezahlen. Das können bis zu 5 Euro pro Abhebung sein.

Was Überweisungen kosten, ab welchem Mindestalter Onlinebanking für die Jugendlichen möglich ist, mit welcher Karte die Jugendlichen im Ausland in Euro oder in Fremdwährung kostenfrei Geld abheben können, wie hoch die Kosten für die Kreditkarte sind – das zeigt der Test Jugendgirokonten. Er findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter online abrufbar ...
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Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit Fragen zur Krankenversicherung
Interviewer befragen 51.000 Haushalte in Baden-Württemberg

Der Mikrozensus 2019 hat begonnen. Über das ganze Jahr hinweg werden in über 900 Gemeinden in Baden-Württemberg 51.000 Haushalte von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Befragten werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung.

Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1.000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt.

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte darin wohnen und kündigen sich mit einem handschriftlich ergänzten Schreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes aus und erfassen die Antworten mit einem Laptop. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Die Befragung mit Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Es ist aber auch möglich, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden sie anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
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Närrisches Wochenende bei Freiburg
DRK lobt Hästräger für friedlichen närrischen Aufmarsch
-Knapp 30 Versorgungen bei Veranstaltungen in Oberried und Stegen -

Oberried/Stegen (mr). Viele tausend Hästräger, Guggemusiken und Gäste verweilten am Samstag und Sonntag, 19. und 20.Januar, bei einem Narrentreffen in Oberried unweit von Freiburg. Dort wurde das 70-jährige Bestehen der örtlichen Narrengilde mit zwei Umzügen samt Festbereich ausgiebig gefeiert.

Bereits am Freitag abend hatten nur wenige Kilometer entfernt die Waldgeister in Stegen zu ihrem beliebten Zunftabend eingeladen. Auch dort wurde natürlich bis in die frühen Morgenstunden gefeiert.

Bei beiden Veranstaltungen blieben größere Schadensereignisse bis heute, Sonntag, 15.30 Uhr, aus. Lediglich knapp 30 kleinere "Blessuren" galt es von den insgesamt über 20 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes aus den Ortsvereinen Oberried, Stegen, March oder Vogtsburg-Bischoffingen an den drei Tagen zu versorgen.

DRK-Vorsitzender Markus Braun aus Oberried lobte deshalb die Teilnehmer der Veranstaltungen für ihr "friedliches feiern" in der Dreisamtalgemeinde. Und auch der Pressesprecher des DRK-Kreisverbandes Freiburg, Matthias Reinbold, war vor Ort begeistert von den vielen fröhlich feiernden Menschen ohne jede Auseinandersetzung. "Da macht Brauchtum feiern wieder Freude", erklärte Reinbold als Fazit des närrischen Wochenendes im DRK-Kreisverband Freiburg. Aber es werden noch viele weitere Fasnet-Veranstaltungen bis zum Aschermittwoch folgen. Größter Einsatz während der närrischen Saison 2019 wird dabei wieder die Begleitung des Umzuges am Rosenmontag in Freiburg sein.
 
 

 
Projekte-Fonds 2019 für bürgerschaftliches Engagement
Ab sofort können Gruppen, Initiativen oder Vereine sich bewerben

Bürgerschaftliche Aktivitäten sind so vielfältig und bunt wie das Leben, sie tragen viel zur Entwicklung und Liebenswürdigkeit von Freiburg bei. Dabei bringen die Engagierten nicht nur Zeit ein, sondern oft auch eigenes Geld, um Aktivitäten oder kleinere Projekten umsetzen zu können. Das beginnt bei Fortbildungen, geht über das Erstellen von Flyern und endet nicht beim Bürobedarf. Um den Kostenaufwand zu begrenzen und das Bürgerschaftliche Engagement (BE) nicht an 300 Euro scheitern zu lassen, wurde der Freiburger Projektefonds geschaffen.

Ab sofort können sich Gruppen, Initiativen und Vereine um eine finanzielle Förderung für ihre Aktivitäten oder Projekte bewerben. Die Antragsfrist endet am Freitag, 12. April. Insgesamt stehen jährlich 5.000 Euro zur Verfügung; pro Antrag können bis zu 500 Euro vergeben werden. Für Anträge wurde auf der städtischen Homepage ein Online-Formular eingerichtet: www.freiburg.de/engagement.

Über die Vergabe der Mittel beraten die städtische Stabsstelle BE sowie die fünf Engagement-Förderern im Freiburger Zentrum für Engagement: FARBE e.V., Freiwilligen-Agentur, Projektstelle BE, Selbsthilfebüro und der Treffpunkt Freiburg. Alle Einrichtungen stehen für Anfragen und zur Unterstützung gerne zur Verfügung.

Alle Infos zum Projekte-Fonds gibt es bei der Projektstelle BE (ehem. Agenda-Büro) im Freiburger Zentrum für Engagement (Tel. 0761/767.8511, projektstelle-be@freenet.de).
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Schritt für Schritt zur Vergleichsmiete
Seit Januar gilt der Mietspiegel 2019/2020

In wenigen Minuten selber errechnen, ob die Miete oder eine geforderte Erhöhung dem Mietspiegel entspricht

Seit Januar gilt der neue Mietspiegel. Damit lässt sich in wenigen Minuten ganz einfach errechnen, ob die eigene Miete oder eine geforderte Mieterhöhung dem Mietspiegel entspricht. Unter www.freiburg.de/mietspiegel ist ein Online-Rechner zu finden, der das Ergebnis mit wenigen Klicks und Eingaben präsentiert. Auf dieser Seite steht auch die Mietspiegel-Broschüre zum kostenlosen Download bereit. Sie kann auch als gedruckte Version zum Preis von 7,50 Euro bestellt (Tel. 0761/201-5302) oder in mehreren Dienststellen (siehe Fuß der Meldung) gekauft werden.

Ist die Miete zu hoch oder die Erhöhung, die der Vermieter fordert, berechtigt? Wie viel Miete kann ich für meine Wohnung verlangen? Antworten auf diese Fragen gibt der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete abbildet. Dies ist eine Durchschnittsmiete, die mit Hilfe statistischer Verfahren berechnet wird. In die Auswertung fließen aufgrund gesetzlicher Vorschriften allerdings nur Haushalte ein, deren Mietverträge innerhalb der vergangenen vier Jahren verändert oder in den letzten zwei Jahren neu vereinbart wurden.

Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Durchschnittsmiete den aktuellen Marktpreis widerspiegelt (daher der Name „Mietspiegel“). Diese Begrenzung wird kritisch gesehen, da länger unverändert bestehende, möglicherweise günstigere Mietverhältnisse nicht in die Berechnung eingehen. Die derzeitige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, die Verlängerung des Betrachtungszeitraums zu prüfen – eine gesetzliche Neuregelung gibt es allerdings noch nicht.

Der Mietspiegel 2019/2020 wurde von einer paritätisch besetzten und ehrenamtlichen Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Freiburger Wohnungswirtschaft und Interessenverbänden unter Moderation eines anerkannten Mietrechtsexperten erstellt und durch das GEWOS-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung begleitet. Mit seinem Beschluss vom 13. November 2018 hat ihn der Gemeinderat als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.

Demnach liegt die mittlere monatliche Nettomiete aller Wohnungen, unabhängig von Wohnfläche, Baujahr und sonstigen Wohnwertmerkmalen, in der Stadt Freiburg bei 8,56 Euro je Quadratmeter. Die durchschnittliche Mietpreissteigerung seit dem letzten Mietspiegel 2017 beträgt 3,7 Prozent.

Der Mietspiegel gilt für alle Mietwohnungen des freien Marktes zwischen 20 und 150 Quadratmeter. Ausgenommen sind preisgebundene oder geförderte Wohnungen, Wohnungen in Studierenden- oder sonstigen Wohnheimen, Wohngemeinschaften mit Einzelmietverträgen, möblierte Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Bei den Angaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettokaltmieten in Euro pro Quadratmeter. Die Nettokaltmiete ist das Entgelt für die Überlassung der Wohnung ohne Betriebs- und Heizkosten. Die Miete für eine Garage oder einen Stellplatz, etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten. Kostenansätze für Schönheitsreparaturen und kleinere Instandhaltungskosten sind für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne Bedeutung.

Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind beispielsweise Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten, muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden.

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt im Mietspiegel anhand mehrerer Tabellen. Die Basismiete richtet sich nach der Größe der Wohnung in Quadratmetern Wohnfläche. Besonderheiten bei Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung werden über ein Tabellensystem mit Zu- und Abschlägen erfasst und ermöglichen eine detaillierte Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen, die von der Basismiete abweichen. Für besondere Wohnwertmerkmale wie Penthouse oder die Lage an einer stark befahrenen Bahntrasse sind weitere Zu- oder Abschläge möglich.

Kriterien der Berechnung
Abhängig von der Wohnfläche ergibt sich die Basismiete. Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen derjenigen Räume, die ausschließlich zu einer bestimmten Wohnung gehören. Nicht dazu gehören Zubehörräume, Keller, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel ihrer Grundfläche, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.
Die Basismiete pro Quadratmeter beträgt bei 20 qm 14,36 Euro, bei 30 qm 11,14 Euro, bei 40 qm 9,66 Euro, bei 60 qm 8,16 Euro, bei 80 qm 7,94 Euro, bei 100 qm 8,55 Euro, bei 120 qm 9,17 Euro und bei 140 qm 9,11 Euro. Alle weiteren Angaben bis zu 150 qm stehen quadratmetergenau in der Mietspiegel-Broschüre bzw. online.

Daneben wirken sich besondere Wohnwertmerkmale, die von der Vermieterin bereitgestellt werden, auf die Miethöhe aus. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale (z. B. hochwertige Bodenbeläge) selbst geschaffen, ohne dass die Kosten hierfür vom Vermieter erstattet wurden, werden sie nicht mitberechnet. Grundsätzlich ist eine Wohnung in diejenige Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude fertiggestellt beziehungsweise die Wohnung bezugsfertig wurde.
Bei einem Baujahr bis 1918 gibt es 8%, bei Baujahr 1919 bis 1948 13%, bei Baujahr 1949 bis 1960 10% und bei Baujahr 1961 bis 1977 7% Abschlag.
Bei Baujahr 1978 bis 1994 gibt es 3%, bei Baujahr 1995 bis 2001 7%, bei Baujahr 2002 bis 2008 9% und bei Baujahr ab 2009 18% Zuschlag.
Eine grundlegende Modernisierung seit 2001 gibt weitere 6 Prozent Zuschlag.

Die Lage in einem Gebäude mit mindestens 10 Etagen (oberhalb des Erdgeschosses) führt zu einem Hochhaus-Abschlag von 6 Prozent auf die Basismiete.

Zu den besonderen Merkmalen der Wohnungsausstattung, die den Mietpreis in Freiburg beeinflussen, zählen eine gehobene Küchenausstattung (plus 15%), Einbauschrank oder -schränke (nicht im Küchenbereich; plus 3%), ein gut nutzbarer Balkon bzw. eine gut nutzbare Loggia (mindestens 8 qm groß; plus 5%), ausschließlich eigene Gartennutzung (plus 5%), überwiegend Dreifachverglasung (plus 6%) und die Modernisierung bzw. der Einbau des Warmwassererzeugers nach 2009 (plus 3%).
Abschläge gibt es bei Wohnungen ohne Gegensprechanlage mit Türöffner (minus 3%), ohne Abstellgelegenheit für Fahrräder oder Kinderwagen innerhalb des Gebäudes (minus 3%), sowie bei Einzelöfen oder mindestens einem Wohnraum ohne Heizung (minus 8%).

Die Miethöhe wird auch von der Lage der Wohnung beeinflusst. Dazu wurden fünf Wohnlagenzonen auf Stadtteilebene ermittelt; ihre Klassifizierung erfolgte anhand der durchschnittlichen Miethöhe pro Stadtteil. Bei der Lage im Grenzbereich zwischen zwei Stadtteilen oder Unklarheiten in der Zuordnung gilt das Straßenverzeichnis in der Mietspiegel-Broschüre.
Zuschläge gibt es in den Stadtteilen Altstadt, Herdern, Neuburg (jeweils plus 12%), Oberau, Rieselfeld, Vauban und Wiehre (plus 9%). In Betzenhausen, Ebnet, Günterstal, Kappel, Lehen, Littenweiler, St. Georgen, Stühlinger, Waldsee und Zähringen gibt es weder Zu- noch Abschlag. Abschläge gibt es in den Stadtteilen Brühl, Haslach, Landwasser (jeweils minus 7%), Hochdorf, Mooswald, Munzingen, Opfingen, Tiengen, Waltershofen und Weingarten (minus 15%).

Zusätzlich wurden objektive Wohnlagekriterien ermittelt, die Zu- oder Abschläge auf kleinräumiger Ebene erlauben. Wenn die Wohnung an einer Hauptverkehrsstraße mit starkem Verkehrsaufkommen und hohem bis sehr hohem Lärmpegel liegt, gibt es 3% Abschlag. Wenn die nächste Grünanlage bzw. Park, die mindestens so groß ist wie ein Fußballfeld, über 1.000 Meter entfernt liegt, gibt es 2% Abschlag. Zuschläge bringt dagegen die gute Erreichbarkeit von Arzt, Apotheke, Schule, Kindergarten (plus 2%) bzw. der Bergwaldgebiete am Rande der Stadt (plus 5%).

Online-Rechner und Download/Kauf der Broschüre
Unter www.freiburg.de/mietspiegel ist ein Online-Rechner zu finden, der das Ergebnis mit wenigen Klicks und Eingaben präsentiert. Auf dieser Seite steht auch die Mietspiegel-Broschüre zum kostenlosen Download bereit.
Als gedruckte Version kostet die Broschüre 7,50 Euro. Sie kann im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (Tel. 0761/201-5302) bestellt oder in folgenden Dienststellen gekauft werden: Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4; Bürgerservice, Fehrenbachallee 12; Bürgerberatung am Rathausplatz 2-4; und in manchen Ortsverwaltungen.
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