Prolixletter
Samstag, 20. April 2024
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Verschiedenes

 
Neue Gesetzliche Grundlage für alle Fahrgäste
Ab Mittwoch (24.11.21) gilt 3 G im Öffentlichen Nahverkehr

Gemäß der neuen Gesetzeslage gilt im Öffentlichen Personennahverkehr vom 24. November 2021 an die 3-G-Regelung. Das heißt, dass man als Fahrgast in Stadtbahn, Bus oder Regionalzug auf Verlangen mittels gültigem Nachweis belegen können muss, dass man vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Erkankung genesen ist. Auf wen dies nicht zutrifft, der muss einezeitlich gültige, zertifizierte Testbescheinigung vorweisen können. Seitens der Freiburger Verkehrs AG (VAG) und der dafür zuständigen Behörden wird dies stichprobenweise überprüft werden.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Prinzipiell unterstützt die Freiburger Verkehrs AG (VAG) alle Maßnahmen, die dabei helfen, den Verlauf der Pandemie abzuflachen.

Die Pflicht des Tragens einer FFP2-Masken oder einer medizinischen Mund-Nasen-Maske ist davon unberührt und gilt weiterhin. Viele nationale und internationale Studien zeigen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel keinesfalls als Ansteckungsschwerpunkte gelten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Fahrgäste sich sehr diszipliniert an die Maskenpflicht halten und ein permanenter Luftaustausch mittels an jeder Haltestelle geöffneten Türen und durch die Belüftungs- und Klimaanlagen in den Fahrzeugen, gewährleistet ist.
 
 

 
Siebträger-Kaffeemaschinen: Auch günstige machen guten Cappuccino
Es muss nicht die große und teure Siebträger-Maschine aus dem italienischen Café sein: Mit etwas Know-How lassen sich auch zuhause vollmundiger Espresso und harmonischer Cappuccino zubereiten, zeigt der Test von Siebträger-Kaffeemaschinen der Stiftung Warentest. Vier Modelle schneiden gut ab, bei zwei Modellen vermiesen Schadstoffe die Kaffeelust.

Testsieger ist eine Maschine von Krups für gerade mal 169 Euro, zusammen mit einer Smeg-Maschine im Retro-Design für 350 Euro. Schlusslicht sind die günstigste Maschine im Test und eine recht hochpreisige: Severin für 156 Euro und die 400 Euro teure Solis spülten nach dem Entkalken zu viel Blei in die Tasse. Das ist mangelhaft.

Ein weiteres Ärgernis beim Entkalken: Bei der Solis dauert das Programm lange 75 Minuten. Zudem besteht bei ihr wie auch bei der Graef-Maschine die Gefahr, sich bei der Prozedur zu verbrühen. Gefahrlos und in nur 17 Minuten flott entkalkt ist dagegen die Maschine von Sage.

Übrigens: In der Werkseinstellung brühen nur wenige Maschinen den optimalen Espresso. Die Sommeliers der Stiftung Warentest geben daher Tipps, mit welche kleinen Stellschrauben der Kaffeegenuss der jeweiligen Maschine noch perfektioniert werden kann.

Der vollständige Test findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/siebtraeger abrufbar.
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Freiburg: Sportentwicklungsplan
Foto (c) Stadt Freiburg / Patrick Seeger
 
Freiburg: Sportentwicklungsplan
Nächste Woche beginnt Befragung der Bevölkerung. Sportreferat versendet 16.000 Briefe

Fragen von persönlichem Sportverhalten bis Eishalle.
Teilnahme bis 12. Dezember möglich
Ergebnisse sollen im Frühjahr präsentiert werden

Freiburg entwickelt sich ständig weiter – und damit die Bedürfnisse der Menschen, die hier leben. Nun will die Stadt Freiburg ihren Sportentwicklungsplan aus dem Jahr 2004 fortschreiben, um die lokale Sportlandschaft weiter zu entwickeln und die Lebensqualität der Freiburgerinnen und Freiburger nachhaltig zu verbessern.

Jetzt geht es darum, herauszufinden, wo das sportliche Angebot ausgebaut werden sollte, wie die Rahmenbedingungen zu ändern sind und welche sportlichen Bedürfnisse die Bürgerschaft hat. Um das zu erfahren, findet eine breit angelegte Bevölkerungsbefragung statt. Das Sportreferat wird dazu in den nächsten Tagen 16.000 Briefe versenden. Der Fragebogen enthält rund 30 Fragen nach dem persönlichen Sportverhalten und der Sportinfrastruktur in Freiburg, einschließlich der Eishalle. Für die Befragung wurde eine repräsentative Zufallsstichprobe der Freiburger Bevölkerung gezogen. Für die Beantwortung spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Person sportlich aktiv ist oder nicht.

Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Da jeder und jede Ausgewählte aber Teil einer kleinen Stichprobe ist, steht seine/ihre Rückmeldung stellvertretend für eine Vielzahl von Mitmenschen. Darum betont Sportbürgermeister Stefan Breiter im Anschreiben: „Ihre Meinung zum Thema Sport in Freiburg ist uns ausgesprochen wichtig. Die Ergebnisse der Befragung werden im Sportausschuss vorgestellt und sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen des Gemeinderats.“

Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausgewählt wurden, können an der Umfrage teilnehmen. Sie müssen nur den entsprechenden QR-Code (siehe unten) mit einem mobilen Endgerät abscannen oder den Link https://sport.iges.de in ihren Browser eingeben. Wer einen Fragebogen in Papierform wünscht, kann sich gerne im Sportreferat melden (Tel. 0761/201-5020, sportreferat@stadt.freiburg.de).

Das Beantworten der Umfrage dauert ca. sieben Minuten. Alle Angaben unterliegen den strengen Anforderungen des Datenschutzes. Die Daten werden anonym gespeichert und sind nur für statistische Auswertungen bestimmt.

Die Teilnahme ist bis Sonntag, 12. Dezember 2021, möglich. Danach werden alle Antworten ausgewertet. Voraussichtlich im ersten Quartal 2022 will das städtische Sportreferat die Ergebnisse vorstellen.
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EuGH-Urteil: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Urteil gegen Dr. Oetker

Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des vzbv gegen die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG vorgelegt. Das Unternehmen hatte auf der Schauseite des Müsli „Vitalis Knusper-Müsli Schoko + Keks“ aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Lebensinformationsverordnung verstoßen. Der EuGH bestätigte diese Auffassung heute. Oetker hatte die Kalorienangaben auf der Vorderseite mit einem 40-prozentigen Müslianteil sowie 60-prozentigem fettarmen Milchanteil „schöngerechnet“.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Damit hat der Europäische Gerichtshof der Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln, die auf verschiedene Art und Weise zubereitet werden können, einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit. Ziel muss es sein, dass vergleichbare Kalorienangaben auf Produktverpackungen stehen.

Die Angabe unrealistischer Portionsgrößen kann Verbraucher:innen verwirren und zu einem falschen Eindruck über die Ausgewogenheit des Lebensmittels führen, auch im Vergleich zu anderen Produkten. Der vzbv fordert deshalb, dass Unternehmen auf der Verpackungs-Vorderseite auf bekannte Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter zurückgreifen.

Zum anderen hilft für eine informierte Kaufentscheidung das farbliche Nährwertkennzeichen Nutri-Score auf der Verpackungsvorderseite, ebenfalls mit 100 Gramm oder 100 Milliliter als Bezugswert. Bisher ist der Nutri-Score für Unternehmen in Deutschland nur freiwillig. Die kommende Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Nutri-Score in Europa verbindlich ist.“
 
 

 
Nora ist da
Auch Freiburg führt bundesweit einheitliches Notruf-App-System ein
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind in Notsituationen ab sofort auch per App erreichbar

Das neue Notruf-App-System „Nora“ hat den Betrieb aufgenommen. „Nora“ ist die neue bundesweite digitale und mobile Notruf-Lösung insbesondere für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Sie wird in allen Integrierten Leitstellen und allen Polizeipräsidien in Baden-Württemberg entgegengenommen, auch in Freiburg. Damit setzen Stadt und Land ein digitales Leuchtturmprojekt um. Freiburgs Behindertenbeauftragte Sarah Baumgart betont: „Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, allen Menschen eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Für den Erfolg von Nora geht es nun darum, die App bekannt zu machen und Informationen zur richtigen Anwendung zu verbreiten. Eine Geschäfts- und Koordinierungsstelle hat hierfür Broschüren, Flyer und Erklär-Videos vorbereitet, die für die allgemeine Nutzung auf der Homepage des Innenministeriums (im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/nora-notruf-app) zur Verfügung stehen. Alles Wichtige steht auch auf www.nora-notruf.de.

Nora ergänzt die bereits bestehenden Notrufsysteme um einen zusätzlichen mobilen Baustein. Die App ist so konzipiert, dass vor allem Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen davon profitieren. In den kommenden Jahren wird Nora kontinuierlich weiterentwickelt.

Die neue App ermöglicht es in Notlagen, ganz ohne zu sprechen einen Notruf abzusetzen. Automatisch werden die wichtigsten Informationen übermittelt – etwa persönliche Daten, Ort und Art des Notfalls. Die persönlichen Daten bleiben auf dem Smartphone gespeichert und werden nur im Notfall an die Einsatzleitstellen übermittelt. Freiwillig können in der App auch Angaben wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Behinderungen hinterlegt werden.

Informationen zur konkreten Notsituation werden über maximal fünf Fragen abgefragt. Dabei helfen Symbole, Texte in leichter Sprache und eine intuitive Nutzerführung. In bedrohlichen Situationen, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll, ist auch ein „stiller Notruf“ möglich. Der App-Notruf für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst kann im ganzen Bundesgebiet genutzt werden. Neben Deutsch ist die App auch in englischer Sprache verfügbar.

Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen können bisher auf das Notruf-Fax, den Gebärdendolmetscherdienst TESS-Relay oder die SMS-Nothilfe zurückgreifen. Der Dolmetscherdienst stellt die Kommunikation zwischen den Notrufenden und der Einsatzleitstelle her und übersetzt. Für ein Notruf-Fax ist ein Standort mit Faxgerät nötig; Rückfragen der Einsatzleitstelle sind nur mit großem Aufwand möglich. Daher wurde bereits im Jahr 2015 in Baden-Württemberg die SMS-Nothilfe als erste, einfache mobile Lösung eingerichtet. Nora stellt nun eine Ergänzung dieser Dienste dar.

Die Notruf-App Nora ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden. Sie steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.
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Neue Öffnungszeiten im Badeparadies Schwarzwald
Ab dem 26. November, erfährt das Tarif- und Öffnungszeitensystem der Erlebnis- und Erholungswelt in Titisee einen Relaunch. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter Rücksichtnahme aller geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln, wird ab Ende November die Buchungsoption von Tagesaufenthalten und neuen vier Stundentarifen verfügbar sein. Ein weiteres Novum stellt die umstrukturierte Liegenplatzreservierung dar. Alle Gäste erhalten die Möglichkeit ihren Eintritt inklusive oder exklusive reserviertem Liegeplatz zu buchen.

Anfang des Jahres war bereits eine wichtige Neuerung innerhalb des Buchungssystems integriert worden, welche aufgrund des bisher positiven Feedbacks der Gäste auch weiterhin Bestand haben wird – die dynamische Tarifgestaltung. Sie bestimmt den jeweiligen Eintrittspreis auf Basis der gewählten Optionen. „Mit dem Ziel unsere Gästezufriedenheit kontinuierlich weiter zu steigern, haben wir schon immer eine faire, transparente und möglichst personalisierte Preisgestaltung angestrebt. Es freut uns alle sehr, dass wir mit dem neuen Tarifmodell trotz der weiterhin sehr herausfordernden Rahmenbedingungen, den Wünschen unserer Gäste entsprechen und diese erfüllen können, ohne dabei die so wichtigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen außer Acht zu lassen“, so Jochen Brugger, Geschäftsleiter des Badeparadies Schwarzwald.

Neue Öffnungszeiten
Palmenoase und Palais Vital:
Täglich: 9:00 - 22:00 Uhr
Galaxy:
Montag (außerhalb der Schulferien): geschlossen
Dienstag bis Freitag: 14:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertag: 9:00 bis 22:00 Uhr
Während der Schulferien: täglich von 9:00 bis 22:00 Uhr

SONDERÖFFNUNGSZEITEN 2021/2022:
Heiligabend (alle Bereiche): 9:00 bis 14:00 Uhr
Silvester (alle Bereiche): 9:00 bis 17:00 Uhr
Neujahr (alle Bereiche): 9:00 bis 22:00 Uhr
 
 

 
Freiburg: Hinweis auf die Streu- und Räumpflicht
Das Laub fällt, der Winter naht: Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Anliegerinnen und Anlieger an öffentlichen Straßen ihrer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Gehwege nachkommen müssen.

Die Reinigung der Gehwege umfasst dabei die Beseitigung von Laub, Schmutz, Abfällen und Unkraut auf der gesamten Gehwegfläche. Hierzu zählen auch die Flächen um die Bäume, die im Gehwegbereich stehen (Baumscheiben). Die Gehwege sind bei Bedarf, mindestens aber einmal wöchentlich, zu reinigen.

Bei Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen gilt die Räum- und Streupflicht. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Einhaltung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht ist im Interesse der Verkehrssicherheit – und Schützt vor Schadensersatzforderungen. Dies gilt auch in verkehrsberuhigten Bereichen und für gemeinsame Geh- und Radwege. Ausgenommen sind lediglich die Bereiche in denen Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden somit die Stadt der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht nachkommt.

Beim Schneeräumen sind folgende Regelungen zu beachten: Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Wenn tagsüber bis 20 Uhr Schnee fällt, ist zu räumen, sobald und sooft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert.

Die Gehwege sind auf einer Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, das die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, mindestens jedoch 0,70 Meter.

Aus Umweltschutzgründen sind geeignete abstumpfende Stoffe (etwa Sand oder Splitt) zum Streuen zu verwenden. Gehwege dürfen nicht mit Auftausalz oder anderen umweltschädlichen Mitteln bestreut werden. Insbesondere ist die Verwendung auftauender Chemikalien untersagt.
 
 

 
Freiburg: Stadt stellt Weihnachtsbäume auf
17 Meter hoher Baum am Europaplatz

Zum 1. Advent hin wird das Garten- und Tiefbauamt an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet und in den Ortschaften insgesamt 16 Weihnachtsbäume aufstellen. Der größte, mit circa 17 Meter Höhe, wird am Dienstag, 16. November, zwischen 10 Uhr und 12 Uhr am Europaplatz aufgestellt werden. Dort kann es dann zu Verkehrsbehinderungen kommen. Das Garten- und Tiefbauamt bittet um Verständnis. Wie schon in den vergangenen Jahren werden anderswo im Stadtgebiet weitere Weihnachtsbäume durch die Bürgervereine oder private Institutionen aufgestellt.
 
 



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