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Donnerstag, 25. April 2024
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Verschiedenes

 
Datensicherheit: Google weiß fast alles - Wie sich Nutzer schützen können
Sie machen es Kriminellen leicht: Wer Google-Dienste nutzt, der verrät unter Umständen wann und wo er sich aufhält oder wie lange er Urlaub macht. Wer überall dasselbe Passwort und dieselbe E-Mail Adresse benutzt, läuft Gefahr, dass auf seine Kosten eingekauft wird. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Gefahren minimiert werden können. Aber auch derjenige, der vor allem seine Privatsphäre besser schützen möchte, bekommt auf test.de zahlreiche Ratschläge.

Die richtigen Benutzereinstellungen können verhindern, dass der Google-Kunde alles über sich verrät. Persönliche Daten und die Privatsphäre lassen sich so besser schützen. Zudem ist die Zwei-Schritt-Authentifizierung für ein Benutzerkonto besonders sicher: Dabei muss zusätzlich zum Passwort auch ein Code eingegeben werden, der von Google per SMS, Anruf oder App zugesandt wird. So reicht es einem Datendieb nicht, das Passwort geknackt zu haben

Such- und Standortverläufe kann der Nutzer vor anderen verbergen und Daten können anonymisiert werden. Daneben gibt es Möglichkeiten, den eigenen Browser besser gegen Datensammler abzusichern. Außerdem gibt es Alternativen zu den Google-Diensten. Die Stiftung Warentest empfiehlt, auch andere Suchmaschinen neben Google zu nutzen. Einige Anbieter versprechen sogar, auf das Sammeln von Nutzerdaten zu verzichten – wie etwa DuckDuckGo oder Metager.

Die Stiftung Warentest rät, grundsätzlich unterschiedliche Passwörter zu nutzen und diese regelmäßig zu wechseln, um es Datendieben schwerer zu machen. Ein sicheres Passwort hat mindestens zehn Zeichen, enthält Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen. Eselsbrücken helfen, die Zeichenfolge nicht zu vergessen.

Ausführliches ist unter www.test.de/google-daten abrufbar.
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Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
- Jetzt Projektanträge für das Jahr 2016 stellen -

Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2016 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2015 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 20. November 2015.

In Abstimmung mit der LAGG gelten 2016 folgende Förderschwerpunkte:

- Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;

- Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;

- Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.

Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die aktuellen Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de. Die Unterlagen können auch angefordert werden bei der:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB), Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46, 70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de, christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
 
 

 
Online-Schau zu "Charlie Hebdo"
Online-Präsentation zum französischen Satiremagazin „Charlie Hebdo“

Ab heute (3. Juli 2015) kann über www.museen-fuer-satire.com eine Online-Präsentation mit Zeichnungen und Texten der französischen Satirezeitung „Charlie Hebdo“ abgerufen werden. Das Projekt ist eine Kooperation der vier führenden Institutionen in den Bereichen Cartoon und Karikatur im deutschsprachigen Raum. Beteiligt sind das „caricatura museum frankfurt – Museum für Komische Kunst“, das Museum „Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst“ in Hannover, das „Cartoonmuseum Basel“ und die „Caricatura – Galerie für Komische Kunst“ in Kassel. Unterstützt wird das Projekt durch die deutsch-französische Einrichtung „Antenne Métropole“, eine Institution im Netzwerk des „Institut français“ Deutschland.

Die Präsentation ist eine Reaktion auf die mediale Berichterstattung, die damit verbundenen Diskussionen um Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit und die zahlreichen an die beteiligten Institutionen gerichteten Anfragen nach dem Anschlag auf das französische Satire-Magazin „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 in Paris. Da nur wenige im deutschsprachigen Raum das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ oder die bei dem Anschlag getöteten Zeichner kennen, besteht ein erheblicher Informationsbedarf.

Auf der Plattform sind Informationen zur Geschichte und zu den Zeichnern der Zeitschrift „Charlie Hebdo“ sowie zum Kontext des Heftes innerhalb der französischen Gesellschaft aufbereitet. Anhand von ausgewählten Karikaturen der Jahrgänge 2010 bis 2015 wird ein repräsentativer Überblick über die Hauptthemen (Religion, Gesellschaft und Politik) sowie die Eigenheiten der Zeitschrift und ihrer Zeichner gegeben. Alle gezeigten Karikaturen und Texte wurden vom Französischen ins Deutsche übersetzt. In einem umfassenden Medienspiegel sind die unterschiedlichen Reaktionen auf den Anschlag, aber auch allgemeine Fragestellungen zu Karikatur und Satire, insbesondere im Kontext der Meinungsund Kunstfreiheit, zusammengestellt und übersichtlich aufbereitet.

Um den Anspruch auf eine neutrale und wissenschaftliche Aufarbeitung zu gewährleisten, wurde Wert auf eine zeitliche Distanz zu den Anschlägen gelegt. Auf diese Weise bildet besonders der Pressespiegel eine Entwicklung in der medialen Berichterstattung ab. Die Auswahl der Karikaturen und Texte ist Ergebnis einer zeitintensiven Sichtung von über 250 Heften. Während des Projektes standen die Ausstellungshäuser in Kontakt mit der Redaktion von „Charlie Hebdo“.

Der Umgang mit Karikaturen setzt Wissen und ein Verständnis der Zusammenhänge voraus. Dies zu vermitteln, ist eine der zentralen Aufgaben der Museumsarbeit. Das Projekt soll zu einer Bewusstseinsschärfung für die im westlichen Kulturkreis verankerten Werte der Meinungs- und Kunstfreiheit beitragen.
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Karlsruhe: Mondscheinschwimmen und Sommerfest
Karlsruher Bäder mit attraktiven Angeboten

Zur beginnenden Hochsaison haben die Karlsruher Bäder gleich zwei besondere Aktionen für die Badegäste parat: Zum romantischen Mondscheinschwimmen lädt das Turmbergbad ab Freitag, 10. Juli, wöchentlich ein. Bei sommerlichen Temperaturen sind das Bad und der Kiosk jeweils freitags bis Mitternacht geöffnet. Einlass ist bis 22 Uhr zum normalen Badetarif, der Feierabendtarif entfällt an diesen Abenden.

Gefeiert wird am Samstag, 11. Juli, im Adolf Ehrmann-Bad. Das Sommerfest, zu dem der Freundeskreis des Hallenbades, die DLRG Neureut und der Schwimmclub Neureut einladen, wird um 10 Uhr von Bürgermeister Martin Lenz mit dem Spielfest eröffnet. Kleinfeld-Fußballturniere, Wassergymnastik und Gewinnspiele stehen bis 18 Uhr auf dem Programm. Für das leibliche Wohl der Aktiven und Zuschauer ist bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei. Um 19 Uhr beginnt dann die lange Saunanacht, bei der bis 24 Uhr auch textilfrei geschwommen werden kann. Für die Saunanacht gelten die regulären Preise.
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Freiburg: Hohe Waldbrandgefahr
Forstamt bittet dringend, offenes Feuer und Rauchen im Wald zu unterlassen

Der Deutsche Wetterdienst sagt für die kommenden Tage in Freiburg die vierte von fünf Waldbrand-Gefahrenstufen voraus. Daher bittet das städtische Forstamt alle Waldbesucher und -besucherinnen um erhöhte Vorsicht. Außerhalb ausgewiesener Grillstellen dürfen sie kein Feuer entfachen. Auf den Grillplätzen sollen sie darauf achten, dass kein Funkenflug entsteht, und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig löschen. Dazu einen Kanister Wasser mitführen!

Im Wald ist Rauchen grundsätzlich verboten. Brandgefahr geht auch von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben oder entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Zudem bittet das Forstamt alle Waldbesucher, Zufahrtswege in den Wald nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkw dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation entzünden können.

Wer einen Waldbrand bemerkt, melde ihn unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (110). Die schnelle Information über einen Brandherd und seine schnelle Bekämpfung können den Schaden minimieren. Wichtig ist auch eine präzise Beschreibung des Ortes, um die Feuerwehr gezielt zum Brandherd zu führen. Zur Beschreibung eignen sich die Rettungspunkte des Forstamtes, bekannte Parkplätze, Namen von Waldwegen oder ähnliches.
 
 

 
Freiburg: Kellerbrand in einem Hochhaus
Am Sonntagabend (21.6.) gegen 21:51 Uhr gingen bei der Integrierten Leitstelle über Notruf 112 mehrere Meldungen zu einem Kellerbrand in einem Hochhaus in der Auwaldstraße ein. Im Kellergeschoß brannte Sperrmüll im Flur.

Der Disponent alarmierte daraufhin mit dem Einsatzstichwort „Brand 4-Hochhaus“ den Löschzug der Berufsfeuerwehr die Abteilungen Lehen, Abteilung Hochdorf sowie die Drehleiter der Abteilung Rieselfeld sowie den Direktionsdienst. Weiterhin wurden zwei Rettungswagen und ein Notarzt zur Einsatzstelle entsendet. Die Brandbekämpfung wurde von einem Trupp unter Atemschutz mit einem CLöschrohr im Keller eingeleitet. Gleichzeitig wurden insgesamt drei Trupps unter Atemschutz zur Kontrolle des Sicherheitstreppenraumes sowie für die darüber liegenden Fluren eingesetzt. Die Brandausbreitung begrenzte sich auf den Sperrmüll sowie die Isolierung von Leitungsrohren. Auch Elektro- und Telefonleitungen wurden beschädigt. Mit Belüftungsgeräten wurde der Rauch im Keller sowie im Treppenraum und Flurbereich entfernt.

Eine Person wurde vorsorglich dem Rettungsdienst vorgestellt. Die Feuerwehr Freiburg war mit 14 Fahrzeug und ca. 51 Einsatzkräften vor Ort.
 
Autor: Amt für Brand- und Katastrophenschutz Freiburg

 
Karlsruhe: Hochwasserschutz am Rhein
Planfeststellungsunterlagen für Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört liegen öffentlich aus

Die Unterlagen für den geplanten Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört liegen jetzt bis zum 20. Juli öffentlich aus. Die insgesamt 35 Aktenordner können unter anderem bei der Stadtverwaltung Karlsruhe montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 15.30 Uhr im Stadtplanungsamt, Lammstraße 7 im Zimmer D 114 (1.OG), eingesehen werden. Einwendungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslagefrist erhoben werden.

Für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört läuft derzeit das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren. Er erstreckt sich von Rheinstetten-Neuburgweier im Süden bis zum Rheinhafen-Dampfkraftwerk im Norden. Auf einer Fläche von 510 Hektar soll ein Rückhaltevolumen von bis zu 14 Millionen Kubikmetern geschaffen werden. Bis zum Bau des Rheinhochwasserdamms XXV in den Jahren 1934/35 wurde dieses Gebiet regelmäßig überflutet. Die ehemalige Aue ist dort teilweise noch vorhanden. Heute wird das Gelände mit Wasser- sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen unterschiedlich genutzt.

Das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Planfeststellungsbehörde stellt im Zeitraum der Auslegung die vollständigen Planungsunterlagen auf seiner Internetseite www.landkreis-karlsruhe.de (Bekanntmachungen) zur Verfügung.

Weitere Informationen bietet auch das Regierungspräsidium als Vertreter des Vorhabenträgers Land Baden-Württemberg über rp.baden-wuerttemberg.de (Themen, WasserBoden, IRP, Seiten, Bellenkopf-Rappenwoert).

zum Bild oben:
Bis zum 20. Juli findet die Offenlage für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zum geplanten Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört statt. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Offenlagefrist können Einwendungen erhoben werden.
Foto: Regierungspräsidium Karlsruhe
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Freiburg: Übernachtungssteuer ist rechtsgültig
Stadt hat Verfahren vorm Verwaltungsgerichtshof gewonnen

Freiburgs Übernachtungssteuer ist rechtmäßig. So lautet das heute ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes BadenWürttemberg (VGH). Damit hat der VGH die Satzung der Stadt Freiburg zur Übernachtungssteuer für rechtmäßig erklärt und die von einem Freiburger Hotelbetrieb eingelegte Normenkontrolle als unbegründet zurückgewiesen. Die kommunale Steuer war mit großer politischer Mehrheit vom Gemeinderat im Oktober 2013 eingeführt worden. Oberbürgermeister Dieter Salomon und Erster Bürgermeister Neideck sehen sich durch das Urteil bestätigt: „Wir haben mit der Übernachtungsteuer rechtliches Neuland betreten, aber wir waren immer davon überzeugt, dem Gemeinderat einen politisch und rechtlich tragfähigen Vorschlag vorgelegt zu haben, den er auch mittragen konnte."

Das Urteil bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit einer Bettensteuer für private Übernachtungen. So hatte es auch das Rechtsamt der Stadt in der Vergangenheit immer wieder dargelegt: „Der VGH hat auf Linie des Bundesverwaltungsgerichts und anderer oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung entschieden, dass eine kommunale Übernachtungssteuer nicht in die Steuerhoheit des Bundes eingreift und deshalb zulässig ist", so Matthias Müller, Leiter des Rechtsamts. Rechtlicher Klärungsbedarf habe lediglich in Bezug auf einzelne Umsetzungsfragen bestanden, erklärt Müller.

Die konkrete Umsetzung vor Ort wurde vom VGH ebenfalls nicht beanstandet. Das Gericht erachtet es als zulässig, dass die Hoteliers als Steuerschuldner herangezogen werden. Auch konnte der VGH der Argumentation der Kläger nicht folgen, dass die Steuer nicht gerecht vollziehbar sei. Neideck sieht das Urteil daher als ein Beleg dafür, dass der politische Wille des Gemeinderats von Stadtkämmerei und Rechtsamt pragmatisch und rechtssicher umgesetzt wurde. „Wir sind froh, dass wir die Übernachtungsteuer in dieser Form beibehalten können“, so Neideck: „Andere Formen, die Steuer umzusetzen, hätten voraussichtlich zu einem deutlich größeren Aufwand für die Hoteliers und die Verwaltung geführt.“

Salomon und Neideck hoffen, dass das Urteil zu einer größeren Akzeptanz bei den betroffenen Hoteliers führt. Es sei verständlich, dass eine neue Steuer nicht von allen begrüßt wird, gerade auch wegen des mit der Einführung verbundenen Aufwandes und der Kommunikation mit den Gästen vor Ort. „Jetzt gilt es, die bereits vielfach gute Zusammenarbeit zwischen Hoteliers und Verwaltung zu vertiefen und das Verfahren, wo notwendig, weiter zu verbessern“, so Salomon und Neideck. Neideck kündigte an, dass ein gemeinsames Gespräch von ihm mit Dehoga und den Hoteliers wie bereits angekündigt im Bürgermeisteramt stattfinden wird.
 
 



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