Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf diesere Seite  --- Kennen Sie schon unser Informationsportal wodsch.de?
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
Erklärung der Freiburger Stadtdekane
zur Diskussion um die vorgeschlagene Umbenennung von Freiburger Straßennamen

In Freiburg findet gerade eine breite öffentliche Diskussion um hiesige "belastete" Straßennamen statt. Am 15. November wird der Freiburger Gemeinderat über das Gutachten einer städtischen Expertenkommission debattieren das die Änderung von 12 Straßennamen empfiehlt.
In die Diskussion schalten sich jetzt auch der evangelische Stadtdekan Markus Engelhardt und der katholische Stadtdekan und Dompfarrer Wolfgang Gaber ein. Nachfolgend eine gemeinsame Erklärung der beiden.
In der "Erklärung der Freiburger Stadtdekane zur Diskussion um die vorgeschlagene Umbenennung von Freiburger Straßennamen" erläutern die beiden Theologen, warum sie die Vorschläge der Historiker-Kommission mit "einiger Skepsis betrachten"

- - -

Mit einiger Skepsis betrachten wir als Dekane der evangelischen und der katholischen Kirche in Freiburg die Vorschläge der mit der Prüfung der Freiburger Straßennamen beauftragten Historiker-Kommission. Natürlich sind die 12 zur Umbenennung vorgeschlagenen Namen differenziert zu sehen. Den prominentesten „Fall“ aber möchten wir kritisch aufgreifen. Dass der weltberühmte Freiburger Philosoph Martin Heidegger, 1933 Rektor der Universität, nicht nur mindestens zeitweilig überzeugter Nazi war und bis zum Schluß der NSDAP angehörte, sondern stark antisemitisch eingefärbt war, war seit Jahrzehnten jedem, der es wissen wollte, bekannt. Heideggers notorischer Umgang ab 1933 mit seinem philosophischen Freiburger Lehrer Edmund Husserl wirft darauf ein entsprechendes Licht. Dieser Tatbestand hat auch durch die zwischenzeitliche Publikation von Heideggers sog. Schwarzen Heften keine neue „Qualität“ erhalten. Zugleich ist es über Jahrzehnte kein Thema der Freiburger Zivilgesellschaft gewesen, deshalb einen Martin-Heidegger-Weg als unserer Stadt unwürdig anzusehen. Heideggers Rang als einer der wirkmächtigsten Philosophen des 20. Jahrhunderts, der auch Jahrzehnte nach seinem Tod weltweit und besonders bei unseren französischen Nachbarn gelesen und fruchtbar rezipiert wird, ist unstrittig, gleich welche Haltung man sachlich zu seinem Denken einnimmt. Als Theologen stellen wir fest: ohne die Heiderggersche Existentialphilosophie ist die neuere evangelische wie katholische Theologie und Bibelexegese nicht vorstellbar. Zwei Theologen von Weltrang wie katholischerseits Karl Rahner und evangelischerseits Rudolf Bultmann wären ohne den Hintergrund von Heideggers Denken gar nicht zu verstehen!

Nun wird die Kommission die Bedeutung des Philosophen Heidegger kaum in Zweifel ziehen. Aber gegen den Philosophen wird die mangelnde Integrität der Person Heidegger wegen seiner politischen Haltung und seines Antisemitismus ins Feld geführt. Dies halten wir für bedenklich. Um das an einem noch prominenteren Beispiel deutlich zu machen: Martin Luther, der im kommenden Jubiläumsjahr der Reformation weltweit im Fokus steht, wurde im Lauf seines Lebens zu einem schlimmen Judenfeind, dessen Antisemitismus dem Heideggers nachweislich nicht nachstand. Müsste nach der Logik der Kommission nicht konsequenterweise auch die Lutherkirchstraße beim Uni-Klinikum umbenannt werden? Aus unserer Sicht wären solche Entscheidungen weder historisch noch moralisch eine überzeugende Lösung.

Freiburg hat einen herausragenden Ruf als ausgeprägt liberale Stadt zu verteidigen. Viele unterschiedliche, auch divergierende Meinungen und Weltanschauungen koexistieren fruchtbar in unserer Stadt. Liberalität als Grundhaltung hat neben anderen auch eine wichtige Wurzel im gerne beschworenen jüdisch-christlichen Menschenbild: Der Mensch ist nicht perfekt, er ist zu Großem ebenso wie zu Schrecklichem fähig. Das biblische Bild vom Menschen weiß um dessen einzigartige Gottebenbildlichkeit und Begabung zum Guten ebenso wie um seine prinzipielle Verführbarkeit und Anfälligkeit, schuldig zu werden. Und: jeder Mensch ist noch mehr als die Summe seiner Erfolge und seiner Abgründe. Er bleibt ein letztlich unverfügbares Geheimnis, das sich menschlicher Letztbeurteilung entzieht und auf das Erbarmen Gottes angewiesen ist. Als Vertreter der beiden großen Kirchen wünschen wir uns, daß auch dieser anthropologische Sachverhalt die Überlegungen des Gemeinderates beeinflusst, wenn über die Vorschläge der Kommission zu entscheiden ist.

„Ich bin kein ausgeklügelt Buch / Ich bin ein Mensch mit seinem Widerspruch“ (C.F. Meyer): das Dichterwort gilt für jeden Menschen. Was werden die Nachgeborenen dereinst über uns urteilen? Welche Zusammenhänge in Schuld, die uns heute evt. gar nicht bewußt sind, werden spätere Generationen einmal uns vorhalten? Auch wir würden uns Barmherzigkeit und ein differenziertes Hinsehen und Urteilen wünschen. Von einer solchen Haltung kann ein Gemeinwesen nur profitieren. Deshalb halten wir es für die politisch klügere und moralisch glaubwürdigere Option, vom „Auslöschen“ umstrittener Straßennamen nach Art des Internets Abstand zu nehmen und die betr. Straßenschilder mit ergänzenden Auskunftstafeln zu versehen, die auch Kritikwürdiges benennen.

Markus Engelhardt
Stadtdekan der Evangelischen Kirche in Freiburg

Wolfgang Gaber
Stadtdekan der Katholischen Kirche in Freiburg
 
 

 
Autoversicherung: Wer jetzt vergleicht, kann Hunderte Euro sparen
Die Preise bei Autoversicherungen klaffen weit auseinander. Teure Tarife kosten mehr als doppelt so viel wie günstige, zeigen Modell-Berechnungen der Stiftung Warentest. Finanztest hat 159 Tarife von 72 Anbietern verglichen. Besonders günstige Tarife nennt der Autoversicherungs-Rechner auf test.de. Dort bekommen Autobesitzer einen individuellen Preisvergleich, zugeschnitten auf ihren persönlichen Versicherungsbedarf.

Die Preisunterschiede sind erheblich: Eine 20-jährige Studentin kann fast Tausend Euro sparen, ohne auf die von Finanztest empfohlenen Leistungen zu verzichten, zeigen Beispielrechnungen. Ein 40-Jähriger zahlt im günstigsten Tarif 463 Euro, im teuersten 1141 Euro.

Autofahrer sollten aber nicht nur auf die Preise schauen. Die Warentester empfehlen Leistungen, die ein Tarif bieten sollte: Dazu gehört in der Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro, außerdem eine erweiterte Wildschadendeckung in der Teilkasko, die alle Tiere umfasst. Auch Folgeschäden bei Marderbissen sollten versichert sein mit mindestens 2000 Euro. Wichtig ist auch, dass der Versicherer sich verpflichtet, die Entschädigung nicht zu kürzen, wenn der Fahrer einen Unfall grob fahrlässig verursacht.

Hunderte Euro Unterschied kann es ausmachen, wenn der Versicherer einen Kunden nach einem Unfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückstuft: Einige Tarife stufen besonders rüde zurück, andere eher moderat. Wie groß die Unterschiede sind, können Autobesitzer mit dem kostenlosen Rückstufungsrechner auf test.de fiktiv bei verschiedenen Anbietern durchspielen. Der Rechner berechnet zudem nach einem Unfall, was günstiger ist: Den Schaden selbst zu bezahlen oder eine Rückstufung in Kauf zu nehmen.
Mehr
 

 
Drucker & Tinte HP druckt wieder mit Fremd­patronen
Im September sperrte HP seine aktuellen Officejet-Drucker per Software­update für die Verwendung von Fremd­patronen. Die Geräte akzeptierten die Patronen von Drittanbietern nicht mehr. Dies war nach Ansicht der Juristen der Stiftung Warentest allerdings grob rechts­widrig. Ein Aufschrei ging durchs Netz, HP ruderte zurück. Nun stellt die Firma eine Lösung zum Download bereit. Auf test.de lesen Verbraucher, was zu tun ist – und wie die Praxis der Drucker­hersteller rechtlich zu bewerten ist.
Mehr
 

 
CETA: Teilerfolg vor Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie zum Handelsabkommens CETA entschieden. Hier die ersten Bewertungen der drei Organisationen

Karlsruhe, 13. Oktober 2016. Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

Jörg Haas von Campact: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.“

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch: „Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“

Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie: „Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.“
Mehr
 

 
Freiburg: Ausbau der Kooperation zwischen IKEA und VAG
Seit vielen Jahren pflegen das Einrichtungshaus IKEA Freiburg und die Freiburger Verkehrs AG eine enge Zusammenarbeit, zum Beispiel durch das gemeinsame Angebot von kostenlosen Elekto-Pkw zur Beförderung sperriger Einkäufe. Diese Kooperation wurde im September um einen Abfahrtsmonitor im Ausgangsbereich des Einrichtungshauses IKEA Freiburg ausgeweitet.

Dieser Abfahrtsmonitor – genannt Web Display Feed – zeigt, analog der dynamischen Haltestelleninformationsanzeiger (DFI), wie sie an vielen Haltstellen der VAG bereits zu finden sind, die Abfahrtszeiten der Omnibusse an der Haltestelle ‚IKEA‘ in Echtzeit. Die Informationen erhält der Abfahrtsmonitor mittels Internetverbindung vom Leitrechner der VAG. Somit werden wie bei den DFI-Anzeigern auch Hinweise oder Störungsmeldungen automatisch mittels Lauftext übernommen. Neben dem Einsatz im VAG-eigenen Kundenzentrum pluspunkt, ist das Einrichtungshaus IKEA Freiburg der erste externe Standort eines Web Display Feed der VAG in Freiburg.

Silvia Losert von IKEA Freiburg, und Oliver Benz, Unternehmensbereichsleiter Angebot und Betrieb bei der VAG, waren sich bereits zum Projektstart einig: „Der Abfahrtmonitor im Ausgangsbereich ist ein Gewinn für die Kundinnen und Kunden, die die VAG für Ihren Besuch des Einrichtungshauses IKEA Freiburg nutzen und ermöglicht einen zeitgesteuerten Aufbruch in Richtung Haltestelle.“
 
 

 
Freiburg: Haus in der Kirchstraße 17
Denkmalbehörden stellen nach Begehung des Gebäudes fest: Das Haus ist aufgrund von starken Veränderungen im Inneren kein Denkmal mehr

Überraschende Lösung im Streit um die Bemalung eines Hauses in der Konradstraße: Das Haus hat seine Denkmaleigenschaft verloren, weil es im Inneren sehr stark verändert wurde. Dies stellten die Denkmalbehörden am Montag bei einer Begehung fest. Damit muss die Eigentümerin auch die Bemalung der äußeren Hauswand nicht mehr mit den Denkmalbehörden abstimmen, sondern ist frei in der Gestaltung. Dies teilte das städtische Baurechtsamt, in dem die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist, heute der Eigentümerin mit.

Bislang war das Gebäude als Kulturdenkmal inventarisiert. Daher hatte die Untere Denkmalschutzbehörde die Graffiti-Bemalung an der Außenwand zur Sicherung des Status Quo zunächst eingestellt. Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte von der Bemalung durch Meldung eines Mitarbeiters des Landesamtes für Denkmalpflege sowie eines Nachbarn erfahren.

Die Erfassung der Kulturdenkmale fand in der Wiehre im Jahr 1982 statt. Ob ein Objekt Kulturdenkmaleigenschaft besitzt oder nicht, wurde damals auf Grundlage einer Betrachtung von außen durch das damalige Landesdenkmalamt beurteilt. Nur in wenigen Ausnahmefällen besichtigte das Amt Objekte auch im Inneren. Das Doppelhaus Kirchstraße 15 und 17 wurde nur von außen begutachtet. Grundsätzlich findet eine Begehung solcher Häuser in dem Moment statt, wenn konkrete Veränderungen bei der Behörde beantragt werden.

Da bis letzte Woche davon ausgegangen wurde, dass das Haus unter Denkmalschutz fällt, stellte die vorgenommene Bemalung nach einer ersten Einschätzung der Fachleute eine erhebliche Beeinträchtigung des Hauses dar. Die weitergehende Untersuchung Anfang dieser Woche zeigte jedoch, dass im Rahmen zweier großer Umbauten 1968 und 1979 im Inneren sämtliche historischen Oberflächen und Ausstattungen verloren gegangen sind: Treppenhaus, Türen, Stuck oder Täfelungen wurden verändert oder ganz beseitigt. Zudem wurden Grundrisse verändert und Eingriffe an der Tragkonstruktion vorgenommen. Entgegen des äußeren Eindruckes fehlt es dem Gebäude daher an originaler Bausubstanz sowie an Alters- und Seltenheitswert, um eine Kulturdenkmaleigenschaft begründen zu können. Alleine die Tatsache, dass das Haus an der alten Straße zum Dorf Wiehre steht, gibt ihm keine stadtbaugeschichtliche Aussagekraft.

Da das Gebäude Kirchstraße 17 auch nicht in einem Bereich liegt, in dem eine Gesamtanlagensatzung gilt, die Anforderungen an das Gebäudeäußere stellt, besteht nun für die Denkmalbehörden kein Handlungsbedarf, um bei der Gestaltung Vorgaben zu machen. Aus denkmalrechtlicher Sicht kann das Graffiti daher bleiben.
 
 

 
Personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Justizministerium
Kontinuität in der Verfolgung von Homosexuellen

Justizminister Maas kündigt Gesetzentwurf zur Rehabilitierung für Oktober an

Die heute veröffentlichte „Akte Rosenburg“ belegt die personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Bundesministerium der Justiz nach 1949. Diese trug auch zur Kontinuität der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik bei. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

"Der Bericht der wissenschaftlichen Kommission widerlegt den Mythos von der „Stunde Null“ und dem demokratischen Neuanfang nach 1945. Die personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Bundesministerium der Justiz nach 1949 hat sich zwangsläufig auch auf die Gesetzgebung der jungen Bundesrepublik ausgewirkt, etwa auf die Aufrechterhaltung des von den Nationalsozialisten verschärften § 175. Während die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR immer noch aus.

Justizminister Heiko Maas kündigte am Wochenende an, noch im Oktober einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der verurteilten Männer an. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Ankündigung und fordert die Regierungskoalition auf, unverzüglich zu handeln, sobald der Entwurf auf dem Tisch liegt. Das Gesetz muss noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden. Die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats.

Denn für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört.

Es ist höchste Zeit, dass den oft hochbetagten Opfern endlich Gerechtigkeit widerfährt. Dafür muss der Gesetzentwurf sämtliche menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homosexualität bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 im Jahr 1994 umfassen. Hier darf es kein Stückwerk geben, sondern eine umfassende Lösung, die endlich Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert. Der Gerichtshof hat das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen, wie auch das Bestehen unterschiedlicher Schutzaltersgrenze bei Homo- und Heterosexualität als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet."

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
 
 

 
Europa-Park empfängt deutsche Athleten
Meet the Champions − Olympics and Paralympics Night

Bereits zum neunten Mal empfängt Deutschlands größter Freizeitpark an diesem Wochenende die Athleten der Olympischen und Paralympischen Spiele. Bei einer riesigen Autogrammmeile auf dem Luxemburger Platz ließen rund 70 Sportler des deutschen Teams am Samstagvormittag (8.10.) kaum einen Besucherwunsch im Europa-Park unerfüllt. Bei strahlendem Sonnenschein zeigten sich die Stars aus Rio bester Laune und gaben kleinen und großen Fans Gelegenheit, sie persönlich kennenzulernen. Spannende Details lieferte zudem Moderator Jens Zimmermann, der bereits mehrfach als Stadionsprecher bei den Olympischen Spielen im Einsatz war und einige Athleten live interviewte. Im Anschluss an die Veranstaltung ging die deutsche Mannschaft im besten Freizeitpark weltweit auf Entdeckungstour. Neben der geheimnisvollen Herbstlandschaft begeisterten die Spitzensportler auch zahlreiche unheimliche Gestalten, die derzeit im Europa-Park ihr Unwesen treiben und für schaurig-schönen Halloween-Spaß sorgen.

zum Bild oben:
Christina Schwanitz, Welt- und Europameisterin im Kugelstoßen sowie Sportlerin des Jahres 2015, zeigt ihre ganze Stärke beim Kürbisweitwurf / Foto: Europapark
Mehr
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 
438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 
AIDShilfeFreiburg.jpg
prospect graf     Kopie.jpg
prospect graf  1 Kopie.jpg
1

Copyright 2010 - 2024 B. Jäger