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Freitag, 19. April 2024
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Verschiedenes

 
Oster-Appell des Umweltschutzamtes Freiburg
Wer ein Schutzgebiet besucht, sollte auch in Corona-Zeiten die Natur respektieren

Das öffentliche Leben ist auch im Frühjahr 2021 pandemiebedingt sehr eingeschränkt. Spaziergänge und Sport im Freien sind – natürlich mit dem gebotenen Abstand – zwei verbliebene Optionen. Dazu steigen die Temperaturen, es wird Frühling. Viele Menschen werden deswegen insbesondere an den Ostertagen draußen unterwegs sein. Sie genießen die Natur, finden Erholung und haben Zeit für Naturbeobachtungen: die Blüte der Buschwindröschen im Mooswald, die Obstbaumblüte am Schönberg, die Brutaktivität von Vögeln im Rieselfeld.

Darum weist das Umweltschutzamt nun darauf hin, dass die Vogelbrutzeit begonnen hat, und bittet um umsichtiges, respektvolles Verhalten bei Aufenthalten in der Natur. Dies gilt besonders in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten, wie im Rieselfeld und Humbrühl-Rohrmatten, aber auch in den Landschaftsschutz- und Natura 2000-Gebieten wie zum Beispiel am Schönberg und am Schloßberg-Hirzberg.

Das Amt appelliert an die Menschen, die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung einzuhalten und diese hochwertigen Naturgebiete und ihre Tiere und Pflanzen nicht zu beeinträchtigen. Wer Schutzgebiete besucht, soll auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und sich an Sperrungen halten, die Lebensstätten aller Tier- und Pflanzenarten – insbesondere von brütenden Vögeln – nicht stören, Hunde an der Leine führen, keine Pflanzen mitnehmen und auf das Lagern, Picknicken oder Sonnenbaden auf Freiflächen verzichten.

Wenn all das gelingt, können alle Menschen in diesen schwierigen Zeiten weiterhin draußen Erholung finden und die wunderschöne Freiburger Natur wird langfristig erhalten.
 
 

 
Freiburg: Aktuelle Corona-Verordnung
Medizinische Maskenpflicht gilt ab sofort in der Fußgängerzone

Ab sofort gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Mund-Nasen-Schutz in der Freiburger Fußgängerzone. Die aktuelle Corona-Verordnung verlangt nunmehr überall dort, wo ein Mund-Nasen-Schutz (MNB) getragen werden muss, einen medizinischen MNB oder einen Atemschutz mit FFP2- oder vergleichbarem Standard (§ 3 Abs. 1). Bislang genügte in der Fußgängerzone das Tragen einer einfachen MNB, der so genannten Alltagsmaske. Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald für Stadt Freiburg, die unter anderem die generelle MNB-Pflicht in der Freiburger Fußgängerzone auferlegt, wird entsprechend angepasst.

Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, den Vorgaben zu folgen und durchweg eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen.Verstöße gegen diese Vorgaben werden durch den städtischen Vollzugsdienst sowie durch die Landespolizei konsequent geahndet.

Zur Orientierung hinsichtlich der aktuell geltenden Vorgaben bietet die Stadt Freiburg im Corona-Portal unter www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils entsprechende Informationen an.
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Achtung: Nach Anruf unerwünschter Vertrag
Telefonisch untergeschobene Verträge sind ein dauerhaftes Problem für Verbraucher

Ob Stromvertag oder ein fragwürdiges Pillenabo mit Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln – nach ungewollten Werbeanrufen beschweren sich Verbraucher und Verbraucherinnen über Verträge, die sie nie wollten. Aktuell sind bei den Verbraucherzentralen Energieunternehmen auffällig und das Unternehmen Hirschberger NaturRat.

„Guten Tag, wir würden gerne mit Ihnen darüber sprechen, ob es in Ihrer Nachbarschaft genügend Apotheken gibt.“ Oder „Sind Ihre Stromrechnungen hoch? Lassen Sie uns besprechen, wie sie sparen können“. So oder so ähnlich beginnen aktuell Werbeanrufe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im Verlauf des harmlos beginnenden Gesprächs fragen die Anrufer geschickt persönliche Daten ab. Kurze Zeit später erhalten die Betroffenen dann Post, entweder über einen angeblich abgeschlossenen Energievertrag oder Lieferungen mit Pillenproben, die in ein teures Abo münden.
 
 

Karlsruhe: Der Wald vor unserer Haustür im Klimawandel
Waldschäden Eichelgarten Rüppurr © Stadt Karlsruhe / Forstamt
 
Karlsruhe: Der Wald vor unserer Haustür im Klimawandel
Online-Vortrag beleuchtet Auswirkungen auf Karlsruher Waldgebiete

Überall auf der Welt stehen Wälder in Zeiten des Klimawandels vor großen Herausforderungen weil sie etwa von Dürren, Stürmen oder Schädlingen bedroht werden. Auch direkt vor unserer Haustür werden die Folgen der Klimaveränderung immer sichtbarer.

Was die hiesige Forstwirtschaft unternimmt, um den Wald für die kommenden Veränderungen fit zu machen, welche Anpassungsstrategien dazu erprobt werden und welche Baumarten eine Zukunft haben, wird am Donnerstag, 8. April, von 18 bis 19.30 Uhr beim Online-Vortrag "Der Wald vor unserer Haustür im Klimawandel" thematisiert, der von der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) in Kooperation mit dem Forstamt Karlsruhe organisiert wird.

Die genannten und weitere Fragen diskutieren Bernd Struck, stellvertretender Amts- und Revierleiter des Karlsruher Forstamts, und Veit Moosmayer, Prokurist der KEK. Im Anschluss stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung. Interessierte können sich unter info@kek-karlsruhe.de kostenfrei anmelden. Weitere Informationen, auch zu noch kommenden Online-Veranstaltungen der Reihe "Klimaschutz am Donnerstag", finden sich online ...
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Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache
Auch Karlsruhes Gleichstellungsbeauftragte verurteilt Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention

Auch die städtische Gleichstellungsbeauftragte Verena Meister schließt sich der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) an und verurteilt den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention auf das Schärfste. Am vergangenen Samstag hatte der türkische Präsident den Schritt per Dekret verfügt. Laut Erdoğan schränke die Konvention den "Aufbau der Familien" in der Türkei massiv ein.

Simone Thomas, eine von derzeit sieben BAG-Bundessprecherinnen, erklärt: "Damit hat der Präsident deutlich gemacht, was er von Gleichberechtigung hält. Die türkische Regierung sieht Gewalt gegen Frauen weiterhin als privates Thema an und entzieht sich der Verantwortung, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Unterdrückung der Frau wird toleriert und das Patriarchat verwehrt Frauen ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Die Türkei entfernt sich damit weiter von demokratischen Werten".

Karlsruhe entwickelt umfassendes Schutzkonzept

Weltweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Auch in Deutschland sind die Zahlen unverändert hoch und die Istanbul-Konvention ist noch nicht in Gänze umgesetzt. Verena Meister betont: "Die Istanbul-Konvention ist die stärkste gesetzliche Regelung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Karlsruhe hat sich ein breites Bündnis für die Umsetzung der Konvention auf den Weg gemacht. Wir sind dabei, für Karlsruhe ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln".

Solidarität mit Frauen in der Türkei

In der Türkei wurden 2020 über 300 Femizide gezählt. Die Aufkündigung der Istanbul-Konvention in dieser Situation sei an Zynismus kaum zu übertreffen, Deutschland und die EU müssten sich dem entschlossen entgegenstellen. "Frauenrechte sind Menschenrechte und dürfen nicht zurückgenommen werden", so Verena Meister und Simone Thomas. Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz seien keine Verhandlungssache. Die BAG zeige sich solidarisch mit den Frauen in der Türkei und der türkischen Frauenbewegung und appelliert an die Bundesregierung, dem Austritt der Türkei Konsequenzen folgen zu lassen.

Seit Jahrzehnten setzen sich internationale Frauenverbände für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein. In Istanbul wurde dazu 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, gezeichnet und von der Türkei als erstem Beitrittsstaat ratifiziert. Weitere 45 Staaten folgten.
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Ampel an der Isfahanalle (B3) ist in Betrieb
(c) Patrick Seeger/Stadt Freiburg
 
Ampel an der Isfahanalle (B3) ist in Betrieb
Verbindung von Güterbahnareal und Zähringen für Radfahrende und Zufußgehende

Bürgermeister Martin Haag: „Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.“

Grünes Licht an der Bundesstraße 3: Am Donnerstagnachmittag hat Baubürgermeister Martin Haag die neue Ampel an der Isfahanalle in Betrieb genommen. Die Ampel ermöglicht es, die B3 zu Fuß und mit dem Rad die B3 zu queren, sie liegt zwischen der Einfahrt zum Güterbahnareal (Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße) und der Karlsruherstraße. Immer wieder haben Menschen die vielbefahrene Bundesstraße überquert und sich und andere damit in Gefahr gebracht. „Mit der neuen Ampel wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich verbessert. Und wir kommen mit dem gesicherten Übergang den Wünschen der Bürger nach, die sich hier für eine Verbesserung der Verkehrssituation eingesetzt haben“, sagt Baubürgermeister Martin Haag.

Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Güterbahnhofs Nord in den vergangenen Jahren, bestand ein dringender Bedarf für eine gesicherte Querung der Isfahanallee (B3) für zu Fußgehende und Radfahrende. Der behindertengerechte Überweg verbindet zukünftig das Güterbahnareal mit dem Stadtteil Zähringen und der Stadtbahnhaltestelle Hornusstraße. Die neue Ampelanlage wurde in modernster LED-Technik ausgeführt. Ausgerüstet ist die Anlage mit akustischen und taktilen Signalen für Blinde und Menschen mit Sehbehinderungen. Die Grünphase wird über Drucktaster angefordert. Die Schaltung ist so eingestellt, dass die Wartezeiten auch bei starkem Verkehrsaufkommens nicht lange sind. Die Kosten für die neue Ampel liegen bei rund 100.000 Euro.
 
 

 
Freiburg: Müllabfuhr an den Osterfeiertagen
Wegen des Feiertags Karfreitag am 2. April verlegt die ASF die Müllabfuhr auf Donnerstag, 1. April vor. Am Ostermontag, 4. April, findet ebenfalls keine Müllabfuhr statt. Diese wird am Dienstag, 6. April nachgeholt, wodurch sich alle weiteren Abfuhrtermine in der Osterwoche um einen Tag verschieben. Dies betrifft die Entleerung der grauen, braunen und grünen Tonnen sowie die Abholung der gelben Säcke.

Das Umschlag- und Verwertungszentrum Eichelbuck sowie der Recyclinghof St. Gabriel und die Verwaltung bleiben am Karfreitag und Ostermontag geschlossen. Am Samstag, 3. April sind die Freiburger Recyclinghöfe geöffnet. Dort gelten derzeit pandemiebedingte Sonderregelungen (Details unter: abfallwirtschaft-freiburg.de).

Ab Donnerstag, 1. April wird die ASF nur noch Restabfallbehälter mit gültiger Gebührenmarke für 2021 entleeren. Die Abfallgebührenbescheide für 2021 wurden im Februar an alle Freiburger Privathaushalte und Betriebe verschickt.

Kontakt: ASF-Information: (0761) 767070, zu den Abfallgebühren: 76707430
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Nächster Schritt bei der Sanierung der Stadtbahnbrücke über den Hauptbahnhof
Zweiter Bauabschnitt beginnt – Arbeiten auf der Innenstadtseite

Einschränkungen für den Verkehr werden so gering wie möglich gehalten

Die Sanierung der Stadtbahnbrücke über den Hauptbahnhof geht voran. Die Arbeiten im Stühlinger werden kommende Woche abgeschlossen – dann geht es bald auf der Innenstadtseite weiter. „Das ist ein großes und wichtiges Sanierungsprojekt, eine zentrale Infrastruktur für Freiburg. Ich freue mich, dass es hier so zügig vorangeht“, so Baubürgermeister Martin Haag. Trotz vielfältiger Arbeiten an der Brücke werden die Auswirkungen auf den Verkehr so gering wie möglich gehalten. Dennoch wird es gelegentlich Einschränkungen geben. Eine ausführliche Übersicht zu dem großen Bauvorhaben:

Der zweite Bauabschnitt beginnt am Dienstag, 6. April, geplant ist, dass er wohl bis Ende 2022 dauern wird. Hier wird zunächst die sogenannten „Rampe Ost“, in Angriff genommen, das ist der Teil der Stadtbahnbrücke, der in die Innenstadt mündet. Dieser Bereich erstreckt sich von der Hans-Sachs-Gasse bis an den Bahnsteig von Gleis 1. Die bestehenden Geländer entlang der beiden Brückengehwege der Rampenbrücke Ost werden abgebrochen und erneuert. Auch die Brückenabdichtung in den Gehwegbereichen wird saniert. Mit der Erneuerung der Pflasterflächen der Gehwege wird dort auch die Barrierefreiheit verbessert.

Während dieser Arbeiten kann der Stadtbahnbetrieb ohne Einschränkung weiterlaufen. Auch die Bahnsteigtreppen und die Aufzüge von den Bahnsteigen auf die Stadtbahnbrücke können weiterhin genutzt werden. Einzig die Rolltreppe und der Aufzug an Gleis 1 müssen zeitweise außer Betrieb genommen werden. Der Fußweg von der Bertoldstraße über die Stadtbahnbrücke in den Stadtteil Stühlinger ist weiterhin begehbar. Möglich bleibt weiterhin die Fußwegeverbindung von der Bertoldstraße zum Zentralen Omnibusbahnhof und dem Hauptbahnhof. Lediglich in der Zeit des Gerüstbaus gibt es größere Einschränkungen, Details folgen weiter unten im Text.

Bauphase Nord
Zu Beginn wird das Baufeld und die Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Konzerthausvorplatz eingerichtet. Dafür wird der nördliche Brückengehweg für den Fußverkehr ab Dienstag, 6. April, gesperrt. Die „Bauphase Nord“ wird etwa acht bis neun Monate in Anspruch nehmen. Zu Fuß über die Brücke gehen, ist aber weiter möglich, in dieser Zeit kann der südliche Brückengehweg genutzt werden.

Bauphase Süd
Voraussichtlich im Dezember 2021 wird dann der südliche Gehwegbereich komplett gesperrt und die Sanierungsarbeiten zur zweiten Bauphase beginnen. Diese werden ungefähr elf bis zwölf Monate dauern. Zu Fuß gehende können dann den frisch sanierten nödlichen Weg nutzen.

Einschränkungen auf der Brücke
Während der Sanierungsarbeiten am nördlichen Brückengehweg muss die Treppe zum Zentralen Omnibusbahnhof gesperrt werden. In der Zeit steht alternativ die Bahnsteigtreppe an Gleis 1 zur Verfügung.Die östlichste der drei Querungsstellen der VAG-Gleise auf der Hauptbahnhofbrücke muss mehrmals gesperrt werden.

Einschränkungen unter der Brücke
Für die An- und Abtransporte des Materials sowie für Lagerflächen wird der nördliche Teil des Konrad-Adenauer-Platzes für die Baustelleeinrichtung benötigt. Hierfür wird die Bus- und Pkw-Ausfahrt unter der Brücke auf die Bismarckallee gesperrt. Die Zufahrt auf den Konrad-Adenauer-Platz von der Wilhelmstraße aus ist weiter Möglich, aber nur für den Anliegerverkehr des Konzerthauses und des Novotels sowie für Taxen. Allerdings ist das eine Sackgassenzufahrt mit Wendemöglichkeit für Autos. Der Radverkehr von Süden nach Norden über den Konrad-Adenauer-Platz und die „Kleine Bismarckallee“ zur Eisenbahnstraße wird ab der Wilhelmstraße über die Sedanstraße, den Rotteckring, die Eisenbahn- und Poststraße umgeleitet.

Alle Ein- und Ausgänge des Konzerthauses, sowie der überdachte Arkadengang am Konzerthaus, bleiben offen. Zugänglich bleibt auch die Konzerthaustiefgarage über die Wendeltreppe in die Tiefgarage, direkt unter der Brücke. Während der Bauphase Nord ist der südliche Zugang dauerhaft nutzbar, während den Arbeiten zur Bauphase Süd der nördliche Zugang.

Für die Baustellenlogistik zur Bauphase Nord muss die Ecke – Hans-Sachs-Gasse / Bertoldstraße mehrmals für Fußgängerinnen und
Fußgänger von der Innenstadt zum Hauptbahnhof gesperrt werden. Alternativ können Fußgängerinnen und Fußgänger den südlich der Brücke gelegenen Arkadengang des Konzerthauses für den Weg zur /von der Innenstadt zum Hauptbahnhof nutzen.

Sondersituation Gerüstbau
Ab Mittwoch, 7. April, beginnt der Aufbau für das Hängegerüst. Die Gerüstbauarbeiten finden in fünf Schritten, jeweils in Nachtschichten, statt. Dabei ergeben sich je nach Bauzustand verschiedene Verkehrsbeeinträchtigungen und Haltestellenverlegungen. Generell gilt, dass die betroffenen Fahrgäste vor Ort am ZOB über die verlegten Bussteige und die alternativen Abfahrtsstellen informiert werden.

Schritt 1:
In der Nacht, von Mittwoch 7. auf Donnerstag 8. April, wird die westliche Busfahrbahn des ZOB mit den Bussteigen 7 bis 13 und den Buswarteplätzen W1 bis W5, zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens, für den Busverkehr gesperrt. Die an diesen gesperrten Bushaltestellen betroffenen Buslinien werden über die Bussteige entlang der östlichen Busfahrbahn des ZOB abgewickelt.

Schritt 2:
In der Nacht, von Donnerstag 8. auf Freitag 9. April, wird die östliche Busfahrbahn des ZOB mit den Bussteigen 1 bis 6, zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens, für den Busverkehr gesperrt. Die betroffenen Buslinien werden über die Bussteige entlang der westlichen Busfahrbahn des ZOB abgewickelt.

Schritt 3:
In der Nacht, von Freitag 9. auf Samstag 10. April, wird der Zwischenbereich zwischen dem ZOB und der Bismarckallee zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens, gesperrt. Dies betrifft auch die VAG-Bushaltestelle der Linie 11 an der Bismarckallee. Diese Buslinie wird
für den Zeitraum der Sperrung an einen Bussteig innerhalb des ZOB verlegt.

Schritt 4;
In der Nacht, von Montag 12. auf Dienstag 13. April, wird die Bismarckallee zwischen 20 Uhr und 7 Uhr morgens, wegen Gerüstbauarbeiten voll gesperrt. Dies betrifft auch die zwei VAG-Bushaltestellen mit den Linien 11 und 14 an der Bismarckallee. Diese
Buslinien werden für den Zeitraum der Sperrung an Bussteige innerhalb des ZOB verlegt. Der Kfz-Verkehr wird in dieser Zeit großräumig über die B31 und den Schlossbergring umgeleitet. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert.

Schritt 5:
In der Nacht, von Dienstag 13. auf Mittwoch 14. April, wird die Zufahrt von der Bismarckallee, nördlich der Stühlinger Brücke, in die „Kleine Bismarckallee“ (Straße vor den Häusern Bismarckallee Nr. 2 bis 8) zwischen 20 Uhr und 7 morgens wegen Gerüstbauarbeiten gesperrt. Die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen und Zulieferern wird ermöglicht.

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) und das Garten- und Tiefbauamt (GuT) bitten um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Behinderungen und Beeinträchtigungen.
 
 



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