Prolixletter
Freitag, 29. März 2024
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf diesere Seite  --- Kennen Sie schon unser Informationsportal wodsch.de?
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
VAG pluspunkt: Eingeschränkte Öffnungszeiten und nur noch Fahrscheinverkauf
Das Kundenzentrum pluspunkt der Freiburger Verkehrs AG, Salzstraße 3, bietet von morgen, Samstag, 21. März, an geänderte Öffnungszeiten. Zudem werden dort dann nur noch Fahrscheine verkauft und vor Ort keine Auskünfte mehr erteilt.

Die neuen Öffnungszeiten sind samstags von 9 bis 13 Uhr und Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.

Wer Fahrplanauskünfte benötigt kann dafür zum Beispiel die Apps VAGmobil oder Fahrplan+ nutzen. Telefonische Beratung erhält man montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 4511-500
 
 

 
Von Montag an: VAG passt das Fahrplanangebot an
Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) passt ihr Fahrplanangebot ab Montag, 23. März, an die aktuellen Gegebenheiten an. Schon in der laufenden 12. Kalenderwoche sind die Fahrgastzahlen in Bussen und Bahnen um mindestens 60 Prozent gesunken. „Durch das von der Stadt Freiburg erlassene Betretungsverbot öffentlicher Orte wird die Nachfrage noch weiter abnehmen. Dennoch ist es von größter Bedeutung ein regelmäßiges Angebot im Öffentlichen Nahverkehr aufrecht zu erhalten, um alle notwendigen und unvermeidbaren Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt sicher zu stellen und zu ermöglichen,“ so die VAG Vorstände Oliver Benz und Stephan Bartosch. „Wir sind glücklich und sehr dankbar dafür, dass wir in diesen Tagen über alle Bereiche hinweg extrem motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben die füreinander da sind und mit uns zusammen das Ziel haben, das verringerte, aber dennoch sehr solide Fahrplanangebot in einer verlässlichen Art und Weise aufrecht zu erhalten.“

Alle Änderungen werden von kommenden Montag, 23. März an, in den elektronischen Verbindungsauskünften hinterlegt sein.
Mehr
 

 
Freiburg erlässt Betretungsverbot für öffentliche Orte
Dramatische Lage in Frankreich sowie steigende Infektionen in Stadt und Landkreisen

Appell an Bürgerinnen und Bürger sich an die Allgemeinverfügung zum Schutz aller zu halten

Freiburg, 19.03-2020. Die Stadt Freiburg erlässt ein Betretungsverbot für öffentliche Orte von zwei Wochen von Samstag, 21. März bis zum Freitag, 3. April. Mit dieser einschneidenden Maßnahme will die Stadt Freiburg die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen.

Diese Entscheidung hatte Oberbürgermeister Martin Horn heute aus Fürsorgepflicht getroffen. Anlass ist die dramatische Lage der angrenzenden Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört. Freiburg und die Region liegen in einer besonders gefährdeten Region, auch die benachbarte Schweiz ist stark betroffen. OB Horn wie auch die Landräte sind seit Beginn der Corona-Krise in ständigem konstruktivem Austausch mit ihren Kollegen aus dem benachbarten Elsass und auch mit weiteren Landkreisen aus der Region.

Oberbürgermeister Martin Horn: „Der Blick zu unseren Nachbarn in Frankreich zeigt, wie rasant sich die Situation verschlimmern kann. Dort sterben immer mehr Menschen. Uns ist bewusst, dass diese schwerwiegende Entscheidung deutliche Einschränkungen auf das Leben der Freiburgerinnen und Freiburger haben wird. Aber nach dem heutigen Stand muss der Schutz der Bevölkerung vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben. Ich appelliere an die Vernunft aller Freiburgerinnen und Freiburger, sich an das zweiwöchige Betretungsverbot für öffentliche Orte zu halten.“

Das Vorgehen der Stadt Freiburg wurde im Vorfeld mit den beiden Ministern Thomas Strobl und Manfred Lucha kommuniziert. Auch wurde die Freiburger Allgemeinverfügung dem Innenministerium und dem Sozialministerium übermittelt.

Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv an. Dabei ist nicht nur die Situation in Freiburg und Südbaden, sondern auch die dramatischen Entwicklungen in der benachbarten französischen Region Grand-Est zu berücksichtigen

In Freiburg stieg die Zahl (Stand 19.03.2020, 7 Uhr) auf 126 infizierte Personen. Hinzu kommen im benachbarten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere 121 Personen. Weiterhin ist mit Stand heute für den Regierungsbezirk Freiburg festgestellt worden, dass die Region Freiburg mit großem Abstand die höchste Anzahl an infizierten Personen im Regierungsbezirk aufweist. Zudem hat das Robert-KochInstitut die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch einstuft.

Im nur rund 25 Kilometer von Freiburg entfernten Elsass ist die Lage bezüglich Corona-Infektionen und Covid-19Erkrankungen dramatisch. Die vorhandenen Plätze auf Intensivstationen der Krankenhäuser sind voll belegt. Zudem wurde die angrenzende französische Region Grand-Est vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. In der GrandEst-Region sind bereits 61 Personen an der Erkrankung verstorben.

Das Betretungsverbot für öffentliche Orte ist ein weiterer Schritt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, um die Epidemie zu begrenzen. Kitas und Schulen wurden bereits geschlossen genauso wie Kultureinrichtungen und Spielplätze. Und Gaststätten dürfen nur noch unter strengen Auflagen öffnen. Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihren Beitrag zu leisten.

Vor knapp einer Woche (13. März) haben die Stadt Freiburg und die benachbarten Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden bis 20. April untersagt. Doch haben sich leider immer wieder Menschen nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen nicht eingeschränkt. Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen verbringen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen den Menschen wird dabei häufig nicht eingehalten. Bei solchen Begegnungen besteht aber eine erhebliche Gefahr, dass der Corona-Virus übertragen wird und sich weiter ausbreitet. Und die Zahl der Infizierten steigt täglich.

Das Betretungsverbot bedeutet konkret, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Und wer sich im Freien aufhalten möchte, darf das nur allein, zu zweit oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Von allen anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Personen können aber weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Die gegenwärtigen Beschränkungen gelten vorerst für zwei Wochen.

OB Horn: „Letztlich muss es doch darum gehen, eine Ausbreitung nachhaltig zu stoppen. Darum bin ich überzeugt, dass wir nun gemeinsam zurücktreten müssen. Lieber ein klarer Schnitt für kurze Zeit, als eine Verzögerung über Wochen und Monate. Es ist Zeit klar zu handeln.“

Die Fraktionen im Gemeinderat haben einstimmig ihre Unterstützung zugesagt und tragen die Entscheidung mit.
Mehr
 

 
Corona-Virus: Die Stadt Freiburg stellt Bächle ab
Brunnen werden später geöffnet

Das städtische Garten- und Tiefbauamt (GuT) stellt ab sofort die Bächle ab. Das Personal für den Betrieb der Bächle und ihre Reinigung wird derzeit dringend an anderen Stellen benötigt.

Außerdem wird nach der Winterpause die Anstellung der städtischen Brunnen, die üblicherweise nach Ostern erfolgt, dieses Jahr nach hinten verschoben.

Das GuT bewirtschaftet insgesamt 120 öffentliche Brunnen. Diesmal können sie nicht wie üblich nach Ostern angestellt werden, da das Personal an anderen Stellen gebraucht wird. Auch die rund 70 Pumpen auf Spielplätzen werden erst später in Betrieb genommen. Zur Zeit sind die städtischen Spielplätze ohnehin gesperrt.
 
 

 
Karlsruhe: Turmbergterrasse geschlossen
Stadtamt Durlach reagiert / Aufenthalt bis auf Weiteres untersagt

Die Verlangsamung der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus hängt stark vom Verhalten eines jeden Einzelnen ab. Neben der Einhaltung der Hygiene-Regeln sollte der Aufenthalt auch im Freien in größeren Menschengruppen vermieden werden. Trotzdem ist zu beobachten, dass diese Empfehlung bewusst missachtet wird, unter anderem ist die Turmbergterrasse zeitweise nach wie vor stark von Menschen frequentiert.

Das Stadtamt Durlach sieht sich deshalb im Rahmen der Ausübung des Hausrechts gezwungen, einen Aufenthalt auf der Turmbergterrasse ab sofort bis auf Weiteres zu untersagen. Zur Einhaltung des Verbots wird die Turmbergterrasse mit einer Absperrung gesichert.
Mehr
 

 
Karlsruhe: Schul- und Pausenhöfe ab sofort geschlosse
Spiel- und Bolzplätze dürfen gemäß der Corona-Verordnung des Landes vom 17. März nicht mehr genutzt werden. Wie das städtische Schul- und Sportamt mitteilt, bleiben ab sofort auch die Schul- und Pausenhöfe der Karlsruher Schulen zur Eindämmung des Corona-Virus für die Öffentlichkeit geschlossen und dürfen nicht mehr betreten werden.
Mehr
 

 
Hamburg: Das Wunderland hat geschlossen - wie geht es jetzt weiter?
Als Reaktion auf die Ausbreitung des Virus haben wir bereits am Freitag entschieden, das Wunderland zu schließen, um Besucher wie Mitarbeiter zu schützen. Keiner kann vorhersehen, wie sich die Krise weiter entwickelt, aber wir hoffen, möglichst bald wieder mit gutem Gewissen öffnen zu können!

Wie geht es jetzt weiter? So vieles ist noch unklar, wer weiß, vielleicht dürfen auch wir selbst das Wunderland irgendwann nicht mehr betreten? Wir sortieren uns gerade und dann schauen wir nur noch nach vorne. Natürlich werden wir versuchen, Sie in dieser spannenden Zeit so gut es geht zu unterhalten. Wir spinnen gerade zahllose Ideen für Videos, Livestreams und viele weitere Projekte. Schauen Sie in nächster Zeit doch einfach gelegentlich mal bei uns auf YouTube und Facebook vorbei!
Mehr
 

 
Wegen Corona-Virus: Stadtverwaltung stellt auf Notbetrieb um
Freiburg, 18.02.2020. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, stellt die Stadtverwaltung Freiburg mit sofortiger Wirkung auf Notbetrieb um. Diese Regelung hat der Verwaltungsstab beschlossen, sie gilt vorerst bis zum 19. April.

OB Martin Horn betont: „Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich auf einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verständigt. Diese Maßnahmen verändern unseren Alltag, sie schränken uns alle ein. Aber sie sind leider notwendig. Dazu gehört auch, dass wir unseren Verwaltungsbetrieb ab heute deutlich herunterfahren. Jetzt ist die Zeit für Solidarität gegenüber denen, die durch das Virus besonders gefährdet sind. Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, dass wir vernünftig und verantwortungsbewusst handeln.“

Sitzungen und Besprechungen reduziert die Stadtverwaltung auf ein absolut zwingendes Mindestmaß, sie finden nur noch in kleinster Besetzung statt. Nach Abstimmung mit dem Ältestenrat werden bis zum 19. April alle städtischen Gremiensitzungen mit gemeinde- bzw. ortschaftsrätlicher Beteiligung und alle Gremiensitzungen der Gesellschaften abgesagt.

Dienstbetrieb vor Ort

Die Aufrechterhaltung der internen und externen kritischen Infrastruktur hat absoluten Vorrang. Hierzu schaffen alle Ämter, Dienststellen und Eigenbetriebe vor Ort tragfähige Regelungen (u.a. Schichtdienst, Home Office). Eingesetzt wird nur so viel Personal wie unbedingt nötig. Die übrigen Mitarbeitenden halten sich zu Hause in Bereitschaft.

Für die Betreuung in den Schulen und Kitas gelten Sonderregelungen; siehe unsere PM vom 15. März.

Rathäuser und Verwaltungsgebäude

Die Rathäuser, inklusive Ortsverwaltungen und sonstige Verwaltungsgebäude, werden für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Vorsprache erfolgt nur über Terminvereinbarungen, in der Regel für definitive Notfälle. Die Vereinbarung geschieht entsprechend des auf www.freiburg.de angegebenen Kontakts (online, telefonisch, per E-Mail).
In Absprache mit dem Gebäudemanagement sind die Dienstgebäude nur für Personen mit vorab vereinbarten Terminen, Mitarbeitende und Notfälle zugänglich.

Wo die Erbringung einer Leistung aus Sicht der Dienststelle zwingend vor Ort erforderlich ist, richten die Dienststellen einen Schichtbetrieb und Vertretungsplan ein. Anbei die Regelungen einzelner Ämter:

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement
Das Bürgerservicezentrum im Rathaus im Stühlinger ist nur noch in dringenden Notfällen telefonisch (Tel. 201-0) und per Mail (buergerservice@stadt.freiburg.de) montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Von einer persönlichen Vorsprache ist abzusehen.

Bereits vereinbarte Termine werden abgesagt.

Die Bürgerberatung im Innenstadt-Rathaus ist ab sofort geschlossen. Dasselbe gilt für die Tourist Information im Hause.

Amt für öffentliche Ordnung

Das Amt für öffentliche Ordnung im Rathaus im Stühlinger ist ab sofort geschlossen. Telefonisch und per Mail erreichbar sind folgende Abteilungen und Sachgebiete (SG):

Fundbüro: 0761/201-4827 und 4828, fundbuero@stadt.freiburg.de
Veranstaltungen und Gewerbe: 201-4860, gewerbe@stadt.freiburg.de
SG Sicherheit und Ordnung: 201-4860, polizei@stadt.freiburg.de
Waffen- und Sprengstoffrecht: 201-4857, -4869, -4888, waffenbehoerde@stadt.freiburg.de
Fahrerlaubnis: 201-4820, fahrerlaubnisbehoerde@stadt.freiburg.de
Bußgeldabteilung und Gemeindevollzugsdienst: 201-4950, bussgeldbehoerde@stadt.freiburg.de
Vollzugsdienst der Polizeibehörde: 201-4923, vollzugsdienst@stadt.freiburg.de
Veterinärabteilung (Tierseuchen/Tierschutz/Fleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Schlacht- und Fleischuntersuchung): 201-4965, veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de
Fachservice Ordnungsangelegenheiten: 201-4931

Amt für Soziales und Senioren

Das Amt für Soziales und Senioren ist am Standort Fehrenbachallee 12, Gebäude C (Bestandsbau), geschlossen.

Für den Notfall ist der Empfang des ASS am Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 16 Uhr besetzt. Zudem ist das Amt zu den genannten Zeiten unter Tel. 201-3507 erreichbar. Anliegen können auch per Mail unter ass_empfang@stadt.freiburg.de an das Amt gerichtet werden. Das soziale Sicherungssystem wird mit der größtmöglichen Sorgfalt und dem aktuell notwendigen pragmatischen Vorgehen aufrechterhalten.

Amt für Migration und Integration

Im Amtssitz in der Berliner Allee 1 werden die Vorsprachen von Einwohner/innen auf ein Minimum reduziert. Sie bedürfen einer Voranmeldung (telefonisch oder online). Grundsätzlich werden alle Servicedienste von Ausländerbehörde, Leistungsabteilung und Wohnraumverwaltung auf Terminvorsprachen umgestellt. Die Termine sind auf dringende Anliegen beschränkt und werden vereinbart unter:

In der Leistungsgewährung unter www.freiburg.de/asylblgtermin;
in dringenden Sonderfällen der Einbürgerung unter einbuergerung@stadt.freiburg.de und unter Tel. 0761/201-6480;
in der Wohnraumverwaltung unter ami_wohnraumverwaltung@stadt.freiburg.de.

In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Kolleg/innen vom Sozialdienst, Integrationsmanagement und Hausmanagement ebenfalls telefonisch oder per Email zu erreichen. Die Kontaktdaten hängen vor Ort aus.

Ausländerbehörde

Ab heute hat die Ausländerbehörde den Betrieb des Service-Schalters umgestellt. Für dringende Anliegen werden kurzfristig Termine vereinbart, unter auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de oder unter Tel. 0761/201 6470. Persönliche Terminvorsprachen sind mindestens bis zum 20. April nur eingeschränkt möglich.

Für die Vorsprache mit Termin ist Folgendes zu beachten:

Nehmen Sie Ihren Termin bitte alleine wahr. Bringen Sie Begleitpersonen (Kinder, Ehepartner, Dolmetschende etc.) nur mit, wenn unbedingt erforderlich.
Sollten Sie sich nicht gesund fühlen oder Symptome wie Fieber oder Grippe haben, sagen Sie den Termin bitte ab. Gleiches gilt für Begleitpersonen. Wer den Termin absagt, dem bietet die Behörde eine Terminverschiebung per E-Mail an.

Bereits ausgestellte Fiktionsbescheinigungen bleiben auch nach dem Ablaufdatum gültig. Somit bleibt Ihr Aufenthalt bis auf weiteres rechtmäßig. Nebenbestimmungen, z.B. Arbeitserlaubnis, gelten ebenfalls fort.

Für die Erteilung und Verlängerung von Duldungen bitte einen Termin vereinbaren. Duldungen können aufgrund der aktuellen Situation in vielen Fällen für längere Zeit ausgestellt werden. Bei der Terminvereinbarung zur Duldungserteilung können die Sozialdienste und Integrationsmanager/innen behilflich sein.

Standesamt

Alle bereits terminierten Trauungen finden mit reduzierter Personenzahl (maximal 10) statt. Abstände von 1,50 Meter sind in den entsprechenden Räumen einzuhalten.

Urkundenbestellungen sind telefonisch (Tel. 0761/201-3165) und online (www.freiburg.de/Urkundenbestellungen) möglich. Urkunden werden per Post, ggf. per Nachnahme zugestellt. Geburtsurkunden für neugeborene Kinder werden per Nachnahme zugestellt.

Für Bestattungsunternehmen ist das Standesamt unter Tel. 0761/201-3182 oder 3183 erreichbar.

Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle ist erreichbar unter Tel. 0761/201-5480 (Hotline) und per Mail an alw@stadt.freiburg.de. Unterlagen können jederzeit in die vorgesehenen Briefkästen am Haupteingang Fahnenbergplatz 2-4 und im 1. OG eingeworfen werden. Diese werden täglich geleert.

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung fokussiert sich mit ihren personellen Ressourcen auf die Kernaufgaben: Abwicklung von aktuellen Sterbefällen und Bestattungen. Andere Aufgaben werden gemäß der vorhandenen Kapazitäten wahrgenommen.

Anfragen sind per Mail an ebf@stadt.freiburg.de zu senden. Wochentags (Mo bis Fr) von 8 bis 12 Uhr ist die Verwaltung unter Tel. 0761/201-6602 erreichbar.

Der Bestattungsdienst der Stadt Freiburg ist rund um die Uhr unter Tel. 0761/27 30 44 zu erreichen. Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bürgerschaftliches Engagement

Die Stadtverwaltung erinnert im Übrigen daran, dass gerade in Krisenzeiten vielen Mitmenschen in vielfältiger Weise geholfen werden muss und kann. Hier möchten wir an die nachbarschaftliche Hilfe und Unterstützung appellieren. Wer aber darüber hinaus helfen möchte oder Beratungsbedarf zu ehrenamtlichen, freiwilligen Engagement hat, etwa zur Unterstützung älterer Menschen, z.B. durch Übernehmen des Einkaufes, kann sich gerne bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement (Tel. 201-3052, gerhard.rieger@stadt.freiburg.de) melden.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, falls es einige wenige Tage dauert, bis sich alle neuen, einschneidenden Regelungen für den Publikumsverkehr eingespielt haben.
Mehr
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 
438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 
AIDShilfeFreiburg.jpg
prospect graf     Kopie.jpg
prospect graf  1 Kopie.jpg
1

Copyright 2010 - 2024 B. Jäger