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Freitag, 29. März 2024
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Verschiedenes

Freiburg: Unwettereinsätze im Stadtgebiet
Goethe-Ecke-Konrad-Straße (c) Foto: Daniel Jäger
 
Freiburg: Unwettereinsätze im Stadtgebiet
24.08. Gegen 19:45 Uhr zog eine starke Gewitterzelle über das Stadtgebiet, in der Zeit von 19:45 Uhr bis 23:00 Uhr wurden in der ILS insgesamt 637 Notrufe über die 112 gemeldet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden 489 unwetterbedingte Einsätze gemeldet, hieraus ergaben sich 22 Prioritätseinsätze. Bei diesen Einsätzen ist Gefahr in Verzug und die Kräfte müssen in einer Hilfsfrist zur Einsatzstelle, dabei kamen keine Personen zu Schaden.

Zu den Einsatzschwerpunkten bei dem Unwetter handelte es sich um Wasser im Keller, sowie geflutete Straßen. Hauptsächlich betroffene Gebiete waren die Altstadt und Waldsee.

Die integrierte Leitstelle wurde personell aufgestockt und es wurde ein FĂĽhrungsstab zur Abarbeitung der Unwetterlagen gebildet.
Insgesamt befinden sich 15 Abteilungen der Feuerwehr Freiburg mit 135 haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften mit 21 Fahrzeugen im Einsatz.

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Das Unwetter vom 24.08.2023 zog bis zum Freitagabend 485 Einsätze für die Feuerwehr Freiburg nach sich. Zur Abarbeitung der Einsätze waren alle 18 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, die Berufsfeuerwehr sowie das Technische Hilfswerk eingesetzt worden. Einsatzschwerpunkte waren Wasser im Keller, geflutete Straßen sowie herabgefallene Äste, die die Fahrbahn versperrten.

Personen wurden nicht verletzt.
 
Autor: Amt fĂĽr Katastrophenschutz Freiburg

 
VAG: Vereinzelte Fahrt-Ausfälle
Aufgrund von ungewöhnlich hohem Krankenstand zu dieser Jahreszeit sowie Fachkräftemangel, kann es in den kommenden Tagen auf den Bus- und Straßenbahnlinien der Freiburger Verkehres AG (VAG) vereinzelt und zeitlich begrenzt zu Fahrtausfällen kommen.

Um alle fahrplanmäßig geplanten Bus- und Straßenfahrten abdecken zu können, benötigt die VAG pro Tag etwa 230 Fahrdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Der Dispositionsabteilung gelingt es in der Regel durch die Mobilisierung von Reserven solche Ausfälle auszugleichen. Reicht dies nicht aus, so versucht man Kolleginnen und Kollegen, die eigentlich frei haben, dafür zu gewinnen, einzuspringen, um möglichst alle geplanten Fahrten zu besetzen. In den meisten Fällen gelingt dies, aber leider nicht immer.

Für die Fahrgäste, die sich auf das Fahrplanangebot verlassen, sind solche Ausfälle natürlich ärgerlich. Die VAG bittet jedoch um Verständnis, dass dies in vereinzelten Fällen trotz aller Bemühungen nicht vermieden werden kann.
 
 

 
Girokonten
Ein Wechsel kann mehr als 300 Euro im Jahr sparen

Gratiskonten ohne Bedingungen sind rar. Finanztest hat die Preise fĂĽr 460 Gehalts- und Rentenkonten untersucht. Fazit: Nur noch 9 Konten sind bedingungslos kostenfrei.

Obwohl 10 Kreditinstitute mehr geprĂĽft wurden als im Vorjahrestest, ist die Zahl der kostenlosen Konten weiter gesunken. 2022 hatten die Finanztest-Experten noch 12 gefunden. Auch gĂĽnstige Konten gibt es weniger. Hier sollten die Kunden nicht mehr als 60 Euro im Jahr fĂĽr die KontofĂĽhrung bezahlen, ohne Bedingungen erfĂĽllen zu mĂĽssen. Unter dieser Marke bleiben 74 Kontomodelle, im Vorjahr waren es 79.

Der aktuelle Test offenbart auch eine Konstante: Teure Konten, die über 100 Euro im Jahr kosten, gibt es haufenweise. Der Durchschnitt von allen 460 untersuchten Kontomodellen liegt bei 117 Euro pro Jahr. Beim negativen Spitzenreiter im Test fallen stattliche 307,86 Euro im Jahr für das Konto Classic an, obwohl der monatliche Grundpreis nur 7,90 Euro beträgt.

Wer ein neues Konto sucht, sollte daher nicht nur den Grundpreis als Maßstab nehmen. Der Jahrespreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, so ist der Preis für die Girocard (früher EC-Karte) zum Konto nicht immer enthalten. Auch Buchungen wie Überweisung, Daueraufträge, Last- und Gutschriften sind nicht immer inklusive.

Finanztest rät, vor dem Wechsel zu einer neuen Bank zuerst bei der eigenen Bank nach einem passenderen Kontomodell zu fragen sowie altes und neues Girokonto circa drei Monate lang parallel laufen zu lassen, bis alle Zahlungspartner die neue Kontoverbindung bestätigt haben.

Der Test „Kontowechsel“ findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/girokonten.
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Haftpflichtversicherung
Verträge immer besser – wechseln lohnt oft

Der Schutz ist hoch, der Preis niedrig: Die gĂĽnstigste Haftpflicht mit sehr gutem Schutz fĂĽr die komplette Familie gibt es schon fĂĽr 49 Euro im Jahr. Das zeigt der Finanztest-Vergleich privater Haftpflichtversicherungen. Da die Angebote immer besser werden, lohnt sich oft ein Wechsel.

Insgesamt liefert die Branche ein starkes Ergebnis: 139 Angebote im Test sind sehr gut, 101 gut. Aber es gibt auch 103 befriedigende, 71 ausreichende und sogar 10 mangelhafte Tarife. Mit dem Schnellcheck unter schnellcheck.test.de/haftpflichtversicherung können Versicherte kostenlos prüfen, ob ihr Tarif einen guten Schutz bietet.

Ein Wechsel der Versicherung lohnt sich oft. Neue Policen sind meist besser als alte und nicht selten zusätzlich günstiger. „Wer seinen Vertrag vor sieben oder mehr Jahren abgeschlossen hat, bekommt heute höchstwahrscheinlich einen spürbar besseren Tarif“, sagt Finanztest-Experte Christoph Herrmann.

Der Durchschnittspreis der Angebote im Test liegt bei 96 Euro und ist damit gegenüber 2021 noch einmal um 4 Euro gesunken. Sehr gute Policen kosten durchschnittlich etwas mehr: 108 Euro. Doch so viel muss es nicht sein, zeigt ein Blick in die Finanztest-Tabelle: Die sechs leistungsstärksten Versicherungen mit Bestnote gibt es bereits ab 81 Euro im Jahr.

Die besten Haftpflichtversicherungen sind in der September-Ausgabe von Finanztest veröffentlicht, unter www.test.de/haftpflicht finden sich alle 424 untersuchten Tarife.
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Freiburger Sportvereine wollen Energie sparen
Stadt bietet Beratungsgespräche

Nicht erst seit den starken Energiepreiserhöhungen im letzten Winter sind die laufenden Betriebskosten für Freiburger Sportvereine ein gewichtiger Kostenfaktor. Die Rechnungen für Strom, Gas oder Öl machen es Vereinen immer schwieriger finanziell über die Runden zu kommen und ihre Angebote für den Breitensport aufrecht zu erhalten.

Hier will die Stadt helfen: Das Umweltschutzamt und das Sportreferat unterstützen Freiburger Sportvereine dabei, Energiesparkonzepte aufzustellen. Dadurch wird der Energieverbrauch reduziert und die Vereine können sich nachhaltiger aufstellen. Kooperationspartner ist die Energieagentur Regio Freiburg. Fachlich versierte Energieberater führen vor Ort Beratungen durch, und zeigen sinnvolle Maßnahmen auf – beispielsweise in den Bereichen Gebäudehülle, Heizung, Beleuchtung, Sanitäranlagen, Duschen, Lüftung, Elektrogeräte oder Mobilität.

In kurzer Zeit haben zehn Freiburger Vereine einen Vorstandsbeschluss vorgelegt und so Interesse gezeigt. Binnen 24 Stunden hatte sich der FC Freiburg St. Georgen als erstes gemeldet. Hier hat die Beratung gemeinsam mit dem Team Nachhaltigkeit des Vereins bereits stattgefunden. Als nächstes suchen die Energieberater nach Einsparmöglichkeiten bei der SG Landwasser. Nach der Sommerpause finden die weiteren Beratungen statt.
 
 

 
Stadt erlässt zwei Verfügungen an das Klimacamp
Camp muss den Rathausplatz fĂĽr den Weihnachtsmarkt vorĂĽbergehend verlassen

Größe des Camps wird reduziert: Nach dem Weihnachtsmarkt dürfen maximal zwei von vier Zelten wieder aufgebaut werden

Die Stadtverwaltung hat heute (16.8.) zwei Verfügungen an das Klimacamp erlassen. Demnach wurde angeordnet, dass das Klimacamp den Rathausplatz zeitweise verlassen muss. Die Aktivistinnen und Aktivisten sollen die vier Zelte temporär abbrechen, damit der Weihnachtsmarkt wie gewohnt auf dem Platz stattfinden kann. In der zweiten Verfügung wird geregelt, dass zwei der vier Zelte auf dem Rathausmarkt dauerhaft entfernt werden müssen. Das bedeutet, dass nach dem Weihnachtsmarkt nur zwei der heute vier Zelte auf dem Rathausplatz wiederaufgebaut werden dürfen.

„Wir hätten das Thema gerne ohne juristische Auseinandersetzung gelöst und haben daher viele Gespräche geführt und faire Angebote gemacht. Wir wollen auch sicherstellen, dass der traditionelle Freiburger Weihnachtsmarkt seinen Platz im Herz der Stadt behält. Das wird zurecht von vielen Menschen von uns erwartet und leider gab es hierzu keine verlässlichen Vereinbarungen. Wir als Stadt sind nicht erpressbar. Letztlich geht es um Fairness und um Verhältnismäßigkeit. Unser Rathausplatz gehört allen Freiburgerinnen und Freiburgern, aber er gehört nicht seit Monaten überwiegend leerstehenden Zelten. Ich finde es enttäuschend, dass es kein Entgegenkommen aus dem Klimacamp gab. Nun werden wir das Notwendige tun und die Angelegenheit notfalls gerichtlich klären lassen“, so Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn.

1. Die VerfĂĽgung zum Weihnachtsmarkt

Laut der Verfügung zum Weihnachtsmarkt muss das Klimacamp den Rathausplatz bis spätestens 8. November verlassen und kann am 25. Dezember dorthin zurückkehren. Das Klimacamp ist als Versammlung auf dem Rathausplatz angemeldet. Das Camp steht unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Stadtverwaltung kann in dieses Recht nur eingreifen, wenn mindestens gleichwertige Rechte entgegenstehen. Prinzipiell gibt es auch keine zeitliche Grenze für eine Versammlung. Jedoch: Je länger ein Protestcamp andauert, desto stärker sind bei der Abwägung die Rechte Dritter und öffentliche Belange zu berücksichtigen. Das Freiburger Klimacamp besteht seit mehr als einem Jahr, die Versammlung ist bis in das Jahr 2035 angemeldet.

Die Stadtverwaltung sieht vor allem die Grundrechte der Berufs- und Gewerbefreiheit der Marktbeschickerinnen und -beschicker eingeschränkt. Die Standbetreibenden des Weihnachtsmarkts und die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM) als Veranstalterin brauchen zudem Planungs- und Rechtssicherheit. Die Stadtverwaltung hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung entschieden, dass das Camp den Rathausplatz zeitweise verlassen muss.

Den Weihnachtsmarkt in Freiburg gibt es seit 1973, der Rathausplatz war der erste Standort und ist Mitte und Herz der Veranstaltung. Rechtlich stellt der Weihnachtsmarkt eine öffentliche Einrichtung der Stadt und eine marktrechtlich festgesetzte Veranstaltung dar.

Im vergangenen Jahr hatten Stadtverwaltung und die Aktivistinnen und Aktivisten des Klimacamps einen gemeinsamen Weg für den Weihnachtsmarkt gefunden. Das Camp wurde dafür temporär in den Stadtgarten verlegt. Die FWTM als Veranstalterin des Weihnachtsmarkts hatte dem Klimacamp im Gegenzug ermöglicht, mit einem eigenen Stand auf dem Weihnachtsmarkt präsent zu sein.

Schon zu Beginn dieses Jahres hat die Stadtverwaltung das Klimacamp auf die gesamtgesellschaftliche, touristische und wirtschaftliche Bedeutung des Weihnachtsmarkts hingewiesen und erneut um eine zeitweise Verlegung des Klimacamps gebeten. Auch fĂĽr dieses Jahr wurde ein Weihnachtsmarkt-Stand angeboten. AuĂźerdem wurden mit dem Platz der Alten Synagoge und dem Platz vor dem Rathaus im StĂĽhlinger zwei prominente und publikumsstarke sowie mit der StraĂźenbahn direkt erreichbare alternative Standorte fĂĽr die Zeit der Verlegung angeboten. Beide Optionen wurden von den Vertreterinnen und Vertretern des Klimacamps jedoch abgelehnt.

Gegenvorschlag des Klimacamp-Bündnisses ist, das Camp auf die Rempartstraße zu verlegen. Die Straße vor der Mensa müsste dann für sieben Wochen für den Verkehr gesperrt werden. Dieser Vorschlag ist nicht umsetzbar. Die Auswirkungen auf den Verkehr – auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Innenstadt in der Vorweihnachtszeit und die Lage der Parkhäuser in der
Rempartstraße – sind zu groß.

Gegen den Bescheid kann das Klimacamp-BĂĽndnis Widerspruch einlegen und beim Verwaltungsgericht Freiburg einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

2. Die VerfĂĽgung zur Reduzierung des Camps

Seit geraumer Zeit stehen vier große Zelte des Klimacamps auf dem Rathausplatz. Ein Informationszelt dient tagsüber als Anlaufstelle für die Öffentlichkeit, ein Schlafzelt wird zum Übernachten genutzt. Darüber hinaus gibt es ein Zelt, das die Aktivistinnen und Aktivisten als „Salon des guten Lebens“ bezeichnen. Das vierte Zelt ist ein Lager für Material.

Die beiden letztgenannten Zelte stehen nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Sie haben nicht den erforderlichen inhaltlichen Bezug zur bezweckten Meinungskundgabe. Zudem sind sie nicht notwendig fĂĽr die logistische Infrastruktur des Camps.

In der zweiten VerfĂĽgung wird deshalb angeordnet, dass zwei der vier Zelte dauerhaft entfernt werden mĂĽssen. Diese zwei Zelte dĂĽrften also nach dem Weihnachtsmarkt nicht wieder aufgebaut werden. Die beiden anderen Zelte hingegen dĂĽrfen wieder auf dem Rathausplatz stehen. Das Klimacamp kann das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit also auch kĂĽnftig auf dem Rathausplatz in Anspruch nehmen. Gegen die Entscheidung der Stadt zur Verkleinerung des Camps kann das Klimacamp-BĂĽndnis Rechtsmittel einlegen.

Der Rathausplatz ist ein zentraler und beliebter Ort in Freiburgs Innenstadt, den viele Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichsten Gründen sowie die ansässige Gastronomie nutzen. Hier finden wichtige Traditionsveranstaltungen statt wie der Internationalen Frauentag, der Freiburger Weihnachtsmarkt, der Tag der Ausbildung, die Fasnacht oder der Rathaus-Hock sowie weitere besondere Anlässe. Das Klimacamp nimmt aber sehr viel Raum ein, so dass andere Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können.

Klimaschutz ist Schwerpunkt der Stadtpolitik

Die Verfügungen richten sich nicht gegen die Forderungen der Campenden für mehr Klimaschutz, im Gegenteil. Es gibt viele gemeinsame Ziele im Kampf gegen den Klimawandel. Klimaschutz ist eines der Schwerpunktthemen der Freiburger Stadtpolitik, es werden Millionen in den Bereich investiert und in den verschiedenen gemeinderätlichen Gremien hierüber sowie auf der städtischen Homepage berichtet. Die Klimaziele und Projekte der Stadtverwaltung sind ambitioniert und werden mit Nachdruck verfolgt, wie sich etwa im jüngst verabschiedeten Haushalt sehen lässt. Beim Klimaschutz wird aber auf konkretes Handeln gesetzt, statt auf symbolische Aktionen wie einen Notstand auszurufen. Auch das ist eine Forderung des Klimacamps. Gemeinderat und Stadtverwaltung haben bereits viele konkrete Projekte zum Klimaschutz beschlossen und arbeiten bereits an der Umsetzung. Bis 2035 will die Stadt klimaneutral sein, dafür wurde unter anderem der 120 Millionen Euro schwere Zukunftsfonds Klimaschutz ins Leben gerufen. Mit dem Klimamobilitätsplan wird die Mobilitätswende vorangetrieben, das Fernwärmenetz wird ausgebaut – und es ließen sich viele weitere Beispiele nennen.
 
 

 
Klimaschutz mit Genuss
„Food for Future Freiburg“ zieht erfolgreiche Bilanz für den Aktionsmonat Juli

In Freiburg stand der Klimaschutz im Juli auf ganz besondere Weise im Mittelpunkt – und zwar auf dem Teller. Das Projekt „Food for Future Freiburg“ hat gemeinsam mit der Gastronomie in der Stadt einen Aktionsmonat veranstaltet, der zeigt wie leckeres Essen und Umweltschutz Hand in Hand gehen können.

Während des Aktionsmonats haben verschiedene Restaurants und Cafés, darunter Bächle Café, Blümchen, Frohnat, Hansens Esszimmer, Jacobi, Pausenraum, VeloVegan, Zayt & Zataar und Zusammenleben e.V. sowie die Kantine der Uniklinik und der Kita- und Schulcaterer „Kinderleicht genießen“ spezielle Klimagerichte serviert. Das Besondere: Diese Gerichte wurden auf ihre CO2-Bilanz hin überprüft und mit Speisen des gleichen Nährwerts verglichen.

So konnten Gäste direkt sehen, wie viele Emissionen sie mit jeder Bestellung einsparen und welchen positiven Einfluss sie damit auf das Klima haben. Denn unsere Essgewohnheiten haben einen erheblichen Anteil an unserem CO2-Fußabdruck – bis zu 30 Prozent gehen auf die Ernährung zurück.

Insgesamt servierten alle Beteiligten während des Aktionsmonats 14.250 Klimagerichte, was zu einer beachtlichen Einsparung von 7,26 Tonnen CO2-Äquivalenten geführt hat. Seit Projektstart im vergangenen Jahr wurden über 31.633 solcher umweltfreundlichen Gerichte verkauft, was zu einer Gesamtersparnis von knapp 21,2 Tonnen CO2-äq geführt hat.

Eine kleine Veränderung auf dem Teller kann also einen großen Unterschied machen. Um das zu verdeutlichen: Bei durchschnittliche Emissionseinsparung von 671g CO2äq pro Klimagericht könnten die 235.000 Freiburgerinnen und Freiburger pro Woche 158 Tonnen CO2äq einsparen – bei nur einem Klimagericht wöchentlich.

Neben den Gaumenfreuden hat „Food for Future Freiburg“ den Aktionsmonat genutzt, um mit einer Wanderausstellung auf Veranstaltungen und in Schulen präsent zu sein: beispielsweise auf dem Bürgerfest der Zukunftsenergien, bei einem Erzähl-Frühstück für Gastronomen und Gastronominnen im Zuka Solicafé, auf dem Agrikulturfestival oder im Uniklinikum Freiburg.

Die Projektkoordination erfolgt im Auftrag des Umweltschutzamtes. Restaurants, Bürger und Presse können sich wenden an: Lea Bartels, lea.bartels@ernaehrungsrat-freiburg.de; 0176 23621312 (Montag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr).

Die Wanderausstellung Ernährung & Klima kann unter www.foodforfuturefreiburg.de/ausstellung kostenlos ausgeliehen und im Umweltschutzamt, Fehrenbachallee 12, abgeholt werden.
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Berufsbetreuerinnen und -betreuer dringend gesucht
Städtische Betreuungsbehörde schlägt Alarm

In Freiburg sind derzeit 100 Betreuer aktiv, jede/r Dritte davon geht in den nächsten Jahren in Rente

EBM Ulrich von Kirchbach: „Rechtliche Betreuung ist ein Thema, das jeden von uns betreffen kann“

Deutschland gehen die Berufsbetreuerinnen und -betreuer aus. Das sind jene Personen, die Unterstützung und Schutz bieten für jene Volljährigen, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst regeln können.

Nun hören, teilweise altersbedingt, immer mehr langjährige erfahrene Betreuer auf – und es kommen kaum neue Kräfte nach. Dieser Personalmangel betrifft das gesamte Bundesgebiet. Im Stadtkreis Freiburg sind derzeit insgesamt 100 Betreuer aktiv; davon ist ein Drittel in der Altersklasse 60-65 Jahre und geht damit in den nächsten Jahren in Rente. Jetzt geht die örtliche Betreuungsbehörde in die Offensive und begibt sich öffentlich auf die Suche nach neuen Berufsbetreuern.

Auf einer Pressekonferenz wurden heute das Vorhaben und die entsprechenden Schritte vorgestellt. Dabei hob Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach hervor: „Rechtliche Betreuung stellt zwar im öffentlichen Bewusstsein eine Randerscheinung dar. Gleichzeitig ist es aber ein Thema, das jeden von uns betreffen kann. Und das von allen gesellschaftlichen Entwicklungen und sozialpolitischen Veränderungen in besonderem Maß betroffen ist.“

Boris Gourdial, Leiter des Amtes für Soziales, betont: „Unsere Betreuungsbehörde setzt sich mit allen Kräften dafür ein, das Betreuungsrecht in seiner Bedeutung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Aufklärung verbinden wir natürlich auch das Ziel, mehr Berufsbetreuerinnen und -betreuer zu gewinnen.“ Unter anderem gab es bereits Veranstaltungen zum Thema, zuletzt einen „Betreuungstag“ am 5. Oktober 2022 im Bürgerhaus Zähringen und einen Vortrag am 27. Oktober 2022, kurz vor der Betreuungsrechtsreform, die im Januar 2023 in Kraft trat.

Mit den Veränderungen im Betreuungsrecht, den damit gestiegenen Anforderungen an Betreuenden und wegen der neuen Registrierungsvoraussetzungen haben einige erfahrene Kräfte ihre Tätigkeit aufgegeben, und „Nachwuchs“ ist nur schwierig zu gewinnen. Die Altersstruktur der verbliebenen Kräfte lässt in den nächsten Jahren weitere Berufsaufgaben erwarten. Zum Teil scheiden dann Betreuerinnen und Betreuer aus, die eine hohe Anzahl an Klientinnen und Klienten (teils mehr als 40 pro Betreuer) rechtlich vertreten. Das steigert die Gefahr, dass die Betreuungsbehörde in naher Zukunft als Ausfallbürge tätig werden muss.

Beim heutigen Pressetermin waren auch Alexander Gerig und Alexander Steck dabei, die von ihrer reizvollen, vielfältigen Tätigkeit als Berufsbetreuer berichteten. Dabei kam auch zur Sprache, wie sich die jüngste Gesetzesreform im Betreuungsrecht auf alle an einem Betreuungsverfahren Beteiligten auswirkt – in besonders spürbarer Weise aber vor allem für die betreuten Menschen und ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer.

Wesentliche Ziele der Betreuungsreform waren die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, der Grundsatz der Erforderlichkeit und die Verbesserung der Betreuungsqualität. Durch die Einführung eines Registrierungsverfahrens müssen Menschen, die sich für eine berufliche Tätigkeit als Betreuer interessieren, bei der Aufnahme einer derartigen Tätigkeit mit höheren Kosten und einem größeren zeitlichen Aufwand rechnen. EBM von Kirchbach gestand ein: „Diese Faktoren verlängern den Entscheidungsprozess und damit den tatsächlichen Berufsstart für interessierte Menschen. Positiv ist daran jedoch, dass gerade Fachfremde gut vorbereitet an die anspruchsvollen Aufgabenstellungen in der rechtlichen Betreuung gehen. Dies kann nur im Interesse der rechtlich unterstützungsbedürftigen Menschen sein.“

Von den derzeit 100 Berufsbetreuerinnen und -betreuern in Freiburg kommen zwei Drittel aus den Berufsfeldern Sozialarbeit (41), Jura (20) bzw. Vereinsbetreuung (6). Dagegen waren 33 Personen anfangs facfremd; sie kamen aus der Pflegeberatung, der Betriebswirtschaft, aus kaufmännischen oder handwerklichen Berufen. Insgesamt werden derzeit 3276 Personen in Freiburg rechtlich betreut, davon 2052 von Berufsbetreuerinnen und - betreuern. Fast jeder zweite der beruflich betreuten Fälle (940) liegt in den Händen von Berufsbetreuerinnen und -betreuern, die über 60 Jahre alt sind. Diese müssen in absehbarer Zeit (bestenfalls geplant durch den Eintritt in den Ruhestand) an Nachfolger vermittelt werden.

Per definitionem benötigen Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, eine rechtliche Betreuung. Diese Person wird vom Betreuungsgericht bestellt; sie soll Unterstützung, Hilfe und Schutz leisten, erhält unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen, ist im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet.

Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung. Sie trat 1992 an die Stelle der früheren „Vormundschaft“ über Volljährige und ist auf die genannten Aufgabenbereiche beschränkt.
 
 



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