Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
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Verschiedenes

 
VAG Fundsachenversteigerung
Die nächste Versteigerung von Fundsachen, die an Haltestellen und in Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG gefunden wurden, findet am Freitag, den 8. März, ab 12 Uhr, im Haus der Begegnung, Freiburg–Landwasser, Habichtweg 48, statt. Eine Vorbesichtigung ist am Tag der Versteigerung von 10 bis 12 Uhr möglich.

Die Liste der zu ersteigernden Gegenstände kann im Internet abgerufen werden
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75 Jahre Grundgesetz: LpB-Zeitschrift „Bürger & Staat“ zum Jubiläum
Das Grundgesetz - Verfassung im Wandel

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes schaut die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ auf die Verfassung, ihre Auslegung und Rechtsprechung. Das 68-seitige Heft „Das Grundgesetz. Verfassung im Wandel“ ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erschienen und ab sofort erhältlich.

Acht wissenschaftliche Beiträge spannen einen weiten Bogen: Dazu gehört eine Reflexion über den Begriff „Verfassungspatriotismus“, eine Auseinandersetzung mit der „wehrhaften Demokratie“ und ihrer Anwendung in der Praxis sowie ein Experteninterview über den Begriff „Rasse“ in Artikel 3, Absatz 3 GG. Ein Aufsatz beschäftigt sich mit dem „Grundgesetz zwischen Bewährung und Herausforderung“, ein weiterer mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnis zwischen individueller Freiheit, Bürgerverantwortung und Gemeinwohl. Das Benachteiligungsverbot wird im Spiegel von Inklusion, sozialer Teilhabe und Barrierefreiheit beleuchtet und die informationelle Selbstbestimmung als Grundrechtsanforderung diskutiert. Der Beitrag „Das Grundgesetz zwischen Ost und West“ begibt sich schließlich auf die „Suche nach gleichwertigen Lebensverhältnissen in einer gespaltenen Nation“.

Die LpB-Zeitschrift „Bürger & Staat“ bietet Bestandsaufnahmen zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen. Sie erscheint dreimal jährlich und richtet sich an das Fachpublikum und gleichermaßen an die interessierte Öffentlichkeit. Kostenlose Einzelhefte und Gruppensätze können im Webshop der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bestellt werden: www.lpb-bw.de/shop. Ab einem Gewicht von 500 Gramm werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.
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Sanierung einer wichtigen Drehscheibe im Norden Freiburgs
Vollsperrung der Kreuzung Mooswaldallee/Hans-Bunte-Straße sowie Anschluss Gundelfingen Süd
Zufahrt zu anliegenden Betrieben bleibt frei

Baustelle im Norden Freiburgs: Am Montag, 18. März, beginnt die Sanierung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich der Mooswaldallee und Hans-Bunte-Straße sowie im Anschlussbereich der Hans-Bunte-Straße nach Gundelfingen Süd. Die Fahrbahnbeläge der beiden Straßenabschnitte sind durch die hohe Verkehrsbelastung so stark beansprucht, dass sie zwingend erneuert werden müssen. Zudem nutzt BN-Netze die Sperrung, um Beleuchtungsmasten auszutauschen. Die Arbeiten laufen an beiden Abschnitten parallel und dauern bis Sonntag, 31. März. Während dieser Zeit ist eine Vollsperrung für den Kfz-Verkehr erforderlich.

Der von Norden kommende, stadteinwärts fahrende Verkehr wird durch große Hinweisschilder an der B3 und der B294 frühzeitig auf die Sperrungen hingewiesen. Die Zufahrt erfolgt für die Dauer der Bauarbeiten über die Isfahanallee sowie über die A5, Anschlussstelle Freiburg-Mitte. Beide Umfahrungen sind umfangreich ausgeschildert.

Wer von Süden kommt, sollte die Anschlussstelle Freiburg-Mitte nutzen, um das Industriegebiet Nord über die Paduaallee oder Berliner Allee anzufahren. Auch dort gibt es Schilder, die auf die Sperrung hinweisen.

Um die Einschränkungen für den Verkehr und die Betriebe vor Ort so kurz wie möglich zu halten, läuft die Sanierung unter Vollsperrung. Die Zufahrt für sämtliche anliegenden Betriebe und sichere Wege für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, bleiben gewährleistet. Außerdem wird auch an den Wochenenden und Feiertagen gearbeitet, sodass die Bauzeit möglichst kurz bleibt.

Warum Vollsperrung? Eine Aufteilung in einzelne Baufelder hätte zwar die Aufrechterhaltung einzelner Fahrbeziehungen ermöglicht, gleichzeitig aber die Gesamtbauzeit um weitere vier Wochen verlängert. Das hätte in Summe mehr Einschränkungen für den Freiburger Norden zur Folge gehabt. Die Betriebe vor Ort und die Umlandgemeinden wurden bereits über die Arbeiten informiert.

Insgesamt kostet die Sanierung rund 525.000 Euro. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.
 
 

 
Freiburger Innenstadt: Pop-up-Stores setzen positive Impulse
Ehemalige Pop-up-Nutzer eröffnen eigene Ladengeschäfte

Pop-up-Stores sind neben weiteren Maßnahmen ein wichtiger Impuls zur Belebung der Freiburger Innenstadt. Ziel der Pop-up-Konzepte ist es, Leerstand zu verringern und den Reiz eines Innenstadtbesuchs zu erhöhen. Weiterhin bieten sie kleinen regionalen Labels die Chance, ihre Produkte in einem temporären Ladengeschäft zu erproben, den Bekanntheitsgrad ihrer Marke zu steigern und neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Insgesamt neun Pop-up-Stores hat die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in den vergangenen vier Jahren realisiert. Durch die gewonnenen Erfahrungen haben sich fünf ehemalige Nutzerinnen und Nutzer für die Anmietung eines stationären Ladengeschäftes in der Innenstadt entschieden. Zwei Neueröffnungen finden aktuell statt: Am kommenden Freitag wird Vanessa Carrubba ihr gleichnamiges Geschäft in der Konviktstraße 16a eröffnen; am 23. März startet Karl Sütterlin mit „Colorful Neighbourhood“ in der Konviktstraße 27.

Bereits seit 2017 unterstützt die FWTM dabei, Zwischennutzungen für leerstehende Einzelhandelsflächen zu organisieren. Seit 2022 koordiniert die kommunale Gesellschaft zudem federführend die Umsetzung von Pop-up-Stores im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“. Mit Hilfe der Fördermittel sollen Zwischennutzungsprojekte in der Innenstadt angemietet und an interessierte Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben werden. Insgesamt fünf ehemalige Pop-up-Store-Labels sind zwischenzeitlich mit einem eigenen Geschäft in der Innenstadt vertreten:

Schusterstraße 25: Anton Würmlin, Inhaber des Labels „freiburg finest“, verlagerte nach seiner Teilnahme am Pop-up-Store seinen Firmensitz aus dem Gewerbegebiet in die Schusterstraße 25.

Bertoldstraße 16: Die Betreiber von „Heartlight Vintage“ haben nach der Testphase im Popup-Store im Dezember 2023 ihren ersten Store in der Bertoldstraße 16 eröffnet.

Konviktstraße 16a: Vanessa Carrubba, die durch die Vermittlung der FWTM zunächst einen eigenen temporären Laden in der Schusterstraße 34-36 bezog, wird am 1. März ihre eigene Boutique in der Konviktstraße 16a eröffnen

Salzstraße 47: Designerin Katharina Stang hatte im Jahr 2022 am Weihnachts-Pop-up-Store teilgenommen und daraufhin mit der Risodruckerei INKIINKI ihr eigenes Geschäft in der Salzstraße 47 eröffnet

Konviktstraße 27: Karl Sütterlin eröffnet mit „Colorful Neighbourhood“ am 23. März sein erstes eigenes Ladengeschäft in der Konviktstraße 27.
 
 

Buggys: Wenig Komfort und Schadstoffprobleme
(c) Stiftung Warentest
 
Buggys: Wenig Komfort und Schadstoffprobleme
Für Eltern sind Buggys praktisch: Sie sind leicht, lassen sich platzsparend zusammenklappen und handlich transportieren. Doch die kleinen Passagiere fahren in vielen Buggys recht unbequem. Von zwölf Modellen im aktuellen Test der Stiftung Warentest sind nur drei gut. Sechs sind mit Schadstoffen belastet. Fünf davon so stark, dass sie nur mangelhaft abschneiden. Etliche Wagen sind wenig kindgerecht gestaltet.

Einige Buggy-Anbieter im Test verwenden Stoffe, die mit Fluorverbindungen imprägniert sind. Diese konnten die Expertinnen und Experten in den Sitzbezügen mit einem neuen Analyseverfahren nachweisen. In den Sitzbezügen von fünf Buggys fanden sich sehr hohe Mengen des verbotenen Fluortelomeralkohols 8:2 FTOH. Sie sind damit mangelhaft. Das Schadstoffurteil Ausreichend bekommt ein weiteres Modell, weil es im Sonnenverdeck hohe Mengen des Fluortelomeralkohols 6:2 FTOH enthielt, das verboten werden soll.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht kein direktes Risiko für Kinder durch die gefundenen Fluortelomeralkohole in den Buggys. Allerdings gelangen diese Stoffe in die Umwelt und somit in die Nahrungskette.

Viele Anbieter empfehlen ihre Buggys ab der Geburt, jedoch lässt sich der Sitz bei keinem der Modelle im Test komplett umklappen. Eine zusätzliche Babywanne ist oft nötig, aber nicht von allen Anbietern verfügbar. Erst ab sechs bis neun Monaten, wenn sie selbstständig aufrecht sitzen, können Kinder in einen Buggy wechseln. In diesem Alter benötigen sie immer noch viel Schlaf. Die getesteten Buggys erlauben jedoch kein komplett flaches Liegen.

Der Test mit Dummys verschiedener Altersgruppen zeigt Mängel im Komfort: Drei Modelle haben zu kurze Rückenlehnen. Die Sitze von zwei weiteren sind zu tief und selbst für Dreijährige ungeeignet. Alle Fünf bekommen in Sitzkomfort und kindgerechter Gestaltung nur ein Ausreichend. Hinzu kommt: An keinem Buggy im Test lassen sich die Fußstützen verstellen. Sie wachsen nicht mit dem Kind mit.

Der Test von Buggys findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/buggy.
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Steuererklärung für 2023
Abgeben lohnt sich fast immer

Ab sofort können Steuerzahlende ihre Abrechnung für 2023 machen. Für die meisten wird es sich lohnen. In den vergangenen Jahren gab es im Schnitt mehr als 1.000 Euro zurück. Finanztest erklärt, wer eine Erklärung abgeben muss, für wen es sich lohnt, sie freiwillig zu machen und welche Posten die größte Rückzahlung erwarten lassen.

Das Steuerjahr 2023 brachte einige Änderungen mit sich, die Steuerzahlende nun bei der Abrechnung Vorteile bringen. „Für die meisten Neuerungen muss man nicht einmal selbst tätig werden – sie werden automatisch vom Finanzamt mit einberechnet, wie etwa der höhere Grundfreibetrag“, sagt Robin Knies von Finanztest. Im vergangenen Jahr waren Einkünfte bis 10.908 Euro steuerfrei – 561 Euro mehr als im Jahr zuvor und somit ein kleiner Steuerrabatt, der sich bei allen auswirkt.

„Liegt das jährliche Einkommen über dem Grundfreibetrag, lohnt sich eine Steuererklärung eigentlich immer“, so Knies weiter. Vor allem Familien profitieren von höheren Kinderfreibeträgen. Die können unter bestimmten Bedingungen sogar noch nach der Volljährigkeit des Kindes in Anspruch genommen werden. Auch mit Ausgaben für Gesundheit und Pflege lassen sich Steuernachlässe rausholen, etwa durch zeitliche Bündelung der Kosten, um den Eigenanteil zu knacken.

Das größte Sparpotential für die meisten Berufstätigen bieten Aufwendungen rund um den Job. Unter anderem können sie durch die Ausweitung der Homeoffice-Pauschale nun auch ohne eigenes Arbeitszimmer bis zu 1.260 Euro Werbungskosten geltend machen.

Antworten auf häufige Fragen rund um Homeoffice und Steuern sowie viele weitere Tipps für die Steuererklärung finden sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/steuer2023 und www.test.de/homeoffice.
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Einsatzbericht: Kinder - und Familienzentrum Violett
(c) Amt für Brand- und Katastrophenschutz Freiburg
 
Einsatzbericht: Kinder - und Familienzentrum Violett
Unklare Rauchentwicklung aus dem Kindergarten

Freiburg, 25.02.2024. Um 10:21 Uhr wurde in der Integrierten Leitstelle durch Passanten wahrnehmbarer Rauch aus dem leerstehenden Kindergarten gemeldet. Am 13.06.2022 brannte das Zentrum zum ersten Mal, seither war die Feuerwehr Freiburg 9 mal an der gleichen Einsatzstelle. Allein 2024 jetzt zum vierten Mal. Vor Ort hat es sich für die Einsatzkräfte folgendermaßen dargestellt, in der Zwischendecke von Erdgeschoß zum Obergeschoß drang Rauch aus der Isolierung. Aus unbekannter Ursache schwellte die dortig verbaute Isolierung zwischen den Deckenbalken. Die Einsatzkräfte bestehend aus beruflichen und ehrenamtlichen Angehörigen öffneten unter Atemschutz die Decken und Bodenplatten mit technischem Gerät. Mit zwei vorgenommenen Löschrohren wurde anschließend Löschwasser aufgebracht. Mit Unterstützung von Wärmebildkamera und durch das von Feuerwehrbeamten mitgebrachte handwerkliche Wissen konnte so die Glutnester aufgefunden werden.

Unterstützend alarmierte die Leitstelle die Abteilung Logistik und Kommunikation, somit konnte der Gerätewagen Hygiene hinzugezogen werden. Während diesem Einsatz kam es zu einem Parallelen Einsatz mit beruflichen und wieder ehrenamtlichen Kräften. Polizei und Rettungsdienst unterstützenden an der Einsatzstelle.
 
Autor: Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Fre

 
Drogenkonsumraum in der Rosastraße wurde eröffnet
OB Martin Horn: „Jedes Jahr sterben in Freiburg im Schnitt zehn Menschen an einer Überdosis. Dieser traurigen Realität wollen wir mit dem Drogenkonsumraum begegnen“

Sozialminister Manne Lucha: „Nun schaffen wir auch in Baden-Württemberg eine geschützte Umgebung, die dem spezifischen Hilfebedarf der Betroffenen angemessen ist“

AWO-Vorstand Ilja Wöllert: „Durch die Nähe zu Kontaktladen und Colombipark hat Freiburg jetzt ein gutes Gesamtkonzept für die Drogenhilfe. Das entlastet den öffentlichen Raum spürbar“

Freiburg verfügt seit heute (22.2.24) über einen Drogenkonsumraum. Er wurde in den vergangenen Monaten neben dem größeren Kontaktladen der AWO-Drogenhilfe in der Rosastraße 13 eingerichtet und heute feierlich eröffnet.

Dabei betonte Oberbürgermeister Martin Horn: „Wir wollen in Freiburg bewusst neue Wege gehen. Denn jedes Jahr sterben in Freiburg im Schnitt zehn Menschen an einer Überdosis. Dieser traurigen Realität wollen wir mit dem Drogenkonsumraum begegnen. Es ist ein ehrgeiziges und einmaliges Projekt, denn Räume dieser Art waren bisher nur in Städten mit mehr als 300.000 Einwohnern zugelassen. Dass die Regeln des Landes auf unser Bestreben hin im vergangenen Jahr geändert wurden, hat uns diese Möglichkeit eröffnet. Für diese Chance sind wir dankbar und hoffen, dass der Drogenkonsumraum die medizinische wie auch die präventive Situation für Betroffene verbessert.“

Manne Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, sagte bei der Eröffnung des Drogenkonsumraums: „Mit der Erweiterung der Drogenkonsumraumverordnung 2022 hat die Landesregierung den richtigen Impuls gesetzt. Dass nun in Freiburg kurze Zeit nach dem Auftakt in Karlsruhe bereits der zweite Drogenkonsumraum im Land öffnet, zeigt, dass dieses niedrigschwellige Angebot vor Ort gebraucht wird. Damit schaffen wir auch in Baden-Württemberg eine geschützte Umgebung, die dem Hilfebedarf der Betroffenen angemessen ist. Drogenkonsumräume sind Teil einer verantwortungsvollen und menschlichen Drogenpolitik, sie sind Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für schwerstkranke Abhängige und ergänzen das bestehende Hilfesystem.“

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist Hausherrin in der Rosastraße 13. Ilja Wöllert, Vorstand des AWO-Kreisverbandes, hob nun hervor: „Dies ist genau der richtige Standort für den Drogenkonsumraum. Der Kontaktladen hat hier schon seit 20 Jahren Akzeptanz geschaffen für die Drogenarbeit. Einmal bei den Anwohnenden und zum anderen bei den Drogenabhängigen. Gerade durch die Nachbarschaft des Drogenkonsumraums zum Kontaktladen und zum Aufenthaltsplatz im Colombipark hat Freiburg jetzt ein gutes Gesamtkonzept für die Drogenhilfe. Dadurch wird der öffentliche Raum spürbar entlastet. Denn die gebrauchten Spritzen und Drogenutensilien landen nicht mehr im Park, sondern bleiben im Konsumraum.“

Durch die Eröffnung des neuen Angebots in der Rosastraße erhofft sich Freiburg zwei Ergebnisse. Unmittelbar soll sich die Lage für die Betroffenen erheblich verbessern und mittelfristig soll die Zahl der Drogentoten sinken. In solchen Räumen können Drogensüchtige Betäubungsmittel, die sie zum Eigenverbrauch mitführen, unter hygienischen Bedingungen konsumieren. Überdosierungen und Notfälle können aufgefangen und ein niedrigschwelliger Zugang zum weiterführenden Hilfsangebot vermittelt werden. Das macht Drogenkonsumräume zu einem zentralen Baustein lokaler Suchthilfe.

Das federführende Amt für Soziales definiert sieben Ziele für den Drogenkonsumraum:
Erstens geht es um Überlebenshilfe, Gesundheitsförderung und - prophylaxe (HIV/AIDS, Hepatitis) und Schadensminimierung bei Menschen, die illegal Drogen konsumieren. Dazu gehört zum Beispiel das Bereitstellen von sterilem Spritzbesteck und die Ausgabe von Pflastern, Tupfern und sterilen Einweghandschuhen. Zweitens sollen die dadurch bedingten körperlichen, psychischen und sozialen Begleiterscheinungen abgemildert und weitere Schäden verhindert werden.
Die Existenz des Drogenkonsumraums soll Überdosierungen und Todesfälle, Infektionen und Folgeerkrankungen verhindern. Das gesunde Überleben wird aber auch gesichert, indem Klienten in diesen Räumen ihr Wissen über Risiken des Drogengebrauchs verbessern.

Der öffentliche Raum wird entlastet, insbesondere bei Konsumvorgängen; dafür genutzte Utensilien, Spritzen usw. bleiben nicht öffentlich liegen.
Schließlich ist mit einem Drogenkonsumraum auch die Hoffnung verknüpft, bisher nicht erreichte Personen ans bestehende Hilfesystem anzubinden.

Der erste Drogenkonsumraum der Welt entstand 1986 in Bern. Er besteht bis heute, allerdings an anderer Adresse. Seither kamen vor allem in Mitteleuropa, Skandinavien und Spanien fast 100 weitere hinzu. In Deutschland gibt es inzwischen nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe (www.drogenkonsumraum.de/standorte) über 30 derartige Räume, vor allem in Nordrhein-Westfalen (Stand Februar 2024: 11), Hessen (4), Hamburg (4) und Berlin (8). Südlich einer gedachten Linie Frankfurt-Berlin waren bislang nur die Städte Karlsruhe und Saarbrücken vertreten.

Der erste (und bislang einzige) baden-württembergische Drogenkonsumraum wurde Ende 2019 in der Karlsruher Südstadt eröffnet. Seine erfolgreiche Arbeit blieb im gesamten Südwesten nicht unbemerkt. So stand im Juni 2022 die Einrichtung eines Drogenkonsumraums in Freiburg erstmals auch auf der Tagesordnung des örtlichen Sozialausschusses. Zuvor war diese Möglichkeit Städten mit einer Mindesteinwohnerzahl von 300.000 vorbehalten – nun wurde aber die entsprechende Landesverordnung neu gefasst und die Begrenzung fiel weg. Am 16. Mai 2023 beschloss der Gemeinderat dann, einen Drogenkonsumraum an der Rosastraße einzurichten; ein Vorhaben, das auch die Unterstützung der Polizei und des Lokalvereins Innenstadt fand.

Die einmaligen Umbaukosten von ca. 100.000 Euro hat der Vermieter getragen. Sie werden von der Stadt Freiburg refinanziert, ebenso wie die einmalig 75.000 Euro für die Erstausstattung und die Betriebskosten von rd. 222.000 Euro pro Jahr.
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