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Mittwoch, 24. April 2024
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Verschiedenes

 
Nachbarschaftsrecht: Mit diesen Tipps klappt’s auch mit den Nachbarn
Ob Kinderlärm, Laub vom Nachbargrundstück, Haustiere oder Lärm und Rauch einer Grillparty – Nachbarn können anstrengend sein. Was hinzunehmen und wann die Grenze des Tolerierbaren überschritten ist, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Häufiges Thema für Unmut im Sommer: Grillen auf Balkon oder Terrasse. Was für die einen zum Sommer einfach dazugehört, ist für unbeteiligte Nachbarn oft nur Rauch- und Lärmbelästigung. Doch was ist erlaubt? Generell ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt, sofern Hausordnung oder die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes vorsehen. Denn diese können das Grillen deutlich einschränken. Auch in den Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer kann es Regelungen geben. In NRW ist Grillen beispielsweise nur erlaubt, wenn es gelegentlich stattfindet und zeitlich beschränkt ist. Deshalb gilt: Rücksicht nehmen.

Das gilt auch für Familien mit Kindern. Kinder dürfen laut sein und spielen – ein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten ist das aber trotzdem nicht. Vor allem, wenn Kinder Schäden beim Spielen anrichten, wird es schwierig für das nachbarschaftliche Verhältnis. Bis zu ihrem siebten Geburtstag haften Kinder nicht für Schäden, die sie verursachen. Im Straßenverkehr oft sogar nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bis dahin gelten sie als deliktunfähig. Wenn also der fünfjährige Sohn beim Radfahren den Sportwagen der Nachbarin zerkratzt, bleibt diese auf dem Schaden sitzen. Die Eltern müssen ebenfalls nicht zahlen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Daher rät Finanztest allen Eltern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder absichert. Dann bekommt der Geschädigte Geld, obwohl die Eltern gar nicht für den Schaden haften müssen.

Wem das Obst gehört, das vom Nachbarbaum in den eigenen Garten wächst, was getan werden kann, wenn die Nachbarskatze das eigene Blumenbeet als großes Katzenklo betrachtet und welchen Bereich die Videokamera des Nachbarn überwachen darf, darüber klärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe und unter www.test.de/nachbarschaftsrecht auf. Auf test.de finden sich auch Rechtsschutzversicherungen, die Mediationsverfahren mit abdecken und Haftpflichtversicherungen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichern.
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Rechtsschutzversicherung: 20 von 49 Tarifen sind gut
Privat, Beruf, Verkehr – die passende Versicherung bezahlt bei Rechtsärger die Anwalts- und Gerichtskosten. Ein aktueller Test in der Zeitschrift Finanztest von 49 Tarifen zeigt: 20 von ihnen sind gut, es gibt aber auch wenig empfehlenswerte Tarife. Auffällig sind die Preisunterschiede. Einer der besten Tarife kostet doppelt so viel wie ein ebenfalls mit Gut bewerteter Tarif.

Ein guter Tarif – mit 150 Euro Selbstbeteiligung – ist für 257 Euro im Jahr zu haben, der teuerste gute kostet rund 500 Euro. Ein Preisvergleich lohnt sich also. Wer zusätzlich noch Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer sucht, muss ihn meist dazu buchen. Dieser Baustein kostet je nach Anbieter zwischen 36 und 93 Euro pro Jahr zusätzlich. Es handelt sich jeweils um Familientarife, Kinder und Partner sind mitversichert.

Im Detail unterscheiden sich die Angebote erheblich. Ein gutes Angebot bietet Rechtsschutz in vielen Lebenslagen. Unterschiede gibt es zum Beispiel beim Steuerrechtsschutz, Familien- und Erbrecht, beim Sozialrecht und Rechtsschutz für Kapitalanlagen. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter nicht mit nachteiligen zeitlichen Ausschlüssen arbeitet oder für den Versicherten nachteilige Klauseln in seinem Vertrag hat.

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um im Ernstfall mit einem finanzstarken Gegner auf Augenhöhe streiten zu können. Für Besitzer einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise ist Rechtsschutz sehr zu empfehlen. Denn wenn es um eine Rentenzahlung geht, kommt es häufig zum Streit mit der Versicherung. Wer einen alten Vertrag aus der Zeit vor 2009 hat, sollte sich einen Wechsel gut überlegen. Damals waren die Versicherungsleistungen noch umfangreicher als heute.

Der Test Rechtsschutzversicherungen findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/rechtsschutz abrufbar.
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Zum Schutz der Schwäne an den Badeseen: Reviere respektieren, Abstand halten
Zur Freude vieler Naturliebhaber ziehen Schwäne an den größeren Seen und Weihern im Stadtgebiet majestätisch ihre Bahnen. So auch am Flückigersee, am Dietenbachsee und am Opfinger Baggersee, wo sie sich ihr Revier mit zahlreichen Bade- und Picknickgästen teilen. Damit dieses Zusammenleben harmonisch bleibt, bitten das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt darum, sich an folgende Verhaltensregeln zum Schutz der großen Vögel zu halten:

Wie alle heimischen Vogelarten brüten Schwäne im Frühjahr und behüten sorgfältig und gewissenhaft die Eier in ihrem Nest, das sich meist in Ufernähe befindet. Wenn Menschen dem Nest zu nahe kommen, verteidigen die männlichen Vögel ihr Revier und ihren Brutplatz mit Drohgebärden wie Fauchen und Flügelschlagen. Zeigt dies keine Wirkung, können sich Schwäne auch aggressiv verhalten und zum Angriff übergehen. Aufgrund ihrer Größe kann das für Passanten durchaus unangenehm werden.

Vollkommen falsch wäre es, zum Gegenangriff über zu gehen und zu versuchen, den Schwan zu vertreiben. Aufgrund seines angeborenen Schutzinstinkts wird sich der Schwan nicht vertreiben lassen und sich zum Kampf stellen. Nach dem Motto "Der Klügere gibt nach" ist es ratsam, einen großen Bogen um den Schwan zu machen oder einen Umweg in Kauf zu nehmen. Hunde sind, wie es die Polizeiverordnung vorschreibt, unbedingt an der kurzen Leine zu halten.

Das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt bitten alle Bürgerinnen und Bürger, das Revierverhalten der Schwäne zu akzeptieren und diesen auszuweichen, wo es erforderlich ist. Die Schwäne verteidigen lediglich ihren Nachwuchs, an dem sich bei Spaziergängen und Wanderungen alle erfreuen. Auch das Naturschutzgesetz verbietet es, die Tiere beim Brüten zu stören und zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt gibt es in der Broschüre des Forstamtes "Wilde Tiere in der Stadt" und unter www.wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de.
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Marc Oßwald zieht sich vom ZMF zurück
Nach 13 Jahren an der Spitze des Freiburger Zelt-Musik-Festivals zieht sich Marc Oßwald zurück. ZMF-Gesellschafter Dieter Pfaff übernimmt mit sofortiger Wirkung die Geschäftsführung.

Der bisherige ZMF Geschäftsführer Marc Oßwald und der Dienstleister Vaddi Concerts ziehen sich von der ZMF Spitze zurück. Insbesondere in der momentanen, für die Veranstaltungsbranche schwierigen Situation aufgrund der Corona-Krise wird sich Marc Oßwald ab sofort voll und ganz auf die Vaddi Concerts GmbH konzentrieren.

„Die Veränderungen in der Veranstaltungsbranche, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise, erfordern nun meine ganze Kraft bei Vaddi Concerts und für meinen Künstler Dieter Thomas Kuhn & Band. Die Herausforderungen der nächsten Jahre beim ZMF benötigen vollen Einsatz, den ich zu leisten nicht in der Lage bin. Um Schaden vom Festival abzuwenden, muss ich mit großem Bedauern von meiner leitenden Funktion beim ZMF Abschied nehmen“, sagt Oßwald.

Nach der Gründung der ZMF GmbH 2006 übernahm Marc Oßwald die Geschäftsführung und steuerte das Festival aus der Insolvenz des ZMF e.V. Unter seiner Führung wurden Organisationsstrukturen und Programm überarbeitet, womit das Festival einen signifikanten Aufschwung bei Besucherzahlen und dadurch finanzielle Stabilität erlebte.

Marc Oßwald wünscht dem ZMF für die Zukunft alles Gute: „Dieses einzigartige Festival war immer eine Herzensangelegenheit für mich. Es war mir eine Ehre, das älteste Zeltfestival Europas nach der Insolvenz 2006 auf einen stabilen und erfolgreichen Weg zu führen“.

Oßwald bleibt mit seinem Team dem Festival zunächst als Programmgestalter für Spiegel- und Zirkuszelt erhalten. Neuer Geschäftsführer der ZMF GmbH wird der langjährige ZMF-Gesellschafter und technische Leiter Dieter Pfaff.

„Wir bedanken uns bei Marc für 13 sehr gute Jahre”, so die Gesellschafter Dieter Pfaff, Alexander Heisler und Andreas Schnitzler. „Wir sind zuversichtlich, das ZMF auch in den nächsten Jahren erfolgreich veranstalten zu können”.
 
 

 
Immobilienfinanzierung: Anschlusskredite gibt es schon ab 0,26 Prozent
Das Coronavirus bringt auch Unsicherheit für Immobilienbesitzer. Wer jetzt einen Anschlusskredit abschließt, sichert sich Topkonditionen für die Zukunft und kann ruhiger schlafen. Viele Immobilienbesitzer zahlen für ihr aktuelles Darlehen noch 3 bis 5 Prozent im Jahr, bei einem Anschlusskredit sind einige Banken inzwischen mit 0,5 Prozent zufrieden, das günstigste Angebot liegt im Modellfall mit 10-jähriger Zinsbindung sogar bei nur 0,26 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung von Finanztest.

Die besten Angebote bekommt, wer seinen aktuellen Kredit innerhalb eines Jahres ablösen kann. Die meisten Banken reservieren Konditionen sechs Monate lang im Voraus ohne Zusatzkosten, einige sogar bis zu zwölf Monate.

Doch auch wer erst später aus seiner Zinsbindung herauskommt, kann sich jetzt niedrige Zinsen sichern und so Planungssicherheit verschaffen. Bis zu fünf Jahre im Voraus reservieren Banken jetzige Zinsen, allerdings gegen einen Zinsaufschlag. Dieser lag je nach Modellfall bei 0,2 bis 0,6 Prozentpunkten. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher.

Vergleichen lohnt sich in jedem Fall. Die Tester stießen auf Unterschiede zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter von bis zu 16.741 Euro. Kunden sollten sich nicht nur an die Hausbank wenden, sondern sich auch bei der Konkurrenz umschauen. Schon wenn die Zinsen dort um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte niedriger sind, lohnt es sich laut Finanztest meist umzuschulden.

Der Test Anschlusskredite findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/anschlusskredite abrufbar.
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„Maskenpflicht“ an Haltestellen und in Bussen und Bahnen der VAG
Freiburg. Von kommendem Montag an gilt gemäß einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg an Haltestellen und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehres eine Maskenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrgäste in diesen Bereichen Mund und Nase bedeckt halten müssen. Als Mund- und Nasenbedeckungen reicht eine sogenannte Alltags-Maske, wie sie selbst hergestellt werden kann oder auch an vielen Stellen zu erwerben ist. Ersatzweise können auch Schals, Tücher oder sogenannte Buffs (Schlauchschals) verwendet werden.

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) hat bereits seit dem 20. April – zeitgleich mit der jüngsten Fahrplanerweiterung – eine Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Seither hat die VAG ihre Kundinnen und Kunden über Displays in Haltestellenbereichen und Fahrzeugen sowie über die Sozialen Medien neben den Verhaltenshinweisen und Hygienetipps auch darum gebeten, einen Mundschutz zu tragen. Aus dieser Bitte wird von kommendem Montag, 29. April, an eine Pflicht.
Die VAG appelliert eindringlich daran den Vorgaben der Verordnung nachzukommen und verweist darauf, dass es durch die dafür zuständigen hoheitlichen Behörden jederzeit an Haltestellen oder in Fahrzeugen zu entsprechenden Kontrollen kommen kann.
 
 

 
Familie Unmüßig spendet 250.000 Schutzmasken an Alten- und Pflegeheime
Jeweils 50.000 Masken erhalten die Stiftungsverwaltung, der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Evangelische Stadtmission und die Stadt Freiburg

Die Familie Unmüßig spendet 250.000 medizinische MundNasen-Schutzmasken für vier Freiburger Pflegeeinrichtungen in Freiburg. Durch persönliche Kontakte nach China war es möglich, die Schutzmasken zu erwerben und nach Deutschland zu liefern.

Die Schutzmasken sind inzwischen in Deutschland angekommen und werden heute im Beisein von Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach und Peter Unmüßig an die vier Institutionen übergeben. Die Stiftungsverwaltung, der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und die Evangelische Stadtmission haben weiterhin großen Bedarf an solcher Schutzausrüstung. Die Stadt Freiburg wird 50.000 bedarfsgerecht an Einrichtungen verteilen.

„Mein herzlicher Dank gilt der Familie für ihr tatkräftiges Engagement. Die Schutzmasken kommen jetzt den Pflegeeinrichtungen und der Stadt Freiburg zugute, die damit ihr Personal und die zu pflegenden Menschen ausstatten können“, so Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach.

Und Peter Unmüßig: „In Alten- und Pflegeheime gibt es kaum bis keine Schutzmasken, obwohl gerade ältere Menschen zur Risikogruppe dieser Pandemie gehören. Meinen Kindern und mir war sofort klar, hier muss sehr schnell gehandelt werden. Wir freuen uns über das Ergebnis und dass wir als Team so gut funktioniert haben.“

zum Bild oben, von links nach rechts:
Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach, Ingmar Roth Sitftungsbeirat DRK, Marianne Haardt, Stiftungsverwaltung, Maximilian Unmüßig, Annabell Unmüßig, Peter Unmüßig, Jürgen Lambert, Vorsitzender DRK, Ewald Dengler von der Evangelischen Stadtmission und Egon Engler von der Caritas.
(Quelle: Patrick Seeger, Stadt Freiburg).
 
 

 
Freiburger Netzwerk Familienbewusste Unternehmen feiert 10-jähriges Jubiläum
Seit zehn Jahren gibt es das Freiburger Netzwerk Familienbewusste Unternehmen (FNFU). Das FNFU unterstützt lokale Unternehmen darin, Maßnahmen für eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und bietet lösungsorientierte Ansätze zu Themen wie Unternehmenskultur oder Flexibilisierung von Arbeitsort und -zeit. Mittlerweile sind 45 Mitgliedsunternehmen im Netzwerk aktiv. Insbesondere in der Corona-Krise konnten die Mitgliedsunternehmen durch die von ihnen gelebten familienfreundlichen Maßnahmen Mehrwerte generieren. Ein Beispiel hierfür ist die Realisierung von flexiblen Arbeitsortmodellen für Mitarbeitende bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Produktivität der Unternehmen. Möglich haben dies eine gute technische Ausstattung der Mitarbeitenden sowie eine entsprechende Unternehmenskultur gemacht. Koordiniert wird das FNFU durch die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in Kooperation mit BBQ Berufliche Bildung gGmbH und familyNET.

Das Coronavirus hat die Arbeitswelt aktuell fest im Griff, viele Arbeitnehmende arbeiten im Homeoffice. Heimarbeit, Telearbeit und mobiles Arbeiten sind Modelle, mit denen sich das Netzwerk FNFU bereits seit seiner Gründung im Jahr 2010 befasst. Um ihre interne Kommunikation auch in der Corona-Zeit sicherzustellen, können die Mitgliedsunternehmen das Netzwerk als Plattform nutzen und sich über Möglichkeiten der digitalen Kommunikation, wie zum Beispiel der Durchführung von Besprechungen per Videokonferenz oder dem Angebot von wöchentlichen informellen After-Work-Videokonferenzen austauschen.

Zu den Kernkompetenzen des Netzwerkes gehört die lösungsorientierte Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Damit will das Netzwerk Unternehmen helfen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Um dies zu erreichen, ist neben dem flexiblen Arbeitsort auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit von entscheidender Bedeutung. Organisationen, die sich durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereits vor Corona mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit auseinandergesetzt haben, sind in der aktuellen Krise im Vorteil.

Wesentlicher Aspekt und Grundlage der Arbeit des Netzwerkes ist der gemeinsame Dialog. Das FNFU bietet lokalen Unternehmen seit zehn Jahren in dreimal jährlich stattfindenden Netzwerktreffen die Möglichkeit, sich hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben weiterzubilden. „Unsere Netzwerkmitglieder setzen sich strategisch mit dem Thema auseinander und profitieren vom vertraulichen Rahmen des Netzwerks und dem offenen Austausch“, so FWTM-Geschäftsführerin Hanna Böhme.

Das nächste Netzwerktreffen findet voraussichtlich am 9. Juli 2020 im Leibniz-Institut für Sonnenphysik in Freiburg statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, es ist eine Anmeldung per E-Mail an familienfreundlich@fwtm.de bis zum 2. Juli 2020 erforderlich. Das Netzwerktreffen steht auch Freiburger Unternehmen offen, die kein Mitglied im Netzwerk sind, sich aber mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen möchten.
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