Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
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Verschiedenes

 
Abstandsregelungen: FWTM appelliert an Gäste des Münstermarktes
Der Freiburger Münstermarkt erfreut sich als zentraler Nahversorger mit frischen, regionalen Produkten großer Beliebtheit. Aufgrund des sonnigen Wetters und vorangegangener Lockerungen der Landesverordnung hatte der Münstermarkt am Pfingstsamstag einen außerordentlich hohen Besucherzulauf zu verzeichnen. Die Marktbeschicker sowie die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) als Veranstalterin freuen sich, dass das Angebot auf dem Münstermarkt eine hohe Akzeptanz findet. Pfingsten zählt traditionell zu den geschäftigsten Marktzeiten. In Zeiten von COVID-19 muss ein hoher Besucherandrang im Hinblick auf die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorschriften allerdings auch kritisch betrachtet werden. Aus diesem Grund appelliert die FWTM an die Besucherinnen und Besucher des Münstermarktes, zum Schutz ihrer Mitmenschen freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz beim Einkauf zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln zum Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus zu beachten. Durch die Mithilfe, den individuellen Aufenthalt auf dem Münstermarkt zeitlich zu begrenzen, können die Besucherinnen und Besucher zudem einen wichtigen Beitrag für ein entspanntes Einkaufen ohne Gedränge leisten.

Auf dem Münstermarkt wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um die in der Landesverordnung geregelten Abstände und Hygienevorschriften gewährleisten zu können. Dazu gehört die Bereitstellung von zusätzlichen Sanitäranlagen und mobilen Handwaschbecken, die Schaffung größerer Abstände zwischen Personal und Kundschaft, die Verbreiterung der Marktgassen durch Auslagerung von Ständen sowie das Anbringen von Abstandshaltern und Warnhinweisen an den Ständen. Sofern an einzelnen Ständen möglich, wurden auch die Waren- und Bargeldübergabe getrennt und Plexiglasscheiben angebracht. Der Münstermarkt hat montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr und samstags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
 
 

 
Situation Restaurants & Hotels in Bad Krozingen
BAD KROZINGEN. Seit Montag, den 18. Mai 2020 sind in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie Ferienwohnungen und Campingplätze nach den Schließungen aufgrund COVID-19 wieder in Betrieb. Am Freitag, den 29. Mai 2020 durften weitere Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels wieder öffnen. In Bad Krozingen ist der Betrieb dieser Bereiche gut angelaufen und sowohl die Gastronomen als auch die Beherbergungsbetriebe sind zuversichtlich, dass sie trotz der Einbußen den Betrieb aufrechterhalten können.

Aus Sicht der Übernachtungsgäste ist es wichtig, dass die Infrastruktur in Bad Krozingen nun wieder vollumfänglich zur Verfügung steht. Laut Rolf Rubsamen, Geschäftsführer der Kur und Bäder GmbH, ist allen bewusst, dass die ersten 6-8 Wochen nach den Öffnungen nicht einfach sind. Er ist aber zuversichtlich, dass sich bis Mitte August alles wieder eingespielt hat und ca. 60-80% des Vorjahresumsatzes erreicht werden kann.

Im Online-Gastronomieverzeichnis der Kur und Bäder GmbH unter www.bad-krozingen.info sind ca. 30 Gastronomiebetriebe von Bad Krozingen mit den Öffnungszeiten, Spezialitäten, Impressionen und Kontaktmöglichkeiten aufgelistet.
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Jobs für Studierende gesucht
Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald sucht neue Stellen für Studierende

Um Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben, bei der Jobsuche zu unterstützen, sucht das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald Arbeitgeber, die in der aktuellen Lage Aushilfen suchen. Wenn Sie Jobangebote für Studierende haben, können Sie diese gerne direkt im Serviceportal eintragen.

Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.swfr.de/geld/studijob/jobvermittlung/

Die Jobvermittlung ist ein kostenfreies Angebot des Studierendenwerks Freiburg. Sie hat die Aufgabe, Studierenden der Hochschulregion Freiburg kurz- oder längerfristige Beschäftigungen zu vermitteln. Sie kann sowohl von Studierenden und Schüler/innen als auch von Arbeitgebern kostenlos genutzt werden. Das Studierendenwerk ist lediglich Vermittler. Vertragspartner sind die Studierenden und die jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Höhe der Vergütungen ist ausschließlich Sache der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner.
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DRK lädt dringend zur Blutspende in Stegen ein!
Bedarf an Blutspenden nach Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen stark angestiegen.
Über mehrere Wochen wurden, zur Schaffung von Personal- und Bettenkapazitäten für COVID-19 Patienten, nicht dringend erforderliche Operationen zunächst ausgesetzt, entsprechend reduzierte sich der Blutbedarf. Dank der überwältigenden Spendenbereitschaft in den vergangenen Wochen, konnte die Versorgung mit Blutpräparaten sichergestellt werden.
Seit wenigen Tagen wird die Behandlungsfrequenz und Operationstätigkeit in den Kliniken wieder hochgefahren. Folge ist eine extreme und schnelle Bedarfssteigerung.
Da Blutprodukte nur kurzfristig haltbar sind, konnten während des Shutdowns keine langfristigen Vorräte angelegt werden. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher jetzt dringend um ihre Blutspende am:

Mittwoch, dem 17.06.2020
von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Kageneckhalle, Dorfplatz 4
79252 Stegen
Nur mit Terminreservierung!

Flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren ist in Zeiten des Coronavirus in allen Lebensbereichen unabdingbar. Damit Abstandsregeln eingehalten werden können, ist eine effektive Steuerung des Besucherstroms erforderlich. Hierzu wurde ein Terminreservierungssystem installiert.
Das DRK bittet Sie unter:

https://terminreservierung.blutspende.de/m/Stegen-kageneckhalle

Ihre persönliche Terminreservierung vorzunehmen. Dieser Service hat laut DRK gleichzeitig zur Reduzierung von Wartezeiten geführt.

Für Blutspender besteht kein erhöhtes Risiko, sich auf Blutspendeterminen mit dem Coronavirus anzustecken. Bereits seit geraumer Zeit werden Maßnahmen ergriffen, die eine größtmögliche Sicherheit aller Anwesenden auf den Spendeterminen gewährleisten. Hierzu zählt eine Temperaturmessung bereits am Eingang, die kontrollierte Aufforderung zur Handdesinfektion sowie die Rückstellung von Spendern, die sich in den letzten vier Wochen im Ausland aufgehalten haben oder Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Menschen hatten. Blutspender erhalten bei der Blutspende eine Schutzmaske (MNS-Maske).
Menschen mit grippalen oder Erkältungs-Symptomen oder Durchfall werden generell nicht zur Blutspende zugelassen. Bereits am Eingang wird nach diesen Symptomen gefragt und ggf. der Einlass in das Spendelokal verwehrt
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft wird das Virus nicht über eine Blutspende übertragen. Deshalb wird auf den Blutspendeaktionen keine SARS-CoV-2 -Testung des gespendeten Blutes durchgeführt.

Weitere Blutspendetermine oder Informationen erhalten Sie unter www.blutspende.de oder unter der gebührenfreien Service-Hotline 0800-1149411.

Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Warum ist Blutspenden beim DRK so wichtig?
Blutspender sind „Lebensretter“, etwa 112 Millionen Blutspenden werden weltweit pro Jahr benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich von den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuzes ca. 3 Millionen Vollblutspenden für die Versorgung der Kliniken in Deutschland bereitgestellt. Das Deutsche Rote Kreuz sichert auf diese Weise ca. 75 Prozent der notwendigen Blutversorgung in der Bundesrepublik Deutschland, nach strengen ethischen Normen -freiwillig, gemeinnützig und unentgeltlich- rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
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Zeitvertreib in der Corona-Zeit
Freiburger Seniorenbüro hat für Risikogruppen das Freizeitheft „Post für Dich“ zusammengestellt

Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt hat für ältere und kranke Menschen das Info- und Freizeitheft „Post für Dich“ zusammengestellt, um ihnen in der Corona-Zeit eine kleine Freude zu machen.

Menschen, die wegen ihres Alters oder Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören, sollen auch weiterhin vorsichtig sein und sich nur begrenzt mit anderen Menschen treffen oder die Wohnung verlassen. Das Infoheft bietet ihnen Ideen zum Zeitvertreib, wie Rätsel, Kochrezepte, Gymnastikübungen sowie wichtige Adressen und Anlaufstellen.

Das Heft „Post für Dich“ kann kostenfrei beim Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt unter Tel. 0761 / 201-3032 oder per Mail an seniorenbuero@stadt.freiburg.de angefordert werden.
 
 

 
Welttag des Meeres: NABU fordert Kurswechsel für gesunde Meere
Miller: Naturverträgliche Nutzung und effektive Schutzgebiete müssen Hand in Hand gehen

Berlin, 5.06.2020 – zum Welttag des Meeres am Montag, den 8. Juni fordert der NABU, die Meere endlich wirksam zu schützen. „Wir müssen dabei über die klassischen Schutzinstrumente hinausdenken. Denn die Herausforderung liegt nicht allein im Schutz einzelner Arten, sondern vor allem auch in der naturverträglichen Nutzung der Meere,“ erklärt dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das bekräftigt auch der kürzlich veröffentlichte BMU-Bericht zur Lage der Natur 2020, der den Meeren einen viel zu hohen Nutzungsdruck attestiert – durch Fischerei und Schifffahrt, aber auch durch den Ausbau der Offshore Windenergie. „Meeresschutz muss auch über einzelne Schutzgebiete hinaus wirksam sein. Die Politik ist hier in der Pflicht, Nutzung und Verkehr auf dem Meer so zu gestalten, dass marine Arten und wichtige Lebensräume geschützt werden und erhalten bleiben – und das ganz unabhängig davon, ob es sich um ein Schutzgebiet handelt oder nicht. Das ist der Kurswechsel, den wir für gesunde Meere brauchen. Die Bundesregierung steht hier in der Verantwortung“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer weiter.

Ein alarmierendes Negativbeispiel ist vor diesem Hintergrund die aktuelle Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, die vergangene Woche das Bundeskabinett passierte. Die Änderung will bis 2040 eine Kapazität von 40 GW Offshore Wind erreichen. „Damit soll die Kapazität für Offshore-Windkraft etwa verfünffacht werden, wissend um massive ungelöste Naturschutzkonflikte. Wie soll das gehen, wenn unsere Meere heute schon völlig überlastet sind?,“ fragt Kim Detloff, NABU-Meeresschutzexperte. Der eigentlich bis 2020 von der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie geforderte ‚Gute Umweltzustand‘ wird dadurch verfehlt. Ein Drittel der Arten in Nord- und Ostsee steht auf der Roten Liste, der bereits 1992 in der europäischen FFH-Richtlinie verabredete ‚Günstige Erhaltungszustand‘ wird in der Ostsee für alle Lebensraumtypen und Arten verfehlt, in der Nordsee sieht es kaum besser aus. Dazu Kim Detloff weiter: „Alle Fakten mahnen uns vor der Zerstörung unserer Meere direkt vor unserer Haustür. Wie kann es sein, dass diese Alarmzeichen ignoriert werden und die Naturverträglichkeit von Energiegewinnung, Fischerei und Schiffsverkehr ausgeblendet wird? Wir müssen damit aufhören unsere Meere überzustrapazieren, ansonsten verlieren wir nicht nur schützenswerte Arten, sondern auch unersetzliche Ressourcen und klimarelevante Ökosystemleistungen.“ Hoffnung setzt der NABU in die aktuell laufende Fortschreibung der Meeresraumordnung. In dem vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) koordinierten Verfahren sollen bis Mitte 2021 Nutzung und Schutz der Meere ausgehandelt und abgestimmt werden. Die Raumordnung schafft wichtige Voraussetzungen, um die europarechtlich vorgegebenen Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie zu erreichen.

Der Weltklimarat hat in seinem Ozean-Bericht im letzten Jahr eindringlich darauf hingewiesen, wie stark die Meere unser Klima regulieren. Beispielsweise Seegraswiesen und Mangroven entziehen der Atmosphäre große Mengen CO₂. Insbesondere Salz- und Seegraswiesen sollten deshalb auch in Nord- und Ostsee verstärkt renaturiert werden.

Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Artenvielfalt im Meer die Existenz von weltweit drei Milliarden Menschen sichert. Kim Detloff: „Das zeigt, Meere sind viel mehr als ein Wirtschaftsraum oder als ein Erschließungsgebiet für Offshore Windparks. Neben der naturverträglichen Nutzung sind deshalb gut gemanagte Meeresschutzgebiete eine wichtige Voraussetzung gesunder Meere.“ Doch bislang wird der Schutz in Deutschlands Meeresschutzgebieten nicht umgesetzt, obwohl die Gebiete bereits vor 16 Jahren an die Europäische Kommission gemeldet wurden. „Wir appellieren an die Minsiterien für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, eine Einigung zu erreichen und die Hälfte der ausgewiesenen Schutzgebietsflächen im Meer aus der Nutzung zu nehmen. Das unterstützt im Übrigen auch die neue Biodiversitätsstrategie der EU, sowie neue Notfallmaßnahmen des internationalen Rates für Meeresforschung für den Ostseeschweinswal. Wir brauchen eine echte Schutz-Offensive für die Meere und starke Umsetzungstrukturen,“ so Detloff.
 
 

 
Karlsruher Bürgerbüros starten am 8. Juni kontrollierten Normalbetrieb
Digitales Angebot wird stetig ausgebaut

Am 8. Juni nehmen das Bürgerbüro in der Kaiserallee 8 sowie die Bürgerbüros in allen Ortsverwaltungen und in Durlach den kontrollierten Normalbetrieb auf. Auch wenn in allen Einrichtungen in den letzten Wochen daran gearbeitet wurde, den gleichen Servicestandard wie vor der Corona-Pandemie anzubieten, wird es zu Veränderungen kommen.

Mindestabstand muss eingehalten werden
Nach der geltenden Rechtslage müssen alle Behörden mit Kundenverkehr dafür Sorge zu tragen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Deswegen wird das digitale Angebot - soweit bereits technische Lösungen vorliegen - weiter ausgebaut. So können etliche Anliegen, wie die Beantragung eines Führungszeugnisses, künftig elektronisch ganz ohne persönliche Vorsprache abgewickelt werden.

Andere Anliegen wurden so umgestellt, dass eine persönliche Vorsprache nur noch kurz erfolgen muss. Hierzu werden künftig notwendige Unterlagen etwa postalisch oder online im Vorfeld eingereicht und bearbeitet. Ein Erscheinen im Bürgerbüro ist beispielsweise dann nur noch für die Umprogrammierung des Chips im Personalausweis notwendig.

Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Damit die gesetzlich vorgegebenen Schutzmaßnahmen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeitenden gewährleistet werden können, muss auch in den Bürgerbüros das gesamte Kundenaufkommen ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung gesteuert werden. Nur so lassen sich Gruppenbildungen in den stark frequentierten Bürgerbüros vermeiden.

Eine Übersicht, welche Anliegen einer persönlichen Vorsprache bedürfen und welche Produkte ganz oder teilweise online oder postalisch abgewickelt werden können, findet sich auf der städtischen Internetseite www.karlsruhe.de. Dort sind auch die Kontaktinformationen für eine Terminvereinbarung hinterlegt.
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Karlsruher Zoo: Alle Besucher können ab Montag mit Gondolettas fahren
Einzelkarten werden ausschließlich vorab über Online-Shop verkauft

Mit den Gondolettas über Schwanen- und Stadtgartensee fahren, das ist ab kommenden Montag, 8. Juni, wieder für alle Besucher des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe möglich. In einem Testbetrieb durften bereits seit vergangener Woche Jahreskarten-Plus-Besitzer, bei denen die Fahrt inkludiert ist, die beliebten Bötchen nutzen.

Nur komplette Runde möglich
Es gibt aktuell nur Karten für eine komplette Runde, diese werden ab sofort im Vorverkauf über den Online-Shop (https://zoo-karlsruhe.ticketfritz.de/) angeboten und sind nur für den gebuchten Tag gültig. Online gibt es auch die Tagestickets für den Zoologischen Stadtgarten zu erwerben, ein Verkauf an den Kassen und den Automaten erfolgt weder für Gondoletta-Tickets noch für Tageseintrittskarten.

Der Einstieg bei den Gondolettas ist sowohl am Eingang Süd als auch am Eingang Nord möglich, allerdings ausschließlich als Selbsteinstieg. Die Anzahl der pro Tag verkauften Karten ist so begrenzt, dass es nicht zu längeren Wartezeiten kommen sollte. Der Einstieg ist täglich von 10.30 bis 17 Uhr möglich. In den Wartebereichen gilt wie am Eingang, in den Tierhäusern und im Wartebereich des Exotenhauses eine Maskenpflicht. Im restlichen Park ist das Tragen einer Alltagsmaske nicht notwendig.
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