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Samstag, 21. März 2026
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Verschiedenes

Forstamt lässt Beschilderung der Mountainbike-Strecken erneuern
(c) Stadt Freiburg
 
Forstamt lässt Beschilderung der Mountainbike-Strecken erneuern
Freiburgs Forstamt bringt die Wegweiser für Mountainbike-Strecken im Stadtwald auf den neuesten Stand. Sie folgen weiterhin dem bewährten Zielwege-System, zeigen an jeder Kreuzung alle möglichen Routen, nennen Entfernungen und die Höhendifferenz dorthin. Neben der Orientierung dienen die Schilder auch als Rettungstreffpunkte im Notfall. Zusammen mit der Wanderwegweisung des Schwarzwaldverein, die demselben Prinzip folgt, findet man sich unterwegs auch ohne Karte oder Handy gut zurecht.

Seit der letzten Erneuerung der Schilder sind schon zehn Jahre vergangen. Die erste Beschilderung, damals noch mit liebevoll selbst hergestellten Holztäfelchen, hatte das Forstamt bereits 1996 angebracht. Seit 2004 sind die Mountainbike-Strecken nach Naturpark-Standard beschildert, 2016 erfolgte die erste Erneuerung. Seit es die Wegweiser gibt, erleichtern sie die Besucherlenkung; Konflikte zwischen Mountainbikenden und anderen Erholungssuchenden im Wald sind selten geworden.

Freiburgs Mountainbike-Streckennetz umfasst 166 Kilometer, ohne Anschlussstrecken an die Nachbarwegenetze. Ein knappes Sechstel der Strecken (15 Prozent) entfällt auf schmale Wege unter 2 Meter Breite – das ist regional wie überregional ein Rekordwert. Das Wanderwegenetz, das der Schwarzwaldverein beschildert, ist mit 238 Kilometer sogar noch länger.

Die nun anstehende Erneuerung der Wegweiser kostet 3.000 Euro und wird von der Stadtkasse bezahlt. Die erstmalige Beschilderung im Jahr 2004 hatte 6.400 Euro gekostet, davon hatte der Naturpark 3.400 Euro übernommen. Die Kontrolle der Wegweiser und den Ersatz defekter oder fehlender Wegweiser übernimmt Sascha Hotz von der Agentur Bergwerk – natürlich klimafreundlich mit dem Lasten-E-Bike. Die Aktion soll etwa drei Wochen dauern.

zum Bild oben:
Sascha Hotz von der Agentur Bergwerk (links) und Andreas Schäfer vom städt. Forstamt
(c) Stadt Freiburg
 
 

 
Beschäftigung fördern und Schulabbrüche verhindern
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) unterstützt Projekte

Wer Projektideen hat, kann bis Montag, 1. Juni, Zuschüsse für 2027 beantragen

Wie können Menschen in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht werden, die es schwer am Arbeitsmarkt haben? Und wie lassen sich Schulabbrüche verhindern? Wer Projektideen hat, kann bis Montag, 1. Juni, beim Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Zuschüsse für 2027 beantragen. Rund 188.000 Euro stehen für das kommende Jahr in Freiburg zur Verfügung.

ESF Plus ist das zentrale Instrument der Europäischen Union zur Beschäftigungsförderung. Es unterstützt benachteiligte Arbeitslose dabei, einen besseren Zugang zu Beschäftigung zu bekommen. Zudem will der Sozialfonds mit niedrigschwelligen außerschulischen Angeboten Schulabbrüche verhindern. Deshalb fördert ESF Plus verstärkt Angebote für Schüler*innen, die als „nicht praktikumsreif“ gelten oder nicht auf Unterstützungsangebote von Schule und Jugendhilfe reagieren.

In der kommenden Förderperiode liegt der Fokus auf Menschen mit psychischen Belastungen und schwer erreichbaren Personen – sowohl bei der Förderlinie für benachteiligte Schüler*innen und marginalisierte junge Menschen als auch bei der Förderlinie für besonders schwer zu vermittelnde Langzeitarbeitslose. Darüber hinaus sind Projekte, die Quartier- und Sozialraum berücksichtigen, willkommen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderschwerpunkten gibt es unter www.freiburg.de/esf, telefonisch bei der ESF-Geschäftsstelle Freiburg (Christine Asal, 0761 201-3687) sowie unter www.esf-bw.de. Die Antragsunterlagen für die regionale Förderung 2027 finden Interessierte im ELAN-Portal (Elektronisches Antragsverfahren) unter https://elan.esf-bw.de. Hier gibt es auch umfassende Informationen zur Antragstellung. Eine Kopie des Antrags ist per E-Mail bei der ESF-Geschäftsstelle Freiburg einzureichen (esf@freiburg.de).

Gefördert werden Projekte mit ein- und zweijähriger Laufzeit und gesicherter Kofinanzierung. Sie müssen chancengleich und geschlechtergerecht ausgestaltet sein und die EU-Charta der Grundrechte einhalten. Erwünscht sind Projekte, die nicht nur die Jobvermittlung, sondern auch die soziale und digitale Teilhabe in den Blick nehmen.

In der Förderperiode für das Jahr 2025 erhielten drei Projekte aus Freiburg Förderung vom ESF Plus. Eines davon war das Projekt „Neue Wege 4.0“ der Volkshochschule (VHS). Es richtete sich an Schüler*innen des zweiten Bildungswegs, die im bestehenden Fördersystem nicht berücksichtigt werden. Die VHS unterstützte die Teilnehmenden dabei, eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln. Von den 16 Teilnehmenden konnten fünf eine Ausbildung beginnen oder eine Arbeitsstelle antreten, ein Teilnehmer hat ein FSJ begonnen und eine Teilnehmerin hat eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle gefunden. Besonders erfolgreich war die gemeinsame Erstellung von Online-Bewerbungsunterlagen. Diese sind mittlerweile meist Voraussetzung, um sich bei Unternehmen vorstellen zu können. Vielen Teilnehmenden fehlten dazu zu Projektbeginn noch die technischen Kompetenzen und die notwendige Ausstattung.

Zwei ESF Plus-Projekte der gemeinnützigen Freiburger Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft (FQB) aus dem vergangenen Jahr zeigen, wie vielfältig das Förderspektrum ist. Mit dem Projekt „Berufsorientierung Richtung Ausbildung“ unterstützte die FQB junge Menschen dabei, Praktika zu finden. Die Teilnehmenden bekamen die Möglichkeit, sich auszuprobieren, aus Fehlern zu lernen und Erfahrung für den späteren Einstieg in den Arbeitsmarkt zu sammeln. Das Projekt „INDIGO – integrativ – digital – gesundheitsorientiert“ richtete sich hingegen an Langzeitarbeitslose, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. In der individuellen Betreuung ging es darum, die Bedürfnisse der Teilnehmenden herauszufinden und die Voraussetzungen für ein aktives, selbstbestimmtes Leben zu benennen. Das Projekt führte die FQB mit dem Caritasverband Freiburg-Stadt und dem Diakonischen Werk Freiburg durch.

Hintergrund: Der Europäische Sozialfonds Plus
Der Europäische Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Die Mittel decken Förderbedarfe, die nicht (allein) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg knapp 220 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen 76 Millionen in die Förderung von Projekten vor Ort zur Beschäftigungsförderung und zur Armutsbekämpfung. Sie werden anteilig zu 30 bis 40 Prozent finanziert. Eine Ko-Finanzierung mit anderen ESF-Mitteln ist nicht möglich. Die Mittel werden über das Sozialministerium des Landes an die Stadt- und Landkreise verteilt. Dort schlagen die regionalen ESF-Arbeitskreise vor, welche der eingereichten Anträge den Zuschlag bekommen.
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Mehr gegenseitige Rücksichtnahme im öffentlichen Raum
Schwerpunktwoche an der Dreisam:
Städtischer Vollzugsdienst hat bei Kontrollen 177 Ordnungswidrigkeiten festgestellt

Der Frühling ist da – das schöne Wetter lädt zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Auch am Dreisamufer ist wieder deutlich mehr los. Doch nicht alle, die dort Erholung suchen, halten sich dabei an die Regeln – so gibt es auch vermehrt Beschwerden. Der städtische Vollzugsdienst (VD) des Amtes für öffentliche Ordnung hat deshalb in der vergangenen Woche im Zeitraum vom 2. bis zum 7. März verstärkt am Ufer der Dreisam kontrolliert.

Unter anderem hat der VD darauf geachtet, ob Gassigänger*innen die Leinenpflicht einhalten, ob sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen und ob sie gültige Hundemarken vorweisen können. Außerdem wurden verstärkt Fahrradfahrer*innen in den Blick genommen. 124 Radelnde haben eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten, weil sie unerlaubt auf der Fußgängerseite gefahren sind und damit insbesondere ältere Menschen gefährdeten haben.

Insgesamt hat der VD 177 Verstöße gegen die Rechtsverordnung zum Schutz der Dreisam festgestellt, die mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. Positiv fiel auf, dass es keine größeren Müllansammlungen gab.

„Dass wir in Freiburg die Dreisam und ihre Ufer als Erholungsgebiet haben, ist ein echtes Privileg. Ich habe wie viele andere auch aber kein Verständnis dafür, wenn Einzelne sich nicht an die Regeln halten, Hundehaufen liegen lassen oder mit dem Rad auf dem Fußweg Spaziergänger*innen in Gefahr bringen. Mit der Präsenz des Vollzugsdienstes wollen wir die Menschen ansprechen, aufklären und wenn nötig auch sanktionieren. Damit alle verstehen: Gegenseitige Rücksichtnahme – das ist das A und O“, so Bürgermeister Stefan Breiter.

Hinweise aus der Bevölkerung nimmt der städtische Vollzugsdienst weiterhin unter T. 0761 201-4923 entgegen.
 
 

 
Startschuss für die erste Freiburger Pilot-Schulstraße in Tiengen
Großer Aktionstag zum Auftakt am Samstag, 21. März

Mit einem bunten Aktionstag wird am Samstag, 21. März, die erste Freiburger Pilot-Schulstraße an der Markgrafenschule in Tiengen eröffnet. Von 11 bis 15 Uhr lädt die Schule gemeinsam mit der Kita Tausendfüßler sowie der Stadt-und Ortsverwaltung dazu ein, die Maierbuckstraße mit Leben zu füllen. Geboten ist ein buntes Mitmachprogramm mit Spielmobil, Kinderschminken, Kreidemalen, Feuerwehrlöschzug und weiteren Überraschungen. Auch für Essen, Trinken und Musik durch den Kinderchor und Jugendmusikverein ist gesorgt. Der Startschuss fällt mit einem kleinen Wettrennen, zu dem Oberbürgermeister Martin Horn, Baubürgermeister Martin Haag, Schulleiterin Sarah Puls, Ortvorsteher Oliver Schlatter und ausgewählte Kinder gegeneinander antreten.

Die erste Freiburger Schulstraße startet mit einem vorerst einjährigen Testlauf. Möglich wird die Umwidmung der Maierbuckstraße zur Schulstraße durch einen Erlass des Landesverkehrsministerium vom vergangenen August: Dieser definiert erstmals klar, was Schulstraßen und Schulzonen sind und enthält Vorschläge, wie Kommunen sie rechtssicher einführen können. Die Stadt Freiburg nutzt diesen Baustein nun, um die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern.

Eine Schulstraße umfasst einen oder mehrere Straßenabschnitte vor einer Schule, der zu bestimmten Zeiten für den Autoverkehr gesperrt wird – typischerweise zu Schulbeginn und -ende. Nach eingehender Prüfung verschiedener Standorte fiel die Wahl für das erste Pilotprojekt auf die Markgrafenschule in Tiengen, da hier wiederholt gefährliche Situationen für Kinder im direkten Schulumfeld beobachtet wurden, besonders zu den Hol- und Bringzeiten. Die Schulstraße soll den Durchgangsverkehr vor der Schule reduzieren und so die Sicherheit und selbständige Mobilität der Kinder erhöhen.

Konkret wird die Maierbuckstraße deshalb ab Samstag, 21. März, zwischen der Tunibergstraße und der Maierbuckallee testweise für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Sperrung gilt Montag bis Freitag von 7.30 bis 8.30 Uhr sowie von 12.45 bis 14.15 Uhr. Eltern, die ihre Kinder weiterhin mit dem Auto bringen wollen, können die bestehende Hol- und Bringzone in der Maierbuckallee nutzen. Für Radfahrer*innen und Anwohner*innen des gesperrten Abschnitts gilt das Durchfahrtsverbot nicht. Ergänzend soll eine neue Parkordnung dazu beitragen, den Verkehr außerhalb der Sperrzeiten zu verlangsamen und Falschparken zu vermeiden.

Das Pilotprojekt wird durch vielfältige Info-, Mitmach- und Unterstützungsangebote begleitet: Während der einjährigen Testphase werden die Auswirkungen vor Ort beobachtet und evaluiert. So gibt es Verkehrszählungen und eine Online-Umfrage auf der städtischen Webseite, auf der alle Betroffenen Rückmeldungen geben können. Die Schulkinder werden zudem direkt befragt. Ebenso wird untersucht, wie sich die Schulstraße auf den Hol- und Bringverkehr der Eltern auswirkt. Auf Basis der fortlaufenden Erhebungen wird über die Fortführung oder notwendige Anpassungen entschieden. Kinder und Anwohner*innen waren vorab auch zu Begehungen eingeladen.

Die Stadt Freiburg setzt sich seit Jahren auf verschiedene Weise für sichere Schulwege und eine selbstständige Mobilität von Kindern ein, etwa durch den Bau von sicheren Querungsstellen, Tempo-30-Regelungen, Hol- und Bringzonen sowie Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr. Ergänzend werden aktuell Mobilitäts- und Infoangebote entwickelt, welche die Kinder motivieren sollen, selbst zu Fuß, mit dem Rad, ÖPNV oder Roller zur Schule kommen. Hinweise und Anfragen von Schulen und Eltern werden in einer eigens eingerichteten „Koordinierungsstelle für sichere Schulwege“ in der Stabsstelle Mobilität systematisch bearbeitet. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beteiligten für jedes Schulumfeld passende Maßnahmen zu entwickeln. Um die sichere und selbstaktive Mobilität von Kindern auf dem gesamten Schulweg zu fördern, initiiert die Stadt zudem einen „Strategieprozess für ein schulisches Mobilitätsmanagement“ mit allen relevanten Akteuren*innen.

„Wir freuen uns, dass wir die Schulstraßen nun als neues Instrument in diesem Maßnahmenkatalog aufnehmen und erproben können. Die Beschränkung des motorisierten Verkehrs vor Schulen zu bestimmten Zeiten verbessert die Sicherheit für unsere Kinder“, so Oberbürgermeister Martin Horn. „Der Start für die erste Testphase markiert den Beginn eines Prozesses, dem weitere Schritte folgen werden“, ergänzt Baubürgermeister Martin Haag und verrät: „Aktuell laufen Prüfungen, ob sich im Mooswald der Bereich „Am Hägle“ mit den Wentzinger Schulen, der Paul Hindemith Grundschule und dem evangelischen Kindergarten als weiteres Pilotprojekt für eine Schulstraße eignet.“

Wer Fragen zur neuen Schulstraße hat, kann sich per Mail an die Stabsstelle Mobilität wenden: schulwege@freiburg.de.
 
 

 
Bis zum 15. April: Jetzt Förderung für Projekte aus dem Bereich „Pop“ beantragen
Neu dabei: Zuschüsse für besondere Konzerte außerhalb Freiburgs

Das Kulturamt fördert auch in diesem Jahr wieder Musiker*innen und Kulturschaffende aus Freiburg – von Rock, Pop und Jazz bis Hip-Hop, Rap, Metal und Elektro. Gefördert werden Musikveranstaltungen und Projekte. Neu ist der Förderbereich „Export“: Dabei werden besondere Konzertvorhaben außerhalb Freiburgs bezuschusst.

Das Kulturamt unterstützt Interessierte gerne schon im Vorfeld bei der Antragstellung. Besonders beim ersten Antrag lohnt sich ein kurzes Gespräch. Ansprechpartner im Kulturamt ist Tilo Buchholz (tilo.buchholz@freiburg.de; 0761 201 2108). Die Online-Beratungen finden am 23. und 26. März jeweils um 17 Uhr statt. Eine Anmeldung unter www.freiburg.de/kulturamt (Förderung von Projekten) ist erforderlich.

Musikveranstaltungen und -projekte: Ab sofort können Kulturschaffende aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Blues, Hip-Hop, Rap, Metal, Elektro und anderen Musikrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg Anträge auf Projektförderung stellen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. April. Die Jury gibt ihre Entscheidung voraussichtlich Mitte Mai bekannt; erst danach dürfen die Projekte starten.

Förderbereich Export: Seit diesem Jahr bezuschusst das Kulturamt auch besondere Konzerte außerhalb Freiburgs. Davon ausgenommen ist der reguläre Tourneebetrieb. Die Antragsteller*innen müssen die besondere Bedeutung des zu fördernden Konzerts begründen. Hierfür gibt es keine Antragsfristen.

Projekte können für inklusive Maßnahmen zusätzliche Fördermittel erhalten. Der dafür entstehende Mehraufwand muss im Antrag und im Finanzplan erläutert werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt bereits eine Förderung aus einem der Förderbereiche erhält.

Mehr Informationen, ein ausführliches FAQ, die Anmeldung für Online-Beratungen sowie die Antragsunterlagen gibt es unter www.freiburg.de/kulturamt (Förderung von Projekten). Die Förderentscheidungen basieren auf den vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien und werden gemeinsam mit externen Fachjurys getroffen.
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Freiburg: RP bestätigt Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu Social Media Aktivitäten der Stadtverwaltung liegt vor

Das RP hat sich einen Gesamteindruck über den Social Media Auftritt des OB seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet

Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) liegt jetzt vor. Anlass für die Untersuchung war eine Presseanfrage, die Bedenken gegen zwei Posts auf dem städtischen Instagramkanal des OB geäußert hatte. In den Posts ist OB Horn beim Besuch des Roten Kreuzes (DRK) Freiburg sowie bei der Begleitung des Kältebusses des DRK zu sehen.

Das RP hat sich daraufhin einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen und somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst sind.

Insbesondere zwei Posts des städtischen Kanals von OB Horn wurden untersucht, die auf dem städtischen OB-Kanal am 28. Januar 2026 und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Mit ihrer Stellungnahme bescheinigt das RP der Stadt Freiburg, dass beide Posts keine unzulässige Wahlwerbung darstellen und sie nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Damit bestätigt sie die Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Inzwischen ist Social Media neben den klassischen Informationskanälen ein wesentlicher Kommunikationskanal in der modernen Verwaltungskommunikation, um zu informieren und nachvollziehbare Entscheidungen und Hintergründe der Stadtverwaltung zu vermitteln. Die Stadt erfüllt deshalb den staatlichen Informationsauftrag auch auf diesen Kanälen. Diese Verwaltungskommunikation ist mittlerweile in vielen anderen deutschen Kommunen sowie in der Landes- und Bundesverwaltung, wie auch in Freiburg, Standard.
 
 

 
Freiburger Klimapakt feiert einjähriges Bestehen
112 Organisationen und Unternehmen sind Mitglied im Netzwerk für mehr Klimaschutz

Seit einem Jahr gibt es den Freiburger Klimapakt. Beim Jahrestreffen am Dienstag, 10. März, im Historischen Kaufhaus blickten die Mitglieder auf die vergangenen zwölf Monate zurück: 112 Organisationen und Unternehmen haben sich mittlerweile dem Netzwerk angeschlossen. Den Anfang machten vor einem Jahr 38 Erstunterzeichnende.

Den Abend eröffnete Oberbürgermeister Martin Horn. Bürgermeisterin Christine Buchheit gab einen Überblick über das Angebot für die Mitglieder – von Webinaren bis zu Klimaschutzberatungen. Wie ein Unternehmen sich erfolgreich an Nachhaltigkeit ausrichtet, zeigte Melanie Bleicher vom Outdoor-Unternehmen Vaude. Daneben präsentierten vier ganz unterschiedliche Klimapaktmitglieder, wie sie das Thema Klimaschutz angehen: die Haufe Group, die Maertin & Co. AG, der Verein Sozialdienst katholischer Frauen und das Energie-Effizienz-Netzwerk der städtischen Gesellschaften, an dem Abend repräsentiert durch das Theater Freiburg.

Die menschgemachte globale Erwärmung betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Neben dem Green Industry Park und den Klimaquartieren ist der Freiburger Klimapakt ein weiterer wichtiger Zusammenschluss auf dem Weg zur Klimaneutralität. Unternehmen können viel bewirken, indem sie die eigenen Treibhausgasemissionen und ihren Energieverbrauch reduzieren und in erneuerbare Energieversorgung investieren. Andere Institutionen können etwa zur Bewusstseinsbildung beitragen. Ein großes Bündnis sorgt für mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz rund um den Klimaschutz. Mitglieder profitieren nicht nur vom fachlichen Austausch und Informationsangeboten, sondern auch von einer stärkeren öffentlichen Wahrnehmung ihres Engagements.

Der Freiburger Klimapakt steht allen Freiburger Organisationen offen – ob Unternehmen, Verein, Kultur-, Sozial- oder Bildungsinstitution. Zuletzt setzten so unterschiedliche Akteure wie der Caritasverband der Erzdiözese Freiburg und der EHC Freiburg ihre Unterschrift unter die Mitgliedsurkunde.

Der Klimapakt geht zurück auf eine Initiative des Freiburger Nachhaltigkeitsrates – einem Gremium aus 40 Vertreter*innen von Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik – sowie das Engagement von Oberbürgermeister Martin Horn und Umweltbürgermeisterin Christine Buchheit.

Unter www.freiburg.de/klimapakt gibt es weiterführende Informationen und Ansprechpartner*innen, hier werden auch alle Mitglieder mit ihrer Motivation für den Freiburger Klimapakt genannt.
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Bewohnerparken und Parkraumbewirtschaftung im Güterbahnhofquartier startet
Ab Dienstag, 24. März, gilt die neue Bewohnerparkzone im Quartier Güterbahnhof. Zeitgleich startet die Parkraumbewirtschaftung im Gebiet. Dieses umfasst alle Straßen zwischen Güterbahnstrecke, Isfahanallee, Waldkircher Straße (bis zur Straßenmitte) sowie Neunlindenstraße (beide Straßenseiten).

In den Straßen des Gebietes herrscht ein hoher Parkdruck. Das liegt zum einen daran, dass viele Bewohner*innen ihre Autos im öffentlichen Straßenraum abstellen. Zum anderen sorgen Geschäfte, Büros, Hotels und sonstige gewerbliche Betriebe für mehr Verkehr. Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken führt da zu einer deutlichen Entlastung, weil die Verkehrsteilnehmer*innen vor allem für langes Parken nach günstigeren Alternativen suchen. Auch der Effekt, dass Pendler*innen ihr Auto im Quartier abstellen und von dort den Weg zu Fuß oder mit der Stadtbahn fortsetzen, nimmt ab.

Werktags zwischen 9 und 19 Uhr darf im öffentlichen Straßenraum künftig nur parken, wer den Bewohnerparkausweis „Güterbahnhof“ hat oder wer die Parkgebühr bezahlt. Das Bezahlen funktioniert ganz klassisch am Parkgebührenautomaten oder mittels „Handy-Parken“. In der Gebührenzone 3, die im neuen Gebiet gilt, kostet das 1,80 Euro pro Stunde bzw. 9,00 Euro für 24 Stunden. Eine Parkscheibe braucht man im Quartier künftig nicht mehr. Das Ziel, Langzeitparken zu verhindern, wird mit der Bewirtschaftung erreicht. Wer einen blauen Behindertenparkausweis hat, darf ohne Parkschein und ohne zeitliche Beschränkung auf allen bewirtschafteten Parkplätzen und auf Behindertenparkplätzen parken.

Ende Februar haben alle betroffenen Anwohner*innen ein Schreiben erhalten. Darin hat die Verwaltung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie die Beantragung von Bewohnerparkausweisen informiert. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase überwacht der Gemeindevollzugsdienst die Einhaltung der Regeln.

Mehr Informationen zum Thema Bewohnerparken sowie eine interaktive Karte mit den Bewohnerparkgebieten gibt es online
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