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Verschiedenes
| | | | | Freiburg: Bauarbeiten führen zur Umleitung der Buslinie 27 | Am Montag, 9. März 2026, beginnt ein neuer Bauabschnitt bei den Bauarbeiten für den Radschnellweg 6 durch Herdern. Dieser wird bis voraussichtlich zum 22. Mai 2026 dauern. Das führt erneut zu Änderungen auf der Buslinie 27.
Zwischen den Haltestellen Europaplatz und Hochmeisterstraße fahren die Busse der Linie 27 wieder regulär. Dafür wird die Haltestelle Starkenstraße in die Mozartstraße verlegt. Das gilt für beide Fahrtrichtungen. | | | | | |
| | | | | | Landtagswahl 2026: Wie läuft der Wahltag ab? | Alle wahlberechtigten Freiburger*innen haben ihre Wahlbenachrichtigungen per Post erhalten. Darauf steht, wo sich das Wahllokal befindet. Die Wahlbenachrichtigung sollte man zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitnehmen. Wer die Benachrichtigung nicht mehr findet, kann aber trotzdem wählen, sofern er oder sie ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Erforderlich ist dann aber zwingend, dass man die eigene Identität mit einem Ausweis nachweisen kann.
Wer Wartezeiten im Wahllokal vermeiden möchte, sollte möglichst morgens wählen gehen. Die 139 Wahllokale öffnen um 8 Uhr. Am größten ist der Andrang erfahrungsgemäß in der Stunde vor Schließung des Wahllokals zwischen 17 und 18 Uhr.
Anders als bei den vergangenen Landtagswahlen können dieses Mal wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen abgegeben werden. Auf der linken Seite des Stimmzettels kann die Erststimme an einen oder eine der elf bzw. neun Kandidierenden im Wahlkreis vergeben werden, auf der rechten Seite die Zweitstimme für eine der 21 Parteien, die in Baden-Württemberg für die Wahl am 8. März zugelassen wurden. Auf www.freiburg.de/landtagswahl stehen die Musterstimmzettel zur Ansicht bereit.
Das Wahlgeheimnis schützt nicht nur Wähler*innen, sondern auch alle anderen Beteiligten vor Einflussnahme. Deshalb muss im Wahllokal die Wahlkabine benutzt werden. Diese Kabine darf nur allein betreten werden. Dies gilt auch für Familien. Filmen oder Fotografieren ist im Wahllokal ebenfalls nicht erlaubt.
Am Sonntagabend werden die Stimmen durch die knapp 1750 Wahlhelfer*innen ausgezählt. Die Ergebnisse werden gegen 21.30 Uhr erwartet. Alle Ergebnisse und Zwischenstände können online unter www.freiburg.de/wahlergebnis live mitverfolgt werden.
Bereits um 18 Uhr werden die ersten Hochrechnungsergebnisse für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht. Grundlage dafür sind Daten von Meinungsforschungsinstituten, die Nachwahlbefragungen durchführen. In Freiburg werden dafür die Forschungsgruppe Wahlen und infratest dimap vor Wahllokalen in der Mühlmattenschule Hochdorf, im Deutsch-Französischen Gymnasium, im Berufsschulzentrum, den Wentzinger-Schulen und dem Mehrgenerationenhaus Weingarten Nachwahlbefragungen durchführen.
In den Wahllokalen 612-04 (Vigelius-Schule), 630-01 (Tuniberghalle Opfingen), 660-05 (Mehrgenerationenhaus Weingarten) und 680-01 (Karoline-Kaspar-Schule) wird mit speziellen Stimmzetteln gewählt. Diese tragen je nach Geschlecht und Alter der Wählenden zusätzlich die Buchstaben A bis M. Das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin Baden-Württemberg, die Veröffentlichung der Statistik-Ergebnisse wird mit einigem Abstand zur Wahl durch das Statistische Landesamt erfolgen. | | Mehr | | | |
| Kleiner Antillenleguan © Zoo Basel | | | | | Reptilienjahr 2025 im Rückblick | Im vergangenen Jahr verzeichnete die Reptilienpopulation des Zoo Basel mehrere Veränderungen. Besucher:innen konnten erstmals die Fühlerschlange (Erpeton tentaculatum) sehen, zuchterprobte Tannenzapfenechsen (Tiliqua rugosa) wurden erworben, erfolgreiche Zuchten im Rahmen von Citizen Conservation erzielt und die Schweizer Erstnachzucht des Kleinen Antillenleguans (Iguana delicatissima) gelang. Gleichzeitig musste der Zolli Abschied nehmen – unter anderem vom letzten Stirnlappenbasilisken (Basiliscus plumifrons) – und der Tigerpython (Python bivittatus) ist vom Alter gezeichnet.
Reptilien im Aquarium
Die Fühlerschlange (Erpeton tentaculatum) lebt seit längerer Zeit im Vivarium, ist aber erst seit Ende letzten Jahres im Schaubecken 31 des Zoo Basel für die Besucher:innen zu sehen. Namensgebend sind zwei rund 1,5 cm lange Fortsätze am Kopf, die an Fühler erinnern und der Ortung von Beutetieren dienen. Die bis zu 90 cm lange Art bewohnt trübe Sümpfe, Seen und langsam fliessende Gewässer und Reisfelder in Thailand, Kambodscha und Südvietnam. Sie gehört zur Familie der Wassertrugnattern und besitzt hinterständige Giftzähne. Ihr Gift ist jedoch sehr schwach und für Menschen ungefährlich. Als Lauerjägerin verlässt sich die Fühlerschlange auf ihre Tarnung: Mit J-förmig gekrümmtem Vorderkörper wartet sie reglos im Wasser, lockt Fische durch feine Muskelzuckungen an und stösst blitzschnell zu. Die Art gilt als nicht gefährdet, wird jedoch europaweit nur in vier weiteren Zoos gehalten.
Drei weitere Paare
Die Tannenzapfenechse (Tiliqua rugosa) verdankt ihren Namen ihrem ungewöhnlichen Erscheinungsbild: Die grossen, rauhen und überlappenden Schuppen sowie der kurze, dicke Schwanz, der optisch dem Kopf ähnelt, lassen die Tiere wie kleine Tannenzapfen wirken. Die Art wird etwa 35 bis 40 cm lang. Ursprünglich aus dem südlichen Australien stammend, kennt die Art ausgeprägte Jahreszeiten und zieht sich während der kalten Monate in die Hibernation, die Winterruhe, zurück. Der dicke Schwanz dient dabei als Fettspeicher. Die Tannenzapfenechse ernährt sich überwiegend pflanzlich, nimmt aber auch Schnecken und Würmer auf, die für diese eher langsam bewegliche Art erreichbar sind. Sie lebt in trockenen Gebieten, in Galerie- und Eukalyptuswäldern, aber auch im offenen Gelände und in der Agrarlandschaft. Die Echse gilt als nicht gefährdet, wird in Europa jedoch kaum gehalten. Es gibt nur rund 20 Tiere in sechs Zoos, Nachzuchten sind noch seltener. Das liegt unter anderem an der geringen Vermehrungsrate: Die Tiere sind Kapazitätsstrategen – ihre Würfe bestehen meist nur aus einem oder zwei Jungtieren, die bei der Lebendgeburt schon fast halb so gross wie die Mutter sind. Zudem scheinen sie ein monogames Paarungsverhalten zu haben. Der Zoo Basel hält die Art seit 2017. Im vergangenen Jahr wurden drei weitere zuchterprobte Paare aus einer privaten Haltung in Deutschland erworben, in der die Spezies über Jahrzehnte erfolgreich gezüchtet wurde. Für sie wurde hinter den Kulissen eine spezielle Zuchtstation eingerichtet.
Wiederholte Zuchterfolge bei Citizen-Conservation-Arten
Wie bei den Tannenzapfenechsen zeigt sich auch in der Zucht von Amphibien und Reptilien, dass erfahrene Privathalter mit ihrer Expertise einen unverzichtbaren Beitrag zum nachhaltigen Zuchterfolg leisten. Um Zoos, Wissenschaftler:innen und private Halter besser zu vernetzen, wurde 2018 die Initiative «Citizen Conservation» gegründet. Mittlerweile betreut sie Erhaltungszuchtprogramme für 31 bedrohte Tierarten. Der Zoo Basel ist nicht nur im Aufsichtsrat und Fachbeirat der Reptilien dieser Stiftung aktiv, sondern beteiligt sich seit 2023 erfolgreich an Haltung und Zucht der vom Aussterben bedrohten Rio-Pescado-Harlekinkröte (Atelopus balios). Auch im letzten Jahr gelang erneut die Aufzucht von 330 Quappen, von denen 190 bereits eine neue Heimat in Schweizer Museen, schwedischen Schulzoos und deutschen Zoos gefunden haben. Insgesamt sind in Basel damit deutlich über 500 Jungkröten geschlüpft. Neu als Programm-Art aufgenommen wurde die Sakishima-Langschwanzeidechse (Takydromus dorsalis). Die Eidechse stammt von den japanischen Yaeyama-Inseln nahe der Ostküste Taiwans. Aufgrund der Zerstörung ihres Lebensraums ist sie auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als stark gefährdet (endangered) eingestuft. Im Zoo Basel wird die Art seit 2020 gehalten und erfolgreich gezüchtet – bisher wurden knapp 200 Nachzuchten registriert, davon 62 im vergangenen Jahr.
Schweizer Erstzucht des Kleinen Antillenleguans
Erstmals überhaupt in einem Schweizer Zoo gelang dem Zoo Basel die Nachzucht des Kleinen Antillenleguans (Iguana delicatissima). Die Art, die ursprünglich auf den Kleinen Antillen heimisch war, ist heute stark bedroht: Durch die Einschleppung des eng verwandten Grünen Leguans (Iguana iguana) wurden viele Populationen verdrängt oder hybridisiert. Seit 2018 gilt der Kleine Antillenleguan als vom Aussterben bedroht (critically endangered). Weltweit gibt es noch geschätzt 13’000 bis 20’000 reine Tiere in 15 Subpopulationen. In Europa wird die Art nur in einem Erhaltungszuchtprogramm auf Jersey gehalten, mit insgesamt 50 Tieren in 16 Zoos. Umso erfreulicher ist, dass die Jungtiere, die der Zoo Basel 2018 aus einer Beschlagnahmung erhielt, nun erstmals selbst Nachwuchs bekommen haben. Die Aufzucht erfolgte unter kontrollierten Bedingungen hinter den Kulissen.
Abschiede im Vivarium
Neben Schlupferfolgen und Neuankömmlingen gehören auch Todesfälle zum Alltag im Vivarium. So ist der letzte Stirnlappenbasilisk (Basiliscus plumifrons) im vergangenen Jahr gestorben. Angesichts der Bedeutung dieser Art für die Stadt Basel bemüht sich der Zolli um Nachzuchten derselben oder einer eng verwandten Art.
Auch der Tigerpython (Python bivittatus) zeigt altersbedingte Veränderungen: Das Weibchen hat deutlich an Körpermasse verloren. Das ist jedoch nicht überraschend, da es seit dem 21. Juli 1991 im Vivarium lebt. Mit über 34 Jahren übertrifft es das in der Literatur angegebene Maximalalter und zählt zu den fünf ältesten Tigerpythons in europäischen Zoos. | | Mehr | | | |
| | | | | | Die Asiatische Hornisse ist nicht mehr melde- und entfernungspflichtig | Grundstückeigentümer*innen sollten trotzdem aktiv werden
Gefundene Nester auf öffentlichen Flächen können der Stadt gemeldet werden
Die Asiatische Hornisse kommt – wie ihr Name schon sagt – ursprünglich nicht in unseren heimischen Ökosystemen vor. Seit 2014 breitet sie sich jedoch in Baden-Württemberg kontinuierlich aus und kann Schäden im Obstbau sowie bei Imkern verursachen. Die Asiatische Hornisse gilt als invasive, inzwischen aber „bereits etablierte“ Art. Damit entfällt die Melde- und Entfernungspflicht gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde; die Stadt ist nur für Nester auf öffentlichen Flächen zuständig.
Es ist allerdings weiterhin sinnvoll, die Asiatische Hornisse auf öffentlichen und privaten Flächen einzudämmen – sofern Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Insbesondere Nester in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen sollten entfernt werden. Hier sind auch Privateigentümer*innen gefragt: Sie sollten die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg informieren (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden). So behält die Behörde den Überblick über die aktuelle Ausbreitung. Gleichzeitig erhalten Bürgerinnen konkrete Handlungsempfehlungen sowie eine Liste von Fachbetrieben, die die Nester fachgerecht entfernen können.
Befindet sich ein Nest auf einer öffentlichen Fläche, können Bürger*innen es mit einem Foto und der genauen Angabe des Fundorts per E-Mail direkt bei der Stadt melden. Zuständig sind:
• für Spielplätze das Garten- und Tiefbauamt (gut@freiburg.de)
• für Waldspielplätze das Forstamt (forstamt@freiburg.de)
• für Schulhöfe und städtische Kitas das Immobilienmanagement (imf@freiburg.de)
Wichtig bei einem gefundenen Nest: Abstand halten – aber keine Panik. Gegenüber Menschen ist die Asiatische Hornisse in der Regel nicht aggressiv. Wer sich jedoch einem Nest auf weniger als fünf Meter nähert, muss damit rechnen, dass die Tiere ihr Nest verteidigen und stechen. Allergische Reaktionen auf die Stiche treten nur in seltenen Fällen auf.
Die Asiatische Hornisse baut zwei Nester. Das im Frühjahr von der Jungkönigin gebaute, etwa handballengroße Gründungs- oder Primärnest hängt meist in Schuppen oder Sträuchern, teils aber auch in Bodennähe. Meist bewohnen es nur wenige Tiere. Seine Entfernung ist besonders effektiv, da sich die Asiatische Hornisse dann gar nicht erst ausbreiten kann. Sind bereits Arbeiterinnen zu sehen, sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden (siehe Hinweis zur Meldung an die Landesanstalt für Umwelt).
Im Laufe des Sommers ziehen die Völker in Filial- oder Sekundärnester. Diese befinden sich meist in mehr als zehn Metern Höhe freihängend in Bäumen und bieten großen Völkern Platz. Diese Nester können bis zu einem Meter Durchmesser erreichen und werden nur ein Jahr lang genutzt. Die Jungköniginnen verlassen sie im Herbst; Arbeiterinnen und Drohnen sterben ab. Eine Entfernung ist deshalb nur bis zur Auflösung des Volkes im Spätherbst sinnvoll. Verlassene Nester werden nicht wieder besiedelt.
Wichtig: Asiatische Hornisse – sicher erkennen
Vor der Entfernung eines Nestes ist unbedingt auszuschließen, dass es sich um die heimische, geschützte Hornisse handelt. Die Asiatische Hornisse ist etwas kleiner als unsere heimische Art. Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse sind 1,7 bis 2,4 Zentimeter groß, Königinnen können auch bis 3 Zentimeter groß werden. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt. Ein ausführliches FAQ mit Bildern zur Asiatischen Hornisse gibt es online unter www.freiburg.de/asiatischehornisse. | | Mehr | | | |
| | | | | | Bundesverwaltungsgericht klärt Wasserrecht – Einschätzung Plan B e.V. | Die Umweltvereinigung Plan B e.V. nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Dietenbachs zur Kenntnis und betont die bundesweite Bedeutung der nun erfolgten rechtlichen Klarstellungen.
„Unser zentrales Anliegen in diesem Rechtsstreit war es, offene Fragen im Wasserrecht auf Bundesebene höchstrichterlich klären zu lassen. Damit entsteht für alle künftigen Projekte eine klare Richtschnur. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind deutschlandweit maßgebend. Aus der schriftlichen Begründung wird ersichtlich werden, dass wesentliche Fragen des Hochwasserschutzes präzisiert, wurden“, erklärt Ralf Schmidt, Vorstand von Plan B e.V.
Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Bereits aus der mündlichen Entscheidung ist jedoch erkennbar, dass das Gericht wichtige Punkte zu Rückhalteflächen, Ausgleichsmaßnahmen und zur Abwägung zwischen Hochwasserschutz und öffentlichen Belangen konkretisiert hat. Dadurch entsteht mehr Rechtssicherheit für zukünftige wasserrechtliche Verfahren. Vorhabensträger müssen natürliche Rückhaltefunktionen vollständig und nachweisbar erhalten oder gleichwertig ausgleichen.
Zugleich weist der Verein darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim gebunden war. Seine Aufgabe ist ausschließlich die Klärung von Rechtsfragen – nicht die technische Bewertung von Hochwassergefahren. „Ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen im Extremfall ausreichen, konnte das Gericht nicht prüfen. Aus unserer Sicht bestehen weiterhin erhebliche Risiken bei großen Hochwasser- und Starkregenereignissen“, so Schmidt weiter.
Plan B e.V. betont zudem, dass der Verein die Bemühungen der Stadt Freiburg zur Schaffung von Wohnraum anerkennt und sich im gesamten Rechtsstreit nicht grundsätzlich gegen neue Siedlungsflächen ausgesprochen hat. Die Kritik bezieht sich ausschließlich auf die geplante Bebauung der rund 1 Million Quadratmeter großen Auenfläche in Dietenbach.
Die Dietenbach-Niederung ist eine besondere geologische Landschaftsform. Es ist eine eiszeitlich geprägte Flutrinne, die im extremen Katastrophenfall eine entscheidende Rolle für den Abfluss großer Wassermengen aus dem Dreisam-Einzugsgebiet hat. „Die Ereignisse im Ahrtal 2021 haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, welche zentrale Bedeutung natürliche Retentionsräume haben. Mit Blick auf die Zunahme von Extremwetterereignissen – Hochwasser und Starkregen – ist der Schutz solcher Flächen unverzichtbar“, betont Schmidt. Diese wichtigen Sachverhalte haben im Rechtsstreit wenig Beachtung gefunden.
Plan B e.V. wird die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und sich weiterhin für einen wirksamen Hochwasserschutz und den Erhalt natürlicher Rückhalteräume einsetzen. | | Mehr | | | |
| (c) Stadt Freiburg | | | | | „Warum ist hier schon wieder eine Baustelle?“ | Neue Karte auf der städtischen Internetseite informiert transparent über die größten Baustellen in Freiburg
Baustellen mag keiner. Sie sind laut, verursachen Stau und oft versteht man auf den ersten Blick nicht, weshalb sie nötig sind. Damit Bürger*innen schnell und einfach nachschauen können, warum und wie lange gebaut wird, gibt es ab sofort eine interaktive Karte auf der städtischen Internetseite unter www.freiburg.de/baustellen.
Die Karte zeigt eine Auswahl der aktuellen Arbeiten, die sehr viele Menschen betreffen. Da es in der Stadt jährlich über 3000 Baustellen gibt, die von der Verkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt koordiniert werden, können nicht alle abgebildet werden. Mit einem Klick auf die jeweilige Straße öffnet sich ein Fenster mit Details zur Maßnahme. Bei umfangreichen Projekten gibt es Grafiken zu Umleitungsstrecken und weiterführende Links. Berücksichtigt sind nicht nur Baustellen der Stadt, sondern beispielsweise auch die der VAG oder der Badenova.
Anwohner*innen, die direkt von einer Maßnahme betroffen sind, werden weiterhin per Schreiben im Briefkasten oder persönlich informiert. Die neue Seite ist ein ergänzendes Serviceangebot und wird mindestens einmal wöchentlich aktualisiert.
zum Bild oben:
Das Schild steht in Hochdorf in der Mooswaldstraße. Dort saniert das Garten- und Tiefbauamt seit dem 2. März die Fahrbahn. | | Mehr | | | |
| | | | | | Bis zum 1. Mai: Jetzt Förderung für Kulturprojekte beantragen | Vergabe der Kultur-Soli-Mittel im Bereich Darstellende Künste startet: Bis zum 15. März bewerben
Das Kulturamt unterstützt auch in diesem Jahr wieder Kunst- und Kulturprojekte in verschiedenen Förderbereichen (Film, Kulturelle Bildung, Kulturelle Zugänge, Musik und Nachtkultur); Bewerbungsschluss ist der 1. Mai. Neu hinzu kommt die Vergabe der Kultur-Soli-Mittel für Kunst- und Kulturschaffende aus dem Bereich der Darstellenden Künste (Wiederaufnahmen und Gastspiele). Hier können sich Interessierte bis zum 15. März bewerben.
Das Kulturamt unterstützt Interessierte gerne schon im Vorfeld bei der Antragstellung. Besonders bei einem ersten Antrag lohnt sich eine kurze Beratung. Bewerben können sich alle Kunst- und Kulturschaffenden mit zentralem Wirkungsort in Freiburg.
Mehr Informationen, ein ausführliches FAQ, die Anmeldung für OnlineBeratungen sowie die Antragsunterlagen gibt es unter www.freiburg.de/kulturamt (Förderung von Projekten). Die Förderentscheidungen basieren auf den vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien und werden gemeinsam mit externen Fachjurys getroffen.
Förderung für Kulturprojekte
Film: Gefördert werden freie Filmprojekte in der Stoffentwicklung, Produktion und Postproduktion. Ansprechpartnerin ist Ann-Kathrin Harr (ann-kathrin.harr@freiburg.de; 0761-201 2104), die Online-Beratungen finden am 12. März und 16. April jeweils um 17 Uhr statt.
Kulturelle Bildung: Gefördert werden Projekte, in denen das künstlerische Arbeiten der Teilnehmenden im Mittelpunkt steht. Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen insbesondere junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um ihre Themen selbstbestimmt zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Kunst und Kultur einerseits sowie Bildung, Jugend oder Soziales andererseits. Ansprechpartner ist Mario Willersinn (mario.willersinn@freiburg.de; 0761-201 2106), die Online-Beratungen finden am 13. März um 11 Uhr und am 14. April um 16.30 Uhr statt.
Kulturelle Zugänge: Gefördert werden Projekte, die Teilhabe ermöglichen, insbesondere für Menschen, deren Zugang zu Kunst und Kultur erschwert ist. Die Projekte sollen Hindernisse abbauen und neue Zielgruppen aktivieren. Im Mittelpunkt stehen Auseinandersetzung und Wirkungen von Kunst und Kultur auf die Beteiligten – als Individuen und als Gemeinschaft. Kultureinrichtungen und Zielgruppen müssen hierfür intensiv zusammenarbeiten. Ansprechpartnerin ist Clementine Herzog (clementine.herzog@freiburg.de; 0761-201-2112), die Online-Beratungen finden am 16. März um 12.30 und am 24. März um 17 Uhr statt.
Musik: Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität, die das Freiburger Konzertleben wesentlich bereichern und mit fairen Honoraren umgesetzt werden. Projekte, die neue Formate erproben oder selten gespieltes Repertoire zur Aufführung bringen, werden besonders berücksichtigt. CD-Produktionen sind ausgeschlossen. Ansprechpartnerin ist Sonja Kiefer-Blickensdorfer (sonja.kiefer-blickensdorfer@freiburg.de; 0761-201 2111), die Online-Beratungen finden am 17. März um 11 Uhr und am 15. April um 17 Uhr statt.
Streetart und Nachkultur: Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität, die Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben oder die einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten. Das Förderprogramm richtet sich an Kreative aus den genannten Bereichen und ist inhaltlich bewusst weit gefasst. Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht künstlerischen (zum Beispiel technischen oder baulichen) Aspekten liegt. Ansprechpartnerin ist Miriam Cheema (miriam.cheema@freiburg.de; 0761-201 2102), die Online-Beratungen finden am 19. März und am 13. April um 17 Uhr statt.
Für einen etwaigen Mehraufwand für inklusive Maßnahmen können Projekte in allen Förderbereichen ergänzend Fördermittel erhalten. Der Mehraufwand ist im Zuschussantrag und Finanzplan nachvollziehbar auszuweisen. Diese zusätzliche Förderung setzt einen Förderzuschuss des Projekts in einem der Förderbereiche voraus.
Vergabe der Kultur-Soli-Mittel im Bereich Darstellende Künste startet
Gefördert werden insbesondere Wiederaufnahmen und Gastspiele von Produktionen, die aus Projektfördermitteln in den letzten fünf Jahren produziert und aufgeführt wurden. Antragsberechtigt sind professionelle Akteur*innen und Gruppen aus dem freien Theater- und Tanzbereich in Freiburg. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März. Ansprechpartnerin ist Kathrin Feldhaus (kathrin.feldhaus@freiburg.de;0761-201 2103), die Online-Beratungen finden am 2. und 9. März jeweils um 16 Uhr statt. | | Mehr | | | |
| | | | | | Höhere Effizienz und mehr Verkehrssicherheit | Freiburg testet Scan-Fahrzeug zur digitalen Parkraumkontrolle
Gemeinsames Pilotprojekt mit dem Verkehrsministerium BadenWürttemberg
Digitale Unterstützung bei der Parkraumkontrolle: Klingt nach Zukunftsmusik – könnte in Baden-Württemberg aber bald zum Standard werden. Gemeinsam mit dem Verkehrsministerium haben mehrere Städte bereits einen Pilotversuch durchgeführt. Nun ist auch Freiburg am Start: Ab heute testet die Stadt ein speziell ausgerüstetes Scan-Fahrzeug, das zunächst im Stadtteil Brühl unterwegs sein wird. Verkehrsminister Winfried Hermann und Bürgermeister Stefan Breiter haben bei einem Pressetermin den offiziellen Startschuss gegeben.
Verkehrsminister Winfried Hermann betont: „Nach den positiven Erfahrungen und Erkenntnissen aus den anderen Pilotstädten laufen in Freiburg nun alle Fäden zusammen. Als Abschluss der Pilotversuche soll in Freiburg der Regelbetrieb der Scan-Fahrzeuge möglichst realitätsnah getestet werden. Gerade in Städten werden häufig Fahrzeuge auf Kosten der Sicherheit von Radfahrenden und Zufußgehenden falsch abgestellt. Die Scan-Fahrzeuge sorgen mit der engmaschigeren Kontrolle dafür, dass Falschparken unattraktiv wird – und Rettungswege, Radstreifen und Gehwege dadurch frei bleiben. Freiburg zählt als Pilotkommune zu den bundesweiten Vorreitern im Einsatz der digitalen Parkraumkontrolle.“
Bürgermeister Stefan Breiter ergänzt: „Fairness im öffentlichen Straßenraum, das ist unser Ziel. Viele Freiburger Stadtteile leiden unter einem zunehmend hohen Parkdruck. Wir haben hohe Erwartungen an dieses Pilotprojekt und erhoffen uns, dass wir mit diesem Verfahren den Parkraum schneller, digital und umfassend kontrollieren können. Der Gemeindevollzugsdienst tut bereits sein Bestes, aber auch wenn die Kolleg*innen alles geben – irgendwo enden die Kapazitäten. Die Scan-Fahrzeuge könnten sie unterstützen. Mit digitaler Hilfe wäre es uns möglich, noch besser dafür zu sorgen, dass geltendes Recht auch umgesetzt wird – ein echtes Plus für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Aber nur wenn die digitale Verarbeitung der Daten von der Straße in die Bußgeldbehörde gelingt, haben wir einen echten Mehrwert und ein alltagstaugliches Instrument. Dem Verkehrsministerium möchte ich insbesondere auch dafür danken, dass es mit dem Landesmobilitätsgesetz die Initiative für eine rechtliche Grundlage der digitalen Parkraumkontrolle ergriffen, und die Entwicklung auch auf Bundesebene vorangetrieben hat.“
Zwei Testphasen für je zwei Wochen
Für den Test wird das Scan-Fahrzeug zweimal für jeweils zwei Wochen in Freiburg unterwegs sein. Pilotgebiet ist der Stadtteil Brühl westlich der Zähringer Straße. In der ersten Phase, die nun startet, geht es darum, den technischen Ablauf zu erproben. Getestet wird die Erkennung von Falschparkern, also Fahrzeugen, die an nicht zulässigen Orten abgestellt sind, zum Beispiel im Halteverbot. Außerdem geht es um die Erkennung von Fahrzeugen, die ohne Berechtigung parken. Nach einer Evaluierung folgt die zweite Phase, die den Regelbetrieb möglichst realistisch abbilden soll. Dafür wird die Pilotfläche erweitert auf angrenzende Gebiete.
Scan-Car mit hochmoderner Technik ausgerüstet
Das Scan-Fahrzeug der Firma DCX Innovations GmbH aus Berlin kann dank Laser-Scansystem, präzisem GPS-System und optischen Sensoren den genauen Standpunkt von parkenden Fahrzeugen erfassen und dann automatisch mit hinterlegten Parkberechtigungen und Parkregelungen einen Abgleich durchführen. Es nimmt am regulären Verkehr in normaler Fahrtgeschwindigkeit teil. Das Scan-Car überprüft nur Fahrzeuge, die auf öffentlichen Flächen abgestellt sind. Private Parkplätze werden nicht analysiert.
Datenschutz hat oberste Priorität
Die erfassten Daten, wie etwa das Kennzeichen, werden umgehend verschlüsselt und anonymisiert. Nur wenn ein Verdacht auf unberechtigtes Parken oder Falschparken besteht, werden die Daten ans Amt für öffentliche Ordnung übermittelt – und nur für die Dauer des Verarbeitungsvorgangs aufbewahrt. Parkt ein gescanntes Fahrzeug korrekt, werden die Daten sofort gelöscht. Bilder von Personen oder privaten Bereichen – wie Hausfassaden oder Fenster – macht die Software automatisch unkenntlich. Den rechtlichen Rahmen bildet das Landesmobilitätsgesetz. Alle Datenerfassungen erfüllen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Kosten des Pilotprojekts trägt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Eine umfassende Evaluierung erfolgt nach dem Ende der zweiten Phase. Wenn alle Ergebnisse ausgewertet sind und damit auch Chancen und Risiken sowie die Kosten bekannt sind, kann entschieden werden, ob Freiburg künftig eigene Scan-Fahrzeuge beschaffen soll. Freiburg bildet nach Hohenheim, Heidelberg, Mannheim und Waldshut-Tiengen den Abschluss der Versuchsreihe. Die Ergebnisse aller Pilotversuche werden vom Verkehrsministerium in einem Handlungsleitfaden zusammengefasst. Der Leitfaden soll Kommunen in Baden-Württemberg bei der Einführung der digitalen Parkraumkontrolle unterstützen.
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