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Verschiedenes
| | | | | Bis zum 15. April: Jetzt Förderung für Projekte aus dem Bereich „Pop“ beantragen | Neu dabei: Zuschüsse für besondere Konzerte außerhalb Freiburgs
Das Kulturamt fördert auch in diesem Jahr wieder Musiker*innen und Kulturschaffende aus Freiburg – von Rock, Pop und Jazz bis Hip-Hop, Rap, Metal und Elektro. Gefördert werden Musikveranstaltungen und Projekte. Neu ist der Förderbereich „Export“: Dabei werden besondere Konzertvorhaben außerhalb Freiburgs bezuschusst.
Das Kulturamt unterstützt Interessierte gerne schon im Vorfeld bei der Antragstellung. Besonders beim ersten Antrag lohnt sich ein kurzes Gespräch. Ansprechpartner im Kulturamt ist Tilo Buchholz (tilo.buchholz@freiburg.de; 0761 201 2108). Die Online-Beratungen finden am 23. und 26. März jeweils um 17 Uhr statt. Eine Anmeldung unter www.freiburg.de/kulturamt (Förderung von Projekten) ist erforderlich.
Musikveranstaltungen und -projekte: Ab sofort können Kulturschaffende aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Blues, Hip-Hop, Rap, Metal, Elektro und anderen Musikrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg Anträge auf Projektförderung stellen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. April. Die Jury gibt ihre Entscheidung voraussichtlich Mitte Mai bekannt; erst danach dürfen die Projekte starten.
Förderbereich Export: Seit diesem Jahr bezuschusst das Kulturamt auch besondere Konzerte außerhalb Freiburgs. Davon ausgenommen ist der reguläre Tourneebetrieb. Die Antragsteller*innen müssen die besondere Bedeutung des zu fördernden Konzerts begründen. Hierfür gibt es keine Antragsfristen.
Projekte können für inklusive Maßnahmen zusätzliche Fördermittel erhalten. Der dafür entstehende Mehraufwand muss im Antrag und im Finanzplan erläutert werden. Voraussetzung ist, dass das Projekt bereits eine Förderung aus einem der Förderbereiche erhält.
Mehr Informationen, ein ausführliches FAQ, die Anmeldung für Online-Beratungen sowie die Antragsunterlagen gibt es unter www.freiburg.de/kulturamt (Förderung von Projekten). Die Förderentscheidungen basieren auf den vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien und werden gemeinsam mit externen Fachjurys getroffen. | | Mehr | | | |
| | | | | | Freiburg: RP bestätigt Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu Social Media Aktivitäten der Stadtverwaltung liegt vor
Das RP hat sich einen Gesamteindruck über den Social Media Auftritt des OB seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet
Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) liegt jetzt vor. Anlass für die Untersuchung war eine Presseanfrage, die Bedenken gegen zwei Posts auf dem städtischen Instagramkanal des OB geäußert hatte. In den Posts ist OB Horn beim Besuch des Roten Kreuzes (DRK) Freiburg sowie bei der Begleitung des Kältebusses des DRK zu sehen.
Das RP hat sich daraufhin einen Gesamteindruck über den städtischen Social-Media-Auftritt des Oberbürgermeisters seit Anfang des Jahres verschafft und nichts beanstandet. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Beiträge einen Bezug zu den Aufgaben der Stadt Freiburg aufweisen und somit von der Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters umfasst sind.
Insbesondere zwei Posts des städtischen Kanals von OB Horn wurden untersucht, die auf dem städtischen OB-Kanal am 28. Januar 2026 und 3. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Mit ihrer Stellungnahme bescheinigt das RP der Stadt Freiburg, dass beide Posts keine unzulässige Wahlwerbung darstellen und sie nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Damit bestätigt sie die Linie der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Inzwischen ist Social Media neben den klassischen Informationskanälen ein wesentlicher Kommunikationskanal in der modernen Verwaltungskommunikation, um zu informieren und nachvollziehbare Entscheidungen und Hintergründe der Stadtverwaltung zu vermitteln. Die Stadt erfüllt deshalb den staatlichen Informationsauftrag auch auf diesen Kanälen. Diese Verwaltungskommunikation ist mittlerweile in vielen anderen deutschen Kommunen sowie in der Landes- und Bundesverwaltung, wie auch in Freiburg, Standard. | | | | | |
| | | | | | Freiburger Klimapakt feiert einjähriges Bestehen | 112 Organisationen und Unternehmen sind Mitglied im Netzwerk für mehr Klimaschutz
Seit einem Jahr gibt es den Freiburger Klimapakt. Beim Jahrestreffen am Dienstag, 10. März, im Historischen Kaufhaus blickten die Mitglieder auf die vergangenen zwölf Monate zurück: 112 Organisationen und Unternehmen haben sich mittlerweile dem Netzwerk angeschlossen. Den Anfang machten vor einem Jahr 38 Erstunterzeichnende.
Den Abend eröffnete Oberbürgermeister Martin Horn. Bürgermeisterin Christine Buchheit gab einen Überblick über das Angebot für die Mitglieder – von Webinaren bis zu Klimaschutzberatungen. Wie ein Unternehmen sich erfolgreich an Nachhaltigkeit ausrichtet, zeigte Melanie Bleicher vom Outdoor-Unternehmen Vaude. Daneben präsentierten vier ganz unterschiedliche Klimapaktmitglieder, wie sie das Thema Klimaschutz angehen: die Haufe Group, die Maertin & Co. AG, der Verein Sozialdienst katholischer Frauen und das Energie-Effizienz-Netzwerk der städtischen Gesellschaften, an dem Abend repräsentiert durch das Theater Freiburg.
Die menschgemachte globale Erwärmung betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Neben dem Green Industry Park und den Klimaquartieren ist der Freiburger Klimapakt ein weiterer wichtiger Zusammenschluss auf dem Weg zur Klimaneutralität. Unternehmen können viel bewirken, indem sie die eigenen Treibhausgasemissionen und ihren Energieverbrauch reduzieren und in erneuerbare Energieversorgung investieren. Andere Institutionen können etwa zur Bewusstseinsbildung beitragen. Ein großes Bündnis sorgt für mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz rund um den Klimaschutz. Mitglieder profitieren nicht nur vom fachlichen Austausch und Informationsangeboten, sondern auch von einer stärkeren öffentlichen Wahrnehmung ihres Engagements.
Der Freiburger Klimapakt steht allen Freiburger Organisationen offen – ob Unternehmen, Verein, Kultur-, Sozial- oder Bildungsinstitution. Zuletzt setzten so unterschiedliche Akteure wie der Caritasverband der Erzdiözese Freiburg und der EHC Freiburg ihre Unterschrift unter die Mitgliedsurkunde.
Der Klimapakt geht zurück auf eine Initiative des Freiburger Nachhaltigkeitsrates – einem Gremium aus 40 Vertreter*innen von Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik – sowie das Engagement von Oberbürgermeister Martin Horn und Umweltbürgermeisterin Christine Buchheit.
Unter www.freiburg.de/klimapakt gibt es weiterführende Informationen und Ansprechpartner*innen, hier werden auch alle Mitglieder mit ihrer Motivation für den Freiburger Klimapakt genannt. | | Mehr | | | |
| | | | | | Bewohnerparken und Parkraumbewirtschaftung im Güterbahnhofquartier startet | Ab Dienstag, 24. März, gilt die neue Bewohnerparkzone im Quartier Güterbahnhof. Zeitgleich startet die Parkraumbewirtschaftung im Gebiet. Dieses umfasst alle Straßen zwischen Güterbahnstrecke, Isfahanallee, Waldkircher Straße (bis zur Straßenmitte) sowie Neunlindenstraße (beide Straßenseiten).
In den Straßen des Gebietes herrscht ein hoher Parkdruck. Das liegt zum einen daran, dass viele Bewohner*innen ihre Autos im öffentlichen Straßenraum abstellen. Zum anderen sorgen Geschäfte, Büros, Hotels und sonstige gewerbliche Betriebe für mehr Verkehr. Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken führt da zu einer deutlichen Entlastung, weil die Verkehrsteilnehmer*innen vor allem für langes Parken nach günstigeren Alternativen suchen. Auch der Effekt, dass Pendler*innen ihr Auto im Quartier abstellen und von dort den Weg zu Fuß oder mit der Stadtbahn fortsetzen, nimmt ab.
Werktags zwischen 9 und 19 Uhr darf im öffentlichen Straßenraum künftig nur parken, wer den Bewohnerparkausweis „Güterbahnhof“ hat oder wer die Parkgebühr bezahlt. Das Bezahlen funktioniert ganz klassisch am Parkgebührenautomaten oder mittels „Handy-Parken“. In der Gebührenzone 3, die im neuen Gebiet gilt, kostet das 1,80 Euro pro Stunde bzw. 9,00 Euro für 24 Stunden. Eine Parkscheibe braucht man im Quartier künftig nicht mehr. Das Ziel, Langzeitparken zu verhindern, wird mit der Bewirtschaftung erreicht. Wer einen blauen Behindertenparkausweis hat, darf ohne Parkschein und ohne zeitliche Beschränkung auf allen bewirtschafteten Parkplätzen und auf Behindertenparkplätzen parken.
Ende Februar haben alle betroffenen Anwohner*innen ein Schreiben erhalten. Darin hat die Verwaltung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie die Beantragung von Bewohnerparkausweisen informiert. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase überwacht der Gemeindevollzugsdienst die Einhaltung der Regeln.
Mehr Informationen zum Thema Bewohnerparken sowie eine interaktive Karte mit den Bewohnerparkgebieten gibt es online | | Mehr | | | |
| | | | | | Bushaltestelle Robert-Grumbach-Platz: barrierefreier Umbau ist fertig | Das Garten- und Tiefbauamt hat die Bushaltestelle „Robert-Grumbach-Platz“ barrierefrei umgebaut. Außerdem ersetzt auf Höhe des Bärenwegs jetzt eine Ampel den bisherigen Zebrastreifen. Fußgänger*innen können die Elsässer Straße dadurch sicherer überqueren, gleichzeitig fließt der Verkehr an dieser Stelle besser.
Mit dem Umbau wurde der bestehende Radweg auf die Fahrbahn verlegt. Dadurch entsteht an der Haltestelle Platz für ein neues Wartehäuschen, das künftig vor Regen und Wind schützt. Der Bordstein der Haltestelle ist nun auf beiden Seiten erhöht, damit jede*r bequem und stufenlos aus dem Bus ein- und aussteigen kann. Zusätzlich gibt es im Haltestellenbereich und an dem Übergang Bärenweg künftig Blindenleitplatten, um blinden und seheingeschränkten Menschen die Orientierung zu erleichtern.
Der Umbau hat 205.000 Euro gekostet. | | | | | |
| | | | | | Zwischenstände der Wahlbeteiligung am Wahlsonntag | Gestern, Freitag um 15 Uhr, ist die Frist für die Beantragung der Briefwahl zur Landtagswahl 2026 zu Ende gegangen. Hier sind nun die aktuellen Zahlen für die Stadt Freiburg im Breisgau:
161.394 Wahlberechtigte
50.004 Briefwahlanträge (vierthöchster Wert aller Wahlen; bei der Bundestagswahl 2021 waren es 74.909, bei der Landtagswahl 2021 waren es 62.248, bei der Bundestagswahl 2025 waren es 61.578)
Am Sonntag öffnen die 139 Freiburger Wahllokale in 41 Gebäuden pünktlich um 8 Uhr ihre Tore. Dort sind 1.112 Wahlhelfende eingesetzt.
Um 14 Uhr beginnen die 105 Briefwahlvorstände (630 Wahlhelfende) in der Messe mit der Zulassungsprüfung der Wahlbriefe. Diese wird vor 18 Uhr abgeschlossen sein.
Um 18 Uhr schließen die Wahllokale und die Auszählung beginnt dort ebenso wie bei der Briefwahl. Die laufenden Ergebnis-Zwischenstände können unter www.freiburg.de/wahlergebnis auf der Ebene Wahlkreise-Gesamtstadt-Stadtbezirke-(Brief-)Wahlbezirke laufend abgerufen werden. Wir rechnen gegen 18:45 Uhr mit den ersten Ergebnissen und gegen 22:00 Uhr mit dem vorläufigen Endergebnis.
Als Vorbereitung für den Wahltag sei noch auf unsere Berichtsbände zu den vergangenen Wahlen verwiesen, die hier abgerufen werden können: www.freiburg.de/statistischeveroeffentlichungen | | Mehr | | | |
| | | | | | Freiburg: Bauarbeiten führen zur Umleitung der Buslinie 27 | Am Montag, 9. März 2026, beginnt ein neuer Bauabschnitt bei den Bauarbeiten für den Radschnellweg 6 durch Herdern. Dieser wird bis voraussichtlich zum 22. Mai 2026 dauern. Das führt erneut zu Änderungen auf der Buslinie 27.
Zwischen den Haltestellen Europaplatz und Hochmeisterstraße fahren die Busse der Linie 27 wieder regulär. Dafür wird die Haltestelle Starkenstraße in die Mozartstraße verlegt. Das gilt für beide Fahrtrichtungen. | | | | | |
| | | | | | Landtagswahl 2026: Wie läuft der Wahltag ab? | Alle wahlberechtigten Freiburger*innen haben ihre Wahlbenachrichtigungen per Post erhalten. Darauf steht, wo sich das Wahllokal befindet. Die Wahlbenachrichtigung sollte man zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitnehmen. Wer die Benachrichtigung nicht mehr findet, kann aber trotzdem wählen, sofern er oder sie ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Erforderlich ist dann aber zwingend, dass man die eigene Identität mit einem Ausweis nachweisen kann.
Wer Wartezeiten im Wahllokal vermeiden möchte, sollte möglichst morgens wählen gehen. Die 139 Wahllokale öffnen um 8 Uhr. Am größten ist der Andrang erfahrungsgemäß in der Stunde vor Schließung des Wahllokals zwischen 17 und 18 Uhr.
Anders als bei den vergangenen Landtagswahlen können dieses Mal wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen abgegeben werden. Auf der linken Seite des Stimmzettels kann die Erststimme an einen oder eine der elf bzw. neun Kandidierenden im Wahlkreis vergeben werden, auf der rechten Seite die Zweitstimme für eine der 21 Parteien, die in Baden-Württemberg für die Wahl am 8. März zugelassen wurden. Auf www.freiburg.de/landtagswahl stehen die Musterstimmzettel zur Ansicht bereit.
Das Wahlgeheimnis schützt nicht nur Wähler*innen, sondern auch alle anderen Beteiligten vor Einflussnahme. Deshalb muss im Wahllokal die Wahlkabine benutzt werden. Diese Kabine darf nur allein betreten werden. Dies gilt auch für Familien. Filmen oder Fotografieren ist im Wahllokal ebenfalls nicht erlaubt.
Am Sonntagabend werden die Stimmen durch die knapp 1750 Wahlhelfer*innen ausgezählt. Die Ergebnisse werden gegen 21.30 Uhr erwartet. Alle Ergebnisse und Zwischenstände können online unter www.freiburg.de/wahlergebnis live mitverfolgt werden.
Bereits um 18 Uhr werden die ersten Hochrechnungsergebnisse für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht. Grundlage dafür sind Daten von Meinungsforschungsinstituten, die Nachwahlbefragungen durchführen. In Freiburg werden dafür die Forschungsgruppe Wahlen und infratest dimap vor Wahllokalen in der Mühlmattenschule Hochdorf, im Deutsch-Französischen Gymnasium, im Berufsschulzentrum, den Wentzinger-Schulen und dem Mehrgenerationenhaus Weingarten Nachwahlbefragungen durchführen.
In den Wahllokalen 612-04 (Vigelius-Schule), 630-01 (Tuniberghalle Opfingen), 660-05 (Mehrgenerationenhaus Weingarten) und 680-01 (Karoline-Kaspar-Schule) wird mit speziellen Stimmzetteln gewählt. Diese tragen je nach Geschlecht und Alter der Wählenden zusätzlich die Buchstaben A bis M. Das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin Baden-Württemberg, die Veröffentlichung der Statistik-Ergebnisse wird mit einigem Abstand zur Wahl durch das Statistische Landesamt erfolgen. | | Mehr | | | |
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