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Freitag, 19. April 2024
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Verschiedenes

Figurenkunst mit Frischluftgarantie: Sculptoura Schönbuch-Heckengäu
Sculptoura, Werner Pokorny: Ãœbereinander 2018 (c) Andreas Sporn
 
Figurenkunst mit Frischluftgarantie: Sculptoura Schönbuch-Heckengäu
Eingebettet in die abwechslungsreiche Landschaft von Schönbuch und Heckengäu in der Region Stuttgart liegt die Freiluftgalerie „Sculptoura“ mit über 60 Skulpturen renommierter Bildhauerinnen und Künstler aus Holz, Metall und Stein. Ihre Hauptroute verläuft auf rund 40 Kilometern zwischen Waldenbuch und Weil der Stadt. Für sportlich Ambitionierte oder Kulturgenießer auf der Suche nach Entschleunigung bieten sich aber auch Möglichkeiten zur Erweiterung und für kleinere Rundtouren.
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Freiburg: Infoabend zu Pflegekindern und Adoption
Wer sich vorstellen kann, ein Kind oder Jugendliche im eigenen Zuhause aufzunehmen, kann sich bei einer Onlineveranstaltung am Mittwoch, 16. Juni, von 17 bis 19 Uhr informieren. Zielgruppe sind Familien, Paare oder Einzelpersonen aus Freiburg.

Der Infoabend dreht sich um die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege oder Adoption. Dabei geht es um rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, das Bewerbungsverfahren und die Vermittlungspraxis. Außerdem erfahren die Zuhörerinnen und Zuhörer mehr über die Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien, den Umgang mit der Herkunftsfamilie und die Kooperation mit dem Jugendamt.

Anmeldungen sind ab sofort per Mail an AKI@stadt.freiburg.de möglich. Nach der Anmeldung erhalten die Interessenten die Zugangsdaten für die Veranstaltung.

Informationen rund um das Thema Pflegekinder gibt es auch unter www.freiburg.de/pflegefamilie
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Freiburg: Weniger Einschränkungen im öffentlichen Leben
14 Tage unter Inzidenz von 100: Corona-Verordnung macht weitere Lockerungen möglich
Fitnessstudios können wieder öffnen
Neue Regeln für Mundenhof, Planetarium bietet ab 7. Juni wieder Vorstellungen an

Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat heute, Freitag, festgestellt, dass der Stadtkreis Freiburg die Voraussetzungen für die Öffnungsstufe 2 der neuen Corona-Verordnung des Landes erfüllt. In Freiburg liegt die Inzidenz seit dem 14. Mai konstant unter 100. Damit gelten ab Samstag, 29. Mai, neue Regelungen. Es ergeben sich weitgehende Lockerungen für das öffentliche Leben. Auch bei diversen städtischen Einrichtungen, von Museen bis Mundenhof, gibt es neue Regeln (siehe unten).

Die Öffnungsstufe zwei beinhaltet weitere Lockerungen. So ist die zusätzliche Öffnung vieler Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzeptmöglich. Das bedeutet, dass ein tagesaktueller Coronatest oder eine vollständige Impfung nachgewiesen werden muss und es Hygienemaßnahmen vor Ort gibt, zudem muss die Kontaktdokumentation, analog oder etwa über Apps, gewährleistet sein.

 Die Gastronomie darf zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 22 und 6 Uhr erlaubt.
 Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen (auch in Fitness- und Yogastudios) ist wieder erlaubt. Es gilt auch hier wie in anderen Einrichtungen die Beschränkung auf eine Person je 20 Quadratmeter.
 Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern zulässig. Das gilt beispielsweise für Theater- und Opernaufführungen, Konzerte und sowie Filmvorführungen in Kinos. Im Freien sind bis zu 250 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
 Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein.
 Bei religiösen Veranstaltungen darf die Gemeinde singen.
ï‚· Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie
vergleichbare Einrichtungen dürfen Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern mit Abstand zueinander unterrichten.
 An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
 Messen, Ausstellungen und Kongresse können stattfinden.
 In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.
 Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder öffnen.
 Der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern darf wieder öffnen.

Änderungen bei städtischen Einrichtungen

Das Planetarium kann nach einer längerer Zwangspause nun seine Türe öffnen: Ab Montag, 7. Juni, sind wieder Vorstellungen geboten. Wegen der Abstandregeln ist das Sitzplatzkontingent auf etwa 50 Plätze pro Veranstaltung beschränkt, eine Reservierung unter www.planetarium-freiburg.de wird daher empfohlen. Für den Besuch gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Hygienevorschriften (Abstand, Hygiene, medizinische Maske) sowie die 3G-Regel (Zutritt nur geimpft, genesen oder getestet). Für Schnelltests gilt, dass diese nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und von einer offiziellen Teststelle stammen müssen. Die Kontaktdaten werden wahlweise per Luca-App oder mit einem Formular registriert. Über das Programm informieren wir kommende Woche in einer gesonderten Pressemitteilung.

Für den Mundenhof-Besuch bleiben die Einschränkungen, die seit der letzten Lockerung am Pfingstmontag gelten, unverändert bestehen. Da der Mundenhof nach wie vor dafür sorgen muss, dass die Menschen den Abstand einhalten können, gibt es eine Besucherbeschränkung. Wer mit dem Auto kommt, muss deshalb ein vorab ein Parkticket online buchen. Die Ticketkontingente werden jeweils bis drei Tage im Voraus freigeschaltet. Wer zu Fuß oder mit dem Rad kommt, muss kein Ticket im Vorfeld buchen. Die vorgeschriebene Datenerfassung wird durch die Luca-App geregelt, oder durch Zettel, die am Eingang bereitliegen. Sie können auch schon vorab auf www.freiburg.de/mundenhof heruntergeladen und vorausgefüllt werden. Darüber hinaus bestehen im offenen Gelände keine Einschränkungen. An Stellen, wo es enger zugehen kann (Toiletten, Verkaufsstände), müssen Gäste in bewährter Weise auf Abstand achten und Masken tragen. Wer die Gastronomie auf dem Mundenhof besuchen will, braucht weiterhin einen negativen Corona-Test; vollständig Geimpfte und Genesene müssen ihren Status nachweisen. Wer Essen und Trinken von der Gaststätte mitnimmt, braucht keinen Test oder Nachweis.

Für die fünf Häuser der Städtischen Museen Freiburg bringt die Öffnungsstufe 2 keine Veränderungen. Der Museumsbesuch ist bereits seit Pfingstmontag ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin, daher ist die maximale Besucherzahl begrenzt. Eine Voranmeldung ist lediglich für das Museum Natur und Mensch nötig (Tel. 0761/201-2566 oder online). Auch wer mögliche Wartezeiten vermeiden möchte, kann sein zeitgebundenes Ticket im Voraus online buchen unter www.freiburg.de/museen-tickets. Führungen vor Ort finden wieder statt. Um auch hier den Mindestabstand zu garantieren, kann aber nur eine begrenzte Personenzahl nach Voranmeldung teilnehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Veranstaltungen ist zu finden unter www.freiburg.de/museen-kalender. Kostenfreie virtuelle Angebote ohne Teilnehmerbegrenzung finden weiterhin statt.

Auch für die die Stadtbibliothek bringt die Öffnungsstufe 2 keine Neuerungen. Der Besuch der Stadtbibliothek ist weiterhin ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten auch dort wie bisher, daher ist die maximale Besucherzahl begrenzt. Dort läuft die vorgeschriebene Kontaktverfolgung über das Einlesen eines Bibliotheksausweises, dem Ausfüllen eines Formulars oder über die Luca-App.

Stadt appelliert an Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf das Tragen von Masken sowie der Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu achten. Tageaktuelle Informationen können auf dem Coronaportal unter www.freiburg.de abgerufen werden. Die Anbieter von Schnelltests sind unter www.freiburgtestet.de zu finden.
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Auf zwei Rädern zur Kunst: Skulpturenradweg Bauland/Odenwald
(c) Touristikgemeinschaft Odenwald
 
Auf zwei Rädern zur Kunst: Skulpturenradweg Bauland/Odenwald
Unter dem Motto "Skulpturen am Radweg – Kunst in der Landschaft" führt der Skulpturenradweg auf 77 Kilometern durch sechs Gemeinden im Odenwald und dem Bauland. Unterwegs warten 25 zeitgenössische Skulpturen und Darstellungen verschiedener Kunstschaffender der Kunstakademien in Stuttgart, Karlsruhe und Halle an der Saale, die – teils skurril und rätselhaft, teils märchenhaft und poetisch – zum Innehalten und Nachdenken anregen. Wer noch mehr Kunst erleben möchte, macht noch einen Abstecher nach Seckach zum Skulpturenpark des Künstlerpaars Wagner.

zum Bild oben:
Skulpturenradweg Bauland / Odenwald, Elisabeth Howey: Glück unterwegs auf der Suche nach;
(c) Touristikgemeinschaft Odenwald
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Mittel gegen Reiseübelkeit: Zwei Wirkstoffe für Erwachsene geeignet
Kurvige Straßen, turbulente Flüge oder hoher Seegang – diese Szenarien können Reiseübelkeit auslösen und die Urlaubsreise schnell verleiden. Die Stiftung Warentest hat 18 Medikamente bewertet, die gegen Schwindel und Übelkeit helfen sollen. Zwei der Wirkstoffe eignen sich für Erwachsene. Für Kinder sind alle Wirkstoffe nur mit Einschränkungen geeignet.

Etwa 5 bis 10 Prozent aller Menschen reagieren sehr sensibel auf die Gleichgewichtsschwankungen, die durch Fortbewegungsmittel wie Auto, Schiff, Flugzeug oder Zug ausgelöst werden. Schwindel, Übelkeit oder Erbrechen sind die Folgen. Die 18 Mittel im Test – darunter Tabletten, Zäpfchen und Sirup – können der Reiseübelkeit vorbeugen.

Für Erwachsene beurteilen die Tester zwei Wirkstoffe als geeignet. Einer von ihnen wird über ein Pflaster freigesetzt, das einige Stunden vor Reiseantritt hinters Ohr geklebt wird. Die Wirkung kann bis zu drei Tagen anhalten – das Medikament eignet sich deshalb vor allem für länger andauernde Reisen wie Langstreckenflüge oder Seereisen. Ebenfalls geeignet ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Antihistaminika. Diese kommen üblicherweise bei Allergien zum Einsatz. In Tablettenform kann der Wirkstoff kurz vor Reiseantritt eingenommen werden.

Für Kinder unter zehn Jahren empfehlen die Tester keinen der der verfügbaren Wirkstoffe uneingeschränkt. Kinder reagieren empfindlicher auf die Mittel als Erwachsene und sollten diese nur einnehmen, wenn andere Maßnahmen nichts bewirken.

Der Test Mittel gegen Reiseübelkeit findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/reiseuebelkeit abrufbar.
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VPN-Dienste: Unverzichtbar im öffentlichen WLan
Auch wenn im Test von VPN-Diensten der beste Anbieter nur die Note Befriedigend erhält: Ohne virtuelles privates Netzwerk sollte niemand öffentliche WLan-Netze nutzen, urteilt die Stiftung Warentest nach dem Test von 14 Anbietern. Technisch überzeugen einige, im Kleingedruckten gibt es aber meist sehr deutliche Mängel.

Ein VPN-Dienst leitet den gesamten Datenverkehr über einen eigenen Server und verschlüsselt ihn dabei. So können Nutzer selbst in ungeschützten Netzen sicher surfen. „So wie man einen Supermarkt derzeit nur mit Maske betritt, sollte man das öffentliche Netz von Café, Bahn oder Bibliothek nur mit VPN betreten“, rät Testleiter Gunnar Schwan.

Besonders nützlich im Test erwiesen sich kostenpflichtige Programme, die besten sind für 4 bzw. 2 Euro im Monat erhältlich. Durch Mängel in AGB und Datenschutzerklärung erhalten aber auch sie nur ein Befriedigend. Von 14 Anbietern schnitten fünf nur ausreichend ab und ein Dienst sogar mangelhaft.

Neben dem Schutz vor Hackern punkten VPN-Dienste auch mit Zusatzfunktionen: Sie können auf Reisen in autoritären Ländern die Zensur umgehen oder zum Beispiel beliebte Videos zugänglich machen, die im eigenen Land gesperrt sind.

Der detaillierte Test VPN-Dienste findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/vpn abrufbar.
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Hitze­schutz: Klimageräte und Sonnen­schutz­folien im Test
Viele Räume heizen sich im Sommer so stark auf, dass sie kaum bewohn­bar sind. Die Stiftung Warentest hat für die Juni-Ausgabe ihrer Zeit­schrift test Klimageräte und Sonnenschutzfolien getestet und gibt auf 13 Seiten Tipps für eine kühle Oase. Bei den Klimageräten kühlen nur die teuren gut. Sonnen­schutz­folien verringern Klimatisierungs­kosten und halten die Hitze gut ab.

Bei den Klimageräten prüften die Tester insgesamt 10 Geräte, davon 5 Mono­blöcke und 5 Splitmodelle mit je einem Innen- und einem Außengerät. Die Mono­geräte kosten zwischen 246 und 550 Euro und lassen sich ohne Hand­werker und Genehmigung aufbauen. Ihr Nachteil: Der Abluft­schlauch hängt aus dem offenen Fenster, durch das immer warme Luft nach­strömt. Im Test kommt kein Gerät über ein Ausreichend hinaus. Die Splitgeräte müssen von Fachleuten installiert werden, außerdem brauchen Mieter die Genehmigung der Vermieterin. Die drei guten Geräte im Test kosten mehr als 2000 Euro.

Sonnen­schutz­folien halten Hitze draußen und ersparen bestenfalls den Kauf eines Klimageräts. Ist ein Klimagerät schon vorhanden, senken sie die Strom­kosten deutlich. Allerdings dunkeln sie Räume ab und erhöhen im Winter die Heiz­kosten. Je nach Fens­tergröße und Raum können stark oder schwach reflektierende Folien die beste Wahl sein. Sie sind ab knapp 20 Euro pro Quadrat­meter ohne Montage und ab knapp 80 Euro pro Quadrat­meter mit Montage zu erhalten.

Die Tests Klimageräte und Sonnen­schutz­folien findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und sind online unter www.test.de/klimageraete und www.test.de/sonnenschutzfolien abruf­bar.
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Freiburg auf gutem Weg !
Corona-Virus: 7-Tages-Inzidenz seit fünf Tagen in Folge unter 50
Weitere Lockerungen gelten ab Pfingstmontag, 24. Mai

Die 7-Tages-Inzidenz in Freiburg ist seit fünf Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50 geblieben. Dadurch gelten ab Pfingstmontag, 24. Mai - ab dem Tag nach Bekanntmachung des Landratsamts - folgende Lockerungen, die in der baden-württembergischen Corona-Verordnung geregelt sind:

- Private Zusammenkünfte sind mit zehn Personen aus höchstens drei Haushalten zulässig (Kinder der jeweiligen Haushalte unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt).

- Geschäfte dürfen allgemein öffnen. Einkaufen ist jetzt wieder ohne Termin und festes Zeitfenster möglich, Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden und die flächenbezogene Personenbeschränkung ist auf eine Kundin oder einen Kunden je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gelockert. Bei Geschäften, die keine Lebensmittelgeschäfte sind und mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, gilt oberhalb der 800 Quadratmeter die Beschränkung auf eine Kundin oder einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.

- Bibliotheken, Archive, Museen (die Museen haben auch am Pfingstmontag geöffnet), Galerien und der Mundenhof dürfen wieder ohne allgemeine Begrenzung der Personenzahl bezogen auf die Fläche öffnen gegebenenfalls sorgen die Einrichtungen für individuelle Besuchergrenzen. Die Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin Abstand zu anderen Personen einhalten und es bleibt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Auch in diesen Einrichtungen muss kein Nachweis über negativen Test, Impfung oder Genesung mehr vorgewiesen werden.

- Beim Mundenhof besteht weiterhin ein beschränktes Parkkontingent und die Parktickets müssen online gebucht werden. Darüber hinaus besteht keine Terminbuchungspflicht mehr. Der Mundenhof bittet die Besucherinnen und Besucher die Kontaktdatenerfassung zu erleichtern und Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, indem sie das auf der Homepage des Mundenhofes verfügbare Formular für die Kontaktdatenerfassung bereits ausgedruckt und ausgefüllt zum Besuch mitbringen oder vor Ort die Luca-App verwenden

- An Schulen wird das Abstandsgebot an weiterführenden und beruflichen Schulen aufgehoben; gleichzeitig ist Sport im Freien im Klassenverbund gestattet und Schulklassen dürfen wieder Tagesausflüge machen.

Sollte die 7-Tages-Inzidenz wieder über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden.

Hintergrund:
Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht stufenweise Lockerungen vor:
Nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mit einer 7-TageInzidenz unter 100 beginnt in einem Stadt- oder Landkreis die 1. Stufe. Wenn die Inzidenz durchgehend weiter unter 100 bleibt und eine sinkende Tendenz hat, tritt jeweils 14 Tage später die 2. und 3. Stufe in Kraft. Von einer sinkenden Tendenz ist auszugehen, wenn die durchschnittliche Inzidenz der 14 Tage geringer ist als die Inzidenz am ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe. Im Stadtkreis Freiburg gilt seit 15. Mai die 1. Öffnungsstufe.

Die aktuellen Bestimmungen veröffentlicht das Gesundheitsamt unter www.breisgauhochschwarzwald.de/bekanntmachungen .

Auch auf der städtischen Homepage stehen alle aktuellen Infos unter www.freiburg.de/coronavirus zu finden.
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