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Freitag, 19. April 2024
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Verschiedenes

 
FWTM startet Förderprogramm für Crowdfunding-Kampagnen
Ab dem 17. August 2020 startet die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) ein Förderprogramm in Form eines Zuschusses für Crowdfunding-Kampagnen: Gefördert werden Kreativleistungen von Unternehmen und Selbstständigen aus Gewerbe und Handwerk, die zur Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen notwendig sind. Dafür werden bei der FWTM Mittel von insgesamt 20.000 Euro bereitgestellt, die nach dem Prinzip „first come, first served“ an die Antragsstellenden vergeben werden. Das Förderprogramm basiert auf einer Vorlage des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt München sowie dem Referat für Arbeit und Wirtschaft der Stadt München.

FWTM-Geschäftsführerin Hanna Böhme: „Mit dem neuen Förderprogramm möchten wir einen weiteren Baustein im Rahmen der Wirtschafts- und Gründungsförderung am Standort Freiburg schaffen, um so Crowdfunding als zusätzliches Finanzierungs- und Marketinginstrument noch erfolgreicher nutzen zu können.“

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige aus Gewerbe und Handwerk, freiberuflich Tätige und soziale Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten, nicht auf Spenden- oder Sponsoring angewiesen sind und deren Gründung noch nicht länger zurückliegt als 5 Jahre – mit Sitz im Freiburger Stadtgebiet. Gefördert werden Kreativleistungen, die zur Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen (Rewardbased-Crowdfunding) notwendig sind. Förderfähig sind beispielsweise Grafikleistungen, Fotos, Texte und Lektorat, Videos sowie Kommunikationsplanung und Storytelling-Beratung. Die Kreativleistungen können ausschließlich von Unternehmen durchgeführt werden, die ihren Sitz im Freiburger Stadtgebiet haben und einem der elf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen sind. Konkret wird mit dem Förderprogramm in Form eines Zuschusses eine Förderung mit zweifacher Wirkung umgesetzt: Gründende erhalten einen Zuschuss für kreative Dienstleistungen, die für die Umsetzung der Kampagne nötig sind. Der Zuschuss ist gekoppelt an Aufträge für die lokale Kultur- und Kreativwirtschaft. Durch diesen Zuschuss soll die Qualität des Crowdfunding-Projekts unterstützt werden.

Die Zuschüsse werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben, die Anteilsfinanzierung liegt bis Ende 2020 bei bis zu 90 Prozent der Gesamt-Nettokosten, danach liegt sie regulär bei 50 Prozent. Dabei beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro / Netto pro Projekt bzw. Crowdfunding-Kampagne. Je Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils bis zu zwei Projekte gefördert werden.

Anträge für einen Zuschuss können ab 17. August 2020 an die FWTM gestellt und per E-Mail an kreativwirtschaft@fwtm.de geschickt werden. Den Förderantrag, die Zusatzformulare sowie weitere Informationen gibt es unter www.kreativwirtschaft-freiburg.de .
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Arbeitskraft versichern: Die Existenz sinnvoll schützen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die erste Wahl, wenn man das Risiko finanziell absichern möchte, den Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr oder nur teilweise ausüben zu können. Aber nicht jeder bekommt diesen Schutz. Der Versicherungsmarkt bietet jedoch Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease- und Unfallversicherungen, die Finanztest vorstellt. Bislang wenig bekannt sind die Grundfähigkeits- und die Funktionsinvaliditätsversicherung. Diese Versicherungsarten sind kompliziert und für Laien schwer zu durchschauen. Finanztest nennt in ihrer August-Ausgabe die Vor- und Nachteile dieser beiden Versicherungsvarianten, sagt was sie leisten und welche Angebote sich lohnen.

Vor allem für Menschen, die körperlich arbeiten, kann die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Sie zahlen oft niedrigere Versicherungsbeiträge und können so unter Umständen eine höhere Rente als mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Wer keinen Grundfähigkeitsschutz bekommt, kann eventuell auf einen Funktionsinvaliditätsschutz ausweichen.

Grundfähigkeits- und Funktionsinvaliditätspolicen bieten Schutz für den Verlust wichtiger Fähigkeiten und Fertigkeiten, zum Beispiel Sehen, Hören oder den Gebrauch der Hände. Gehen sie über einen längeren Zeitraum verloren, erhalten die Versicherten eine Rente, egal ob sie noch arbeiten können oder nicht. Beide Versicherungen leisten nur, wenn die Gesundheit des Versicherten stark beeinträchtigt ist. Zu beachten ist, dass die Funktionsinvaliditätsversicherung nur beim Verlust mehrerer motorischer Grundfähigkeiten, zum Teil auch bei Unfällen oder schweren Krankheiten leistet. Leider sind bei dieser Versicherungsvariante die Hürden, Leistungen zu erhalten, in der Regel enorm hoch.

Der Test findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/invaliditaetsschutz abrufbar.
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Camper achten auf die Umwelt – WVD-Südcaravan tut es auch!
Freiburger Unternehmen investiert rund 1 Million Euro in E-Flotte
Fahrzeuge stehen für Mitarbeiter und Kunden bereit

Der Sommer ist da, die Ferien stehen vor der Tür, und die Lockerungen der Corona-Verordnung machen den Urlaub im Wohnmobil oder im Wohnwagen mehr denn je zu einem attraktiven Urlaubsangebot. Dabei ist immer schon klar: Camper lieben es, nah an der Natur unterwegs zu sein. Sie achten auf die Umwelt. Und das tut WVD-Südcaravan, eines der führenden Unternehmen der Camping- und Wohnmobil-Branche im Südwesten, ebenso.

„Unserem Unternehmen liegt sehr viel daran, uns und unseren Kunden eine möglichst gesunde und wenig belastete Umwelt zu erhalten und diese auch für kommende Generationen in einem guten Zustand zu hinterlassen“, so WVD-Geschäftsleiter Uwe Boch. „Dazu kam zuletzt noch der Gedanke: Wie können wir unseren langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Treue zu unserem Haus honorieren?“ Die Antwort lag für Boch und seine Familie schnell nah: „Wir setzen künftig verstärkt auf Mobilität ohne CO2-Emmissionen!“ Mit einer Investition von über 1 Million Euro und gefördert vom Bund (3.000,- €/PKW*) wurden 30 Volkswagen e-Golf angeschafft. Ferner wurden die WVD-Standorte in Freiburg-Hochdorf mit Solaranlagen mit einer Leistung von 35.000 kWh/Jahr ausgestattet. „Damit stellen wir den Vollzeitbeschäftigten in unserem Team die Möglichkeit bereit, elektrisch und kostenfrei mobil zu werden. Auch Geschäftsfahrten werden soweit wie möglich mit den Elektrofahrzeugen getätigt.“

Aber nicht nur das WVD-Team profitiert von dieser Investition: „Wer sein Wohnmobil zu uns in die Inspektion oder zur Reparatur bringt, bekommt natürlich auch einen VW e-Golf als Werkstattersatzfahrzeug bereitgestellt“, so Uwe Boch weiter. Ein Service, mit dem das Unternehmen auch hofft, möglichst viele Verbraucher auf die Vorteile von Elektromobilität aufmerksam zu machen. „Wir sind überzeugt: Die Zukunft gehört der E-Mobilität“, sagt Boch. „Und diese Überzeugung wollen wir auch in die Breite tragen helfen.“ Der Strom für die 30 Elektrofahrzeuge wird übrigens mit der hauseigenen Solaranlage produziert und an den WVD-Standorten ins Netz eingespeist!

INFO: WVD-Südcaravan verfügt über mehr als ein halbes Jahrhundert Erfahrung in der Camper- und Wohnwagen-Branche. Das über 30-köpfige Team des Familienunternehmens in Freiburg ist spezialisiert auf den Verkauf und die Vermietung, aber auch auf den Werkstattservice für Wohnmobile der Hersteller Knaus, VanTourer und Weinsberg und Wohnwagen von Branchenführern wie Tabbert und T@B. Dazu kommt eine breite Palette an Zubehörangeboten. Im vergangenen Jahr wurde WVD-Südcaravan zum wiederholten Mal mit dem Qualitätssiegel „Das Goldene C“ des Deutschen Caravaning Handels-Verbands e.V. für seine besonderen Leistungen in den Kategorien Fahrzeugverkauf und -vermietung, Werkstatt- und Serviceleistungen, Zubehörverkauf und Warenwirtschaft sowie für sein Umwelt- und Qualitätsmanagement ausgezeichnet.

*: Die öffentlichen Fördermittel in Höhe von 90.000,- € hat das Unternehmen bisher noch nicht ausgezahlt bekommen, da beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit offenbar alle verfügbaren Sachbearbeiter für die Bewältigung der Corona-Krise abgezogen worden sind.
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Sommerbaustelle der VAG
Gleiserneuerung und barrierefreie Haltestellen

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) nutzt die Zeit der Sommerferien, um die rund 26 Jahre alten Gleise und Weichen im Abschnitt „Runzmattenweg“ – „Bissierstraße“ zu erneuern und gleichzeitig die Haltestellen „Bissierstraße“, „Rohrgraben“ und „Bugginger Straße“ barrierefrei auszubauen.

Vom 25. Juli bis zum 13. September ist das Liniennetz der VAG von der Baumaßnahme betroffen.

In einer ersten Bauphase die bis zum 5. September andauert, fährt die Stadtbahnlinie 3 nicht ins Gewerbegebiet Haid, sondern stattdessen zur Paduaallee.

Vom Runzmattenweg bis zur Munzinger Straße wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen eingerichtet. Dabei wird es zum einen Busse geben, die alle gewohnten Stadtbahnhaltestellen bedienen. Zum anderen aber wird es auch Eilbusse geben, die die Haltestellen „Rohrgraben“, „Bugginger Straße“ und „Am Lindenwäldle“ auslassen.

Die Buswendeschleife an der Bissierstraße steht bis einschließlich 4. September nicht zur Verfügung. Deshalb halten die Linien 10 und 22 stattdessen am Runzmattenweg. Die Linie 36 fährt dann nur zwischen Hochdorf und Landwasser. Um die dadurch ausfallenden Fahrten im Bereich Mooswald auszugleichen wird der Fahrplantakt der Linie 10 verdichtet.

Bei weiteren Buslinien gibt es teilweise geänderte Fahrzeiten; dies ist in der App VAGmobil entsprechend abgebildet.

In einer zweiten Bauphase, die von 5. bis zum 13. September dauert, ist auch die Stadtbahnlinie 1 unterbrochen. Dann enden die Linien 1 und 3 aus der Stadt kommend an der Haltestelle „Runzmattenweg“. In dieser Zeit wird für die Linie 1 ein Schienenersatzverkehr zwischen Runzmattenweg und Moosweiher eingerichtet. Der SEV für die Stadtbahnlinie 3 bleibt wie in der ersten Bauphase.
Die Buslinien 10,22 und 36 können in der zweiten Bauphase wieder zur Bissierstraße fahren.

Extra-Frelo

Während der Bauzeit weitet die VAG ihr Angebot an Frelo-Leihfahrrädern aus und wird provisorische Ausleihstationen im Bereich der Haltestellen „Runzmattenweg“, „Bugginger Straße“ und „Am Lindenwäldle“ anbieten.
 
 

 
Erinnerung an die Namensgeberin der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule
„Haltestelle“ in neuem Licht: Stadtverwaltung saniert Kunstwerk von Richard Schindler am Berufsschulzentrum Bissierstraße

„Dieses Bauwerk dient in Würde, Achtung und Respekt dem Gedenken an Gertrud Luckner“: Das steht auf der Gedenktafel in dem begehbaren Kunstwerk „Haltestelle“ von Richard Schindler. Mehrfach wurde es in der Vergangenheit zur Zielscheibe von Vandalismus. Nun hat das Gebäudemanagement (GMF) es in neunmonatiger Bauzeit aufwändig saniert.

Seit kurzem ist es vollständig wiederhergestellt. In Abstimmung mit dem Künstler hat das GMF eine Beleuchtung installiert. Mit Einbruch der Dämmerung erhellt sie den Innenraum mit indirektem Licht. So werden Einblicke möglich, die zu einem besseren Verständnis des Kunstwerks und damit – so die Hoffnung – auch zu einem wertschätzenderen Umgang damit führen sollen. Neue Glaswände, Bänke und Bilder und die Überarbeitung der Wandflächen, des Bodens und der Stahlkonstruktion haben 60.000 Euro gekostet.

Im Jahr 1995 war die „Haltestelle“ als Sieger aus einem Wettbewerb zu Kunst am Bau hervorgegangen. Im Laufe der Zeit erlitt sie aber immer mehr Beschädigungen. Unbekannte entfernten die Bänke, beschmierten die Bilder, zerkratzten die Wände und zerschlugen die Glasscheiben, die den Innenraum zu beiden Seiten der Haltestelle abschlossen. Zuletzt hatte der Bau, der seine Wirkung als Kunstwerk ohnehin erst auf den zweiten Blick offenbart, verwahrlost gewirkt.
 
 

 
Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
Jetzt Projektanträge für das Jahr 2021 stellen

Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2021 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2020 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2020.

In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:

- Vorrang haben Projekte der Archivierung an Gedenkstätten;

- Vorrang haben zudem Maßnahmen, mit denen digitale Lernangebote entwickelt und ermöglicht werden;

- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.

Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat. Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.

Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de
christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
 
 

 
Käuferschutz im Internet: Nicht alle Programme bieten gleich viel Schutz
Shops wie Amazon und Bezahldienste wie PayPal bieten Käuferschutz für den Fall, dass mit der Bestellung etwas schiefläuft. Doch wer von dem Schutz profitieren will, muss die Bedingungen kennen. Zudem sind die Leistungen sehr unterschiedlich. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest, die zehn bekannte Käuferschutzangebote getestet hat.

Die bestellte Ware wird nicht geliefert, entspricht nicht der Bestellung oder ist defekt – das sind die häufigsten Probleme, die der Online-Einkauf mit sich bringt, denn in den meisten Fällen hat der Kunde im Voraus bezahlt. Wenn eine Einigung mit dem Händler nicht möglich ist, können Kunden mithilfe von Käuferschutzprogrammen ihr Geld zurückbekommen.

Kommt die Ware gar nicht erst an, hat der Kunde die besten Chancen auf Erstattung. Wenn die gelieferte Ware von der ursprünglichen Bestellung abweicht, hat der Kunde bei einigen Programmen keinen Anspruch auf Käuferschutz. Auch wenn er die Ware zurückschickt und den Kaufpreis nicht erstattet bekommt, greift der Käuferschutz häufig nicht. Außerdem schließen die Programme den Kauf bestimmter Produktarten – wie zum Beispiel Gutscheine oder Arzneimittel – grundsätzlich vom Käuferschutz aus.

In allen Fällen gilt: Beantragt der Kunde das Angebot nicht in einer bestimmten Frist, verfällt der Anspruch. Bei vier Angeboten ist der Schutz auf einen Höchstbetrag pro Einkauf begrenzt.

Der Test „Käuferschutz im Internet“ findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/kaeuferschutz abrufbar.
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Ab nach Freiburg!
FWTM startet Restart-Kampagne als aktuelle Maßnahme für den Freiburg-Tourismus

„Wer braucht schon hohe Wellen, wenn man Bächle haben kann?“ Mitdiesem Witz und Charme soll die Restart-Kampagne „Ab nach Freiburg!“ der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) potenzielle Urlauberinnen und Urlauber dazu anregen, nach Freiburg zu kommen. Durch die Kommunikation Freiburgs als Destination, die Stadterlebnis und Natur verbindet, soll die Kampagne als aktuelle Maßnahme für den Freiburg-Tourismus, für die Saison Sommer/Herbst 2020 zusätzliche Übernachtungsgäste gewinnen. Die Kampagne läuft ab sofort bis Mitte September 2020.

Freiburg bietet viele Urlaubserlebnisse, die auch südeuropäische Reiseziele bieten – nur eben etwas anders. Hier kann Schwarzwälder Luft geatmet werden, Gäste finden einen Ort zur Entschleunigung und Kinder haben Platz zum Toben im Freien. Die Restart-Kampagne „Ab nach Freiburg!“ der FWTM soll potenziellen Gästen hierbei auf charmante Art und Weise aufzeigen, warum diese nach Freiburg kommen sollen und wie sie auch in diesem Sommer einen „Urlaub im Süden“ verbringen können. Frei nach dem Motto „Ab in den Süden, ab nach Freiburg!“

Innerhalb der Bewerbung Freiburgs als attraktives Urlaubsziel stehen dabei vor allem die Themen Stadt & Natur, Natur & Aktiv und Entschleunigung im Vordergrund. Die Bewerbung der Restart-Kampagne erfolgt online, über Außenwerbung sowie über Printprodukte und Veröffentlichungen. Für touristische Partner gibt es außerdem die Möglichkeit, sich ebenfalls an der Kampagne zu beteiligen: So stellt die FWTM Postkarten und Samentütchen als kostenlose Give-Aways als Geschenke für die Gäste der jeweiligen Partner zur Verfügung oder bietet die Bewerbung von Reisearrangements und Angeboten der touristischen Partner an. Auf der Website www.freiburgtourismus-partnerportal.de finden diese hierfür alle nötigen Informationen sowie Kampagnen-Layouts zur Bewerbung der Restart-Kampagne zum Download. An einer Beteiligung Interessierte können sich bei FWTM-Projektleiterin Hanna Joos (hanna.joos@fwtm.de) melden.
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