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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Freiburg: Spielplatz an der Wiechertstraße aufwändig saniert
Kletterkugel, Trampoline, mehr Natur und Treffpunkt der Generationen
Investition von 145.000 Euro – Förderung von Bund und Land

Der Spielplatz in der Wiechertstraße wurde aufwändig und grundlegend saniert. Der mehr als 40 Jahre alte Spielplatz ist jetzt, nach rund sieben Wochen Bauzeit, wieder mit zeitgemäßen Spielgeräten ausgestattet. Da es in der Umgebung bereits mehrere Angebote für jüngere Kinder gibt, wurden hier mehr Anreize für eher ältere Kinder aufgebaut. Doch auch das Thema generationsübergreifende Kommunikation wird hier weiter unterstützt.

Die alte Kletteranlage (ein sogenanntes Kletteroktogon) wurde durch eine gestalterisch ähnliche, jedoch deutlich modernere und vielfältigere Kletterkugel ersetzt. Gebogene Rohre aus Edelstahl dienen künftig zusätzlich als Geländer-Rutschen. Zwischenpodeste aus Gummimatten bieten zudem Ruhepunkte im Seilwirrwar und bringen zusätzliche Anreize. Eine Gruppe aus drei kleinen Trampolinen bietet neue, gemeinsam nutzbare, Bewegungsmöglichkeit für alle Altersklassen. Im Zentrum der Fläche wird ein gepflasterter Bereich, der für den angrenzenden Wohnblock als Feuerwehrzufahrt dient, auch künftig für verschiedene Nutzungen befestigt bleiben.

Auf dem 380 Quadratmeter großen Spielplatz wurde aber viel Fläche entsiegelt und ökologisch aufgewertet, die vorhandenen Bäume wurden nach Möglichkeit erhalten. Baumscheiben wurden vergrößert, um den Bäumen bessere Bedingungen zu bieten. Außerdem werden hier insektenfreundliche Pflanzen wachsen. Stolperstellen an den angrenzenden Fußwegen wurden beseitigt. Zukünftig laden zwei Bänke alle Generationen ein, sich an dem Platz aufzuhalten. Ergänzend gibt es mehrere lange Sitzbalken aus Holz, die Steinkanten an den vorhandenen Hochbeeten entschärfen.

Vor dem Umbau gab es ein intensives Beteiligungsverfahren, dabei haben sich die Menschen dafür ausgesprochen, die gestalterische Grundrichtung des Spielplatzes beizubehalten, die Angebote jedoch zeitgemäß anzupassen und zu ergänzen. Der Umbau hat rund 145.000 Euro gekostet, fast 70.000 Euro kamen von Bund und Land. Im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms „Investitionspakts Soziale Integration im Quartier“ wurde unter anderem der Betzenhauser Torplatz saniert. Auch der Spielplatz Wiechertstraße ist Teil des Sanierungsgebiets. Es könnten sogar noch mehr Fördermittel fließen, ein Aufstockungsantrag ist gestellt, aber noch nicht entschieden.

Große und Kleine Freiburgerinnen und Freiburger können sich jetzt auf den neu gestalteten Spielplatz freuen. Auf eine sonst übliche Einweihung mit Spielplatzparty muss wegen der aktuellen Corona-Lage aber leider verzichtet werden.
 
 

 
FR: Ab 1. Januar 2022 gilt neue Corona-Verordnung des Landes in den Alarmstufen
3G-Regelung gilt in städtischen Verwaltungsgebäuden - Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Test gestattet
Ausnahmen sind die Abholung und Rückgabe von Unterlagen in allen Ämtern sowie in begründeten Not- und Härtefällen

Ab 1. Januar 2022 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes. In den Alarmstufen gilt dann die 3G-Regel in allen städtischen Verwaltungsgebäuden.

Ab diesem Zeitpunkt müssen nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher einen Antigen- oder PCR-Test vorlegen, um die Verwaltungsgebäude betreten zu können.

Es gibt Ausnahmen: So können Unterlagen in allen Ämtern abgeholt oder zurückgegeben werden. Zudem gilt eine Ausnahme bei Einzelfällen, wenn eine Person nicht in der Lage ist, eine Testung durchzuführen, jedoch ein persönliches Gespräch notwendig ist oder bei begründeten Not- und Härtefällen, wie beispielsweise einer akuten finanziellen Notlage.

Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail erledigen. Eine Terminvereinbarung telefonisch oder online wird empfohlen.
 
 

 
Freiburg: Neues zum Zweckentfremdungsverbot
Ferienwohnungen können jetzt beim Baurechtsamt unter www.freiburg.de/ferienwohnung registriert werden

Ab 1. Januar 2022 dürfen Ferienwohnungen nur dann angeboten und vermietet werden, wenn sie registriert sind

Ab sofort können Freiburger Ferienwohnungen beim Baurechtsamt unter www.freiburg.de/ferienwohnung registriert werden. Aufgrund einer Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes des Landes hatte der Gemeinderat der Stadt Freiburg die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen bereits im vergangenen Sommer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Ferienwohnungen nur dann angeboten und vermietet werden, wenn diese registriert sind und die Registrierungsnummer mit angeben wird.

Im Baurechtsamt hat die Zweckentfremdungsstelle die Möglichkeiten dafür geschaffen, dass eine Registrierung nun online über das Internetportal Service BW erfolgen kann. Dieser Entwicklungsprozess wurde durch das Amt Digitales und IT unterstützt. Die Registrierung ist kostenlos und ab sofort möglich.

Holger Ratzel, Leiter des städtischen Baurechtsamtes, erhofft sich von der Einführung der Registrierungspflicht eine höhere Transparenz und ein effektiveres Vorgehen bezüglich zweckentfremdeter Wohnungen: „Die Registrierungspflicht ist ein wichtiges Mittel, um das illegale Anbieten von Ferienwohnungen zu erschweren und weniger attraktiv zu machen. Gleichzeitig steigen wir mit der Registrierung in eine digitale Verfahrensbearbeitung ein.“

Auch Sabine Recker als Leiterin des Referates für bezahlbaren Wohnraum begrüßt die neue Registrierungspflicht: „Die dahingehende Änderung des Zweckentfremdungsrechtes und der Satzung ist ein toller Erfolg für die Stadt Freiburg, für den sich alle gemeinsam stark gemacht haben. Künftig werden es Illegale schwerer haben, sich in der Anonymität des Internets zu verstecken.“

Weitere Informationen zur Registrierungspflicht sind auf der städtischen Homepage unter www.freiburg.de/ferienwohnung oder über telefonisch über das Beratungszentrum Bauen, 201-4390, erhältlich.
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Freiburg: Was, wann, wo, wer, wieviel?
Die Neuauflage des Stadtbezirksatlas 2021 liefert Zahlen und Fakten von Altstadt-Mitte bis Vauban

In welchen Altersgruppen werden die einzelnen Stadtbezirke in den kommenden zehn Jahren Einwohnerinnen und Einwohner dazugewinnen? Wo wohnen die Menschen am ehesten im Wohneigentum? Wie hoch ist die Mietbelastung? Wo ist die Luftqualität am besten? Wo ist die Versorgung mit Kneipen und Restaurants besonders gut? Wo ist der Anteil der Alleinerziehenden überdurchschnittlich? Wo werden Wege am ehesten zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt? Wo sind die Hochburgen der Parteien?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Stadtbezirksatlas 2021, den das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement neu aufgelegt hat. Freiburg hat 42 Stadtbezirke, von Altstadt-Mitte bis Vauban. Im Atlas werden sie in Luftbildern vorgestellt, anhand von 50 Indikatoren zu den Themen Bevölkerung, Wohnen, Wohnumfeld, Soziales, Verkehr und Wahlen verglichen und durch weitere statistische Kennwerte charakterisiert.

Der Atlas umfasst 274 Seiten und liegt zum kostenlosen Download unter www.freiburg.de/statistischeveroeffentlichungen bereit. Hier kann auch eine gedruckte Ausgabe vorbestellt werden; sie erscheint Ende Januar und kostet 15 Euro.
Zusätzlich wartet unter www.freiburg.de/fritz-dashboards ein interaktives Dashboard mit den 50 Stadtbezirksindikatoren darauf, interessierten Nutzerinnen und Nutzern die Freiburger Stadtbezirke spielerisch näher zu bringen.
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Freiburg: Öffnungszeiten Mundenhof und Forstamt
Sofern es keine Änderungen aufgrund der Pandemie gibt, ist der Mundenhof auch über die Feiertage geöffnet und kann besucht werden. Es gelten die jeweils gültigen Zugangsbeschränkungen der Corona-Verordnung. Aktuell ist ein Zugang nur mit 2G+ zulässig.

Die Verwaltung des Mundenhofs ist von Freitag, 24. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 2. Januar, geschlossen. Für Notfälle ist ein Bereitschaftsdienst unter Tel. 0171/9741197 eingerichtet.

Das Forstamt bleibt von Freitag, 24. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 9. Januar, geschlossen. Für Notfälle und Wildunfälle ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet (Tel. 0175/9322476). Ab Montag, 10. Januar, ist es wieder regulär geöffnet.
 
 

Bankschließfächer: Hohe Nachfrage und große Preisunterschiede
EMS Wert­einlagerung (c) Stiftung Warentest
 
Bankschließfächer: Hohe Nachfrage und große Preisunterschiede
Wer Schmuck, Dokumente oder andere Wertgegenstände sicher in einem Schließfach verwahren will, sollte Preise vergleichen und den Versicherungsschutz prüfen. Für ein Fach in DIN-A4-Größe ermittelte Finanztest eine Jahresmiete zwischen 31 und 416 Euro. In Test waren 40 Kreditinstitute und 12 alternative Anbieter. Letztere sind grundsätzlich hochpreisiger.

Filialschließungen bei Banken und Sparkassen sowie die Einführung von Negativzinsen für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten lassen die Nachfrage nach Schließfächern in die Höhe schnellen. Das macht den Markt attraktiv für neue Anbieter. Anders als bei vielen Banken muss man bei ihnen kein Kunde sein, allerdings sind ihre Preise auch bis zu viermal höher als bei Kreditinstituten.

Nur 16 von 40 Banken im Test vermieten ihre Schließfächer auch an Nichtkunden, bei sieben zahlen diese Kunden dann aber deutlich mehr. Den geringsten Jahrespreis verlangt die Volksbank Köln Bonn mit 31 Euro, am teuersten ist die Sparda-Bank Südwest mit 120 Euro.

Beim teuersten alternativen Anbieter EMS Werteinlagerung zahlen Kunden für das Vergleichsfach bis zu 416 Euro plus Einrichtungsgebühr. Mit hohen Sicherheitsvorkehrungen und der Möglichkeit zur Barzahlung – die gibt es bei Banken nicht – wollen diese Anbieter bei den Kunden punkten.

Finanztest rät, vor Abschluss des Mietvertrags in jedem Fall auf die Versicherungsbedingungen zu achten. So sind bei manchen Banken Elementarschäden nicht versichert oder im Mietpreis ist keine oder nur eine geringe Versicherungssumme enthalten.

Der Test Bankschließfächer erscheint auf test.de am 17.12.2021 unter www.test.de/bankschliessfach sowie in Finanztest 2/2022 am 19. Januar 2022.
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Bus- und Straßenbahnverkehre der Freiburger Verkehrs AG an den Feiertagen
An Heilig Abend und Silvester bietet die folgendes Fahrplanangebot an.

Heilig Abend
An Heilig Abend gilt auf allen Linien der Freiburger Verkehrs AG (VAG) der Samstagsfahrplan, wobei die Stadtbahnlinien von 15 Uhr an im 15-Minuten-Takt einen direkten Anschluss am Bertoldsbrunnen haben. Ab 19 Uhr verkehren die Stadtbahnlinien im 30-Minuten-Betrieb.
Die Buslinien fahren ab etwa 15 Uhr im 30-Minuten-Takt. Die Abfahrtszeiten sind an die veränderten Ankunftszeiten der Straßenbahnlinien angepasst.
Die Buslinie 21 startet an er Dorfstraße das letzte Mal Richtung Horben um 19.53; die letzte Rückfahrt von Horben fährt um 20.19 Uhr los.
Die Buslinie 22 startet an Heilig Abend von der Bissierstraße letztmals um 14.49 Uhr und von Zähringen um 16.11 Uhr.
Letzte Abfahrt der Buslinie 34 ab der Munzinger Straße ist um 115.57 und letzte Rückfahrt vom Keidelbad um 16,12 Uhr.

Silvester
An Silvester gilt auf allen Linien der VAG bis um 15 Uhr der Samstagsfahrplan.
Die Stadtbahnlinien verkehren von 15 Uhr an im 15-Minuten-Takt mit direkten Anschluss am Bertoldsbrunnen. Ab 23.30 Uhr wird in den 30-Minuten-Takt gewechselt, der bis um 4.30 Uhr weitergefahren wird.
An Silvester fahren die Buslinien 10,11,14, 15, 17, 18, 27, 32, 33 und 36 ab 15 Uhr im 30-Minuten Takt und ab 0.30 Uhr alle 60 Minuten.
 
 

 
Freiburg bedroht Trinkwasser für Umkirch unter gepl. Neubaustadtteil Dietenbach
ECOtrinova e.V. zum aktuellen Konflikt zwischen Umkirch und Freiburg um die Erdaushubdeponie, der heute im Gemeinderat Umkirch auf der Tagesordnung steht.

Freiburg und Umkirch, 20.12.21. Die Stadt Freiburg bedroht unter dem geplanten Neubaustadtteil Dietenbach befindliches Grundwasser, das Trinkwasser für Umkirch wird. Das folgert der gemeinnützige Verein ECOtrinova e.V. als Einwender und Widerspruchsführer gegen das „Erdaushubzwischenlager“ Dietenbach. Ein aktueller Grund ist, dass laut Pressebericht bereits Mitte Dezember Erdaushub angeliefert wurde. Die im Herbst von ECOtrinova, der Gemeinde Umkirch und anderen erhobenen ausführlichen Widersprüche gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, also das Einbringen von Deponiegut, sind aber vom Regierungspräsidium noch nicht beschieden. Das Lager zählt anders als die Stadt meinte, als Deponie und unterliegt somit der Deponieverordnung.

Vorsitzender Dr. Georg Löser ist sehr erstaunt, dass die Stadt sich über fehlenden Bescheid hinwegsetzt und schon deponiert und hofft, dass Klageberechtigte das Vorgehen der Stadt stoppen, wenn das Regierungspräsidium das Grundwasser unzureichend schützt. Handhabe dazu bietet das Strafgesetzbuch laut wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages (22.5.2019 WD 8 - 3000 - 057/19). Unter Strafe gestellt ist danach jede nachteilige Veränderung der Wasserqualität, auch wenn sie erst schrittweise erheblich wird.

ECOtrinova hat große Sorge um die Qualität des Grundwassers unter Dietenbach, das bekanntlich in Richtung Umkircher Trinkwasserbrunnen fließt. Die Deponie hat schwere Probleme mit dem von der Stadt wesentlich zu niedrig angesetzten Grundwasserstand. Schon die Freiburger Baugenehmigung für die Deponie erfolgte auf Basis falscher, zu niedriger Grundwasserhochstand-Gleichenlinien. Nach dem erfolgten Abtragen des Mutterbodens und des kulturfähigen Unterbodens ist die Deckschicht über dem Grundwasser nun verbreitet zu dünn, um Deponiegut der Klasse Z1.1. einbringen zu dürfen. Diese Klasse darf z.B. Gleisschotter und andere belastete Materialien enthalten. Laut Daten des Landesamts für Geologie und Rohstoffe ist die Schutzfunktion des Bodens im Bereich der Deponie sowieso sehr gering, d.h. für eine solche Deponie ungeeignet. Die Deponie ist nach Einschätzung von ECOtrinova auch deswegen nicht genehmigungsfähig.

Zudem erstaunt sehr, dass die Stadt nur alle 500 Tonnen, also etwa jeden 20. bis 25. LKW stichprobenweise prüfen will – die berühmte Nadel im Heuhaufen. Im Deponiegut enthaltene radioaktive Bodenabfälle etwa aus alter Uhrenindustrie oder Bergbau könnten unentdeckt bleiben.

Im südwestlichen Teil des geplanten Stadtteils, der laut Landesamt bisher praktisch unbelastet ist, aber laut Stadt vor dem Bebauen auch stark aufgeschüttet würde, darf, so ECOtrinova, kein Material der Klasse Z1.1 ausgebracht werden, höchstens sauberes Material Z0 oder Z0*. Eine Unterscheidung Z0 und Z0* von Z1.1 ist bei der Deponie bisher nicht vorgesehen, ein Konzeptionsfehler.

Als weiteres schweres Foulspiel wertet ECOtrinova das angedrohte Vorgehen der Stadt gegen das vom Landkreis fertig geplante Grundwasserschutzgebiet unter Dietenbach für Umkircher Trinkwasser. Die Stadt will es mit Klage bekämpfen, wenn Umkirch sich gegen die drohende Verschmutzung seines Trinkwassers durch unsauberen Erdaushub wehrt. Die Stadt will zudem pauschal Befreiungen, wenn sie für den Neubaustadtteil ins geschützte Grundwasser eingreift.

Unannehmbar ist zudem, dass die Stadt fürs umstrittene Energiekonzept Dietenbach sehr stark ins Grund- bzw. Trinkwasser eingreifen will. Täglich würden je nach Konzept bis zu 24.000 bzw. bis zu 48.000 Kubikmeter (Tonnen) Grundwasser mittels 28 Förderbrunnen entfernt und rund 500 Meter westlich wieder eingespeist. Das führt lokal zu sehr starken Grundwasserabsenkungen. Ein Gutachten zur Bewertung ist anscheinend noch nicht veröffentlicht.
 
 



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