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Verschiedenes
| | | Freiburg: Der neue amtliche Stadtplan 2022/23 ist erschienen | Der neue amtliche Stadtplan für die Stadt Freiburg ist ab sofort für 5 Euro im örtlichen Handel erhältlich. Das städtische Vermessungsamt hat die Ausgabe 2022/23 neu aufgelegt, farblich überarbeitet und moderner gestaltet. Zuletzt war er 2019 aktualisiert worden. Bürgermeister Stefan Breiter betont: „Auch im digitalen Zeitalter ist ein klassischer Stadtplan für viele Touristen und Interessierte ein wichtiger Begleiter, um sich zu orientieren und unsere sehenswürdige und liebenswerte Stadt zu erkunden.“
Der amtliche Stadtplan verfügt über ein Verzeichnis aller offiziell benannten Straßen, Wege, Brücken und Stege in Freiburg. Er entspricht weiterhin dem Maßstab 1:15.000, beinhaltet auch wieder einen detaillierten Innenstadtplan (Maßstab 1:7.500) und eine Karte für den Bereich des Schauinslands (Maßstab 1:25.000).
Der Plan ist an folgenden Verkaufsstellen erhältlich: Tourist-Information und Bürgerberatung im Innenstadtrathaus (Rathausplatz 2-4), Bürgerservice im Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12), Servicestelle des Vermessungsamtes (Berliner Allee 1), in den Ortsverwaltungen und auch im Freiburger Buchhandel.
Auf Anfrage ist der Stadtplan auch in ungefalteter Form (plano, 5 Euro) oder laminiert (35 Euro) erhältlich. Hierzu und zu weiteren kartographischen Daten und Plänen informiert das Vermessungsamt (Tel. 0761/201-4207, geodatenvertrieb@stadt.freiburg.de). Bestellungen können hier direkt aufgegeben werden.
Trotz größter Sorgfalt lässt sich nicht garantieren, dass alle Daten richtig und vollständig sind. Daher nimmt das Vermessungsamt gerne Anregungen, Fehlermitteilungen, Kritik und Lob entgegen, um den Stadtplan weiter zu verbessern und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. | | | | |
| | | | Groß-Thema Sportachse-Ost und Nachnutzung Dreisamstadion | Stadt möchte Mietvertrag mit dem Sportclub bis zum Juni 2033 verlängern und weitere Entwicklung der Sportachse fördern
Sportbürgermeister Stefan Breiter: „Jetzt geht es darum, die vorhandenen Flächen optimaler zu nutzen, um eine größere Öffnung für den Breitensport zu ermöglichen“
Das Mietverhältnis zwischen der Stadt Freiburg und dem Sportclub Freiburg (SCF) für das Dreisamstadion an der Schwarzwaldstraße soll um zehn Jahre verlängert werden, mit einseitiger Verlängerungsoption für den SCF um maximal zwei Mal fünf Jahre. Diese Linie schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung am 6. Dezember vor. Zugleich ist der Mietvertrag ein Baustein im Groß-Thema Sportachse-Ost, wie Sportbürgermeister Stefan Breiter hervorhebt:
„Die sportliche Weiterentwicklung im Freiburger Osten hat ein sehr großes Potential für die dort angesiedelten Institutionen und Vereine. Mit der Nachnutzung des Dreisamstadions legen wir einen großen Baustein für das Areal der Sportachse. Die bereits beschlossene Umsetzung des Vorhabens „FT-Sportparks“ und die Perspektive für die Weiterentwicklung beim PTSV Jahn mit dem Konzept „Jahn 2032“ sind weitere entscheidende Bausteine. Jetzt geht es darum, die vorhandenen Flächen noch optimaler zu nutzen, um den großen Bedarfen gerecht zu werden und eine größere Öffnung des ganzen Areals für die Öffentlichkeit und den Breitensport zu ermöglichen.“
Breiter betont, dass sich die Sportachse Ost, auch dank finanzieller Unterstützung der Stadt für die Vorhaben der FT von 1844, weiterentwickeln und zu weiteren Sportangeboten führen werde. „Hier haben wir ein einmaliges und zu erhaltendes Sport- und Bewegungsband für die Freiburger Bevölkerung. Das Dreisamstadion ist ein Teil davon, hat aber aufgrund seiner Funktion als Spielstätte für den Profisport eine Sonderfunktion.“ Durch Vertrag vom 23.02.2011 und drei Nachtragsverträge hatte die Stadt „ihr“ Stadion bis zum 30. Juni 2023 an den SC vermietet. Nun soll das langfristig geschehen, damit der SC dort seine Frauen- und Mädchenfußballmannschaften und die Abteilung „Gesellschaftliches Engagement“ (GE) weiterentwickeln kann.
Seit der Eröffnung des Europa-Park-Stadions im Oktober 2021 finden Training und Spiele der ersten Herrenmannschaft am neuen Standort statt. Die Mannschaften Frauen I und Herren II trainieren und spielen dagegen im Dreisamstadion. Nach Abschluss eines langfristigen Mietvertrags sollen auch die Mädchenteams des SCF, die aktuell bei Blau-Weiß Wiehre trainieren, an die Dreisam ziehen.
Neben dem SCF hatten auch die umliegenden Breitensportvereine Bedarfe für die Nutzung von Trainingsflächen auf dem Gelände des Dreisamstadions angemeldet. Dazu fanden Gespräche mit der Stadt und dem SCF statt. Grundlage der künftigen Nutzungsabsichten für das Dreisamstadion ist das Nachnutzungskonzept des SC Freiburg vom Februar 2022; demnach will der SCF das Areal insbesondere für die Frauen- und Mädchenabteilung, das GE und den Aufbau eines Kinder- und Jugendkompetenzzentrums nutzen, das auch dem Breitensport, dem Ausbau der „Sport-Quartiere Freiburg“ und der Sportstadt Freiburg zu Gute kommt. Ziel ist, dass alle Kinder gleichermaßen Zugang zu Sport- und Bewegungsangeboten haben.
Zudem plant der SCF den Rückbau der Freianlagen, den Neubau eines Kunstrasenplatzes samt Rasenheizung und Flutlichtanlage, die Neuanlage eines Naturrasenplatzes samt Flutlicht, den Umbau der Osttribüne zur Parkfläche und den Umbau der Kabinen und Nachwuchsräume. Das Investitionsvolumen liegt nach Berechnung des SCF bei 6,5 Millionen Euro; dafür wird er keine städtischen Zuschüsse beantragen.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat umfasst der neue Mietvertrag alle bisher an den SCF vermieteten Flächen und wird über zehn Jahre fest geschlossen. Danach erhält der SCF eingeschränkt einseitig das Recht auf zwei Optionen jeweils mit einer Verlängerung um fünf Jahre auf insgesamt 15 bzw. 20 Jahre. Die Stadt kann die Optionen aber bei städtebaulichem Bedarf versagen, wenn eine konkretisierte Planung (z.B. Rahmenplan) vorliegt und sie den Ersatzflächenbedarf des SCF berücksichtigt. Sobald sie die Flächen in Anspruch nimmt, müsste die Stadt den SCF für die aufzugebenden, von ihm geschaffenen Sportanlagen entschädigen.
Je nach der weiteren Entwicklung im Frauen- und Mädchenfußball sollen zwischen dem SCF, dem PTSV Jahn und der FT von 1844 jährlich Gespräche über eine Nutzung von Trainingsflächen des Dreisamstadions durch den Breitensport stattfinden. Die letzte Entscheidung liegt beim SCF. Eine Festlegung über mehrere Jahre ist aufgrund der nicht absehbaren Entwicklungen im Frauenfußball und der geplanten Investitionen nicht möglich.
In den vergangenen Monaten fanden mehrere Gespräche zwischen Sportdezernat, dem SCF und den Breitensportvereinen statt. Sie ergaben, dass eine Vereinbarung mit verbindlichen Trainingszeiten für PTSV und FT nicht mit dem Betriebskonzept des SCF in Einklang zu bringen wäre. Die Vereine haben die Verwaltung darüber informiert, dass diese Regelung zu keiner Entlastung hinsichtlich der angemeldeten Bedarfe führe. Da PTSV und FT keine Zusage für definierte Nutzungszeiten erhielten noch Planungssicherheit für die Zukunft hätten, sei davon auszugehen, dass dies ihre nachhaltige Entwicklung bei Outdoor-Sportarten behindere. Im Gegensatz zum SCF halten PTSV und FT es für möglich, nach dem Rückbau der Nordtribühne an ihrer Stelle eine weitere Trainingsfläche zu schaffen. Alle drei Vereine sind sich einig, dass auch die bessere Nutzung bisher nicht vollumfänglich genutzter Sportflächen an der Sportachse Ost oder der Bau eines zusätzlichen Trainingsplatzes nördlich der Dreisam die schwierige Situation lösen würden. Auch die stärkere Nutzung des Ökosportplatzes der Universität könnte Entlastung bringen.
Der Mietzins beträgt für den Gesamtkomplex Stadion (Tribünen, Verwaltungsgebäude, Spielfeld, einschließlich TV Compound, unmittelbare Zugangsflächen) 6 Prozent aus einem Bodenwert von 155 Euro pro Quadratmeter. Für unbebaute Trainingsflächen und Begleitflächen wird der regelmäßige Bodenwert für Sportflächen von 16,50 Euro/qm mit einer Verzinsung von ebenfalls 6% angesetzt, und zwar unabhängig von der Art der Nutzung (Amateur, Profi, GE). Anders als wenn Amateurvereine Sportflächen nutzen, erhält der SCF keine Zuschüsse für die Miete. Angesetzt wird der übliche Zinssatz von 6% für Gewerbeflächen, nicht der reduzierte Zinssatz von 4% für Sportflächen. Damit wird der SCF jährlich insgesamt 255.000 bis 265.000 Euro (netto) Miete entrichten.
Nach Ende des Mietvertrages gehen die durch den SCF neu zu errichtenden Anlagen in das Eigentum der Stadt Freiburg über. Für ihre Entschädigung bei Auslaufen des Vertrages wird ein 20jähriger einheitlicher Abschreibungszeitraum zugrunde gelegt. Nach 20 Jahren gelten die Anlagen als abgeschrieben. Der SCF verpflichtet sich, die Anlagen binnen fünf Jahren zu realisieren.
Die Stadt behält sich, mit Blick auf die Planungen zur Sportachse Ost, ein Sonderkündigungsrecht (während der Laufzeit des Mietvertrages) für die Osttribüne und deren Rückbau vor. SCF und Stadt streben eine bestmögliche Ausnutzung der Dächer zum Betrieb von PV-Anlagen an, ggf. auch als Repowering (Erneuerung) der bestehenden Anlage auf der Südtribüne.
Das Namensrecht soll wie beim bisherigen Mietvertrag beim SCF liegen. Es unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt durch den Gemeinderat. Sollte der SCF durch die Vermarktung des Namensrechts Einnahmen generieren, sollen sie in die Förderung des Breitensports und den Bereich GE fließen. Eine Änderung des Namens „Dreisamstadion“ ist vom SCF derzeit nicht beabsichtigt.
In ihrer Vorlage für den Gemeinderat empfiehlt die Verwaltung die Fortsetzung des Mietverhältnisses Dreisamstadion mit dem SCF, um den Frauenfußball und die Nachwuchsarbeit im Mädchenfußball maßgeblich zu stärken – zugleich sollen die anerkennenswerten Interessen der benachbarten Breitensportvereine im Rahmen der Sportachse Ost fortentwickelt werden.
Die Sportachse Ost ist ein einmaliges Sport- und Bewegungsband, dessen Gelände seit vielen Jahrzehnten von den dort ansässigen Vereinen, der Sportuniversität, dem Olympiastützpunkt und dem Südbadischen Fußballverband gestaltet wird. Die Stadt Freiburg will diesen einmaligen Bewegungsraum erhalten und optimieren, damit möglichst viele Menschen daran teilhaben können.
Der Großteil der Flächen auf der Sportachse Ost ist an Sportvereine vermietet. Die Freiburger Turnerschaft von 1844 (6.389 Mitglieder, alle aus Freiburg) hat 27.750 qm gemietet. Der PTSV Jahn Freiburg (2.223 Mitglieder, davon 2.111 aus Freiburg) hat 35.600 qm gemietet. Beim Freiburger Tennis-Club (818 Mitglieder, davon 709 aus Freiburg) sind es 14.240 qm, und beim SC Freiburg (40.000 Mitglieder, davon 6200 aus Freiburg) sind es 53.000 qm.
Im Juni und Oktober 2022 kamen alle Akteurinnen und Akteure der Sportachse Ost unter Leitung des Sportdezernates zusammen. Dabei ging es um aktuelle Entwicklungen auf der Sportachse, die Nachnutzung des Dreisamstadions, um Ideen für die Stärkung von Kooperationen zwischen den Vereinen und die stärkere Öffnung der gesamten Sportachse Ost nach außen. Alle Beteiligten waren sich einig im Wunsch nach Weiterentwicklung der Sportachse Ost aus sportfachlicher und städtebaulicher Perspektive. Mehrere aktuelle Entwicklungen deuten bereits in diese Richtung:
Der PTSV Jahn Freiburg plant ein inklusives und ökologisches Konzept zur Weiterentwicklung des Vereinsgeländes („Jahn 2032“.) Der Bau einer neuen Sporthalle als Ersatz für die abgängige Karl-Burg-Halle wurde in der Mitgliederversammlung im Juli 2022 beschlossen. Entsprechende Mittel wurden beim Sportreferat für den Doppelhaushalt 2023/2024 beantragt und werden dort beraten. Das Gesamtvolumen beträgt 13,7 Millionen Euro, davon 11,6 Millionen für den Neubau der Halle. Außerdem steht auf dem Vereinsgelände der Bau einer Tennishalle, die Umwandlung des Tennen- in einen kleinen Kunstrasenplatz, die Anlage eines Multifunktionsfeldes und eines japanischen Dojos an.
Die Freiburger Turnerschaft von 1844 plant in ihrem Konzept „FT-Sportpark“ umfangreiche Sanierungen, Optimierungen und Weiterentwicklungen bei Gebäuden und Freiflächen des Vereins. Der Sportpark soll auch für Nicht-Mitglieder stärker nutzbar werden. Ab dem DHH 2023/2024 bezuschusst die Stadt Freiburg das Konzept mit insgesamt 9 Millionen Euro. Darüber hinaus plant die FT den Bau eines Sportkindergartens auf zwei der neun Tennisplätze, die von der Universität angemietet sind. Aktuell ist er in Containern auf dem Parkplatz der FT untergebracht. Die Stadt unterstützt diese Pläne.
Der Tennisclub Freiburg will vorrangig die Hallenkapazitäten und damit seine Trainings- und Spielmöglichkeiten in Wintermonaten erhöhen, aber auch andere Rückschlagsportarten anbieten, z.B. Padel (dabei spielen auf einem tennisähnlichen Feld vier Personen über ein Netz bzw. über die Banden). Auf zwei brachliegenden kleineren Flächen sollen Courts mit und ohne Überdachung entstehen, sowie ein ganzjährig nutzbarer Multifunktionsplatz.
Alle Maßnahmen der genannten Vereine und auch des SC Freiburg tragen dazu bei, die Vereinsgelände besser auszulasten, leerstehende Kleinflächen zu nutzen und die Angebote des Vereins attraktiver zu machen. Über die Verwendung ökologischer Baumaterialien und die Umrüstung auf regenerative Energien wollen die Vereine ihren Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität leisten.
Im Gegensatz zu Vereinsanlagen ist das Gelände des Sportinstituts (IfSS) der Universität Freiburg in Landeseigentum. Es wird für Lehre, Trainingszwecke un den Hochschulsport genutzt. Die Universität plant aktuell keine baulichen Änderungen und will die Nutzung ihrer Sportflächen beibehalten. Unbefriedigend für die Universität wie auch für die Stadt ist der Zustand der Westtribüne des Unistadions und der darunter liegenden Parkgarage; beides kann seit vielen Jahren nicht nutzbar. In Gesprächen mit der Universität ging es zudem auch um den Ökosportplatz der Universität, der pro Woche nur rund sechs Stunden genutzt wird. Eine stärkere Belegung würde zur Entlastung der Flächenproblematik an der Sportachse Ost beitragen; sie wird nun geprüft, wie auch Möglichkeiten der Umgestaltung oder Reaktivierung der brach liegenden Westtribüne.
Um die Sportachse Ost weiterzuentwickeln, für die Bevölkerung zu öffnen und die Flächen optimal zu gestalten, sind einige Prüfaufträge zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes notwendig. In den nächsten Jahren relevant werden voraussichtlich fünf davon: die baurechtliche Prüfung und ggf. Genehmigung des Dreisamstadions z. B. bei Umbau/Rückbau von Tribünen oder beim Bau des Kunstrasenplatzes; ein Lärmgutachten bei Umbaumaßnahmen; die Anlage eines durchgängigen Bewegungsbandes (Laufparcours) über die gesamte Sportachse Ost; die Prüfung der Stellplätze auf der gesamten Sportachse (mögliche Bündelung) und ggf. Einbindung in ein Mobilitätskonzept. Zu prüfen ist auch der Rückbau der Osttribüne im Dreisamstadion. Der SCF hat keinen Bedarf für diese Fläche. Denkbar wäre die Anlage von Sportflächen für die umliegenden Breitensportvereine, Ersatzflächen für die Tennisanlage der Universität oder der Bau einer Halle. | | | | |
| | | | Freiburg hilft Partnerstadt in der Ukraine | Anschaffung von vier großen Generatoren zur Notstromversorgung der Bevölkerung von Freiburgs Partnerstadt Lviv
Förderzusage des Bundes über 1,1 Millionen deckt die Kosten ab
Auch Freiburgs Partnerstadt Lviv (Lemberg) ist zunehmend von den Folgen des Krieges betroffen. Um die Stromversorgung der dortigen Bevölkerung zu unterstützen, hat die Stadt Freiburg bei der Bundesregierung um Fördermittel nachgefragt. Jetzt kam die gute Nachricht aus Berlin: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die Finanzierung von Generatoren zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung in Lviv zugesagt.
Der jetzt eingetroffene Zuwendungsbescheid umfasst rund 1,1 Millionen Euro, das entspricht der vollständigen Antragssumme. Oberbürgermeister Horn freut sich über die Zusage und erläutert: „Das ist in diesen schlimmen Zeiten mal eine richtig gute Nachricht für unsere Partnerstadt. Ich freue mich sehr, dass wir dank der großzügigen Förderung vier dringend benötigte Stromgeneratoren besorgen können, um die mich mein Lemberger Amtskollege Sadovy gebeten hatte. Unsere ukrainischen Freundinnen und Freunde werden auch weiterhin unsere Unterstützung brauchen.“
Oberbürgermeister Horn hat die Neuigkeit seinem ukrainischen Kollegen bereits am Telefon übermittelt. Die Generatoren wurden von der Freiburger Stadtverwaltung schon bestellt und sollen möglichst in den kommenden zwei Wochen auf den Weg nach Lviv gehen. | | | | |
| | | | Handyversicherung: Meist teuer und fast immer mit Haken | Eine Handyversicherung zahlt, wenn der Besitzer das Handy selbst beschädigt, etwa durch Fallenlassen. So die Theorie. In der Praxis gibt es aber zahlreiche Haken im Kleingedruckten, so dass die Versicherung oft nicht das leistet, was sich die Kunden erwarten. Die Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift Finanztest 19 Handyversicherungen untersucht und stellt übersichtlich dar, welche Versicherung wann tatsächlich leistet.
Im Kleingedruckten der Police steht, wann die Versicherung leistet – und in welcher Form. Ist ein Handy durch Sturz oder Flüssigkeitsschaden zerstört, entscheidet meist der Versicherer, ob es Geld oder ein Ersatzgerät gibt. Häufig kann das Ersatzhandy auch ein gebrauchtes Gerät sein. Oder ein anderes Handy „gleicher Art und Güte“. Gibt es statt eines Ersatzhandys Geld, bekommt Kunde oder Kundin oft schon kurz nach dem Erwerb nur noch einen Bruchteil vom Kaufpreis des zerstörten Handys. Und bei fast allen Versicherern zahlt man eine Selbstbeteiligung, wenn die Versicherung in Anspruch genommen wird.
Teuer ist eine Handyversicherung außerdem. Je teurer das Smartphone, desto teurer die Versicherungspolice. Ein 580 Euro teures Gerät für zwei Jahre zu versichern, kostet zwischen 82 und 240 Euro. Für ein 1.300-Euro teures Gerät liegen die Preise für den zweijährigen Versicherungsschutz zwischen 127 und 312 Euro.
Für alle, die ihre Handyversicherung mit einem Diebstahlschutz ergänzen wollen, wird es noch teurer – aber nicht besser. Denn die Bedingungen im Kleingedruckten, damit die Versicherung leistet, können die meisten Kunden nicht einhalten.
Fazit der Stiftung nach ihrem Test: Eine Handyversicherung hat hohes Enttäuschungspotenzial und gehört nicht zu den wichtigen Versicherungspolicen.
Der Test Handyversicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/handyversicherung. | Mehr | | | |
| | | | Baustellenbedingte Änderungen im SC Verkehr am Sonntag | Durch die baustellenbedingten Unterbrechungen der Stadtbahnlinien 1 und 3 ergeben sich Änderungen bei der Fahrt zum Heimspiel des SC Freiburg am kommenden Sonntag.
Die Stadtbahnlinie 1 verkehrt ganztägig auf ihrem Baustellenfahrweg von Littenweiler über „Bertoldsbrunnen“ und „Hauptbahnhof“ zur Haltestelle „Robert-Koch-Straße“ und weiter bis „Messe“.
Die Stadtbahnlinie 4 fährt auf ihrem regulären Linienfahrweg von Zähringen kommend über „Bertoldsbrunnen“, „Hauptbahnhof“ und „Robert-Koch-Straße“ bis „Messe“.
Zudem werden Sonderzüge auf der Strecke „Bertoldsbrunnen“ – „Hauptbahnhof“ – „Robert-Koch-Straße“ – „Messe“ eingesetzt.
Auf dem Streckenabschnitt „Bertoldsbrunnen“ – „Messe“ fährt dann alle vier Minuten ein Fahrzeug Richtung Stadion.
Zusätzlich zum Stadion-Sonderverkehr mit der Stadtbahn wird die Omnibuslinie 22 verstärkt. Der Zusatzbus fährt – zusätzlich zu den regulären Kursfahrzeugen - alle 15 Minuten im Streckenabschnitt „Bissierstraße“ – „Technische Fakultät“, als Direktverbindung ohne Zwischenhalt. Die erste Sonderfahrt vor dem Spiel startet um 14.30 Uhr an der Bissierstraße, nach dem Spiel erfolgt die erste Fahrt ab „Technische Fakultät“ um 19:38 Uhr. | | | | |
| | | | ASF sammelt Schnittgut ein | Vom 7. bis 25. November sammelt die ASF im Freiburger Stadtgebiet Schnittgut aus privaten Gärten ein. Die Gartenabfälle werden gehäckselt und kompostiert. Die Abholtermine für jede Straße sind im diesjährigen Abfallkalender, in der ASF-Abfall-App oder unter www.abfallwirtschaft-freiburg.de zu finden.
Das Strauchwerk soll am Abend vor der Abholung auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Es muss zusammengebunden sein und darf eine Länge von maximal 120 Zentimetern haben. Kurzes Schnittgut, das sich nicht bündeln lässt, kann in Kartons oder Papiersäcken bereitgestellt werden. Loses Schnittgut und Gartenabfall in Plastiksäcken wird von der ASF nicht mitgenommen. | Mehr | | | |
| | | | Freiburg: Stützmauer am Schlossbergring wird überprüft | Die Stützmauer am Schlossbergring wird ab Montag, 7. November, überprüft. Es ist aus Stand- und Verkehrssicherheitsgründen notwendig, dass eine Spezialbaufirma an der Stützwand Ankerlasten umverteilt.
In Fahrtrichtung Norden wird der Radverkehr im betroffenen Bereich auf den Kfz-Fahrstreifen umgeleitet. Als Alternativroute können Radfahrende auch die Querung am Schwabentor und anschließend die Herrenstraße nutzen. | | | | |
| | | | Freiburg: Zwei Windräder in Kappel | Verwaltungsgerichtshof weist Widerspruch einer Initiative ab und gibt der Stadt Freiburg im Verfahren zum Taubenkopf Recht
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in Sachen Windräder auf dem Taubenkopf in Freiburg-Kappel eine wichtige Etappen-Entscheidung getroffen.
Im Beschluss vom 20.10.2022 wird der Eilantrag der Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald (LANA) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage abgelehnt. Inhaltlich erkennt der VGH insbesondere gegen artenschutzrechtliche Vorgaben keine Verstöße. Außerdem sei die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds gerechtfertigt. Damit hat die Stadt Freiburg, die den Bau zweier Windräder auf dem Taubenkopf politisch befürwortet und rechtlich genehmigt hat, einen Etappensieg errungen – und der Antragsteller könnte jederzeit mit den Bauarbeiten beginnen.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (wie in diesem Fall) besitzen aber eine erhebliche Präjudizwirkung, weil der VGH auf Basis der ihm vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass er voraussichtlich auch in der Hauptsache die Genehmigung für rechtmäßig halten wird.
Freiburg setzt in Sachen Energiewende auf Erneuerbare Energie und hier besonders auch die Windkraft. Aktuell laufen auf dem Rosskopf vier Windkraft-Anlagen Enercon E-66/18.70 mit jeweils 1,8 Megawatt (MW) Nennleistung und 98 Meter Nabenhöhe; eine der vier Anlagen liegt auf Gundelfinger Gemarkung.
Auf der Holzschlägermatte laufen ebenfalls zwei Windräder Enercon E-66/18.70. Auch sie haben jeweils 1,8 MW Nennleistung und 98 m Nabenhöhe. Im August 2022 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Anlage des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit 138 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 229 m) und 4,2 MW Leistung erteilt. Die neue Anlage soll die beiden bestehenden ersetzen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Taubenkopf in Freiburg-Kappel wurde am 7. Dezember 2021 erteilt. Sie gilt für die Errichtung und den Betrieb von 2 Anlagen Enercon E-160 EP5 E2 mit jeweils 5,5 MW Leistung und 166 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 246 m). Voraussichtlich werden beide Anlagen zusammen jährliche 20 Mio Kilowattstunden (kwh) leisten. Der Stromverbrauch für einen 4-Personen-Haushalt liegt zwischen 2.500 und 5.000 kWh pro Jahr. Die Windräder auf dem Taubenkopf würden also den Stromverbrauch von 4000 bis 8000 vierköpfigen Familien oder WGs decken.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist liegen dem Regierungspräsidium Freiburg, das in der Hauptsache entscheiden muss, zwei Widersprüche von betroffenen Anwohnern und drei Widersprüche von Umweltverbänden vor. Über diese wird das Regierungspräsidium noch entscheiden. Einer der Verbände, die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald, hatte zudem einen Eilantrag beim VGH zur Wiederherstellung der aufschiebenden Bedingung nach § 80 VwGO gestellt. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. | | | | |
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