Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Drucker & Tinte HP druckt wieder mit Fremd­patronen
Im September sperrte HP seine aktuellen Officejet-Drucker per Software­update fĂŒr die Verwendung von Fremd­patronen. Die GerĂ€te akzeptierten die Patronen von Drittanbietern nicht mehr. Dies war nach Ansicht der Juristen der Stiftung Warentest allerdings grob rechts­widrig. Ein Aufschrei ging durchs Netz, HP ruderte zurĂŒck. Nun stellt die Firma eine Lösung zum Download bereit. Auf test.de lesen Verbraucher, was zu tun ist – und wie die Praxis der Drucker­hersteller rechtlich zu bewerten ist.
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CETA: Teilerfolg vor Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat ĂŒber die EilantrĂ€ge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie zum Handelsabkommens CETA entschieden. Hier die ersten Bewertungen der drei Organisationen

Karlsruhe, 13. Oktober 2016. Das Bundesverfassungsgericht hat heute ĂŒber die EilantrĂ€ge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorlĂ€ufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen:

Jörg Haas von Campact: „Das Urteil ist eine Ohrfeige fĂŒr die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung fĂŒr ĂŒber 125.000 BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun mĂŒssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die GrĂŒnen in Landesregierungen stehen beim BĂŒrger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.“

Thilo Bode, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Verbraucherorganisation foodwatch: „Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prĂŒfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die EuropĂ€ische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich ĂŒber die massiven Gefahren von CETA fĂŒr unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorlĂ€ufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens fĂŒr die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“

Roman Huber, GeschĂ€ftsfĂŒhrender Vorstand von Mehr Demokratie: „Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausfĂŒhrlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorlĂ€ufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkĂŒndigen kann. Die AusschĂŒsse mĂŒssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dĂŒrfen weniger Teile von CETA vorlĂ€ufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstĂ¶ĂŸt.“
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Freiburg: Ausbau der Kooperation zwischen IKEA und VAG
Seit vielen Jahren pflegen das Einrichtungshaus IKEA Freiburg und die Freiburger Verkehrs AG eine enge Zusammenarbeit, zum Beispiel durch das gemeinsame Angebot von kostenlosen Elekto-Pkw zur Beförderung sperriger EinkÀufe. Diese Kooperation wurde im September um einen Abfahrtsmonitor im Ausgangsbereich des Einrichtungshauses IKEA Freiburg ausgeweitet.

Dieser Abfahrtsmonitor – genannt Web Display Feed – zeigt, analog der dynamischen Haltestelleninformationsanzeiger (DFI), wie sie an vielen Haltstellen der VAG bereits zu finden sind, die Abfahrtszeiten der Omnibusse an der Haltestelle ‚IKEA‘ in Echtzeit. Die Informationen erhĂ€lt der Abfahrtsmonitor mittels Internetverbindung vom Leitrechner der VAG. Somit werden wie bei den DFI-Anzeigern auch Hinweise oder Störungsmeldungen automatisch mittels Lauftext ĂŒbernommen. Neben dem Einsatz im VAG-eigenen Kundenzentrum pluspunkt, ist das Einrichtungshaus IKEA Freiburg der erste externe Standort eines Web Display Feed der VAG in Freiburg.

Silvia Losert von IKEA Freiburg, und Oliver Benz, Unternehmensbereichsleiter Angebot und Betrieb bei der VAG, waren sich bereits zum Projektstart einig: „Der Abfahrtmonitor im Ausgangsbereich ist ein Gewinn fĂŒr die Kundinnen und Kunden, die die VAG fĂŒr Ihren Besuch des Einrichtungshauses IKEA Freiburg nutzen und ermöglicht einen zeitgesteuerten Aufbruch in Richtung Haltestelle.“
 
 

 
Freiburg: Haus in der Kirchstraße 17
Denkmalbehörden stellen nach Begehung des GebÀudes fest: Das Haus ist aufgrund von starken VerÀnderungen im Inneren kein Denkmal mehr

Überraschende Lösung im Streit um die Bemalung eines Hauses in der Konradstraße: Das Haus hat seine Denkmaleigenschaft verloren, weil es im Inneren sehr stark verĂ€ndert wurde. Dies stellten die Denkmalbehörden am Montag bei einer Begehung fest. Damit muss die EigentĂŒmerin auch die Bemalung der Ă€ußeren Hauswand nicht mehr mit den Denkmalbehörden abstimmen, sondern ist frei in der Gestaltung. Dies teilte das stĂ€dtische Baurechtsamt, in dem die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist, heute der EigentĂŒmerin mit.

Bislang war das GebĂ€ude als Kulturdenkmal inventarisiert. Daher hatte die Untere Denkmalschutzbehörde die Graffiti-Bemalung an der Außenwand zur Sicherung des Status Quo zunĂ€chst eingestellt. Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte von der Bemalung durch Meldung eines Mitarbeiters des Landesamtes fĂŒr Denkmalpflege sowie eines Nachbarn erfahren.

Die Erfassung der Kulturdenkmale fand in der Wiehre im Jahr 1982 statt. Ob ein Objekt Kulturdenkmaleigenschaft besitzt oder nicht, wurde damals auf Grundlage einer Betrachtung von außen durch das damalige Landesdenkmalamt beurteilt. Nur in wenigen AusnahmefĂ€llen besichtigte das Amt Objekte auch im Inneren. Das Doppelhaus Kirchstraße 15 und 17 wurde nur von außen begutachtet. GrundsĂ€tzlich findet eine Begehung solcher HĂ€user in dem Moment statt, wenn konkrete VerĂ€nderungen bei der Behörde beantragt werden.

Da bis letzte Woche davon ausgegangen wurde, dass das Haus unter Denkmalschutz fĂ€llt, stellte die vorgenommene Bemalung nach einer ersten EinschĂ€tzung der Fachleute eine erhebliche BeeintrĂ€chtigung des Hauses dar. Die weitergehende Untersuchung Anfang dieser Woche zeigte jedoch, dass im Rahmen zweier großer Umbauten 1968 und 1979 im Inneren sĂ€mtliche historischen OberflĂ€chen und Ausstattungen verloren gegangen sind: Treppenhaus, TĂŒren, Stuck oder TĂ€felungen wurden verĂ€ndert oder ganz beseitigt. Zudem wurden Grundrisse verĂ€ndert und Eingriffe an der Tragkonstruktion vorgenommen. Entgegen des Ă€ußeren Eindruckes fehlt es dem GebĂ€ude daher an originaler Bausubstanz sowie an Alters- und Seltenheitswert, um eine Kulturdenkmaleigenschaft begrĂŒnden zu können. Alleine die Tatsache, dass das Haus an der alten Straße zum Dorf Wiehre steht, gibt ihm keine stadtbaugeschichtliche Aussagekraft.

Da das GebĂ€ude Kirchstraße 17 auch nicht in einem Bereich liegt, in dem eine Gesamtanlagensatzung gilt, die Anforderungen an das GebĂ€udeĂ€ußere stellt, besteht nun fĂŒr die Denkmalbehörden kein Handlungsbedarf, um bei der Gestaltung Vorgaben zu machen. Aus denkmalrechtlicher Sicht kann das Graffiti daher bleiben.
 
 

 
Personelle KontinuitÀt nationalsozialistischer KrÀfte im Justizministerium
KontinuitÀt in der Verfolgung von Homosexuellen

Justizminister Maas kĂŒndigt Gesetzentwurf zur Rehabilitierung fĂŒr Oktober an

Die heute veröffentlichte „Akte Rosenburg“ belegt die personelle KontinuitĂ€t nationalsozialistischer KrĂ€fte im Bundesministerium der Justiz nach 1949. Diese trug auch zur KontinuitĂ€t der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik bei. Dazu erklĂ€rt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

"Der Bericht der wissenschaftlichen Kommission widerlegt den Mythos von der „Stunde Null“ und dem demokratischen Neuanfang nach 1945. Die personelle KontinuitĂ€t nationalsozialistischer KrĂ€fte im Bundesministerium der Justiz nach 1949 hat sich zwangslĂ€ufig auch auf die Gesetzgebung der jungen Bundesrepublik ausgewirkt, etwa auf die Aufrechterhaltung des von den Nationalsozialisten verschĂ€rften § 175. WĂ€hrend die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt fĂŒr die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR immer noch aus.

Justizminister Heiko Maas kĂŒndigte am Wochenende an, noch im Oktober einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und EntschĂ€digung der verurteilten MĂ€nner an. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrĂŒĂŸt die AnkĂŒndigung und fordert die Regierungskoalition auf, unverzĂŒglich zu handeln, sobald der Entwurf auf dem Tisch liegt. Das Gesetz muss noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden. Die frĂŒhere menschenrechtswidrige Strafverfolgung Homosexueller ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats.

Denn fĂŒr Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprĂ€gt und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverĂ€ndert geltendes Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzĂ€hliger Menschen. Allein ĂŒber 50.000 MĂ€nner wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins GefĂ€ngnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bĂŒrgerliche Existenz wurde zerstört.

Es ist höchste Zeit, dass den oft hochbetagten Opfern endlich Gerechtigkeit widerfĂ€hrt. DafĂŒr muss der Gesetzentwurf sĂ€mtliche menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von HomosexualitĂ€t bis zur endgĂŒltigen Abschaffung des § 175 im Jahr 1994 umfassen. Hier darf es kein StĂŒckwerk geben, sondern eine umfassende Lösung, die endlich Rechtsfrieden schafft und sich an den MaßstĂ€ben des EuropĂ€ischen Gerichtshofes fĂŒr Menschenrechte orientiert. Der Gerichtshof hat das Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen, wie auch das Bestehen unterschiedlicher Schutzaltersgrenze bei Homo- und HeterosexualitĂ€t als Verstoß gegen die EuropĂ€ische Menschenrechtskonvention gewertet."

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein BĂŒrgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverstĂ€ndlicher Teil gesellschaftlicher NormalitĂ€t akzeptiert und anerkannt werden.
 
 

 
Europa-Park empfÀngt deutsche Athleten
Meet the Champions − Olympics and Paralympics Night

Bereits zum neunten Mal empfĂ€ngt Deutschlands grĂ¶ĂŸter Freizeitpark an diesem Wochenende die Athleten der Olympischen und Paralympischen Spiele. Bei einer riesigen Autogrammmeile auf dem Luxemburger Platz ließen rund 70 Sportler des deutschen Teams am Samstagvormittag (8.10.) kaum einen Besucherwunsch im Europa-Park unerfĂŒllt. Bei strahlendem Sonnenschein zeigten sich die Stars aus Rio bester Laune und gaben kleinen und großen Fans Gelegenheit, sie persönlich kennenzulernen. Spannende Details lieferte zudem Moderator Jens Zimmermann, der bereits mehrfach als Stadionsprecher bei den Olympischen Spielen im Einsatz war und einige Athleten live interviewte. Im Anschluss an die Veranstaltung ging die deutsche Mannschaft im besten Freizeitpark weltweit auf Entdeckungstour. Neben der geheimnisvollen Herbstlandschaft begeisterten die Spitzensportler auch zahlreiche unheimliche Gestalten, die derzeit im Europa-Park ihr Unwesen treiben und fĂŒr schaurig-schönen Halloween-Spaß sorgen.

zum Bild oben:
Christina Schwanitz, Welt- und Europameisterin im Kugelstoßen sowie Sportlerin des Jahres 2015, zeigt ihre ganze StĂ€rke beim KĂŒrbisweitwurf / Foto: Europapark
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ÖKO-TEST Versicherungsvergleich
Das lukrative GeschÀft der DatenjÀger

Versicherungsvergleiche im Internet versprechen Verbrauchern Transparenz bei der Wahl eines Versicherungstarifs. Doch oft geht es den Betreibern der Portale nur darum, die persönlichen Daten von Interessenten einzuholen, um sie dann teuer zu verkaufen. Darauf macht das Verbrauchermagazin ÖKO-TEST in der neuen Oktober-Ausgabe aufmerksam. Auch sollte man den Ergebnissen und Ersparnisversprechen dieser Portale nicht trauen.

Im Internet locken viele Seiten mit einem kostenlosen und anonymen Versicherungsvergleich. ÖKO-TEST warnt jedoch, dass es sich oft um Schein-Vergleichsseiten handelt: Denn Verbraucher, die ihre Wunschleistungen eingeben, wie etwa eine private Krankenversicherung mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und umfassender Zahnbehandlung, bekommen keine Tarife aufgelistet, sondern landen auf einer weiteren Seite, die persönliche Daten verlangt. Dort wird zwar versichert, dass die Angaben nur fĂŒr die Vergleichserstellung verwendet werden, doch nach Absendung der Daten erhĂ€lt man die Mitteilung, dass diese an Versicherungsexperten weitergeleitet werden. Dahinter steckt ein lukratives GeschĂ€ft. Denn fĂŒr diese Leads mĂŒssen die Makler bezahlen – die Preise können schon mal zwischen 140 und 179 Euro liegen, je nach „QualitĂ€t“ der Daten. Callcenter kontaktieren teilweise die Interessenten, um die Ernsthaftigkeit der Anfragen durch spezielle Fragen zu erhĂ€rten. Auf der Handynummer, die ÖKO-TEST fĂŒr diesen Test eigens reserviert hatte, gingen im Laufe von 14 Tagen 32 solcher Anrufe ein.

Vorsicht ist auch geboten, wenn die Versicherungsmakler dann die Angebote vorlegen. So sind die Ersparnisversprechen teilweise recht abenteuerlich. Dem 58-jĂ€hrigen Kunden im Test versprachen die Makler eine Ersparnis von bis zu 2.363 Euro. ÖKO-TEST geht aber davon aus, dass sich solche BetrĂ€ge nicht realisieren lassen, weil der Testkunde einen deutlichen Alterszuschlag zahlen muss. Eine wirklich gute Beratung, so das Verbrauchermagazin, ist von den meisten Maklern nicht zu erwarten, weil diese weiterhin von hohen Abschlussprovisionen leben.

Das ÖKO-TEST-Magazin Oktober 2016 gibt es im Zeitschriftenhandel.
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FlĂŒchtlinge durch den Konsumdschungel lotsen
Das vzbv-Integrationsprojekt „Verbraucherinformationen fĂŒr FlĂŒchtlinge“

FlĂŒchtlinge in Deutschland kommen langsam im Alltag an. Hier beginnt die eigentliche Herausforderung – sowohl fĂŒr die GeflĂŒchteten, als auch fĂŒr die deutsche Gesellschaft: Integration als Langzeitprojekt fĂŒr alle. vzbv leistet mit dem Projekt „Verbraucherinformationen fĂŒr FlĂŒchtlinge“ einen wichtigen Beitrag zur Integration. Doch politischer Handlungsbedarf besteht ĂŒber dieses Projekt hinaus.
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