Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Brandstiftung zerstört Campact-Lager in Verden
Verden, 19. Januar 2018. In der Nacht zum 9. Januar hat ein Großfeuer in einer angemieteten Lagerhalle die Aktionsmaterialien der Bürgerbewegung Campact vollständig zerstört. 150 Feuerleuten gelang es, das Übergreifen der Flammen auf den benachbarten Supermarkt zu verhindern. Zuletzt musste das Dach des Lager-Gebäudes entfernt werden, um die Flammen zu bekämpfen. Einige Einsatzkräfte wurden verletzt.

Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Über mögliche Täterinnen oder Täter ist bisher nichts bekannt. Nach Schätzungen der Polizei dürfte der Schaden im fünfstelligen Bereich liegen.

In der Halle lagerten über 2.500 Aktionsmaterialien auf über 200 Quadratmetern, die Campact für Protest-Aktionen und Großdemonstrationen nutzte. Darunter vieles, das sich immer wieder in den Abendnachrichten oder auf den Titelseiten von Tageszeitungen und Online-Portalen fand: Vom Fracking-Bohrturm und Kohleschlot im Kleinformat über Chlorhuhn, übergroße Glyphosat-Flaschen und aufblasbare Kettensäge bis zu Politiker-Köpfen im Großformat. Zudem fielen auch unzählige Banner, Kostüme, Masken, Fahnen, Megafone und Werkzeug den Flammen zum Opfer.

„Ein Teil unserer Geschichte und der allergrößte Teil unserer Aktionsmaterialien ist in Flammen aufgegangen. Aber dies hält uns nicht davon ab, weiter kraftvoll für progressive Veränderung zu streiten“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführung Campact.

Das Material für die Demonstration gegen die Agrarindustrie „Wir haben es satt!“ am kommenden Samstag, 20. Januar, lagerte glücklicherweise schon in Berlin. Darunter befindet sich auch eine etwa acht Meter große tote Biene. Sie weist auf das Insektensterben hin, das im Zusammenhang mit dem Pestizid Glyphosat stehen soll, weil es Futterpflanzen der Insekten vernichtet.
 
 

 
Karlsruhe: Karlsruhes Silhouette gesamtstädtisch steuern
Planungsausschuss befürwortet die Erarbeitung eines Höhenkonzepts

Sind Hochhäuser sinnvoll und wenn ja: Wo könnten Hochpunkte gesamtstädtische Vorteile bieten? Welche Kriterien bedarf es, damit Hochhäuser zu Karlsruhe passen? Angesichts der innerstädtisch gebotenen Nachverdichtung möchte die Stadt mit einem Höhenentwicklungskonzept das Verdichtungspotenzial für die Innenentwicklung konkretisieren und das Bauen in die Höhe planerisch steuern. In nichtöffentlicher Sitzung sprach sich der Planungsausschuss am Mittwoch (17. Januar) unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Obert daher einstimmig für einen gesamtstädtischen Blick auf die verschiedenen Aspekte einer vertikalen Innenentwicklung aus. Hierzu wird die Verwaltung eine Planungsgemeinschaft beauftragen, welche das strategische Grundsatzpapier im Dialog mit der Öffentlichkeit erarbeiten soll. Der Prozess wird durch ein Expertengremium aus städtischen Fachleuten sowie externen Sachverständigen begleitet.

Welches der vier nach einem Vor-Auswahlverfahren bereits in die engere Wahl gekommenen Büros zum Zuge kommt, entscheidet im Februar das Expertengremium. Erste Ergebnisse zu Analyse und Konzeptplan werden dann in einem öffentlichen Workshop im Sommer dieses Jahres vorgestellt.

Potenzialflächen für eine höhere städtebauliche Ausnutzung aufzeigen

Das Konzept zur Stadt-Silhouette soll schon vorhandene Leitbilder und Entwicklungskonzepte unterfüttern. Denn Klimaanpassungsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Dichtekonzept und nicht zuletzt das historische Erbe der Fächerstadt legen nahe, sich in einem umfassenden Prozess mit den Aspekten einer höheren städtebaulichen Ausnutzung und Verträglichkeit auseinanderzusetzen. So enthält etwa das Räumliche Leitbild den Auftrag, ein Hochhauskonzept „zur Inszenierung der Stadteingänge“ zu erarbeiten. Auszuloten sei zudem, wie über eine hohe Bebauung ein Mehrwert für die Allgemeinheit generiert werden kann.

Die Studie soll Potenzialflächen für eine höhere städtebauliche Ausnutzung durch Aufstockung, höhere Gebäude oder Hochhäuser aufzeigen. Dabei gelte es, den Hochhausbegriff - laut baurechtlicher Definition Gebäude ab 22 Meter - für verschiedene Standorte zu präzisieren. Das Konzept soll aber auch Tabubereiche definieren. Unter anderem durch das Herunterbrechen auf Teilräume sollen wesentliche klimatische, soziale, freiraumplanerische und wirtschaftliche sowie verkehrliche Aspekte und deren Zusammenwirken veranschaulicht werden. Für die Entwicklung des strategischen Planwerks ist ein Zeitraum von rund eineinhalb Jahren vorgesehen. Der Höhenentwicklungsplan wird vom Gemeinderat als Rahmenplan beschlossen und ist dann Zielvorgabe für alle folgenden Bebauungspläne. Gerade auch für Investorengespräche gibt er vor Schaffung eines Baurechts die Richtschnur vor.

Die Tage der „Elefantenhalle“ auf dem Kronenplatz sind gezählt

Weiteres Thema im Planungsausschuss war das vorgesehene Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost und hier die Überdachung des südlichen Teils des Kronenplatzes. Das Gremium war sich mit Bürgermeister Obert darin einig, dass die Beseitigung der sogenannten „Elefantenhalle“ dem öffentlichen Raum gut täte. Die Stahlkonstruktion war ursprünglich als Markthalle gedacht, hat diese Funktion aber nie wahrgenommen. Bürgermeister Obert sicherte zu, dass die Verwaltung vor einem Abriss nach eventuellen Interessenten Ausschau halte.

Die Wegnahme der Überdachung markiert den Auftakt der im Sanierungskonzept für die Innenstadt-Ost vorgesehenen Neugestaltung des südlichen Kronenplatzes. Über ein Sanierungsprogramm möchte die Stadt städtebauliche und freiraumplanerische Missstände angehen, die sich unter anderem am Kronenplatz festmachen lassen. Aktuell wird der Kronenplatz aufgrund seiner Struktur seiner zentralen Rolle für die östliche Innenstadt im Hinblick auf die Adressbildung und seiner Funktion als Frequenzbringer für die Kaiserstraße und seine Aufenthaltsqualität nicht gerecht. Die Neuordnung der beiden Platzräume des Kronenplatzes zielt auf eine Belebung des nördlichen Platzteils durch eine entsprechend öffentliche Nutzung. Für den südlichen Teil wird eine bessere Bespielung des Platzraumes bei städtebaulicher Optimierung angestrebt. Den Weg bereiten soll hier in einem ersten Schritt die Beseitigung der Überdachung am Südrand des Platzraumes.

Querungshilfe über Rintheimer Querallee hat sich bewährt

Eine Ampel an der Kreuzung Hagsfelder Allee – Rintheimer Querallee/Hirtenweg bringt für Radfahrer im Vergleich zur heutigen Situation keine Verbesserung. Darin waren sich im Ausschuss alle einig. Auch die SPD, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, sah diesen nach Erläuterungen des Tiefbauamts als erledigt an. Da die Fahrradachse aufgrund Ausbaus des Technologieparks weiter an Bedeutung gewinnen könnte, sicherte Obert zu, die Situation im Auge zu behalten.

Die SPD hatte sich für eine Bedarfsampel oder „schlafende Ampel“ eingesetzt, da Radler auf der Strecke zwischen Hagsfelder Allee und Technologiepark am Hirtenweg oft lange auf eine sichere Querung warten müssten. Aufgrund einer ähnlich lautenden Anfrage aus der Bürgerschaft hatte die Verwaltung die Verkehrsbeziehungen bereits vor einigen Monaten vor Ort überprüft. Ergebnis: Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung von rund 7.000 Fahrzeugen täglich im Querschnitt ist sowohl für Radfahrende als auch für den Kfz-Verkehr keine Ampel erforderlich. Der in den Hirtenweg eingebaute Fahrbahnteiler erlaubt es Radlern, bei stärkerem Verkehrsaufkommen zumindest die Hälfte der Fahrbahn zu queren, um dann nach kurzem Zwischenhalt die zweite Fahrbahnhälfte zu queren. Nur sehr selten komme es zu Wartezeiten länger als zehn Sekunden. Die Sichtbeziehungen für und auf die Radfahrenden seien sehr gut. Es handle sich nicht um einen Unfallschwerpunkt. Der Aufwand für die Installation und den Betrieb einer Signalanlage stünde in einem Missverhältnis zum tatsächlichen Nutzen, die die Ampel für Radfahrende hätte, hatte die Verwaltung ausgeführt. Zu sehen sei auch, dass querende Radfahrer bei einer Signalisierung mindestens sieben Sekunden auf das angeforderte Grün warten müssten.
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Neue Zahlen für den Wohnungsbau
Die CDU-Fraktion Freiburg beantragt eine Aktualisierung der Wohnbedarfsanalyse und der Wohnungsnachfrageprognose.
Graf von Kageneck (Vorsitzender): „Verantwortliche Stadtpolitik benötigt Klarheit über den aktuellen und zukünftigen Wohnflächenbedarf.“

Die wesentliche Frage lautet: Wie hat sich der Bedarf an Wohnflächen in den letzten Jahren durch abgeschlossene bauliche Entwicklungsmaßnahmen und die Bevölkerungsentwicklung verändert, und welche Entwicklungspotentiale stehen dem durch begonnene und geplante Maßnahmen gegenüber?
„Wir möchten von der Verwaltung wissen, wie sich Nachfrage und Angebot in den vergangenen Jahren entwickelt haben“, so der Fraktionsvorsitzende.

Nur mithilfe aktualisierter Zahlen kann über die weitere Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Belange sachgerecht entschieden und ausreichend bezahlbarer Wohnraum sichergestellt werden. Und auch die vorbereitenden Maßnahmen für den Flächennutzungsplan 2040 sollen in diesem Jahr beginnen. Aktuelle Prognosen und Daten sind auch hier unerlässlich.

Die CDU-Fraktion hat daher eine Aktualisierung der Wohnungsbedarfsanalyse und der Wohnungsnachfrageprognose beantragt. Die Verwaltung soll darstellen, wie viele Wohneinheiten wo realisiert wurden und werden, und wie sich dadurch der Bedarf bis 2030 verändert.

Die Analyse der empirica wurde 2014 erstellt. Mittlerweile haben Gemeinderat und Verwaltung viele Maßnahmen in Angriff genommen und teilweise bereits umgesetzt. Dadurch sind die ermittelten Zahlen der Analysen teilweise überholt.
 
 

 
Leitfaden für Jugend- und Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten
„Erinnern – Erfahren – Erlernen. Pädagogische Ansätze und Konzepte für Jugend- und Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten“ – so lautet der Titel des Leitfadens, der gemeinsam von der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) und dem Arbeitskreis Jugendarbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen Baden-Württemberg (LAGG) herausgegeben wird. Er stellt grundsätzliche Erkenntnisse aus der Jugend- und Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten vor, erläutert didaktische Methoden und präsentiert erprobte Einzelbeispiele aus der praktischen Arbeit an baden-württembergischen Gedenkstätten.

Die 52 Seiten starke Publikation entstand unter Mitwirkung zahlreicher Gedenkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern aus Baden-Württemberg und weiterer Expertinnen und Experten aus der Jugendarbeit. Der Leitfaden gibt allen, die an Gedenkstätten tätig sind, einen Überblick über Jugend- und Vermittlungsarbeit am historischen Ort. Er bietet die Möglichkeit, pädagogisch-didaktische Kenntnisse zu vertiefen. Hierfür hält er eine Sammlung an weiterführender Literatur bereit.

Der Leitfaden gliedert sich in Texte zu theoretischen Grundlagen der Jugendarbeit im Allgemeinen und zu solchen der spezifischen Gedenkstättenpädagogik. Dabei werden didaktische Methoden der Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten vorgestellt und durch Fragen ergänzt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort dabei unterstützen sollen, diese und ähnliche Methoden in die Praxis umzusetzen. Schließlich zeigen Praxisberichte exemplarisch Vorgehensweisen, Erfahrungen, aber auch Probleme bei der Umsetzung von konkreten Konzepten auf.

Das Heft „Erinnern – Erfahren – Erlernen. Pädagogische Ansätze und Konzepte für Jugend- und Vermittlungsarbeit an Gedenkstätten“ ist kostenlos und kann im Webshop der Landeszentrale bestellt werden ...
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Ladies Only Festival im Europa-Park
Trainieren mit den Let's Dance-Profis Motsi Mabuse und Christian Polanc

Bereits zum fünften Mal verwandelt sich das Europa-Park Confertainment Center in eine gigantische Erlebniswelt für Damen. Vom 09. bis zum 12. Februar 2018 bietet das beliebte Ladies Only Festival über 200 Workshops aus den Bereichen Fitness, Tanz, Gesundheit, Beauty und Wellness. Die Teilnehmerinnen können ihren ganz persönlichen Tagesplan erstellen – perfekt abgestimmt auf die eigenen Interessen und das eigene Trainingslevel. Zu den Trainern zählen auch die beliebten Let's Dance-Profis Motsi Mabuse, Christian Polanc und Melissa Ortiz-Gomez. Ein Marktplatz mit zahlreichen Informations- und Verkaufsständen, eine Kreativ-Welt und abendliche Shows sowie Partys runden das in Europa einmalige Festival ab.

Beim Ladies Only Festival vom 09. bis zum 12. Februar können sich die Damen einen individuellen Stundenplan aus über 200 Workshops und Seminaren zusammenstellen. Das Programm verspricht eine gelungene Mischung aus Wohlfühl-Momenten, Trendsportarten, Fitness-Kursen, Beauty-Tipps und Wellness-Angeboten. Unter den Kursen finden sich unter anderem 4STREATZ, Dance Yoga, Fit&Funky, Hot Hula, KamiBo, World Jumping sowie ein Vocal Coaching, ein Kochworkshop, eine Teereise und vieles mehr. Unter den Kursen finden sich auch exklusive Angebote der Europa-Park Talent Academy. Neben den beliebten Profitänzern Motsi Mabuse, Christian Polanc und Melissa Ortiz-Gomez stehen weitere 80 hochqualifizierten Trainern den Damen zur Seite. Der Marktplatz in der neuen Europa-Park Arena hält ein buntes Shopping-Erlebnis mit hochwertigen Produkten bereit. Erholung bieten ein Ruhebereich, eine Lounge sowie ein kleines Bistro mit Kaffee-Spezialitäten, Erfrischungsgetränken und ausgewählten Snacks.
Bei den Abendveranstaltungen am Freitag-, Samstag- und Sonntagabend erwartet die Damen ein spannendes Unterhaltungsprogramm in den prachtvollen Sälen „La Scala“ und „Teatro dell’Arte“. Anschließend lassen sich die Festivalabende in der Hotelbar des 4-Sterne Superior Hotels „Colosseo“ bei leckeren Cocktails und guten Gesprächen ausklingen.
Eintrittskarten für das Ladies Only Festival stehen als Ein-, Zwei- oder Vier-Tages-Varianten inklusive Abendprogramm zur Verfügung. Ein Hotelzimmer kann unabhängig vom Festival-Ticket telefonisch unter +49 (0) 7822 / 8600 oder unter hotel@europapark.de zum Festival-Sonderpreis gebucht werden.

Weitere Informationen unter www.europapark.de und www.ladies-only-festival.com

Der Europa-Park ist in der Sommersaison 2018 vom 24. März bis zum 04. November täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet (längere Öffnungszeiten in der Hauptsaison). Infoline: 07822 / 77 66 88. Weitere Informationen auch unter www.europapark.de

zum Bild oben:
BODEGA moves kombiniert Elemente aus Bodyshaping mit Asanas aus dem Vinyasa Power Yoga. (Foto: Veranstalter / V. Behringer)
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Mikrozensus 2018
Einzelne Freiburger Haushalte erhalten demnächst Post vom Statistischen Landesamt

Wie in den Vorjahren findet auch 2018 die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland statt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Befragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

Mit dieser Befragung sind die Statistischen Landesämter und von ihnen beauftragte und geschulte Erhebungsbeauftragte betraut. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Rund 1000 Haushalte werden pro Woche in BadenWürttemberg befragt, darunter sind regelmäßig auch zufällig ausgewählte Haushalte in Freiburg. Gemäß Mikrozensusgesetz sind sie zur Auskunft verpflichtet.

Es kommt immer wieder vor, dass sich Betroffene an die Gemeinde
oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Oft irritiert die Bürgerinnen und Bürger, dass Namen und Anschrift in den Anschreiben handgeschrieben sind. Dies ist durch die Stichprobe bedingt, in der zunächst Gebäude gezogen werden. Die Namen der betroffenen Haushalte werden erst von den Erhebungsbeauftragten vor Ort ermittelt und aus Datenschutzgründen handschriftlich auf dem Anschreiben ergänzt.

Bei Fragen können sich betroffene Haushalte direkt mit dem Statistischen Landesamt (Tel. 0711/641-2513) in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zum Mikrozensus stehen auf der Homepage des Landesamtes: www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus.

Vier Fragen zum Mikrozensus 2018

Worum geht es?
Neben den üblichen Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2018 auch Fragen zur Wohnsituation gestellt. Dabei geht es um die Versorgung mit schnellem Internet, die Barrierefreiheit der Wohnung und um die verwendeten Energien für Heizung und Warmwasser. In Mieter-Haushalten wird auch die Mietbelastung erhoben. Diese Zahlen sind für die Planung von Politik und Verwaltung von großer Bedeutung.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude oder Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden in fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab?
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie können sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Landesamtes ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Erhebungsbeauftragten verwenden einen Laptop und geben Ihre Antworten direkt ein.

Wie steht es um den Datenschutz?
Die beschriebene Art der Befragung durch Erhebungsbeauftragte ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ können sie den Fragebogen in Papierform auch selbst ausfüllen. Alle erhobenen Angaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden sie anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
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„Jugendgemeinde - WAS?“
Leitfaden Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg -
Aktualisiert bei der Landeszentrale für politische Bildung erhältlich

Bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ist der Leitfaden für Jugendgemeinderäte in dritter und aktualisierter Auflage ab sofort erhältlich. Unter dem Titel „Jugendgemeinde – WAS?“ liegt er als Broschüre vor und kann auch online unter www.lpb-bw.de abgerufen werden. Wer einen Jugendgemeinderat gründen will oder Anregungen für einen bestehenden Jugendgemeinderat sucht, findet hier Grundlageninformationen, Tipps und Erfahrungsberichte. Von der Wahl eines Jugendgemeinderats über die Erstellung einer Geschäftsordnung bis hin zum Projektmanagement – der Leitfaden thematisiert alles Wichtige rund um die politische Beteiligung im Jugendgemeinderat. Neun Kapitel umreißen auf 120 Seiten die wesentlichen Aspekte der Arbeit. Jedem Kapitel ist eine „Materialkiste“ zugeordnet, die Gesetzestexte und Informationen über rechtlichen Grundlagen, Statistiken, Moderationsregeln, Beispielanträge und vieles mehr enthält.
Der Leitfaden versteht sich als Ratgeber und Orientierungsangebot. Er richtet sich an Kommunen, an die Betreuenden von Jugendgemeinderäten, an die Jugendlichen selbst und an alle, die sich für diese Form der politischen Beteiligung interessieren. Er ist kostenlos und kann im Webshop der Landeszentrale bestellt oder herunter geladen werden (www.lpb-bw.de/shop).
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Freiburg: Brandstiftung mit schwerwiegenden Folgen ...
Albert-Schweitzer-Schule II in Landwasser muss voraussichtlich für 8 Wochen geschlossen werden

200 Schülerinnen und Schüler betroffen

Dank exzellenter Kooperation in Freiburgs Schullandschaft gibt es bereits räumliche Ersatzlösungen

Die Brandstiftung am vergangenen Sonntag an der Albert-Schweitzer-Werkrealschule (ASS II) in Landwasser hat deutlich schwerwiegendere Folgen als zunächst erhofft. Nach einem Ortstermin mit einem Brandschadensgutachter des Instituts für Schadensvorsorge und Schadensverhütung aus Stuttgart steht fest: Das betroffene Schulgebäude muss voraussichtlich für 8 Wochen geschlossen werden.

Von der Schließung betroffen sind 200 Schülerinnen und Schüler in 10 Klassen. Vorübergehend werden sie in anderen Gebäuden auf dem ASS-Campus unterrichtet. Ab Mitte kommender Woche greifen dann räumliche Ersatzlösungen, die die ASS-Leitung in Windeseile mit der Wentzinger-Realschule und der Adolf-Reichwein-Schule in Weingarten vereinbaren konnte. Unter Umständen wird ein weiterer Standort benötigt. Da die Ersatzlösungen längere Fußmärsche von Landwasser entfernt sind, wird die Frage des Schülertransports vom Fachamt situativ gelöst.

In diesem Zusammenhang lobten Bildungsbürgermeisterin Gerda Stuchlik und Baubürgermeister Martin Haag die beeindruckende Fähigkeit der Schulen, schulübergreifend sehr kurzfristig und unbürokratisch Lösungen für solch einen Notfall zu finden. In Freiburgs Schullandschaft sind dieser Brandfall und seine Folgen zumindest in den vergangenen Jahrzehnten einzigartig.

Nach einem Ortstermin am Mittwoch hatten Vertretern des städtischen Gebäudemanagements (GMF) und des Amtes für Schule und Bildung (ASB) noch gehofft, die Folgen des Brandes vom Sonntag durch Abkleben der abgehängten Decken in drei Klassenzimmern im Erdgeschoss sowie in den drei Räumen darüber auffangen zu können. Entsprechend hatte diese Woche außer in den gesperrten Räumen noch „normaler“ Unterricht stattgefunden. Nach Einschätzung des Gutachters bestand keine Gesundheitsgefährdung für Schüler oder Lehrkräfte.

Da der Brandgeruch aber im gesamten Gebäude nicht vollständig weichen wollte, haben GMF und ASB bei einem erneuten Treffen heute vor Ort entschieden, das Gebäude für voraussichtlich acht Wochen komplett zu schließen und den Schulbetrieb auszulagern. Unterrichtet werden die 200 betroffenen Schüler in den nächsten zwei Wochen vorerst weiterhin auf dem Schul-Campus, in den Gebäuden ASS I, ASS III und im Ganztagsgebäude. Ab Ende Januar greifen dann die Hilfsangebote der erwähnten anderen Schulen.

Nach Angaben des GMF sollen die abgehängten Decken in den nächsten acht Wochen im gesamten Schulgebäude, also auch in den Fluren und im Treppenhaus, vollständig und ersatzlos demontiert werden. Diese Arbeiten erlauben keinen Schulbetrieb. Die drei vom Brand betroffenen Räume werden längerfristig nicht zu nutzen sein.

Alle ASS-Schüler können am kommenden Montag, 15. Januar, wie gewohnt ihre Schule besuchen und werden dann vor Ort den verschiedenen Ausweichräumen zugewiesen.

Den Brand am Sonntagabend hatte die Freiburger Feuerwehr zwar gegen 20 Uhr gelöscht. Bis dahin hatte er aber bereits die Holzwand des erdgeschossig in das Schulgebäude eingeschobenen Holzbaus zerstört, ein ca. 1 Quadratmeter großes Loch in dieser Wand führte zu Beschädigungen in den dahinter liegenden Klassenzimmern.Im erwähnten Holzbau, hinter einem 2,60 Meter hohen Zaun, sind die vier Müllcontainer der Schule untergebracht. In zweien dieser Container hatten bislang unbekannte Täter ein Feuer entfacht, das auf die Fassade dahinter übersprang.

Beim Brand entstand Sachschaden im sechsstelligen Euro-Bereich; genauer lässt sich die Schadenshöhe erst in etwa zwei Wochen beziffern. Die Schäden umfassen neben dem Müllcontainer und der Holzwand auch das auskragende Holzdach. Zudem haben die Täter durch ein aufgedrücktes Fenster Böller in den Bio/Chemieraum geworfen, was zu Verschmutzungen führte, und die Oberlichtkuppeln der Turnhalle beschädigt. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und kriminaltechnische Untersuchungen angestellt.
 
 



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