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Verschiedenes
| | | Messeformat „AUTOMOBIL“ wird künftig nicht mehr angeboten | Die seit dem Jahr 1985 veranstaltete Verkaufsmesse AUTOMOBIL wird künftig kein Bestandteil des Portfolios der Messe Freiburg mehr sein. Aufgrund der aktuellen Lage und der prognostizierten Entwicklung des Automobilmarktes beziehungsweise dessen Vertriebes ist die Endverbrauchermesse für die teilnehmenden Autohäuser sowie die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) als Veranstalterin wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.
„Globale Versorgungsengpässe, nicht kalkulierbare Lieferzeiten und damit nicht vorhandene Ausstellungsfahrzeuge sprachen in den vergangenen Jahren immer wieder gegen eine Durchführung der AUTOMOBIL“, sagt Tobias Gutgsell, Sprecher der Freiburger Autohäuser. „Diese Gründe sowie die zuletzt fehlende Unterstützung seitens einiger Hersteller bei gleichzeitig steigenden Kosten für die Durchführung der Messe führten nun schweren Herzens zu der Entscheidung, das bestehende Format der AUTOMOBIL nicht fortzuführen.
„Die gewohnte Modell- und Facettenvielfalt, aber auch die Qualität, für die die AUTOMOBIL bisher stand, können wir unter den gegebenen Aspekten künftig nicht mehr sicherstellen“, bestätigt FWTM-Abteilungsleiterin Victoria Vehse. „Um jedoch der starken Präsenz des Themas ´Nachhaltige Mobilität´ in der Gesellschaft zu begegnen, planen wir mittelfristig ein neues Messeformat, in dem auch die innovativen Technologien des Automobils ein Bestandteil sein werden.“
Ziel des neuen Messekonzeptes ist die Schaffung einer gemeinsamen Austausch- und Informationsplattform für Mobilitätsinteressierte – unterschiedliche Akteure, Anbieter, Gestalter und Nutzer. Hierzu wird die FWTM wieder informieren. | | | | |
| | | | Neue Regelung für Bewohnerparkgebühren in Freiburg | Stadt reagiert mit neuer Rechtsverordnung auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni
Ab dem 1. Dezember gilt eine Einheitsgebühr von 200 Euro pro Jahr
Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise gelten weiterhin
Am Freitag, 1. Dezember, tritt in Freiburg eine neue Rechtsverordnung zum Bewohnerparken in Kraft. Künftig gilt eine einheitliche Jahresgebühr von 200 Euro. Diese Verordnung löst die zuletzt geltende Regelung (30 Euro pro Jahr) ab.
Oberbürgermeister Martin Horn betont: „Uns war es wichtig, dass die neue Regelung unbürokratisch, rechtskonform und fair ist. Außerdem musste sie zeitnah umzusetzen sein. Weil eine Sozialstaffelung in der Verordnung rechtlich nicht zulässig ist, haben wir die Gebühr deutlich niedriger angesetzt als die ursprünglich beschlossenen 360 Euro im Mittel pro Jahr. Mit der neuen Lösung haben wir wesentlich geringeren Aufwand. Hier werden Ressourcen frei, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Wir können uns noch mehr auf andere Dienstleistungen konzentrieren – etwa Anträge zügiger bearbeiten sowie uns verstärkt um die noch ausstehenden Erstattungsanträge aus der alten Regelung kümmern.“
Die Gebührensatzung für das Bewohnerparken galt nach dem Beschluss im Gemeinderat seit April 2022. In erster Instanz hatte der VGH Baden-Württemberg sie im Juli 2022 für rechtmäßig erachtet.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte in seinem Urteil vom 13. Juni dieses Jahres jedoch die Rechtsgrundlage des Landes für die neue städtische Gebührensatzung für unwirksam. Die Stadt Freiburg hatte damals die Vorgabe des Landes umgesetzt, die zwingend einen Satzungserlass der Anwohnerparkgebühren-Regelung vorsah, es hätte laut Gericht aber eine Rechtsverordnung sein müssen.
Außerdem seien Ermäßigungen aus sozialen Gründen, die die Satzung vorsah, ebenso unzulässig, weil diese ausdrücklich vom Bund hätten zugelassen werden müssen. Darüber hinaus hat das Gericht die Höhe der Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge angemahnt.
Seit Anfang September liegt nun die Urteilsbegründung aus Leipzig vor. Sie bildet die Grundlage für die Neuregelung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg. Die neue Einheitsgebühr von 200 Euro liegt in jenem Rahmen, den das Gericht als vertretbar und rechtmäßig anerkannt hat. Für den Erlass einer Rechtsverordnung ist laut Kommunalrecht der Oberbürgermeister zuständig.
Anhaltspunkte für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Zuschussmodells, in dem die Kommune eine soziale Ermäßigung einführt (z.B. Karlsruher Modell), lassen sich der Entscheidung nicht entnehmen. Der Bundestag hat Mitte Oktober die Aufnahme von sozialen Kriterien ins Straßenverkehrsgesetz abgelehnt.
„Ein kommunales Zuschussmodell für Leistungsempfänger oder Inhaber des Freiburg-Passes haben wir im Blick. Wir erwarten, dass sich das Land hierzu positioniert, bis dahin stellen wird das Thema aber zurück“, betont Finanzbürgermeister Stefan Breiter.
Alle, die in den vergangenen Wochen einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro und die Dauer von 12 Monaten erhalten haben, können ihn bis zum Ablauf der Frist verwenden. Erst danach gilt die neue Gebührenhöhe. Anträge für neue Bewohnerparkausweise können ab dem 1. Dezember und grundsätzlich einen Monat, bevor der bestehende Ausweis abläuft, beim Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement gestellt werden – künftig digital über ein Online-Formular.
Die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen nach dem gestaffelten Gebührenmodell wurde nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichtes am 13. Juni umgehend eingestellt. Seit dem 15. Juni konnten Bewohnerparkausweise für eine einheitliche Gebühr von 30 Euro pro Jahr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beantragt werden. Dabei handelt es sich um die vormalige maximale Gebührenhöhe, die von der Stadt bereits vor Erlass der Parkgebührenverordnung des Landes erhoben wurde. | | | | |
| | | | Wasserrettungseinsatz in der hochwasserführenden Dreisam | Freiburg, 17.11.2023, 16:08 Uhr: Über den europaweiten Notruf 112 der Integrierten Leitstelle Freiburg-Breisgau-Hochschwarzwald wurde eine Person bzw. ein herrenloses Kajak in der hochwasserführenden Dreisam gemeldet.
Bei dem Einsatzstichwort „Person in Dreisam“ werden neben den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr auch vier Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Zusätzlich werden die Rettungstaucher „Pinguine“ und die DLRG zur Einsatzstelle gerufen.
Eine Befragung von Passanten und anwesender Kajakfahrer ergab, dass wohl ein weiterer Kajakfahrer im Bereich Güterbahnbrücke gekentert sei und versuchte zu Fuß sein abtreibendes Kajak wieder einzuholen.
Durch die Rettungskräfte wurden entlang der Dreisam drei Zugriffspunkte eingerichtet um im Bedarfsfall eine Person aus der Dreisam retten zu können. Die Uferwege und Böschung wurden zu Fuß kontrolliert und der in betreffende Flussabschnitt wurde mit dem Rettungshubschrauber abgeflogen. Bei diesen Kontrollen konnte keine verunfallte Person aufgefunden werden.
Die weitere Suche wurde daraufhin beendet. | | | | | | Autor: Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Frb |
| | | | VAG: Erneut Änderungen bei den Linien 22, 24 und 25 | Buslinien 22, 24 und 25 wegen Baustelle stadtauswärts umgeleitet
Haltestellen „badenova“ und „Max-Planck-Institut“ stadtauswärts aufgehoben
Wegen Asphaltarbeiten in der Tullastraße werden die Omnibuslinien 22, 24 und 25 von der Haltestelle „Gundelfinger Straße“ kommend in stadtauswärtiger Fahrtrichtung ab Donnerstag, 16. Februar, bis auf Weiteres umgeleitet. Die Haltestellen „badenova“ und „Max-Planck-Institut“ stadtauswärts müssen in dieser Zeit aufgehoben werden.
Die Fahrten mit Ziel „Gundelfinger Straße“ können den normalen Linienweg nehmen.
Der Linienweg der Busse ab „Gundelfinger Straße“ verläuft dann nach „Stübeweg“ über die Robert-Bunden-Straße zur Lembergallee. Auf diesem Fahrweg werden die Haltestellen „Auerstraße“ und „Wöhlerstraße“ angedient. Die Haltestelle „Schlachthof“ wird, wie schon einmal im vergangenen Jahr, in die Lembergallee verlegt. | | | | |
| Landeswappen von Baden-Württemberg (c) UMZ Baden-Württemberg | | | In Leichter Sprache erklärt: Die Landesverfassung | Zum 70. Jahrestag der Verfassung des Landes Baden-Württemberg gibt es nun ein umfangreiches Online-Angebot in Leichter Sprache, das die Landesverfassung und damit die politische Grundordnung des Landes Baden-Württemberg erklärt. „Alle Menschen haben ein Recht auf umfassende Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben. Anlässlich des 70. Jahrestags der Landesverfassung wollen wir mit unserem Angebot in Leichter Sprache diese Teilhabe weiter fördern“, so Landtagspräsidentin Muhterem Aras MdL (Grüne).
Das übersichtlich gestaltete Online-Projekt richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Aber auch ganz allgemein können Bürgerinnen und Bürger hier auf verständliche Weise erfahren, wie die Landesverfassung aufgebaut ist, wie sie das Verhältnis von Mensch und Staat beispielsweise in den Bereichen Bildung, Erziehung oder Religionen regelt. Darüber hinaus wird erklärt, wie die Verfassungsorgane des Landes arbeiten, wie beispielsweise der Ministerpräsident gewählt wird oder wie ein Landeshaushalt entsteht. Wichtige oder schwierige Wörter werden besonders erläutert, denn Verständlichkeit steht bei dem Online-Angebot an oberster Stelle. Es kann auch als Audio-Datei angehört werden.
Das Projekt ist eine Gemeinschaftsproduktion der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB), des Landtags von Baden-Württemberg und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Simone Fischer.
Zu finden ist das Angebot unter www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/landesverfassung-leichte-sprache. Auch auf der Homepage des Landtags von Baden-Württemberg ist es verlinkt unter https://www.landtag-bw.de/home/dokumente/informationsmaterial.html.
Weitere Angebote in Leichter Sprache:
Weitere Angebote der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in Leichter Sprache rund um die Themen Demokratie, Verfassungen und Wahlen finden Sie auch unter www.lpb-bw.de/infos-in-leichter-sprache. Informationen über den Landtag von Baden-Württemberg in Leichter Sprache bieten dessen Seiten unter https://www.landtag-bw.de/home/besucher/leichte-sprache.html.
zum Bild oben:
Das große Landeswappen von Baden-Württemberg (c) UMZ Baden-Württemberg | Mehr | | | |
| | | | Versicherungsmakler-Apps | Die besten sind Mittelmaß

Klingt gut, ist aber nur bedingt empfehlenswert: Makler-Apps, die ihre Kundschaft in Sachen Versicherungen beraten und sämtliche Policen verwalten. Doch laut Finanztest sind von fünf Apps im Test die besten drei gerade mal befriedigend.
Gratis-Apps von Versicherungsmaklern versprechen eine digitale Lösung für alle Versicherungsprobleme. Sie bieten an, komplett digital zu Versicherungen zu beraten und Verträge zu betreuen. Deshalb nennt man diese Unternehmen auch InsurTechs, eine Kombination aus Insurance, also Versicherungen, und Technologie.
„Man registriert sich mit den persönlichen Daten in einer entsprechenden App, wie sie etwa von Check24 oder Clark bereitgestellt wird“, erklärt Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. „In der App hinterlegen Kunde oder Kundin ihre Versicherungsverträge, bestätigen dann mit ihrer Unterschrift, dass der Makler für sie tätig werden kann und lassen zu, dass sie auch telefonisch oder im Chat beraten werden dürfen.“ Im Test haben sich die Expertinnen angesehen, wie mit Fragen nach dem individuellen Bedarf umgegangen wird, ob die Gründe für ein neues Versicherungsangebot erklärt werden, ob auch die digitale Beratung funktioniert und wie die telefonische. Die von Finanztest beauftragten Testpersonen waren umso zufriedener, je persönlicher die Beratung war, am Telefon oder im Videocall.
Insgesamt aber war die Beratungsqualität nicht besser als befriedigend. Beim Anbieter feelix sogar mangelhaft. Für wen eine solche App dann infrage kommt? Simone Weidner: „Das kann interessant sein für Leute, die ihren Versicherungsbedarf in etwa einschätzen können, keinen großen Beratungsbedarf haben und digitalaffin sind.“
Der Test Versicherungsmakler-Apps findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/versicherungsapps. | Mehr | | | |
| | | | Freiburg auf Platz 3 der bundesweit besten Bürgerämter | Untersucht wurden die Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden
Bereits zum fünften Mal hat der Verbraucherschutzverein Berlin/Brandenburg (VSVBB) anhand der Bewertungen von Bürgerinnen und Bürgern geprüft, welches der Bürgerämter bundesweit die besten Bewertungen hat. Analysiert wurden Online-Rezensionen von Behörden, in denen Ausweis- und Meldeangelegenheiten erledigt werden können, das heißt auch das Freiburger Bürgerservicezentrum im Rathaus im Stühlinger.
Für sein Ranking hat der VSVBB rund 53.000 Google-Bewertungen von 354 Behörden gesichtet, um herauszufinden, wo die Deutschen den besten Service erfahren. Freiburg belegt dabei den dritten Platz mit 4,05 von 5 möglichen Sternen hinter Bielefeld und Bochum. Im Schnitt werden die Ämter der 40 größten Städte mit 3,62 von 5 möglichen Sternen bewertet.
Bürgermeister Stefan Breiter: „Das Ergebnis bestärkt uns in unserer Arbeit und ist eine tolle Rückmeldung für alle Mitarbeitenden und die Führungskräfte, die im Bürgerservicezentrum dafür sorgen, dass die Freiburger Bürgerinnen und Bürger schnell und kompetent bedient werden. Wir legen gerade angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, viel Wert auf moderne Organisationsstrukturen und zeitgemäße Steuerung unserer Bürgerdienste.“
Christina Schoch, Leiterin des Amts für Bürgerservice und Informationsmanagement: „Fachkräftemangel und Digitalisierungshindernisse beschäftigen uns täglich, deshalb müssen wir weiter intelligente Lösungen finden, um unser Dienstleistungsniveau aufrecht zu erhalten und zu optimieren.“ | Mehr | | | |
| | | | Radweg am Dreisamufer wegen Hochwassers gesperrt | Freiburg:, 11.11.23. Der Dreisamuferradweg ist derzeit wegen Hochwasser gesperrt. In der vergangenen Nacht stieg der Pegel der Dreisam auf über 1,7 Meter. Die Stadtverwaltung bittet dringend, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an die Sperrung halten und die Hochwasserschilder beachten. | | | | |
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