Prolixletter
Montag, 19. Mai 2025
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Verschiedenes

 
Bewohnerparken in Freiburg-Zähringen startet im Juli
Klare Regeln sorgen für mehr Sicherheit im Quartier

Die Stadtverwaltung ordnet im Sommer das Parken im „Quartier Offenburger Straße“ neu, um dauerhaft für freie Geh- und Rettungswege zu sorgen. In keinem anderen Viertel kommen die Menschen wegen falsch parkender Autos zu Fuß, mit Kinderwagen oder im Rollstuhl so schlecht voran. Regelmäßig erreichen die Verwaltung Beschwerden, dass die ohnehin an vielen Stellen sehr schmalen Gehwege zugeparkt sind. Auch für Müllfahrzeuge gibt es oft kein Durchkommen. Und für Rettungsfahrzeuge könnte das im Ernstfall dramatische Folgen haben. Damit sich das ändert, bringt das Garten- und Tiefbauamt im Juli neue Verkehrszeichen und Markierungen an und regelt damit das Parken eindeutig.

Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert dann künftig das bisher häufig praktizierte, aber verbotene halbhohe Parken auf Gehwegen ebenso konsequent wie das unzulässige Parken im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Rettungszufahrten. Klar ist, dass die Neuordnung den ohnehin hohen Parkdruck im Gebiet verschärft. Rund ein Viertel der heutigen, in vielen Fällen regelwidrigen Abstellmöglichkeiten, wird wegfallen. Ein Ausgleich dafür ist nicht möglich, weil Flächen fehlen. Die Verwaltung appelliert deshalb an alle, die eine private Garage oder einen Stellplatz haben, diesen für das Abstellen von Kfz zu nutzen. Außerdem empfiehlt sie Grundstückseigentümer*innen, wenn möglich neue private Stellplätze anzulegen.

Damit die vorhandenen Parkplätze vor allem Anwohner*innen zur Verfügung stehen, wird das gesamte Quartier vom Komturplatz im Süden bis zur Buchenstraße im Norden zusammen als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen und in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen. Damit soll vermieden werden, dass der knappe Parkraum von Innenstadtbesucher*innen belegt wird, die ihr Auto im Quartier abstellen und dann mit der Bahn in die Stadt fahren.

Um auch die benachbarten Straßen östlich der Zähringer Straße vor Fremdparker*innen zu schützen, werden auch Stuttgarter, Zähringer, Hinterkirch-, Lamey- und Wackerstraße sowie Kirchhofweg in das Bewohnerparkgebiet einbezogen. Wer hier künftig ohne Anwohnerparkausweis parken möchte, zahlt dafür 1,60 Euro pro Stunde oder 8 Euro für bis zu 24 Stunden.

Sobald die Beantragung eines Bewohnerparkausweises möglich ist, wird das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement die Bewohner*innen des Quartiers mit einem Anschreiben informieren. Der Start des Bewohnerparkgebiets ist für den 1. Juli 2025 geplant.
 
 

„Schöne Aussichten“: Neues Projekt am Bauzaun des Augustinermuseums
(c) Städtische Museen Freiburg
 
„Schöne Aussichten“: Neues Projekt am Bauzaun des Augustinermuseums
Einblicke in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Hauses
Patenschaften für Museumsobjekte gesucht

Unter dem Motto „Schöne Aussichten“ laden Kuratorium Augustinermuseum
und Augustinermuseum Passant*innen dazu ein, hinter den Bauzaun am
Augustinerplatz zu linsen: Drei Gucklöcher in der neu gestalteten
Bretterwand gewähren einen Blick in die Vergangenheit, in die Zukunft und
auf ein Objekt des Monats.

Wie sahen das Augustinermuseum und der Platz in den 1970er Jahren aus?
Was verändert sich, wenn das Haus in neuem Glanz erstrahlt? Und welche Schätze werden hier künftig präsentiert? Antworten auf diese Fragen erhalten Neugierige, wenn sie durch die kleinen runden Öffnungen im Bauzaun schauen und dahinter wechselnde Inhalte entdecken.

Mit dem „Objekt des Monats“ ist ein konkretes Ziel verknüpft: Das Kuratorium vermittelt Patenschaften für Museumsobjekte, die künftig im sanierten Konventgebäude zu sehen sind – eine Einladung, die Zukunft des Augustinermuseums aktiv mitzugestalten. Alle Spenden fließen in restauratorische Maßnahmen und die Sanierung des Gebäudes. Interessierte können sich per E-Mail an das Kuratorium wenden an: info@kuram.org
 
 

 
Ungetrübter Urlaubsspaß am Bodensee
Laut Tourismusverband steht dem Ferienvergnügen auch bei Niedrigwasser nichts im Weg

Stuttgart, April 2025 – Der Tourismus-Verband Baden-Württemberg (TVBW) hat sich am Freitag zu den jüngsten Schlagzeilen über das aktuelle Niedrigwasser am Bodensee geäußert. Der Pegelstand des Sees liege zwar derzeit unter dem langjährigen Mittel, dies schränke die Erlebnisqualität jedoch kaum ein.

„Wer momentan einen Urlaub oder einen Ausflug an den Bodensee plant, kann sich auf ein erlebnisreiches und vielfältiges Urlaubsvergnügen freuen“, sagte der Präsident des Tourismus-Verbands Baden-Württemberg, Dr. Patrick Rapp. Saisonale Pegelschwankungen seien am Bodensee normal, vor allem im Frühjahr und Herbst.

Auch andere Freizeitaktivitäten an Land und auf dem Wasser seien aktuell fast uneingeschränkt möglich. Die Schiffe der „Weißen Flotte“ verkehren regulär. Der Tourismusverband empfiehlt, sich auf der Internetseite der Bodenseeschifffahrtsbetriebe tagesaktuell über mögliche Einschränkungen bei der Anfahrt einzelner Landestellen oder bei der Mitnahme von Fahrrädern und Rollstühlen zu informieren.
 
 

Parken an der Talstation: Zwei Euro fürs Tagesticket
(c) VAG Freiburg / Schauinslandbahn
 
Parken an der Talstation: Zwei Euro fürs Tagesticket
- Schauinslandbahn erhebt geringe Nutzungsgebühr für den Unterhalt des Parkplatzes

Nach dem Umbau und der Modernisierung ihres Parkplatzes an der Talstation erhebt die Schauinslandbahn ab sofort eine geringe Parkgebühr. Die Tagespauschale von 2 Euro für eine Parkdauer von bis zu 10 Stunden kann an den neu eingerichteten Automaten oder per App bezahlt werden. Gäste, die ihr Fahrzeug länger als 10 Stunden abstellen, zahlen eine Übernachtpauschale in Höhe von 10 Euro (bis zu 24 Stunden).

Mit der Gebühr geht die VAG als Betreiberin der Schauinslandbahn gegen das Fremdparken auf dem Parkplatz vor. „Wir wollen unseren Fahrgästen gut ausgebaute und auch ausreichend Parkplätze anbieten. Leider waren immer wieder Parkplätze durch Fremdparker belegt. Zum Teil über mehrere Tage“, erläuterte Stephan Bartosch Vorstand der VAG. „Durch Umbau, Instandhaltung, Reinigung und Grünpflege sowie Winterdienst am Parkplatz entstehen laufende Kosten, für die wir nun eine sehr moderate Nutzungsgebühr erheben“, erklärte der kaufmännische Leiter der Schauinslandbahn, Tobias Kunz.

Auf dem Parkplatz stehen vier Parkplätze für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung zur Verfügung, erkennbar an einem Rollstuhl-Symbol. Ebenso stehen erweiterte Familienparkplätzen zur Verfügung. An vier Parkplätzen können zudem Elektrofahrzeuge geladen werden.

Mit der Einführung der Parkgebühren soll auch ein weiterer Anreiz für eine nachhaltige Anreise mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad geschaffen werden: Mit dem ÖPNV ist eine barrierefreie Anreise zur Talstation mit der Straßenbahnlinie 2 und der Buslinie 21 möglich. Für Fahrräder stehen an der Talstation ausreichend Abstellplätze zur Verfügung.

Tafeln am Parkplatz und Schilder in der Talstation weisen Gäste auf die neue Gebühr und die Bezahlmöglichkeiten hin. An den Automaten kann mit EC- und Kreditkarte bezahlt werden. Außerdem sind die Apps Easypark oder die Evology nutzbar. In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung an der Kasse der Schauinslandbahn möglich.
 
 

 
Strecke der Rheintalbahn ab Karfreitag, 18. April, gesperrt
Schienenersatzverkehr am Hauptbahnhof Freiburg: Eine Spur der Bismarckallee gesperrt, Umleitung für Radverkehr

Bahnreisende in Richtung Norden brauchen in den Osterferien Geduld – und auch Autofahrer*innen und Radfahrende, die am Hauptbahnhof vorbei wollen, müssen mit Einschränkungen rechnen. Von Karfreitag, 18. April, bis Sonntag, 27. April, gibt es auf der Strecke zwischen Freiburg und Baden-Baden Schienenersatzverkehr (SEV). Grund dafür sind Gleisarbeiten zwischen Freiburg und Denzlingen. Regionalzüge stoppen während dieser zehn Tage in Denzlingen, der Fernverkehr bereits in Baden-Baden oder – in den Abendstunden – in Karlsruhe. Die Zugstrecke Richtung Schweiz bleibt frei.

Das hat auch Auswirkungen auf den Verkehr in der Stadt:
- Die Busse des SEV halten direkt vor dem Hauptbahnhof auf dem rechten Fahrstreifen der Bismarckallee. Dieser ist deshalb für den Autoverkehr gesperrt und die Bismarckallee ist nur einspurig befahrbar.
- Die Taxistände, die sich üblicherweise vor dem Eingang des Hauptbahnhofs befinden, finden vorübergehend vor dem Konzerthaus Platz.
- Der Radweg vor dem Bahnhof wird gesperrt. Der Weg wird auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet, um Konflikte mit Fahrgästen zu vermeiden.

Mobilitätseingeschränkte Personen können den Schienenersatzverkehr nutzen. Dazu ist eine Anmeldung vorab unter info@sweg.de oder unter 07821 996077 empfohlen. Informationen in Echtzeit gibt es in der RVF-mobil- und VAG-mobil-App sowie unter www.rvf.de/osterbaustelle2025.
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Freiburg: Müllabfuhr an Ostern
Wegen Karfreitag, dem 18. April, verlegt die ASF die Müllabfuhr einen Tag vor auf Donnerstag, den 17. April. Und wegen des Feiertags Ostermontag erfolgen dann alle Abfuhrtermine in der Osterwoche jeweils einen Tag später. Das betrifft die Entleerung der grauen, braunen und grünen Tonnen sowie die Abholung der gelben Säcke.

Das Umschlag- und Verwertungszentrum Eichelbuck, der Recyclinghof St. Gabriel und die Verwaltung bleiben am Karfreitag und Ostermontag geschlossen. Am Samstag, 19. April, sind die Freiburger Recyclinghöfe regulär geöffnet.

Ab Dienstag, 22. April, wird die ASF nur noch Restabfallbehälter mit gültiger Gebührenmarke entleeren.
 
 

Freiburg: Gleisarbeiten zwischen „Moosweiher“ und „Paduaallee“
Bauarbeiten VAG (c) Anja Thölking
 
Freiburg: Gleisarbeiten zwischen „Moosweiher“ und „Paduaallee“
- Schienenersatzverkehr auf der Linie 1
- Linienunterbrechungen dauern in verschiedenen Phasen bis zum 5. Oktober

Am Montag, 14. April, beginnen auf der Linie 1 umfangreiche Gleisarbeiten und barrierefreie Umbauten der Haltestellen. In der ersten Bauphase ist der Abschnitt zwischen „Paduaallee“ und „Moosweiher“ im Freiburger Nordwesten gesperrt, und es wird dort ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen eingerichtet. Die Arbeiten der Grundsanierung dauern auf wechselnden Abschnitten bis in den Oktober.

Während der ersten Phase von Montag, 14. April, bis einschließlich Montag, 9. Juni fahren die SEV-Busse zwischen „Paduaallee“ und „Moosweiher“. Die Haltestelle „Diakoniekrankenhaus“ wird angefahren, die Haltestelle „Moosgrund“ entfällt.

In Richtung Landwasser gibt es einen zusätzlichen Stopp an der Haltestelle „Wirthstraße“ am S-Bahn-Haltepunkt „Freiburg-Landwasser“. Wegen des Entfalls der Haltestelle "Moosgrund" fährt ein Linientaxi.

Dieses fährt von der Haltestelle „Wirthstraße“ über die Haltestellen „Moosweiher“ und „Moosgrund“ (Wendeschleife Ecke Auwaldstraße /Moosgrund) zur Haltestelle „Diakoniekrankenhaus“.

Da es auch auf anderen Linien zu Abweichungen vom Fahrplan kommt, empfiehlt die Freiburger Verkehrs AG ihren Fahrgästen, die App VAG mobil zu nutzen oder sich auf der Webseite www.vag-freiburg.de zu informieren. Abfahrtzeiten werden dort in Echtzeit angezeigt.

Der Schienenersatzverkehr der gesamten Modernisierungsarbeiten ist in vier Phasen eingeteilt. Neben der Linie 1 ist in den Sommerferien auch die Linie 3 betroffen.

So geht es nach dem 9. Juni weiter:

Phase 2: Vom 10. Juni bis zum 30. Juli werden Gleise auf der Sundgauallee zwischen den Haltestellen „Am Bischofskreuz“ und „Betzenhauser Torplatz“ erneuert, sodass der Schienenersatzverkehr auf diesen Abschnitt ausgeweitet wird. Der SEV verkehrt zwischen „Runzmattenweg“ und „Moosweiher“.

Phase 3: Zusätzlich kommt es vom 31. Juli bis 14. September zu Sperrungen auf den Linien 1 und 3 rund um die Haltestelle „Runzmattenweg“. In diesem Zeitraum verkehrt der SEV von der „Robert-Koch-Straße“ über die „Bissierstraße“ zum „Moosweiher“.

Phase 4: In der letzten Phase vom 15. September bis 4. Oktober verkehrt der Schienenersatzverkehr wieder zwischen „Paduaallee“ und „Moosweiher“.

Wichtige Info: Alle Infos zur Baumaßnahme finden Sie unter: www.vag-freiburg.de/gleis-update-2025. Dort finden Sie Grafiken zum Schienenersatzverkehr, die genauen Standorte der Ersatzhaltestellen, Infos zum Individualverkehr sowie zu den Beeinträchtigungen für Anwohnende.
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Finanzielle Projektförderung für die freie lokale Kunst- und Kulturszene
Antragsfrist ist Donnerstag, 1. Mai

Kulturelle Teilhabe, Film, Musik sowie Streetart, Nachtkultur und digitale Kunst: Für diese Bereiche stellt das Kulturamt Freiburg im Jahr 2025 Fördermittel bereit. Wer inklusive Maßnahmen in sein Projekt einbindet, kann mit zusätzlicher Unterstützung rechnen. Kunst- und Kulturschaffende können bis Donnerstag, 1. Mai, eine Förderung für ihr Projekt beantragen.

Zielgruppe der Projektförderung sind Einzelkunstschaffende, Gruppen, Kulturinitiativen sowie Kunst- und Kulturvereine, die keine institutionelle Förderung von der Stadt Freiburg erhalten. Voraussetzung ist, dass das Projekt öffentlich gezeigt wird und hauptsächlich in Freiburg entsteht. Vor der Bewerbung ist es besonders bei Erstanträgen sinnvoll, Kontakt zum Kulturamt aufzunehmen. Eine Übersicht über die Fristen, das Bewerbungsverfahren und die Ansprechpersonen für die einzelnen Förderprojekte gibt es unter http://www.freiburg.de/kulturfoerderung.

Im Bereich Film vergibt das Kulturamt jährlich 41.000 Euro. Gefördert wird die Produktion von Filmen aller Genres. Ausgenommen sind Image- und Werbefilme für kommerzielle Zwecke, TV-Auftragsproduktionen sowie Filmprojekte im Rahmen eines Studienganges oder medienpädagogischen Projekts. Weniger erfahrene Nachwuchsakteur*innen werden gleichermaßen berücksichtigt wie bereits etabliertere Filmemacher*innen.

Selbstbestimmt Kunst schaffen und sich mit Kultur auseinandersetzen: Das ist Gegenstand der Projekte aus dem Bereich Kulturelle Teilhabe, die sich in kulturelle Bildung und kulturelle Zugänge unterteilt. Für die Förderung von kultureller Bildung stehen im Jahr 44.000 Euro zur Verfügung. An Projekte zur Schaffung von kulturellen Zugängen verteilt das Kulturamt jährlich 59.000 Euro. Zu dieser Projektförderung gibt es eine Online-Beratung am Dienstag, 15. April, um 12.30 Uhr. Interessierte können sich bei Clementine Herzog (clementine.herzog@freiburg.de) per Mail bis zum 14. April anmelden.

Für Musiker*innen und Ensembles stehen 40.000 Euro Projektförderung für 2025 zur Verfügung. Gern gesehen sind experimentelle Veranstaltungsformate, sowohl live als auch digital, und Aufführungen von selten gehörten Musikstücken. CD-Produktionen sind dagegen ausgeschlossen.

Besonders breit gefächert ist der Förderbereich Nachtkultur, Streetart und digitale Kunst, den das Kulturamt 2021 eingeführt hat. Er umspannt die Arbeiten künstlerischer DJs, Hiphop-Performances, Street Art-Künstler*innen und Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstschaffenden und Initiativen. Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, bereits bestehende Produktionen sowie Bauprojekte und technische Arbeiten. Pro Jahr sind in diesen Förderbereich 50.000 Euro für Projektvorhaben zu vergeben.

Hintergrund
Die jetzt geförderten Bereiche sind Teil der Kulturförderung, für die die Stadt in diesem Jahr insgesamt 540.000 Euro ausgibt. Die Förderung kommt zehn künstlerischen Bereichen zugute. Die Vergabe beschließt das Kulturamt gemeinsam mit externen Fachjurys. Dabei orientieren sie sich an Förderkriterien, die der Gemeinderat beschlossen hat. Informationen zu allen geförderten Bereichen sowie eine Übersicht zu den Antragsfristen gibt es online unter http://www.freiburg.de/kulturfoerderung.
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