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Verschiedenes
| | | Karlsruhe: Kulturfrühstück zum Thema Erinnerungskultur | Veranstaltung am 29. März im Rahmen der "Wochen gegen Rassismus"
Der Platz der Grundrechte, die Stolpersteine, 100 Jahre Frauenwahlrecht oder das Gedenkbuch für die Karlsruher Juden – in Karlsruhe gibt es eine vielfältige und umfassende Erinnerungskultur. Sie ist Spiegel eines sich wandelnden gesellschaftlichen Wertekanons und Ausdruck historischen Bewusstseins. Im Rahmen der "Karlsruher Wochen gegen Rassismus" beschäftigt sich das nächste Kulturfrühstück am Freitag, 29. März, um 10 Uhr im Café Besitos am Marktplatz mit "Erinnerungskultur für Demokratie und Menschenrechte". Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche fragt in der öffentlichen Runde etwa, welcher Ereignisse gedacht wird und was das über die gesellschaftliche Identität aussagt, warum kollektiv geteiltes Wissen so wichtig ist und was die Erinnerung an Unrecht heute zur Wahrung der Menschenrechte und der Demokratie beiträgt. | Mehr | | | |
| | | | Karlsruhe: Neues Kapitel für Leuchtreklame | Satzung soll die Gestaltung von Werbeanlagen in der Innenstadt ab 2020 regeln
Ein schlüssiges, geordnetes Stadtbild statt blinkender Leuchtwerbung und "Lichtverschmutzung" – so könnte die Karlsruher City irgendwann dauerhaft aussehen. Um das Erscheinungsbild der Kaiserstraße und die dortige Aufenthaltsqualität aufzuwerten, beauftragte der Planungsausschuss nun einstimmig die Verwaltung damit, eine Werbeanlagensatzung auszuarbeiten.
Bürgermeister Daniel Fluhrer warb ausdrücklich für das vorgeschlagene Vorgehen, in dem er betonte, "mit der Neugestaltung unserer Innenstadt für die Zeit nach der Baumaßnahme zur Kombilösung wird für Karlsruhe essentiell auch in Fragen der Werbung, Gestaltung und Möblierung ein neues Qualitätsniveau eingeführt."
Reklame-Dynamik fördert Trading-Down-Effekt
Hintergrund ist eine deutliche Zunahme großformatiger Reklame an Fassaden mit bewegtem Licht und wechselnden Motiven, was insgesamt einen Trading-Down-Effekt – den Trend zum Leerstand mit ausbleibender Kaufkraft - fördert. Im Zuge der Innenstadtumgestaltung durch die Kombilösung soll deshalb die Chance ergriffen werden, den Charme des Stadtkerns zu erhöhen und die Wandlungsdynamik des Zentrums zu steuern. Hierzu reichen Bauordnungs- und Planfeststellungsrecht derzeit nicht aus.
Konkret soll dann Werbung im Stadtbild den Gebäuden, Plätzen und Stadträumen untergeordnet und einheitlicher gestaltet sein. Etwa könnte blinkende Werbung ausgeschlossen werden. Parallel soll eine Satzung auch die Gestaltung von Markisen, Automaten, Fenstern und Schaufenstern regeln, da diese Elemente ebenfalls das Stadtbild beeinflussen.
Gefordert und vielfach diskutiert wurde eine Werbeanlagensatzung bereits im Beteiligungsprozess zum City-Gutachten als Baustein zur Verbesserung des Innenstadtbildes. Auch eine nicht repräsentative Online-Befragung auf dem Beteiligungsportal der Stadt zeigte den Wunsch nach Eindämmung von bewegter Reklame sowie der Steuerung von Platzverbrauch. Im Detail will die Verwaltung ihren Entwurf im Oktober vorstellen, so dass die Satzung 2020 gültig werden könnte. | | | | |
| | | | Gesetzliche Krankenkassen: Extravorsorge für Frauen | Von Ultraschall bis Vorsorgekurs – 15 gesetzliche Krankenkassen bieten mindestens zwei zusätzliche Angebote zur Krebsfrüherkennung für Frauen. Dazu gehören ein Ultraschall der Brust und das Programm Discovering Hands, bei dem geschulte Blinde die Brust nach Auffälligkeiten abtasten. Finanztest informiert über die Extraangebote und zeigt im Dauertest auf test.de alle Extras von insgesamt 75 Krankenkassen.
Einige andere Kassen bieten zumindest ein Extra: Bei zehn Kassen gibt es Geld für einen MammaCare-Kurs. In diesem Kurs lernen Frauen, wie sie ihre Brüste sorgfältig selbst untersuchen können, denn sie sollten ihre Brüste regelmäßig abtasten. Viele tun das aber nicht, oft weil sie nicht wissen, wie sie es richtig machen. Acht Kassen zahlen für eine Discovering-Hands-Untersuchung extra. Vier bezuschussen einen Ultraschall der Brust.
Die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke ist als Früherkennungsmaßnahme umstritten. Sie ist aus Sicht vieler Experten zu ungenau und bringe deshalb keinen erkennbaren Nutzen. Trotzdem wird sie häufig von Frauenärztinnen und -ärzten empfohlen. Fünf Kassen übernehmen die Kosten anteilig. Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen ein intensives Früherkennungsprogramm für Versicherte bei familiärer Vorbelastung mit Brust- und Eierstockkrebs an.
Der Bericht findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. | Mehr | | | |
| | | | „Mach´s klar! Politik – einfach erklärt“ für den Unterricht | Kommunalwahlen in Baden-Württemberg – wählen gehen am 26. Mai 2019
Mit der soeben erschienenen Unterrichtshandreichung „ Mach´s klar!“ bietet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) die wichtigsten Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in kompakter Form. Einer einführenden bebilderten Graphik „Kommunalpolitik - was ist das?“ folgt die Darstellung der Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, insbesondere auch die für Jugendliche. „Mach´s klar“ stellt zudem den Ablauf und die Besonderheiten der Gemeinderatswahl vor - was „Panaschieren“ und „Kumulieren“ genau bedeutet, wird anschaulich erläutert. Und schließlich findet eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Wählen ab 16“ statt – was spricht dafür, was dagegen?
Die LpB-Handreichung „Mach´s klar!“ erläutert politische Themen in vereinfachter Form und unterstützt den am aktuellen Geschehen orientierten Politikunterricht. Jede Ausgabe umfasst vier Seiten im A 4 – Format, die mit verständlichen Texten und Schaubildern zahlreiche Anregungen für die Unterrichtsgestaltung bieten. Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Niveaustufen ermöglichen den unmittelbaren Einsatz in der Praxis. Die Seiten sind zudem als Kopier- oder Folienvorlagen verwendbar. Die jetzt vorliegende Ausgabe ist auf eine Unterrichtsstunde konzipiert.
Die Internetseiten www.lpb-bw.de/machs-klar.html bieten weitere Möglichkeiten: dort stehen u. a. Learning Apps zur Verfügung, über die die Inhalte aufgegriffen und interaktiv vertieft werden können.
„Mach´s klar!“ ist kostenlos und kann als Druckversion im LpB-Webshop www.lpb-bw.de/shop bestellt werden und steht dort auch online zur Verfügung.
Zusätzlich sind folgende Materialien verfügbar:
Infoblatt Kommunalwahl 2019
Ein Überblick im A 4 – Format, beidseitig bedruckt: Erläuterungen zur Wahl und deren Ablauf – mit Abbildung eines Musterstimmzettels.
Infoposter Kommunalwahl 2019
Im Posterformat A 1: Erläuterungen zur Wahl und deren Ablauf – mit Abbildung eines Musterstimmzettels | Mehr | | | |
| | | | Sirenenprobe in Freiburg | Signale „Feueralarm“ und „Entwarnung“
Am Samstag, 30. März, findet von 10 bis 10.15 Uhr im gesamten Stadtkreis eine Sirenenprobe statt. Dabei sind zwei Signale zu hören. Ein 60-Sekunden-Dauerton, der zweimal für 12 Sekunden unterbrochen wird, signalisiert „Feueralarm“. Mit der „Entwarnung“, einem Dauerton von 60 Sekunden Länge, wird der Test beendet. Da es sich nur um eine Erprobung der Warngeräte handelt, erfolgen im Rundfunk keine Durchsagen.
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bittet die Bürgerschaft, über das Formular auf www.feuerwehr-freiburg.de/sirenen.html oder direkt bei der Integrierten Leitstelle (Tel. 0761/201-3315) zu melden, falls eine Sirene nicht auslöst.
Sirenenproben finden zweimal jährlich statt, in der Regel Ende März und Ende Oktober. Damit werden die Warngeräte auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft, und die Bevölkerung wird über die Bedeutung der Signale informiert. Nur so kann das Amt für Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten, dass die Bürger bei Großschadensereignissen gewarnt und für das Verhalten wichtige Informationen möglichst schnell weitergegeben werden können.
Im Ernstfall sollte man die Nachbarn über die Sirenenwarnung informieren und das Radio einschalten. Je nach Schadenslage übermitteln die regionalen Sender wichtige Informationen und Verhaltensmaßregeln.
Weitere Informationen zur Warnung der Bevölkerung online ... | Mehr | | | |
| | | | Nächtliches Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ... | etzt auch auf der Merzhauser Straße und der Habsburgerstraße
Das Garten- und Tiefbauamt wird in der 13. Kalenderwoche auf der Merzhauser Straße und in der 15. Kalenderwoche auf der Habsburgerstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr ausschildern. Grund hierfür sind Überschreitungen der Lärmrichtwerte auf den beiden Straßenzügen. Diese neue Regelung ist Teil des Lärmaktionsplans. | | | | |
| | | | Neue Internetseite: „Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten“ | Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) stellt frühe Parlamentarierinnen aus Baden und Württemberg vor
Gut hundert Jahre ist es her: Nach dem jahrzehntelangen engagierten Einsatz vieler Bürgerinnen, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, dem Ende der Monarchie und der November-Revolution war es im Januar 1919 soweit - in Deutschland durften alle Bürgerinnen und Bürger ab 20 Jahren wählen und gewählt werden. Erstmals hatten damit auch Frauen dieses heute so selbstverständliche staatsbürgerliche Recht. Nach den ersten demokratischen Wahlen, an denen sich Frauen beteiligen konnten, erlangten 22 Badenerinnen und Württembergerinnen ein Parlamentsmandat und wirkten an der politischen Willensbildung mit. Nur die wenigsten dieser „Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten“ sind heute noch bekannt.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) würdigt sie nun mit kurzen Porträts auf der neu gestalteten Internetseite. Unter www.lpb-bw.de/wegbereiterinnen_demokratie.htm finden sich insgesamt 26 biografische Angaben: die der 22 ersten weiblichen Landtagsabgeordneten des deutschen Südwestens - neun Frauen aus Baden und dreizehn aus Württemberg. Zu ihnen gesellen sich je eine Nachrückerin sowie die beiden ersten weiblichen Reichstagsabgeordneten aus Baden und Württemberg.
Vorgestellt werden „Wegbereiterinnen der Demokratie“ aus Bietigheim, Esslingen, Göppingen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Freiburg, Reutlingen, Rottweil, Singen, Stuttgart und Ulm.
Eine Auswahl dieser wichtigen Politikerinnen porträtiert das Postkarten-Set „Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten“. Das Set ist kostenlos erhältlich über den Webshop der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg www.lpb-bw.de/shop | Mehr | | | |
| | | | Stromwechseldienste | Für bequeme Kunden besser als Vergleichsportale
Jedes Jahr zum günstigsten Stromtarif wechseln kann ganz schön anstrengend sein. Neue Dienstleister übernehmen diese Arbeit. Die Stiftung Warentest hat Wechselhelfer untersucht und festgestellt, dass Verbraucher sie bequem nutzen können und damit viel Geld sparen. Die vorgeschlagenen Tarife der Wechseldienste waren im Test ähnlich günstig wie die der Vergleichsportale Check24 und Verivox. Für bequeme Kunden, die ansonsten nicht selbst wechseln würden, sind Wechseldienste eine bessere Wahl.
Der Wechsel des Stromanbieters, den die Helfer übernehmen, klappte bei allen Testhaushalten reibungslos, ebenso das Übersenden einer Tarifempfehlung für das zweite Vertragsjahr. Drei von neun getesteten Wechseldiensten sind laut Stiftung Warentest empfehlenswert, weitere vier sogar sehr empfehlenswert. Nur zwei stufen die Tester als nicht empfehlenswert ein.
Sogar das Versprechen, keine unseriösen Anbieter zu empfehlen, wurde eingelöst: Kein Wechselservice hat im Testzeitraum von mehr als einem Jahr die mittlerweile insolvente, aber schon vorher auffällige Bayerische Energieversorgung (BEV) empfohlen. Bei Check24 und Verivox dagegen stand BEV bei den Testhaushalten so gut wie immer als günstigster Tarif oben auf der Ergebnisliste.
Für ihre Arbeit verlangen die meisten Wechseldienste eine Provision von 20 bis 30 Prozent der erzielten Ersparnis. Trotzdem lässt sich viel sparen – zwischen 73 Euro und mehr als 400 Euro in einem Jahr. Wie viel genau, hängt von Stromverbrauch, Wohnort und bisherigen Kosten ab.
Der Test Stromwechselhelfer findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/stromwechsel abrufbar. | Mehr | | | |
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