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| Nur mal eben zum Drive-in? |
| Mit der Nahrungsmittelverfügbarkeit steigt auch das Risiko für Übergewicht. In einer aktuellen Studie berichten US-amerikanische Wissenschaftler über den Zusammenhang zwischen dem Ernährungsumfeld zuhause, am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg dorthin und der Entstehung von Übergewicht. Demnach scheinen es insbesondere Fast-Food-Restaurants auf dem Weg in sich zu haben ... |
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| Basiskonto: Wer arm ist zahlt viel mehr |
Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger. Bei den teuersten Banken kostet die Kontoführung in der Filiale für den Modellkunden rund 250 Euro im Jahr. Das zeigt die aktuelle Untersuchung der Zeitschrift Finanztest über Jahrespreise für Basiskonten bei 124 Banken.
Alle Menschen, auch die ohne ein geregeltes Einkommen, haben per Gesetz Anspruch auf ein Konto. Sozialhilfeempfänger, Geflüchtete oder Wohnungslose haben nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel, bei den teuersten Banken mehr als 200 Euro im Jahr. Teilweise sind die Basiskonten sogar noch teurer als bei der letzten Untersuchung von Finanztest vor zwei Jahren. Vor allem die Kosten für den monatlichen Grundpreis oder die Überweisung per Papier sind gestiegen.
Das teuerste Basiskonto im Test hat die Salzlandsparkasse, dicht gefolgt von der Targobank. Bei beiden Banken kostet das Basiskonto für den Modellkunden der Stiftung rund 250 Euro pro Jahr. Bei der Targobank sind das knapp 90 Euro mehr als in der Vorgängeruntersuchung. Für den Modellkunden sehr teuer sind auch die Sparkasse Holstein mit einem Jahrespreis von rund 235 Euro und die Hannoversche Volksbank mit 226 Euro.
Immerhin gibt es 47 Banken, bei denen zahlungsschwache Kunden weniger als 100 Euro pro Jahr zahlen. Zwei regionale Banken erheben sogar überhaupt keine Jahresgebühr: Die PSD Karlsruhe Neustadt und die Sparda Baden-Württemberg.
Der Test Basiskonten findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ... |
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| Freiburg: Gebäudebrand St. Georgener Straße 25 |
13. November 2019. Auf der Integrierten Leistelle ging um 03:18 Uhr der Notruf des Betroffenen ein, dass es in einem Zimmer brennen würde und eine Person dort eingeschlossen wäre. Die Polizei war als erstes vor Ort und konnte melden, dass alle Personen aus dem Gebäude seien. Flammen aus der Giebelseite und aus der Dachgauben deutlich sichtbar sei. Bei dem Eintreffen der Berufsfeuerwehr konnte dieses Bild bestätigt werden. Sofort wurde durch den Einsatzleiter Herr Leibing die Brandbekämpfung eingeleitet und die 5-köpfige Familie mit den Kindern im Alter von 18/14/6 Jahren erstversorgt bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Der Familienvater erlitt leichte Verbrennungen an der Hand. Gebrannt hatte es in einem Einfamilienhaus 8 auf 10 m im ersten Obergeschoss, was auch Dachgeschoss war. In diesem Bereich befanden sich die Schlafzimmer der Familie. Mit einem Löschrohr und mehren Trupps unter Atemschutz konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden. Unterstützt wurden die beruflichen Kräfte durch die freiwillige Feuerwehr Abteilung St. Georgen bei der Löschwasserversorgung und mit weiteren Atemschutztrupps. Während den laufenden Maßnahmen vor Ort wurde durch die Leistelle eine Unterkunft für die Familie organisiert.
Auch dieser Einsatz zeigt, dass Rauchmelder Leben retten. |
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| Autor: Amt für Brand- und Katastrophenschutz |
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| Abiball-Verträge |
Finanzielles Risiko liegt häufig bei den Schülern
Pompöser Saal, roter Teppich, DJ und Security – aufwendige Abifeiern im Stil eines Opern- oder Filmballs liegen im Trend und werden gerne von Eventagenturen organisiert. Die Abiturienten, oft gerade erst volljährig geworden und wirtschaftlich unerfahren, schließen mit den Agenturen Verträge über sehr hohe Summen ab, 25.000 Euro oder mehr sind dabei keine Seltenheit. Für denjenigen, der den Vertrag unterschreibt, kann der Abiball so zum finanziellen Fiasko werden, wenn nicht genug Gästekarten verkauft werden. Finanztest hat beispielhaft Abiball-Verträge von Eventagenturen überprüft und gibt in der November-Ausgabe Tipps, wie Schüler die häufigsten Fallen vermeiden und ihr Risiko mindern können.
Der Abiball ist – anders als die feierliche Zeugnisübergabe – keine Schulveranstaltung. Zuständig sind ausschließlich die Schülerinnen und Schüler. Sie tragen das finanzielle Risiko, falls nicht genügend Karten verkauft werden. Schlimmer noch: Wenn sie ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen, mit dem sie zum Veranstalter des Balls werden, geht ihre Haftung weit darüber hinaus. Dann sind sie auch für die Sicherheit zuständig, etwa wenn der Fluchtweg zugestellt ist oder jemand über ein Kabel stürzt und sich verletzt. Wichtig ist deshalb eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Aber auch die Kalkulation der Gästezahl birgt Fallen. Sind zum Beispiel mehr Gäste im Vertrag vorgesehen, als tatsächlich Karten verkauft werden, kann schnell ein Minus entstehen, auf dem der Schüler, der den Vertrag unterschrieben hat, sitzen bleibt. Wird dann die Notbremse gezogen und werden Vertrag und Ball storniert, drohen Stornokosten von vielen Tausend Euro. Deshalb sollten Schüler vor Vertragsabschluss für eine verbindliche Kartenbestellung sorgen und nur diese Gästezahl in den Vertrag aufnehmen.
Der Artikel Abiball findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Online gibt es den Artikel unter www.test.de/abiball, dort findet sich außerdem ein von Finanztest erarbeiteter Leitfaden, der zeigt, worauf ein Abiballkomitee beim Vertragsabschluss mit einer Agentur achten sollte. |
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| Christine Kury in den Vorstand des Verbands Deutscher Seilbahnen gewählt |
Christine Kury, kaufmännische Leiterin der Schauinslandbahn und Unternehmensbereichsleiterin Personal und Verwaltung bei der Freiburger Verkehrs AG, wurde – als erste Frau überhaupt – in den Vorstand des Verbands Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS) gewählt. Neuer Vorstand des VDS wurde Matthias Stauch von der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG. Peter Lorenz bleibt der 1. Stellvertretende Vorstand und Christine Kury übernimmt die Funktion als 2. Stellvertretender Vorstand des Verbandes.
Für Christine Kury ist die Seilbahnbranche eine Herzensangelegenheit, sie will den Verband im neuen Vorstand mit Knowhow und neuen Ideen bei seinem Weg in die Zukunft unterstützen: „Ich sehe für den Verband und seine Mitgliedsunternehmen in den Bereichen Demographie, Personalgewinnung, Personalentwicklung und Nachhaltigkeit große anstehende Herausforderungen. Dies sind auch genau die Handlungsfelder, in denen meine Kernkompetenzen liegen und in denen ich mich zukünftig im VDS engagieren werde.“
Matthias Stauch freut sich auf ein produktives Wirken mit dem Vorstand in der neuen Zusammensetzung. Stauch: „Wir werden neue Trends und Entwicklungen aufgreifen, bewerten und umsetzen – zusammen mit Innovationskraft, Flexibilität und guter Vernetzung wird das unser Erfolgsrezept für eine erfolgreiche Verbandsarbeit“. |
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| VAG nutzt jetzt Carsharing für Dienstfahrten |
Freiburg. Seit wenigen Tagen ist ein Carsharing-Fahrzeug der Grünen Flotte auf dem Besucherparkplatz der Freiburger Verkehrs AG beim VAG Zentrum in der Besançonallee fest stationiert. Das Fahrzeug kann von allen Mitgliedern dieses Carsharing-Anbieters über deren Buchungssystem ausgeliehen werden. Es ist aber auch ein Baustein des innerbetrieblichen Mobilitätsmanagements bei der VAG und wird deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig für Dienstfahrten zur Verfügung stehen, sofern die anderen Dienstfahrzeuge ausgebucht sind.
Die Dienstwagenflotte der VAG besteht zum großen Teil aus Fahrzeugen mir Elektro- oder Hybrid-Antrieben. Dieses interne Angebot durch ein Carsharing-Fahrzeug zu ergänzen, passt sehr gut in das VAG Konzept jegliche Art von Mobilität möglichst nachhaltig zu gestalten. |
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| Milch-Getreide-Breie im Test |
| Die Stiftung Warentest hat 19 Fertigmilchbreie zum Anrühren und aus dem Glas auf Inhaltsstoffe und Geschmack getestet. "Gut" abgeschnitten haben lediglich drei der untersuchten Produkte. Ein Argument mehr für die eigene Zubereitung des Breis... |
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| Immobilien schenken |
Steuern sparen und Familienzwist vermeiden
Ein Haus zu Lebzeiten an zukünftige Erben zu verschenken, kann Steuern sparen und Familienzwist vermeiden. An erster Stelle sollte allerdings die eigene und die Absicherung des Ehepartners oder Lebensgefährten stehen. Wie die Steuergesetzgebung aussieht und wie man sich, seinen Partner und seine Kinder am besten absichert, beschreibt die Zeitschrift Finanztest ausführlich in ihrer November-Ausgabe.
Jeder Eigentümer kann die selbst genutzte Immobilie steuerfrei seinem Ehepartner schenken. Darüber hinaus können alle 10 Jahre 500.000 Euro an sie oder ihn verschenkt werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Wesentlich dürftiger sind die Vorteile für Paare ohne Trauschein. Ein Lebensgefährte kann alle 10 Jahre Werte bis zu 20.000 Euro steuerfrei erhalten. Sind die Freibeträge ausgeschöpft, kassiert das Finanzamt auf den Rest bis zu 50 Prozent.
Ist der Partner abgesichert, kommen die erwachsenen Kinder ins Spiel. Beim Kind wird anders als beim Ehepartner die geschenkte Immobilie auf den Freibetrag angerechnet. Es kann jedoch Werte bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil alle 10 Jahre steuerfrei erhalten. Zusätzlich können Steuern gespart werden, wenn ein Kind das geschenkte Haus an seine Eltern vermietet. Auf jeden Fall sollten sich Schenker gut absichern. Sie können sich nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht in ihrer Immobilie sichern, sondern auch ein Recht auf Vermietung (Nießbrauch), falls man die Mieteinnahmen später für Pflegekosten braucht.
Der Artikel Immobilie steuerfrei schenken findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ... |
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