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Verschiedenes
| | | Straßenfest Habsburgerstraße | Stadtbahnlinien 2 und 4 zeitweise unterbrochen
Am Samstag, den 29. Juni findet auf der Habsburgerstraße ein Straßenfest statt. Zwischen den Haltestellen „Hornusstraße“ und „Europaplatz“ können an diesem Tage deshalb von 8 Uhr morgens bis etwa 20 Uhr keine Straßenbahnen fahren.
In dieser Zeit wird die Stadtbahnlinie 2 von Günterstal kommend über die Hornusstraße hinaus bis zur Haltestelle „Gundelfinger Straße“ verlängert und fährt im 7,5-Minuten Takt, wohingegen die Stadtbahnlinie 4 von der Messe kommend bereits am Europaplatz endet.
Die Haltestellen „Tennenbacher Straße“, „Hauptstraße“ und „Okenstraße“ können während der Veranstaltung leider nicht bedient werden. | | | | |
| | | | Freiburger Oberlindenhock: Linie 1 zeitweise unterbrochen | Wegen des Oberlindenhocks ist die Stadtbahnlinie 1 vom 28. bis zum 30. Juni zwischen 20.01 Uhr und 00.25 Uhr in der Innenstadt unterbrochen. Der Abschnitt zwischen Schwabentor und Bertoldsbrunnen muss in dieser Zeit zu Fuß zurückgelegt werden. Die Freiburger Verkehrs AG bittet alle Fahrgäste einzukalkulieren, dass der Fußweg ihre Wegezeit verlängert. | | | | |
| | | | Neue Kunsthalle Mannheim: Kunst im Quadrat | Stadt in der Stadt lautet das Konzept und ist zugleich Einladung in eine weitläufige, helle Architektur. Um das 22 Meter hohe, lichtdurchflutete Atrium gruppieren sich auf drei Ebenen 13 Ausstellungskuben. Mit dem Metallgewebe an der Außenfassade kann sich jedoch nicht jeder anfreunden. Und überhaupt: Der „Kunsttempel“ bilde einen zu starken Kontrast zum Jugendstilensemble rund um den Wasserturm – so die Kritiker. Andere schätzen die Zurückhaltung des Gebäudes. Dank spannender Sichtachsen können sich die Besucher durch den spektakulären Bau treiben lassen. Ihr Weg führt über Galerien, Brücken und Terrassen in Räume, in denen die Kunst präsentiert und nicht zelebriert wird. | Mehr | | | |
| | | | Versicherungsrecht | Irrtümer zu Versicherungen
Ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung: Im Schadensfall ist die Enttäuschung oft groß, denn nur wenige Verbraucher kennen das Kleingedruckte. Wer zum Beispiel glaubt, dass er nach Abschluss einer Versicherung immer sofort geschützt ist oder die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung übernimmt, liegt falsch. Die Zeitschrift Finanztest listet in ihrer Juli-Ausgabe zehn häufige Irrtümer zu Versicherungen auf und gibt Tipps für einen besseren Schutz.
Bei einigen Versicherungen setzt der komplette Schutz erst nach einer Wartezeit ein, z.B. bei der Rechtsschutzversicherung, bei Zahnzusatzversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen. Die private Haftpflichtversicherung schützt zwar oft auch die Familie. Für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren anrichten, zahlt sie nicht. Bei Schäden im fließenden Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.
Auch die Annahme, dass die Haftpflichtversicherung bei Schäden den Neupreis erstattet, ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Dinge repariert. Dass die Hausratversicherung bei einem Einbruch den ganzen Schaden zahlt, stimmt auch nicht immer. Und bei einem Fahrraddiebstahl kommt es darauf an, wie und wo das Fahrrad abgestellt war und manchmal auch zu welcher Uhrzeit es gestohlen wurde.
Der Artikel „10 Irrtümer zu Versicherungen“ findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ... | Mehr | | | |
| | | | Viele Patienten bei Mallorca-Party in Freiburg | -Ãœber 20 Versorgungen und zehn Transporte in Kliniken-
Freiburg (DRK). Anders als erwartet verlief ein Sanitätswachdienst des Deutschen Roten Kreuzes und der Malteser auf dem Gelände der Messe Freiburg. Dort wurde am Samstag, 22.Juni, bis in den späten Abend hinein eine Mallorca-Party veranstaltet. Im Verlauf der Veranstaltung klagten plötzlich immer mehr Teilnehmer über Unwohlsein und bedurften umgehender Hilfe durch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der beiden Hilfsorganisationen. Um die Lage zu deeskalieren wurden weitere Kräfte angefordert. Darunter waren dann unter anderem Notärzte, ein Leitender Notarzt samt Organisatorischen Leiter Rettungsdienst der Malteser, der Einsatzleitwagen und das Modul Transport der Malteser samt mehrerer Rettungswagen.
Stand 22 Uhr wurden dann zehn Teilnehmer der Veranstaltung in umliegende Kliniken transportiert und über zwanzig Personen vor Ort behandelt. Hinzu kamen zahlreiche weitere Versorgungen rund um das Veranstaltungsgelände.
Im Einsatz waren dann über 20 Helferinnen und Helfer von Deutschem Roten Kreuz (Ortsverein Freiburg) und Malteser Freiburg. | Mehr | | | |
| | | | Baufinanzierung | Eigenkapital locker machen
So niedrig wie heute waren die Zinsen für Immobilienkredite noch nie. Doch auch im Zinstal lohnt es sich, viel Eigenkapital für die eigenen vier Wände zu nutzen. Finanztest rechnet in der Juli-Ausgabe vor: Wer mehr Eigenkapital einsetzt, kann hohe Zinsaufschläge vermeiden und viel Geld sparen.
Banken staffeln ihre Zinssätze nach dem Beleihungsauslauf. Das ist der Anteil des Kredits am Immobilienwert. Topzinsen gelten meist nur bis zu 50 oder 60 Prozent des Kaufpreises. Wer damit nicht auskommt zahlt einen Aufschlag, nicht nur auf den zusätzlichen Kreditbetrag, sondern auf das gesamte Darlehen. Der Zinssatz für den gesamten Kredit verschleiert die Tatsache, dass Immobilienkäufer gerade für den Finanzierungsanteil oberhalb von 80 oder 90 Prozent des Kaufpreises oft doppelt so viel zahlen müssen – bis hin zu Zinssätzen im Dispobereich.
Die Stufen, ab denen ein Kredit teurer wird, fallen bei den Banken sehr unterschiedlich aus. Das Gleiche gilt für die Höhe der Zinsaufschläge. Doch es lohnt sich fast immer, bis auf eine Sicherheitsreserve, so viel Eigenkapital wie möglich zu mobilisieren, um einen besseren Zinssatz zu erhalten. Wie hoch die Zinsersparnis ausfällt, die Kreditnehmer mit mehr Eigenkapital erzielen, ermittelt ein kostenloser Rechner im Internet unter www.test.de/rechner-grenzzinsen.
Der Bericht findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/baufi-tipps abrufbar. | Mehr | | | |
| | | | Berufsunfähigkeitsversicherung | 35 von 59 Tarifen sind top
Die Experten der Zeitschrift Finanztest haben sich 59 Tarife für Berufsunfähigkeitsversicherungen angesehen und darunter 35 Top-Angebote gefunden. Denn es trifft viele: Nahezu ein Viertel der arbeitenden Bevölkerung muss gesundheitsbedingt vorzeitig aus dem Job ausscheiden. Wenn das Gehalt wegbleibt, wird es für viele finanziell eng. Da hilft ein Berufsunfähigkeitsschutz mit ausreichend hoher Rente.
Für den Test wurden alle in Deutschland niedergelassenen Versicherer nach ihren Bedingungen für Berufsunfähigkeitsschutz befragt und um ein Angebot für drei Modellkunden gebeten. Von 59 Tarifen sind 35 sehr gut. Kein billiger Schutz, aber laut Stiftung Warentest ein sehr sinnvoller.
„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist enorm wichtig, immerhin kann jeder Vierte nicht bis zur Rente arbeiten und steht dann ohne Gehalt da“, so Redakteurin Simone Weidner. Aber es ist nicht so einfach, eine zu bekommen. Wer gesund ist, hat gute Chancen, in fünf Schritten zu einem Vertrag zu kommen:
Aus der Tabelle der besten die passenden Angebote auswählen.
Parallel Anfragen an mehrere Anbieter abschiÂcken.
Angebote prüfen und mit den eigenen Wünschen abgleichen. Bietet kein Versicherer Schutz an, kommen alternative Absicherungen in Betracht.
Anträge vollÂständig und wahrÂheitsÂgemäß ausfüllen.
Angebote, die man nicht möchte, schriftlich ablehnen.
Wer in den letzten fünf Jahren ernsthaft krank war, chronisch krank ist oder in einem Risikoberuf arbeitet, sollte sich von einem unabhängigen Versicherungsberater oder -makler beraten lassen.
Der Test Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/berufsunfaehigkeit. | Mehr | | | |
| | | | Urlaubsreisen | Welche Rechte Urlauber bei Reiseänderungen haben
Geänderte Abflugzeiten oder Abflughäfen sind unter Veranstaltern von Pauschalreisen zu einer Unsitte geworden. Doch Reiseänderungen von bis zu vier Stunden müssen Kunden oft hinnehmen, wenn sie vorab informiert wurden. Bei größeren Verschiebungen oder dem Wechsel des Flughafens können Reisende kostenfrei zurückzutreten – oder die Änderungen akzeptieren. In diesem Fall können sie aber eine Minderung des Reisepreises verlangen. Welche Rechte Urlauber bei Reiseänderungen haben, beschreiben die Experten von Finanztest in ihrer Juli-Ausgabe.
Seit 2018 ermöglicht ein neues Reiserecht den Veranstaltern, die Reisebuchung einseitig zu verändern, wenn die Änderung „unerheblich“ ist. Was erheblich wäre, sagt das Gesetz jedoch nicht. Vermutlich orientieren sich die Gerichte an der alten Rechtslage. Danach müssen Kunden eine Verlegung um vier Stunden als Unannehmlichkeit hinnehmen. Ab der fünften Stunde erhalten sie je angefangener Stunde einen Nachlass von 5 Prozent auf den Tagesreisepreis.
Manchmal kündigen Reiseveranstalter die Verschiebung des Rückflugs sogar erst kurz vor Ende des Urlaubs an. Wenn der Rückflug etwa um 11 Stunden nach vorne verlegt wurde und man sich schon nachts fertig machen soll, sollte man den örtlichen Reiseleiter auffordern, das Problem zu lösen. Schafft der Veranstalter keine Abhilfe, kann man auch für den verlegten Rückflug eine Minderung des Reisepreises geltend machen.
Was viele nicht wissen: Ist der Flug drei oder mehr Stunden später als angekündigt am Ziel oder wurde er annulliert, haben sowohl Pauschalurlauber als auch Nur-Flug-Kunden Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung von der Airline, je nach Flugentfernung.
Der Artikel zum Reiserecht findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/pauschalreise abrufbar. | Mehr | | | |
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