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Verschiedenes
| | | Rechtsschutz | Mehr als jede zweite Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer erfolgreich
Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Übernahme eines Rechtsstreits, können Kundinnen und Kunden sich wehren. Und das häufig erfolgreich, zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest: Die Erfolgsquote bei den untersuchten Fällen betrug 63 Prozent. Finanztest erklärt, wie Kunden vorgehen können, wenn die Versicherung ihren Fall ablehnt.
Obwohl die Stiftung Warentest den Rechtsschutz als nützliche Police empfiehlt, weist sie darauf hin, dass diese keinen umfassenden Schutz bietet. Einige Lebensbereiche sind entweder gar nicht oder nur teilweise versichert, wie beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen oder Bauvorhaben. Außerdem können Versicherer einen Fall ablehnen, wenn sie keine Erfolgsaussichten sehen.
Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Übernahme eines Falls mangels Erfolgsaussichten ab, können Kunden die Entscheidung durch einen Anwalt oder einen Schiedsgutachter überprüfen lassen. Wenn das Gutachten positiv ausfällt, ist der Versicherer in der Regel verpflichtet, den Fall zu übernehmen. Sollte er dies dennoch verweigern, kann eine Beschwerde unter versicherungsombudsmann.de eingereicht werden. Neben dieser kostenlosen Variante besteht die Option einer Deckungsklage.
Juraprofessor Christian Armbrüster hat im Auftrag der Stiftung Warentest alle veröffentlichten Deckungsklagen im Zeitraum von 2012 bis 2024 ausgewertet. Von 410 Gerichtsentscheidungen fielen 258 zugunsten der Kunden aus, was einer Erfolgsrate von rund 63 Prozent entspricht. Die Hauptstreitpunkte umfassten Fälle, die mit dem Dieselskandal in Verbindung standen, Probleme im Zusammenhang mit Ausschlussklauseln sowie die Frage nach dem bereits bestehenden Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Rechtsstreits. In Dieselskandal-Fällen waren Kunden mit einer Erfolgsquote von 73 Prozent besonders erfolgreich.
Weitere Informationen zum Thema finden sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rechtsschutz. | Mehr | | | |
| | | | Weltverbrauchertag | Stiftung Warentest warnt vor Schuldenfalle
Anlässlich des Weltverbrauchertags, der dieses Jahr am 15. März die Gefahren beim Online-Shopping thematisiert, warnt die Stiftung Warentest vor einer zunehmenden Überschuldung von Jugendlichen.
„Durch neue Bezahloptionen beim Online-Shopping rutschen viele junge Leute in die Schuldenfalle“, sagt Matthias Thieme, Chefredakteur Finanztest bei der Stiftung Warentest. „Vor allem Jugendliche werden beim Online-Shopping mit attraktiv klingenden Finanzierungs-Modellen geködert, die sie nicht durchschauen“, so Thieme. Letztlich verberge sich hinter verheißungsvoll klingenden Bezahloptionen wie „buy now, pay later“ aber nur der Rahmenkredit, der Rechnungskauf oder der Ratenkredit – für viele Jugendliche eine Schuldenfalle.
Ein Problem bei „Buy now, pay later“: Mehrere Kredite sind bei verschiedenen Anbietern parallel möglich. So kann der Überblick über offene Rechnungen schnell verloren gehen, Schulden häufen sich an, es droht die Überschuldung.
Dass die Verschuldung unter Jugendlichen zugenommen hat, zeigen auch die Zahlen des Schuldneratlas 2023 der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren sind demnach die einzige Gruppe, bei denen mehr Personen überschuldet waren als im Vorjahr. Bei ihnen fallen Schulden oft stärker ins Gewicht, denn sie haben meist noch vergleichsweise wenig Geld und müssen bei einem überzogenen Bankkonto teure Dispozinsen zahlen. | | | | |
| | | | Dispozinsen steigen weiter | Banken verlangen bis zu 17,2 Prozent
Eine aktuelle Erhebung der Stiftung Warentest zum Stichtag 15. Januar 2024 zeigt: Banken und Sparkassen verlangen derzeit im Schnitt 12,06 Prozent für Kontoüberziehungen. Damit hat sich der Dispokredit um knapp einen Prozentpunkt zum Vorjahr verteuert. Für alle, die rauswollen aus ihrem Dispo oder kurzfristig Geld brauchen, kann der Rahmenkredit eine preiswerte Alternative sein.
Bei allen 1083 Kreditinstituten in Deutschland haben die Expertinnen und Experten von Finanztest die aktuellen Dispozinsen erhoben. Bei knapp drei Viertel der Banken liegt der Zins über dem ermittelten Durchschnitt. An der Spitze: die VR-Bank Landsberg-Ammersee mit 17,2 Prozent. Für akzeptabel hält das Finanztest-Team einen Zinssatz bis einschließlich 11,5 Prozent bei aktuellem Zinsniveau, alles über 15 Prozent ist inakzeptabel.
Rahmenkredite – auch Abrufkredite genannt – sind genauso flexibel wie ein Dispo, aber mit deutlich günstigeren Zinsen. Das ergab die Befragung bei 180 Kreditinstituten. Die Zinsen bei den Angeboten im Test unterschreiten zumeist die 11,5-Prozent-Grenze, die Finanztest für Dispokredite aufgestellt hat. Der mögliche Kreditrahmen liegt zwischen 1.000 und 100.000 Euro. Außerdem werden für den Rahmenkredit keine zusätzlichen Kreditkosten fällig. Es gibt keine Mindestsumme für die Verfügung und auch die Anzahl der Verfügungen ist nicht eingeschränkt.
Der Test von Rahmenkrediten findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/abrufkredite. | Mehr | | | |
| Foto: Wilhelma Stuttgart / Birger Meierjohann | | | Giraffenbulle Tilodi neu in der Wilhelma | Ein hohes Tier zieht an den Neckar
Die Giraffendamen der Wilhelma haben wieder männliche Gesellschaft: Ende Februar 2024 ist der 2022 in Kopenhagen geborene Netzgiraffenbulle Tilodi im Zoologisch-Botanischen Garten Stuttgart eingezogen. Bisher bestand die Netzgiraffengruppe in der Wilhelma aus drei Weibchen: Der sieben Jahre alten Sala, der elfjährigen Lindani und der bereits 23 Jahre alten Nyiri.
Bei der Netzgiraffe handelt es sich um eine seltene Unterart der Nordgiraffe. Ihr Verbreitungsgebiet ist auf die Dornbuschsavannen im Norden Kenias und angrenzende Regionen in Äthiopien und Somalia beschränkt. Die Weltnaturschutzorganisation IUCN geht dort von nur noch 15.000 Tieren aus – bei abnehmender Tendenz: Der Bestand ist in den letzten 30 Jahren um 56 % gesunken. Wilderei und Lebensraumverlust sind die Hauptgründe, warum die Netzgiraffe in ihrer ostafrikanischen Heimat als bedroht gilt und sie fast nur noch in Schutzgebieten vorkommt.
Die Wilhelma hat eine lange Erfahrung in der Haltung von Netzgiraffen: Schon seit 1951 begeistern hier die langhälsigen Publikumslieblinge die Besucher*innen. Von 1970 bis 2015 kamen in der Wilhelma rund 40 Giraffenkälber zur Welt und trugen maßgeblich zum Aufbau einer stabilen Reservepopulation in menschlicher Obhut bei. Nachdem der Zuchtbulle Hanck 2021 verstarb, gab es in der Wilhelma zeitweise keinen Giraffennachwuchs. Umso größer sind die Erwartungen, dass Tilodi zukünftig im Rahmen des Ex-Situ Zuchtprogramms des Europäischen Zooverbandes EAZA für Nachkommen sorgen wird. Noch müssen sich die Besucher*innen der Wilhelma damit aber etwas gedulden. Huftier-Kuratorin Dr. Ulrike Rademacher erklärt: „Tilodi ist 20 Monate alt und kommt gerade erst in die Pubertät. Wir hoffen aber, dass er nach Einsetzen der Geschlechtsreife der neue Zuchtbulle der Wilhelma wird.“
zum Bild oben:
Der Giraffenbulle Tilodi ist neu in der Wilhelma
Foto: Wilhelma Stuttgart / Birger Meierjohann | | | | |
| | | | Kommunal-O-Mat zur Kommunalwahl in Freiburg | uftakt der Vorbereitung des Kommunal-O-Mats zur Kommunalwahl in Freiburg am 9. Juni 2024
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) bietet zur Gemeinderatswahl in Freiburg am 9. Juni 2024 einen Kommunal-O-Mat an. Diese Online-Anwendung ermöglicht es Interessierten, die eigenen Positionen zu ausgewählten kommunalpolitischen Thesen mit denen von verschiedenen Wahlvorschlägen und Listen abzugleichen.
Zur Vorbereitung des digitalen Informationsangebots, das in Zusammenarbeit mit der Badischen Zeitung und dem SWR erstellt wird, lädt die LpB interessierte junge Menschen zur Mitarbeit im Redaktionsworkshop ein. Vorgesehen ist, den Kommunal-O-Mat nach Abschluss eines mehrstufigen Entwicklungsprozesses am 27. April 2024 für die Öffentlichkeit freizuschalten.
Auftakt des Verfahrens ist der Redaktionsworkshop am 12./13. März 2024. Interessierte junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren sind eingeladen, an dem Workshop teilzunehmen und gemeinsam mit Mitarbeitenden der LpB sowie der Badischen Zeitung und des SWR die Thesen für den Kommunal-O-Mat zu entwickeln. Die Jung- und Erstwähler/-innen werden bei der Auseinandersetzung mit lokalpolitischen Fragestellungen von den Expertinnen und Experten begleitet und unterstützt. Eine Anmeldung ist möglich unter https://www.lpb-freiburg.de/redaktionsworkshop-kommunalomat.
Darüber hinaus besteht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine, Initiativen und Organisationen die Möglichkeit, Vorschläge für Thesen und Themen bei der LpB einzureichen. Diese Vorschläge werden in den Redaktionsworkshop eingebracht. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der Vorschläge im Kommunal-O-Mat besteht allerdings nicht.
Vorschläge können bis zum 10. März 2024 eingereicht werden unter anka.steger@lpb.bwl.de.
Der Kommunal-O-Mat ist ein von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg entwickeltes Informationsangebot im Internet. Das digitale Tool wird seit 2019 bei der Kommunalwahl in Freiburg eingesetzt. Der Kommunal-O-Mat umfasst einen auf Freiburg zugeschnittenen Thesenkatalog mit Positionen zu unterschiedlichen kommunalpolitisch relevanten Themen. Im Verlauf der Erarbeitung erhalten alle Listen die Gelegenheit, sich zu den erstellten Thesen mit „Ich stimme zu“, „Ich stimme nicht zu“, „Ich stehe neutral dazu“ zu positionieren und kurze Begründungen einzureichen. Vor der Veröffentlichung des Kommunal-O-Mats werden aus dem rund 80 Thesen umfassenden Katalog etwa 25 bis 30 Thesen ausgewählt, die eine hinreichende Unterscheidbarkeit aller Listen ermöglichen und wichtige kommunalpolitische Themen in Freiburg abdecken.
Alle Wahlvorschläge, die vom Gemeindewahlausschuss zur Wahl zugelassen werden, erhalten die Möglichkeit, sich am Kommunal-O-Mat zu beteiligen und werden mit ihren Antworten in der Anwendung berücksichtigt. Sollten Listen nicht am Kommunal-O-Mat teilnehmen wollen, wird das Tool ohne die Antworten dieser Wahlvorschläge veröffentlicht. | Mehr | | | |
| Foto: Wilhelma Stuttgart / Birger Meierjohann | | | Babysegen bei den Weißkopfsakis | Nachwuchs im Amazonienhaus der Wilhelma
Bereits am 14. Januar 2024 wurde bei den Weißkopfsakis, einer südamerikanischen Primatenart im Amazonienhaus der Wilhelma, ein Affenbaby geboren. Anfänglich konnte man nur mit viel Glück und Geduld einen Blick auf das winzige, im dichten Fell seiner Mutter Paulina festgeklammerte Jungtier erhaschen. Mittlerweile ist das Äffchen schon so kräftig, dass es immer häufiger sein Köpfchen hebt und neugierig seine Umgebung betrachtet. Noch steht sein Geschlecht nicht definitiv fest – die Tierpfleger*innen im Amazonienhaus vermuten allerdings, dass es sich um ein Weibchen handelt. Genau wie in der Natur leben die Weißkopfsakis in der Wilhelma in einer Familiengruppe, die aktuell aus dem 14-jährigen Männchen Milow, seinen beiden Partnerinnen Paulina (10 Jahre) und Riane (11 Jahre), sowie den drei Jungtieren Rio (5 Monate), Piet (1 Jahr) und natürlich dem im Januar geborenen Nesthäkchen besteht. Die Wilhelma beteiligt sich auch mit dieser Art am Ex-Situ Zuchtprogramm des europäischen Zooverbandes EAZA und hilft auf diese Weise dabei, eine stabile Reservepopulation in menschlicher Obhut aufzubauen.
Weißkopfsakis stammen aus den Wäldern des nördlichen Brasiliens sowie Surinam, Guyana und Französisch-Guyana. Die Männchen sind aufgrund der namensgebenden weißen Gesichtsmaske unverkennbar. Die Gesichter der Weibchen sind eher bräunlich. Weißkopfsakis halten sich gerne in den unteren und mittleren Stockwerken des Waldes auf, kommen aber nur selten auf den Boden. Da sie bis zu 10 Meter von Baum zu Baum springen können, werden sie in Guyana auch als „fliegende Affen“ bezeichnet. In ihrer Anlage im Amazonienhaus der Wilhelma sind die Weißkopfsakis mit Goldkopf-Löwenäffchen, Zweifingerfaultieren und Waldschildkröten vergesellschaftet.
zum Bild oben:
Nachwuchs bei den Weißkopfsakis in der Wilhelma
Foto: Wilhelma Stuttgart / Birger Meierjohann | Mehr | | | |
| | | | VAG Fundsachenversteigerung | Die nächste Versteigerung von Fundsachen, die an Haltestellen und in Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG gefunden wurden, findet am Freitag, den 8. März, ab 12 Uhr, im Haus der Begegnung, Freiburg–Landwasser, Habichtweg 48, statt. Eine Vorbesichtigung ist am Tag der Versteigerung von 10 bis 12 Uhr möglich.
Die Liste der zu ersteigernden Gegenstände kann im Internet abgerufen werden | Mehr | | | |
| | | | 75 Jahre Grundgesetz: LpB-Zeitschrift „Bürger & Staat“ zum Jubiläum | Das Grundgesetz - Verfassung im Wandel
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes schaut die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Bürger & Staat“ auf die Verfassung, ihre Auslegung und Rechtsprechung. Das 68-seitige Heft „Das Grundgesetz. Verfassung im Wandel“ ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erschienen und ab sofort erhältlich.
Acht wissenschaftliche Beiträge spannen einen weiten Bogen: Dazu gehört eine Reflexion über den Begriff „Verfassungspatriotismus“, eine Auseinandersetzung mit der „wehrhaften Demokratie“ und ihrer Anwendung in der Praxis sowie ein Experteninterview über den Begriff „Rasse“ in Artikel 3, Absatz 3 GG. Ein Aufsatz beschäftigt sich mit dem „Grundgesetz zwischen Bewährung und Herausforderung“, ein weiterer mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnis zwischen individueller Freiheit, Bürgerverantwortung und Gemeinwohl. Das Benachteiligungsverbot wird im Spiegel von Inklusion, sozialer Teilhabe und Barrierefreiheit beleuchtet und die informationelle Selbstbestimmung als Grundrechtsanforderung diskutiert. Der Beitrag „Das Grundgesetz zwischen Ost und West“ begibt sich schließlich auf die „Suche nach gleichwertigen Lebensverhältnissen in einer gespaltenen Nation“.
Die LpB-Zeitschrift „Bürger & Staat“ bietet Bestandsaufnahmen zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen. Sie erscheint dreimal jährlich und richtet sich an das Fachpublikum und gleichermaßen an die interessierte Öffentlichkeit. Kostenlose Einzelhefte und Gruppensätze können im Webshop der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bestellt werden: www.lpb-bw.de/shop. Ab einem Gewicht von 500 Gramm werden die Versandkosten in Rechnung gestellt. | Mehr | | | |
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