Prolixletter
Dienstag, 28. Januar 2025
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Verschiedenes

 
Coronavirus: Entsorgung kontaminierter Abfälle aus privaten Haushalten
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Entsorgung von Abfällen aus. Wenn in privaten Haushalten Abfälle positiv getesteter oder unter Quarantäne gestellter Personen anfallen, sind diese Abfälle laut der ASF (Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg) über die Restmülltonne zu entsorgen. Dies gilt auch für Biomüll, Verpackungen und Altpapier, also Abfälle, die ansonsten getrennt zu entsorgen sind. Damit entfällt in den genannten privaten Haushalten die Pflicht zur getrennten Bereitstellung der Abfälle vorübergehend.

Grundsätzlich gilt:
Spitze oder scharfe Gegenstände (Spritzen, Skalpelle usw.) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind.
Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.
Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen, etwa im Keller.
Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne zu entsorgen:

Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne zu entsorgen:

Verpackungen und Wertstoffe;
häusliche Bioabfälle, Küchenabfälle;
Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden;
Taschentücher, Aufwischtücher;
Einwegwäsche und Hygieneartikel, z. B. Windeln;
Schutzkleidung;
Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Wer Fragen hat, wende sich an die Abfallberatung der ASF: Tel. 0761/767070, info@abfallwirtschaft-freiburg.de.
 
 

 
Freiburg: Zahlreiche Besucherinnen und Besucher im Stadtwald
Forstamt ruft zu einem fairen Miteinander auf

Das schöne Wetter, die erwachende Natur und die vielfachen Möglichkeiten, sich zu bewegen, zu erholen, Sport zu treiben und den Frühling trotz Kontaktverbot zu genießen, locken derzeit viele Menschen in den Freiburger Stadtwald. Es wird deutlich, welch großen Wert unser Wald hat, auch und vor allem in Krisenzeiten.

Auch im Stadtwald gilt derzeit ein Kontaktverbot für Gruppen über 2 Personen (Familien ausgenommen). Damit sich die Menschen in diesem Rahmen aber ohne Einschränkung bewegen können, ruft das Forstamt dazu auf, die gegenseitige Rücksichtnahme, die sich im Alltag etabliert hat, auch im Wald beizubehalten.

Alle Waldbesucher/innen sollten insbesondere das Verbot des Befahrens schmaler Wanderwege beherzigen. Wege unter zwei Metern Breite, die nicht als legaler Mountainbike-Singletrail ausgeschildert sind, sind für Fahrräder gesperrt.

Seit zwei Jahren gibt es im Stadtwald ein umfangreiches, ausgeschildertes Mountainbike-Streckennetz mit vielen integrierten schmalen Wegeabschnitten, die von Fußgänger/innen und Radfahrenden zusammen genutzt werden dürfen. Hinzu kommen mehrere Mountainbike-Downhillstrecken. Wege über zwei Metern Breite dürfen natürlich von Radfahrenden befahren werden.

Nutzen Sie die gute Infrastruktur im Stadtwald, die für jede Besuchergruppe viel zu bieten hat. Respektieren Sie Ihre Grenzen. Gehen Sie respektvoll miteinander um und halten Sie Abstand.

Genießen Sie den Frühling und halten Sie dem Forstamt für seine Arbeit in diesen Tagen den Rücken frei. Dessen Mitarbeiter sind damit beschäftigt, den Wald von morgen zu pflanzen und das restliche Sturmholz aufzuarbeiten, damit es später im Jahr nicht zu weiteren gravierenden Waldschäden durch Borkenkäfer kommt.

Wie Mitarbeitende des Forstamtes beobachten, kommt es immer wieder zur Anlage illegaler Mountainbike-Wege und „Abstecher“. Das wird vom Forstamt explizit nicht toleriert. Wer eigenhändig Strecken anlegt, schadet den anderen Natursportler/innen, die sich in Vereinen ehrenamtlich engagieren. In guter Zusammenarbeit mit Waldbesitzenden und Forstbehörde haben diese Vereine in Freiburg eine hervorragende Erholungs- und Sportinfrastruktur für alle Waldbesucher/innen geschaffen.

Statt selbst Strecken anzulegen, ist ein Engagement im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft, ob im Verein Mountainbike Freiburg oder im Schwarzwaldverein, für alle Beteiligten der sinnvollere Weg. Nach der Coronakrise wird dies auch wieder zusammen in einer Gruppe Gleichgesinnter möglich sein.
 
 

 
Thermo­becher: Einige sind undicht, schnell kaputt oder enthalten Schad­stoffe
Dicht und heiß halten, das soll ein Thermobecher können. Im Test konnten das zwar die meisten der 15 Produkte, aber einzelne fielen durch, weil 80 Grad heißes Wasser schon nach zwei­einhalb Stunden nur noch halb so warm ist, weil der Becher ausläuft oder weil Schad­stoffe gefunden wurden. Zwei weitere Becher waren ausreichend. Der Rest bekam die Note Gut, davon vier sogar mit einer Eins vor dem Komma – schreibt die April-Ausgabe der Zeit­schrift test.

„Auf die meisten Isolierbecher ist Verlass“, kommentiert test-Redak­teur Stephan Scherfen­berg die Unter­suchungs­ergeb­nisse. „Auch wenn heiße Getränke lange in den Thermo­bechern lagern, gehen keine Schad­stoffe aus dem Edelstahl ins Getränk über. Zwei Becher enthielten jedoch in der äußeren Lackierung beziehungs­weise im Standboden aus Kunststoff sehr hohe Mengen Naph­thalin. Der Stoff kann vermutlich Krebs erzeugen.“

Deshalb Finger weg von den Bechern von Primus und Stelton für 25 bzw. 33 Euro. Genauso ärgerlich ist es, wenn der Kaffee erst gar nicht getrunken werden kann, weil er ausgelaufen ist, wie bei den Bechern von Bodum für ca. 25 Euro und McDonald’s für 6 Euro. Warm bleibt der Inhalt im McDonald’s-Becher nicht lange. Nach zwei­einhalb Stunden war er von 80 Grad auf 40 Grad abge­kühlt.

Umwelt­freundlich sind die Becher erst, wenn man sie mehr als 50-Mal benutzt, hat das Ifeu-Institut berechnet. Erst ab dann fallen Produktion und Entsorgung nicht mehr ins Gewicht. Dann zählt in der Ökobilanz nur noch die Reinigung. Nicht alle Becher können im Geschirr­spüler abge­waschen werden. Das kann eine Kauf­über­legung sein für Fans von Milch­kaffee oder Kakao. Wer abwechselnd Tee oder Kaffee trinkt, braucht nach Meinung der Stiftung-Warentest-Experten verschiedene Becher, um den Geschmack nicht zu verderben.

Der Test Thermo­becher findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online abruf­bar unter www.test.de/thermobecher.
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Stadt setzt Elternbeiträge für Kita- und Schulkindbetreuung im April aus
Die Stadt Freiburg hat entschieden, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kitas und in der Schulkindbetreuung für April 2020 auszusetzen.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hatte das Land Baden-Württemberg beschlossen, alle öffentlichen und privaten Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen zunächst von 17. März bis 19. April zu schließen. Auch die Schulkindbetreuung ist dabei mit inbegriffen.

Diese Ausnahmesituation bringt für die betroffenen Eltern große Herausforderungen mit sich, wie Oberbürgermeister Martin Horn unterstreicht: „Um die Betreuung zu organisieren, müssen sie vielfach Überstunden abbauen, Urlaub nehmen oder parallel im Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus haben derzeit viele Menschen teils erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu verkraften. Daher haben wir gestern gemeinsam entschieden, im April die Elternbeiträge für die Kita- und Schulkindbetreuung auszusetzen.“

Dieses Vorgehen entspricht auch der aktuellen Empfehlung, des Städtetags Baden-Württemberg. „Wir haben heute die Träger, die Eltern und den Gemeinderat über diesen Schritt informiert“, so Bürgermeisterin Gerda Stuchlik. „Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung nicht nur für die Stadt, sondern vor allem auch für die freien Träger, mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist. Wir sagen ihnen deshalb unsere volle Unterstützung zu.“ Die Stadt Freiburg wird über die kommunalen Spitzenverbände weiterhin mit Nachdruck mit dem Land über eine Erstattung oder zumindest eine Beteiligung an den Ausfallkosten verhandeln.
 
 

 
Smartphone-Reparaturdienste: Nur einer erledigte alles einwandfrei
Zerbrochenes Display, defekte Kopfhörerbuchse – Handys reparieren statt neu kaufen ist nachhaltig. Doch häufig reicht der Reparaturpreis an den Neupreis heran oder ist sogar teurer. Und die Reparatur-Qualität im Test war durchwachsen. Nur einer von zehn Diensten reparierte alle drei Handys einwandfrei.

Nachteile des Testsiegers „My Phone Repair“: Die durchschnittlichen Kosten waren mit 233 Euro eher hoch. Und die Reparatur dauerte recht lange, im Schnitt 8 Werktage. Die schnellsten Anbieter im Test reparierten im Schnitt in 4 Tagen, die langsamsten brauchten durchschnittlich 17. Trauriger Rekord: Media Markt schickte ein Huawei-Handy erst nach 46 Werktagen zurück – unrepariert.

Auch andere Anbieter gaben Handys beschädigt zurück oder verbauten weniger hochwertige Displays. Bei Huawei-Handys lehnten einige Anbieter den Reparaturwunsch aufgrund fehlender Ersatzteile ab. Keine der drei geprüften Apple-Werkstätten war in der Lage, die Kopfhörerbuchse des iPhones zu ersetzen.

Die zuvor veranschlagten Preise hielt nur knapp die Hälfte der Dienste genau ein. Preistipp für Samsung-Inhaber: Direkt beim Hersteller über die Webseite lässt sich das Gerät am günstigsten und zum Festpreis reparieren. Die günstigste iPhone-Reparatur gab es im Test für rund 100 Euro.

Getestet hat die Stiftung Warentest mit drei bis vier Jahre alten Handys. Je aktueller und teurer das Handymodell, desto eher lohnt die Reparatur auch finanziell.

Der Test Smartphone-Reparatur findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/smartphonereparatur abrufbar.
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Eilantrag gegen Freiburger Betretungsverbot abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen das von der Stadt Freiburg verfügte Betretungsverbot für öffentliche Orte abgelehnt.

Ein in Nordrhein-Westfalen wohnhafter Mann, der angab, sich aus beruflichen Gründen in Freiburg aufhalten zu wollen, hatte das seit dem 21. März 2020 in Freiburg geltende Betretungsverbot vor dem Verwaltungsgericht Freiburg angegriffen.

Das Verwaltungsgericht hält den Eilantrag für unzulässig. Dem Antragsteller fehle das Rechtsschutzbedürfnis; eine Außervollzugsetzung des städtischen Betretungsverbots sei für ihn nutzlos. Denn mittlerweile hat die Landesregierung mit Wirkung zum 23. März ein Aufenthaltsverbot für den öffentlichen Raum erlassen, welches „in jeder hier erheblichen Hinsicht dem der Regelung der angefochtenen Allgemeinverfügung zum Betreten öffentlicher Räume“ entspreche, so das Verwaltungsgericht. Bei gegebenem Sachstand und unter dem zeitlichen Druck der Entscheidung sei auch nicht anzunehmen, dass die Landesverordnung nichtig sei.

Darüber hinaus hält das Verwaltungsgericht das von der Stadt erlassene Betretungsverbot aber auch in der Sache für rechtmäßig. Die Stadt Freiburg habe die Allgemeinverfügung zu Recht auf § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz gestützt. Angesichts der zeitlichen Befristung und der von der Stadt geregelten Ausnahmen sei die Allgemeinverfügung verhältnismäßig. Insbesondere habe die Stadt die Gebotenheit und Dringlichkeit der Maßnahme ausführlich dargelegt. Der Antrag sei daher auch unbegründet.

Das Verwaltungsgericht ist damit der Argumentation der Stadt im Gerichtsverfahren vollumfänglich gefolgt.

Die Stadt Freiburg begrüßt die Entscheidung: „Das Betretungsverbot ist sehr wichtig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Deshalb sind wir froh, dass die Verfügung, die wir unter großem Zeitdruck auf juristischem Neuland erarbeitet haben, nun auch der gerichtlichen Prüfung standgehalten hat“, so Matthias Müller, Leiter des Rechtsamts.
 
 

 
Mähroboter: Alle könnten kleine Kinder gefährden
Beim Test von elf Mährobotern für Flächen von 400 bis 800 Quadratmetern kann keiner die Sicherheit von kleinen Kindern garantieren. Zwei haben den Nachbau eines krabbelnden Kinderfußes angeschnitten und sind deshalb mangelhaft, fast alle zerkratzten einen hölzernen liegenden Kinderarm. Ein gutes Qualitätsurteil bekommt deshalb kein Mähroboter, sechs sind immerhin befriedigend.

Seit den früheren Tests der Stiftung Warentest haben einige Hersteller die Sicherheit ihrer Mäher weiterentwickelt. Dennoch würden alle einen ausgestreckten Kinderarm überrollen und zwei auch noch einen Kinderfuß anschneiden. Dass Kinder und Rasenmäher nicht gemeinsam auf den Rasen gehören, steht zwar in den Gebrauchsanleitungen. Dennoch es bleibt ein gewisses Sicherheitsrisiko.

Auch die günstigen Modelle ab 330 Euro mähten den Prüfgarten gut bis befriedigend. Das beste Modell im Test kostet 840 Euro. Es bot das schönste Rasenbild im Test und ist optimal für kleine Gärten. Per App bezieht es die Wettervorhersage selbstständig in seine Mähpläne ein. Das Modell ist außerdem sehr leicht zu handhaben.

Der Test Mähroboter findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rasenroboter abrufbar.
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Freiburg: VAG Sonderfahrplan weiter angepasst
Der seit vergangenem Montag bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG) geltende Sonderfahrplan hat sich aus Sicht der VAG grundsätzlich bewährt und wird nach den ersten Erfahrungen und Rückmeldungen etwas modifiziert.

Das Fahrplanangebot endet ab sofort erst um 23.00 Uhr (bisher 22.30 Uhr), sodass es um 22.30 Uhr nochmals einen Vollanschluss am Bertoldsbrunnen gibt, von dem aus man noch nahezu alle Ziele im VAG Netz erreichen kann. Diese Verlängerung erfolgte unter anderem auf den Wunsch der Unikliniken, um für die Mitarbeitenden noch ein späteres ÖPNV-Angebot anbieten zu können.

In der morgendlichen Hauptverkehrszeit wird auf der Omnibuslinie 14 aufgrund eines hohen Fahrgastaufkommens die Fahrt um 4:56 Uhr ab der Haltestelle ‚Munzinger Straße‘ um ein zweites Fahrzeug verstärkt; ebenso wird die Stadtbahnlinie 3 ab der Haltestelle ‚Munzinger Straße‘ mit einer zusätzlichen Fahrt um 6:28 Uhr verdichtet.

Alle Änderungen sind in den elektronischen Verbindungsauskünften hinterlegt. Die Haltestellenfahrpläne werden zudem derzeit nach und nach ausgetauscht.

Die VAG wird das Fahrgastaufkommen auch weiterhin im Blick behalten, um möglichst schnell und flexibel auf alle Entwicklungen reagieren zu können. Dies ist nur möglich, weil das gesamte VAG Team an einem Strang zieht: „Wir sind glücklich und sehr dankbar dafür, dass wir in diesen Tagen über alle Bereiche hinweg extrem motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben die füreinander da sind und mit uns zusammen das Ziel haben, das verringerte, aber dennoch sehr solide Fahrplanangebot in einer verlässlichen Art und Weise aufrecht zu erhalten“, so die VAG Vorstände Oliver Benz und Stephan Bartosch.
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