Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Eilantrag gegen Freiburger Betretungsverbot abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen das von der Stadt Freiburg verfügte Betretungsverbot für öffentliche Orte abgelehnt.

Ein in Nordrhein-Westfalen wohnhafter Mann, der angab, sich aus beruflichen Gründen in Freiburg aufhalten zu wollen, hatte das seit dem 21. März 2020 in Freiburg geltende Betretungsverbot vor dem Verwaltungsgericht Freiburg angegriffen.

Das Verwaltungsgericht hält den Eilantrag für unzulässig. Dem Antragsteller fehle das Rechtsschutzbedürfnis; eine Außervollzugsetzung des städtischen Betretungsverbots sei für ihn nutzlos. Denn mittlerweile hat die Landesregierung mit Wirkung zum 23. März ein Aufenthaltsverbot für den öffentlichen Raum erlassen, welches „in jeder hier erheblichen Hinsicht dem der Regelung der angefochtenen Allgemeinverfügung zum Betreten öffentlicher Räume“ entspreche, so das Verwaltungsgericht. Bei gegebenem Sachstand und unter dem zeitlichen Druck der Entscheidung sei auch nicht anzunehmen, dass die Landesverordnung nichtig sei.

Darüber hinaus hält das Verwaltungsgericht das von der Stadt erlassene Betretungsverbot aber auch in der Sache für rechtmäßig. Die Stadt Freiburg habe die Allgemeinverfügung zu Recht auf § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz gestützt. Angesichts der zeitlichen Befristung und der von der Stadt geregelten Ausnahmen sei die Allgemeinverfügung verhältnismäßig. Insbesondere habe die Stadt die Gebotenheit und Dringlichkeit der Maßnahme ausführlich dargelegt. Der Antrag sei daher auch unbegründet.

Das Verwaltungsgericht ist damit der Argumentation der Stadt im Gerichtsverfahren vollumfänglich gefolgt.

Die Stadt Freiburg begrüßt die Entscheidung: „Das Betretungsverbot ist sehr wichtig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Deshalb sind wir froh, dass die Verfügung, die wir unter großem Zeitdruck auf juristischem Neuland erarbeitet haben, nun auch der gerichtlichen Prüfung standgehalten hat“, so Matthias Müller, Leiter des Rechtsamts.
 
 

 
Mähroboter: Alle könnten kleine Kinder gefährden
Beim Test von elf Mährobotern für Flächen von 400 bis 800 Quadratmetern kann keiner die Sicherheit von kleinen Kindern garantieren. Zwei haben den Nachbau eines krabbelnden Kinderfußes angeschnitten und sind deshalb mangelhaft, fast alle zerkratzten einen hölzernen liegenden Kinderarm. Ein gutes Qualitätsurteil bekommt deshalb kein Mähroboter, sechs sind immerhin befriedigend.

Seit den früheren Tests der Stiftung Warentest haben einige Hersteller die Sicherheit ihrer Mäher weiterentwickelt. Dennoch würden alle einen ausgestreckten Kinderarm überrollen und zwei auch noch einen Kinderfuß anschneiden. Dass Kinder und Rasenmäher nicht gemeinsam auf den Rasen gehören, steht zwar in den Gebrauchsanleitungen. Dennoch es bleibt ein gewisses Sicherheitsrisiko.

Auch die günstigen Modelle ab 330 Euro mähten den Prüfgarten gut bis befriedigend. Das beste Modell im Test kostet 840 Euro. Es bot das schönste Rasenbild im Test und ist optimal für kleine Gärten. Per App bezieht es die Wettervorhersage selbstständig in seine Mähpläne ein. Das Modell ist außerdem sehr leicht zu handhaben.

Der Test Mähroboter findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rasenroboter abrufbar.
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Freiburg: VAG Sonderfahrplan weiter angepasst
Der seit vergangenem Montag bei der Freiburger Verkehrs AG (VAG) geltende Sonderfahrplan hat sich aus Sicht der VAG grundsätzlich bewährt und wird nach den ersten Erfahrungen und Rückmeldungen etwas modifiziert.

Das Fahrplanangebot endet ab sofort erst um 23.00 Uhr (bisher 22.30 Uhr), sodass es um 22.30 Uhr nochmals einen Vollanschluss am Bertoldsbrunnen gibt, von dem aus man noch nahezu alle Ziele im VAG Netz erreichen kann. Diese Verlängerung erfolgte unter anderem auf den Wunsch der Unikliniken, um für die Mitarbeitenden noch ein späteres ÖPNV-Angebot anbieten zu können.

In der morgendlichen Hauptverkehrszeit wird auf der Omnibuslinie 14 aufgrund eines hohen Fahrgastaufkommens die Fahrt um 4:56 Uhr ab der Haltestelle ‚Munzinger Straße‘ um ein zweites Fahrzeug verstärkt; ebenso wird die Stadtbahnlinie 3 ab der Haltestelle ‚Munzinger Straße‘ mit einer zusätzlichen Fahrt um 6:28 Uhr verdichtet.

Alle Änderungen sind in den elektronischen Verbindungsauskünften hinterlegt. Die Haltestellenfahrpläne werden zudem derzeit nach und nach ausgetauscht.

Die VAG wird das Fahrgastaufkommen auch weiterhin im Blick behalten, um möglichst schnell und flexibel auf alle Entwicklungen reagieren zu können. Dies ist nur möglich, weil das gesamte VAG Team an einem Strang zieht: „Wir sind glücklich und sehr dankbar dafür, dass wir in diesen Tagen über alle Bereiche hinweg extrem motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben die füreinander da sind und mit uns zusammen das Ziel haben, das verringerte, aber dennoch sehr solide Fahrplanangebot in einer verlässlichen Art und Weise aufrecht zu erhalten“, so die VAG Vorstände Oliver Benz und Stephan Bartosch.
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Mehr als Applaus
Klinikpersonal braucht Gehaltszulagen in der Corona-Krise, fordert Campact-Appell

Verden, 24. März 2020. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen leiden in der Corona-Krise akut unter dem Sparzwang. Insbesondere Pflegekräfte arbeiten an der Belastungsgrenze - bei hohem eigenen Ansteckungsrisiko und oft schlechter Bezahlung. Daher fordern Campact-Unterstützerinnen und -Unterstützer mehr Geld für Klinikpersonal. Über 200.000 Menschen haben über das Wochenende den Online-Appell unterzeichnet.

In dem Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heißt es: “Das Klinikpersonal braucht Unterstützung, die über warme Worte hinausgeht. Denn viele sind nicht nur überarbeitet, sondern auch unterbezahlt. Daher fordern wir Sie auf: Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen angemessen bezahlt werden!”

Allabendliches Klatschen vom Balkon oder Dankesworte der Kanzlerin im Fernsehen sind schön, bleiben aber rein symbolische Gesten. Das Klinikpersonal verdient mehr. “Die Corona-Krise offenbart die gewaltigen Probleme unseres teilprivatisieren Gesundheitssystems. Und sie zeigt: Die Arbeit der Krankenpflegerinnen und -pfleger ist überlebenswichtig für unsere Gesellschaft. Sie muss endlich auch angemessen bezahlt werden. Wir brauchen jetzt Gehaltszulagen für die Menschen in den Krankenhäusern - dafür muss Jens Spahn sorgen ”, so Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact.
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Eiweißpulver für Sportler
Für den Muskelaufbau meist überflüssig, teilweise sogar schadstoffbelastet

Eiweißpulver für Sportler, mit denen sie den Muskelaufbau fördern wollen, sind meist überflüssig. Denn Freizeitsportler nehmen schon mit der normalen Nahrung deutlich mehr Protein auf, als sie brauchen. Und auch Leistungssportler, die 5 bis 6 Mal pro Woche bis zu drei Stunden Sport treiben, können ihren erhöhten Bedarf meist problemlos über die Nahrung decken. Das ist das Fazit der Stiftung Warentest, das sie in der aktuellen April-Ausgabe ihrer Zeitschrift test zieht.

Die Stiftung Warentest hat 21 Eiweißpulver, die Sportler zum Muskelaufbau nutzen, geprüft – unter anderem auf Eiweißqualität, Schadstoffe und Keimbelastung. Vier Pulver waren auffällig mit Schadstoffen belastet, darunter drei vegane Produkte mit EU-Biosiegel, die nur pflanzliches Eiweiß enthalten. Zwei der nachgewiesenen Schadstoffe, Nickel und Aluminium, können die Pflanzen aus dem Boden aufgenommen haben. Andere Schadstoffe, wie Mineralölbestandteile Mosh oder 3-MCPD, stammen wohl aus Produktionsprozessen.

Auch wenn 11 Pulver insgesamt in Ordnung waren – der Konsum derartiger Produkte ist meist überflüssig, so die Tester. Zwar ist eine Ernährung mit hochwertigen Proteinen wichtig, damit Muskeln entstehen und erhalten bleiben. In Deutschland ist eine solche Ernährung jedoch selbstverständlich, wie Studien belegen. Die Daten zeigen auch: Alle Altersgruppen nehmen deutlich mehr Proteine auf, als sie tatsächlich brauchen. Deshalb sind Proteinpulver nur für wenige Sportler geeignet, etwa, wenn sie sich zeitweise nicht ausgewogen ernähren können. Oder wenn sie auf ein niedriges Wettkampfgewicht achten müssen, wie Skispringer, Turner und Balletttänzerinnen.

Hinweis der Tester: Das geballte Eiweiß von durchschnittlich 23 Gramm pro Shake ist für Gesunde unproblematisch. Ihr Körper könnte überflüssiges Eiweiß höchstens als Fett speichern. Aber Nierenkranke sollten die Pulver meiden, denn beim Abbau von viel Eiweiß entsteht viel Harnstoff, der die Nieren belasten kann.

Der Test Eiweißpulver findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online abrufbar unter www.test.de/eiweisspulver (kostenpflichtig).
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Die Notfallbetreuung der Freiburger Kinder ist auch in den Osterferien sicherges
In den Kitas in freier und städtischer Trägerschaft sowie in den Schulen hat die Stadt eine Notfallbetreuung während der Osterferien organisiert.

Bei den Kitas läuft die bisherige Notfallbetreuung wie bisher weiter. Die betreffenden Einrichtungen bleiben auch in den Ferien geöffnet. Daher brauchen Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, keinen erneuten Antrag stellen. Sollten sie in den Osterferien die Betreuung aber nicht im bisherigen Umfang benötigen, werden sie gebeten, von der Notfallbetreuung abzusehen. Dass diese in den Kitas erfolgreich läuft, ist nicht zuletzt der engagierten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den freien Kita-Trägern zu verdanken.

Die Schulen haben in der Ferienzeit zwar geschlossen, doch auch hier stellt die Stadt eine Notfallbetreuung bis Klasse 6 sicher. Dass dies gelingt, liegt an der ebenfalls erfolgreichen Kooperation mit den freien Trägern der Schulkindbetreuung. Ein besonderer Dank gilt auch den städtischen Fachkräften, die bei Bedarf für die Betreuung der Schulkinder eingesetzt werden.

Die Ferienbetreuung an den Schulen findet unter der Woche von 8 Uhr bis 16 oder 17 Uhr statt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes sind die gleichen wie bisher. Für Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und eine Betreuung in den Osterferien benötigen, steht auf www.freiburg.de ein neues Antragsformular bereit. Die Eltern haben dieses auch über die jeweilige Schulleitung erhalten. Der Antrag muss bis Montag, 30. März, im Briefkasten der Schule oder eingescannt bei der Mailadresse schulkindbetreuung@stadt.freiburg.de eingehen.

Die Stadt stellt die Betreuung der Kinder in jedem Fall sicher und hat auch das Land um Unterstützung gebeten, wie Bürgermeisterin Gerda Stuchlik erklärt: „Aufgrund der bislang gelebten guten Kooperation und Zusammenarbeit zwischen der Stadt Freiburg und dem Regierungspräsidium haben wir auch dort angefragt, ob Lehrerinnen und Lehrer ebenfalls bereit wären, in den Osterferien freiwillig Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren.“

Wie viele Schülerinnen und Schüler während der Osterferien eine Notfallbetreuung benötigen, wird bis Ende der Woche belastbar ermittelt. Die Eltern erhalten dann weitere Infos von den Schulen.
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Stresstest für unser unseren Lebensalltag
Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Corona-Krise

Die Coronapandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor zahlreiche Herausforderungen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), ruft Verbraucher und Unternehmen zu Solidarität und Pragmatismus auf.

„Die Corona-Krise ist eine Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Alle sind gefordert, ihren Teil dazu beizutragen, diese Ausnahmesituation zu meistern. Solidarität, Fairness und Pragmatismus sind das Gebot der Stunde.

Für Verbraucher bedeutet das physische Kontakte zu Mitmenschen soweit es geht zu minimieren. Beim Einkauf, im Restaurant, bei der Arbeit. Eher selten und dafür etwas mehr einzukaufen ist besser, als andauernd ins Geschäft zu gehen. Hamster- und Panikkäufe sind jedoch fehl am Platz. Dies ist angesichts der weiterhin stabilen Versorgungslage unnötig, könnte gleichzeitig aber Mitmenschen verunsichern und zu tatsächlichen Versorgungsengpässen bei Lebensmitteln, Hygieneartikeln oder Medikamenten führen.

Unternehmen und Verbraucher sollten sich nun aufeinander zu bewegen. Erfreulich ist zum Beispiel, dass viele Unternehmen kulant bei Stornierungen und Umbuchungen von Veranstaltungen, Kursen oder Reisen reagiert haben. Und auch Verbraucher kommen Unternehmen entgegen, indem sie etwa auf eine Kostenerstattung verzichten und stattdessen Gutscheine annehmen, um dem Anbieter Liquidität zu erhalten.

Doch auch in einer Ausnahmesituation müssen Verbraucherrechte bestehen bleiben. Beispiel ausfallende Reisen: Verbraucher müssen weiterhin frei entscheiden können, ob ihnen der Reisepreis erstattet werden soll oder ob sie das Angebot eines Gutscheins annehmen. Dieser sollte mindestens ein Jahr lang gültig und flexibel einsetzbar sein. Und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, nicht von einer möglichen Insolvenz benachteiligt zu werden. Darum sollte die Bundesregierung Gutscheine im Fall einer Insolvenz absichern, um Verbrauchern diesen Schritt zu erleichtern. Diskussionen wie in Belgien, dass Zwangsgutscheine verordnet werden sollen, wäre der falsche Weg.

Die Corona-Epidemie ist ein nie dagewesener Stresstest für unseren Lebensalltag. Nur gemeinsam können wir ihn bestehen.“
 
 

 
Freiburgs OB Martin Horn bei facebook ...
Freiburg ist mit dem Betretungsverbot für öffentliche Orte als erste Großstadt in Deutschland einen Sonderweg gegangen. Dies ist mir nicht leicht gefallen, war aber aufgrund unserer besonderen Lage und der aktuellen Situation notwendig. Mittlerweile sind rund 50 Kommunen im Südwesten unserem Freiburger Weg gefolgt und wir stehen im engen, kommunalen Austausch.

An dieser Stelle möchte ich zwei Danksagungen loswerden:

1. Danke Freiburg!
Die Rückmeldungen sind überwältigend positiv und die Entscheidung wird nicht nur ertragen, sondern aktiv mitgetragen und gemeinsam umgesetzt.

2. Danke an all unsere Mitarbeiter*innen, die auf den Straßen unterwegs sind. Die aktuelle Situation ist eine mega Herausforderung und mit klaren Ansagen macht man sich nicht gerade überall beliebt. Daher mein Dank an die Landespolizei sowie die Mitarbeitenden unseres Vollzugsdienstes sowie Gemeindevollzugsdienstes, die gerade extrem gefordert sind und einen Hammerjob machen.

Fazit nach zwei Tagen:
Nahezu alle befolgen die Einschränkungen. Unsere Mitarbeitenden kommunizieren direkt und setzen auf erklärende Konfliktlösung. Bis auf drei 500 Euro Bußgelder an Personen, die sich in der ersten Nacht renitent verweigert haben, ihre Gruppenversammlung aufzulösen, konnten wir alles kommunikativ lösen. Danke dafür!
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Autor: Quelle: facebook



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