Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf diesere Seite  --- Kennen Sie schon unser Informationsportal wodsch.de?
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
UNO am Ende? – 75 Jahre unvereinte Nationen
iz3w - Zeitschrift zwischen Nord und Süd | Ausgabe 378
(Mai/Juni 2020)

In Zeiten von Covid-19 rücken andere Themen in den Hintergrund – so auch der 75. Geburtstag der United Nations Organization (UNO). Ende März hatte die UNO zwar einen „Globalen humanitären Plan“ zur Bekämpfung der Pandemie vorgestellt. Aber auf die Titelseiten der Zeitungen schaffte das Vorhaben es nicht. Das ist symptomatisch für den Bedeutungsverlust der UNO in den letzten beiden Jahrzehnten.

Anlässlich des 75. Jahrestages der UNO-Gründung fragen wir jenseits von Fragen um Covid-19 ganz grundsätzlich: Welche Kritik an den UN ist triftig, auf welchen Fehlentwicklungen beruht sie? Und welche Kritik an den UN ist falsch, unfair, interessengeleitet, nationalistisch? Inwiefern geht der Niedergang des Multilateralismus im UN-System mit der Renaissance nationalstaatlicher Machtpolitik einher? Welche Chancen bietet das UN-System den Ländern des Globalen Südens – oder sollten wir besser fragen: ihren nicht immer demokratischen Regierungen?

Als kleines Zeichen der Solidarität mit jenen, die durch die Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind, haben wir die meisten Artikel auf unserer Website frei zugänglich gemacht.
Mehr
 

 
VAG verstärkt Fahrplanangebot ab 4. Mai
In der kommenden Woche beginnt für einige Schülerinnen und Schüler wieder der reguläre Unterricht im Klassenzimmer. Zudem verzeichnet die Freiburger Verkehrs AG (VAG) seit einigen Tagen wieder leicht steigende Fahrgastzahlen. Aus diesem Grund wird die VAG den derzeitigen Sonderfahrplan vom 4. Mai an weiter verdichten und sich so erneut ein Stück weit mehr der Normalität annähern.

Straßenbahn, montags bis freitags
Zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr fahren Stadtbahnlinien einen 15-Minuten-Takt.
Danach – von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr – wechseln die Linien 1, 3, 4 und 5 auf einen 7,5-Minuten-Takt. Die Linie 2 wird dann alle 10 Minuten fahren.
Von 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr verkehren die Bahnen aller Linien im 15-Minuten-Takt.
Zu den morgendlichen Pendlerzeiten zwischen 06.30 Uhr und 08.30 Uhr werden die Stadtbahnlinien 1, 3, 4 und 5 durch zusätzliche Fahrten verstärkt. Betriebsschluss ist gegen 23.00 Uhr.

Busse, montags bis freitags
Im Busbereich werden allen Linien zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr ein 20 bis 30-Minuten-Takt gefahren. Im morgendlichen Pendler- und Schülerverkehr werden einige Buslinien noch verstärkt.
Samstags
An Samstagen fahren die Stadtbahnlinien 1, 3, 4 und 5 im 7,5-Minuten-Takt, die Linie 2 fährt alle 10 Minuten.
Die meisten Buslinien fahren im 30-Minuten-Takt.

Sonntags
An Sonntagen kommt es zu keinen Änderungen im bisherigen Sonderfahrplan. Straßenbahnen verkehren im 15-Minuten-Takt, Busse größtenteils im 30-Minuten-Takt.
Alle Änderungen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft berücksichtigt.

Besonderheiten bei einzelnen Buslinien an Samstagen und Sonntagen:
Linie 15 verkehrt ganztägig über Gundelfingen-Bahnhof.
Linie 16 verkehrt nicht.
Linie 19 verkehrt im 90-Minuten-Takt und wird in Lehen ergänzt durch die Linien 31 und 32.
Linie 21 verkehrt ganztägig in Günterstal im 45-Minuten-Takt zwischen den Haltestellen 'Dorfstraße' und 'Kyburg' sowie im 90-Minuten-Takt zwischen 'Dorfstraße‘ und Horben.
Linie 22 fährt nicht.
Linie 23 verkehrt nicht.
Linie 24 fährt nicht.
Linie 25 verkehrt nicht.
Linie 31 verkehrt Mo-Fr im 60-Minuten-Takt. Samstags im 90-Minuten-Takt und sonntags im 120-Minuten-Takt.
Linie 32 fährt ganztägig zwischen der 'Paduaallee' und 'Opfingen-Gewerbestraße'.
Linie 34 verkehrt den ganzen Tag im 45-Minuten-Takt und bedient dabei zusätzlich die Haltestellen 'Bötzinger Straße', 'Riegeler Straße', 'Burkheimer Straße', 'Stryker' und 'Schaub'. Es entfallen die Haltestelle 'Moosackerweg', 'St. Georgen-Kirche' und 'St. Georgen-Friedhof'.
Linie 35 verkehrt nicht. Die Anbindung des Gewerbegebiets Haid erfolgt durch die Linie 34, die Anbindung der Tuniberg-Ortsteile durch die ganztägig verkehrende Linie 33.
Linie 36 bedient alle 30-Minuten das Industriegebiet Hochdorf.
Der Verkehrsbetrieb erinnert abschließend nochmals an die in Bussen, Bahnen und an Haltestellen seit 27. April geltende Pflicht, Mund und Nase mit einem passenden Schutz oder Schal bedeckt zu halten und auch sonst die angesagten Hygienestandards zu befolgen.
Mehr
 

 
Nachbarschaftsrecht: Mit diesen Tipps klappt’s auch mit den Nachbarn
Ob Kinderlärm, Laub vom Nachbargrundstück, Haustiere oder Lärm und Rauch einer Grillparty – Nachbarn können anstrengend sein. Was hinzunehmen und wann die Grenze des Tolerierbaren überschritten ist, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Häufiges Thema für Unmut im Sommer: Grillen auf Balkon oder Terrasse. Was für die einen zum Sommer einfach dazugehört, ist für unbeteiligte Nachbarn oft nur Rauch- und Lärmbelästigung. Doch was ist erlaubt? Generell ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt, sofern Hausordnung oder die Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes vorsehen. Denn diese können das Grillen deutlich einschränken. Auch in den Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer kann es Regelungen geben. In NRW ist Grillen beispielsweise nur erlaubt, wenn es gelegentlich stattfindet und zeitlich beschränkt ist. Deshalb gilt: Rücksicht nehmen.

Das gilt auch für Familien mit Kindern. Kinder dürfen laut sein und spielen – ein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten ist das aber trotzdem nicht. Vor allem, wenn Kinder Schäden beim Spielen anrichten, wird es schwierig für das nachbarschaftliche Verhältnis. Bis zu ihrem siebten Geburtstag haften Kinder nicht für Schäden, die sie verursachen. Im Straßenverkehr oft sogar nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bis dahin gelten sie als deliktunfähig. Wenn also der fünfjährige Sohn beim Radfahren den Sportwagen der Nachbarin zerkratzt, bleibt diese auf dem Schaden sitzen. Die Eltern müssen ebenfalls nicht zahlen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Daher rät Finanztest allen Eltern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder absichert. Dann bekommt der Geschädigte Geld, obwohl die Eltern gar nicht für den Schaden haften müssen.

Wem das Obst gehört, das vom Nachbarbaum in den eigenen Garten wächst, was getan werden kann, wenn die Nachbarskatze das eigene Blumenbeet als großes Katzenklo betrachtet und welchen Bereich die Videokamera des Nachbarn überwachen darf, darüber klärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe und unter www.test.de/nachbarschaftsrecht auf. Auf test.de finden sich auch Rechtsschutzversicherungen, die Mediationsverfahren mit abdecken und Haftpflichtversicherungen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder mit absichern.
Mehr
 

 
Rechtsschutzversicherung: 20 von 49 Tarifen sind gut
Privat, Beruf, Verkehr – die passende Versicherung bezahlt bei Rechtsärger die Anwalts- und Gerichtskosten. Ein aktueller Test in der Zeitschrift Finanztest von 49 Tarifen zeigt: 20 von ihnen sind gut, es gibt aber auch wenig empfehlenswerte Tarife. Auffällig sind die Preisunterschiede. Einer der besten Tarife kostet doppelt so viel wie ein ebenfalls mit Gut bewerteter Tarif.

Ein guter Tarif – mit 150 Euro Selbstbeteiligung – ist für 257 Euro im Jahr zu haben, der teuerste gute kostet rund 500 Euro. Ein Preisvergleich lohnt sich also. Wer zusätzlich noch Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer sucht, muss ihn meist dazu buchen. Dieser Baustein kostet je nach Anbieter zwischen 36 und 93 Euro pro Jahr zusätzlich. Es handelt sich jeweils um Familientarife, Kinder und Partner sind mitversichert.

Im Detail unterscheiden sich die Angebote erheblich. Ein gutes Angebot bietet Rechtsschutz in vielen Lebenslagen. Unterschiede gibt es zum Beispiel beim Steuerrechtsschutz, Familien- und Erbrecht, beim Sozialrecht und Rechtsschutz für Kapitalanlagen. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter nicht mit nachteiligen zeitlichen Ausschlüssen arbeitet oder für den Versicherten nachteilige Klauseln in seinem Vertrag hat.

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um im Ernstfall mit einem finanzstarken Gegner auf Augenhöhe streiten zu können. Für Besitzer einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise ist Rechtsschutz sehr zu empfehlen. Denn wenn es um eine Rentenzahlung geht, kommt es häufig zum Streit mit der Versicherung. Wer einen alten Vertrag aus der Zeit vor 2009 hat, sollte sich einen Wechsel gut überlegen. Damals waren die Versicherungsleistungen noch umfangreicher als heute.

Der Test Rechtsschutzversicherungen findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/rechtsschutz abrufbar.
Mehr
 

 
Zum Schutz der Schwäne an den Badeseen: Reviere respektieren, Abstand halten
Zur Freude vieler Naturliebhaber ziehen Schwäne an den größeren Seen und Weihern im Stadtgebiet majestätisch ihre Bahnen. So auch am Flückigersee, am Dietenbachsee und am Opfinger Baggersee, wo sie sich ihr Revier mit zahlreichen Bade- und Picknickgästen teilen. Damit dieses Zusammenleben harmonisch bleibt, bitten das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt darum, sich an folgende Verhaltensregeln zum Schutz der großen Vögel zu halten:

Wie alle heimischen Vogelarten brüten Schwäne im Frühjahr und behüten sorgfältig und gewissenhaft die Eier in ihrem Nest, das sich meist in Ufernähe befindet. Wenn Menschen dem Nest zu nahe kommen, verteidigen die männlichen Vögel ihr Revier und ihren Brutplatz mit Drohgebärden wie Fauchen und Flügelschlagen. Zeigt dies keine Wirkung, können sich Schwäne auch aggressiv verhalten und zum Angriff übergehen. Aufgrund ihrer Größe kann das für Passanten durchaus unangenehm werden.

Vollkommen falsch wäre es, zum Gegenangriff über zu gehen und zu versuchen, den Schwan zu vertreiben. Aufgrund seines angeborenen Schutzinstinkts wird sich der Schwan nicht vertreiben lassen und sich zum Kampf stellen. Nach dem Motto "Der Klügere gibt nach" ist es ratsam, einen großen Bogen um den Schwan zu machen oder einen Umweg in Kauf zu nehmen. Hunde sind, wie es die Polizeiverordnung vorschreibt, unbedingt an der kurzen Leine zu halten.

Das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt bitten alle Bürgerinnen und Bürger, das Revierverhalten der Schwäne zu akzeptieren und diesen auszuweichen, wo es erforderlich ist. Die Schwäne verteidigen lediglich ihren Nachwuchs, an dem sich bei Spaziergängen und Wanderungen alle erfreuen. Auch das Naturschutzgesetz verbietet es, die Tiere beim Brüten zu stören und zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt gibt es in der Broschüre des Forstamtes "Wilde Tiere in der Stadt" und unter www.wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de.
Mehr
 

 
Marc Oßwald zieht sich vom ZMF zurück
Nach 13 Jahren an der Spitze des Freiburger Zelt-Musik-Festivals zieht sich Marc Oßwald zurück. ZMF-Gesellschafter Dieter Pfaff übernimmt mit sofortiger Wirkung die Geschäftsführung.

Der bisherige ZMF Geschäftsführer Marc Oßwald und der Dienstleister Vaddi Concerts ziehen sich von der ZMF Spitze zurück. Insbesondere in der momentanen, für die Veranstaltungsbranche schwierigen Situation aufgrund der Corona-Krise wird sich Marc Oßwald ab sofort voll und ganz auf die Vaddi Concerts GmbH konzentrieren.

„Die Veränderungen in der Veranstaltungsbranche, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise, erfordern nun meine ganze Kraft bei Vaddi Concerts und für meinen Künstler Dieter Thomas Kuhn & Band. Die Herausforderungen der nächsten Jahre beim ZMF benötigen vollen Einsatz, den ich zu leisten nicht in der Lage bin. Um Schaden vom Festival abzuwenden, muss ich mit großem Bedauern von meiner leitenden Funktion beim ZMF Abschied nehmen“, sagt Oßwald.

Nach der Gründung der ZMF GmbH 2006 übernahm Marc Oßwald die Geschäftsführung und steuerte das Festival aus der Insolvenz des ZMF e.V. Unter seiner Führung wurden Organisationsstrukturen und Programm überarbeitet, womit das Festival einen signifikanten Aufschwung bei Besucherzahlen und dadurch finanzielle Stabilität erlebte.

Marc Oßwald wünscht dem ZMF für die Zukunft alles Gute: „Dieses einzigartige Festival war immer eine Herzensangelegenheit für mich. Es war mir eine Ehre, das älteste Zeltfestival Europas nach der Insolvenz 2006 auf einen stabilen und erfolgreichen Weg zu führen“.

Oßwald bleibt mit seinem Team dem Festival zunächst als Programmgestalter für Spiegel- und Zirkuszelt erhalten. Neuer Geschäftsführer der ZMF GmbH wird der langjährige ZMF-Gesellschafter und technische Leiter Dieter Pfaff.

„Wir bedanken uns bei Marc für 13 sehr gute Jahre”, so die Gesellschafter Dieter Pfaff, Alexander Heisler und Andreas Schnitzler. „Wir sind zuversichtlich, das ZMF auch in den nächsten Jahren erfolgreich veranstalten zu können”.
 
 

 
Immobilienfinanzierung: Anschlusskredite gibt es schon ab 0,26 Prozent
Das Coronavirus bringt auch Unsicherheit für Immobilienbesitzer. Wer jetzt einen Anschlusskredit abschließt, sichert sich Topkonditionen für die Zukunft und kann ruhiger schlafen. Viele Immobilienbesitzer zahlen für ihr aktuelles Darlehen noch 3 bis 5 Prozent im Jahr, bei einem Anschlusskredit sind einige Banken inzwischen mit 0,5 Prozent zufrieden, das günstigste Angebot liegt im Modellfall mit 10-jähriger Zinsbindung sogar bei nur 0,26 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung von Finanztest.

Die besten Angebote bekommt, wer seinen aktuellen Kredit innerhalb eines Jahres ablösen kann. Die meisten Banken reservieren Konditionen sechs Monate lang im Voraus ohne Zusatzkosten, einige sogar bis zu zwölf Monate.

Doch auch wer erst später aus seiner Zinsbindung herauskommt, kann sich jetzt niedrige Zinsen sichern und so Planungssicherheit verschaffen. Bis zu fünf Jahre im Voraus reservieren Banken jetzige Zinsen, allerdings gegen einen Zinsaufschlag. Dieser lag je nach Modellfall bei 0,2 bis 0,6 Prozentpunkten. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher.

Vergleichen lohnt sich in jedem Fall. Die Tester stießen auf Unterschiede zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter von bis zu 16.741 Euro. Kunden sollten sich nicht nur an die Hausbank wenden, sondern sich auch bei der Konkurrenz umschauen. Schon wenn die Zinsen dort um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte niedriger sind, lohnt es sich laut Finanztest meist umzuschulden.

Der Test Anschlusskredite findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/anschlusskredite abrufbar.
Mehr
 

 
„Maskenpflicht“ an Haltestellen und in Bussen und Bahnen der VAG
Freiburg. Von kommendem Montag an gilt gemäß einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg an Haltestellen und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehres eine Maskenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrgäste in diesen Bereichen Mund und Nase bedeckt halten müssen. Als Mund- und Nasenbedeckungen reicht eine sogenannte Alltags-Maske, wie sie selbst hergestellt werden kann oder auch an vielen Stellen zu erwerben ist. Ersatzweise können auch Schals, Tücher oder sogenannte Buffs (Schlauchschals) verwendet werden.

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) hat bereits seit dem 20. April – zeitgleich mit der jüngsten Fahrplanerweiterung – eine Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Seither hat die VAG ihre Kundinnen und Kunden über Displays in Haltestellenbereichen und Fahrzeugen sowie über die Sozialen Medien neben den Verhaltenshinweisen und Hygienetipps auch darum gebeten, einen Mundschutz zu tragen. Aus dieser Bitte wird von kommendem Montag, 29. April, an eine Pflicht.
Die VAG appelliert eindringlich daran den Vorgaben der Verordnung nachzukommen und verweist darauf, dass es durch die dafür zuständigen hoheitlichen Behörden jederzeit an Haltestellen oder in Fahrzeugen zu entsprechenden Kontrollen kommen kann.
 
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 
438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 
461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 
AIDShilfeFreiburg.jpg
prospect graf     Kopie.jpg
prospect graf  1 Kopie.jpg
1

Copyright 2010 - 2024 B. Jäger