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Verschiedenes
| | | Karlsruhe: Neuer Briefwahlrekord bei Landtagswahl | Städtisches Wahlamt erinnert an Maskenpflicht bei der Urnenwahl
Das Interesse der Wahlberechtigten, ihre Stimme auf dem Weg der Briefwahl abzugeben, ist auch bei dieser Landtagswahl ungebrochen. Bereits bis Donnerstagvormittag, 25. Februar, haben die Mitarbeitenden des Wahlamtes etwa 77.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt – so viele wie noch nie zuvor bei einer Wahl in der Fächerstadt. Damit liegt die Zahl der Anträge beim jetzigen Zwischenstand um mehr als 40.000 über der Gesamtzahl von 2016, so dass ein neuer Höchststand deutlich jenseits der Marke von 90.000 Anträgen zu erwarten ist.
Auch bei der Landtagswahl 2021 ist das Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe in die beiden Landtagswahlkreise 27 Karlsruhe I (Ost) und 28 Karlsruhe II (West) aufgeteilt. Zur Unterscheidung der Wahlkreise ist auch 2021 der Stimmzettel für den Wahlkreis 27 wieder wie gewohnt in grüner und der Stimmzettel für den Wahlkreis 28 in gelber Farbe gehalten. Am rechten oberen Stimmzettelrand befindet sich ein eingestanztes Loch als Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können sich darüber hinaus auch bei dieser Wahl wieder einer Stimmzettelschablone zur Erleichterung der Stimmabgabe bedienen. Auskünfte zu Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Personen gibt es unter der Telefonnummer 0761/36122.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, haben noch bis zum Freitag vor der Wahl, 12. März 2021, Gelegenheit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und entgegennehmen möchte, kann sich dazu an das zentrale Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe (Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe) wenden. Die Öffnungszeiten des zentralen Briefwahlbüros sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und am letzten Öffnungstag, Freitag, 12. März 2021, bis 18 Uhr.
Wahlberechtigte, die den elektronischen Antragsweg bevorzugen, finden unter www.karlsruhe.de den entsprechenden Link zum Online-Antrag. Online im Internet kann die Briefwahl noch bis Dienstag, 9. März 2021, 12 Uhr beantragt werden. Darüber hinaus bietet sich für Smartphonenutzer auch bei dieser Landtagswahl die Möglichkeit, den Internetantrag mittels individualisiertem, auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, aufzurufen.
Wahlbriefe rechzeitig zurücksenden
Für die Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt sollte unbedingt ausreichend Zeit eingeplant werden. Damit die Wahlbriefe bei einem Postversand dem Wahlamt rechtzeitig vor der Auszählung am Wahlsonntag, 18 Uhr, zugehen, empfiehlt es sich, diese bis spätestens Mittwoch, 10. März 2021, zur Post zu geben. Danach sollten Wahlbriefe direkt in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten am Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 oder beim Wahlamt, Zähringerstraße 61 eingeworfen werden.
Zur Klärung von Fragen rund um die Briefwahl und Wahlberechtigung hat das Wahlamt eine zentrale Servicenummer eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0721/133-1250 ist das Briefwahlbüro montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Infos zur Briefwahl finden sich auch unter www.karlsruhe.de/wahlen.
Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, kann nur noch bis Samstag, 13. März, 12 Uhr, Ersatz ausgestellt werden. Das Wahlamt bittet um frühzeitigen Rückruf unter der oben genannten Nummer. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.
Mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz an Wahlurne
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung besteht jetzt die Pflicht für alle Wahlberechtigten, bei der Landtagswahl den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im Wahlgebäude einzuhalten und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, wie auch beim Betreten von Geschäften oder der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, zu tragen. Im Gebäudeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst für das Einhalten der Maskenpflicht, der Abstände und das Desinfizieren der Hände. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nur für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithält. Plexiglaswände schützen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie regulieren auch den Zugang, lüften regelmäßig und reinigen die Wahlkabine in regelmäßigen Abständen. Aus Hygienegründen liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wählen möchten, Folgendes mitzubringen: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Wahlbenachrichtigung, Personalausweis oder Reisepass, Kugelschreiber.
Personen, die selbst in den vergangenen 14 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden oder unter Quarantäne stehen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht 10 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahmebescheinigung vorliegt.
Bei auftretender Krankheit oder Quarantäne-Anordnung kurz vor dem Wahltag, steht das Wahlamt, in der Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, am Samstag, 13 März, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl zur Verfügung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Quarantäne-Anordnung benötigt. In den genannten Fällen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen; diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht. | | | | |
| | | | So viele Briefwahlanträge wie noch nie | Stadt Freiburg hat bereits 50.000 Mal Unterlagen versendet
Obwohl es noch zweieinhalb Wochen bis zur Landtagswahl sind, wurde heute, Mittwoch, der bisherige Freiburger Briefwahl-Rekord eingestellt. Exakt 50.000 Wahlberechtigte haben sich bereits jetzt dafür entschieden, vor dem eigentlichen Wahltag abzustimmen. Der bisherige Rekord lag bei 47.843 (Bundestagswahl 2017), bei der Landtagswahl vor fünf Jahren betrug die Zahl der Anträge noch 33.421. Bis zum Fristende am Freitag, 12. März erwartet das Wahlamt rund 66.000 Wahlbriefe, das wären doppelt so viele wie 2016.
Der Run auf die Briefwahl ist vor allem mit der Corona-Pandemie zu erklären, da viele Wahlberechtigte den Gang ins Wahllokal scheuen und lieber kontaktlos abstimmen. Das ist aber nicht der einzige Grund: Bereits seit vielen Jahren nimmt der Anteil der Briefwählenden zu. Was bei der Bundestagswahl 1957 mit einer Ausnahmeregelung für Ältere und Kranke begann, war bei den letzten Wahlen für rund ein Drittel der Wählenden der bevorzugte Weg der Stimmabgabe. Bei der Landtagswahl wird der Anteil nun wahrscheinlich sogar erstmals über 50 Prozent liegen.
Die Stadt Freiburg ist gut auf den Briefwahlansturm vorbereitet: Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit einem regionalen Mailing-Dienstleister und der Deutschen Post ist es gelungen, den Wählenden die Briefwahlunterlagen trotz des hohen Aufkommens innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Antragseingang zuzustellen. Dank zahlreicher Maßnahmen des Wahlamts zur Qualitätssicherung wurden in Freiburg Unterlagen weder doppelt noch an falsche Adressen verschickt.
Wer noch Briefwahl beantragen möchte, kann das bis Freitag, 12. März, 18 Uhr tun. Da der Wahlbrief am Wahlsonntag bis 18 Uhr zurück in der Berliner Allee 1 sein muss, rät das Wahlamt, ab Mittwoch, 10. März, direkt vorbeizukommen und die Unterlagen persönlich zu beantragen. Bis dahin ist der Online-Antrag unter www.freiburg.de/briefwahl der schnellste Weg.
Natürlich ist auch der Gang ins Wahllokal am Wahlsonntag möglich. Dabei werden spezielle Sicherheitsvorkehrungen im Sinne der Corona-Verordnung des Landes getroffen:
Alle Wählenden sollen eigene Kugelschreiber zur Wahl mitbringen. Ins Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, dürfen nur Personen eintreten, die nicht ansteckungsverdächtig sind und eine medizinische Maske tragen. Außerdem muss ein Mindestabstand zu den anderen Wählenden und den Wahlhelfenden von 1,50 Metern eingehalten werden.
Vor dem Wahllokal gibt es die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
Im Wahllokal dürfen sich maximal vier Wählende gleichzeitig aufhalten, der Wahlraum wird mindestens alle 45 Minuten gelüftet.
Kontrolliert werden diese „Corona-Regeln“ von den Wahlhelferinnen und –helfern vor Ort. Diese sind besonders geschützt: Im Wahlraum sitzen sie hinter Acryl-Schutzwänden und bekommen von der Stadt Freiburg FFP2-Masken und Einweghandschuhe gestellt.
Es konnten bereits alle Positionen in den Wahllokalen und Briefwahlbezirken besetzt werden. | Mehr | | | |
| | | | Die Stadtverwaltung empfiehlt weiterhin konsequent Maske zu tragen | Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht in der Fußgängerzone weiterhin, wenn Abstand nicht sicher gewahrt werden kann
Die generelle Maskenpflicht in der Freiburger Innenstadt gilt nicht mehr – doch das heißt nicht, dass keine Masken mehr getragen werden müssen. Eine kurze Erklärung und ein Appell:
Die Freiburger Regelung war eine frühe Reaktion auf die hohen Corona-Infektionszahlen. Jetzt, bei sinkenden Werten, wurde die entsprechende Allgemeinverfügung in Bezug auf die generelle Maskenpflicht in Freiburg nicht verlängert. Das bedeutet, seit Samstag muss in der Fußgängerzone der Innenstadt nicht generell eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Allerdings gilt die Regelung des Landes weiterhin. Und in der Corona-Verordnung aus Stuttgart sind weitere Kriterien aufgeführt, wann in Fußgängerzonen eine Maske getragen werden muss. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden kann. Und das ist schnell passiert, wenn viele Menschen in der Innenstadt unterwegs sind – dann gilt auch hier wieder die Pflicht, eine Maske zu tragen.
Bei dem Thema geht es nicht nur um Gesetze und Pflichten. Denn die Mund-Nasen-Bedeckung ist neben ausreichend Abstand derzeit immer noch der wirksamste Infektionsschutz. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, weiterhin durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen.
Bei dem frühlingshaften Wetter dieser Tage treffen nicht nur in der Innenstadt viele Menschen zusammen. Die Freiburgerinnen und Freiburger zieht es nach draußen, an die Dreisam, in die Parks. Auch hier gelten laut der Corona-Verordnung Regeln, die es zu beachten gilt. So muss im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind derzeit zudem nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. | | | | |
| Stuttgart: Hasenbergs (c) Stuttgart-Marketing GmbH / Thomas Niedermüller | | | Treppauf, treppab auf Kesseltour: Stäffele-Wandern in Stuttgart | Stuttgart ist eine der grünsten Großstädte Deutschlands und geprägt von einer unverwechselbaren Topografie: Die Innenstadt liegt in einem Talkessel, umgeben von Hügeln, Wäldern, Obstgärten und Weinbergen. Rund 25 Prozent der baden-württembergischen Landeshauptstadt sind bewaldet und bieten damit beste Bedingungen für urbane Wandererlebnisse im und um den Kessel. Besonders authentisch lässt sich der Großstadtdschungel zu Fuß auf einem besonderen Wahrzeichen der Stadt erkunden: Über 400 ehemalige Weinbergstaffeln durchziehen das Zentrum bis in die Höhenlagen. Eine Tour auf den „Stäffele“ verlangt zwar etwas Kondition, dafür sind tolle Aussichten garantiert. | Mehr | | | |
| | | | Gründung einer Genossenschaft Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg | Konkretisierte Planungen für zweite Stufe des Landeswettbewerbs eingereicht / Weitere Etappen auf Weg zu KI-Innovationsparkt zurückgelegt
Die Regionen Karlsruhe, Stuttgart und Neckar-Alb haben jetzt zwei weitere wichtige Etappen auf ihrem Weg zu einem gemeinsamen Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) Baden-Württemberg zurückgelegt. Am vergangenen Freitagabend (19. Februar) gründeten insgesamt elf Partner aus den drei Regionen eine Genossenschaft, unter deren Dach sie das zukunftweisende Gemeinschaftsprojekt zur Stärkung Baden-Württembergs als herausragender Standort von Wirtschaft und Wissenschaft weiter vorantreiben wollen.
Und am heutigen Montag (22. Februar) reichten die Partner beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ihre detaillierten Planungen zu Inhalten, Flächen und Finanzierung des Vorhabens ein. Damit erfüllte die Allianz die in der zweiten Stufe des vom Land ausgeschriebenen Wettbewerbs "Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg" geforderten Vorgaben.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Die Oberbürgermeister der beteiligten Städte Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Böblingen und Karlsruhe lobten bei der Gründungsversammlung die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten auf Augenhöhe. "Seit dem 3. Dezember vergangenen Jahres kennen wir erst die Ausschreibungsbedingungen des Landes, und heute gründen wir bereits eine regionenübergreifende Genossenschaft, die auf ein fundiertes Konzept für den KI-Standort aufbauen kann - das ist eine enorme Leistung", sagte Dr. Frank Mentrup, Karlsruher Oberbürgermeister und frisch gewählter Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft. Mentrup ist sich sicher, "dass die von zahlreichen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unserer drei Regionen gemeinsam erstellten detaillierten Planungen auch in der zweiten Stufe überzeugen können". Der Aufsichtsratsvorsitzende unterstrich dabei auch die Offenheit des Bündnisses für weitere Partner.
Neben der Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG gibt es auch Bewerbungen aus Heilbronn, Freiburg und Ulm um den Standort für den KI-Innovationspark Baden-Württemberg. Die endgültigen Gesamtkonzepte der Teilnehmer müssen dem Land bis zum 10. März vorgelegt werden. Welche Bewerbung als Sieger den Zuschlag und damit auch 47,5 Millionen Euro an Fördermitteln für das Projekt vom Land erhält, soll sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums abschließend im zweiten Quartal 2021 entscheiden.
Zusammenschluss bündelt hochkarätige KI-Kompetenzen
Der Zusammenschluss aus den Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb bündelt die hochkarätige KI-Kompetenzen der Standorte mit dem Ziel, ein europaweit und international wettbewerbsfähiges und sichtbares Zentrum und Ökosystem für KI für Baden-Württemberg zu schaffen. Eine Genossenschaft als gemeinsames Dach verdeutlicht dabei die Überzeugung und den Willen der Kooperation sowie die Offenheit für weitere Partner aus Kommunen, Regionen, Wirtschaft und Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Miteinander vernetzte Standorte sollen dabei einen gemeinsamen KI-Experimentier- und Datenraum ermöglichen.
Das Konzept deckt die gesamte KI-Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur industriellen und gesellschaftlichen Anwendung ab und ermöglicht die Umsetzung von KI-Innovationen unmittelbar vor Ort, sodass sie für Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, Hidden Champions und Start-ups erreichbar und greifbar werden. So wird ein Ökosystem mit internationaler Strahlkraft geschaffen, das neue Talente aus Hochschulen und Unternehmen, Start-ups und Investitionen weltweit anzieht sowie eigenständige inhaltliche Beiträge für europäisch souveräne, nachhaltige und sichere KI-Technologien für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und öffentliche Hand hervorbringt.
OB Dr. Frank Mentrup übernimmt zunächst Aufsichtsratsvorsitz
Gründungsgenossen sind für die Region Karlsruhe die Stadt Karlsruhe, die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH sowie die Digitale Innovationszentrum GmbH (DIZ). Für die Region Neckar-Alb zeichneten zunächst die IHK Reutlingen neben den Städten Tübingen und Reutlingen das Gründungsprotokoll. Die Region Stuttgart ist vertreten durch die Städte Stuttgart und Böblingen sowie durch den Verband Region Stuttgart und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS).
Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt zunächst der Karlsruher Oberbürgermeister, Dr. Frank Mentrup. Seine Stellvertreter sind die Oberbürgermeister aus Stuttgart und Reutlingen, Dr. Frank Nopper und Thomas Keck. Die Geschäfte der jungen Genossenschaft führt der Vorstand. Der Aufsichtsrat wählte hierzu am vergangenen Freitag die Geschäftsführer der DIZ in Karlsruhe und der WRS aus Stuttgart, David Hermanns und Dr. Walter Rogg. Die Sprecherrolle soll der noch zu benennende Vertreter aus der Region Neckar-Alb übernehmen. Sitz der Genossenschaft ist Stuttgart. | | | | |
| | | | Podiumsdiskussion mit den Landtags-Kandidat*innen zur Klimawahl 2021 | Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg stehen an und ihr wisst noch nicht was ihr wählen sollt?
Am Freitag, dem 26. Februar diskutieren wir mit Freiburger Landtagskandidat*innen über Klimagerechtigkeit und nachhaltige Politik. Hier könnt ihr erfahren, wie die Kandidierenden der CDU, der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken zum 1.5 Gradziel stehen und wie wichtig ihnen unsere Zukunft wirklich ist. Mit dabei sind Nadyne Saint-Cast, Manuel Herder, Gabi Rolland, Pascal Blank, Helge Kaltenbach, Fridays for Future, Klimaaktionsbündnis Freiburg und Scientists for Future.
Freitag, 26. Februar um 19 Uhr
Aufgrund der Corona-Situation natürlich als Livestream.
Wenn du wissen willst, wie die Freiburger Landtagskandidat*innen zum Klima stehen, dann schau dir unsere Podiumsdiskussion am 26. Februar live via YouTube an:
Podiumsdiskussion #KlimaWähltGerechtigkeit - YouTube
Das Klima liegt dir am Herzen? Aber du weißt nicht, welche Partei sich am meisten dafür einsetzt? Mach dir ein eigenes Bild in unserer Live Podiumsdiskussion mit den Freiburger Kandidierenden.
Unter dem Motto #KlimaWähltGerechtigkeit haken wir bei den Kandidierenden nach, damit die nachfolgenden Generationen bei den Landtagswahlen nicht in Vergessenheit geraten.
Zum Hintergrund
„KlimaWähltGerechtigkeit“, so lautet das Motto der Fridays for Future Bewegung für die anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März.
Bereits im Dezember 2020 haben wir im Klimaaktionsbündnis Freiburg damit begonnen, den Kandidat*innen der Landtagswahlkreise Freiburg I, Freiburg II und Breisgau fünf Fragen zu ihren Klimazielen zu stellen. Herausgekommen ist eine umfangreiche Sammlung von Antworten, die wir auf unserer Website klimaaktionsbuendnis.de unter dem Stichwort "Klimawahl" bereithalten.
Daran anknüpfend nehmen das Klimaaktionsbündnis Freiburg und Fridays for Future die Wahlprogramme genau unter die Lupe: Wie viel Klimaschutz und Gerechtigkeit steckt da wirklich drin?
"Wenn wir einfach weiter machen wie bisher, steuern wir wohl wissend auf gefährliche Kipppunkte zu .Das in Paris festgeschriebene 1,5°C-Ziel muss auch in Baden-Württemberg endlich als das behandelt werden, was es ist: Eine absolute Obergrenze des global Ertragbaren. 2021 ist das entscheidende Jahr in dem die Politik endlich Überlebensnotwendige Entscheidungen treffen muss um einen Kollaps der Ökosysteme und eine drohende Klimakatastrophe aufzuhalten. Die Landtagswahl ist eine Klimagerechtigkeitswahl!" sagt Jule Pehnt, eine der Aktivistin von Fridays for Future in Freiburg.
Clara Sommer, frisch gewähltes Vorstandsmitglied vom Klimaaktionsbündnis Freiburg e.V. ergänzt: "Die jetzt gewählten Abgeordneten sind die Letzten, die die entscheidenden Weichen für das 1,5°C-Ziel stellen können und müssen. Jetzt muss ein klarer Kurswechsel stattfinden – von einem "über die Krise reden" zu einem konsequenten Handeln!"
Wir wollen mit dieser Diskussion herausfinden, welche Kandidierenden Klimagerechtigkeit tatsächlich im Sinn haben und umsetzen wollen. Während der online stattfindenden Diskussion können auch die Teilnehmer*innen direkt Fragen stellen.
"Wählen ist dieses Jahr wichtiger denn je. Es ist die entscheidende Wahl für globale Klimagerechtigkeit und unsere Zukunft." sagt Emma Fohler (FfF Freiburg) und weiter "Wir steigen mit Klimagerechtigkeit in diesen Wahlkampf ein. Wir brauchen alle Menschen, ihre Wahlentscheidung basierend auf Klimagerechtigkeit zu machen. Basierend auf unserer Zukunft. Dieses Jahr ist unsere letzte Chance."
#KlimaWähltGerechtigkeit
#KeineLeerenVersprechungenMehr
#Freiburg #Klima #Klimagerechtigkeit #Politik | Mehr | | | |
| | | | Kreditkarten: Fünf sind Trumpf | Kunden können sparen, wenn sie die richtige Kreditkarte wählen. Die Stiftung Warentest hat für 28 weit verbreitete Kreditkarten berechnet, was ihr Einsatz im Jahr kostet. Fünf Kreditkarten ragen im Test heraus, weil ihr Einsatz nahezu keine Kosten verursacht. Die Ergebnisse für Kreditkarten mit und ohne Girokonto sind in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht. Die Preise reichen von 0 bis 136 Euro. Mit allen Karten im Test können Kunden auch kontaktlos bezahlen.
Eine Kreditkarte ist praktisch für Onlinekäufe und sehr von Vorteil, wenn Urlaubsreisen wieder möglich sind. Für den Preisvergleich hat Finanztest zwei Modellkunden ausgewählt: Die Standardnutzerin, die ihre Kreditkarte hauptsächlich für Einkäufe im Internet einsetzt und den Reisenden, der die Karte hauptsächlich im Ausland zum Bezahlen und Geldabheben nutzt. Kreditkartenanbieter berechnen meist eine Jahresgebühr und Kunden müssen etwas bezahlen, wenn sie mit der Karte Geld am Automaten abheben oder im Ausland mit fremder Währung bezahlen. Einige Banken erheben noch zusätzlich eine Wechselkursgebühr. Fünf Karten im Test liegen vorn, weil sie kostenlos oder sehr preiswert im Einsatz sind.
Bei der Wahl sind Kunden nicht an ihre Hausbank gebunden und können eine günstige Karte auch bei anderen Anbietern wählen.
Der Test findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unterwww.test.de/kreditkarten abrufbar. | Mehr | | | |
| | | | Wohngebäudeversicherung: Ruinöse Lücken | Viele Verträge für Wohngebäudeversicherungen haben große Lücken. Das kann den finanziellen Ruin für Hausbesitzer bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest nach einem Test von 178 Tarifen von 70 Wohngebäudeversicherern. 79 Tarife sind wegen des eingeschränkten Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit mangelhaft, Eigentümer sollten daher dringend ihre Police checken.
Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar und greift bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm/Hagel und Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung. Dennoch stehen viele Versicherte im Ernstfall mit fast leeren Händen da. Das gilt, wenn sie schuldhaft den Schaden mitverursacht haben und dabei grob fahrlässig waren. Das kann schnell passieren: Gemütlich Kerzen angezündet und auf dem Sofa eingeschlafen? Die Kinder haben in der Schublade ein Feuerzeug gefunden? Wenn dann das Haus brennt, wollen viele Versicherer ihre Entschädigung zumindest kürzen. Das Problem betrifft vor allem ältere Verträge. Eine Checkliste von Finanztest zeigt, worauf man dabei achten sollte.
68 Tarife waren sehr gut, das sind vor allem Premiumtarife mit erweiterten Leistungen. Doch ein sehr guter Tarif muss nicht teuer sein. Das günstigste sehr gute Angebot kostet für einen Neubau in Dresden 191 Euro im Jahr. Der teuerste mangelhafte Tarif kostet 705 Euro.
Der Test Wohngebäudeversicherungen findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/wohngebaeudeversicherung abrufbar. | Mehr | | | |
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