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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

Tourist-Information und Physiotherapie weiterhin in Betrieb
Krankengymnastik an Geräten (c) presse
 
Tourist-Information und Physiotherapie weiterhin in Betrieb
BAD KROZINGEN. Aufgrund der aktuellen Lage und den Bestimmungen der Bundesregierung ist der Großteil des Betriebes vorübergehend eingestellt. Einige Bereiche sind von der Schließung nicht betroffen: Tourist-Information, Terminierung medizinischer Anwendungen sowie die Physiotherapie-Abteilung.

Aufgrund der aktuellen Lage zur Eindämmung der Corona-Pandemie und für die Sicherheit der Gäste und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Großteil des Betriebes in der Vita Classica-Therme vorübergehend eingestellt. Einige Geschäftsbereiche sind von der Schließung jedoch nicht betroffen und können von den Gästen sowie von den Bürgerinnen und Bürgern von Bad Krozingen weiterhin genutzt werden.

Die Tourist-Information bleibt weiterhin geöffnet und steht den Gästen, Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Verfügung. Auch telefonisch kann man sich in diesen Zeiten bei Fragen und Anliegen informieren unter Tel. 07633 / 4008 – 163.

Zusätzlich ist die Terminierung medizinischer Anwendungen, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr, geöffnet und kann weiterhin Rezepte entgegennehmen. Eine Beratung und terminliche Vormerkung sind im Vorfeld notwendig unter Tel. 07633 / 4008 - 166 oder kurmittelverkauf@bad-krozingen.info. Danach werden entsprechend Termine vergeben.

Die Physiotherapie-Abteilung in der Vita Classica-Therme steht für medizinische Behandlungen zur Verfügung. Dies betrifft alle physiotherapeutischen Behandlungen im separaten Behandlungsraum, Einzel-Krankengymnastik an Geräten, medizinische Wannenbäder, medizinische Fußpflege, medizinische Massagen sowie medizinisches Gyrotonic. Die medizinischen Anwendungen sind ausschließlich mit einem Rezept möglich. Die Terminierung erfolgt ebenfalls über die Terminierung medizinischer Anwendungen zu den genannten Öffnungszeiten.

Bei Anliegen und Fragen steht den Gästen die Kur und Bäder GmbH unter Tel. 07633 / 4008 - 163, Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, oder per E-Mail mail@badkrozingen.info zur Verfügung
 
 

 
Ãœberwachung am Arbeitsplatz
Was in Büro und Homeoffice erlaubt ist und was nicht

E-Mail-Postfach mitlesen, Internetverhalten auswerten, Tastatureingaben und Mausbewegungen aufzeichnen oder heimlich Webcam-Aufnahmen anfertigen – technisch gibt es viele Möglichkeiten, die Arbeit von Angestellten im Büro oder im Homeoffice zu überwachen. Was erlaubt und was unzulässig ist, das stellt die Stiftung Warentest in der aktuellen Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift test dar.

Besonders jetzt, wenn viele Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, sind manche Chefs versucht, über technische Tools ihre Mitarbeiter zu kontrollieren. Darauf deuten die im Jahr 2020 stark gestiegenen Verkaufszahlen von Software, mit der Firmen ihre Angestellten überwachen können.

Grundsätzlich gilt: Eine permanente Überwachung zur Leistungskontrolle ist unzulässig. Beispielsweise ist heimliche Webcam-Überwachung nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt, etwa bei dem Verdacht, dass der Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begeht. Ohne einen konkreten Anlass sind heimliche Aufnahmen rechtswidrig.

Aber untersagt der Arbeitsvertrag die private Nutzung des Internets, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Angestellten auswerten, wenn er den konkreten Verdacht hat, dass dieser gegen die Regelung verstößt. Die so gewonnenen Daten dürfen als Beweise verwertet werden, zum Beispiel in einem Kündigungsprozess. Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Chef den Browserverlauf auswerten, wenn er den konkreten Verdacht hat, der Angestellte übertreibt es.

Daten, die mittels Keylogger-Software erhoben wurden, sind als Beweismaterial gegen Arbeitnehmer allerdings nicht zulässig. Mit der Software lassen sich alle Tastatureingaben protokollieren. Da dies aber massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, ist eine darauf gestützte Kündigung unwirksam.

Unter welchen Umständen welche technischen Kontrollmethoden zulässig sind, klärt der Artikel „Überwachung am Arbeitsplatz“. Er findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/ueberwachung-arbeitsplatz.
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Karlsruhe: Interaktiver Stadtplan führt zu 40 Erinnerungsorten
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus / Freischaltung am 27. Januar

Pandemiebedingt fällt die Gedenkfeier der Stadt Karlsruhe für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar aus. Um die Menschen, ihre Namen und Geschichten an diesem Tag dennoch ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, hat das Stadtarchiv mit technischer Unterstützung des Liegenschaftsamts einen interaktiven Stadtplan zu den Erinnerungsorten für die Opfer des nationalsozialistischen Regimes in Karlsruhe entwickelt. Der Plan verzeichnet 40 Denkmale, Erinnerungstafeln, Ehrengräberfelder oder auch die Stolpersteine in Karlsruhe. Die Einträge sind mit Text- und Bildinformationen verlinkt.

Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche zeigt sich begeistert. Der Stadtplan belege die "engagierte Gedenkarbeit der Stadt Karlsruhe und ihrer Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahrzehnten" und biete einen "neuen, einfachen Zugriff auf vielfältige Informationen zu den Erinnerungsorten und den historischen Hintergründen". Freigeschaltet wird die Übersicht am 27. Januar.
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Freilichtmuseum trifft Weingenuss: Wein Panorama Weg Heilbronn
Weinberge Wartberg (c) Heilbronn Marketing GmbH / Susi Maier
 
Freilichtmuseum trifft Weingenuss: Wein Panorama Weg Heilbronn
Vor den Toren der Weinstadt Heilbronn kann man sein Weinwissen auffrischen und dabei in Bewegung bleiben: 24 Stationen zu Weinbau, Kultur- und Naturlandschaft erwarten Wanderer bei einer Rundtour auf dem 6,3 Kilometer langen Wein Panorama Weg von der historischen Baumkelter am Stadtrand auf den Wartberg. Die informativen Stopps machen den Weg zu einer Art Freilicht-Museum mitten in den Reben. Zum Thema passend, lädt seit diesem Jahr ein neuer Weinausschank zur Einkehr ein. Hier kann man die Weine vom Heilbronner Hausberg direkt dort verkosten, wo sie wachsen, und dabei die grandiose Rundumsicht genießen. Ein Besuch ist für jedermann möglich. Der Wanderweg ist auch für Familien mit Kinderwägen und Rollstühle geeignet.
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Humor: Kraftquelle für Beruf und Alltag
Online-Workshop für Frauen am Donnerstag, 11. Februar

Humor ermöglicht uns, auf bestimmte Dinge heiter und gelassen zu reagieren. Wie sich der Sinn für Humor schrittweise aufbauen lässt und Leichtigkeit in den Alltag bringt, zeigt ein Online-Workshop am Donnerstag, 11. Februar, von 10 bis 12 Uhr. Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Wiedereinstieg kompakt“, zu der die Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg - Südlicher Oberrhein regelmäßig einlädt. Die Teilnahme ist kostenfrei und nur nach Anmeldung unter www.freiburg.de/frauundberuf möglich.

In dem Workshop verrät die Betriebswirtin und Humor-Trainerin Kirsten Hänle praktische Methoden und Techniken, um den Humor zu trainieren. Denn dieser verbessert die Kommunikation, nimmt die Angst vor Fehlern und beugt Stress vor. Mit Humor gelingt es, Abstand zu gewinnen, die Perspektive zu verändern und neue Lösungen zu finden. Über eigene Schwächen zu schmunzeln gibt wiederum Selbstsicherheit und bringt Sympathie.

Die Veranstaltungsreihe „Wiedereinstieg kompakt – Information und Austausch für Frauen“ steht allen Frauen offen, die nach einer Familienphase oder beruflichen Auszeit wieder erwerbstätig werden wollen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie finden alle Angebote im ersten Halbjahr 2021 online statt. Das Gesamtprogramm gibt es auf der Website der Kontaktstelle Frau und Beruf online.
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Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021
Politik einfach erklärt: Unterrichtshandreichung „Mach´s klar!“ mit neuer Ausgabe

Die wichtigsten Informationen zur Wahl am 14. März 2021 fasst die neue Ausgabe von „Mach´s klar!“ zusammen. Bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ist sie jetzt erschienen. Ein ganzseitiges Schaubild zeigt, wie die Wahl funktioniert: von der Stimmabgabe der Wahlberechtigten, die über die Sitze im Landtag entscheidet, bis hin zur späteren Regierungsbildung. Die fünf Wahlgrundsätze, die eine demokratische Wahl garantieren, werden einzeln dargestellt. Eine Sammlung von Argumenten verdeutlicht, warum es wichtig ist, wählen zu gehen. Die Wahlergebnisse und die Wahlbeteiligung seit 1984 bilden Tabellen ab. Schließlich geht es um die Frage „Wählen ab 16 – wie findest du das?“. Pro- und Contra-Positionen laden dabei zum kontroversen Austausch ein.

Die LpB-Reihe „Mach´s klar!“ richtet sich an Lehrinnen und Lehrer und erläutert politische Themen in vereinfachter Form. Sie unterstützt den am aktuellen Geschehen orientierten Politikunterricht. Jede Ausgabe ist mit Schaubildern und Tabellen graphisch ansprechend gestaltet. „Mach´s klar!“ umfasst vier Seiten im DIN A 4-Format, die auch als Kopier- oder Folienvorlagen verwendbar sind.

Online stehen unter www.lpb-bw.de/machs-klar zudem ein Quiz sowie ein Arbeitsblatt mit Lösungen bereit, ebenso finden sich Links zu thematisch anknüpfenden Erklärvideos. „Mach´s klar!“ ist kostenlos und kann als Druckversion (auch als Klassensatz) im LpB-Webshop www.lpb-bw.de/shop bestellt werden. Dort steht die Unterrichtshandreichung auch im PDF-Format zur Verfügung.
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Unterstützung durch das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“
Energetische Gebäudesanierung ist eine nachhaltige Möglichkeit das Klima zu schützen und dabei auch noch Geld zu sparen. Laut Umweltbundesamt entfallen 30 Prozent der CO2-Emissionen Deutschlands auf den Gebäudebereich. Investitionen in die energetische Sanierung können mittel- bis langfristig sehr lukrativ sein.

Das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ unterstützt Freiburgerinnen und Freiburger auch dieses Jahr mit einem vielfältigen Angebot. Wer sich für das Förderprogramm entscheidet, bekommt unter anderem kostenlose und vergünstigte Beratungsangebote. So nehmen zertifizierte Energieberaterinnen und –berater eine erste energetische Einschätzung des Gebäudes vor. Im Anschluss kann dann zum Beispiel eine neue Photovoltaikanlage bezuschusst werden, auch sind hohe Fördermittel für eine Dachsanierung möglich. Profitieren können aber nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter, etwa durch bezuschusste Balkonsolarmodule. Dieser Beitrag zum Klimaschutz macht sich ebenfalls finanziell bemerkbar, indem die Stromrechnung um bis zu 60 Euro pro Jahr gesenkt werden kann.

In den kommenden Monaten wird das Umweltschutzamt wieder Beratungswochen anbieten, eine ist für das Frühjahr geplant und zwei weitere im Herbst. Hier wird es qualifizierte Vorträge geben sowie die Möglichkeit spezifische Fragen zu stellen. Darüber hinaus sind Besuche bei Gebäuden geplant, die energetisch saniert werden, um einen realistischen Eindruck von den Maßnahmen und Vorteilen zu vermitteln.

Zur ersten Orientierung in der Förderlandschaft der Stadt Freiburg oder der KfW-Bank, können Bürgerinnen und Bürger sich im Umweltschutzamt melden und ein kostenloses Dossier mit umfangreichen Informationen erhalten. Weitere Details können Sie auch gerne bei Herrn Fleig (Umweltschutzamt) erfragen: Timon.Fleig@stadt.freiburg.de; 0761/ 201-6141

Die Förderrichtlinien sind mit den Antragsunterlagen und Förderrichtlinien unter www.freiburg.de/foerderprogramm-klimafreundlich-wohnen zu finden und können online ausgefüllt werden.
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Neue Halteposition für Buslinie 25 an der Gundelfinger Straße
Um eine bessere Integration des Regionalbusverkehrs am Umsteigeknoten Gundelfinger Straße zu ermöglichen, verlegt die Freiburger Verkehrs AG den Haltesteig der Linie 25. Ab Montag, 25. Januar, halten die Omnibusse der Linie 25 neben den Bussen der Linie 24 im Bereich der Gundelfinger Straße. Der bisherige Halt war auf der gegenüberliegenden Seite der Wendeschleife. Die Linie 25 fährt über das Industriegebiet Nord und Hochdorf zum Bahnhof Hugstetten.
 
 



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