Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Salzstraße: Änderung im Bauablauf
Südliches Gleis früher fertig

Freiburg. Die Arbeiten am stadtauswärtigen Gleis in der Salzstraße werden bereits Anfang Juni abgeschlossen sein, sodass Baustelle und Bauzaun schon deutlich früher als bisher geplant von der südlichen Häuserfront abrücken. Damit haben dann die dort ansässigen Geschäfte mehr Spielraum zur Präsentation ihrer Angebote.

Diese erfreuliche Nachricht hat den Grund darin, dass der Bauablauf aus organisatorischen Gründen leicht geändert werden konnte: Grundsätzlich bleiben die drei nacheinander abzuarbeitenden Baufelder bestehen. Allerdings wird jetzt vom 7. Mai an parallel zum derzeitigen westlichen Baufeld auch das stadtauswärtige Gleis im östlichen Abschnitt vor dem Schwabentor erneuert.
 
 

 
Radweg FR 2 am Mittwoch, 5. Mai, voll gesperrt
Umleitung ist ausgeschildert

Am Mittwoch, 5. Mai, muss die Radvorrangroute FR2 zwischen Sundgauallee und Lehener Straße voll gesperrt werden. Die Sperrung beginnt morgens um 7.30 Uhr und dauert rund 24 Stunden. Eine Umleitung über die Sundgauallee wird ausgeschildert. Für die Einschränkungen bittet die Stadt Freiburg um Verständnis.

Grund für die Sperrung sind vorbereitende Untersuchungen für eine geplante Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie. Sie soll das künftige Wohngebiet Kleineschholz abschirmen. Für die Statikplanung der Wand müssen nun im Rahmen der Baugrunduntersuchung Bohrungen durchgeführt werden, für die die Sperrung des Weges aus Sicherheitsgründen
unausweichlich ist.

Im Quartier Kleineschholz sollen rund 550 Wohnungen entstehen. Dabei sollen preisgünstiges Wohnen und innovative soziale, ökologische und kulturelle Konzepte klimaneutral ermöglicht werden.

Informationen zum neuen Quartier gibt es online
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LastenFrelo -Gutscheine auf dem Münstermarkt Freiburg
(c) VAG
 
LastenFrelo -Gutscheine auf dem Münstermarkt Freiburg
Ein lokales Einkaufserlebnis und nachhaltige Mobilität verknüpft eine Aktion, die von der Freiburger Verkehrs AG (VAG) und nextbike mit Unterstützung durch die FWTM am kommendem Montag, 3. Mai, gestartet wird. Solange der Vorrat reicht können an den Marktständen des Münstermarktes ab einem Einkaufswert von mindestens 10 Euro Gutscheine für Fahrten mit den LastenFrelos ausgegeben werden. Im Idealfall können Kundinnen und Kunden ihren großen Einkauf dann direkt mit dem LastenFrelo nach Hause fahren. Die nächsten Frelo+-Stationen befinden sich im Kreuzungsbereich Herrenstraße und Auf der Zinnen sowie im Rotteckring nahe der Stadtbahnhaltestelle „Stadttheater“ (Linie 5)

Mit der Aktion bekommen Marktbesucherinnen und -besucher die Möglichkeit, das neue Lastenrad-Angebot der VAG auszuprobieren. Gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie soll so auch der Freiburger Münstermarkt als regionales, nachhaltiges Einkaufsangebot unterstützt werden.

Die 4.000 Gutscheine gelten jeweils für eine Stunde Freifahrt mit einem LastenFrelo und haben einen Wert von 4 Euro.

Die Gutscheine enthalten Codes, die die Kundinnen und Kunden mit einem kostenlosen Frelo-Kundenkonto unter www.frelo-freiburg.de digital einlösen können Die Nutzung von LastenFrelo erfolgt mit dem Smartphone über die App VAG mobil oder nextbike. Es gibt 20 LastenFrelos an 15 FreloPlus-Stationen – alle Informationen zu Standorten und Nutzung findet man auf der oben genannten Webseite. Die Gutscheine sind bis zum 31.12.2021 gültig.
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Fahrradschlösser: Jedes zweite Schloss ist gut
Mit Bolzenschneider, Zugmaschine und Eisensäge malträtierten die Profis der Stiftung Warentest 20 Fahrradschlösser im Test. Immerhin die Hälfte schneidet gut ab. Jedes vierte Schloss ist jedoch mangelhaft aufgrund von Schadstoffen. Ein weiteres lässt sich sehr leicht knacken.

Im Test waren insgesamt 20 Bügel-, Falt- und Kettenschlösser, fest installierte Rahmenschlösser mit Zusatzkette sowie Schlösser mit Textilmantel. In jeder Gruppe gibt es mindestens ein gutes Fahrradschloss. Doch jede Bauform hat ihre Vor- und Nachteile.

Die Kettenschlösser im Test bieten zum Beispiel alle eine gute oder sehr gute Aufbruchsicherheit, sind aber meist sehr schwer und lassen sich mangels Halterung meist nur im Rucksack oder Fahrradkorb transportieren. Faltschlösser sind zwar sehr handlich, doch die meisten Modelle sind weniger aufbruchsicher als die geprüften Bügel- oder Kettenschlösser.

Fünf Schlösser im Test waren stark mit Schadstoffen belastet, die im Verdacht stehen, die Fruchtbarkeit zu schädigen oder Krebs zu erzeugen. Darunter ausgerechnet zwei der am schwersten zu knackenden Kandidaten. Das Faltschloss von Ready for Race ließ sich so leicht und schnell knacken, dass es ebenfalls mit Mangelhaft bewertet wurde.

Der Test Fahrradschlösser findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/fahrradschloss abrufbar.
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Notbremse oder nicht?
Für Inzidenzwert sind allein die Zahlen des Robert-Koch-Instituts maßgeblich. Veröffentlichung täglich gegen 6 Uhr

Hat Freiburg nun einen Inzidenzwert von 102 oder von 98? Die Antwort auf diese Frage ist für Alltagsleben und Geschäftstreiben in der Stadt von zentraler Bedeutung. Die Corona-Verordnungen des Landes und das Infektionsschutzgesetz des Bundes setzen je nach Schwellenwert fest, welche Lockerungen möglich oder welche Verschärfungen nötig sind.

In jüngster Zeit waren aber morgens und abends unterschiedliche Inzidenzwerte für ein und denselben Tag im Umlauf; zudem setzen manche Medien auf eigene Berechnungen. Daher weist die Stadt Freiburg darauf hin, dass für den verbindlichen Inzidenzwert allein die Zahlen des Robert-Koch-Instituts maßgeblich sind. Diese Zahlen werden täglich gegen 6 Uhr veröffentlicht.

Derzeit sind sechs Schwellenwerte zu unterschiedlichen Themen von Bedeutung.

Bei Inzidenzwerten unter 35 werden die Kontaktbeschränkungen aus der Corona-Verordnung gelockert. Datengrundlage dafür ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes (LGA). Die Regel greift bei fünf aufeinander folgenden Tagen unter der 35-Inzidenz.

Bei einer Inzidenz unter 50 gibt es Lockerungen für Einzelhandel, Kultur, Sportanlagen u.a. Datengrundlage ist wiederum der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes (LGA). Die Regel greift bei fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50.

Bei einer Inzidenz über 50 wechselt die Zuständigkeit von der örtlichen Polizeibehörde (in Freiburg: Amt für öffentliche Ordnung) auf das Gesundheitsamt. Die Regel greift bei steigenden Zahlen sofort, bei sinkenden Zahlen erst nach sieben aufeinander folgendenTagen unter 50.

Bei einer Inzidenz über 100 kommt die sogenannte „Bundes-Notbremse“ ins Spiel. Sie definiert diverse Verschärfungen nach § 20 Abs. 5 CoronaVO, bezieht sich (siehe oben) auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts und tritt nach drei aufeinander folgenden Tagen über 100 am übernächsten Tag in Kraft. Wenn das RKI also am Montag, Dienstag und Mittwoch Werte über 100 meldet, gelten die Verschärfungen aus der Notbremse ab Freitag 0:01 Uhr.

Bei einer Inzidenz über 150 ist Terminshopping nicht mehr zulässig und bei einer Inzidenz über 165 wird der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt (mit Ausnahmen). Auch diese beiden Schritte beziehen sich auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts und treten nach drei aufeinander folgenden Tagen über 150 bzw. über 165 am übernächsten Tag in Kraft.

Übrigens: Freiburg hat heute, Donnerstag (29.4.), einen Inzidenzwert von 89,5 (neue Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen).
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Sparkassen- und Bankgebühren
Bundesgerichtshof hält fast alle Erhöhungen für rechtswidrig

Nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bank- und Sparkassengebühren heute steht fest: Zahlreiche Kontoinhaberinnen und -inhaber haben ein Recht auf Erstattung von auf unzulässige Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Sie sagt auf test.de, was Kontoinhaber jetzt tun müssen, um ihr Geld zurückzubekommen, und liefert Mustertexte für Forderungsschreiben.

Für Inhaber von Konten, die früher noch kostenlos waren, summieren sich die Beträge auf anständige Summen. Hinzu kommen Zinsen. So haben viele Postbank-Kunden, die bis Oktober 2016 ein damals noch kostenloses Giro Plus-Konto eröffnet haben, meist einen Anspruch auf Erstattung von ziemlich genau 180 Euro einschließlich Zinsen.
 
 

 
Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den ÖPNV
Ab einer Inzidenz über 100 an drei hintereinander liegenden Tagen gilt FFP2-Masken-Pflicht in Bussen und Bahnen

Die beschlossene Bundesnotbremse hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV. Sobald der Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet ist für Fahrgäste in Öffentlichen Verkehrsmitteln zwingend eine FFP2-Maske (oder eine vergleichbare Maske) vorgeschrieben. OP-Masken hingegen sind dort dann NICHT mehr ausreichend und zulässig. Dies gilt nach Auskunft des Sozialministeriums bereits für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.

Auch wenn Freiburg den vorgeschriebenen Grenzwert derzeit unterschreitet, weist die Freiburger Verkehrs AG (VAG) darauf hin, dass das Tragen FFP2-Masken in allen Situationen, bei denen man auf weitere Personen trifft, immer das sicherste Mittel der Wahl ist.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt – in leicht abgeschwächter Form - auch für das Kontroll- und Servicepersonal der VAG. Laut Infektionsschutzgesetz muss dieses mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) tragen.

Um den Fahrgästen wie gewohnt ein kontinuierliches und verlässliches Angebot mit möglichst viel Platz in den Fahrzeugen bieten zu können, fährt die VAG unabhängig vom jeweils aktuellen Inzidenzwert unverändert den Schul-Fahrplan mit sämtlichen Verstärkerfahrten und dem letzten Anschluss am Bertoldsbrunnen um 0.30 Uhr und um 0.35 Uhr am Stadttheater (Linie 5 Richtung Rieselfeld). Damit bleiben auch in Zeiten von Wechsel- oder Digitalunterricht an Schultagen alle gewohnten Zusatz- und Verstärkerfahren bestehen und in Schicht Arbeitende haben die Möglichkeit den Arbeitsplatz mit dem Öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Lediglich der durchgehende Nachtverkehr an den Wochenenden bleibt eingestellt.

Durch den Einsatz von fünf neuen Bahnen des Typs Urbos, die deutlich länger sind, als die alten, die sie ersetzen, wird das Platzangebot auf der Schiene zusätzlich erhöht.

Die VAG wird auch weiterhin den Auslastungsgrad in den Fahrzeugen regelmäßig überprüfen und - soweit möglich - nachsteuern.

Im Bereich der eng getakteten Stadtbahn bittet die VAG in Stoßzeiten die Fahrgäste, denen ein Fahrzeug zu voll ist und die es sich einrichten können, ggf. einfach auch einmal die sechs bis maximal zehn Minuten auf die nächste Bahn zu warten.
 
 

 
Deos: Nur wenige überzeugen
Von den 19 Deos im Test überzeugen nur sechs: ein Unisex-Deo und fünf Sprays für Frauen. Sie erhalten ein gutes Qualitätsurteil. Alle Naturkosmetik-Deos im Test schwächeln – drei sind sogar mangelhaft. Das zeigen die Ergebnisse der Zeitschrift test.

24 Stunden sollte ein gutes Deo durchhalten. Von den 19 Pump- und Aerosolsprays im Test schaffen das nur wenige. Sieben Sprays verhindern unangenehmen Achselgeruch zuverlässig – darunter auch günstige Handelsmarken. Pro 100 Milliliter kosten die guten Deos ungefähr 48 Cent bis 2,19 Euro. Sechs Sprays erhalten ein gutes Qualitätsurteil.

Ein weiteres Markenprodukt schützt ebenfalls gut, enthält aber als einziges Deo im Test das schwer abbaubare Silikon D5. In Kosmetik, die auf der Haut verbleibt, ist der Stoff zwar erlaubt. Laut dem von der Europäischen Chemikalienagentur eingesetzten Ausschuss für Risikobewertung stellt er allerdings ein Umweltrisiko dar, weshalb die Tester das betroffene Deo um eine halbe Note abgewertet haben.

Von den fünf Naturkosmetik-Pumpsprays im Test schneiden zwei befriedigend ab, die anderen drei sind mangelhaft. Sie schafften es nicht, zwischen der unbehandelten und der mit Spray behandelten Achsel einen signifikanten Geruchsunterschied zu erzeugen. Auch sie wurden deshalb abgewertet.

Sind Pump- und Aerosolsprays vollständig entleert, lassen sie sich gut recyclen. Aludosen, die korrekt in der Wertstofftonne oder im gelben Sack entsorgt werden, sowie Glasflaschen, die in den Altglascontainer wandern, lassen sich zu einem Großteil weiterverarbeiten.

Der Test Deos findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/deo abrufbar.
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