|
| |
Handyversicherung: Meist teuer und fast immer mit Haken |
Eine Handyversicherung zahlt, wenn der Besitzer das Handy selbst beschädigt, etwa durch Fallenlassen. So die Theorie. In der Praxis gibt es aber zahlreiche Haken im Kleingedruckten, so dass die Versicherung oft nicht das leistet, was sich die Kunden erwarten. Die Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift Finanztest 19 Handyversicherungen untersucht und stellt übersichtlich dar, welche Versicherung wann tatsächlich leistet.
Im Kleingedruckten der Police steht, wann die Versicherung leistet – und in welcher Form. Ist ein Handy durch Sturz oder Flüssigkeitsschaden zerstört, entscheidet meist der Versicherer, ob es Geld oder ein Ersatzgerät gibt. Häufig kann das Ersatzhandy auch ein gebrauchtes Gerät sein. Oder ein anderes Handy „gleicher Art und Güte“. Gibt es statt eines Ersatzhandys Geld, bekommt Kunde oder Kundin oft schon kurz nach dem Erwerb nur noch einen Bruchteil vom Kaufpreis des zerstörten Handys. Und bei fast allen Versicherern zahlt man eine Selbstbeteiligung, wenn die Versicherung in Anspruch genommen wird.
Teuer ist eine Handyversicherung außerdem. Je teurer das Smartphone, desto teurer die Versicherungspolice. Ein 580 Euro teures Gerät für zwei Jahre zu versichern, kostet zwischen 82 und 240 Euro. Für ein 1.300-Euro teures Gerät liegen die Preise für den zweijährigen Versicherungsschutz zwischen 127 und 312 Euro.
Für alle, die ihre Handyversicherung mit einem Diebstahlschutz ergänzen wollen, wird es noch teurer – aber nicht besser. Denn die Bedingungen im Kleingedruckten, damit die Versicherung leistet, können die meisten Kunden nicht einhalten.
Fazit der Stiftung nach ihrem Test: Eine Handyversicherung hat hohes Enttäuschungspotenzial und gehört nicht zu den wichtigen Versicherungspolicen.
Der Test Handyversicherung findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/handyversicherung. |
Mehr | |
| |
|
|
| |
Baustellenbedingte Änderungen im SC Verkehr am Sonntag |
Durch die baustellenbedingten Unterbrechungen der Stadtbahnlinien 1 und 3 ergeben sich Änderungen bei der Fahrt zum Heimspiel des SC Freiburg am kommenden Sonntag.
Die Stadtbahnlinie 1 verkehrt ganztägig auf ihrem Baustellenfahrweg von Littenweiler über „Bertoldsbrunnen“ und „Hauptbahnhof“ zur Haltestelle „Robert-Koch-Straße“ und weiter bis „Messe“.
Die Stadtbahnlinie 4 fährt auf ihrem regulären Linienfahrweg von Zähringen kommend über „Bertoldsbrunnen“, „Hauptbahnhof“ und „Robert-Koch-Straße“ bis „Messe“.
Zudem werden Sonderzüge auf der Strecke „Bertoldsbrunnen“ – „Hauptbahnhof“ – „Robert-Koch-Straße“ – „Messe“ eingesetzt.
Auf dem Streckenabschnitt „Bertoldsbrunnen“ – „Messe“ fährt dann alle vier Minuten ein Fahrzeug Richtung Stadion.
Zusätzlich zum Stadion-Sonderverkehr mit der Stadtbahn wird die Omnibuslinie 22 verstärkt. Der Zusatzbus fährt – zusätzlich zu den regulären Kursfahrzeugen - alle 15 Minuten im Streckenabschnitt „Bissierstraße“ – „Technische Fakultät“, als Direktverbindung ohne Zwischenhalt. Die erste Sonderfahrt vor dem Spiel startet um 14.30 Uhr an der Bissierstraße, nach dem Spiel erfolgt die erste Fahrt ab „Technische Fakultät“ um 19:38 Uhr. |
| |
| |
|
|
| |
ASF sammelt Schnittgut ein |
Vom 7. bis 25. November sammelt die ASF im Freiburger Stadtgebiet Schnittgut aus privaten Gärten ein. Die Gartenabfälle werden gehäckselt und kompostiert. Die Abholtermine für jede Straße sind im diesjährigen Abfallkalender, in der ASF-Abfall-App oder unter www.abfallwirtschaft-freiburg.de zu finden.
Das Strauchwerk soll am Abend vor der Abholung auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Es muss zusammengebunden sein und darf eine Länge von maximal 120 Zentimetern haben. Kurzes Schnittgut, das sich nicht bündeln lässt, kann in Kartons oder Papiersäcken bereitgestellt werden. Loses Schnittgut und Gartenabfall in Plastiksäcken wird von der ASF nicht mitgenommen. |
Mehr | |
| |
|
|
| |
Freiburg: StĂĽtzmauer am Schlossbergring wird ĂĽberprĂĽft |
Die StĂĽtzmauer am Schlossbergring wird ab Montag, 7. November, ĂĽberprĂĽft. Es ist aus Stand- und VerkehrssicherheitsgrĂĽnden notwendig, dass eine Spezialbaufirma an der StĂĽtzwand Ankerlasten umverteilt.
In Fahrtrichtung Norden wird der Radverkehr im betroffenen Bereich auf den Kfz-Fahrstreifen umgeleitet. Als Alternativroute können Radfahrende auch die Querung am Schwabentor und anschließend die Herrenstraße nutzen. |
| |
| |
|
|
| |
Freiburg: Zwei Windräder in Kappel |
Verwaltungsgerichtshof weist Widerspruch einer Initiative ab und gibt der Stadt Freiburg im Verfahren zum Taubenkopf Recht
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in Sachen Windräder auf dem Taubenkopf in Freiburg-Kappel eine wichtige Etappen-Entscheidung getroffen.
Im Beschluss vom 20.10.2022 wird der Eilantrag der Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald (LANA) zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage abgelehnt. Inhaltlich erkennt der VGH insbesondere gegen artenschutzrechtliche Vorgaben keine Verstöße. Außerdem sei die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds gerechtfertigt. Damit hat die Stadt Freiburg, die den Bau zweier Windräder auf dem Taubenkopf politisch befürwortet und rechtlich genehmigt hat, einen Etappensieg errungen – und der Antragsteller könnte jederzeit mit den Bauarbeiten beginnen.
Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (wie in diesem Fall) besitzen aber eine erhebliche Präjudizwirkung, weil der VGH auf Basis der ihm vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass er voraussichtlich auch in der Hauptsache die Genehmigung für rechtmäßig halten wird.
Freiburg setzt in Sachen Energiewende auf Erneuerbare Energie und hier besonders auch die Windkraft. Aktuell laufen auf dem Rosskopf vier Windkraft-Anlagen Enercon E-66/18.70 mit jeweils 1,8 Megawatt (MW) Nennleistung und 98 Meter Nabenhöhe; eine der vier Anlagen liegt auf Gundelfinger Gemarkung.
Auf der Holzschlägermatte laufen ebenfalls zwei Windräder Enercon E-66/18.70. Auch sie haben jeweils 1,8 MW Nennleistung und 98 m Nabenhöhe. Im August 2022 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Anlage des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit 138 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 229 m) und 4,2 MW Leistung erteilt. Die neue Anlage soll die beiden bestehenden ersetzen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Taubenkopf in Freiburg-Kappel wurde am 7. Dezember 2021 erteilt. Sie gilt für die Errichtung und den Betrieb von 2 Anlagen Enercon E-160 EP5 E2 mit jeweils 5,5 MW Leistung und 166 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 246 m). Voraussichtlich werden beide Anlagen zusammen jährliche 20 Mio Kilowattstunden (kwh) leisten. Der Stromverbrauch für einen 4-Personen-Haushalt liegt zwischen 2.500 und 5.000 kWh pro Jahr. Die Windräder auf dem Taubenkopf würden also den Stromverbrauch von 4000 bis 8000 vierköpfigen Familien oder WGs decken.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist liegen dem Regierungspräsidium Freiburg, das in der Hauptsache entscheiden muss, zwei Widersprüche von betroffenen Anwohnern und drei Widersprüche von Umweltverbänden vor. Über diese wird das Regierungspräsidium noch entscheiden. Einer der Verbände, die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald, hatte zudem einen Eilantrag beim VGH zur Wiederherstellung der aufschiebenden Bedingung nach § 80 VwGO gestellt. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. |
| |
| |
|
|
| |
Amerikanischen Faulbrut bedroht Bienenvölker in Freiburg |
Keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen – Sperrbezirk wird aufrechterhalten
Im Juni wurde bei einem Bienenstand im Stadtkreis Freiburg der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Dies ist eine bakterielle Infektionskrankheit der Bienenbrut, auch unter dem Namen „Bösartige Faulbrut“ bekannt. Der Erreger stellt keine Gefahr für ausgewachsene Honigbienen, andere Tiere oder Menschen dar.
In den vergangenen Monaten wurden sämtliche Bienenvölker in einem Kilometer Radius (so genannter Sperrbezirk) um das seuchenkranke Volk von den Bienensachverständigen und der Veterinärbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung auf Krankheitsanzeichen untersucht und Proben entnommen. Dabei wurde ein weiteres Volk festgestellt, dass die sehr resistenten Sporen der Amerikanischen Faulbrut in sich trägt. Somit muss der Sperrbezirk in der Stadt über den Winter aufrechterhalten bleiben. Die Ende Juni erlassene Allgemeinverfügung gilt, bis im kommenden Frühjahr alle Bienenvölker ein weiteres Mal untersucht wurden.
Verschleppung vermeiden – Was jede und jeder tun kann:
Honig, der von befallenen Bienenvölkern gewonnen wurde, enthält viele Bakterien-Sporen. Diese sind für den Menschen ungefährlich. Der Honig bleibt somit für den menschlichen Verzehr geeignet. Da man eine Sporenbelastung jedoch nicht sehen kann, darf Honig unter keinen Umständen an Bienen verfüttert werden und ist stets bienensicher aufzubewahren.
Leider kommt es immer wieder zur achtlosen Entsorgung von Honiggläsern im Glascontainer. Diese stellen für Bienen eine leicht zugängliche Nahrungsquelle dar und werden gezielt angeflogen. Der Bienengesundheitsdienst und die Veterinärbehörde bitten dringend darum, nicht gespülte Honiggläser keinesfalls einfach in den Glascontainer zu werfen! Honigreste sollten immer für Bienen unzugänglich über den Restmüll entsorgt werden.
Sporenfund in unsachgemäß entsorgtem Honigglas in St. Georgen
Im Stadtteil St. Georgen wurde ein zum Teil noch gefülltes Honigglas im Altglascontainer bemerkt, das Bienen bereits als Futterquelle anflogen. Bei der Untersuchung bestätigte sich die Befürchtung: Eine hohe Sporenlast der Amerikanische Faulbrut wurde festgestellt. Aus diesem Grund wurden im Bereich der Schneeburgstraße Imker gebeten, auf klinische Erscheinungen bei ihren Völkern zu achten und im Frühjahr mit den zuständigen Bienensachverständigen eine Probe zu entnehmen.
Die AllgemeinverfĂĽgung der Stadt Freiburg steht zur allgemeinen Information online. |
Mehr | |
| |
|
|
| |
Freiburger: Mobile Sitzgelegenheiten werden ĂĽber den Winter eingelagert |
Am 02. November 2022 werden die lindgrünen, mobilen Stühle in der Freiburger Innenstadt eingesammelt und über den Winter eingelagert. Aktuell werden die 80 Stühle täglich im Bereich des Fahnenbergplatzes, auf dem Kartoffelmarkt, auf dem Platz Am Schwarzen Kloster und im Colombipark aufgestellt. Die Sitzgelegenheiten werden vor dem Hintergrund der anstehenden Aufbauarbeiten für den Freiburger Weihnachtsmarkt abgeholt. Im März 2023 werden die Stühle, je nach Wetterlage, zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt wieder auf die Plätze verteilt.
Im Juni 2022 hat die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Garten- und Tiefbauamt, dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen sowie dem Amt für öffentliche Ordnung Sitzmöbel des französischen Herstellers Fermob zur Aufwertung der sogenannten nicht kommerziellen Aufenthaltsqualität aufstellen lassen. Die Stühle stießen bei Freiburgerinnen und Freiburgern sowie Gästen auf eine sehr positive Resonanz. Ziel des Projektes ist, die Verweildauer und damit die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen. |
| |
| |
|
|
| |
Freiburg, StadtbahnbrĂĽcke: Erneuerung von Aufzug 1 startet |
Bei der Erneuerung der Aufzüge an der Hauptbahnhofbrücke kommt vom 2. November an Aufzug 1 an die Reihe. Dieser Fahrstuhl, der von und zu Gleis 1 führt, wird dann abgerissen und durch einen neuen, größeren ersetzt. Voraussichtlich im Juni 2023 wird er dann wieder zur Verfügung stehen.
Derweil gehen die Arbeiten an Aufzug 5 ihrem Ende entgegen. Er wird in wenigen Wochen einsatzbereit sein.
Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) erneuert derzeit alle AufzĂĽge und Rolltreppen an der StadtbahnbrĂĽcke ĂĽber den Hauptbahnhof. Bis voraussichtlich Ende 2024 werden die AufzĂĽge nacheinander erneuert.
Die Aufzüge und Rolltreppen an der Stadtbahnbrücke sind 39 Jahre alt, von ihren Maßen hinsichtlich Barrierefreiheit nicht mehr zeitgerecht und zudem zunehmend störungsanfällig. Die letzte grundlegende Sanierung fand in den Jahren 2008 und 2009 statt.
Die VAG weist auch auf den eingerichteten Service der automatisierten Information im Internet über Störungen der Aufzüge ( https://www.vag-freiburg.de/fahrplan/zustandsanzeige-aufzuege ) hin. |
Mehr | |
| |
|