Prolixletter
Dienstag, 16. September 2025
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Verschiedenes

 
Nach EuGH-Urteil zum VW-Abgasskandal
Zwei Millionen mehr Autokäufer haben Chance auf Entschädigung

Volkswagen versucht die Tragweite des Urteils herunterzuspielen – doch der Kreis derer, die Anspruch auf Zahlungen haben, ist nun weit größer als zuvor. Stiftung Warentest erklärt, wer jetzt handeln sollte – auch wenn der Wagen gebraucht gekauft wurde.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei wesentlichen Punkten deutsche Gerichte korrigiert. „Entgegen der Aussagen von Volkswagen hat das Urteil weitreichende Bedeutung für deutsche Autokäufer“, sagt Christoph Herrmann, Jurist bei Stiftung Warentest. „Wer von dem Skandal betroffen war, sollte jetzt seine Chancen auf Entschädigung neu prüfen.“

Die beiden wesentlichen Änderungen der Rechtslage:

1. Eine Entschädigung darf laut EuGH nicht entfallen, weil das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrige Motorsteuerungen genehmigt hat.

Damit haben nun auch alle, deren Auto nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals nachgerüstet wurde, Chancen auf Entschädigung. Dies betrifft potenziell über zwei Millionen weitere VW-Käufer. Die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren nach Bekanntwerden des Fehlers ist mit dem neuen Urteil hinfällig geworden. „Entscheidend ist nun, wann das Auto von VW nachgebessert wurde“, sagt Herrmann. „Liegt dies weniger als zehn Jahre zurück, ist eine Klage noch sinnvoll.“

2. Der EuGH sieht 15 Prozent des Kaufpreises als angemessene Entschädigung an, nicht nur fünf bis zehn Prozent, wie bisher an deutschen Gerichten üblich. Zudem dürfe die Entschädigung nicht Null betragen, auch wenn das Auto viel gefahren wurde.

„Damit können nun Kläger, deren Verfahren noch läuft, eine höhere Entschädigung fordern“, rät Herrmann. „Und auch für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen lohnt sich in vielen Fällen eine Klage.“

Ob ihr Auto die Bedingungen für eine Entschädigung erfüllt und welche Summe zu erwarten ist, können Käufer auf einer Frage-Antwort-Seite der Stiftung Warentest unter www.test.de/abgasskandal prüfen.
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100 Tage Merz-Regierung: Viel Tempo, wenig Natur
Detloff: Schnelligkeit darf nicht vor Gründlichkeit gehen – ökologische Zukunft braucht klaren Kurs und echte Investitionen

Berlin – Nach 100 Tagen Große Koalition schaut der NABU (Naturschutzbund Deutschland) besorgt auf die Regierungsführung von Bundeskanzler Friedrich Merz. Die Regierung setzte in dieser Zeit stark auf Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Dabei griff sie auf die Vorarbeiten der Vorgängerregierung zurück und brachte in kurzer Zeit zahlreiche Gesetzgebungsverfahren auf den Weg. „Das Ziel, schneller zu werden, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber wenn dabei Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit auf der Strecke bleiben, entsteht nur der Anschein von Effizienz. Ohne entsprechende Gründlichkeit werden Planungsprozesse fehleranfälliger und am Ende oft sogar langsamer“, warnt Dr. Kim Detloff, Fachbereichsleiter Politik beim NABU.

Positiv bewertet der NABU das Sondervermögen Infrastruktur. Der Investitionsstau bei Schienen, Brücken, Schulen und Digitalisierung ist zur Belastung für die Menschen in Deutschland geworden. In den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung fehlen jedoch dringend notwendige Investitionen in den Klima- und Naturschutz. „Wenn wir zum Miteinander von grauer und grüner Infrastruktur kommen, gewinnen am Ende alle: Natur, Klima, Wirtschaft und Gesellschaft“, betont Detloff. Zur grünen Infrastruktur zählen großflächige Moorwiedervernässung oder Renaturierungsprojekte, die negative Klimafolgen wie Überschwemmungen oder Extremhitze mindern. „Geld für Natur- und Klimaschutz zahlt sich langfristig aus – sie sind unsere Zukunftssicherung“, so Detloff weiter.

Begrüßenswert ist aus Sicht des NABU, dass der im Koalitionsvertrag verankerte Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung im Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 vorgesehen ist. Entscheidend wird jedoch sein, dass hier tatsächlich wirksame Naturschutzmaßnahmen finanziert werden.

Echte Impulse für den Naturschutz sind bislang ausgeblieben. Bundeskanzler Merz hat es bisher versäumt, sich als starker Fürsprecher für Klima- und Umweltschutz zu profilieren. Vor allem seine Aussage in der Befragung der Bundesregierung, ambitionierter Klimaschutz in Deutschland würde kein einziges Extremwetterereignis verhindern, verwundert.

Bei der 80. UN-Generalversammlung im September hat Bundeskanzler Merz die Gelegenheit, sich eindeutig zum internationalen Biodiversitäts- und Klimaschutz zu bekennen. Dies ist auch mit Blick auf die im November stattfindende Klimavertragsstaatenkonferenz (UNFCCC COP 30) von großer Bedeutung.

Für den NABU steht fest: Der Erhalt und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen müssen ein zentraler Bestandteil des Investitionsverständnisses der Bundesregierung sein. Investitionen in den Schutz von Natur und Klima sichern langfristig Lebensqualität, Biodiversität und wirtschaftliche Stabilität. Planungsbeschleunigung darf nicht auf Kosten der Natur und der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. „Transparenz und Mitwirkung schaffen Planungs- und Rechtssicherheit. Digitalisierung, effizientere Strukturen und mehr Personal sorgen für die operative Kraft. Die Bundesregierung muss hierfür jetzt den Kurs setzen“, so Detloff abschließend.
 
 

Mariensteg und Dreisamschaukel Freiburg
Freiburg: Dreisam mit Mariensteg (c) TMBW / Christoph Düpper
 
Mariensteg und Dreisamschaukel Freiburg
Die Dreisam ist Freiburgs Lebensader. Der Fluss bietet im Sommer Erfrischung, speist mit seinem klaren Wasser ganzjährig die berühmten Bächle und lässt den Trubel der Stadt mit seinem gemütlichen Plätschern in weite Ferne rücken. Am Dreisam-Ufer gibt es viele schöne Plätze für einen Sundowner. Ein besonders beliebter Spot ist der 35 Meter lange Mariensteg. Eine Jugendstilbrücke, die 1980 komplett erneuert wurde und eine Überraschung birgt: Unbekannte haben hier eine Schaukel installiert, mit der man über die Dreisam schwingen kann. Trockenen Fußes erreicht man sie zwar nicht, dafür kommt man der Abendsonne mit etwas Schwung noch näher.
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Teehaus im Weißenburgpark Stuttgart
Stuttgart: Teehaus im Weißenburgpark (c) Nina Zasche
 
Teehaus im Weißenburgpark Stuttgart
Ein wahres Kleinod der Naherholung liegt auf einem Hügel im Südosten Stuttgarts. Um 1850 wünschte man sich für den Weißenburgpark eine Villa mit dem „Hauptzweck, dass an dieser schönen Stelle mit Kaffee, Limonade und sonstigen feinen Getränken aufgewartet wird“. Heute ist das Teehaus ein beliebtes Freiluft-Café. Drum herum bieten Terrassen traumhafte Ausblicke auf Stuttgart und unterhalb der großen Aussichtsplattform lädt eine Wiese zum Sundowner-Picknick ein. Danach lohnt ein Abstecher in die nur einen kurzen Spaziergang entfernte Schwarz-Weiß-Bar mit ihren ausgefallenen Cocktails und Spirituosen.
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Kurze Baupause: Kappler Straße für drei Wochen frei
Kanalarbeiten sind fertig und im September startet der Straßenbau

Am Freitag, 8. August, sind die Kanalarbeiten in der Kappler Straße fertig. Ab Montag, 1. September, geht es mit dem Straßenbau weiter. In der Zwischenzeit gibt es eine Pause von drei Wochen, in der die Straße für den Verkehr geöffnet ist.

Die Straßenbauarbeiten beginnen am Montag, 1. September, im Abschnitt zwischen der Heinrich-Heine-Straße und der Straße Am Kreuzsteinacker. Für die Dauer der Bauarbeiten ist die Kappler Straße in diesem Bereich voll gesperrt. Der Anliegerverkehr ist – je nach Baufortschritt – eingeschränkt möglich. Zu Fuß sind die Grundstücke immer erreichbar. Voraussichtlich Ende des Jahres wandert die Baustelle dann Richtung Osten und wechselt in den zweiten Bauabschnitt. Während der Bauzeit wird der Durchgangsverkehr über die Alemannenstraße umgeleitet. Anwohner*innen der Kappler Straße müssen sich während einzelner Bauphasen auf Einschränkungen bei der Zufahrt zu ihren Grundstücken einstellen. Über genaue Zeiträume und Sonderregelungen informiert das Garten- und Tiefbauamt jeweils rechtzeitig per Anwohnerschreiben.

Über das gesamte Projekt wurden die Anwohner*innen bereits im Januar großflächig mit einem Einwurfschreiben informiert. Zudem gibt es im Internet unter www.freiburg.de/kapplerstrasse einen Überblick. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden, um über Neuigkeiten oder Änderungen im Bauablauf informiert zu bleiben.Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.
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König der Nacht: Stirnlampenwanderung auf den Lemberg
Aussicht vom Lemberg (c) Jonas Fuß
 
König der Nacht: Stirnlampenwanderung auf den Lemberg
Der Lemberg gilt mit seinen 1.015 Metern als „König der Schwäbischen Alb“. Gekrönt wird der Panoramaberg von einem 33 Meter hohen Aussichtsturm. Bei einer nächtlichen Stirnlampenwanderung mit Guide Jonas Fuß steigt man dem höchsten Berg der Alb buchstäblich auf den Kopf. Vorbei an der Nikolauskapelle und den Resten der Burganlage Oberhohenberg mit ihrer abenteuerlichen Hängebrücke über den ehemaligen Wallgraben, geht es den Albtrauf entlang. Am Gipfel angekommen, dürfen bei einer kleinen Erfrischung die Stille des Waldes und die atemberaubende Aussicht genossen werden.
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Waffen- und Messerverbotszone für den Stühlinger Kirchplatz tritt in Kraft
Ab Sonntag, 10. August, gilt auf dem Stühlinger Kirchplatz ein allgemeines Waffen- und Messerverbot. Mit der Einrichtung einer entsprechenden Verbotszone reagiert die Stadt auf die hohe Zahl von Messerdelikten im Bereich des Platzes. Ziel ist es, die Kriminalität einzudämmen, klare Regeln zu schaffen und damit das Sicherheitsgefühl von Anwohner*innen, Passant*innen und allen, die sich auf dem Platz aufhalten, zu stärken – um so anderen Nutzungen im Sinne des sozio-kulturellen und integrativen Gesamtkonzepts Raum zu geben.

Die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen städtischen Verordnung liegen nun vor: Eine neue Landesverordnung überträgt den Kommunen die Befugnis, Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten eigenständig einzurichten – unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge. Die Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone für den Stühlinger Kirchplatz erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Freiburg und dem Land Baden-Württemberg.

„Mit der Waffen- und Messerverbotszone für den Stühlinger Kirchplatz schaffen wir einen weiteren Baustein, um diesen wichtigen zentralen Ort aufzuwerten. Denn ohne Sicherheit sind auch die anderen Elemente unseres Gesamtkonzepts nichts wert. Mit der Zone tragen wir auch den Erfordernissen der Polizei Rechnung, die neue Verordnung ist die Grundlage für noch wirksamere Kontrollen. Es ist ein wichtiges Signal – wir wollen und werden der Kriminalität etwas entgegensetzen“, so Oberbürgermeister Martin Horn.

„In einer freiheitlichen und liberalen Gesellschaft, wie sie in Freiburg in den letzten Jahrzehnten gewachsen ist, bedarf es für den Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen keiner Waffen und Messer. Mit der Einrichtung einer Messer- und Waffenverbotszone auf dem Stühlinger Kirchplatz bekennen wir uns klar zur Sicherheit und gegen das Mitführen von Messern und Waffen zur Ausübung von Gewalt und Straftaten. Ein solches Verbot schützt alle Menschen gleichermaßen und diskriminierungsfrei“, bekräftigt Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter.

Was ist verboten? Was ist erlaubt? Welche Ausnahmen gelten?
Verboten ist das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Elektroschockgeräten sowie Messern aller Art. Das Messerverbot gilt unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge, es betrifft auch Taschenmesser, Küchenmesser und Teppichmesser. Taschen- oder Küchenmesser, die so verstaut sind, dass sie nicht zugriffsbereit sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Als nicht zugriffsbereit gilt ein Messer dann, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Weitere Ausnahmen gelten für Marktbeschicker, den Sicherheitsdienst der Kirche, Rettungskräfte und Einsatzkräfte.

Wo und wann gilt das Verbot?
Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst den gesamten Park, die zum Platz hin offenen Schulhöfe sowie den offenen Bereich und um die HerzJesu-Kirche. Das Verbot gilt rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche.

Was droht bei Verstößen?
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis maximal 10.000 Euro. Zudem können Waffen und Messer eingezogen werden.

Wer kontrolliert?
Für die Kontrollen ist die Landespolizei zuständig, diese erhält mit der Verordnung die Möglichkeit, Personen innerhalb der Zone verdachtsunabhängig zu kontrollieren.

Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Bereich des Stühlinger Kirchplatzes der Stadt Freiburg wird in der Ausgabe des Amtsblatts vom 9. August öffentlich bekannt gemacht. Sie ist online einsehbar.
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Martin-Heinrich-Wengerthäusle Heilbronn
Wengerthäusle am Wartberg (c) Genossenschaftskellerei Heilbronn eG/ H.Günther
 
Martin-Heinrich-Wengerthäusle Heilbronn
Bei regionaler Kost und feinen Weinen inmitten der Reben sitzen und beobachten, wie sich der Himmel rosarot färbt, bis die Sonne am Horizont verschwindet? Das kann man am Martin-Heinrich-Wengerthäusle auf dem Wartberg in Heilbronn. An den Wochenenden zwischen April und Oktober übernehmen die 14 Betriebe der Wein-Villa abwechselnd den Ausschank. Erreichen lässt sich das Wengerthäusle mit dem Sightseeing-Bus und der normalen Stadtbuslinie – wesentlich komfortabler als im Mittelalter, als der Weinbau auf dem Wartberg in einer Urkunde aus dem Jahr 1146 erstmals erwähnt wurde.
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