Prolixletter
Samstag, 18. Oktober 2025
  --- Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf diesere Seite  --- Kennen Sie schon unser Informationsportal wodsch.de?
Uhr
  •  


Verschiedenes

 
Karlsruhe: Aktion für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Städtische Lkw und Busse warnen Radler mit Aufklebern vor dem "Toten Winkel"

Rechtsabbiegende Fahrzeuge verursachen immer wieder folgenschwere Unfälle, bei denen Radfahrer zu Schaden kommen. Karlsruhe beklebt daher gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) 500 Busse, Lkw und Kleintransporter, um Radfahrer und Fußgänger vor dem "Toten Winkel" zu warnen. Der Aufkleber - ein stilisierter Bus, Lkw oder Kleintransporter sowie ein Radfahrer und der Hinweis "Achtung: Toter Winkel"- wird am Heck der Fahrzeuge angebracht. Bei einem Vor-Ort-Termin informierte sich Bürgermeister Albert Käuflein am Donnerstag (8. August) über die Aktion zugunsten von mehr Sicherheit im Straßenverkehr. "Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr täglich durch rechtsabbiegende Lkw, Busse und Pkw gefährdet. Hier setzen wir an", erklärt Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.

Der Warn-Aufkleber auf größeren Fahrzeugen soll Radler und Fahrzeuglenker unmittelbar auf die Gefahr des "Toten Winkels" aufmerksam machen - auf den Bereich also, in den Fahrzeuglenker trotz Rück- und Seitenspiegels nur einen eingeschränkten Einblick haben. Damit verbunden sei die Hoffnung, so Käuflein, dass künftig weniger Unfälle im "Toten Winkel" passieren. Vor allem beim Rechtsabbiegen von Pkw, Lkw und Bussen werden schwächere Verkehrsteilnehmer übersehen und bei Unfällen immer wieder schwer verletzt - oft mit tödlichen Folgen. "Schulterblick nicht vergessen" lautet daher das Motto: Er schützt an Kreuzungen Rad- und Autofahrer vor Zusammenstößen.

Mit den Aufklebern beteiligt sich die Stadt an einer landesweiten Aktion. Der auffallende Aufkleber wurde von der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) gemeinsam mit der Landesverkehrswacht (LVW BW) entwickelt. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Maßnahme.

Nicht nur der kommunale Fuhrpark soll künftig mit "Achtung: Toter Winkel" fahren. Auch andere Lkw, Busse oder Kleintransporter können mit einem Aufkleber dazu beitragen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr innerhalb Karlsruhes erhöht wird. Denn das Verkehrsministerium hat die Herstellung weiterer Aufkleber bereits zugesagt. Interessierte können sich unter Angabe ihrer Kontaktdaten beim Stadtplanungsamt unter bereich.v@stpla.karlsruhe.de melden.

Weitere Informationen zum „Toten Winkel-Aufkleber“ gibt es auf den Seiten der AGFK-BW: www.agfk-bw.de/toter-winkel.

zum Bild oben:
Den Warn-Aufkleber zum "Toten Winkel" bringt Dirk Schmid (Amt für Abfallwirtschaft) auf einem Müllfahrzeug an. Mit dabei: Bürgermeister Albert Käuflein und Dr. Alexander Pischon, Geschäftsführer der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) / Foto: Stadt Karlsruhe
Mehr
 

 
Scheidungsstreit um Hunde Wer das Tier nach der Trennung behalten darf
Zum Start des Films „Und wer nimmt den Hund?“ mit Martina Gedeck und Ulrich Tukur klärt die Stiftung Warentest darüber auf, wie die rechtliche Situation beim Scheidungsstreit um Hunde ist und wie Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben.

Bei Scheidungsverfahren werden Haustiere und damit auch Hunde, Katzen, Pferde oder Papageien als Haushaltsgegenstände bewertet. Tiere, die während einer Ehe angeschafft wurden, gehören genauso wie Möbel oder elektronische Geräte beiden Partnern. Der Hausrat inklusive Vierbeinern soll nach dem Willen des Gesetzgebers aufgeteilt werden. So bekommt einer zum Beispiel den Jack-Russel-Terrier, der andere die Stereo-Anlage, die den gleichen finanziellen Wert hat. Klappt das nicht, sind Ausgleichszahlungen möglich.

Bei unverheirateten Paaren oder wenn das Tier vor der Eheschließung angeschafft wurde, müssen Gerichte mitunter klären, wem das Tier gehört. Wichtige Hinweise darauf können Kaufverträge geben. Wurde einem Partner das Tier geschenkt, lässt sich das vor Gericht womöglich mit Zeugenaussagen beweisen. Wenn ein Tier eindeutig einem Partner zugeordnet werden kann, hat der andere keinen Anspruch auf ein Leben mit ihm.

Auch ein Umgangsrecht gibt es rechtlich nicht, bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart. Paare, die sich scheiden lassen, können allerdings freiwillig ein Umgangsrecht vereinbaren. Sinnvoll sind solche individuellen Regelungen auch für nicht verheiratete Paare. Die Stiftung Warentest empfiehlt, sie möglichst detailliert schriftlich zu vereinbaren. Wichtige Punkte sind, wer den Hund wie oft sehen darf oder wer die Tierarztkosten trägt.

Der Artikel Scheidungsstreit um Hunde ist online unter www.test.de/scheidungshund abrufbar.
Mehr
 

 
Freiburg: WLAN-Testbetrieb in Bussen der VAG erfolgreich abgeschlossen
Im Februar startete die Freiburger Verkehrs AG (VAG) – zunächst in vier Gelenkbussen – den Testbetrieb eines kostenlosen WLAN. Der Testbetrieb ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.

Die VAG hat in den vergangenen Wochen alle übrigen Busse mit der notwendigen Technik auszurüsten. Ab sofort steht jetzt in allen Bussen der VAG das kostenlose WLAN zur Verfügung. Im nächsten Schritt werden nun – voraussichtlich bis Ende des Jahres – alle Straßenbahnen mit der erforderlichen WLAN-Technik ausgestattet.

Die VAG Vorstände freuen sich über den erfolgreichen Testbetrieb. „Das kostenlose WLAN-Angebot wurde von unseren Fahrgästen im Testbetrieb sehr gut angenommen und läuft stabil“, informierte Vorstand Oliver Benz.

Sein Vorstandskollege Stephan Bartosch ergänzte, dass im zweiten Halbjahr die gesamte Stadtbahnflotte mit WLAN ausgestattet werden soll: „Die technische Ausstattung mit WLAN in unseren Straßenbahnen stellt im Vergleich zu unseren Bussen eine kleine Herausforderung dar. Hier haben wir es mit unterschiedlichen Fahrzeugtypen und einer aufwändigen Verkabelung zu tun, daher der längere Umsetzungszeitraum.“

Ziel der VAG ist es, bis Ende des Jahres in allen Bussen und Straßenbahnen kostenloses WLAN anzubieten und damit den Komfort für die Fahrgäste zu erhöhen.

Wie kann man das WLAN nutzen?

Nach Auswahl des Netzwerkes „VAG WLAN“ und beim anschließenden Öffnen des Browsers erscheint eine Startseite mit den Nutzungsbedingungen. Am Seitenende akzeptiert man die Nutzungsbedingungen über das Feld „KOSTENFREI ANMMELDEN“. Fährt man mehrmals an einem Tag mit Bussen und Bahnen, so muss man sich dennoch nur einmal anmelden. Am Folgetag ist das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen dann erneut notwendig.

Eine persönliche Registrierung mit Anmeldung oder Angabe von Daten ist nicht nötig.
 
 

 
Leitungswechsel im Evangelischen Stift Freiburg
Der geschäftsführende Vorstand des Evangelischen Stift Freiburg, Herr Hartmut von Schöning, wird nach 10 ½ Jahren zum 31.12.2019 seine Verantwortung als Vorstand und Geschäftsführer des Evangelischen Stift Freiburg mit seinen 7 Tochtergesellschaften abgeben und in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

Hartmut von Schöning hat vor 10 Jahren die Leitung des damals desolaten Evangelischen Stift Freiburg übernommen und konnte das Unternehmen nicht nur aus der Krise führen, sondern hat auch dafür gesorgt, dass das Sozialunternehmen zu einem überregionalen Pflegeanbieter gewachsen ist.

Schwerpunkte legte Hartmut von Schöning vor allem auf die Stabilisierung des Unternehmens und die innovative Entwicklung von intergenerativen und kultursensiblen Angeboten.

Seine Nachfolge wird Herr Carsten Jacknau antreten, der ab dem 01.11.2019 von Herrn von Schöning eingearbeitet wird und ab dem 01.01.2020 die Verantwortung übernehmen wird. Herr Jacknau ist derzeit Geschäftsführer des Gemeinnützigen Verein für Sozialeinrichtungen in Blankenburg/Harz.

Eckdaten des Evangelischen Stift Freiburg:
880 Mitarbeitende
15 Senioreneinrichtungen mit ca. 800 Pflegeplätzen
550 Betreute Wohnungen
5 Ambulante Dienste
Standorte in 7 Stadt- und Landkreisen:
Freiburg · Aach · Bretten · Friesenheim-Oberweier · Gundelfingen · Hemsbach · Hornberg · Konstanz · Lahr · Linkenheim-Hochstetten · Stockach · Teningen
Mehr
 

 
Bad Mergentheim: Ein Traum für Astrofotografen
Zwar gibt es im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb vermutlich die meisten Orte mit geringer Lichtverschmutzung, die sich ausgezeichnet zum Sternegucken eignen. Doch flächendeckend am dunkelsten ist es im äußersten Nordosten des Landes, in der Region um Bad Mergentheim. Hier finden sich die dunkelsten Plätze Baden-Württembergs. Besonders am Hachteler See ist es außergewöhnlich dunkel. In sternenklaren Sommernächten öffnet sich hier der Blick auf die Milchstraße, weshalb der See auch von Astrofotografen oft und gerne aufgesucht wird.
Mehr
 

 
Stadt Freiburg: Kontrollmaßnahmen im Freiburger Stadtgebiet
Im Rahmen der Partnerschaft „Sicherer Alltag“: Gemeinsame Aktion der Stadt Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg zu Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen im Freiburger Stadtgebiet

Im März 2017 wurde die Partnerschaft "Sicherer Alltag" zwischen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und der Stadt Freiburg zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität, der Straßenkriminalität und der Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum ins Leben gerufen.

Die Stadt Freiburg und das Polizeipräsidium Freiburg arbeiten dabei im engen Schulterschluss daran, die Sicherheitslage kontinuierlich zu verbessern, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und öffentlichen Angsträumen entgegenzuwirken.

Um diese Ziele zu erreichen, hat das Polizeipräsidium Freiburg mit starker Unterstützung des Polizeipräsidiums, die Präsenz im öffentlichen Raum seit der Einrichtung der Partnerschaft "Sicherer Alltag" deutlich intensiviert. Im Zuge dessen, wurde auch die Durchführung von konzentrierten Fahndungs- und Kontrollaktionen als ein Maßnahmenbaustein entwickelt.

Zum nunmehr vierten Mal stand daher das gesamte Freiburger Stadtgebiet in der Fahndungs- und Kontrollnacht von Donnerstag, 8. August, auf Freitag, 9. August im verstärkten Fokus der Polizei und der Stadt Freiburg.

Die eingesetzten Kräfte hatten hierbei ganz gezielt Personen im Visier, die nach wie vor ihren Beitrag leisten, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ zu beeinflussen, beispielsweise indem sie sich bewusst über die geltende Rechtslage hinwegsetzen.

Zum Auftakt wurden am Donnerstagabend Kontrollmaßnahmen auf dem Stühlinger Kirchplatz durchgeführt. Die sich dort aufhaltenden Personen ergriffen bei Eintreffen der Polizeikräfte die Flucht in verschiedene Richtungen, sie konnten jedoch angehalten und kontrolliert werden. Nachdem sich der Platz nach Eintreffen der Polizei deutlich geleert hatte, wurde mit einem Rauschgiftspürhund Nachschau nach Rauschgiftverstecken (sog. Bunkern) gehalten. Der vierbeinige Kollege konnte insgesamt zehn solcher Bunker auffinden, die jeweils mit mehreren Verkaufseinheiten Marihuana gefüllt waren.

Insgesamt wurden auf dem Stühlinger Kirchplatz 16 Straftaten erkannt und Ermittlungen gegen fünf Tatverdächtige eingeleitet.

Über die Nachtstunden hinweg wurden im Anschluss fortwährend Kontrollen im gesamten Freiburger Stadtgebiet durchgeführt. Ziel war es dabei auch, Personengruppen, die durch starken Alkoholkonsum oder aggressives Verhalten auffielen, frühzeitig die Konsequenzen aufzuzeigen und damit Gesetzesübertritte zu verhindern. Bei den Kontrollen konnten weitere acht Straftaten erkannt werden, die sich überwiegend dem Deliktsfeld der Betäubungsmittelkriminalität zuordnen lassen. Zu diesen Fällen zählt auch ein ausländerrechtlicher Verstoß gegen einen 28-jährigen algerischen Staatsangehörigen. Er wurde festgenommen, weil eine Ausweisungsverfügung gegen ihn vorlag. Zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren wurden wegen Missbrauchs von Ausweispapieren angezeigt, weil sie sich bei einer Jugendschutzkontrolle mit den Ausweisen ihrer Schwestern auswiesen.

Der städtische Vollzugsdienst hat zudem verschiedene bestehenden rechtlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen eingehalten wurden. Schwerpunkte des Einsatzes waren für die Stadt u.a. die Kontrolle von Auflagen der Gaststättenerlaubnis und die Kontrolle der Einhaltung von allgemeinen Regelungen zum Landesnichtraucherschutzgesetz und zum Jugendschutz.

In fünf Fällen wurden in den kontrollierten Gaststätten Verstöße gegen Gaststättenauflagen erkannt, die in Folge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen werden. Ebenfalls nicht folgenlos bleiben werden insgesamt zwölf Fälle von Ruhestörungen, die der Vollzugsdienst im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit feststellen konnte. Auf dem Lederleplatz mussten gegen 3.00 Uhr morgens sechs lautstarke Personen des Platzes verwiesen werden. Ein Mann war dabei so uneinsichtig, dass er mit Zwang von der Örtlichkeit weggebracht werden musste.

Da die Kontroll- und Fahndungsaktionen zwischenzeitlich zu einem festen Aktionsfeld im Rahmen der Präsenz im und um das Freiburger Stadtgebiet geworden sind, werden diese auch in den kommenden Monaten ihre Fortsetzung finden.
 
 

 
Freiburg: Neue Piktogramme am Synagogenbrunnen
Hinweise für respektvolles Verhalten

Die Stadt Freiburg hat heute beim Synagogenbrunnen auf dem Platz der Alten Synagoge neue Tafeln mit Piktogrammen aufgestellt. Diese sollen die Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, die Geschichte und damit die Würde des Ortes zu achten.

Das Areal rund um den Synagogenbrunnen gehörte ursprünglich der Jüdischen Gemeinde. Dort stand, neben der Synagoge, auch das Gemeindehaus. Dieses Grundstück wurde der Jüdischen Gemeinde im Jahr 1939 durch das damalige Naziregime unrechtmäßig entzogen. Eine Rückübertragung fand nach dem II. Weltkrieg nicht statt. Vielmehr einigten sich 1948 die Stadt Freiburg sowie die Jüdische Gemeinde vor der Restitutionskammer darauf, dass das Grundstück bei der Stadt verbleibt unter der Maßgabe, dass dort keine Profanierung, sprich keine Entweihung oder Entwürdigung des sakralen Ortes erfolgen dürfe.

Konzipiert war das Wasserbecken daher als Ort der Erinnerung an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Da der Brunnen jedoch, insbesondere an heißen Tagen, als Planschbecken genutzt wurde, hat der Gemeinderat am 7. Mai eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, um die Geschichte des Ortes besser wahrnehmbar zu machen.

Eine erste Maßnahme im Bereich des Brunnens nun ist die Installation der Piktogrammtafeln. Mit den darauf abgebildeten Verhaltenshinweisen macht die Stadt Freiburg deutlich, was sie sich unter einem respekt- und würdevollen Verhalten vorstellt und welches Verhalten dem Ort angemessen ist.

Die Tafeln haben heute Mitarbeitende des Garten- und Tiefbauamts an insgesamt 8 Stellen rund um den Synagogenbrunnen installiert.
 
 

 
Freiburg: Keine Gesundheitsgefahr im Sandfangweg
Im Sandfangweg 5 wird derzeit ein Hort zu einer 5-gruppigen Kita umgebaut. Dabei wird das Dach samt der aufgesetzten Sheddächer saniert. In diesem Zuge werden auch die dort befindlichen alten und asbesthaltigen Fassadenplatten demontiert. Die erforderlichen Sicherheitsstandards werden wie vorgeschrieben eingehalten und durch einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator überwacht.

Aufgrund von Anfragen wurde die Baustelle heute Morgen von Vertreterinnen und Vertretern der Kita, der Caritas (Träger), dem Gewerbeaufsichtsamt, der Polizei, der Baufirma, dem Architekturbüro und dem Gebäudemanagement überprüft. Dabei hat sich bestätigt, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Nachbarschaft oder für die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung bestand.

Die Arbeiten werden von einer Fachfirma ausgeführt. Diese hat die notwendigen Nachweise, die für das Arbeiten mit Asbest gefordert sind, erbracht. Das Verpacken und die Entsorgung der asbesthaltigen Fassadenplatten erfolgen vorschriftsmäßig entsprechend der geltenden Sicherheitsstandards. Das Gewerbeaufsichtsamt ist über die Baumaßnahmen, wie vorgeschrieben, informiert und eingebunden. Zum Schutz vor herabfallenden Bruchstücken ist die Dachfläche vorsorglich mit Folien abgedeckt. Zur Bindung anfallender Stäube wurden und werden die Flächen sauber abgesaugt und mit Restfaserbindemittel behandelt.

Insgesamt ließ sich feststellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen und die Sauberkeit auf der Baustelle vorbildlich sind. Es gibt es daher keinen Anlass zur Beunruhigung wegen irgendwelchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
 
 



Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 
24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 
47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 
93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 
116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 
139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 
162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 
185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 
208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 
231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 
254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 
277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 
300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 
323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 
346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 
369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 
392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 
438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 
461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 
484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 
507 508 
AIDShilfeFreiburg.jpg
prospect graf     Kopie.jpg
prospect graf  1 Kopie.jpg
1

Copyright 2010 - 2025 B. Jäger