Prolixletter
Samstag, 18. Oktober 2025
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Verschiedenes

 
Freiburg: 23.000 junge BĂ€ume in Gefahr
Forstamt griff im Mooswald wegen der langen Trockenheit zu einer besonderen Maßnahme

Ungewohnte Bilder und Töne im Mooswald: Zwischen kleinen BĂ€umchen verlaufen SchlĂ€uche und Rohre, großflĂ€chig regnet Wasser aus DĂŒsen, das frĂŒhlingshafte Vogelgezwitscher wird vom Brummen eines Dieselgenerators gestört. Die ungewöhnliche Konstruktion dient der BewĂ€sserung tausender frisch gepflanzter BĂ€ume im Mooswald, die ĂŒber die lange Phase der Trockenheit in den vergangenen Wochen hinweg gerettet werden sollen.

Das Forstamt hat im MĂ€rz ĂŒber 23.000 BĂ€ume gepflanzt, vor allem Eiche und weitere LaubbĂ€ume wie Linden, Kirschen, Spitzahorn und begleitende StrĂ€ucher wie Hartriegel und PfaffenhĂŒtchen im Mooswald. Ernst KrĂ€mer, Leiter des Forstreviers Mooswald, betont: „Die Pflanzbedingungen im MĂ€rz waren ideal, der Boden feucht, und wir haben im Revier mit dem Einsatz aller Forstwirte die jungen BĂ€ume zĂŒgig in den Boden gebracht.“

Seither allerdings haben die ausbleibenden NiederschlĂ€ge, trockene Ostwinde und hohen Temperaturen die Böden ausgetrocknet und die Sorge befeuert, dass tausende Pflanzen vertrocknen. „Wir haben viel Arbeit und auch Geld in diese Pflanzungen investiert. Zudem sind standort-angepasste und vitale Jungpflanzen Mangelware. Daher haben wir ĂŒberlegt, was wir tun können, um wenigstens einen Teil der Pflanzen zu retten“, erlĂ€utert Forstamtsleiterin Nicole Schmalfuß.

Selbst in trockenen Phasen hat der Mooswald einen großen Vorteil: Dank zahlreicher BĂ€che ist vor Ort Wasser verfĂŒgbar – es muss nur zu den Pflanzen gelangen. Die zĂŒndende Idee hatten die Forstwirte des Reviers Mooswald: eine vom Dieselgenerator betriebene Pumpe fördert das Wasser aus dem Brandbach, und mit FeuerwehrschlĂ€uchen wird es auf die FlĂ€che geleitet. Vergangene Woche wurde das System noch mit Eisenrohren und Sprinklern ausgebaut und optimiert, die sonst fĂŒr den Betrieb eines Nasslagers zur Holzkonservierung vorgesehen sind. „Aus der Landwirtschaft kennt man solche Bilder, aber im Stadtwald haben wir solche Maßnahmen auf großer FlĂ€che noch nie angewendet“, berichtet Revierleiter KrĂ€mer.

Mit der BewĂ€sserung wird versucht, eine besonders empfindliche Phase nach der Pflanzung zu ĂŒberbrĂŒcken. Frisch gepflanzte BĂ€ume sind besonders empfindlich zur Zeit des Laubaustriebs. Einerseits ermöglicht er erst das Wachstum der Wurzeln, das fĂŒr eine gute Wasserversorgung notwendig ist. Andererseits setzt er aber auch die Verdunstung in Gang. Junge BĂ€ume werden im Wald sonst nicht gegossen, bis auf seltene Ausnahmejahre hatten die NiederschlĂ€ge im FrĂŒhjahr bislang immer ausgereicht, um den jungen BĂ€umen ein gutes Anwurzeln zu ermöglichen, so dass sie dann die sommerliche Trockenheit ĂŒberstehen konnten.

Unbegrenzt möglich ist die Beregnung der Kulturen allerdings nicht. Auf vielen FlĂ€chen ist sie auch schlicht nicht umsetzbar. BĂŒrgermeisterin Gerda Stuchlik beobachtet die Entwicklung mit Sorge: „Der Wald braucht dringend Regen; die BewĂ€sserung ist keine dauerhafte Lösung. Und wir mĂŒssen alles dafĂŒr tun, um dem Klimawandel entgegenzuwirken.“
 
 

 
Freiburg: Ozon-Telefon ab 1. Mai wieder in Betrieb
Das Ozon-Telefon ist ab Freitag, 1. Mai, bis Ende September wieder in Betrieb. Unter der Telefonnummer 0761/77 555 können BĂŒrgerinnen und BĂŒrger die aktuellen Ozonwerte abfragen. TĂ€glich um 9.30 Uhr, 12.30 Uhr, 15.30 Uhr und 18.30 Uhr wird der Ansagetext mit den neuesten Messwerten aus Freiburg aktualisiert.

Überschreiten die Messwerte 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft (ÎŒg/m3), spricht das Umweltschutzamt eine Ozon-Warnung aus. Ab diesem Grenzwert wird empfohlen, ungewohnte und körperlich anstrengende TĂ€tigkeiten im Freien zu vermeiden, auf das Autofahren zu verzichten und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
 
 

 
Freiburg: Balkonien wird klimaneutral
Stadtverwaltung und Badenova verlosen 30 Mikro-Solaranlagen

FĂŒr kleine und grĂ¶ĂŸere Solaranlagen gibt es ZuschĂŒsse aus dem stĂ€dtischen Förderprogramm „Klimawohnen“

Freiburg. Balkonien ist ein kleines Land. Und es verteilt sich auf viele Orte. Dennoch könnte es als erstes Land der Welt klimaneutral werden. Denn die technische Entwicklung bei der Produktion von Solaranlagen ermöglicht heute den dezentralen Betrieb vieler auch sehr kleiner Anlagen, die sich auf Balkonen, Terrassen, Fassaden oder Carports installieren lassen.

Im Rahmen ihrer 900-Jahr-Feier verlost nun die Stadt Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Energiedienstleister Badenova 30 MikroSolaranlagen. Die Module haben eine Leistung 300 Wp. (Die Einheit Wp, „Watt Peak“, beschreibt die elektrische Leistung einer Solarzelle bei einer definierten Einstrahlung, einer definierten Zelltemperatur und einer bestimmten spektralen Zusammensetzung des Lichtes.)

Mit einer solchen Mikro-Solaranlage kann jedermann erneuerbare Sonnenenergie zum Direktverbrauch fĂŒr die eigene Wohnung produzieren – ganz einfach auf dem eigenen Balkon, Carport, an der Fassade, im Garten oder auf der Terrasse. Mit dem EinverstĂ€ndnis des Vermieters oder der Vermieterin können dies auch Mieterinnen und Mieter tun. Jede Kilowattstunde selbst erzeugen Sonnenstroms ersetzt normalen Netzstrom, der (falls es nicht noch Ökostrom ist) immer noch mit dem Ausstoß von Treibhausgasen verbunden ist.

„Mit der Verlosung der 30 Mikro-PV-Anlagen will die Stadt Freiburg diese Art der Erzeugung von regenerativem Strom bekannt machen und unterstĂŒtzen. Damit kann jede BĂŒrgerin und jeder BĂŒrger auf Balkonien erneuerbaren Strom erzeugen und das Klima schĂŒtzen“, betont UmweltbĂŒrgermeisterin Gerda Stuchlik.

Die Solaranlage fĂŒr die Steckdose erzeugt pro Jahr bis zu 300 kWStunden. Dies entspricht rund 10 Prozent des jĂ€hrlichen Verbrauchs eines Zweipersonenhaushaltes im Mehrfamilienhaus ohne elektrische Warmwasserbereitung (Quelle: Beratungsgesellschaft co2online). Gleichzeitig werden im Vergleich zur Stromgewinnung aus Braunkohle pro Jahr 114,3 kg CO2 eingespart (Quelle: Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Wer Interesse hat, kann ab Montag, 4. Mai, online am Gewinnspiel teilnehmen. Er oder sie muss einfach das Formular auf www.freiburg.de/klimawohnen ausfĂŒllen und abschicken. Einsendeschluss ist Montag, 25. Mai.

Auch alle, die beim Gewinnspiel kein GlĂŒck haben, unterstĂŒtzt die Stadt Freiburg bei der Installation einer Solaranlage, ob als MikroPV- oder als grĂ¶ĂŸere Anlage auf dem Dach oder an der Fassade. Das Programm „Klimawohnen“ bietet sechs Förderbausteine mit Beratung und ZuschĂŒssen fĂŒr die Stromerzeugung mit Solaranlagen. Auch die DĂ€mmung der GebĂ€udehĂŒlle oder ein Heizungsaustausch mit Nutzung erneuerbarer Energien wird gefördert. Auch hierfĂŒr finden sich alle notwendigen Informationen und FörderantrĂ€ge auf www.freiburg.de/klimawohnen.

Zur Teilnahme am Gewinnspiel „Mikro-PV-Anlage gewinnen“ sind neben den persönlichen noch weitere Angaben erforderlich. Konkret benötigen die Veranstalter (im Falle eines Mieters) die BestĂ€tigung des Vermieters, dass eine Erlaubnis zu Aufstellung bzw. Einbau der Mikro-PV-Anlage vorliegt; die Nennung des Baujahrs des GebĂ€udes, in dem der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wohnt; und des Stockwerks, in dem die Mikro-PV-Anlage aufgestellt oder eingebaut werden kann. Dazu sind dem ausgefĂŒllten Formular je ein Foto vom Balkon, vom StromzĂ€hler und vom Sicherungskasten beizufĂŒgen.
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UNO am Ende? – 75 Jahre unvereinte Nationen
iz3w - Zeitschrift zwischen Nord und SĂŒd | Ausgabe 378
(Mai/Juni 2020)

In Zeiten von Covid-19 rĂŒcken andere Themen in den Hintergrund – so auch der 75. Geburtstag der United Nations Organization (UNO). Ende MĂ€rz hatte die UNO zwar einen „Globalen humanitĂ€ren Plan“ zur BekĂ€mpfung der Pandemie vorgestellt. Aber auf die Titelseiten der Zeitungen schaffte das Vorhaben es nicht. Das ist symptomatisch fĂŒr den Bedeutungsverlust der UNO in den letzten beiden Jahrzehnten.

AnlĂ€sslich des 75. Jahrestages der UNO-GrĂŒndung fragen wir jenseits von Fragen um Covid-19 ganz grundsĂ€tzlich: Welche Kritik an den UN ist triftig, auf welchen Fehlentwicklungen beruht sie? Und welche Kritik an den UN ist falsch, unfair, interessengeleitet, nationalistisch? Inwiefern geht der Niedergang des Multilateralismus im UN-System mit der Renaissance nationalstaatlicher Machtpolitik einher? Welche Chancen bietet das UN-System den LĂ€ndern des Globalen SĂŒdens – oder sollten wir besser fragen: ihren nicht immer demokratischen Regierungen?

Als kleines Zeichen der SolidaritÀt mit jenen, die durch die Pandemie in ihrer Existenz gefÀhrdet sind, haben wir die meisten Artikel auf unserer Website frei zugÀnglich gemacht.
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VAG verstÀrkt Fahrplanangebot ab 4. Mai
In der kommenden Woche beginnt fĂŒr einige SchĂŒlerinnen und SchĂŒler wieder der regulĂ€re Unterricht im Klassenzimmer. Zudem verzeichnet die Freiburger Verkehrs AG (VAG) seit einigen Tagen wieder leicht steigende Fahrgastzahlen. Aus diesem Grund wird die VAG den derzeitigen Sonderfahrplan vom 4. Mai an weiter verdichten und sich so erneut ein StĂŒck weit mehr der NormalitĂ€t annĂ€hern.

Straßenbahn, montags bis freitags
Zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr fahren Stadtbahnlinien einen 15-Minuten-Takt.
Danach – von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr – wechseln die Linien 1, 3, 4 und 5 auf einen 7,5-Minuten-Takt. Die Linie 2 wird dann alle 10 Minuten fahren.
Von 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr verkehren die Bahnen aller Linien im 15-Minuten-Takt.
Zu den morgendlichen Pendlerzeiten zwischen 06.30 Uhr und 08.30 Uhr werden die Stadtbahnlinien 1, 3, 4 und 5 durch zusÀtzliche Fahrten verstÀrkt. Betriebsschluss ist gegen 23.00 Uhr.

Busse, montags bis freitags
Im Busbereich werden allen Linien zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr ein 20 bis 30-Minuten-Takt gefahren. Im morgendlichen Pendler- und SchĂŒlerverkehr werden einige Buslinien noch verstĂ€rkt.
Samstags
An Samstagen fahren die Stadtbahnlinien 1, 3, 4 und 5 im 7,5-Minuten-Takt, die Linie 2 fÀhrt alle 10 Minuten.
Die meisten Buslinien fahren im 30-Minuten-Takt.

Sonntags
An Sonntagen kommt es zu keinen Änderungen im bisherigen Sonderfahrplan. Straßenbahnen verkehren im 15-Minuten-Takt, Busse grĂ¶ĂŸtenteils im 30-Minuten-Takt.
Alle Änderungen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft berĂŒcksichtigt.

Besonderheiten bei einzelnen Buslinien an Samstagen und Sonntagen:
Linie 15 verkehrt ganztĂ€gig ĂŒber Gundelfingen-Bahnhof.
Linie 16 verkehrt nicht.
Linie 19 verkehrt im 90-Minuten-Takt und wird in Lehen ergÀnzt durch die Linien 31 und 32.
Linie 21 verkehrt ganztĂ€gig in GĂŒnterstal im 45-Minuten-Takt zwischen den Haltestellen 'Dorfstraße' und 'Kyburg' sowie im 90-Minuten-Takt zwischen 'Dorfstraße‘ und Horben.
Linie 22 fÀhrt nicht.
Linie 23 verkehrt nicht.
Linie 24 fÀhrt nicht.
Linie 25 verkehrt nicht.
Linie 31 verkehrt Mo-Fr im 60-Minuten-Takt. Samstags im 90-Minuten-Takt und sonntags im 120-Minuten-Takt.
Linie 32 fĂ€hrt ganztĂ€gig zwischen der 'Paduaallee' und 'Opfingen-Gewerbestraße'.
Linie 34 verkehrt den ganzen Tag im 45-Minuten-Takt und bedient dabei zusĂ€tzlich die Haltestellen 'Bötzinger Straße', 'Riegeler Straße', 'Burkheimer Straße', 'Stryker' und 'Schaub'. Es entfallen die Haltestelle 'Moosackerweg', 'St. Georgen-Kirche' und 'St. Georgen-Friedhof'.
Linie 35 verkehrt nicht. Die Anbindung des Gewerbegebiets Haid erfolgt durch die Linie 34, die Anbindung der Tuniberg-Ortsteile durch die ganztÀgig verkehrende Linie 33.
Linie 36 bedient alle 30-Minuten das Industriegebiet Hochdorf.
Der Verkehrsbetrieb erinnert abschließend nochmals an die in Bussen, Bahnen und an Haltestellen seit 27. April geltende Pflicht, Mund und Nase mit einem passenden Schutz oder Schal bedeckt zu halten und auch sonst die angesagten Hygienestandards zu befolgen.
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Nachbarschaftsrecht: Mit diesen Tipps klappt’s auch mit den Nachbarn
Ob KinderlĂ€rm, Laub vom NachbargrundstĂŒck, Haustiere oder LĂ€rm und Rauch einer Grillparty – Nachbarn können anstrengend sein. ï»żWas hinzunehmen und wann die Grenze des Tolerierbaren ĂŒberschritten ist, erklĂ€rt die Stiftung Warentest in der aktuellen Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

HĂ€ufiges Thema fĂŒr Unmut im Sommer: Grillen auf Balkon oder Terrasse. Was fĂŒr die einen zum Sommer einfach dazugehört, ist fĂŒr unbeteiligte Nachbarn oft nur Rauch- und LĂ€rmbelĂ€stigung. Doch was ist erlaubt? Generell ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt, sofern Hausordnung oder die BeschlĂŒsse einer WohnungseigentĂŒmergemeinschaft nichts anderes vorsehen. Denn diese können das Grillen deutlich einschrĂ€nken. Auch in den Landesimmissionsschutzgesetzen der BundeslĂ€nder kann es Regelungen geben. In NRW ist Grillen beispielsweise nur erlaubt, wenn es gelegentlich stattfindet und zeitlich beschrĂ€nkt ist. Deshalb gilt: RĂŒcksicht nehmen.

Das gilt auch fĂŒr Familien mit Kindern. Kinder dĂŒrfen laut sein und spielen – ein Freifahrtschein fĂŒr rĂŒcksichtsloses Verhalten ist das aber trotzdem nicht. Vor allem, wenn Kinder SchĂ€den beim Spielen anrichten, wird es schwierig fĂŒr das nachbarschaftliche VerhĂ€ltnis. Bis zu ihrem siebten Geburtstag haften Kinder nicht fĂŒr SchĂ€den, die sie verursachen. Im Straßenverkehr oft sogar nicht, bis sie zehn Jahre alt sind. Bis dahin gelten sie als deliktunfĂ€hig. Wenn also der fĂŒnfjĂ€hrige Sohn beim Radfahren den Sportwagen der Nachbarin zerkratzt, bleibt diese auf dem Schaden sitzen. Die Eltern mĂŒssen ebenfalls nicht zahlen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Daher rĂ€t Finanztest allen Eltern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die SchĂ€den durch deliktunfĂ€hige Kinder absichert. Dann bekommt der GeschĂ€digte Geld, obwohl die Eltern gar nicht fĂŒr den Schaden haften mĂŒssen.

Wem das Obst gehört, das vom Nachbarbaum in den eigenen Garten wĂ€chst, was getan werden kann, wenn die Nachbarskatze das eigene Blumenbeet als großes Katzenklo betrachtet und welchen Bereich die Videokamera des Nachbarn ĂŒberwachen darf, darĂŒber klĂ€rt die ï»żZeitschrift Finanztest in ihrer Mai-Ausgabe und unter ï»żwww.test.de/nachbarschaftsrecht auf. Auf test.de finden sich auch ï»żRechtsschutzversicherungen, die Mediationsverfahren mit abdecken und ï»żHaftpflichtversicherungen, die SchĂ€den durch deliktunfĂ€hige Kinder mit absichern.
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Rechtsschutzversicherung: 20 von 49 Tarifen sind gut
Privat, Beruf, Verkehr – die passende Versicherung bezahlt bei RechtsĂ€rger die Anwalts- und Gerichtskosten. Ein ï»żaktueller Test in der Zeitschrift Finanztest von 49 Tarifen zeigt: 20 von ihnen sind gut, es gibt aber auch wenig empfehlenswerte Tarife. AuffĂ€llig sind die Preisunterschiede. Einer der besten Tarife kostet doppelt so viel wie ein ebenfalls mit Gut bewerteter Tarif.

Ein guter Tarif – mit 150 Euro Selbstbeteiligung – ist fĂŒr 257 Euro im Jahr zu haben, der teuerste gute kostet rund 500 Euro. Ein Preisvergleich lohnt sich also. Wer zusĂ€tzlich noch Rechtsschutz fĂŒr Mieter und EigentĂŒmer sucht, muss ihn meist dazu buchen. Dieser Baustein kostet je nach Anbieter zwischen 36 und 93 Euro pro Jahr zusĂ€tzlich. Es handelt sich jeweils um Familientarife, Kinder und Partner sind mitversichert.

Im Detail unterscheiden sich die Angebote erheblich. Ein gutes Angebot bietet Rechtsschutz in vielen Lebenslagen. Unterschiede gibt es zum Beispiel beim Steuerrechtsschutz, Familien- und Erbrecht, beim Sozialrecht und Rechtsschutz fĂŒr Kapitalanlagen. Wichtig ist außerdem, dass der Anbieter nicht mit nachteiligen zeitlichen AusschlĂŒssen arbeitet oder fĂŒr den Versicherten nachteilige Klauseln in seinem Vertrag hat.

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um im Ernstfall mit einem finanzstarken Gegner auf Augenhöhe streiten zu können. FĂŒr Besitzer einer BerufsunfĂ€higkeitsversicherung beispielsweise ist Rechtsschutz sehr zu empfehlen. Denn wenn es um eine Rentenzahlung geht, kommt es hĂ€ufig zum Streit mit der Versicherung. Wer einen alten Vertrag aus der Zeit vor 2009 hat, sollte sich einen Wechsel gut ĂŒberlegen. Damals waren die Versicherungsleistungen noch umfangreicher als heute.

Der Test Rechtsschutzversicherungen findet sich in der ï»żMai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter ï»żwww.test.de/rechtsschutz abrufbar.
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Zum Schutz der SchwÀne an den Badeseen: Reviere respektieren, Abstand halten
Zur Freude vieler Naturliebhaber ziehen SchwĂ€ne an den grĂ¶ĂŸeren Seen und Weihern im Stadtgebiet majestĂ€tisch ihre Bahnen. So auch am FlĂŒckigersee, am Dietenbachsee und am Opfinger Baggersee, wo sie sich ihr Revier mit zahlreichen Bade- und PicknickgĂ€sten teilen. Damit dieses Zusammenleben harmonisch bleibt, bitten das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt darum, sich an folgende Verhaltensregeln zum Schutz der großen Vögel zu halten:

Wie alle heimischen Vogelarten brĂŒten SchwĂ€ne im FrĂŒhjahr und behĂŒten sorgfĂ€ltig und gewissenhaft die Eier in ihrem Nest, das sich meist in UfernĂ€he befindet. Wenn Menschen dem Nest zu nahe kommen, verteidigen die mĂ€nnlichen Vögel ihr Revier und ihren Brutplatz mit DrohgebĂ€rden wie Fauchen und FlĂŒgelschlagen. Zeigt dies keine Wirkung, können sich SchwĂ€ne auch aggressiv verhalten und zum Angriff ĂŒbergehen. Aufgrund ihrer GrĂ¶ĂŸe kann das fĂŒr Passanten durchaus unangenehm werden.

Vollkommen falsch wĂ€re es, zum Gegenangriff ĂŒber zu gehen und zu versuchen, den Schwan zu vertreiben. Aufgrund seines angeborenen Schutzinstinkts wird sich der Schwan nicht vertreiben lassen und sich zum Kampf stellen. Nach dem Motto "Der KlĂŒgere gibt nach" ist es ratsam, einen großen Bogen um den Schwan zu machen oder einen Umweg in Kauf zu nehmen. Hunde sind, wie es die Polizeiverordnung vorschreibt, unbedingt an der kurzen Leine zu halten.

Das Forstamt und das Garten- und Tiefbauamt bitten alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, das Revierverhalten der SchwĂ€ne zu akzeptieren und diesen auszuweichen, wo es erforderlich ist. Die SchwĂ€ne verteidigen lediglich ihren Nachwuchs, an dem sich bei SpaziergĂ€ngen und Wanderungen alle erfreuen. Auch das Naturschutzgesetz verbietet es, die Tiere beim BrĂŒten zu stören und zu beeintrĂ€chtigen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Wildtieren in der Stadt gibt es in der BroschĂŒre des Forstamtes "Wilde Tiere in der Stadt" und unter www.wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de.
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