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Verschiedenes
| | | | | Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg ist rechtens | Mit einem Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte ein privater Eigentümer mehrerer Immobilien in Freiburg die gerichtliche Feststellung begehrt, dass die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Freiburg unwirksam ist. Diesen Antrag hat der Verwaltungsgerichtshof nun zurückgewiesen und festgestellt, dass diese Satzung rechtmäßig ist.
Durch das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hat das Land BadenWürttemberg 2013 die Gemeinden ermächtigt, durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit besonderer Genehmigung zu anderen Zwecken genutzt werden darf. Von dieser Ermächtigung hat Freiburg als erste Stadt in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, die zum 1. Februar 2014 in Kraft trat. Da ihre Geltungsdauer gesetzlich auf fünf Jahre beschränkt war, wurde zum 1. Februar 2019 eine neue Satzung beschlossen.
Mit seinem Normenkontrollantrag wendete sich der Kläger sowohl gegen die Satzung der Stadt Freiburg als auch gegen das zugrundeliegende Landesgesetz. Dabei machte er geltend, dass das Land keine Kompetenz für den Erlass eines solchen Gesetzes habe. Zudem verstoße es gegen Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf Eigentum.
Hinsichtlich der Satzung rügte der Kläger sowohl ihren Inhalt insgesamt als auch mehrere Einzelnormen. So sei beim Erlass der Satzung die erforderliche Ermittlung einer Wohnraummangellage unterblieben. Ein Mangel sei tatsächlich in Freiburg nicht gegeben. Zudem verstoße die in der Satzung festgesetzte Ausgleichszahlung von 2.500 Euro pro Quadratmeter gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Mit dem nun vorliegenden Urteil wurden die Rügen des Klägers in vollem Umfang zurückgewiesen. Matthias Müller, Leiter des Freiburger Rechtsamts, freut sich: „Das Urteil ist wohnungspolitisch sehr bedeutsam. Wir haben an der Rechtmäßigkeit unserer Satzung zwar nie gezweifelt, aber das Verfahren war durchaus anspruchsvoll. Der VGH hat die Bedeutung der Sozialbindung des Eigentums hervorgehoben und unsere Rechtsauffassung auf 62 Seiten ohne Einschränkungen bestätigt“.
Der Verwaltungsgerichtshof sieht beim Landesgesetz und der städtischen Satzung keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht. Im Urteil wird unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass es sich bei dem Verbot einer Zweckentfremdung um eine wirksame Beschränkung des Eigentums handelt. Ausdrücklich weist der VGH darauf hin, dass „die bloße Chance, aus dem Eigentum stets und ungeachtet der Interessen Anderer den maximalen Profit ziehen zu können, verfassungsrechtlich nicht geschützt“ ist. Zudem wird eine Wohnraummangellage in Freiburg vom Gericht ausdrücklich bejaht. Auch die Festsetzung der Ausgleichszahlung ist aus Sicht des VGH in Anbetracht der bekannt hohen Immobilienpreise nicht zu hoch erfolgt und somit im Ergebnis angemessen.
Die Stadt Freiburg sieht in dem Urteil eine Bestätigung ihrer Haltung in Sachen Zweckentfremdung und will am eingeschlagenen Kurs festhalten. Baubürgermeister Martin Haag: „Unsere Satzung ist als großer Erfolg für die Stadt anzusehen. Das zeigt sich auch daran, dass nach jüngsten Untersuchungen der Leerstand in Freiburg zurückgegangen ist. Eine der Ursache dafür ist sicherlich die Zweckentfremdungssatzung. Den Ausschlag gibt hier nicht die Zahl der Verstöße, sondern die Präventionswirkung, die von der Satzung ausgeht. Dank der Entscheidung des VGH können wir die bisherige Arbeit im Bereich der Zweckentfremdung konsequent fortsetzen.“
Ähnlich äußert sich Holger Ratzel, der Leiter des Baurechtsamts, das für die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung zuständig ist: „Nachdem die Wirksamkeit der Satzung gerichtlich bestätigt wurde, können wir nun mit noch mehr Rechtssicherheit gegen unerlaubte Zweckentfremdungen vorgehen.“
Auch Sabine Recker, Leiterin des Referates für bezahlbares Wohnen, zeigt sich erfreut: „Das Verbot der Zweckentfremdung ist zwar nur ein Baustein in der Gesamtkonzeption der Stadt zum Erhalt und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es ist aber ein sehr wichtiger Baustein. Daher ist es wichtig, dass der VGH die Rechtmäßigkeit der Satzung insgesamt klar bestätigt hat.“ | | | | | |
| | | | | | Insolvenz: In drei Jahren schuldenfrei | Seit Ende 2020 ist die Verkürzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung Gesetz. Damit können Einzelpersonen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei werden. Davor war das in der Regel erst nach sechs Jahren möglich. Wie die Prozesse um Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ablaufen, erklärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.
In der Corona-Pandemie sorgen sich viele Selbstständige und Privatleute um ihre finanzielle Zukunft. Durch die Einschränkungen funktionieren viele Geschäftsmodelle nicht wie gewohnt, oft gehen auch Kredite oder staatliche Hilfen zur Neige. Wenn Selbstständige oder Privatleute bereits fällige Forderungen nicht mehr bezahlen können, haben sie die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Vor dem Insolvenzantrag können Schuldner versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Für die Privatinsolvenz ist dieser Schritt verpflichtend. Findet keine Einigung statt, wird der Insolvenzantrag gestellt. Dabei gibt es für Selbstständige und Privatleute unterschiedliche Verfahren, die aber nach demselben Prinzip ablaufen. Das Verfahren zur Restschuldbefreiung läuft ab dem Insolvenzantrag und dauert seit Oktober 2020 regulär nur noch drei anstatt bisher sechs Jahre.
Finanztest rät: Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sollten sich frühzeitig beraten lassen. Hilfe bieten beispielsweise Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsorganisationen an. Oft sind die Angebote kostenlos.
Der Test Insolvenz findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/ueberschuldung abrufbar. | | Mehr | | | |
| Theater RAB (c) Hans-Sophie-Tanz | | | | | ABSAGE: Die Schönheit des Zufalls, im Spiel der Taten | Live-Stream | Eine Revue von und mit Theater R.A.B.
"Die Schönheit des Zufalls, im Spiel der Taten" am 22. Januar muss krankheitsbedingt absagt werden.
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| | | | | | Neue Halteposition für Buslinie 23 am Hauptbahnhof | | Um die verkehrliche Situation am Freiburger Konzerthaus zu entlasten, verlegt die Freiburger Verkehrs AG den Halt der Buslinie 23 am Hauptbahnhof vom Konzerthaus zum Zentralen Omnibusbahnhof. Dort fahren die Busse ab Mittwoch, 20. Januar, vom Bussteig 4 ab. Start und Ziel der Linie 23 über den Industriepark Ost und Zähringen ist der Hauptbahnhof. | | | | | |
| | | | | | Kombi-Tarife für Internet, Telefon und TV | Oft nur auf den ersten Blick günstig
Geld sparen und komfortabler fernsehen – das ist möglich, wenn man einen 3-in-1-Tarif für Internet, Telefon und TV geschickt wählt. Finanztest hat die wichtigsten Tarife regionaler und überregionaler Anbieter zusammengestellt und rät: Kunden sollten sich nicht von superbilligen Einstiegsangeboten blenden lassen.
Es ist gängige Praxis, dass Anbieter Neukunden mit Tarifen locken, die auf den ersten Blick extrem günstig wirken oder sogar kostenlos sind. Oft erhöhen sich jedoch die monatlichen Kosten nach wenigen Monaten enorm. Für einen guten Überblick hat Finanztest daher die Gesamtkosten für 24 Monate aufgelistet. In einem Zeitraum von zwei Jahren zahlen Kunden für das Dreifachpaket Internet, Fernsehen und Telefon zwischen 770 und rund 3300 Euro.
Mit höheren Internet-Übertragungsraten steigen in der Regel die Kosten, der günstigste Tarif ist vergleichsweise langsam. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet ein Anbieter zu einem Preis von rund 1000 Euro für 24 Monate.
Bevor sich Kunden für einen Tarif entscheiden, sollten Sie prüfen, welche Art von Anschlüssen und welche Übertragungsraten ihnen am Wohnort zur Verfügung stehen. Nicht jeder Anbieter ist dabei an allen Standorten aktiv.
Der Test der DSL- und Kabeltarife findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest, online unter www.test.de/triple-play werden zusätzlich auch Glasfaser-Tarife verglichen. | | Mehr | | | |
| | | | | | Online-Infoabend zu Pflegekindern und Adoption | Familien, Paare oder Einzelpersonen, die sich dafür interessieren, Kinder oder Jugendliche in ihrem Zuhause aufzunehmen, können sich am Mittwoch, 27.Januar, von 17 bis 19 Uhr informieren. Aufgrund der derzeitigen Situation findet der Infoabend online statt.
Der Infoabend dreht sich um die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege oder Adoption. Dabei geht es um rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, das Bewerbungsverfahren und die Vermittlungspraxis. Außerdem erfahren die Zuhörerinnen und Zuhörer mehr über die Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien, den Umgang mit der Herkunftsfamilie und die Kooperation mit dem Jugendamt.
Wer teilnehmen möchte, kann sich per Mail an AKI@stadt.freiburg.de anmelden und erhält dann die Zugangsdaten für die Veranstaltung.
Informationen rund um das Thema Pflegekinder gibt es auch online ... | | Mehr | | | |
| | | | | | Freiburg: Folgen der Corona-Pandemie beim Wohnungsbau | Trotz schwieriger Verhältnisse wurden 2020 mehr als 650 Wohneinheiten genehmigt
Ein Kraftakt für die Verwaltung in Ausnahmezeiten
Die Folgen der Corona-Pandemie schlagen sich auch in den Statistiken zum Wohnungsbau nieder. Laut den aktuellen Zahlen des Baurechtsamts ist es 2020 gelungen, insgesamt 668 neue Wohneinheiten zu genehmigen – trotz der sehr widrigen Umstände. Zwar wurde in der Bauverwaltung und im Baurechtsamt auch während des Lockdowns im Frühjahr gearbeitet. Doch insbesondere schwierige Bauvorhaben oder solche, die erst noch entwickelt oder begleitet werden mussten, wurden in dieser Situation verzögert oder konnten nicht auf den Weg gebracht werden. Dies macht sich umso mehr bemerkbar, als derzeit sehr wenige schnell bebaubare Flächen für Geschoßwohnungsbau auf dem Markt sind. Bei Nachverdichtungsprojekten sind zudem Konflikte nicht auszuschließen, was Bauvorhaben verzögert.
In den vergangenen zehn Jahren wurden insgesamt rund 11.000 neue Wohneinheiten genehmigt. Die Werte der einzelnen Jahre unterscheiden sich aber stark. Es gibt Jahre mit überdurchschnittlich vielen Genehmigungen (2016 waren es 1650, im Jahr 2018 noch 1474) und Jahre mit niedrigeren Zahlen (2012 waren es 843 und 2014 insgesamt 464 Wohnungen).
Es zeichnet sich jedoch ab, dass es neue Flächen braucht, um konstant weiter neuen Wohnraum zu schaffen. Flächen, wie sie die Stadt mit dem Baugebiet Kleineschholz oder dem neuen Stadtteil Dietenbach entwickelt. Auch belegen die Werte und Erfahrungen des Baurechtsamts, welche Bedeutung der städtischen Wohnungspolitik zukommt. Bezahlbares Wohnen ist ein Schwerpunkt der Stadtpolitik. Freiburg hat zuletzt mehrere Maßnahmen eingeleitet, um auf die Entwicklung des Mietmarkts zu reagieren und so das Gemeinwohl zu stärken. So wurde vom Gemeinderat das Gesamtkonzept „Bezahlbar Wohnen 2030“ beschlossen. Mit der wohnungspolitischen Leitlinie soll der zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderung in den nächsten Jahren begegnet werden. Darüber hinaus ist das Programm „FSB 2030“ gestartet, eine Wohnbauoffensive der Freiburger Stadtbau, die im großen Stile bezahlbaren Wohnraum schafft. | | | | | |
| | | | | | Vergleichsportale für Strom und Gas | Günstige Tarife nur für Wechselkunden
Bei einer Untersuchung von 16 Vergleichsportalen für Strom- und Gasanbieter sticht eins heraus. Es erfüllt die meisten aber nicht alle Anforderungen der Stiftung Warentest. Für alle Vergleichsrechner gilt: Nur Kunden, die verlässlich jedes Jahr wechseln, sollten sie nutzen. Am besten nicht nur einen.
Voreingestellte Filter sorgen dafür, dass Tarife ganz oben im Preisranking stehen, die vor allem im ersten Vertragsjahr günstig sind. Im zweiten Jahr können die Tarife dann durch den Wegfall der Boni um bis zu 40 Prozent teurer werden. „Wir empfehlen Vergleichsrechner deswegen nur denjenigen, die verlässlich jedes Jahr den Energietarif wechseln, bevor die Bonustarife automatisch teurer werden“, sagt Marion Weitemeier, Energieexpertin der Stiftung Warentest.
Vergleichsportale finanzieren sich über Vermittlungsprovisionen. Firmen, mit denen sie keinen Provisionsvertrag haben, verbergen sie durch bestimmte voreingestellte Filter. Kunden sollten zwei bis drei Rechner nutzen, weil sie zum Teil exklusive Tarife anbieten. Jedes Portal arbeitet außerdem ein wenig anders und bietet Nutzern andere Vorteile, wie die Finanztest-Untersuchung zeigt.
Wer sich nicht regelmäßig selbst kümmern will, sollte einen digitalen Wechseldienst beauftragen. Er optimiert den Strom- und Gasvertrag jährlich.
Der Test Vergleichsportale findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/stromtarifrechner abrufbar. | | Mehr | | | |
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