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Montag, 8. Dezember 2025
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Verschiedenes

 
Das neue Rathaus im Stühlinger ist europaweit größtes Nullenergiegebäude
Messungen von Fraunhofer ISE belegen nun: Das ehrgeizige Konzept funktioniert

Freiburgs Rathaus im Stühlinger, das am 21. November 2017 mit höchsten energetischen Zielen den Betrieb aufnahm, hält, was es verspricht. Es wurde als Netto-Nullenergiegebäude geplant und gebaut. Nun belegen Messungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE: Das enorm ehrgeizige Konzept funktioniert tatsächlich.

Nach seiner Fertigstellung vor vier Jahren hat ein Fraunhofer-Team das Gebäude in den ersten Betriebsjahren detailliert vermessen und analysiert. Inzwischen liegt dessen Fazit vor – und es ist rundum positiv: Die Zielwerte aus der Planung und die tatsächlichen Verbrauchsdaten im RIS stimmen weitgehend überein. Gebäude und Anlagentechnik sind hocheffizient, der Energieverbrauch zur Gebäudekonditionierung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Trinkwassererwärmung, was dem Primärenergiebedarf entspricht) wird vollständig durch lokale Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt.

Das Ziel „Nullenergiegebäude“ ist damit erreicht. Ein Nullenergiegebäude ist ein Gebäude, das primärenergetisch bilanziert im Verlauf eines Jahres so viel Energie selbst generiert wie es benötigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat Freiburg mit seinem neuen Verwaltungszentrum damit das europaweit größte Verwaltungsgebäude (22.000 Quadratmeter Nutzfläche) als Nullenergiegebäude umgesetzt.

Baubürgermeister Martin Haag freut sich über die nun vorliegende Bestätigung: „Wir haben mit unserem Rathaus im Stühlinger tatsächlich erreicht, woran sich in dieser Größenordnung zuvor niemand gewagt hat. Wir haben ein zukunftsorientiertes Energiekonzept mit innovativer, aber schlanker Gebäudetechnik realisiert, bei hohen Anforderungen an den Komfort für die Bürgerschaft wie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und sehr ansehnlich ist das Bauwerk obendrein.“

Das RIS ist der erste von drei geplanten Bauabschnitten für ein Projekt, bei dem die Stadt Freiburg verschiedene Dienststellen, die zuvor in 16 Standorten über die Stadt verteilt waren bzw. noch sind, im Rahmen einer Verwaltungskonzentration an einem Standort bündeln will. Im Sommer 2017 zogen 840 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Gebäude ein, im November folgten die Öffnung des Bürgerservicezentrums und damit der Publikumsverkehr.

Als Bemessungsgrundlage für die Primärenergiebilanz dient laut Fraunhofer ISE die Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung gültig war. Sie definiert den zu berechnenden Energiebedarf für Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Nutzungsabhängiger Bedarf, etwa für Arbeitsgeräte, EDV oder die Kantine, wird beim Bilanzieren nicht berücksichtigt.

Will man bei großen Gebäuden eine ausgeglichene Primärenergiebilanz durch Energiegewinnung am Gebäude erreichen, stehen Bauherrin und Ingenieure vor einer großen Herausforderung: Je mehr Geschosse es gibt, desto stärker wächst die Nutzfläche im Gebäude und damit der Energiebedarf. Die Gesamtfläche auf Dach und Fassaden, die zur Energiegewinnung zur Verfügung steht, nimmt dagegen nur moderat zu. Das Rathaus im Stühlinger begegnet dieser Fragestellung, indem es nahezu die gesamte Gebäudehülle zur Energiegewinnung nutzt. In die Fassade integrierte Photovoltaik dient der aktiven Energiegewinnung, ergänzt durch photovoltaisch-thermische Kombi-Kollektoren und einen Gas-Kessel.

Die Wärmeversorgung basiert auf einem Niedertemperatur-Konzept. Dabei kommen grundwasser-gekoppelte Wärmepumpen zum Einsatz. Heizung und Kühlung erfolgen über Flächensysteme, d.h. Betonkernaktivierung in Kombination mit Deckensegeln. Die Kühlung wird nahezu vollständig mit Umweltenergie über einen Grundwasserbrunnen realisiert. Die Deckung von Hochtemperatur-Wärme zur Trinkwassererwärmung – für Kantine und sanitäre Anlagen – erfolgt über einen solarthermisch unterstützten Gaskessel.

Das Fraunhofer ISE hat das Gebäude mit einem Forschungsprojekt jahrelang intensiv begleitet, von der Planungsphase über die Umsetzung bis hin zu den ersten Betriebsjahren. Das minutiöse Monitoring ergibt nun ein positives Ergebnis: die meisten ermittelten Kennzahlen stimmen mit den Zielwerten der Planung überein. Das ist bei neuen Gebäuden mit komplexer Anlagentechnik beileibe keine Selbstverständlichkeit. Doch das Fraunhofer-Team fand auch zwei Haare in der Suppe: So sind bei der Heizwärme die Verbrauchswerte zwar niedrig, bieten aber noch mehr Optimierungspotenzial. Auch die Beiträge aus der solarthermischen Anlage liegen noch unter den Erwartungen. In den ersten Betriebsjahren 2018 und 2019 hat das RIS innerhalb der anhand der EnEV definierten Bilanzgrenze knapp 5 Prozent mehr Primärenergie verbraucht als lokal erzeugt. Aus diesen Erfahrungen lassen sich Schlüsse zur weiteren Optimierung des RIS ziehen.

Peter Engelmann, Gruppenleiter Gebäudesystemtechnik am Fraunhofer ISE, betont: „Dennoch ist das Ergebnis als großer Erfolg zu werten, denn das Rathaus im Stühlinger stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass ein Gebäude dieser Größenordnung die Anforderungen an Klimaneutralität erfüllen kann.“

Das Forschungsprojekt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert.

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE ist mit mehr als 1200 Mitarbeitenden das größte europäische Solarforschungsinstitut. Im Rahmen der Forschungsschwerpunkte Energieeffizienz, Energiegewinnung, Energieverteilung und Energiespeicherung schafft es technische Voraussetzungen für eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung. Hierzu entwickelt das Institut Materialien, Komponenten, Systeme und Verfahren in insgesamt fünf Geschäftsfeldern. Eine Besonderheit des Fraunhofer ISE ist seine hervorragende technische Infrastruktur, die sich derzeit in acht Laborzentren und vier produktionsnahe Technologie-Evaluationszentren gliedert. Darüber hinaus verfügt das Institut über mehrere akkreditierte Testzentren. Das Institut ist Mitglied der Fraunhofer-Gesellschaft, der größten Organisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa. www.ise.fraunhofer.de
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Stadt unterstützt Gastronomie und Einzelhandel in der Corona-Krise
Keine Gebühren für Nutzung öffentlicher Flächen

Erweiterte Außenflächen für die Gastronomie sind auch 2021 wieder möglich - auch auf Parkplätzen

Sperrzeiten für Außenflächen werden vereinheitlicht, unter der Woche ist um 23 Uhr Schluss, Freitagabend, Samstagabend und vor Feiertagen um 24 Uhr

Gastronomie auf Parkplatzflächen auch 2022 – Prüfung, ob das auch darüber hinaus möglich ist

Die Corona-Pandemie trifft die Gastronomie und den Einzelhandel hart, die Auswirkungen sind teilweise existenzgefährdend, zahlreiche Arbeitsplätze sind gefährdet. Die Stadtverwaltung wird deshalb auch diese Branchen weiterhin unterstützen. So sollen etwa für die Gastronomie auch 2021 größere Außenflächen möglich gemacht werden, die auf Wegen, Plätzen und öffentlichen Parkplätzen genehmigt werden. Für die Gastronomie und den Einzelhandel sollen in diesem Jahr zudem keine Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen erhoben werden. Diese Regeln sollen für das ganze Jahr gelten.

„Die Attraktivität unserer Stadt lebt auch von der Vielfalt der Gastronomie und des Einzelhandels. Die Gebühren zu erlassen und die Möglichkeit, die Außenflächen zu vergrößern, hilft den Menschen, die in den Branchen arbeiten. So können wir als Stadt in dieser Krise weiter unbürokratisch unterstützen und zu einer lebendigen Innenstadt beitragen“, so Oberbürgermeister Martin Horn.

2020 hatte die Stadt Freiburg bereits ähnliche Sonderregeln ins Leben gerufen. Das hat maßgeblich zur Unterstützung der Geschäfte, Kneipen und Restaurants beigetragen. Betriebe des Einzelhandels nutzen öffentliche Fläche etwa für die Auslage ihrer Waren und von Werbeträgern neben ihren Geschäften. Gastronomische Betriebe konnten durch neue Flächen mehr Gäste bewirten, als das sonst unter den gültigen Corona-Regeln möglich gewesen wäre. Durch den Erlass von Gebühren der Gastronomie und den Mindereinnahmen bei den Parkplätzen verzichtet die Stadt im Jahr 2021 auf knapp 325.000 Euro. Im Bereich Einzelhandel nimmt die Stadt rund 60.000 Euro weniger Gebühren für Warenlager und Werbeträger auf öffentlichen Flächen ein. Im Jahr 2022 sollen die Gebühren wieder regulär erhoben werden.

Zukünftig gelten dieselben Sperrzeiten für alle gastronomischen Freisitzflächen. Unter der Woche ist um 23 Uhr Schluss, Freitagabend, Samstagabend und vor Feiertagen um 24 Uhr. Bislang galt die Sperrzeit von 22 Uhr für die erweiterten Außenflächen und die Flächen auf Parkplätzen. Auf den anderen Flächen galten hingegen die oben genannten Zeiten. Jetzt wird das einheitlich geregelt.

Gastronomie auf Parkplatzflächen
Außerdem soll geprüft werden, ob das Konzept „Gastronomie auf Parkplätzen“ auch nach der Corona-Krise in Freiburg eine Zukunft hat. Auch 2022 soll das möglich gemacht werden. Dann soll eine Evaluation stattfinden, die die Erfahrungen von 2020 bis 2022 unter die Lupe nimmt.

Bei der Auswertung sollen deshalb die Erfahrungen mit den Freisitzflächen auf Parkplätzen für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 ausgewertet und geprüft werden. Dabei sollen unter anderem die räumlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Aspekte geprüft werden. Genauso geht es aber um die Interessen der Anwohnenden sowie der dort ansässigen Betriebe. Es soll anschließend betrachtet werden, wo Parkplätze dauerhaft für Gastro-Außenflächen infrage kommen und wo weiterhin nur eine temporäre Nutzung (maximal für sechs Monate) möglich wäre.

„Wir werden die Situation genau analysieren. Dort, wo es sinnvoll ist, wollen wir auch in Zukunft gastronomische Nutzung ermöglichen“, so Baubürgermeister Martin Haag.
 
 

 
Negativzinsen: Wie sich Strafzinsen umgehen lassen
Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen schon für kleine Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten Negativzinsen. Doch Sparwillige können Strafzinsen vermeiden und sogar noch etwas Zins bekommen. Das zeigen die Bestenlisten von Finanztest.

Die Degussa Bank berechnet vom 1. Juli an zum Beispiel schon für Kontoguthaben ab 5.000 Euro ein so genanntes Verwahrentgelt von 0,5 Prozent jährlich. Die Commerzbank hat angekündigt, dass sie ab 1. August für Beträge über 50.000 Euro Negativzinsen von Neukunden verlangen will.

Dass es auch noch anders geht, zeigen die Bestenlisten von Finanztest. Bei Tagesgeld ist noch eine Verzinsung von bis zu 0,2 Prozent drin. Wer nicht täglich über sein Geld verfügen muss, kann eine Festzinsanlage wählen: Für ein einjähriges Festgeld gibt es bis zu 0,55 Prozent, bei zwei Jahren Laufzeit sind es bis zu 0,65 Prozent jährlich.

Bei sehr hohen Anlagebeträgen wird das Angebot dünner. Hier sollten Interessierte auch auf die Höhe der Einlagensicherung achten, rät Finanztest. Unter www.test.de/festgeld können sie im Rechner „Einlagensicherung“ prüfen, bis zu welchem Betrag die eigene Bank Spargeld im Pleitefall schützt. Übersteigt der Anlagebetrag die Sicherungsgrenze, sollten sie das Geld auf mehrere Banken verteilen.

Der Zinstest findet sich online und in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest, die Konditionen der Banken laufend aktualisiert unter www.test.de/zinsen.
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SC Freiburg erneuert Unterstützung für lokales  Kulturprojekt #inFreiburgzuhause
Scheckübergabe #inFreiburgzuhause (c) Achim Keller SC Freiburg
 
SC Freiburg erneuert Unterstützung für lokales Kulturprojekt #inFreiburgzuhause
In diesem Jahr unterstützt der SC Freiburg, der zu den ersten Sponsoren der Online-Kulturplattform #inFreiburgzuhause zählt, das Projekt erneut mit einer Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro. Durch Unterstützungen wie diese wird den von den Folgen der Coronapandemie gebeutelten Freiburger Kultureinrichtungen ermöglicht, ihre Veranstaltungen und Konzerte direkt aus den Spielstätten in die Wohnzimmer zu übertragen.

Zusätzlich zu den Beiträgen der Unterstützer, zu denen neben dem SC Freiburg auch die Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau, die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM), die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, die Falk Pharma GmbH und der Rotary Club Freiburg gehören, stellt die Bereitschaft des Publikums eine weitere wichtige Säule dar. Anstelle eines Eintrittsgeldes können die Zuschauerinnen und Zuschauer die Leistung der Künstlerinnen und Künstler durch freiwillige Beiträge honorieren und so ihren Anteil zum Erhalt der lokalen Kultur leisten. Auch hier hat #inFreiburgzuhause einen Erfolg zu verzeichnen: Von Beginn des Projektes im Mai 2020 bis Ende April 2021 haben sich kulturbegeisterte Freiburgerinnen und Freiburger mit Beiträgen in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro beteiligt.

Die Gründung von #inFreiburgzuhause geht auf die Initiative der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau zurück. Gemeinsam mit der FWTM hat diese während des ersten Lockdowns eine Online-Kulturplattform erstellt, die in den letzten 11 Monaten über 90 Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur und Talk übertragen hat.

Bis Mitte Juli 2021 ist bereits eine Vielzahl an Veranstaltungen über #inFreiburgzuhause geplant, die auch in Zeiten geschlossener Spielstätten Kulturgenuss versprechen. Alle Termine sowie Informationen zur Plattform sind unter www.infreiburgzuhause.de zu finden.
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Aktuelle Corona-Verordnung
Medizinische Maskenpflicht gilt weiterhin in der Fußgängerzone Freiburg

Durch die neue Corona-Verordnung, die ab Samstag, 15. Mai, gilt, werden mehr Menschen in der Innenstadt erwartet

OB Horn: Wir freuen uns sehr über den ersten Öffnungsschritt und damit eine Wiederbelebung in den Bereichen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur

Weiterhin gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Mund-Nasen-Schutz in der Freiburger Fußgängerzone. Die aktuelle Corona-Verordnung verlangt überall dort, wo ein Mund-Nasen-Schutz (MNB) getragen werden muss, einen medizinischen MNB oder einen Atemschutz mit FFP2- oder vergleichbarem Standard (§ 3 Abs. 1). Wie bisher hat das Gesundheitsamt ergänzend per Allgemeinverfügung festgelegt, dass in der Fußgängerzone durchweg eine medizinische Maske getragen werden muss.

Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, den Vorgaben zufolgen und durchweg eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone zu tragen, zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen. Verstöße gegen diese Vorgaben werden durch den städtischen Vollzugsdienst und die Landespolizei konsequent geahndet.

Oberbürgermeister Martin Horn: „Ich bedanke mich bei allen Freiburgerinnen und Freiburger, die sich seit Monaten an die Regelungen der Verordnungen halten. Weil sich die Bürgerinnen und Bürger so diszipliniert verhalten, ist die 7-Tages-Inzidenz in Freiburg seit vielen Tagen erfreulicherweise kontinuierlich unter 100. Wir freuen uns sehr über den ersten Öffnungsschritt und damit eine Wiederbelebung in den Bereichen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur. Nur wenn die Inzidenz weiter sinkt, sind weitere Öffnungsschritte möglich.“Zur Orientierung hinsichtlich der aktuellen Corona-VO bietet die Stadt Freiburg im Corona-Portal unter www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils entsprechende Informationen an.
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Freiburg: Aufatmen in Haslach
Toiletten in Josef-Brandel-Anlage sind wieder betriebsbereit

Die Toiletten in der Josef-Brandel-Anlage im Stadtteil Haslach, zwischen Uffhauser und Feldbergstraße, sind wieder betriebsbereit und stehen der notleidenden Bevölkerung ab morgen von 9 bis 20 Uhr zur Verfügung.

Vor über zehn Jahren hatte die Stadt die stark sanierungsbedürftigenToiletten außer Betrieb genommen. Sie waren nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen und wurden durch eine Sickergrube entwässert, was heute nicht mehr zulässig ist. Nun hat das städtische Gebäudemanagement (GMF) einen Förderantrag über das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ gestellt. Förderfähig sind demnach rund 60 Prozent der Gesamtkosten von 190.000 Euro.

Unterdessen hat das GMF die Toiletten an das Kanalisationsnetz angeschlossen, im Inneren komplett saniert und die Fassade neu gestaltet. Um die Toiletten herum wird noch mit Hochdruck gearbeitet. Das Garten- und Tiefbauamt gestaltet die Grünflächen der Josef-Brandel-Anlage komplett um; diese Arbeiten sind voraussichtlich im Sommer abgeschlossen, der Weg zur Toilette ist aber schon ab heute Abend (14.5.21) begehbar.
 
 

 
Corona-Verordnung macht Lockerungen möglich
Freiburg: Neue Regeln für Besuch von städtischen Museen, Mundenhof, Stadtbibliothek und VHS

Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat heute (14.5.21) festgestellt, dass der Stadtkreis Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Voraussetzungen für die Öffnungsstufe 1 der neuen Corona-Verordnung des Landes erfüllen. Im Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 13. Januar ununterbrochen unter dem Schwellenwert von 100, im Stadtkreis ist dies seit dem 27. April wieder der Fall. Damit ergeben sich für diverse städtische Einrichtungen, von Museen bis Mundenhof, neue Besuchsregeln.

Für den Mundenhof bringt die neue VO nur Verschärfungen mit sich. Ab morgen müssen Besucherinnen und Besucher einen aktuellen Corona-test vorzeigen (ein Testzentrum befindet sich am Mundenhof-Eingang). Außerdem besteht – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – Maskenpflicht für alle über 6 Jahre. Da weiterhin eine Besucherobergrenze besteht und die Kontaktdaten weiterhin erfasst werden müssen, hält der Mundenhof bis auf weiteres an der Terminbuchung fest. Auch die weiteren in der VO avisierten Öffnungsschritte versprechen keine Erleichterungen: Erst ab einer stabilen Inzidenz unter 50 kann der Mundenhof wieder ohne Auflagen öffnen.

Die Städtischen Museen und die Stadtbibliothek sind bereits für das Publikum geöffnet. Die ab heute geltenden VO-Regeln lassen mehr Besucherinnen und Besucher zu als bisher; erlaubt ist jetzt ein Besucher pro 20 Quadratmeter. Diese Regel wird in beiden Einrichtungen ab Dienstag, 18. Mai, angewandt, da die Umsetzung in punkto Organisation und Kommunikation etwas Vorlauf braucht. Für den Internationalen Museumstag am Sonntag, 16. Mai, gelten noch die bisherigen Regeln; die Buchungen sind bereits erfolgt.

Ab dem 18. Mai ist ein Besuch in den Städtischen Museen und in der Stadtbibliothek mit einem Testnachweis oder einer Bescheinigung als Genesene bzw. als Geimpfte möglich. Der Testnachweis kann von einem Schnelltestzentrum kommen, einem Arzt oder einer Ärztin, einer Apotheke, einer weiteren Institution, die als Tester zugelassen ist, oder vom Arbeitgeber.

Im Innenbereich kann das Theater Freiburg erst mit Öffnungsstufe 2 starten.

Auch die Volkshochschule Freiburg setzt die einzelnen Öffnungsschritte der Corona-Verordnung um. Nach den Pfingstferien werden die Kursangebote aus dem zweiten Programmheft der VHS in Präsenz angeboten, soweit dies nach der Verordnung möglich ist. Weitere Informationen stehen auf www.vhs-freiburg.de.

Ausdrücklich weist die Stadtverwaltung auf die Formulierungen zu den Genesenen und Geimpften aus den Verordnungen hin (Corona-VO und Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).
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Zoo Karlsruhe steigt wieder in Zucht bedrohter Urwildpferde ein
Foto: Timo Deible/Zoo Karlsruhe
 
Zoo Karlsruhe steigt wieder in Zucht bedrohter Urwildpferde ein
Przewalski-Hengst aus Prag im Tierpark Oberwald eingetroffen

Er heißt Cam und ist 2012 in Dänemark geboren. Jetzt ist der stattliche Przewalski-Hengst, der seit drei Jahren in einer Außenstelle des Prager Zoos gelebt hat, ins Badische umgezogen. Der Zoo Karlsruhe hält in seiner Dependance im Tierpark Oberwald bereits die beiden Stuten Xenia und Rulgana. Zukünftig soll Cam mit ihnen für Nachwuchs sorgen.

Das Przewalski-Pferd war in der Wildnis durch den Menschen ausgerottet worden. Ursprünglich kam die Art in großen Teilen der eurasischen Steppenlandschaften vor. Bis 1996 galt es als "in der Natur ausgestorben". In menschlicher Obhut waren jedoch noch wenige Tiere, aus denen die heutigen Bestände hervorgingen.

Nach erfolgreichen ersten Wiederansiedlungen aus Zoopopulationen, an denen auch der Zoo Karlsruhe beteiligt war, wurde es von 1996 bis 2011 in der Roten Liste als "vom Aussterben bedroht" aufgeführt. Aufgrund der Tatsache, dass es mittlerweile mehrere, gut geschützte Freilandpopulationen gibt, konnte der Status 2011 auf "stark gefährdet" heruntergestuft werden.

In Karlsruhe wurden in den vergangenen Jahren ausschließlich Stuten gehalten. Das seit 1985 bestehende Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) wird vom Zoo Prag geführt. Von dort kam jetzt der Hengst zusammen mit der Zuchtgenehmigung. "Für uns ist das ein ganz wichtiges Projekt, diese Art zu züchten und möglichst später wieder Tiere in Auswilderungen zu geben. Ziel muss es sein, mit dem großen Engagement der Zoogemeinschaft wieder große Bestände in der Natur aufzubauen", betont Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.

Revierleiter Robert Ruder freut sich ebenfalls über den Neuzugang: "Das ist ein Prachtbursche. Die Stuten zeigen ihm trotzdem gleich, wer hier das Sagen hat." Direkt nach seiner Ankunft durfte Cam zu seinen beiden Weibchen. "Es gibt ein großes gegenseitiges Interesse", so Ruder. Trotzdem sind die Tiere von Natur aus recht ruppig zwischen den Geschlechtern. Der neue Hengst musste so gleich einige Bisse und Tritte einstecken, bei der Art geht es von Natur aus etwas ruppiger zu..

Die drei Przewalski-Pferde sind im Tierpark Oberwald auf einer großen Natur-Anlage untergebracht. Die Art kann unter Zoobedingungen ein Alter von deutlich mehr als 30 Jahren erreichen. Die Urwildpferde sind überwiegend tagaktiv und ernähren sich von Gräsern, Kräutern, Blättern und Zweigen. Sie leben in Harems bestehend aus einem Hengst, mehreren Stuten und deren Fohlen.

zum Bild oben:
Przewalski-Hengst Cam ist im Tierpark Oberwald, der Dependance des Zoos mitten im Wald, angekommen.
Foto: Timo Deible/Zoo Karlsruhe
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