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| Mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr an der Tullastraße |
Der Fuß- und Radverkehr wird an der Tullastraße mehr Platz bekommen. Dafür wird dem der Straßenraum neu verteilt, Rad- und Fußwege werden breiter, die Straße wird etwas schmaler. Geplant ist, dass der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr an der Engesserstraße bis zur Feuerwehreinfahrt auf etwa 600 Metern Länge umgebaut wird.
2022 soll der Umbau starten. Jetzt laufen bereits die Vorbereitungen. Für den optimalen Verlauf der Fuß- und Radwege müssen sieben Bäume gefällt werden. Vorab wurden alle 117 Bäume entlang des Abschnitts auf deren Gesundheitszustand hin überprüft. Demnach sind 20 Bäume in einem schlechten Zustand, aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen sie gefällt werden. Für diese 20 Gehölze werden im kommenden Jahr neue Bäume in neue sogenannte Baumquartiere gepflanzt. Diese Quartiere sind mit Substrat gefüllt, das den Bäumen gute Bedingungen gibt, außerdem haben die Wurzeln hier viel Platz zum wachsen.
Die Baumfällarbeiten starten am Samstag, 27. November. Der Verkehr über einen Blinkwagen und Sicherungsposten an der Baustelle vorbei geführt. |
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Einweihung Knebelskreuz (c) Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen |
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| Neuer Wanderweg zum Knebelskreuz Ehrenstetten |
BAD KROZINGEN. Durch ein gemeinsames Projekt der Kur und Bäder GmbH mit dem Schwarzwaldverein und mit tatkräftiger Unterstützung vieler Personen ist es gelungen einen neuen Spazier- und Wanderweg von Bad Krozingen zum „Knebelskreuz“ auszuschildern.
Auf Anregung des Schwarzwaldvereins und mit tatkräftiger Unterstützung vieler Personen, ist es gelungen einen Spazier- und Wanderweg entlang des Neumagens, Abzweigung Josefsbrücke über den Landgasthof Adler zum „Knebelskreuz“ auszuschildern. Eine neue Ruhebank und zwei sehr informative Tafeln sind hier erstellt worden. Die Tafeln haben maßgeblich Frau Dr. Christel Bücker und Herr Dr. Michael Hoeper von der ArchäologieWerkstatt in Freiburg sowie Geschäftsführer der Ferienregion Münstertal Staufen Herr Dr. Thomas Coch und Herr Kurdirektor Rolf Rubsamen gestaltet. Die Tafeln zeigen tolle Bildaufnahmen des Schwarzwald-Panoramas und beschreiben Sehenswertes in der Umgebung.
Die Gemeinde und der Bauhof Ehrenkirchen haben eine ansprechende Ruhebank beigesteuert. Der Schwarzwaldverein steuert die Beschilderung bei. Vorsitzender Herr Hans-Martin Schaller und Wegewart Herr Herbert Habel haben angeregt und unterstützen sehr intensiv. Auch Revierförster Johannes Wiesler ist involviert.
Der asphaltierte Spazier- und Wanderweg zum Knebelskreuz ist auch im Herbst und Winter gut begehbar. Das Kreuz steht heute an der alten Wegkreuzung von Kirchhofen zur Amtsstadt Staufen (im Großherzogtum Baden 1806-1918) und von Ehrenstetten nach Bad Krozingen. |
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| Aus dem Mammutwald wird ein Klimawald |
Baumbestand im Seepark wird umgebaut
Klimawandel setzt Bäumen zu – neue Arten werden gepflanzt Krankheiten und Trockenheit haben dem Mammutwald im Seepark zugesetzt. 1986 wurde er im Zuge der Landesgartenschau gepflanzt. Wegen ihres Zustands müssen jetzt einige der Bäume gerodet werden. Doch an ihrer Stelle sollen neue Bäume gepflanzt werden, und zwar Arten, die mit den neuen Bedingungen in Freiburg besser klarkommen.
Der Umbau des Waldes ist bereits in vollem Gange. In einem ersten Bauabschnitt wurde im Frühjahr 2019 auf der Westseite ein Teil der Bäume gerodet und durch Neupflanzungen ersetzt. Der zweite Bauabschnitt hat sich pandemiebedingt verzögert und soll jetzt im Frühjahr 2022 bepflanzt werden.
Dazu werden ab Ende November östlich des ersten Bauabschnitts die geschädigten Mammutbäume gefällt und die Wurzelstöcke ausgefräst. Es werden jedoch nicht alle Mammutbäume gefällt, zwölf bleiben stehen, da ihr Zustand als erhaltenswert eingestuft wird.
Im Frühjahr 2022 erfolgt dann die Neubepflanzung mit insgesamt 47 heimischen und auch nicht heimischen Bäumen. Dabei wurde darauf gesetzt, eine möglichst große Artenvielfalt zu erreichen und Baumarten zu verwenden, die sowohl den zu erwarten klimatischen Anforderungen gerecht werden, als auch der heimischen Vogel- und Insektenwelt Nahrungsquellen und Lebensraum bieten können.
Gepflanzt werden unter anderem Arten wie der Dreispitziger Ahorn, Zürgelbaum, Schmalblättrige Purpuresche, Libanonzeder, Flaumeiche oder Kobusmagnolie. |
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Laufräder im Test: 10 sind mangelhaft (c) Stiftung Warentest |
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| Kinderlaufräder: Zehn von 13 sind mangelhaft |
Laufräder sind bei Kindern und Eltern beliebt. In der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest schneiden allerdings nur zwei Modelle gut ab, zehn dagegen mangelhaft. Zwar bringen von den 13 untersuchten Laufrädern zu Preisen von 49 bis 199 Euro fast alle gute Fahreigenschaften mit, aber zehn sind zu sehr mit Schadstoffen belastet.
Laufräder sind optimale erste Fahrzeuge für Kinder ab ca. 2,5 Jahren. Sie lernen damit spielerisch Koordination, Balance und ein Gefühl für Geschwindigkeit. Doch dafür sollten die Räder unbedingt sicher zu fahren, robust und frei von Schadstoffen sein. Diese Anforderungen können allerdings nur zwei der von Stiftung Warentest getesteten Laufräder gut erfüllen – das Puky LR Light für 170 Euro und Early Rider Superply Bonsai 12“ für 169 Euro. Ein Modell von Bandits & Angels für 56 Euro ist mit dem Gesamturteil Befriedigend eingeschränkt zu empfehlen.
Bei allen anderen Laufrädern ist die Belastung mit Schadstoffen in Sattel, Griffen oder Reifen zu hoch. So wurden unter anderem Flammschutzmittel, Phthalat-Weichmacher und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nachgewiesen. Die gefundenen Mengen sind nicht akut giftig, können aber dem Organismus langfristig schaden. Darüber hinaus hatten zwei Laufräder Probleme im Dauertest. Bei ihnen brach die Vordergabel beziehungsweise der Lenker. Auch mögliche Verletzungsgefahren bemängelt das Test-Team. Am Lenker zweier Holzlaufräder können Kinder sich die Finger quetschen. Beim teuersten Laufrad im Test könnten kleine Kinder die Ventilkappen der Reifen verschlucken. Konfrontiert mit diesen Ergebnissen reagierten die Anbieter der mangelhaften Laufräder von einsichtig bis gar nicht.
Der Test mit den Stellungnahmen der Anbieter erscheint in der Dezember-Ausgabe von test und ist online abrufbar unter www.test.de/laufraeder. |
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| Neue Gesetzliche Grundlage für alle Fahrgäste |
Ab Mittwoch (24.11.21) gilt 3 G im Öffentlichen Nahverkehr
Gemäß der neuen Gesetzeslage gilt im Öffentlichen Personennahverkehr vom 24. November 2021 an die 3-G-Regelung. Das heißt, dass man als Fahrgast in Stadtbahn, Bus oder Regionalzug auf Verlangen mittels gültigem Nachweis belegen können muss, dass man vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Erkankung genesen ist. Auf wen dies nicht zutrifft, der muss einezeitlich gültige, zertifizierte Testbescheinigung vorweisen können. Seitens der Freiburger Verkehrs AG (VAG) und der dafür zuständigen Behörden wird dies stichprobenweise überprüft werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Prinzipiell unterstützt die Freiburger Verkehrs AG (VAG) alle Maßnahmen, die dabei helfen, den Verlauf der Pandemie abzuflachen.
Die Pflicht des Tragens einer FFP2-Masken oder einer medizinischen Mund-Nasen-Maske ist davon unberührt und gilt weiterhin. Viele nationale und internationale Studien zeigen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel keinesfalls als Ansteckungsschwerpunkte gelten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Fahrgäste sich sehr diszipliniert an die Maskenpflicht halten und ein permanenter Luftaustausch mittels an jeder Haltestelle geöffneten Türen und durch die Belüftungs- und Klimaanlagen in den Fahrzeugen, gewährleistet ist. |
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| Siebträger-Kaffeemaschinen: Auch günstige machen guten Cappuccino |
Es muss nicht die große und teure Siebträger-Maschine aus dem italienischen Café sein: Mit etwas Know-How lassen sich auch zuhause vollmundiger Espresso und harmonischer Cappuccino zubereiten, zeigt der Test von Siebträger-Kaffeemaschinen der Stiftung Warentest. Vier Modelle schneiden gut ab, bei zwei Modellen vermiesen Schadstoffe die Kaffeelust.
Testsieger ist eine Maschine von Krups für gerade mal 169 Euro, zusammen mit einer Smeg-Maschine im Retro-Design für 350 Euro. Schlusslicht sind die günstigste Maschine im Test und eine recht hochpreisige: Severin für 156 Euro und die 400 Euro teure Solis spülten nach dem Entkalken zu viel Blei in die Tasse. Das ist mangelhaft.
Ein weiteres Ärgernis beim Entkalken: Bei der Solis dauert das Programm lange 75 Minuten. Zudem besteht bei ihr wie auch bei der Graef-Maschine die Gefahr, sich bei der Prozedur zu verbrühen. Gefahrlos und in nur 17 Minuten flott entkalkt ist dagegen die Maschine von Sage.
Übrigens: In der Werkseinstellung brühen nur wenige Maschinen den optimalen Espresso. Die Sommeliers der Stiftung Warentest geben daher Tipps, mit welche kleinen Stellschrauben der Kaffeegenuss der jeweiligen Maschine noch perfektioniert werden kann.
Der vollständige Test findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/siebtraeger abrufbar. |
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Foto (c) Stadt Freiburg / Patrick Seeger |
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| Freiburg: Sportentwicklungsplan |
Nächste Woche beginnt Befragung der Bevölkerung. Sportreferat versendet 16.000 Briefe
Fragen von persönlichem Sportverhalten bis Eishalle.
Teilnahme bis 12. Dezember möglich
Ergebnisse sollen im Frühjahr präsentiert werden
Freiburg entwickelt sich ständig weiter – und damit die Bedürfnisse der Menschen, die hier leben. Nun will die Stadt Freiburg ihren Sportentwicklungsplan aus dem Jahr 2004 fortschreiben, um die lokale Sportlandschaft weiter zu entwickeln und die Lebensqualität der Freiburgerinnen und Freiburger nachhaltig zu verbessern.
Jetzt geht es darum, herauszufinden, wo das sportliche Angebot ausgebaut werden sollte, wie die Rahmenbedingungen zu ändern sind und welche sportlichen Bedürfnisse die Bürgerschaft hat. Um das zu erfahren, findet eine breit angelegte Bevölkerungsbefragung statt. Das Sportreferat wird dazu in den nächsten Tagen 16.000 Briefe versenden. Der Fragebogen enthält rund 30 Fragen nach dem persönlichen Sportverhalten und der Sportinfrastruktur in Freiburg, einschließlich der Eishalle. Für die Befragung wurde eine repräsentative Zufallsstichprobe der Freiburger Bevölkerung gezogen. Für die Beantwortung spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Person sportlich aktiv ist oder nicht.
Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Da jeder und jede Ausgewählte aber Teil einer kleinen Stichprobe ist, steht seine/ihre Rückmeldung stellvertretend für eine Vielzahl von Mitmenschen. Darum betont Sportbürgermeister Stefan Breiter im Anschreiben: „Ihre Meinung zum Thema Sport in Freiburg ist uns ausgesprochen wichtig. Die Ergebnisse der Befragung werden im Sportausschuss vorgestellt und sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen des Gemeinderats.“
Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausgewählt wurden, können an der Umfrage teilnehmen. Sie müssen nur den entsprechenden QR-Code (siehe unten) mit einem mobilen Endgerät abscannen oder den Link https://sport.iges.de in ihren Browser eingeben. Wer einen Fragebogen in Papierform wünscht, kann sich gerne im Sportreferat melden (Tel. 0761/201-5020, sportreferat@stadt.freiburg.de).
Das Beantworten der Umfrage dauert ca. sieben Minuten. Alle Angaben unterliegen den strengen Anforderungen des Datenschutzes. Die Daten werden anonym gespeichert und sind nur für statistische Auswertungen bestimmt.
Die Teilnahme ist bis Sonntag, 12. Dezember 2021, möglich. Danach werden alle Antworten ausgewertet. Voraussichtlich im ersten Quartal 2022 will das städtische Sportreferat die Ergebnisse vorstellen. |
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| EuGH-Urteil: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein |
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Urteil gegen Dr. Oetker
Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des vzbv gegen die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG vorgelegt. Das Unternehmen hatte auf der Schauseite des Müsli „Vitalis Knusper-Müsli Schoko + Keks“ aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Lebensinformationsverordnung verstoßen. Der EuGH bestätigte diese Auffassung heute. Oetker hatte die Kalorienangaben auf der Vorderseite mit einem 40-prozentigen Müslianteil sowie 60-prozentigem fettarmen Milchanteil „schöngerechnet“.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Damit hat der Europäische Gerichtshof der Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln, die auf verschiedene Art und Weise zubereitet werden können, einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit. Ziel muss es sein, dass vergleichbare Kalorienangaben auf Produktverpackungen stehen.
Die Angabe unrealistischer Portionsgrößen kann Verbraucher:innen verwirren und zu einem falschen Eindruck über die Ausgewogenheit des Lebensmittels führen, auch im Vergleich zu anderen Produkten. Der vzbv fordert deshalb, dass Unternehmen auf der Verpackungs-Vorderseite auf bekannte Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter zurückgreifen.
Zum anderen hilft für eine informierte Kaufentscheidung das farbliche Nährwertkennzeichen Nutri-Score auf der Verpackungsvorderseite, ebenfalls mit 100 Gramm oder 100 Milliliter als Bezugswert. Bisher ist der Nutri-Score für Unternehmen in Deutschland nur freiwillig. Die kommende Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Nutri-Score in Europa verbindlich ist.“ |
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