Prolixletter
Donnerstag, 30. Juli 2026
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Verschiedenes

 
Brandschutzmaßnahmen im Innenstadtrathaus Freiburg
Die Bürgerberatung am Rathausplatz und die Tourist-Info der FWTM schließen vom 31. Juli bis 13. September

Im Sommer führt das Immobilienmanagement im „Alten Rathaus“ (rotes Gebäude) am Rathausplatz umfangreiche Brandschutzmaßnahmen durch. Deswegen bleibt die Bürgerberatung von Freitag, 31. Juli, bis Sonntag, 13. September, geschlossen. Die Dienstleistungen der Bürgerberatung werden in diesem Zeitraum an anderer Stelle angeboten:

Gelbe Säcke werden im weiterhin zugänglichen Eingangsbereich (Foyer zur Bürgerberatung) ausgelegt. Rote Müllsäcke gibt es in den Ortsverwaltungen und Ausgabestellen der ASF. Öffentliche Bekanntmachungen werden im zugänglichen Bereich im Innenstadtrathaus ausgehängt. Alle weiteren Leistungen der Bürgerberatung, zum Beispiel Beglaubigungen, bietet der Bürgerservice im Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12) an. Die Tourist-Info der FWTM zieht von Freitag, 31. Juli, bis Freitag, 11. September, provisorisch in das Gebäude Rathausgasse 14.

Auf all diese Änderungen weist ein großes Schild im Eingangsbereich hin. Ab Montag, 14. September, sind die Bürgerberatung und die Tourist-Info wie gewohnt wieder vor Ort.

Der Zugang zu den Ämtern im Innenstadtrathaus ist über den Haupteingang und das Foyer zu den üblichen Öffnungszeiten weiterhin möglich.

Während der Schließung ist die Bürgerberatung telefonisch (0761/201-0) und per Mail (buergerberatung@freiburg.de) zu erreichen.
 
 

Nahbare Locals: „Schellsch halt mol“ und „Stubede“ im Hochschwarzwald
Schellsch halt mol (c) Hochschwarzwald Tourismus GmbH / Chris Keller
 
Nahbare Locals: „Schellsch halt mol“ und „Stubede“ im Hochschwarzwald
In jeder Region im Süden liegen versteckte Ecken, die nur die Einheimischen kennen. Ein Glück, dass es im Hochschwarzwald herzliche Gastgeber gibt, die dazu einladen, ihre Geheimtipps zu entdecken. Wo geklingelt werden darf, finden Gäste ein „Schellsch halt mol“-Schild vor der Haustür, denn „schellen“ ist das alemannische Wort für „klingeln“. Wenn der Winter Einzug hält, rückt man in der Region noch näher zusammen: Bei der „Stubede“ wird am Kachelofen gemeinsam Karten gespielt, musiziert, gewerkelt, erzählt und schnabuliert – ganz gleich ob einheimisch oder „neigschmeckt“.
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Zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren
Stadt untersagt nächtlichen Betrieb von Mährobotern per Allgemeinverfügung

Die Stadt Freiburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt, um Igel und andere dämmerungs- und nachtaktive kleine Wirbeltiere zu schützen. Das Nachtfahrverbot gilt im gesamten Stadtgebiet. Konkret heißt das: Eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang ist für den Mähroboter Feierabend. Weitergemäht werden darf dann am Morgen des Folgetags eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Die Regelung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Eine Ausnahme gilt für Rasenflächen auf begrünten Dächern. Auf Antrag kann die Stadt außerdem eine Befreiung erteilen, wenn der Betrieb eines Mähroboters im öffentlichen Interesse liegt. Die Allgemeinverfügung ist online unter www.freiburg.de/bekanntmachungen einsehbar. Informationen gibt es außerdem unter www.freiburg.de/maehroboter.

Hintergrund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist, dass es in Deutschland immer weniger Igel gibt. In den letzten 30 Jahren hat sich der Bestand fast halbiert. Intensive Landwirtschaft und Insektensterben machen ihm das Leben auf dem Land zunehmend schwer. Ein Großteil der verbliebenen Igel-Populationen hat sich aufgrund dessen in die Städte und Dörfer verlagert. Gärten bieten Igeln, anders als Ackerland, oft gute Bedingungen. Ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter ist daher eine einfache Möglichkeit, die bedrohten Tiere im urbanen Bereich zu schützen.
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Südbadische Gebrauchtwagen Messe wird eingestellt
Die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) wird die Südbadische Gebrauchtwagen Messe nicht weiterführen. Die Entscheidung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen sowie vor dem Hintergrund einer strategischen Weiterentwicklung des Messeportfolios.

In den vergangenen Jahren hat sich der Markt für Gebrauchtfahrzeuge deutlich gewandelt: Digitale Plattformen gewinnen zunehmend an Bedeutung, die Verfügbarkeit von Fahrzeugen hat sich verändert und klassische Vertriebsformate vor Ort verlieren an Relevanz. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Gebrauchtwagen Messe wider, die zuletzt von einer deutlich geringeren Zahl teilnehmender Autohäuser und einer reduzierten Besucherzahl geprägt
war.

Die FWTM steht bereits im Austausch mit den zuletzt teilnehmenden Autohäusern und bedankt sich ausdrücklich für die langjährige Zusammenarbeit und das Engagement.
 
 

Grüne Mystik: Spirituelle Touren im Nationalpark Schwarzwald
Schwarzwaldberge und Belchen (c) TMBW / Achim Mende
 
Grüne Mystik: Spirituelle Touren im Nationalpark Schwarzwald
Mit seinen dunklen Tannen, unergründlichen Seen und nebelverhangenen Anhöhen erscheint der Schwarzwald vielen als mystischer Ort. Wer hier gezielt nach spirituellen Angeboten sucht, wird auch schnell fündig. Etwa im Nationalpark: Verschiedene Touren führen zu den Kirchen und Kapellen entlang der Schwarzwaldhochstraße. Zwei „Schöpfungswege“ geben die Möglichkeit, „In himmlischer Ruhe“ und „Dem Himmel nahe“ zu wandern. Oder man begibt sich auf einen geistlichen Rundgang um den Mummelsee. Wer lieber in der Gruppe unterwegs ist, kann sich den Outdoorangeboten des ökumenischen Netzwerks „Kirche im Nationalpark Schwarzwald“ anschließen.
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Verwaltung erweitert Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“
Neue Regelung gilt ab Ende Juli

Im Süden des Holbeinviertels ist es für Anwohner*innen schwierig, einen Parkplatz zu finden, weil dort viele Autos aus anderen Quartieren sowie Pendler*innen parken. Deshalb erweitert die Stadtverwaltung das bestehende Bewohnerparkgebiet ab Dienstag, 28. Juli, bis zur Hans-Thoma-Straße.

Das erweiterte Bewohnerparkgebiet Holbeinviertel wird künftig begrenzt durch die Lorettostraße im Norden, die Hans-Thoma-Straße und den Roßhaldeweg im Süden, den Roßhaldeweg und die Matthias-Grünewald-Straße im Westen sowie weiterhin durch die Günterstalstraße im Osten. In der Lorettostraße gibt es ebenfalls eine Änderung: Die Hausnummern 1 bis 35 und die Günterstalstraße 56 gehören künftig nicht mehr zum Bewohnerparkgebiet „Unterwiehre 2“, sondern ebenfalls zum „Holbeinviertel“. Die alten Ausweise bleiben aber bis zum regulären Ablaufdatum gültig und können bis dahin in beiden Gebieten genutzt werden. Bewohner*innen der Lorettostraße können auf beiden Straßenseiten parken, egal ob sie einen Ausweis für die „Unterwiehre 2“ oder das „Holbeinviertel“ haben.

Der Platz um das Holbeinpferd bleibt von der neuen Regel ausgenommen, damit Pendler*innen weiterhin auf den ÖPNV umsteigen können. Das bislang tolerierte Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße und in der Holbeinstraße ist nach der Erweiterung nicht länger erlaubt, um die Situation für Fußgänger*innen zu verbessern und den Grünstreifen wieder herzurichten.

Wer im bisherigen Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“ wohnt, muss nichts unternehmen. Bestehende Parkausweise gelten ab Dienstag, 28. Juli, für das ganze Gebiet. Wer im Erweiterungsgebiet wohnt, also dort gemeldet ist und nicht über einen privaten Stellplatz verfügt, kann ab Dienstag, 28. Juli, unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis für sein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser kostet 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.

Personen mit einem blauen Behindertenparkausweis brauchen keinen Bewohnerparkausweis. Dasselbe gilt für Motorräder, Mofas und Mopeds, die auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen parken, sowie für Elektroautos, die während des Ladens an Ladesäulen stehen. Das geht allerdings nur für maximal vier Stunden mit Parkscheibe.

Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss künftig werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen – am Automaten oder per Handy-App. Das Holbeinviertel gehört zur Gebührenzone 3. Damit sind pro Stunde 1,80 Euro und neun Euro für bis zu 24 Stunden fällig. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos. Mehr Informationen auf online
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„Klimafreundlich Wohnen“
Für Kontinuität und Planungssicherheit des städtischen Förderprogramms mit besonderer Klimaschutzrelevanz

Nachfolgend ein Brief, den ein breites Bündnis aus Klima- und Umweltinitiativen, Genossenschaften, Stiftungen und Unternehmen aus der Energiebranche am 20.07.2026 an die Freiburger Gemeinderät:innen sowie die Bürgermeister:innen gerichtet haben. Der Brief entstand als Reaktion auf den plötzlichen Antragsstopp des Förderprogramms Klimafreundlich Wohnen und thematisiert die Notwendigkeit der Ausstattung ausreichender Fördermittel des Förderprogramms Klimafreundlich Wohnen, welches Freiburger Gebäudeeigentümer:innen finanziell hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen und Mietende beim Thema Balkonsolar unterstützt. Kontinuität hinsichtlich des Förderprogramms ist unser Meinung nach essenziell für das Erreichen der ambitionierten Klimaziele der Stadt Freiburg im Bereich des privaten Gebäudebestandes.


Sehr geehrte Gemeinderät:innen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,

mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Gelder für das städtische Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ ausgeschöpft sind und ein sofortiger Antragsstopp verhängt wurde.

Als Zusammenschluss von Umwelt- und Klimainitiativen, Energieberatenden sowie Unternehmen aus den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltiges Bauen appellieren wir eindringlich an Sie, diese Entscheidung zu überdenken und die Programme weiterhin finanziell auszustatten.

Der Gebäudesektor spielt eine Schlüsselrolle beim Erreichen der städtischen Klimaziele. Ein erheblicher Teil der CO₂-Emissionen entsteht im privaten Gebäudebestand. Kommunale Förderprogramme schaffen finanzielle Anreize, senken Investitionshürden und motivieren Eigentümer:innen, energetische Sanierungen, Photovoltaikanlagen oder Maßnahmen an der Gebäudehülle umzusetzen. Gleichzeitig schlagen sie über Beratungsangebote die wichtige Brücke zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft.

Die hohe Nachfrage zeigt den Erfolg der Programme: Allein in diesem Jahr wurden bereits 409 Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlich Wohnen“ gestellt – überwiegend für Balkonsolar, Photovoltaik und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Gleichzeitig wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz dargestellt, dass durch Instrumente wie kostenfreie Energieberatungen, die direkte Ansprache der Bürger:innen und die städtischen Förderprogramme eine höhere Sanierungsrate als im Bundesdurchschnitt erreicht werden konnte.

Die Programme entfalten zudem eine erhebliche wirtschaftliche Wirkung. Jeder eingesetzte Förder-Euro löst ein Vielfaches an privaten Investitionen aus und stärkt regionale Handwerksbetriebe, Energieberatende, Planungsbüros sowie Unternehmen der Solar- und Sanierungsbranche.

Besonders kritisch sehen wir den kurzfristigen Antragsstopp im Hinblick auf die fehlende Planungssicherheit. Erst in den vergangenen Wochen wurden im Rahmen der Energiekarawane rund 100 Gebäudeeigentümer:innen umfassend beraten und gezielt auf die städtischen Förderprogramme hingewiesen. Viele dieser Menschen kalkulieren bei ihren Investitionsentscheidungen mit der angekündigten Unterstützung der Stadt. Teilweise werden Maßnahmen bereits umgesetzt oder stehen in den kommenden Monaten unmittelbar bevor. Ein plötzlicher Förderstopp gefährdet dieses Vertrauen erheblich und stellt die Verlässlichkeit kommunalen Handelns infrage. Dies trifft u.a. die einkommensschwachen Haushalte mit besonderer Härte, die sich ohne das Angebot der städtischen Förderung von 300 Euro pro Balkonsolaranlage, diese schlichtweg nicht leisten können. Diese Haushalte dürfen nach unserem Empfinden nun auf keinen Fall auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Auch Unternehmen des regionalen Klimahandwerks informieren ihre Kundinnen und Kunden über die bestehenden Fördermöglichkeiten und berücksichtigen diese in der Beratung und Angebotsplanung. Fällt die Förderung kurzfristig weg, entstehen Unsicherheiten für alle Beteiligten und laufende Investitionsentscheidungen werden erschwert oder aufgeschoben.

Ebenso fehlt die notwendige Planungssicherheit für die mit der Durchführung der Programme beauftragten Institutionen. Für Energieberatungen, Bürger:innenansprache und Antragsbearbeitung wurden personelle Kapazitäten aufgebaut und bereitgestellt. Ein kurzfristiger Antragsstopp gefährdet diese Strukturen und erschwert eine kontinuierliche Umsetzung der kommunalen Klimaschutzmaßnahmen.

Wir erkennen ausdrücklich an, dass die angespannte Haushaltslage schwierige Entscheidungen verlangt. Gerade deshalb sollten diejenigen Maßnahmen erhalten bleiben, die nachweislich wirksam sind, erhebliche private Investitionen mobilisieren und gleichzeitig Klima, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen stärken. Bei relevanten Klimaschutzmaßnahmen zu sparen, während kostspielige Empfänge finanziert werden, halten wir für eine falsche Prioritätensetzung.

Wir bitten den Gemeinderat daher, sich insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
 das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ für zukünftige Haushalte mit ausreichend Geldern zu versehen
 die Finanzierung für das laufende Jahr sicherzustellen,
 insbesondere die Förderung von Balkonsolaranlagen für Mieter:innen zu erhalten,
 die notwendige Kontinuität und Planungssicherheit für Bürger:innen, Unternehmen und die mit der Umsetzung beauftragten Institutionen zu gewährleisten sowie
 den privaten Gebäudebereich weiterhin als zentralen Baustein der Freiburger Klimastrategie zu stärken.

Die Förderprogramme sind zentrale Bausteine einer wirksamen, verlässlichen und sozial gerechten kommunalen Klimapolitik. Ein kurzfristiger Antragsstopp würde nicht nur den Klimaschutz in Freiburg zurückwerfen, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen nachhaltig beschädigen.

Wir bitten Sie daher eindringlich, den Antragsstopp zurückzunehmen und ein klares Zeichen für Kontinuität, Planungssicherheit und einen wirksamen Klimaschutz in Freiburg zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
 
 

 
Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
Jetzt Projektanträge für das Jahr 2027 stellen

Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2027 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2026 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2026.

In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:

Vorrang haben Projekte der Archivierung und Digitalisierung an Gedenkstätten inklusive digitaler Lernangebote;

Vorrang haben zudem Projekte, die der Inklusion und Barrierefreiheit dienen;

Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.

Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.

Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.

Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Heilbronner Straße 35
(Postanschrift: Vordernbergstraße 6)
70191 Stuttgart

Telefon: 0711/164099-31, 0711/164099-56 und 0711/164099-704
E-Mail: gedenkstaettenfoerderung@lpb.bwl.de

Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
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