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Donnerstag, 25. Juni 2026
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Verschiedenes

Restaurierungen im Weingärtnerhaus in der Mühlenstraße 19 in Wertheim
Wertheim: Wohnhaus Mühlenstr.19 (c) DSD / Cornelia Sachs
 
Restaurierungen im Weingärtnerhaus in der Mühlenstraße 19 in Wertheim
Treppenhaus, Türen und Lambrien

Für Restaurierungsmaßnahmen im Treppenhaus, an den Türen und der Lambrien – einer dekorativen Wandverkleidung bzw. einem Wandsockel – im ehemaligen Weingärtnerhaus in der Mühlenstraße 19 in Wertheim stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) dank der Altstadtstiftung Wertheim 20.000 Euro zur Verfügung.

Das ehemalige Weingärtnerhaus befindet sich in der Mühlenvorstadt von Wertheim. Die Mühlenstraße führt die Tauber entlang bis nach Tauberbischhofsheim und stellt einen der wichtigen historischen Zufahrtswege nach Wertheim dar.

Das dreigeschossige verputzte Gebäude zeichnet ein Mansardgiebeldach mit Aufschiebling und Satteldach aus, ein massives Hanggeschoss mit darüberliegendem Fachwerk über einer starken Vorkragung. In der nördlichen Hälfte findet sich eine dreiteilige Fenstergruppe und im Giebeldreieck eine Aufzugsluke.

Das zweite Obergeschoss und das Dachwerk stammen aus dem Jahr 1812. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der rückwärtige Gebäudeteil mit dem Satteldach umgebaut. Die Fachwerkkonstruktion lässt sich im Kern jedoch auf 1341 datieren.

Das Wohnhaus in Wertheim gehört zu den über 440 Denkmalen, die die DSD dank privater Spenden, ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Baden-Württemberg fördern konnte.
 
 

 
Waldbrandgefahr in den nächsten Tagen auf höchster Gefahrenstufe
Offenes Feuer und Rauchen im Wald sind verboten. Ebenso ist jegliches Grillen – auch an den offiziellen Grillstellen – verboten

Wer einen Waldbrand bemerkt, soll sofort die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110) informieren

In den nächsten Tagen steigt die Waldbrandgefahr in Freiburg weiter an. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst für Donnerstag und Samstag die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe 5 voraus. Auch wenn die Waldbrandgefahr zwischenzeitlich auf die zweithöchste Stufe 4 sinkt, bleibt die Lage extrem angespannt. Daher ist bis auf Weiteres das Grillen an den Grillstellen im Stadtwald und an den durchs Forstamt vermieteten Hütten sowie in der Grillzone am Opfinger See verboten.

Dank des besonnenen Verhaltens der Freiburger Bevölkerung sind bisher noch keine Vegetationsbrände entstanden. Damit das so bleibt bitten das Forstamt Freiburg und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz alle Waldbesucher*innen weiterhin eindringlich um größte Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Wald außerhalb eingerichteter Grillstellen grundsätzlich verboten (§ 41 Landeswaldgesetz). Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von Förstern, Polizei und Vollzugsdienst geahndet werden. Dafür können Verwarnungs- und Bußgelder erhoben werden. Waldbrandgefahr geht auch von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen aus.

Grill-Regelungen
Bei einem Waldbrandgefahrenindex von 5 ist im Stadtwald jegliches offenes Feuer verboten. Das gilt neben dem obligatorischen Rauchverbot auch und besonders für das Grillen an den offiziellen Grillstellen und für die Nutzung von Kerzen oder Fackeln bzw. Lampen mit offener Flamme. In den Grün- und Parkanlagen sind Feuermachen und Grillen an den offiziellen Grill- und Feuerstellen sowie in den Grillzonen bereits ab Waldbrand- oder Graslandfeuergefahr von Stufe 4 verboten. Außerhalb der offiziellen Grill- und Feuerstellen bzw. Grillzonen ist Feuermachen in Grünanlagen und im Wald generell nicht erlaubt. Auf der Grundlage des Polizeigesetzes können Polizei und Vollzugsdienst bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auch an den eingerichteten Grillstellen einschreiten. Infos gibt es auch unter www.freiburg.de/grillen.

Regeln für Autos
Waldbesuchende sollen Zufahrtswege in die Wälder nicht mit ihrem Fahrzeug blockieren. Pkw dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Sie sollen nicht auf trockenem Bodenbewuchs, laubbedeckten Flächen oder trockenem Gras stehen, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.

Hinweise der Feuerwehr Freiburg
Waldbrände sind meist von Menschen verursacht. Die strikte Einhaltung der Waldregeln hilft, Brände zu verhindern. Zunehmend stellen aber Feuerwehr, Forst- und Umweltbehörden fest, dass Freizeitflächen in der Natur, auch im Wald, vermüllen. Dies erhöht die Brandlast und erschwert die Bekämpfung eines Brandes – in einer Zeit, da nach langer Trockenheit die Wasserressourcen ohnehin knapp sind.

Wer einen Waldbrand bemerkt, soll sofort die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110) informieren. Nichts hilft besser, das Ausmaß eines Brandes einzuschränken, als die schnelle Information über den Brandherd und seine sofort eingeleitete Bekämpfung. Nur so lassen sich Gefahren für Natur und Mensch vermeiden.

Um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen, ist eine präzise Ortsbeschreibung wichtig. Zur Beschreibung bieten sich die Rettungspunkte des Forstamtes an, allgemein bekannte Parkplätze, Namen von Waldwegen und die Wegweiser von Wanderwegen oder Mountainbikestrecken.

Die Feuerwehr Freiburg befasst sich seit 2012 intensiv mit dem Thema
Vegetationsbrände und hat mit dem Forstamt einen Einsatzplan abgestimmt.
Große Unterstützung kam dabei vom renommierten Waldbrandexperten
Johann Georg Goldammer von der Universität Freiburg. In den vergangenen
Jahren hat die Feuerwehr Freiburg viel in die waldbrandgemäße Ausbildung
und Ausstattung investiert. Die Abteilungen Waltershofen und Kappel der
Freiwilligen Feuerwehr sind als Sondereinheiten speziell trainiert.

Die Vorhersage des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienst für Baden-Württemberg ist online zu finden.
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Im Bauch der Alb
Hinter jeder Ecke warten neue Entdeckungen (c) TMBW / Gert Krautbauer
 
Im Bauch der Alb
55 Meter unter der Erde, Tiefenhöhle Laichingen: Höhlenforscher Alexander Schneider steigt mit uns hinab in die Tiefenhöhle Laichingen.

Die Helmlampe zaubert Schatten auf die feuchten Wände, der Haken sitzt fest, das Seil ist gesichert. Jetzt geht es wieder in die Schächte der Tiefenhöhle Laichingen. Mit einer Mischung aus freudiger Spannung und Respekt schaut Alexander Schneider hinab und beginnt dann mit dem Abstieg. Schon als Kind kam er über seine Familie zur Höhlenforschung. Die Lust am Abenteuer und die Gemeinschaft mit anderen Forschenden lassen ihn bis heute immer wieder in die Tiefe klettern. Und an Höhlen mangelt es auf der Schwäbischen Alb ja wahrlich nicht. Etwa 2.800 Höhlen hat das Wasser hier in den Kalk gegraben. Ein absolutes Höhlenhighlight der Region ist die Tiefenhöhle Laichingen, Deutschlands tiefste Schauhöhle. Ihre Besucher können sich natürlich nicht einfach abseilen wie Alexander. Dafür erleben sie die Unterwelt auf einem Besucherpfad mit Eisentreppen und festen, beleuchteten Wegen. Über 600 Stufen geht es bis zu 55 Meter tief unter die Erde. Durch schmale Gänge, die sich unvermittelt zu großen Hallen öffnen, und vorbei an eigenartigen Formationen, die das Wasser hier aus dem Gestein geschliffen hat. verbindet.
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Karlsruhe beteiligt sich am Aktionstag „Kommunen am Limit“
Bund und Länder müssen angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln

Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich am heutigen Montag, 22. Juni, am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
Dramatische Finanzlage

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Neben der Unterfinanzierung des ÖPNV und des Städtischen Klinikums tragen auch davongaloppierende Sozialausgaben in Karlsruhe dazu bei, dass sich der kommunale Haushalt in einer strukturellen Schieflage befindet. Ein Grund hierfür ist, dass die von Bund und Ländern an die Kommunen delegierten Aufgaben nicht auskömmlich gegenfinanziert werden.

So konnte noch im Jahr 2023 ein Überschuss in Höhe von rund 20 Millionen Euro erreicht werden. Davon ist Karlsruhe inzwischen weit entfernt: Nachdem für den Haushalt 2026/2027 jährlich rund 80 Millionen in einem gemeinsamen Kraftakt eingespart werden mussten, war bereits im März 2026 eine erneute Haushaltsperre in Höhe von 60 Millionen Euro notwendig geworden, weil die Gewerbesteuereinnahmen unvorhergesehen eingebrochen sind. Allein bis Ende 2026 wird mit Kreditverbindlichkeiten in Höhe von über einer Milliarde Euro gerechnet, obwohl Karlsruhe seit 2021 durch einschneidende Maßnahmen insgesamt rund 300 Millionen Euro eingespart hat. Betroffen sind hiervon alle Bereiche: der Wegfall des Geschwisterkindzuschusses in Kitas, Kürzungen bei Bauunterhaltung, Straßen und Gebäuden sowie im Kultur- und Sozialbereich und bei Zuschüssen für Vereine und Institutionen.
Appell an Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz

„Die Kommunen sind finanziell am Limit“, sagt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup. „Eigentlich müsste man sagen, sie befinden sich im freien Fall. Daher werden viele Aktionen gestartet, um an die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz zu appellieren, sich noch intensiver und vor allem verantwortungsvoller um die kommunale Finanzsituation zu kümmern.“

Gemeinsam mit den Kommunen und ihren drei kommunalen Spitzenverbände fordert die Stadt Karlsruhe deshalb von Bund und Ländern:
• Das kommunale Finanzierungsdefizit muss strukturell beseitigt werden. Dies kann über eine deutliche Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
• Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.
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Gesamtinstandsetzung der Holzbrücke in Forbach
Holzbrücke in Forbach (c) DSD / Foto: Stefan Zachmann
 
Gesamtinstandsetzung der Holzbrücke in Forbach
Seitlich verschalte Fachwerkkonstruktion und Schindeldach dienen dem Witterungsschutz

Im Rahmen der Gesamtinstandsetzung der Holzbrücke in Forbach stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die Schindeldachdeckung dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der GlücksSpirale 70.000 Euro zur Verfügung. Die Holzbrücke verbindet den Siedlungsbereich Forbachs über die Murg in Ost-West Richtung. Sie ist das Wahrzeichen der kleinen Gemeinde und zählt zu den am meisten fotografierten Sehenswürdigkeiten des Murgtals, zumal Wanderwege wie die "Murgleiter" oder der "Westweg" über die Brücke führen.

Der Brückenstandort lässt sich bis ins Spätmittelalter zurückverfolgen. Die heutige Brücke wurde 1954/1955 nach dem Vorbild der Brücke aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaut. Konzipiert hat sie der Karlsruher Bauingenieur Gerhard Hempel.

Die 40 Meter lange Fachwerkbrücke wurde größtenteils aus Nadelholz errichtet, vereinzelt wurden Eichenbalken eingesetzt. Zum Witterungsschutz wurde die komplette Fachwerkkonstruktion seitlich verschalt und mit einem Schindeldach eingedeckt.

Die Holzbrücke in Forbach gehört zu den über 440 Denkmalen, die die DSD dank privater Spenden, ihrer Treuhandstiftungen sowie der Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Baden-Württemberg fördern konnte.
 
 

 
Ausschreibung Projektförderung Chöre 2027
Freiburger Chöre können ab sofort und bis Mittwoch, 15. Juli, Anträge einreichen

Auch 2027 unterstützt das Kulturamt wieder Freiburger Chöre – mit insgesamt 43.000 Euro für besonders gute Projekte. Wer mitmachen will, muss sich bis Dienstag, 15. Juli, bewerben.

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach den Förderkriterien, die der Gemeinderat beschlossen hat: Voraussetzung ist, dass der Chor seinen zentralen Wirkungsort in Freiburg hat, seit mindestens drei Jahren regelmäßig unter professioneller Leitung probt und einen Finanzplan einreicht.

Auch Chöre, die schon eine vierjährige Basisförderung vom Kulturamt bekommen, können einen Antrag stellen. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Chöre, die nach den Richtlinien für Musik- und Gesangsvereine gefördert werden. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury unter Vorsitz des Kulturamts.

Die aktuellen Formulare, Hinweise zur Antragstellung sowie die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg gibt es im Internet unter www.freiburg.de/kulturamt. Das Kulturamt informiert die Chöre im Anschluss an die Sitzung so bald wie möglich über die Entscheidungen. Für Fragen steht Sonja Kiefer-Blickensdorfer Sonja.Kiefer-Blickensdorfer@freiburg.de, Tel. 0761/201-2111 zur Verfügung.
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Freiburg: Umleitung der Buslinie 27 am Stadtgarten
Wegen Bauarbeiten im Bereich der Bushaltestelle „Stadtgarten“ ändert sich die Linienführung der Buslinie 27 ab Montag, 22. Juni, für etwa 13 Wochen. Die Haltestellen „Stadtgarten“ und „Hochmeisterstraße“ entfallen. Busse ab Europaplatzen halten an einer Ersatzhaltestelle in der Karlstraße gegenüber der Karlschule. Busse aus Herdern halten an einer Ersatzhaltestelle an der Ecke Starkestraße/Mozartstraße sowie an einem Ersatzhalt im Leopoldring auf Höhe der Schlossbergbahn.
 
 

Hart an der Kante: Klettern an Neckar und Donau
Klettern in den Hessigheimer Felsengärten (c) TMBW / Gregor Lengler
 
Hart an der Kante: Klettern an Neckar und Donau
In den Hessigheimer Felsengärten wächst nicht nur erstklassiger Wein, das Naturschutzgebiet am Neckar ist auch ein reizvolles Kletter- und Boulder-Revier. Bis zu 18 Meter ragen die schroffen Muschelkalkfelsen in den Himmel. Bezwungen werden können sie auf etwa 130 Routen mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden. Auch weiter südlich, im Naturpark Obere Donau, bietet die Felslandschaft beste Kletterbedingungen. Aushänge und Beschilderungen informieren darüber, welche Felsen freigegeben sind. Wer seinen Besuch vorab planen möchte, informiert sich beim DAV-Landesverband.
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