Prolixletter
Montag, 27. Juli 2026
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Verschiedenes

Grüne Mystik: Spirituelle Touren im Nationalpark Schwarzwald
Schwarzwaldberge und Belchen (c) TMBW / Achim Mende
 
Grüne Mystik: Spirituelle Touren im Nationalpark Schwarzwald
Mit seinen dunklen Tannen, unergründlichen Seen und nebelverhangenen Anhöhen erscheint der Schwarzwald vielen als mystischer Ort. Wer hier gezielt nach spirituellen Angeboten sucht, wird auch schnell fündig. Etwa im Nationalpark: Verschiedene Touren führen zu den Kirchen und Kapellen entlang der Schwarzwaldhochstraße. Zwei „Schöpfungswege“ geben die Möglichkeit, „In himmlischer Ruhe“ und „Dem Himmel nahe“ zu wandern. Oder man begibt sich auf einen geistlichen Rundgang um den Mummelsee. Wer lieber in der Gruppe unterwegs ist, kann sich den Outdoorangeboten des ökumenischen Netzwerks „Kirche im Nationalpark Schwarzwald“ anschließen.
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Verwaltung erweitert Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“
Neue Regelung gilt ab Ende Juli

Im Süden des Holbeinviertels ist es für Anwohner*innen schwierig, einen Parkplatz zu finden, weil dort viele Autos aus anderen Quartieren sowie Pendler*innen parken. Deshalb erweitert die Stadtverwaltung das bestehende Bewohnerparkgebiet ab Dienstag, 28. Juli, bis zur Hans-Thoma-Straße.

Das erweiterte Bewohnerparkgebiet Holbeinviertel wird künftig begrenzt durch die Lorettostraße im Norden, die Hans-Thoma-Straße und den Roßhaldeweg im Süden, den Roßhaldeweg und die Matthias-Grünewald-Straße im Westen sowie weiterhin durch die Günterstalstraße im Osten. In der Lorettostraße gibt es ebenfalls eine Änderung: Die Hausnummern 1 bis 35 und die Günterstalstraße 56 gehören künftig nicht mehr zum Bewohnerparkgebiet „Unterwiehre 2“, sondern ebenfalls zum „Holbeinviertel“. Die alten Ausweise bleiben aber bis zum regulären Ablaufdatum gültig und können bis dahin in beiden Gebieten genutzt werden. Bewohner*innen der Lorettostraße können auf beiden Straßenseiten parken, egal ob sie einen Ausweis für die „Unterwiehre 2“ oder das „Holbeinviertel“ haben.

Der Platz um das Holbeinpferd bleibt von der neuen Regel ausgenommen, damit Pendler*innen weiterhin auf den ÖPNV umsteigen können. Das bislang tolerierte Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen in der Matthias-Grünewald-Straße und in der Holbeinstraße ist nach der Erweiterung nicht länger erlaubt, um die Situation für Fußgänger*innen zu verbessern und den Grünstreifen wieder herzurichten.

Wer im bisherigen Bewohnerparkgebiet „Holbeinviertel“ wohnt, muss nichts unternehmen. Bestehende Parkausweise gelten ab Dienstag, 28. Juli, für das ganze Gebiet. Wer im Erweiterungsgebiet wohnt, also dort gemeldet ist und nicht über einen privaten Stellplatz verfügt, kann ab Dienstag, 28. Juli, unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis für sein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser kostet 100 Euro für sechs Monate und 200 Euro für zwölf Monate.

Personen mit einem blauen Behindertenparkausweis brauchen keinen Bewohnerparkausweis. Dasselbe gilt für Motorräder, Mofas und Mopeds, die auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen parken, sowie für Elektroautos, die während des Ladens an Ladesäulen stehen. Das geht allerdings nur für maximal vier Stunden mit Parkscheibe.

Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss künftig werktags zwischen 9 und 19 Uhr einen Parkschein lösen – am Automaten oder per Handy-App. Das Holbeinviertel gehört zur Gebührenzone 3. Damit sind pro Stunde 1,80 Euro und neun Euro für bis zu 24 Stunden fällig. Nach 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos. Mehr Informationen auf online
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„Klimafreundlich Wohnen“
Für Kontinuität und Planungssicherheit des städtischen Förderprogramms mit besonderer Klimaschutzrelevanz

Nachfolgend ein Brief, den ein breites Bündnis aus Klima- und Umweltinitiativen, Genossenschaften, Stiftungen und Unternehmen aus der Energiebranche am 20.07.2026 an die Freiburger Gemeinderät:innen sowie die Bürgermeister:innen gerichtet haben. Der Brief entstand als Reaktion auf den plötzlichen Antragsstopp des Förderprogramms Klimafreundlich Wohnen und thematisiert die Notwendigkeit der Ausstattung ausreichender Fördermittel des Förderprogramms Klimafreundlich Wohnen, welches Freiburger Gebäudeeigentümer:innen finanziell hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen und Mietende beim Thema Balkonsolar unterstützt. Kontinuität hinsichtlich des Förderprogramms ist unser Meinung nach essenziell für das Erreichen der ambitionierten Klimaziele der Stadt Freiburg im Bereich des privaten Gebäudebestandes.


Sehr geehrte Gemeinderät:innen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,

mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Gelder für das städtische Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ ausgeschöpft sind und ein sofortiger Antragsstopp verhängt wurde.

Als Zusammenschluss von Umwelt- und Klimainitiativen, Energieberatenden sowie Unternehmen aus den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltiges Bauen appellieren wir eindringlich an Sie, diese Entscheidung zu überdenken und die Programme weiterhin finanziell auszustatten.

Der Gebäudesektor spielt eine Schlüsselrolle beim Erreichen der städtischen Klimaziele. Ein erheblicher Teil der CO₂-Emissionen entsteht im privaten Gebäudebestand. Kommunale Förderprogramme schaffen finanzielle Anreize, senken Investitionshürden und motivieren Eigentümer:innen, energetische Sanierungen, Photovoltaikanlagen oder Maßnahmen an der Gebäudehülle umzusetzen. Gleichzeitig schlagen sie über Beratungsangebote die wichtige Brücke zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft.

Die hohe Nachfrage zeigt den Erfolg der Programme: Allein in diesem Jahr wurden bereits 409 Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlich Wohnen“ gestellt – überwiegend für Balkonsolar, Photovoltaik und Maßnahmen an der Gebäudehülle. Gleichzeitig wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz dargestellt, dass durch Instrumente wie kostenfreie Energieberatungen, die direkte Ansprache der Bürger:innen und die städtischen Förderprogramme eine höhere Sanierungsrate als im Bundesdurchschnitt erreicht werden konnte.

Die Programme entfalten zudem eine erhebliche wirtschaftliche Wirkung. Jeder eingesetzte Förder-Euro löst ein Vielfaches an privaten Investitionen aus und stärkt regionale Handwerksbetriebe, Energieberatende, Planungsbüros sowie Unternehmen der Solar- und Sanierungsbranche.

Besonders kritisch sehen wir den kurzfristigen Antragsstopp im Hinblick auf die fehlende Planungssicherheit. Erst in den vergangenen Wochen wurden im Rahmen der Energiekarawane rund 100 Gebäudeeigentümer:innen umfassend beraten und gezielt auf die städtischen Förderprogramme hingewiesen. Viele dieser Menschen kalkulieren bei ihren Investitionsentscheidungen mit der angekündigten Unterstützung der Stadt. Teilweise werden Maßnahmen bereits umgesetzt oder stehen in den kommenden Monaten unmittelbar bevor. Ein plötzlicher Förderstopp gefährdet dieses Vertrauen erheblich und stellt die Verlässlichkeit kommunalen Handelns infrage. Dies trifft u.a. die einkommensschwachen Haushalte mit besonderer Härte, die sich ohne das Angebot der städtischen Förderung von 300 Euro pro Balkonsolaranlage, diese schlichtweg nicht leisten können. Diese Haushalte dürfen nach unserem Empfinden nun auf keinen Fall auf diesen Kosten sitzen bleiben.

Auch Unternehmen des regionalen Klimahandwerks informieren ihre Kundinnen und Kunden über die bestehenden Fördermöglichkeiten und berücksichtigen diese in der Beratung und Angebotsplanung. Fällt die Förderung kurzfristig weg, entstehen Unsicherheiten für alle Beteiligten und laufende Investitionsentscheidungen werden erschwert oder aufgeschoben.

Ebenso fehlt die notwendige Planungssicherheit für die mit der Durchführung der Programme beauftragten Institutionen. Für Energieberatungen, Bürger:innenansprache und Antragsbearbeitung wurden personelle Kapazitäten aufgebaut und bereitgestellt. Ein kurzfristiger Antragsstopp gefährdet diese Strukturen und erschwert eine kontinuierliche Umsetzung der kommunalen Klimaschutzmaßnahmen.

Wir erkennen ausdrücklich an, dass die angespannte Haushaltslage schwierige Entscheidungen verlangt. Gerade deshalb sollten diejenigen Maßnahmen erhalten bleiben, die nachweislich wirksam sind, erhebliche private Investitionen mobilisieren und gleichzeitig Klima, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen stärken. Bei relevanten Klimaschutzmaßnahmen zu sparen, während kostspielige Empfänge finanziert werden, halten wir für eine falsche Prioritätensetzung.

Wir bitten den Gemeinderat daher, sich insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
 das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ für zukünftige Haushalte mit ausreichend Geldern zu versehen
 die Finanzierung für das laufende Jahr sicherzustellen,
 insbesondere die Förderung von Balkonsolaranlagen für Mieter:innen zu erhalten,
 die notwendige Kontinuität und Planungssicherheit für Bürger:innen, Unternehmen und die mit der Umsetzung beauftragten Institutionen zu gewährleisten sowie
 den privaten Gebäudebereich weiterhin als zentralen Baustein der Freiburger Klimastrategie zu stärken.

Die Förderprogramme sind zentrale Bausteine einer wirksamen, verlässlichen und sozial gerechten kommunalen Klimapolitik. Ein kurzfristiger Antragsstopp würde nicht nur den Klimaschutz in Freiburg zurückwerfen, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen nachhaltig beschädigen.

Wir bitten Sie daher eindringlich, den Antragsstopp zurückzunehmen und ein klares Zeichen für Kontinuität, Planungssicherheit und einen wirksamen Klimaschutz in Freiburg zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
 
 

 
Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
Jetzt Projektanträge für das Jahr 2027 stellen

Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2027 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2026 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2026.

In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:

Vorrang haben Projekte der Archivierung und Digitalisierung an Gedenkstätten inklusive digitaler Lernangebote;

Vorrang haben zudem Projekte, die der Inklusion und Barrierefreiheit dienen;

Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.

Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.

Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.

Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Heilbronner Straße 35
(Postanschrift: Vordernbergstraße 6)
70191 Stuttgart

Telefon: 0711/164099-31, 0711/164099-56 und 0711/164099-704
E-Mail: gedenkstaettenfoerderung@lpb.bwl.de

Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
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Jetzt Förderung für Kulturprojekte beantragen
Bewerbungsfrist ist der 1. November
Kulturamt unterstützt Kunst- und Kulturschaffende

Ab sofort können Kunst- und Kulturschaffende mit zentralem Wirkungsort in Freiburg beim Kulturamt Anträge auf Projektförderung für 2027 stellen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November. Förderungen gibt es für folgende Bereiche:

Darstellende Künste
Gefördert werden zeitgenössische Produktionen freier Theater- und Tanzgruppen, die von hoher künstlerischer Qualität sind und in ihren vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Bereicherung des Angebotes an Theater, Tanz und Performance in Freiburg darstellen. Die Projekte können auch spartenübergreifend angelegt sein und mit experimentellen Formen neue Wege gehen. Antragsberechtigt sind professionelle Akteur*innen und Gruppen aus dem freien Theater und Tanz, die ihren Wirkungskreis in Freiburg haben.
Ansprechpartnerin im Kulturamt:
kathrin.feldhaus@freiburg.de (0761-201 2103)
Online-Beratung: 21.9. um 16 Uhr und 24.9. um 11 Uhr

Film
Gefördert werden Produktionen von freien Filmprojekten im Bereich der Stoffentwicklung, Produktion oder Postproduktion.
Ansprechpartnerin im Kulturamt:
ann-kathrin.harr@freiburg.de (0761-201 2104)
Online-Beratung: 24.9. und 8.10. jeweils um 17 Uhr


Kulturelle Bildung
Gefördert werden teilhabegerechte Projekte, die das künstlerische Schaffen der Teilnehmenden in den Mittelpunkt stellen und professionell begleitet werden. „Kulturelle Bildung“ meint insbesondere die Bildung in den Künsten und durch die Künste (zum Beispiel Literatur, Musik, Theater, Tanz). Die Projekte schaffen Gestaltungs- und Experimentierräume, in denen vor allem junge Menschen Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit zwischen Kunst und Kultur einerseits und Bildung, Jugend oder Soziales andererseits.
Ansprechpartner im Kulturamt
mario.willersinn@freiburg.de (0761-201 2106)
Online-Beratung: 15.9. um 16.30 Uhr und 25.9. um 10 Uhr

Kulturelle Teilhabe
Gefördert werden Projekte, die eine Teilhabe insbesondere für Menschen ermöglichen, denen ein Zugang zu Kunst und Kultur erschwert ist. Das schließt auch Themenangebote ein, die in der Kulturlandschaft noch unterpräsentiert sind. Die Projekte sollen die gesellschaftliche Diversität in der Freiburger Kulturlandschaft fördern und neue Zielgruppen aktivieren. Im Mittelpunkt stehen Auseinandersetzung und Wirkungen von Kunst und Kultur auf die Beteiligten. Kultureinrichtungen und die Zielgruppen müssen dafür eng zusammenarbeiten.
Ansprechpartnerin im Kulturamt
clementine.herzog@freiburg.de (0761-201-2112)
Online-Beratung: 22.9. um 12.30 Uhr und 7.10. um 16.30 Uhr

Musik
Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität, die das Freiburger Konzertleben wesentlich bereichern und mit fairen Honoraren durchgeführt werden. Projekte, die neue Formate erproben oder selten gehörtes Repertoire zur Aufführung bringen, werden besonders berücksichtigt. CD-Produktionen sind ausgeschlossen.
Ansprechpartnerin im Kulturamt:
sonja.kiefer-blickensdorfer@freiburg.de (0761-201 2111)
Online-Beratung: 30.9. um 16 Uhr und 13.10. um 9 Uhr

Nachtkultur, Streetart und digitale Kunst
Gefördert werden Projekte, die innovativ und von hoher künstlerischer Qualität sind, Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstformen und Initiativen erproben oder die einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen leisten. Das Förderprogramm richtet sich an Kreative aus den genannten Bereichen und ist inhaltlich bewusst weit gefasst. Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, Umsetzungen bereits bestehender Produktionen sowie Projekte, deren Hauptaugenmerk auf nicht-künstlerischen, zum Beispiel technischen oder baulichen, Aspekten liegt.
Ansprechpartnerin im Kulturamt:
miriam.cheema@freiburg.de
kristina.muehlbach@freiburg.de
Online-Beratung: 28.09. und 12.10. jeweils um 17 Uhr

Jazz, Rock, Pop
In Freiburg gibt es eine lebendige Musikszene: Dazu gehören neben den oben genannten Hauptströmungen auch feiner verästelte und modernere Stilrichtungen, wie zum Beispiel Hip Hop oder Rap, oder seit langer Zeit etablierte Nischen wie Blues und Metal. Die Projektförderung soll den aktiv Musizierenden in Freiburg aus allen vorkommenden Stilrichtungen zu Gute kommen. Förderbar sind speziell Liveaufführungen und Projekte, die für möglichst viele Freiburger*innen erlebbar sein sollen. Nicht förderbar sind Tonträger- oder Videoproduktionen sowie reine Streamingprojekte.
Ansprechpartner im Kulturamt:
tilo.buchholz@freiburg.de
Online-Beratung: 29.9. und 14.10. jeweils um 17 Uhr

Weitere Infos
Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte in allen Förderbereichen ergänzend Fördermittel erhalten. Der Mehraufwand ist im Zuschussantrag und Finanzplan nachvollziehbar auszuweisen. Diese zusätzliche Förderung setzt einen Förderzuschuss des Projekts in einem der Förderbereiche voraus.

Die Entscheidungen des Kulturamtes orientieren sich an Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat und werden mit Hilfe externer Jurys getroffen. Detaillierte Informationen zum Abgabeverfahren sowie die Antragsunterlagen finden sich unter www.freiburg.de/kulturamt.

Eine Beratung vor Antragstellung durch die zuständigen Mitarbeiter*innen ist zu empfehlen – besonders bei Erstanträgen. Grundsätzliche Fragen beantworten die FAQs auf der Website.
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Freiburg: Tunnel der B31 Ost in den Nächten vom 27. bis 31. Juli abwechselnd vol
Das Garten- und Tiefbauamt kontrolliert, wartet und repariert die Tunnel der B31 Ost. Während der Arbeiten sind Schützenalleetunnel, Galerie und Kappler Tunnel nachts von 20 bis 6.30 Uhr voll gesperrt.

Die Sperrungen sind wie folgt geplant:
• von Montag, 27. Juli, auf Dienstag, 28. Juli: stadteinwärts
• von Dienstag, 28. Juli, auf Mittwoch, 29. Juli: stadteinwärts
• von Mittwoch, 29. Juli, auf Donnerstag, 30. Juli: stadtauswärts
• von Donnerstag, 30. Juli, auf Freitag, 31. Juli: stadtauswärts

Das Garten- und Tiefbauamt bittet alle Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis.
 
 

 
Freiburg: Warum die Grünpflege keinen Sommerurlaub macht
Die Stadt mäht Wiesen auch bei Hitze und Trockenheit

In den heißen Sommermonaten wundern sich viele Bürger*innen, warum die städtischen Betriebe auch bei Trockenheit Langgraswiesen und artenreiche Blühflächen mähen. Was auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, folgt einem durchdachten Konzept, das Ökologie, Sicherheit und straffe logistische Abläufe vereint.

Die Hauptgründe für die Sommermahd:

- Ökologie und Artenvielfalt: Artenreiche Wiesen benötigen nährstoffarme Böden. Wird das Gras im Sommer nicht gemäht und abgeräumt, verrottet es im Herbst und überdüngt den Boden. Die Folge wäre, dass dominante, nährstoffliebende Gräser in den nächsten Jahren die seltenen Wildblumen verdrängen, welche nur auf nährstoffärmeren Standorten konkurrenzfähig sind.

- Verkehrssicherheit und Brandschutz: Sichtachsen an Kreuzungen, Kurven sowie Rad- und Gehwegen müssen für die Verkehrssicherheit dringend freigehalten werden. Zudem stellt vertrocknetes, hohes Gras eine erhebliche Brandgefahr dar – eine weggeworfene Zigarette reicht oft aus, um ein Feuer zu entfachen.

- Strikte Arbeitsabläufe im Jahresverlauf: Die Pflegeprogramme der Stadt sind personell und zeitlich genau durchgetaktet und an gesetzliche Fristen gebunden. Eine Verschiebung der Mahd nach hinten ist logistisch nicht möglich, da ab Herbst nahtlos andere Aufgaben anstehen. Dann macht das Herbstlaub viel Arbeit, der Winterdienst wird vorbereitet und ab Oktober ist der Gehölz- und Baumschnitt wieder erlaubt.

Die Stadt geht bei der Mahd so behutsam wie möglich vor. Wo das umsetzbar ist, werden Wiesen so gemäht, dass Langgrasstreifen über den Winter stehen bleiben. Das bietet Insekten Rückzugsräume und lässt Futter für Tiere wie zum Beispiel Vögel. Zudem wird die Schnitthöhe so hoch wie technisch möglich angesetzt. Der verbleibende Aufwuchs kann den Boden so weiterhin beschatten und vor extremer Austrocknung schützen. Zudem schont eine hohe Schnitthöhe die Insekten, Amphibien und Kleinsäuger, die sich am Boden aufhalten. Des Weiteren ist die Stadt dabei, die Mähwerke auf insektenfreundlichere Modelle umzustellen. Wo dies technisch und logistisch möglich ist, sind Balkenmäher statt Mulchern (Maschinen zum Mähen und gleichzeitigen Zerkleinern des Mahdguts) im Einsatz. Zudem werden nach und nach Insekten-Abstreifvorrichtungen nachgerüstet.

Wo Balkenmäher bereits genutzt werden, lassen die Mitarbeiter*innen das Mahdgut mehrere Tage liegen, bevor sie es aufnehmen. So haben die darin lebenden Insekten Zeit, herauszukrabbeln und Zuflucht in den Reststreifen oder am Wiesenrand zu suchen.
 
 

Sea You Festival Freiburg
(c) Ute Nostadt (DLRG) und Matthias Weyand (DRK Freiburg)
 
Sea You Festival Freiburg
DRK, Malteser und DLRG behandeln beim Sea You Festival wieder mehr Patientinnen und Patienten

– Zahl der Kliniktransporte bleibt auf niedrigem Niveau
– Mehr als 3.000 ehrenamtliche Einsatzstunden geleistet

Freiburg (DRK/DLRG). Hinter den Rettungs- und Hilfsorganisationen liegt erneut ein arbeitsreiches Wochenende beim Sea You Festival am Tunisee. Während die Zahl der Patientinnen und Patienten im Vergleich zum Vorjahr etwas anstieg, blieb die Zahl der notwendigen Transporte in umliegende Kliniken weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

An den ersten beiden Veranstaltungstagen verzeichneten die Einsatzkräfte eine deutlich höhere Zahl an Hilfeleistungen und umfangreicheren medizinischen Versorgungen in den beiden Medical Centern als noch im vergangenen Jahr. Gleichzeitig zeigte sich erneut die eingespielte und organisationsübergreifende Zusammenarbeit von Deutschem Roten Kreuz, Maltesern und der DLRG Wasserrettung im Bezirk Breisgau.

Die Johanniter waren währenddessen für die sanitätsdienstliche Betreuung des parallel stattfindenden Zelt-Musik-Festivals in Freiburg verantwortlich.

Von Freitag bis Sonntag (17. bis 19. Juli) waren beim Sea You Festival mehr als 300 ehrenamtliche Einsatzkräfte von DRK und Maltesern sowie rund 50 Wasserretterinnen und Wasserretter der DLRG Breisgau im Einsatz. Sie sorgten für die medizinische Versorgung und die Sicherheit der rund 70.000 Festivalbesucherinnen und -besucher an Land und auf dem Wasser.

Allein die DLRG leistete mit 85 Einsatzschichten mehr als 700 ehrenamtliche Einsatzstunden. Die Einsatzkräfte von DRK und Maltesern kamen gemeinsam auf rund 2.480 Stunden. Insgesamt wurden damit mehr als 3.180 Stunden ehrenamtlicher Dienst für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher erbracht.

Bis Sonntagabend wurden in den beiden Medical Centern 273 Patientinnen und Patienten behandelt. Zum Vergleich: 2025 waren es 199, 2024 insgesamt 329, 2023 206 und 2022 insgesamt 299 behandelte Personen. Teilweise wurden die Patientinnen und Patienten durch mehrere Ärztinnen, Ärzte und Notärzte gleichzeitig versorgt.

Lediglich fünf Patientinnen und Patienten mussten zur weiteren Behandlung in umliegende Kliniken transportiert werden. Damit blieb die Zahl der Kliniktransporte trotz der gestiegenen Patientenzahlen weiterhin niedrig. Im Vorjahr waren zehn Transporte erforderlich, 2024 waren es acht und 2023 insgesamt zwölf.

Insgesamt verzeichneten die beteiligten Hilfsorganisationen und die DLRG 699 Patientenkontakte (2025: 670; 2024: 850; 2023: 759). In dieser Zahl sind auch kleinere Hilfeleistungen wie die Versorgung kleinerer Verletzungen oder die Ausgabe von Pflastern enthalten.

Behandelt wurden unter anderem Platz- und Schnittwunden, Insektenstiche, Erschöpfungszustände sowie alkohol- oder substanzbedingte Beschwerden.

Jochen Hilpert, Vorstand des DRK-Kreisverbands Freiburg, zeigte sich vor Ort beeindruckt vom Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen: „Ich bin den vielen Helferinnen und Helfern außerordentlich dankbar. Sie leisten an solchen Wochenenden Großartiges und verdienen höchsten Respekt.“

Auch Matthias Weyand, Gesamtverantwortlicher des DRK Freiburg für den Sanitätsdienst beim Festival, zog eine positive Bilanz: „Das intensive ehrenamtliche Engagement aller Einsatzkräfte und die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen, den Behörden und dem Veranstalter haben erneut maßgeblich zu einem reibungslosen Ablauf beigetragen.“

Dieser Einschätzung schloss sich Mirko Bahr, Verantwortlicher Leiter Einsatz der DLRG im Bezirk Breisgau, an: „Dass eine Großveranstaltung dieser Größenordnung so reibungslos verläuft, ist das Ergebnis einer hervorragend funktionierenden Teamarbeit der 14 beteiligten DLRG-Ortsgruppen sowie der ausgezeichneten Zusammenarbeit aller Blaulichtorganisationen. Die kurzen Abstimmungswege und das große gegenseitige Vertrauen machen diesen gemeinsamen Einsatz jedes Jahr aufs Neue erfolgreich.“

Wie groß der personelle Aufwand inzwischen ist, zeigt auch der Blick auf die Herkunft der Einsatzkräfte: Unterstützt wurden die Freiburger Organisationen unter anderem von Helferinnen und Helfern aus den Landkreisen Ortenau, Rottweil, Lörrach, Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Für die Ehrenamtlichen von DRK und Maltesern geht der Einsatz bereits am kommenden Wochenende weiter. Beim Open-Air-Konzert der Toten Hosen in Freiburg werden sie erneut mit einem umfangreichen Sanitätsdienst für die Sicherheit von rund 50.000 Besucherinnen und Besuchern sorgen.
 
 



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392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 
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