Prolixletter
Samstag, 5. April 2025
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14:54:57 Uhr
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Verschiedenes

 
Bus- und Straßenbahnverkehre der Freiburger Verkehrs AG an den Feiertagen
An Heiligabend und Silvester bietet die Freiburger Verkehrs AG folgendes Fahrplanangebot an.

Heiligabend

An Heiligabend gilt auf allen Linien der Freiburger Verkehrs AG (VAG) ein angepasster Sonntagsfahrplan, wobei die Stadtbahnlinien von 07:30 Uhr an im 15-Minuten-Takt einen direkten Anschluss am Bertoldsbrunnen haben. Ab 19 Uhr verkehren die Stadtbahnlinien im 30-Minuten-Betrieb.
Die Buslinien fahren ab etwa Betriebsbeginn im 30-Minuten-Takt. Die Abfahrtszeiten sind an die veränderten Ankunftszeiten der Straßenbahnlinien angepasst.

Die Buslinie 21 fährt ab 15:15 stündlich bis 23:15 Uhr ab der Dorfstraße nach Horben. Von Horben geht es ab 15:30 stündlich bis 23:30 Uhr zurück zur Dorfstraße.

Die Buslinie 34 fährt von der Munzinger Straße kommend um 16:23 letztmals zum KEIDEL Mineral-Thermalbad. Alle folgenden Fahrten fahren ohne Andienung dessen Richtung Tiengen/Munzingen. Die Letzte Abfahrt am KEIDEL Mineral-Thermalbad in Richtung Munzinger Straße findet um 16:59 statt. Alle folgenden Fahrten fahren von Tiengen/Munzingen kommend direkt in Richtung Haid.

Silvester

An Silvester gilt auf allen Linien der VAG bis um 15 Uhr der Samstagsfahrplan.

Die Stadtbahnlinien verkehren von 15 Uhr an im 15-Minuten-Takt mit direkten Anschluss am Bertoldsbrunnen. Um 23:30 ist die letzte Möglichkeit vom Bertoldsbrunnen mit der Stadtbahn aus der Innenstadt zu fahren. Im neuen Jahr starten die Stadtbahnen an den Endhaltestellen gegen 00:20 und enden bis ca. 04:30 aufgrund der Reinigung der Innenstadt an den Haltestellen Stadttheater (1,2,3,4), Erbprinzenstraße (5), Europaplatz (4), Holzmarkt (2,3) und Schwabentorplatz (1).

Erster direkter Anschluss am Bertoldsbrunnen ist um 4.40 Uhr.

An Silvester fahren die Buslinien 10,11,14, 15, 17, 18, 27, 32 und 36 ab 15 Uhr bis 23:15 im 30-Minuten Takt und ab 0.30 Uhr alle 60 Minuten.

Die Buslinie 21 fährt ab 15:15 stündlich bis 23:15 Uhr ab der Dorfstraße nach Horben. Von Horben geht es ab 15:30 stündlich bis 23:30 Uhr zurück zur Dorfstraße.

Die Buslinie 22 startet von der Bissierstraße letztmals um 15.33 Uhr bis Zähringen, bis IKEA um 15:48 Uhr und von Zähringen zurück zur Bissierstraße um 16.07 Uhr.

Die Buslinie 33 fährt letztmalig um 23:17 ab Opfingen und 23:19 ab Munzinger Straße ab.

Die Buslinie 34 fährt von der Munzinger Straße letztmals zum KEIDEL Mineral-Thermalbad um 16:23. Alle folgenden Fahrten fahren ohne Andienung dessen Richtung Tiengen/Munzingen. Die Letzte Abfahrt am KEIDEL Mineral-Thermalbad in Richtung Munzinger Straße findet um 16:59 statt. Alle folgenden Fahrten fahren von Tiengen/Munzingen kommend direkt in Richtung Haid.

Die Anbindung für die Ortsteile Munzingen, Tiengen und Opfingen übernimmt im Zeitraum zwischen 00:30 und 05:00 nur die Linie 32!
 
 

 
Fördermittel für Friedrichsbau-Kino zugesagt
OB Martin Horn freut sich: „Der Perspektivplan greift“

Kinobetreiber Ludwig Ammann plant Zukunft: „Wir werden das Kino in neuem Glanz erstrahlen lassen“

Das hätten Kinobetreiber und Filmliebhaber vor einem Jahr noch nicht zu hoffen gewagt: Das Freiburger Friedrichsbaukino scheint vorerst gerettet. Anfang des Jahres haben Stadtspitze, die Stiftungsverwaltung als Vertretung der Vermieterin und die Geschäftsführung der Friedrichsbau-Lichtspiele einen Mehrpunkteplan entwickelt, um das scheinbar Unmögliche doch noch möglich zu machen.

„Unser Einsatz hat sich gelohnt. Die Menschen der Stadt, die Stiftungsverwaltung, die Kinobetreiber und die Stadtverwaltung haben es gemeinsam geschafft, die Schließung zu verhindern. Unser Plan für die Rettung des Friedrichsbau greift, er hat die Rückendeckung von Tausenden Freiburgerinnen und Freiburgern. Mittlerweile sind 80.000 Euro Spenden eingegangen, die Leute gehen wieder mehr ins Kino, die Fördergelder fließen. Wir sind sehr glücklich darüber, dass sich unsere Kraftanstrengung auszahlt. Aber gleichzeitig werden wir das Programmkino nur erhalten können, wenn wir gemeinsam langfristige Lösungen finden“, so Oberbürgermeister Martin Horn.

Kern des Mehrpunkteplans war ein Mietvertrag, der nun bis zur Generalsanierung des Gebäudes im Jahre 2033 läuft. Eigentümerin des Friedrichsbaus ist die Franz-Xaver- und Emma-Seiler-Stiftung. Der über zehn Jahre laufende Mitvertrag gab Betreiber Ludwig Ammann eine Planungssicherheit, ohne die notwendige Investitionen nicht möglich gewesen wären. Eine Klausel erlaubt Ammann im Februar 2024 auszusteigen, doch das scheint keine Option zu sein.

„Wir werden massiv investieren, um das Kino in neuem Glanz erstrahlen zu lassen“, so Ammann. „Das Kinojahr 2023 war zwar eine Achterbahnfahrt, aber die postpandemische Besucherlücke schließt sich in großen Schritten“. Während 2022 nur noch sechzig Prozent der Besucher und Besucherinnen der Vor-Corona-Jahre kamen, sind es mittlerweile immerhin achtzig Prozent. „Ausgerechnet im Sommer sorgte der Doppelerfolg von Barbie und Oppenheimer für das reinste Kinowunder.“

Doch nicht nur der Besucherzulauf sorgt für Zuversicht bei den Friedrichsbau-Lichtspielen. Auch die beantragten Fördergelder für die umfangreiche Modernisierung der Lüftungs- und Klimaanlage sind nun bewilligt. Wie im Perspektivplan angestrebt, erhält das Kino beispielsweise Mittel der Filmförderungsanstalt des Bundes. Die Gelder werden zu 70 Prozent als Darlehen und zu 30 Prozent als Zuschuss fließen. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat innerhalb des Zukunftsprogramm Kino finanzielle Hilfen zugesagt – sofern die Haushaltsmittel nicht gekürzt werden. Ein ergänzender Zuschuss kommt von der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg.

Wie hoch die Kosten für die Anlage genau sein werden, kann Ammann erst nach dem Abschluss der Ausschreibung abschätzen. Er geht davon aus, dass die Fördermittel rund die Hälfte der Ausgaben decken werden.

Allein mit einer moderneren und energieeffizienten Belüftung ist es jedoch nicht getan. Auch eine Umstellung auf Laserprojektoren steht an, dadurch soll der Stromverbrauch um die Hälfte reduziert werden. Parallel dazu wird das Foyer saniert. Diese, für ein vergleichsweise kleines Kino, großen Investitionen haben Betreiber, Stiftung, Stadt, Land, Bund und kinoaffine Einzelpersonen gemeinsam ermöglicht.
 
 

Langjähriger Vorstand Hubertus Primus geehrt
Hubertus Primus (c) Stiftung Warentest
 
Langjähriger Vorstand Hubertus Primus geehrt
„Die Stiftung Warentest genießt ungebrochenes Vertrauen der Verbraucher“

380 Gäste verabschiedeten gestern (14.12.2023) Stiftungsvorstand Hubertus Primus, der nach 33 Berufsjahren bei der Stiftung Warentest, davon zwölf als Vorstand, in den Ruhestand tritt. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke würdigte Primus für seine Verdienste.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke erklärte: „Hubertus Primus hat sich als Vorstand der Stiftung Warentest um den Verbraucherschutz in Deutschland verdient gemacht. Insbesondere ist es ihm gelungen, das lang verfolgte Ziel der vollständigen finanziellen Unabhängigkeit der Stiftung zu erreichen, sodass ab dem kommenden Jahr keine staatlichen Zuschüsse mehr erforderlich sein werden. Das Wichtigste aber bleibt: Die Stiftung Warentest genießt das ungebrochene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich danke Herrn Primus sehr für seine Arbeit und wünsche ihm alles Gute. Und zugleich freue ich mich, dass mit Julia Bönisch die Stiftung eine neue Vorständin bekommt, die den erfolgreichen Kurs fortsetzen und die digitalen Angebote der Stiftung weiter verstärken wird.“

Auf der Abendveranstaltung am 14. Dezember in Berlin mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung Warentest sowie zahlreichen Gästen aus Politik und Verbraucherschutz würdigten Rednerinnen und Redner den scheidenden Vorstand: Darunter die Staatssekretärin im BMUV Dr. Christiane Rohleder, die Vorsitzende des Verwaltungsrats der Stiftung Isabel Rothe, der Vorsitzende des Kuratoriums Lukas Siebenkotten sowie Vertreter der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden der Stiftung Warentest.

„Vielen Dank für die vielen anerkennenden und bewegenden Worte. Besonderen Dank an die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Welt. Ich gehe auch mit einem lachenden Auge, weil die Stiftung sehr gut aufgestellt ist und mit Julia Bönisch eine kompetente Nachfolgerin meine Arbeit weiterführen wird“, sagte Hubertus Primus in seiner Abschiedsrede.

Hubertus Primus (68) ist Jurist und Journalist und kam nach mehreren journalistischen Stationen 1990 zur Stiftung Warentest, zunächst als Redakteur für Recht und Steuern der damals neu herausgegebenen Zeitschrift Finanztest. Zwei Jahre später übernahm er die Chefredaktion des Magazins. 1999 wechselte er in gleicher Funktion zu test und rückte in die Geschäftsleitung der Stiftung auf, wo er den Bereich Publikationen verantwortete. 2012 wurde er zum Vorstand berufen.

In dieser Funktion ging es Hubertus Primus vor allem darum, die Verbraucherorganisation als unabhängige Einrichtung zu stärken und ihre Publikationen weiterzuentwickeln – auch digital. Dafür holte er im März 2020 die Journalistin und Digitalexpertin Julia Bönisch (43) als Bereichsleiterin und Mitglied der Geschäftsleitung zur Stiftung. Sie tritt nun am 1.1.2024 seine Nachfolge an.
 
 

 
Zukunft der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in Freiburg
Europaweites Bieterverfahren ab 2026

Abfall entsorgen, Gehwege putzen, Mülleimer leeren und viele andere Leistungen: Freiburg verfolgt das Prinzip der „Abfallentsorgung und Reinigung aus einer Hand“. Das bedeutet, dass die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) sich zentral um alle Aufgaben kümmert, die Abfälle zuverlässig sammelt und entsorgt und Freiburg sauber hält. Allerdings ist die ASF kein 100-prozentiger Tochterbetrieb, sondern die Stadt hält 53 Prozent der ASF. Die Remondis Kommunale Dienste Süd GmbH (Remondis) gehören als Minderheitsgesellschafter 47 Prozent. Laut europäischem Recht müssen solche öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)-Modelle regelmäßig neu ausgeschrieben werden, um zu verhindern, dass der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsvertrag auf unbestimmte Zeit vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

Deshalb haben die Verwaltung und Remondis heute Abend einen Vertrag unterschrieben, um ein europaweites Bieterverfahren nach dem sogenannten Frankfurter Modell zu ermöglichen. Dieses sieht vor, dass die Anteile des Minderheitsgesellschafters europaweit ausgeschrieben werden. Remondis hat seine Anteile zur Verfügung gestellt und kann sich ebenfalls an der Ausschreibung beteiligen.

So kann die Stadt das erfolgreiche Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft zukünftig fortsetzen. Damit wird sichergestellt, dass die ASF weiterhin – und langfristig – mit der „Abfallentsorgung und Reinigung aus einer Hand“ beauftragt wird. Als Mehrheitsgesellschafterin hat die Stadt zentrale Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Der Gemeinderat hat diesem Vorgehen Ende November zugestimmt.

Oberbürgermeister Martin Horn zeigt sich erfreut über die Einigung: „Heute haben wir den Grundstein für den Fortbestand der ASF gelegt. Nach einem intensivem Abwägungsprozess sehen wir die größten Vorteile im sogenannten Frankfurter Modell: Die gute Zusammenarbeit mit der ASF wird fortgesetzt, die hohe Qualität der Abfallentsorgung bleibt erhalten, wir sichern Arbeitsplätze innerhalb der ASF und können gleichzeitig sinnvoll in die Zukunft der nachhaltigen Abfallentsorgung in Freiburg investieren.“

Die Freiburger Stadtverwaltung hat verschiedene Varianten geprüft, die den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen gerecht werden und dem Gemeinderat dann den Lösungsvorschlag des sogenannten „Frankfurter Modells“ zur Abstimmung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt hat dieses Modell 2019/20 in enger Abstimmung mit der EU-Kommission entwickelt. Kerninhalt ist, dass nur die Minderheitsanteile an einem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen ausgeschrieben werden. Die EU-Kommission hat der Stadt Freiburg ebenfalls die Zulässigkeit des Verfahrens bestätigt. Mit dem unterschriebenen Vertrag wird sichergestellt, dass für alle Bieterinnen und Bieter gleiche Bedingungen gelten.

Hintergrund und Zeitplan
Der aktuelle Bewirtschaftungsrahmenvertrag wurde 1999 zwischen der Stadt Freiburg und der ASF beschlossen. Er läuft bis zum 31. Dezember 2024 und verlängert sich anschließend um fünf Jahre, wenn er nicht gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung sieht die EU-Kommission aus wettbewerbsrechtlichen Aspekten kritisch, da der Vertrag bereits 2019 nicht gekündigt wurde. Der heute abgeschlossene Vertrag mit Remondis sieht ein Sonderkündigungsrecht nach zwei Jahren zum 31. Dezember 2026 vor. Damit kann die Verwaltung ab nächstem Jahr die europaweite Ausschreibung der Remondis Anteile vorbereiten und Vergabekriterien festlegen (beispielsweise Digitalisierung, nachhaltige Beschaffung, Lärmreduzierung, Konzepte zur weiteren Reduzierung der Abfallmenge in Freiburg), die Mitte 2025 startet. Mitte 2026 wird der neue Vertrag zwischen der Stadt und dem Bestbieter unterschrieben und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
 
 

 
Glückspiel
Zum Glück nicht besteuert – aber es gibt Ausnahmen

Glückspilze dürfen sich doppelt freuen, denn von den Gewinnen im Lotto, am Casinotisch oder aus Sportwetten muss meist nichts an den Fiskus abgeben werden. Doch Vorsicht: Wer beruflich zockt oder Geldpreise in TV-Shows einheimst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen einstuft.

Ob man gewinnt oder verliert, entscheidet hauptsächlich der Zufall und nicht etwa Können oder strategische Fähigkeit der Spielenden. Ohne eine Gegenleistung für den Gewinn kann Glückspiel keiner der sieben regulären Einkunftsarten zugeordnet werden. Glückspielgewinne sind daher in Deutschland steuerfrei.

Wer allerdings regelmäßig spielt und dabei Geld verdient, rückt in den Fokus des Finanzamtes. Besonders bei Pokerprofis schaut die Behörde oft genauer hin. Beim Poker kommt es eben nicht nur auf Kartenglück an, sondern auch auf Erfahrung, Können und Strategie.

Ebenso kann die monatelange Teilnahme an TV-Shows á la „Big Brother“ als Gegenleistung für das Preisgeld gewertet werden. Der glückliche Sieger muss schließlich seinen Millionen-Gewinn versteuern. Aber auch sogenannte Helferformate wie „Zuhause im Glück“ mutieren zur Steuerfalle, wenn die kostenlosen Renovierungsarbeiten durch Profis als geldwerter Vorteil eingestuft werden. Teilnehmende müssen dann unter Umständen mit einer fetten Steuernachzahlung rechnen.

Was beim Glückspiel steuerlich zu beachten ist, findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/besteuerung-gluecksspiel.
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Kontrollen in Shishabars zeigen Mängel bei Gesundheitsschutz und Zollvorgaben
Sechs Shishabars hat das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) gemeinsam mit dem Umweltschutzamt und dem Zoll Ende November kontrolliert. Schwerpunkt der Kontrollen waren Vorgaben zum Gesundheitsschutz und zur Tabaksteuer.

Gibt es keine geeigneten Schutzmaßnahmen, besteht in Shishabars unter Umständen die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die Kontrolleure nahmen deshalb die Anzahl der Feuerlöscher ins Visier, vor allem aber die vorgeschriebene Be- und Entlüftungsanlage, Kohlenmonoxid-Warnmelder und den Rauchabzug im Anzündbereich. Verstöße gab es überall, meist entsprach die Anzahl funktionsfähiger Warnmelder und Feuerlöscher nicht den Vorgaben. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen nun mit Bußgeldverfahren rechnen sowie die Mängel beseitigen. Das AföO wird entsprechende Nachkontrollen vornehmen.

Der Zoll interessierte sich bei den Kontrollen für den Tabak, der in den Bars verwendet oder verkauft wird. Offener Tabak ist nicht erlaubt, die Versteuerung wäre nicht nachvollziehbar. Deshalb darf er nur in geschlossenen Packungen bis 25 g verkauft werden, was jedoch nicht überall der Fall war. 1600 Gramm wurden beschlagnahmt und werden nun erneut versteuert
 
 

 
Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine verlängert
Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch

Rund 2.800 Geflüchtete aus der Ukraine leben momentan in Freiburg. Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert sich nun automatisch bis zum 4. März 2025. Bisher waren die Aufenthaltstitel für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtet sind, bis März 2024 befristet.

Bereits im Oktober hat der Europäische Rat den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis ins Jahr 2025 verlängert, der Bundesrat zog im November nach. Alle Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten nun automatisch bis 4. März 2025. Sie müssen dafür nicht extra verlängert werden. Weil Ukrainer und Ukrainerinnen hierfür keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen müssen, werden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Behörden entlastet. Neu ausgestellte Aufenthaltstitel sind direkt bis zum 4. März 2025 gültig.

Entsprechende Informationen auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch gibt es unter www.freiburg.de/auslaenderbehoerde

Hintergrund dieser Gesetzgebung ist die sogenannte Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union von 2001. Die EU hat die Richtlinie wegen des Ukrainekriegs 2022 erstmals aktiviert und regelt seither so die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine.
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Zinsen: Festgeldzinsen über der Inflationsrate
Sparer und Sparerinnen können sich freuen – die Zinsen auf Festgeld erreichen Höchststände. Finanztest hat die Tages- und Festgeldangebote von über 180 Banken untersucht und stellt die Zinstreppen-Strategie vor.

Seit Juli 2022 hat die Europäische Zentralbank in mehreren Schritten den Leitzins angehoben, um die Inflation wieder auf zwei Prozent zu senken. Von dieser Entwicklung profitieren auch Sparinteressierte, denn die Zinsen auf Tages- und Festgeld sind nach langer Nullzinsphase auch deutlich angestiegen.

Überprüft wurden die Tages- und Festgeldangebote von über 180 Banken. Das Ergebnis ist erfreulich: Sicherheitsbewusste Sparerinnen und Sparer haben derzeit die Möglichkeit, ihr Geld gewinnbringend auf Festgeldkonten anzulegen. Über 20 Banken bieten Zinsen von 4 Prozent oder mehr auf einjähriges Festgeld. Bei fünfjährigem Festgeld sind es neun Banken.

Finanztest empfiehlt zur Anlage eine Zinstreppen-Strategie. Das gesparte Geld wird auf mehrere Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten verteilt. Jedes Mal, wenn dann eine Anlage ausläuft, wird das freigewordene Geld erneut angelegt. Auf diese Weise bleiben die Sparenden flexibel und können nicht nur von den aktuellen Zinsen profitieren, sondern auch mögliche zukünftige Zinserhöhungen nutzen.

Wichtig: Die Zinsen sollten mindestens jährlich ausgezahlt oder dem Anlagekonto gutgeschrieben werden, damit der Zinseszinseffekt zum Tragen kommt. Außerdem sollten Sparende die Vertragsbedingungen genau prüfen und einer automatischen Verlängerung widersprechen.

Insbesondere Volksbanken und Sparkassen bieten statt attraktiven Tages- und Festgeldern häufig strukturierte Anleihen wie Zinszertifikate an. Sie sind meist weniger gut verzinst und nur bedingt empfehlenswert. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass strukturierte Anleihen nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind.

Die Finanztest-Experten warnen vor Zertifikaten, die Zinsen versprechen, aber auch vom Aktienmarkt abhängen. Die komplexen Bedingungen sind für viele Anleger und Anlegerinnen schwer nachvollziehbar.

Der Zinstest findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/zinsen.
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