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Donnerstag, 21. November 2024
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Verschiedenes

 
Urlaubsreisen
Welche Rechte Urlauber bei ReiseÀnderungen haben

GeĂ€nderte Abflugzeiten oder AbflughĂ€fen sind unter Veranstaltern von Pauschalreisen zu einer Unsitte geworden. Doch ReiseĂ€nderungen von bis zu vier Stunden mĂŒssen Kunden oft hinnehmen, wenn sie vorab informiert wurden. Bei grĂ¶ĂŸeren Verschiebungen oder dem Wechsel des Flughafens können Reisende kostenfrei zurĂŒckzutreten – oder die Änderungen akzeptieren. In diesem Fall können sie aber eine Minderung des Reisepreises verlangen. Welche Rechte Urlauber bei ReiseĂ€nderungen haben, beschreiben die Experten von Finanztest in ihrer Juli-Ausgabe.

Seit 2018 ermöglicht ein neues Reiserecht den Veranstaltern, die Reisebuchung einseitig zu verĂ€ndern, wenn die Änderung „unerheblich“ ist. Was erheblich wĂ€re, sagt das Gesetz jedoch nicht. Vermutlich orientieren sich die Gerichte an der alten Rechtslage. Danach mĂŒssen Kunden eine Verlegung um vier Stunden als Unannehmlichkeit hinnehmen. Ab der fĂŒnften Stunde erhalten sie je angefangener Stunde einen Nachlass von 5 Prozent auf den Tagesreisepreis.

Manchmal kĂŒndigen Reiseveranstalter die Verschiebung des RĂŒckflugs sogar erst kurz vor Ende des Urlaubs an. Wenn der RĂŒckflug etwa um 11 Stunden nach vorne verlegt wurde und man sich schon nachts fertig machen soll, sollte man den örtlichen Reiseleiter auffordern, das Problem zu lösen. Schafft der Veranstalter keine Abhilfe, kann man auch fĂŒr den verlegten RĂŒckflug eine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Was viele nicht wissen: Ist der Flug drei oder mehr Stunden spĂ€ter als angekĂŒndigt am Ziel oder wurde er annulliert, haben sowohl Pauschalurlauber als auch Nur-Flug-Kunden Anspruch auf 250 bis 600 Euro EntschĂ€digung von der Airline, je nach Flugentfernung.

Der Artikel zum Reiserecht findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/pauschalreise abrufbar.
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Karlsruhe: Wasserspiele auf dem Marktplatz nehmen Gestalt an
Die Vorbereitungen fĂŒr die Wasserspiele nördlich der Pyramide sind nahezu abgeschlossen.

Wasserspiele sollen kĂŒnftig den Karlsruher Marktplatz nördlich der Pyramide verschönern, sobald die Neugestaltung von Kaiserstraße und Marktplatz beginnen kann. Vorbereitungen hierzu laufen schon seit einiger Zeit – fĂŒr die Wasserspiele sind sie sogar nahezu abgeschlossen.

Derzeit wird die Platte aus wasserdurchlĂ€ssigem Beton fertiggestellt, auf dem die DĂŒsentöpfe montiert sind. Die DĂŒsentöpfe wiederum dienen als Befestigung fĂŒr die insgesamt 31 DĂŒsen, aus denen das Wasser spĂ€ter sprudeln wird. Bereits im Mai wurde die Technikkammer platziert, ein unterirdisches Betonbauwerk aus zwei Teilen: WĂ€hrend die eine HĂ€lfte der Wasserspeicherung dient, erfolgt in der anderen HĂ€lfte die Reinigung des von den Wasserspielen zurĂŒckfließenden Wassers. Zu sehen sind jetzt bereits eine Vielzahl von Wasserleitungen zwischen der Technikkammer im Nordosten des Marktplatzes und dem mittig vor der Pyramide platzierten Feld fĂŒr die Wasserspiele.

Baufeld wird nach SĂŒden erweitert

In den letzten Tagen hat der Pflasterbau begonnen – sowohl in Teilen des gesamten Baufelds wie auch im Bereich der Wasserspiele. Dabei erfolgt die Pflasterung im Bereich der Wasserspiele in gebundener Bauweise, der Unterbau wird so vor eindringendem Wasser der Wasserspiele geschĂŒtzt.

Gleichzeitig wird das bisherige Baufeld auf der NordhĂ€lfte des Marktplatzes etwas nach SĂŒden bis etwa zur Mitte des Rathauses erweitert: Hier steht bis zu den Sommerferien das Verlegen von Gas- und Wasserleitungen vor dem Rathaus an. Zudem wird eine Datenleitung unter der Treppe zum Rathaus hindurch in das VerwaltungsgebĂ€ude verlegt. Wegen dieser Arbeiten ist die Rathaustreppe zur Pforte nur von der Hebelstraße aus (SĂŒdseite) benutzbar. FĂŒr Rathausbesucher und -mitarbeiter wird der Weg zur Pforte beschildert.
 
 

 
Ausschreibung Projektförderung Chöre 2020
Ab sofort können fĂŒr das Jahr 2020 AntrĂ€ge auf Projektförderung im Chorbereich eingereicht werden. Grundlage fĂŒr die Förderung sind die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg vom 24. Juni 2008. Mit der Projektförderung sollen herausragende Vorhaben der Freiburger Chöre unterstĂŒtzt werden.

Die aktuellen Formulare sowie die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg können auf der Homepage des Kulturamtes herunter geladen werden.

AntrĂ€ge bitte in Papierform und in 8-facher Ausfertigung (Programmhefte und Kritiken nur je ein Exemplar) bis zum 26. Juli an das Kulturamt senden. Die Jury-Sitzung ist fĂŒr Oktober 2019 geplant. Im Anschluss an die Sitzung wird das Kulturamt so bald wie möglich ĂŒber die Entscheidungen informieren.

FĂŒr Fragen steht Sophia Hofrichter vom Kulturamt Freiburg zur VerfĂŒgung. Sie ist erreichbar unter sophia.hofrichter@stadt.freiburg.de und unter der Telefonnummer 0761 / 201-2111.
 
 

 
Stadt Freiburg ist dem BĂŒndnis „StĂ€dte sicherer HĂ€fen“ beigetreten
Im Rahmen des von der Initiative SeebrĂŒcke veranstalteten Kongresses „Sichere HĂ€fen. Leinen los fĂŒr kommunale Aufnahme“, wurde am 13. und 14. Juni unter der Schirmherrschaft von Berlins Regierenden BĂŒrgermeister im Roten Rathaus in Berlin offiziell das BĂŒndnis „StĂ€dte sicherer HĂ€fen“ gegrĂŒndet. Die Stadt Freiburg ist diesem BĂŒndnis in Abstimmung mit den gemeinderĂ€tlichen Fraktionen beigetreten.

Mit dem BĂŒndnis wollen die StĂ€dte den Austausch fördern, ihre Forderungen zusammenfĂŒhren und einheitlich vorgehen. Derzeit sind 13 StĂ€dte und Kommunen Teil des BĂŒndnisses, dem weitere StĂ€dte und Kommunen beitreten können. Das BĂŒndnis fordert die Bundesregierung auf, die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Geretteten sollen anschließend ein regulĂ€res Asylverfahren durchlaufen. Die beteiligten StĂ€dte und Kommunen erklĂ€ren sich darĂŒber hinaus bereit, Menschen in ihren Kommunen aufzunehmen und fordern vom Bund UnterstĂŒtzung bei der praktischen Aufnahme und Finanzierung.

Erster BĂŒrgermeister Ulrich von Kirchbach: „Wir bekennen uns mit diesem BĂŒndnis zu unseren europĂ€ischen Werten, zu denen es gehört, dass wir nicht tatenlos dabei zusehen, wenn Menschen im Mittelmeer ertrinken. Auch unser Gemeinderat hat im MĂ€rz dieses Jahres dies mit einer Resolution sehr klar zum Ausdruck gebracht. Diese grundsĂ€tzliche Überzeugung dĂŒrfen wir nicht aufgeben. Über die Aufnahme von GeflĂŒchteten entscheidet der Bund. Mit dem BĂŒndnis ‚StĂ€dte sicherer HĂ€fen‘ sprechen die StĂ€dte nun mit einer Stimme und fordern die UnterstĂŒtzung des Bundes. Das ist wichtig, weil wir diese Herausforderungen nur gemeinsam meistern können.“

Der GrĂŒndung des BĂŒndnisses „StĂ€dte sicherer HĂ€fen“ liegt die „Potsdamer ErklĂ€rung“ zugrunde, in der die StĂ€dte und Kommunen die Forderungen zusammenfassen und der Bundesregierung ĂŒbermitteln.

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Potsdamer ErklĂ€rung der „StĂ€dte Sicherer HĂ€fen“

Im Sommer 2018 lag das zivile Rettungsschiff Lifeline eine Woche lang mit 234 Menschen an Bord vor der europĂ€ischen KĂŒste im Mittelmeer. Obwohl mehrere europĂ€ische LĂ€nder und StĂ€dte bereit waren, die aus Seenot Geretteten aufzunehmen, wurde dem Schiff das Einlaufen in einen Hafen verweigert. Vor diesem Hintergrund grĂŒndete sich die Initiative „SeebrĂŒcke – schafft Sichere HĂ€fen“. Bis dato erklĂ€rten sich ĂŒber 50 deutsche StĂ€dte mit der Initiative solidarisch. Diese haben sich in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Resolutionen und Appellen an die Bundesregierung gewandt und ihre Bereitschaft signalisiert, die aus Seenot Geretteten zusĂ€tzlich aufzunehmen. Sie setzen damit ein Zeichen der SolidaritĂ€t und Mitmenschlichkeit und sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, um die humanitĂ€re Katastrophe im Mittelmeer zu beenden. In der Bundesrepublik wirkt das Verhalten des Bundesministeriums des Innern, fĂŒr Bau und Heimat wenig konstruktiv, wenn es darum geht, diese Angebote der direkten Hilfe zu ermöglichen. Eingedenk dieser Situation haben sich im April 2019 mehrere Vertreter*innen der sich mit der Initiative „SeebrĂŒcke schafft sichere HĂ€fen“ solidarisch erklĂ€renden StĂ€dte in der Landeshauptstadt Potsdam getroffen.

Im Ergebnis des Arbeitstreffens wiederholen wir, die „StĂ€dte Sicherer HĂ€fen“, unsere Bereitschaft, aus Seenot gerettete Schutzsuchende zusĂ€tzlich aufzunehmen. In diesem Zusammenhang erklĂ€ren wir uns erneut mit der Initiative SeebrĂŒcke und der zivilen Seenotrettung auf dem Mittelmeer solidarisch.

Als „StĂ€dte Sicherer HĂ€fen“ fordern wir von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die schnellstmögliche Zusage, dass wir aufnahmebereiten Kommunen und Gemeinden die aus Seenot im Mittelmeer geretteten GeflĂŒchteten auch aufnehmen können. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesinnenminister auf, uns „StĂ€dte Sicherer HĂ€fen“ bei der praktischen Aufnahme, der Unterbringung und der Finanzierung zu unterstĂŒtzen.

Wir „StĂ€dte Sicherer HĂ€fen“ fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die Einrichtung eines an den rechtsstaatlichen GrundsĂ€tzen ausgerichteten VerteilungsschlĂŒssels fĂŒr die aus Seenot geretteten Schutzsuchenden. Wir fordern zu diesem Zweck eine Bund-LĂ€nderVereinbarung im Sinne einer direkten Aufnahme von aus Seenot Geretteten von Bord in die aufnahmewilligen Kommunen und Gemeinden. Die Verteilung soll neben dem Königsteiner SchlĂŒssel durch einen zu vereinbarenden zusĂ€tzlichen SchlĂŒssel geregelt werden.

Die aufnehmenden Kommunen und Gemeinden fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister dabei die rechtliche und finanzielle Gleichstellung und Gleichbehandlung der zusÀtzlich Aufgenommen. Den aus Seenot Geretteten muss selbstverstÀndlich der Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren gewÀhrt werden.

Potsdam, den 03.06. 2019
Die StÀdte Sicherer HÀfen
 
 

 
BM KÀuflein bei Deutsch-Französischer Jahreskonferenz
Impulse fĂŒr Europa / Aachener Vertrag gibt StĂ€dtepartnerschaften neue Dynamik

Die Bedeutung von StĂ€dtepartnerschaften in Europa wird zunehmen. Und die unmittelbare Begegnung von Menschen ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch Kontakte via Internet. In diesen beiden Hauptpunkten waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Deutsch-Französischen Jahreskonferenz einig. Getagt hatte das Gremium des Rates und der Regionen Europas im sĂŒdfranzösischen SĂšte. FĂŒr die Stadt Karlsruhe nahm BĂŒrgermeister Dr. Albert KĂ€uflein an dem zweitĂ€gigen Treffen teil.

Einigkeit bestand ebenfalls darin, dass Frankreich und Deutschland fĂŒr den europĂ€ischen Einigungsprozess eine ganz besondere Stellung zukommt. Erst unlĂ€ngst hatten beide LĂ€nder den sogenannten Aachener Vertrag ĂŒber die "deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration" geschlossen. Im Artikel 12 dieses Vertrags heißt es: "Beide Staaten richten einen gemeinsamen BĂŒrgerfonds ein, der BĂŒrgerinitiativen und StĂ€dtepartnerschaften fördern und unterstĂŒtzen soll, um ihre beiden Völker einander noch nĂ€her zu bringen." Diese Bestimmung weckt Hoffnung auf finanzielle UnterstĂŒtzung von StĂ€dtepartnerschaften durch die EuropĂ€ische Union. Die Ausgestaltung der Kriterien und der Vergabe steht indes noch nicht fest.

Eine Untersuchung des Deutsch-Französischen Instituts in Ludwigsburg, die in SÚte vorgestellt wurde, hat ergeben, dass die Partnerschaften zwischen Frankreich und Deutschland von drei Viertel der befragten Kommunen als "sehr gut" bezeichnet werden und dass ihnen ein "hoher Stellenwert" beigemessen wird. Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, die gleichfalls prÀsentiert wurde, zielt in dieselbe Richtung.

"Die enge Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich, wie sie im Aachener Vertrag bekrĂ€ftigt wurde, wird dem Zusammenwachsen Europas eine neue Dynamik verleihen", zeigt sich BĂŒrgermeister Dr. Albert KĂ€uflein optimistisch. Am Rande der Konferenz gab es GesprĂ€che zwischen Karlsruhe und Nancy. FĂŒr die Partnerstadt von Karlsruhe war Verena Denry vor Ort, die in Nancy fĂŒr die internationalen Beziehungen zustĂ€ndig ist.
 
 

 
ZukĂŒnftiges Wohnquartier „Kleineschholz“ im StĂŒhlinger
Siegerentwurf wird detaillierter ausgearbeitet

50 Prozent geförderter Mietwohnungsbau – GrundstĂŒcke sollen nach gemeinwohlorientierten Kriterien vergeben werden

Rund 550 Wohneinheiten sollen im kĂŒnftigen Wohnquartier „Kleineschholz“ gebaut werden. Vorausgegangen war im September 2018 ein stĂ€dtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb fĂŒr das Gebiet nördlich der Sundgauallee mit fĂŒnf BeitrĂ€gen, die mit den Anregungen aus der BĂŒrgerschaft weiterentwickelt wurden. Aus diesen EntwĂŒrfen hatte eine Jury im Februar den Siegerentwurf ausgesucht.

„Mit dem Siegerentwurf wird eine qualitĂ€tsvolle Innenentwicklung im StĂŒhlinger möglich“, freut sich BaubĂŒrgermeister Martin Haag. In zentraler Lage werde ein lebendiges und grĂŒnes Quartier fĂŒr viele Freiburgerinnen und Freiburger entstehen, das optimal an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sei. Und Babette Köhler, Leiterin des stadtplanerischen Projekts ergĂ€nzt: „Nach den VorschlĂ€gen von Verwaltung und Gemeinderat sollen diese FlĂ€chen ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteurinnen und Akteure im Wohnungsmarkt vergeben werden, zum Beispiel an Genossenschaften“.

Der Siegerentwurf des BĂŒros Dietrich, Untertrifaller Architekten ZT und Ramboll Studio Dreiseitl wird von den Architektinnen und Architekten jetzt weiter ausgearbeitet; im Anschluss kann dann der Bebauungsplan erstellt werden.

Der neu entstehende Wohnraum soll im Sinne des Gemeinwohls entwickelt werden. Neben der Freiburger Stadtbau (FSB) und Baugenossenschaften stehen damit auch private Baugruppen im Fokus. Zahlreiche private Bauinteressenten sind bereits mit der Stadt in Kontakt getreten und haben ihr Interesse bekundet.

Die Wettbewerbskonzeption des Siegerentwurfs sieht neben alternativen gĂ€rtnerischen FlĂ€chen einen großen Park vor, in den die freien FlĂ€chen auf dem GrundstĂŒck der Agentur fĂŒr Arbeit integriert werden sollen. Um diese Idee realisieren zu können, arbeitet die Stadt Freiburg konstruktiv mit der Agentur fĂŒr Arbeit zusammen, mit dem Ziel, einen noch besser nutzbaren Freiraum entstehen zu lassen.

Das GelĂ€nde der Kleingartenanlage „Kleineschholz“ befindet sich noch im Eigentum der Bundesanstalt fĂŒr Immobilienaufgaben (BImA). Die Stadt Freiburg will das gesamte GrundstĂŒck erwerben, die Verkaufsverhandlungen mit der BlmA laufen bereits. Eine Einigung wird bis Anfang nĂ€chsten Jahres erwartet. Parallel dazu bereitet die Stadtverwaltung das Vergabekonzept fĂŒr die BaugrundstĂŒcke vor und fĂŒhrt erste GesprĂ€che, unter anderem mit den Genossenschaften und dem MietshĂ€user Syndikat.

Um den Bebauungsplan erstellen zu können, muss der prĂ€miierte Wettbewerbsentwurf von Dietrich, Untertrifaller Architekten ZT und Ramboll Studio Dreiseitl detaillierter ausgearbeitet und um weitere Fachplanungen ergĂ€nzt werden. Sowohl die Planung fĂŒr die Verkehrsanlagen als auch die Freianlagen mĂŒssen dabei aufgrund des Umfangs europaweit ausgeschrieben werden, was ein lĂ€ngeres mehrstufiges Vergabeverfahren zur Folge hat.

ZusĂ€tzlich zu diesen Fachplanungen sind noch weitere Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Der Umgang mit der streng geschĂŒtzten Mauereidechse stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. WĂ€hrend der Kartierungsarbeiten im letzten Jahr wurden großrĂ€umig LebensrĂ€ume, besonders in den KleingĂ€rten entlang der GĂŒterbahnlinie, festgestellt. In einem speziellen Gutachten werden nun integrierte Maßnahmen erarbeitet, die die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit der stĂ€dtebaulich-landschaftsplanerischen Konzeption bestmöglich kombinieren.

Ziel ist es, allen PĂ€chterinnen und PĂ€chtern das GĂ€rtnern bis einschließlich der Saison 2021 zu ermöglichen. Möglicherweise mĂŒssen jedoch einzelne GĂ€rten schon Ende 2020 fĂŒr die Artenschutzmaßnahmen beansprucht werden, da diese wirksam sein mĂŒssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Sobald gutachterlich abschließend festgestellt wurde, in welchen Gartenparzellen die artenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind, wird die Verwaltung umgehend Kontakt mit den betroffenen GĂ€rtnerinnen und GĂ€rtnern aufnehmen. FĂŒr die wegfallenden GĂ€rten können die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer einen Garten in angrenzenden Kleingartenanlagen bekommen; bei Interesse werden sie vorrangig berĂŒcksichtigt. Gleichzeitig entsteht eine neue Kleingartenanlage im Gebiet Moosacker in St. Georgen.

Im neuen Wohngebiet selbst werden ebenfalls vielfĂ€ltige gĂ€rtnerische Angebote integriert. So soll es zum Beispiel GemeinschaftsgĂ€rten oder Urban Gardening geben, aber auch die Möglichkeit, auf den DĂ€chern und in den privaten Innenhöfen GemĂŒse anzubauen. BM Haag betont, dass mit den verschiedenen Formen gemeinschaftlicher und öffentlich zugĂ€nglicher GĂ€rten an die innovativen Konzepte des Vereins Gartenleben Freiburg mit dem vorbildhaft umgesetzten „Lesegarten“ angeknĂŒpft werde. Solche und Ă€hnliche GĂ€rten fĂŒr die Nachbarschaft und die Öffentlichkeit sollen sich auch kĂŒnftig im Gebiet wiederfinden - wenn auch wahrscheinlich nicht an derselben Stelle. Wegfallen werden nur rein private GĂ€rten.

Mit Vorliegen aller erforderlichen Gutachten und Fachplanungen soll dann der Bebauungsplan erstellt werden. Die Offenlage ist fĂŒr 2020 geplant.
 
 

 
Stadt und Polizei haben gemeinsam Tiertransporte kontrolliert
Keine tierschutzrelevanten VerstĂ¶ĂŸe

Tierschutz ist auch eine Aufgabe der Stadt Freiburg. So haben die stÀdtische VeterinÀrbehörde und die Polizei vor kurzem gemeinsam Tiertransporte kontrolliert.

Im Rahmen einer landesweiten VerkehrsĂŒberwachungsaktion kontrollierte ein amtlicher Tierarzt des stĂ€dtischen VeterinĂ€ramts gemeinsam mit der Polizei Tiere und Fahrzeuge auf dem Viehhof des Schlachthofes.

Zweimal im Jahr finden die landesweiten Kontrollen zum Schutz der Tiere in Freiburg statt. Tiere dĂŒrfen nur transportiert werden, wenn sie transportfĂ€hig sind und wenn gewĂ€hrleistet ist, dass ihnen unnötige Verletzungen und Leiden erspart bleiben. DarĂŒber hinaus ĂŒberwacht die VeterinĂ€rbehörde des Amts fĂŒr öffentliche Ordnung die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben das ganze Jahr ĂŒber.

Kontrolliert wurden das Wohlbefinden der Schweine und Rinder bei der Entladung sowie die Ausstattung der Fahrzeuge. Zudem ĂŒberprĂŒften die Kontrolleure die Transportdokumente und die Dauer der Transporte.

18 Fahrzeuge wurden ĂŒberprĂŒft, alle waren so genannte Kurzzeittransporte aus Deutschland, ein Transportunternehmen kam aus dem Elsass.

Bei den Fahrzeug- Begleitpapieren der Transporteure konnte das Transport- und Desinfektionskontrollbuch zweimal nicht vorgelegt werden. Ein Tiertransportfahrzeug hatte keine gĂŒltige Zulassung und bei einem Fahrzeug fehlte die erforderliche Einstreu fĂŒr die Tiere.

In diesen FĂ€llen wurden die Fahrer mĂŒndlich belehrt und erhielten eine Aufforderung, die Begleitpapiere zeitnah der VeterinĂ€rbehörde zu ĂŒbersenden.

Als Ergebnis ist festzustellen, dass es zu keinem tierschutzrelevanten Verstoß gekommen ist.
 
 

 
Natursteinmauer am KartÀusersteg muss abgesichert werden
Fuß. und Radweg zwischen Schwabentorring und KartĂ€userstraße wird voll gesperrt - Umleitung ist ausgeschildert

Von Montag, 17., bis Freitag, 21. Juni, muss der Fuß- und Radweg am KartĂ€usersteg voll gesperrt werden.

Die rund 15 Meter lange und denkmalgeschĂŒtzte Natursteinwand am Fuß- und Radweg muss aufgrund des Ă€ußerst schlechten Zustandes provisorisch mit einer Holzkonstruktion gesichert werden.

WĂ€hrend dieser Zeit werden FußgĂ€ngerinnen und FußgĂ€nger sowie Radfahrende stadteinwĂ€rts ĂŒber die KartĂ€userstraße/Schwabentorring/Schlossbergring und stadtauswĂ€rts ĂŒber den Greiffeneggring/Wallstraße/KartĂ€userstraße gefĂŒhrt.

Die endgĂŒltige Instandsetzung der Natursteinmauer steht in 2020 an.

Das GuT bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um VerstĂ€ndnis fĂŒr die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen EinschrĂ€nkungen.

Weitere Informationen ĂŒber aktuelle Baustellen in Freiburg sind online zu finden ...
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