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Verschiedenes
Kath. Akademie: CRISPR Cas (c) Tobias Arhelger / Shutterstock | | | CRISPR/Cas: Patentrezept für die Landwirtschaft? | Die neuen Gentechniken in der Diskussion
Der Einsatz neuer Gentechniken in der Landwirtschaft ist das Thema des Studientags „CRISPR/Cas: Patentrezept für die Landwirtschaft?“ am Samstag, 6. März von 9.30 bis 16 Uhr. Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft diskutieren unter anderem folgende Fragen: Ist der Einsatz der neuen Gentechniken in der Landwirtschaft verantwortbar? Wie können Nutzen und möglicher Schaden, Potentiale und Risiken gegeneinander abgewogen werden? Braucht es die neuen Gentechniken für eine nachhaltige Landwirtschaft?
Die Online-Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Katholischen Landvolkbewegung und dem AktivForum Gentechnik und Biopatentierung statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich an: www.katholische-akademie-freiburg.de. Sie erhalten dann einen Zugangslink. | Mehr | | | |
| | | | Konzerthaus Freiburg: Wechsel des Cateringkonzeptes in der zweiten Jahreshälfte | Die Auswirkungen der Coronapandemie haben die Veranstaltungsbranche hart getroffen. Der Wegfall von Veranstaltungen betrifft dabei nicht nur die Veranstalter selbst, sondern auch eine Vielzahl an Dienstleistern. Dies wird aktuell durch eine Veränderung im Konzerthaus Freiburg, das von der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) betrieben wird, deutlich: Zur Jahreshälfte wird es eine Veränderung in der Zusammenarbeit mit den langjährigen Cateringpartnern geben. Die Unternehmen Hans Müller-Herkommer GmbH und Novotel Freiburg am Konzerthaus werden zum 31. August 2021 ihre Tätigkeit für die FWTM beenden. Die Bewirtung der im Konzerthaus stattfindenden Veranstaltungen werden künftig die Firmen Naschhäusle Catering und Partyservice sowie die Business-Catering
Freiburg GmbH übernehmen.
Bisher waren im Konzerthaus Freiburg vier externe Dienstleister im Einsatz, die das Catering der jährlich mehr als 260 Veranstaltungen sichergestellt haben. Durch die Corona-bedingten Absagen zahlreicher Veranstaltungen im vergangenen Jahr ist auch ein deutlicher Einbruch im Bereich Catering zu verzeichnen. So konnten den Vertragspartnern nicht mehr in gleichem Umfang Aufträge erteilt werden, die
für die Generierung von Umsätzen auf dem Niveau der Vorjahre erforderlich gewesen wären. Aus diesem Grund haben die Unternehmen Hans Müller-Herkommer GmbH und Novotel Freiburg am Konzerthaus gemeinsam mit der FWTM entschieden, von einer Verlängerung der Verträge um weitere fünf Jahre abzusehen. Ein weiterer wichtiger Grund für diese Entscheidung ist, dass das zu erwartende Veranstaltungsaufkommen im laufenden Jahr nicht ausreichen wird, um alle vier Cateringpartner wirtschaftlich sinnvoll auszulasten.
Die Firmen Naschhäusle Catering und Partyservice sowie Business-Catering Freiburg sind bereits seit vielen Jahren als Cateringpartner in den Veranstaltungshäusern der FWTM tätig. Die FWTM freut sich, beim gastronomischen Angebot auch künftig auf kompetente Partner vertrauen zu können, die die vielseitigen Kundenwünsche erfüllen können: „Für die langjährige vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit sowie die hervorragende gastronomische Versorgung unserer Kunden sind wir den Teams der Hans Müller-Herkommer GmbH und des Novotel Freiburg sehr dankbar“, so Daniela Stobert, Leiterin des Konzerthauses.
„Nach 25 Jahren werden wir im August unsere Tätigkeit im Konzerthaus Freiburg beenden. Wir möchten uns bei allen Gästen und Kunden sowie Partnern und Lieferanten für die langjährige Treue bedanken. Ebenso danken wir dem gesamten Team des Konzerthauses für die langjährige gute Zusammenarbeit“, erklärt Geschäftsführerin und Veranstaltungsleiterin Gerti Wende. Das Hauptgeschäft der Metzgerei, das sich seit über 130 Jahren in der Habsburger Straße befindet sowie das Geschäft in der Innenstadt, das seit über 20 Jahren in der Salzstraße ansässig ist, leiten nun die Brüder Michael und Jochen Herkommer in der 5. Generation.
Xavier Chanrion, General Manager des Novotel Freiburg am Konzerthaus: „Mit viel Freude haben wir in den letzten Jahren einen Teil des Caterings für die Gäste des Konzerthauses übernommen und konzentrieren uns nun wieder auf unser Kerngeschäft. Gerne blicken wir aber auf diese Zeit zurück und bleiben dem Konzerthaus als direkter Nachbar eng verbunden.“ | | | | |
| | | | Zentrales Impfzentrum Freiburg | Bis zu 16.500 Impftermine ab Kalenderwoche 10 möglich
Ab Kalenderwoche 10, beginnend am 8. März 2021, ist im Zentralen Impfzentrum Freiburg (ZIZ) eine größere Anzahl an Impfterminen möglich: In der Woche können dann bis zu 16.500 Termine vergeben werden. Geimpft werden die Impfstoffe des Unternehmens BioNTech/Pfizer sowie der Impfstoff von AstraZeneca. Die jeweiligen Impfstoffe werden an separaten Wochentagen geimpft, eine Durchmischung an einem Wochentag wird daher nicht erfolgen.
Aufgrund der Vielzahl an neuen Terminen werden diese in mehreren Blöcken auf der zentralen Terminvergabeplattform des Bundes eingestellt: Für den Impfstoff AstraZeneca sind am Freitag, 26.02., ab 15 Uhr sowie am Montag, 01.03., ab 15 Uhr neue Termine buchbar. Für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer werden ab Samstag, 27.02., ab 10 Uhr sowie am Dienstag, 02.03., ab 15 Uhr neue Termine eingestellt.
Baden-Württemberg beginnt ab sofort, alle Personen bis einschließlich 64 Jahren aus der zweiten Priorität der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu impfen. Zusätzlich können sich Menschen, die in Schulen und Kitas im direkten Kontakt mit Kindern arbeiten, impfen lassen. Hierbei werden Sie nun mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft und können sich bei der Terminvergabe daher ausschließlich für diesen Impfstoff registrieren. Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist hingegen weiterhin den Personen der Priorisierungsstufe 1 vorbehalten. Impfwillige sind daher aufgefordert, sich für den für sie zutreffenden Impfstoff einen Termin zu buchen. Die Buchung eines Termins für einen Impfstoff, für den man nicht berechtigt ist, führt vor Ort zur Verweigerung der Impfung.
Die Terminvergabe für das Zentrale Impfzentrum Freiburg erfolgt ausschließlich über die zentrale Terminvergabeplattform des Bundes, entweder telefonisch über die Hotline 116 117, online über die Webseite www.impfterminservice.de oder über die App 116117.app. | Mehr | | | |
| | | | Karlsruhe: Neuer Briefwahlrekord bei Landtagswahl | Städtisches Wahlamt erinnert an Maskenpflicht bei der Urnenwahl
Das Interesse der Wahlberechtigten, ihre Stimme auf dem Weg der Briefwahl abzugeben, ist auch bei dieser Landtagswahl ungebrochen. Bereits bis Donnerstagvormittag, 25. Februar, haben die Mitarbeitenden des Wahlamtes etwa 77.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt – so viele wie noch nie zuvor bei einer Wahl in der Fächerstadt. Damit liegt die Zahl der Anträge beim jetzigen Zwischenstand um mehr als 40.000 über der Gesamtzahl von 2016, so dass ein neuer Höchststand deutlich jenseits der Marke von 90.000 Anträgen zu erwarten ist.
Auch bei der Landtagswahl 2021 ist das Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe in die beiden Landtagswahlkreise 27 Karlsruhe I (Ost) und 28 Karlsruhe II (West) aufgeteilt. Zur Unterscheidung der Wahlkreise ist auch 2021 der Stimmzettel für den Wahlkreis 27 wieder wie gewohnt in grüner und der Stimmzettel für den Wahlkreis 28 in gelber Farbe gehalten. Am rechten oberen Stimmzettelrand befindet sich ein eingestanztes Loch als Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können sich darüber hinaus auch bei dieser Wahl wieder einer Stimmzettelschablone zur Erleichterung der Stimmabgabe bedienen. Auskünfte zu Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Personen gibt es unter der Telefonnummer 0761/36122.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, haben noch bis zum Freitag vor der Wahl, 12. März 2021, Gelegenheit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und entgegennehmen möchte, kann sich dazu an das zentrale Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe (Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe) wenden. Die Öffnungszeiten des zentralen Briefwahlbüros sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und am letzten Öffnungstag, Freitag, 12. März 2021, bis 18 Uhr.
Wahlberechtigte, die den elektronischen Antragsweg bevorzugen, finden unter www.karlsruhe.de den entsprechenden Link zum Online-Antrag. Online im Internet kann die Briefwahl noch bis Dienstag, 9. März 2021, 12 Uhr beantragt werden. Darüber hinaus bietet sich für Smartphonenutzer auch bei dieser Landtagswahl die Möglichkeit, den Internetantrag mittels individualisiertem, auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, aufzurufen.
Wahlbriefe rechzeitig zurücksenden
Für die Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt sollte unbedingt ausreichend Zeit eingeplant werden. Damit die Wahlbriefe bei einem Postversand dem Wahlamt rechtzeitig vor der Auszählung am Wahlsonntag, 18 Uhr, zugehen, empfiehlt es sich, diese bis spätestens Mittwoch, 10. März 2021, zur Post zu geben. Danach sollten Wahlbriefe direkt in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten am Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 oder beim Wahlamt, Zähringerstraße 61 eingeworfen werden.
Zur Klärung von Fragen rund um die Briefwahl und Wahlberechtigung hat das Wahlamt eine zentrale Servicenummer eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0721/133-1250 ist das Briefwahlbüro montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Infos zur Briefwahl finden sich auch unter www.karlsruhe.de/wahlen.
Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, kann nur noch bis Samstag, 13. März, 12 Uhr, Ersatz ausgestellt werden. Das Wahlamt bittet um frühzeitigen Rückruf unter der oben genannten Nummer. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.
Mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz an Wahlurne
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung besteht jetzt die Pflicht für alle Wahlberechtigten, bei der Landtagswahl den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im Wahlgebäude einzuhalten und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, wie auch beim Betreten von Geschäften oder der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, zu tragen. Im Gebäudeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst für das Einhalten der Maskenpflicht, der Abstände und das Desinfizieren der Hände. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nur für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithält. Plexiglaswände schützen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie regulieren auch den Zugang, lüften regelmäßig und reinigen die Wahlkabine in regelmäßigen Abständen. Aus Hygienegründen liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wählen möchten, Folgendes mitzubringen: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Wahlbenachrichtigung, Personalausweis oder Reisepass, Kugelschreiber.
Personen, die selbst in den vergangenen 14 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden oder unter Quarantäne stehen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht 10 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahmebescheinigung vorliegt.
Bei auftretender Krankheit oder Quarantäne-Anordnung kurz vor dem Wahltag, steht das Wahlamt, in der Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, am Samstag, 13 März, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl zur Verfügung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Quarantäne-Anordnung benötigt. In den genannten Fällen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen; diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht. | | | | |
| | | | So viele Briefwahlanträge wie noch nie | Stadt Freiburg hat bereits 50.000 Mal Unterlagen versendet
Obwohl es noch zweieinhalb Wochen bis zur Landtagswahl sind, wurde heute, Mittwoch, der bisherige Freiburger Briefwahl-Rekord eingestellt. Exakt 50.000 Wahlberechtigte haben sich bereits jetzt dafür entschieden, vor dem eigentlichen Wahltag abzustimmen. Der bisherige Rekord lag bei 47.843 (Bundestagswahl 2017), bei der Landtagswahl vor fünf Jahren betrug die Zahl der Anträge noch 33.421. Bis zum Fristende am Freitag, 12. März erwartet das Wahlamt rund 66.000 Wahlbriefe, das wären doppelt so viele wie 2016.
Der Run auf die Briefwahl ist vor allem mit der Corona-Pandemie zu erklären, da viele Wahlberechtigte den Gang ins Wahllokal scheuen und lieber kontaktlos abstimmen. Das ist aber nicht der einzige Grund: Bereits seit vielen Jahren nimmt der Anteil der Briefwählenden zu. Was bei der Bundestagswahl 1957 mit einer Ausnahmeregelung für Ältere und Kranke begann, war bei den letzten Wahlen für rund ein Drittel der Wählenden der bevorzugte Weg der Stimmabgabe. Bei der Landtagswahl wird der Anteil nun wahrscheinlich sogar erstmals über 50 Prozent liegen.
Die Stadt Freiburg ist gut auf den Briefwahlansturm vorbereitet: Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit einem regionalen Mailing-Dienstleister und der Deutschen Post ist es gelungen, den Wählenden die Briefwahlunterlagen trotz des hohen Aufkommens innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Antragseingang zuzustellen. Dank zahlreicher Maßnahmen des Wahlamts zur Qualitätssicherung wurden in Freiburg Unterlagen weder doppelt noch an falsche Adressen verschickt.
Wer noch Briefwahl beantragen möchte, kann das bis Freitag, 12. März, 18 Uhr tun. Da der Wahlbrief am Wahlsonntag bis 18 Uhr zurück in der Berliner Allee 1 sein muss, rät das Wahlamt, ab Mittwoch, 10. März, direkt vorbeizukommen und die Unterlagen persönlich zu beantragen. Bis dahin ist der Online-Antrag unter www.freiburg.de/briefwahl der schnellste Weg.
Natürlich ist auch der Gang ins Wahllokal am Wahlsonntag möglich. Dabei werden spezielle Sicherheitsvorkehrungen im Sinne der Corona-Verordnung des Landes getroffen:
Alle Wählenden sollen eigene Kugelschreiber zur Wahl mitbringen. Ins Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, dürfen nur Personen eintreten, die nicht ansteckungsverdächtig sind und eine medizinische Maske tragen. Außerdem muss ein Mindestabstand zu den anderen Wählenden und den Wahlhelfenden von 1,50 Metern eingehalten werden.
Vor dem Wahllokal gibt es die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
Im Wahllokal dürfen sich maximal vier Wählende gleichzeitig aufhalten, der Wahlraum wird mindestens alle 45 Minuten gelüftet.
Kontrolliert werden diese „Corona-Regeln“ von den Wahlhelferinnen und –helfern vor Ort. Diese sind besonders geschützt: Im Wahlraum sitzen sie hinter Acryl-Schutzwänden und bekommen von der Stadt Freiburg FFP2-Masken und Einweghandschuhe gestellt.
Es konnten bereits alle Positionen in den Wahllokalen und Briefwahlbezirken besetzt werden. | Mehr | | | |
| | | | Die Stadtverwaltung empfiehlt weiterhin konsequent Maske zu tragen | Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht in der Fußgängerzone weiterhin, wenn Abstand nicht sicher gewahrt werden kann
Die generelle Maskenpflicht in der Freiburger Innenstadt gilt nicht mehr – doch das heißt nicht, dass keine Masken mehr getragen werden müssen. Eine kurze Erklärung und ein Appell:
Die Freiburger Regelung war eine frühe Reaktion auf die hohen Corona-Infektionszahlen. Jetzt, bei sinkenden Werten, wurde die entsprechende Allgemeinverfügung in Bezug auf die generelle Maskenpflicht in Freiburg nicht verlängert. Das bedeutet, seit Samstag muss in der Fußgängerzone der Innenstadt nicht generell eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Allerdings gilt die Regelung des Landes weiterhin. Und in der Corona-Verordnung aus Stuttgart sind weitere Kriterien aufgeführt, wann in Fußgängerzonen eine Maske getragen werden muss. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden kann. Und das ist schnell passiert, wenn viele Menschen in der Innenstadt unterwegs sind – dann gilt auch hier wieder die Pflicht, eine Maske zu tragen.
Bei dem Thema geht es nicht nur um Gesetze und Pflichten. Denn die Mund-Nasen-Bedeckung ist neben ausreichend Abstand derzeit immer noch der wirksamste Infektionsschutz. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb eindringlich, weiterhin durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen.
Bei dem frühlingshaften Wetter dieser Tage treffen nicht nur in der Innenstadt viele Menschen zusammen. Die Freiburgerinnen und Freiburger zieht es nach draußen, an die Dreisam, in die Parks. Auch hier gelten laut der Corona-Verordnung Regeln, die es zu beachten gilt. So muss im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind derzeit zudem nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. | | | | |
| Stuttgart: Hasenbergs (c) Stuttgart-Marketing GmbH / Thomas Niedermüller | | | Treppauf, treppab auf Kesseltour: Stäffele-Wandern in Stuttgart | Stuttgart ist eine der grünsten Großstädte Deutschlands und geprägt von einer unverwechselbaren Topografie: Die Innenstadt liegt in einem Talkessel, umgeben von Hügeln, Wäldern, Obstgärten und Weinbergen. Rund 25 Prozent der baden-württembergischen Landeshauptstadt sind bewaldet und bieten damit beste Bedingungen für urbane Wandererlebnisse im und um den Kessel. Besonders authentisch lässt sich der Großstadtdschungel zu Fuß auf einem besonderen Wahrzeichen der Stadt erkunden: Über 400 ehemalige Weinbergstaffeln durchziehen das Zentrum bis in die Höhenlagen. Eine Tour auf den „Stäffele“ verlangt zwar etwas Kondition, dafür sind tolle Aussichten garantiert. | Mehr | | | |
| | | | Gründung einer Genossenschaft Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg | Konkretisierte Planungen für zweite Stufe des Landeswettbewerbs eingereicht / Weitere Etappen auf Weg zu KI-Innovationsparkt zurückgelegt
Die Regionen Karlsruhe, Stuttgart und Neckar-Alb haben jetzt zwei weitere wichtige Etappen auf ihrem Weg zu einem gemeinsamen Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) Baden-Württemberg zurückgelegt. Am vergangenen Freitagabend (19. Februar) gründeten insgesamt elf Partner aus den drei Regionen eine Genossenschaft, unter deren Dach sie das zukunftweisende Gemeinschaftsprojekt zur Stärkung Baden-Württembergs als herausragender Standort von Wirtschaft und Wissenschaft weiter vorantreiben wollen.
Und am heutigen Montag (22. Februar) reichten die Partner beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ihre detaillierten Planungen zu Inhalten, Flächen und Finanzierung des Vorhabens ein. Damit erfüllte die Allianz die in der zweiten Stufe des vom Land ausgeschriebenen Wettbewerbs "Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg" geforderten Vorgaben.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Die Oberbürgermeister der beteiligten Städte Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Böblingen und Karlsruhe lobten bei der Gründungsversammlung die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten auf Augenhöhe. "Seit dem 3. Dezember vergangenen Jahres kennen wir erst die Ausschreibungsbedingungen des Landes, und heute gründen wir bereits eine regionenübergreifende Genossenschaft, die auf ein fundiertes Konzept für den KI-Standort aufbauen kann - das ist eine enorme Leistung", sagte Dr. Frank Mentrup, Karlsruher Oberbürgermeister und frisch gewählter Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft. Mentrup ist sich sicher, "dass die von zahlreichen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unserer drei Regionen gemeinsam erstellten detaillierten Planungen auch in der zweiten Stufe überzeugen können". Der Aufsichtsratsvorsitzende unterstrich dabei auch die Offenheit des Bündnisses für weitere Partner.
Neben der Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG gibt es auch Bewerbungen aus Heilbronn, Freiburg und Ulm um den Standort für den KI-Innovationspark Baden-Württemberg. Die endgültigen Gesamtkonzepte der Teilnehmer müssen dem Land bis zum 10. März vorgelegt werden. Welche Bewerbung als Sieger den Zuschlag und damit auch 47,5 Millionen Euro an Fördermitteln für das Projekt vom Land erhält, soll sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums abschließend im zweiten Quartal 2021 entscheiden.
Zusammenschluss bündelt hochkarätige KI-Kompetenzen
Der Zusammenschluss aus den Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb bündelt die hochkarätige KI-Kompetenzen der Standorte mit dem Ziel, ein europaweit und international wettbewerbsfähiges und sichtbares Zentrum und Ökosystem für KI für Baden-Württemberg zu schaffen. Eine Genossenschaft als gemeinsames Dach verdeutlicht dabei die Überzeugung und den Willen der Kooperation sowie die Offenheit für weitere Partner aus Kommunen, Regionen, Wirtschaft und Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Miteinander vernetzte Standorte sollen dabei einen gemeinsamen KI-Experimentier- und Datenraum ermöglichen.
Das Konzept deckt die gesamte KI-Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur industriellen und gesellschaftlichen Anwendung ab und ermöglicht die Umsetzung von KI-Innovationen unmittelbar vor Ort, sodass sie für Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, Hidden Champions und Start-ups erreichbar und greifbar werden. So wird ein Ökosystem mit internationaler Strahlkraft geschaffen, das neue Talente aus Hochschulen und Unternehmen, Start-ups und Investitionen weltweit anzieht sowie eigenständige inhaltliche Beiträge für europäisch souveräne, nachhaltige und sichere KI-Technologien für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und öffentliche Hand hervorbringt.
OB Dr. Frank Mentrup übernimmt zunächst Aufsichtsratsvorsitz
Gründungsgenossen sind für die Region Karlsruhe die Stadt Karlsruhe, die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH sowie die Digitale Innovationszentrum GmbH (DIZ). Für die Region Neckar-Alb zeichneten zunächst die IHK Reutlingen neben den Städten Tübingen und Reutlingen das Gründungsprotokoll. Die Region Stuttgart ist vertreten durch die Städte Stuttgart und Böblingen sowie durch den Verband Region Stuttgart und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS).
Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt zunächst der Karlsruher Oberbürgermeister, Dr. Frank Mentrup. Seine Stellvertreter sind die Oberbürgermeister aus Stuttgart und Reutlingen, Dr. Frank Nopper und Thomas Keck. Die Geschäfte der jungen Genossenschaft führt der Vorstand. Der Aufsichtsrat wählte hierzu am vergangenen Freitag die Geschäftsführer der DIZ in Karlsruhe und der WRS aus Stuttgart, David Hermanns und Dr. Walter Rogg. Die Sprecherrolle soll der noch zu benennende Vertreter aus der Region Neckar-Alb übernehmen. Sitz der Genossenschaft ist Stuttgart. | | | | |
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