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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Neuer Kooperationspartner für den Mundenhof
Badische Versicherung spendet jährlich 5.000 Euro

Der Mundenhof zählt zu den beliebtesten Freizeiteinrichtungen in Freiburg – und Corona hat diesen Trend weiter bestärkt: In der Hochsaison zählt das weitläufige Freiluft-Tiergehege teils bis zu 10.000 Besucherinnen und Besucher pro Wochenende, im Jahr sind es rund 400.000.

Wegen der pandemiebedingten Schließung hat der Mundenhof in den vergangenen Monaten jedoch deutlich weniger Einnahmen verzeichnet, als in den Jahren zuvor. Die Kosten für die Bewirtschaftung der Gehege und Ställe sind jedoch gleichbleibend hoch. Zudem stehen viele neue Projekte in der Pipeline.

Umso mehr freut sich das Team nun über die Finanzspritze und das Engagement eines neuen Kooperationspartners, der das Tiergehege in den kommenden Jahren unterstützen möchte: Das Freiburger Kundencenter der BGV (Badischer GemeindeVersicherungs-Verband) übernimmt als erstes Projekt eine Patenschaft für das zottelige Schottische Hochlandkalb Toni in Höhe von 1.500 Euro. Darüber hinaus finanziert der neue Partner Infotafeln für die Gehege. Insgesamt liegt die Spendensumme bei jährlich 5.000 Euro.

Joachim Hauser, BGV-Regionaldirektor und Marco Jenke, Leiter des Freiburger Kundencenters, freuen sich über den Start der Kooperation: „Uns ist es ein ganz besonderes Anliegen, uns für die Familien in der Region einzusetzen. Der Mundenhof gehört zu den attraktivsten Ausflugszielen und überzeugt vor allem auch auf pädagogischer und ökologischer Ebene. Gerne engagieren wir uns als BGV für diese wertvolle Arbeit.“

Susanne Eckert, Leiterin des Mundenhofs, lobt das gesellschaftliche Engagement und hofft auf Nachahmer: „Wir freuen uns, wenn andere Sponsoren dem Beispiel folgen. Allein mit den 1.500 Euro für die Patenschaft lässt sich einiges bewegen: Hier auf der Koppel der Schottischen Hochlandrinder können wir nun den Transport und die Kosten für die großen Granitfindlinge bezahlen, die den Ziegen als Klettermöglichkeit und den Rindern zum Scheuern dienen.“
 
 

Verkehrsschild
Das Verkehrsschild "Carsharing" (c) Stadt Karlsruhe
 
Verkehrsschild "Carsharing": Ãœbergangszeit geplant
Ergänzende Hinweiszettel für Falschparker in Karlsruhe

Das Verkehrszeichen "Carsharing" zeigt ein in der Mitte geteiltes Auto mit vier Menschen. Da das Schild noch relativ unbekannt ist, plant das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges eine Übergangszeit. Während dieser würden Falschparker neben dem Verwarnungsgeld mit Hinweiszetteln über eine drohende Abschleppmaßnahme informiert, kündigt der zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein an.

Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um Carsharing-Stellplätze zu kennzeichnen. In Karlsruhe kommt es an 50 Standorten zum Einsatz und weist damit mehr als 100 Stellplätze aus, die ausschließlich Carsharing-Fahrzeugen vorbehalten sind.

Falschparker müssen mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen

Derzeit wird für das unberechtigte Parken auf einem Carsharing-Parkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. "Mehr lässt der aktuelle Bußgeldkatalog nicht zu", erläutert Käuflein. "Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges müssen Falschparkende zukünftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen", so der Bürgermeister weiter. Konkret sehe der Gesetzgeber dann ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor.

Nach Ablauf der Übergangszeit können falsch geparkte Fahrzeuge spätestens ab Oktober 2021 abgeschleppt werden - unabhängig vom jeweiligen Verwarnungsgeldbetrag.
 
 

 
Katastrophen-Warn-Apps
Eine reicht nicht, Lücke beim iPhone

Extreme Regenfälle, Sturzfluten, Explosionen – was können Katastrophen-Warn-Apps hier leisten? Die Stiftung Warentest stellt einige Apps vor und kommt zu dem Schluss: Alle Apps haben auf dem iPhone eine Lücke. Außerdem kann es im Ernstfall zu wenig sein, wenn nur eine App installiert ist.

iPhone-Nutzer werden derzeit von keiner App gewarnt, wenn sie ihr Smartphone in den „Nicht stören“-Modus setzen, was viele Nutzer nachts tun. Technisch wäre eine Warnung jedoch möglich, wenn die App-Entwickler die Funktion namens „Critical Alerts“ bei Apple beantragt hätten. Das können sie seit 2018 tun, für eine Katastrophen-Warn-App sollte die entsprechende Begründung kein Problem sein.

Der Praxis-Check der Stiftung Warentest zeigt: Keine der Apps Nina, Katwarn, Biwapp, WarnWetter und „Meine Pegel“ bietet bisher die Critical-Alerts-Funktion. Unter Android gibt es diese Lücke nicht. Hier kann man für jede App in den Einstellungen festlegen, ob sie auch im Modus „Nicht stören“ akustische Warnungen ausgeben darf.

Damit alle Bürgerinnen und Bürger, die per App gewarnt werden wollen, nicht mehrere Programme installieren müssen, ist vertraglich zwischen Katwarn und Nina sowie Biwapp und Nina vereinbart, dass Warnungen jeweils in beide Richtungen ausgetauscht werden. Nina-Nutzer sollten also eigentlich alle Warnungen erhalten.

Bei der Flutkatastrophe im Juli war das im Landkreis Ahrweiler allerdings nicht der Fall. Woran das lag und ob es sich wiederholen kann, bleibt unklar. Die Stiftung Warentest weist daher darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, neben Nina zumindest eine weitere App zu installieren, etwa Katwarn oder Biwapp, sofern sie von der örtlichen Kommune genutzt wird.

Was die einzelnen Apps konkret leisten, wie sie aussehen und welche Warnseiten es im Web gibt, ist kostenlos unter www.test.de/warn-apps veröffentlicht.
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Freiburg-Altstadt: Gebäudebrand in der Weberstraße
5.8.21. 23:13 Uhr. Mehrere Anrufer meldeten der Integrierten Leitstelle über die europaweite Notrufnummer 112, eine starke Rauchentwicklung aus einem Keller.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte, bestätigt sich die Meldungen. Die Bewohner berichteten, dass sich keine Personen mehr im Gebäude aufhalten. Umgehend wurde die Brandbekämpfung mit zwei (Löschrohren) C-Rohren im Innenangriff aufgenommen. Nach umfangreichen Löscharbeiten konnte der Brand unter Kontrolle gebracht werden. Bedingt durch die Brandeinwirkung, zerplatzte die Wasserhauptzuleitung des Gebäude. Die Leitung wurde mit Hilfe des Energieversorgers geschlossen. Das Wasser wurde durch die Einsatzkräfte abgepumpt.

Das Gebäude wurde durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr belüftet und danach der Polizei übergeben.
 
Autor: Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Fre

 
Neuauflage der Broschüre „Wohnen und Begegnen“
Ab sofort kostenlos im Seniorenbüro und unter www.freiburg.de/senioren erhältlich

Die Broschüre „Wohnen und Begegnen. Angebote für ältere Menschen in Freiburg“ liegt nun in der neuen und 11. Auflage vor. Das Heft bietet einen Überblick über 27 Wohnanlagen, drei Wohnstifte und 19 Begegnungsstätten in Freiburg und informiert über Kosten, Finanzierung und neue Wohnformen. Unter der Rubrik „Begegnungsstätten“ finden sich auch Kontaktdaten und Angebote wie Monatsprogramme oder Mittagstische. Herausgeber ist das Seniorenbüro der Stadt Freiburg zusammen mit den Trägern der Einrichtungen.

Die Broschüre ist kostenfrei unter www.freiburg.de/senioren oder im Seniorenbüro in der Fehrenbachallee 12 erhältlich. Die dortigen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.

Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt informiert ältere Menschen und ihre Angehörigen über die vielfältige Angebotsstruktur in Freiburg. Bei Wünschen nach Veränderungen oder bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit bietet das Team auch persönliche Beratungen, etwa zu geeigneten Wohn- und Betreuungsangeboten, Unterstützung und technische Hilfsmitteln im Alter.
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Wie lässt sich nachhaltiges Leben in Freiburg entwickeln?
Bürgerinnen und Bürger gestalten Bildungspolitik mit

Die Corona-Pandemie, der Klimawandel oder die zunehmende soziale Ungleichheit – viele aktuelle Entwicklungen stellen uns vor neue Herausforderungen. Sie alle werfen eine Frage auf: Wie gelingt es uns, unsere Lebensgrundlage zu sichern und wie wollen wir in Zukunft zusammenleben? Dieser Frage geht das Freiburger Bildungsmanagement jetzt mit einem Bürgergutachten auf den Grund. Die Ergebnisse fließen in den fünften Freiburger Bildungsbericht ein, der einen Fokus auf das Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ legt.

Die Stadt Freiburg veröffentlicht seit 2009 regelmäßig Bildungsberichte, um das aktuelle Bildungswesen abzubilden und konkrete Ziele für die Zukunft zu formulieren. Der vierte und letzte Freiburger Bildungsbericht erschien 2017. Für den kommenden fünften Bericht führt die „Gesellschaft für Bürgergutachten“ nun im Auftrag der Stadt eine umfassende Erhebung durch.

Im Rahmen eines Bürgergutachtens erarbeiten hundert ausgewählte Freiburgerinnen und Freiburger in kleinen Gruppen eine Woche lang Vorschläge für die Politik. Es geht dabei um ausgewählte Themen wie Klimaschutz, Mobilität, soziale Gerechtigkeit, Konsum, Abfall, Gesundheit und Arbeit. Die drei zentralen Kernfragen lauten: Wie und wo lernen die Freiburgerinnen und Freiburger etwas über Nachhaltigkeit? Wie können nachhaltige Veränderungen im Alltag erfahrbar gemacht werden? Und wie lässt sich dabei gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen?

Ziel ist es, das Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und damit auch das lebenslange Lernen in Freiburg voran zu bringen. Konkret bedeutet das, die 59 Nachhaltigkeitsziele, die die Stadt Freiburg 2017 beschlossen hat, mit Leben zu füllen. Dafür muss die Stadtgesellschaft über die Ziele informiert sein und wissen, wie sie sich in der Praxis umsetzen lassen.

Die Einladungen zur Teilnahme am Bürgergutachten wurden im Juli an hundert Freiburgerinnen und Freiburger ab 14 Jahren verschickt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden in einem statistischen Zufallsverfahren ausgelost. Damit ist sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Vielfalt vertreten sind. Durch ihre Teilnahme können sie die kommunale Bildungspolitik mitgestalten und helfen der Stadt, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Die mehrtägigen Workshops, in denen die ausgewählten Gutachterinnen und Gutachter ihre Lebenserfahrung einbringen und die Antwort auf die Kernfragen erarbeiten, finden im September statt. Die Fachleute der „Gesellschaft für Bürgergutachten“ begleiten das Verfahren und stehen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kontakt. Für die Teilnahme gibt es eine Aufwandsentschädigung oder Anspruch auf Bildungsurlaub.

Die Ergebnisse des Bürgergutachtens werden im Oktober bei der Aktionswoche „Nachhaltigkeit (er)leben“ auch offiziell an Oberbürgermeister Martin Horn übergeben.
 
 

 
Aktuelle Informationen zum Street Food Market Freiburg
Auf dem Street Food Market, der am Samstag, 7. und Sonntag, 8. August 2021 auf dem Gelände der Messe Freiburg stattfindet, gilt aufgrund der am 26. Juli veröffentlichten, geänderten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Beim Verzehr von Speisen und Getränken kann diese abgesetzt werden. Der Street Food Market hat am Samstag von 11:00 bis 22:00 Uhr und am Sonntag von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Vor Ort erfolgt eine Überprüfung der 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet). Im Messerestaurant (Halle 1) werden an den Veranstaltungstagen eine Stunde vor Öffnung kostenfreie Bürgertests angeboten. Damit im Bedarfsfall eine Kontaktverfolgung sichergestellt werden kann, müssen sich die Besucherinnen und Besucher vor Ort über die Luca-App registrieren. Alternativ ist eine schriftliche Registrierung möglich.

Wer am Wochenende gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen möchte, hat neben dem Besuch des Street Food Market die Möglichkeit, sich ohne vorherige Terminvereinbarung im Zentralen Impfzentrum Freiburg (ZIZ), das sich in den Messehallen befindet, gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Voraussetzung für die Impfung ist die Vorlage eines Personalausweises. Das ZIZ hat am Samstag sowie am Sonntag jeweils von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

Das Messegelände ist vom Hauptbahnhof mit der Stadtbahnlinie 4 erreichbar sowie mit der Breisgau-S-Bahn vom Hauptbahnhof wie auch aus Richtung Kaiserstuhl. Direkt am Messegelände stehen kostenfreie Parkflächen zur Verfügung.
 
 

 
Mobilcom-Debitel muss rechtswidrig erzielte Gewinne abführen
Unternehmen muss nach vzbv-Klage 72.700 Euro Gewinn durch unzulässige Entgelte herausgeben

Das Landgericht Kiel hat die mobilcom-debitel GmbH dazu verurteilt, rechtswidrig erzielte Gewinne von 72.728 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abzuführen. Die Gewinne hatte das Unternehmen durch unzulässige Entgelte von Mobilfunk-Kunden erzielt, die Änderungen ihrer Anschrift oder Kontoverbindung per Brief statt online mitteilten. Gegen die Gebühren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits in einem Vorverfahren erfolgreich geklagt.

„Ein Unternehmen darf nicht von rechtwidrigen Entgelten profitieren“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Es ist richtig, dass die vorsätzlich auf unlautere Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden und der Öffentlichkeit zugutekommen.“
 
 



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