Prolixletter
Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Freiburg: Termine der Müllabfuhr verschieben sich
Da der Erste Weihnachtsfeiertag in diesem Jahr auf einen Freitag fällt, verlegt die ASF alle Abfuhrtermine jeweils auf den vorherigen Werktag. So findet etwa die Abfallsammlung nicht am Montag, 21. Dezember, statt, sondern bereits am Samstag, 19. Dezember. Die Müllabfuhr von Freitag, 25. Dezember, wird entsprechend auf Heiligabend, 24. Dezember, verschoben.

Am Neujahrstag verlegt die ASF alle Abfuhrtermine von Freitag, 1. Januar, auf Samstag, 2. Januar. Dies betrifft die Entleerung der grauen, braunen und grünen Tonnen sowie die Abholung der gelben Säcke. In der Dreikönigswoche verschieben sich alle Abfuhrtermine ab einschließlich Mittwoch, 6. Januar, auf den Folgetag
 
 

 
Bundesweite Schließung der Kitas und Schulen
Notbetreuung in Freiburg steht
Stadtverwaltung setzt die Landesbeschlüsse um

Freiburg, 15.12.2020. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben am vergangenen Wochenende entschieden, bundesweit alle Schulen, Kindertagesstätten und die Kindertagespflege vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen. Die Kinder sollen in dieser Zeit möglichst zuhause betreut werden, um das Infektionsgeschehen einzubremsen.

Für Kinder, die eine Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen, gibt es an den regulären Öffnungstagen eine Notbetreuung, die die jeweiligen Träger organisieren. Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht dann, wenn beide Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehender Elternteil bei ihrer Arbeit unabkömmlich sind. Ob es sich um einen Präsenzarbeitsplatz oder um Homeoffice handelt, spielt dabei keine Rolle. Die Eltern können der Einrichtung formlos ihren Bedarf an einer Notbetreuung mitteilen. Bei Fragen können sie sich direkt an ihre Kita wenden.

Das Kultusministerium hatte angekündigt, den Einrichtungen eine Orientierungshilfe für die Notbetreuung an die Hand zu geben. Diese steht seit heute Mittag bereit, das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat sie bereits umgehend an alle Kitas und freien Träger in Freiburg weitergeleitet.

Bürgermeisterin Stuchlik appelliert an die Eltern: „Das Infektionsgeschehen lässt sich nur reduzieren, wenn wir uns alle an die von Bund und Land getroffenen Entscheidungen halten und weitestgehend zuhause bleiben.“

Auch an den öffentlichen Schulen in Freiburg ist eine Notbetreuung eingerichtet: Für Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, gibt es an den regulären Schultagen von 16. bis 22. Dezember eine Notbetreuung vor Ort. Sie erfolgt zu den sonst üblichen Zeiten durch die jeweiligen Lehrkräfte und anschließend durch die pädagogischen Fachkräfte der Schulkindbetreuung.

Auch hier gilt: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben die Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz unabkömmlich sind. Dies betrifft Präsenzarbeitsplätze ebenso wie das Homeoffice. Um den Bedarf an einer schulischen Notbetreuung anzumelden, erhalten betroffene Eltern ein Formular von der Schule, welches sie schnellstmöglich ausgefüllt an diese zurückgeben müssen. Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Die Schulkindbetreuung kann nur genutzt werden, wenn bereits ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger besteht und dieser über ausreichende personelle Kapazitäten verfügt. Eltern, die für ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen, können vorerst bis 18. Dezember ein warmes Mittagessen bestellen. Familien, deren Kinder nicht die Notbetreuung nutzen, können bereits bestellte Essen wie gewohnt bis 8.30 Uhr am Vortag stornieren. Ob am 21. und 22. Dezember eine Verpflegung angeboten wird, hängt von der Zahl der Bestellungen ab. In der Regel bieten auch die Horte eine Notbetreuung an.

Bei Fragen können sich die Eltern direkt an die jeweilige Schule beziehungsweise den Träger der Schulkindbetreuung wenden, die die Notbetreuung in Abstimmung organisieren.

Die Ferienbetreuung, ein Freizeitangebot, welches von 4. bis 8. Januar an einigen Grundschulen geplant war, entfällt. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot der Stadt, welches sich mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die neuen Vorschriften und die damit verbundene Schließung der Schulen nicht umsetzten lässt.

Auch die Jugendhäuser sind ab morgen geschlossen.

Grundsätzlich gilt in der Notbetreuung an den Kitas und Schulen wie überall, das Ansteckungsrisiko durch ausreichende Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu senken. Die Gruppen sollen möglichst klein sein und nicht gemischt werden. Der Anspruch auf eine Notbetreuung in Schulen und Kitas gilt nicht zuletzt auch dann, wenn das Kindeswohl ohne diese Betreuung gefährdet ist. Die Einrichtungen, Träger und städtischen Ämter haben diese Regelung im Blick.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien weist darauf hin, dass der AGJ Fachverband Freiburg eine Broschüre mit hilfreichen Tipps für Eltern anbietet. Diese steht seit dem Frühjahr unter www.agj-freiburg.de zum kostenfreien Download bereit.
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Ort der Erinnerung: Bronzenes Modell der Alten Synagoge ergänzt den Brunnen
(c) Patrick Seeger / Stadt Freiburg
 
Ort der Erinnerung: Bronzenes Modell der Alten Synagoge ergänzt den Brunnen
Mehrere Verbesserungen rufen zu respektvollem und angemessenem Verhalten an dem Ort auf

Freiburg, 14.12.2020. Seit wenigen Tagen ergänzt ein bronzenes Modell den Brunnen am Platz der Alten Synagoge. Es stellt die Synagoge vor der Zerstörung in der Reichspogromnacht Jahr 1938 dar. Auf dem Sockel des Modells ist die Inschrift „Denn mein Haus wird ein Haus des Gebets für alle Völker genannt werden, Jesaja 56,7" auf Deutsch, Hebräisch, Englisch und Französisch zu lesen. Das Zitat stand in ähnlicher Form an dem Eingang der alten Synagoge. Der Künstler und Steinmetz Tobias Eder hat das Modell gefertigt. Eine Jury hat den Vorschlag des Künstlers ausgewählt. Stimmberechtigt waren der Erste Bürgermeister Ulrich von Kirchbach, Roland Jerusalem, Leiter des Stadtplanungsamts sowie je ein Mitglied der Israelitischen Gemeinde und der Egalitären Jüdischen Chawurah Gescher Gemeinde.

Der Synagogenbrunnen ist ein Ort des Erinnerns an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Der Platz der alten Synagoge, an dem der Brunnen liegt, ist aber auch ein stark frequentierter, attraktiver urbaner Platz. Weil immer wieder Menschen den Brunnen zum Baden benutzen, wurden nach der Eröffnung des Platzes im November 2017 zwei Informationsstelen aufgestellt, die über die frühere Synagoge informieren und um angemessenes Verhalten bitten. Weil diese Maßnahme nicht ausreichte, wurden in einem umfassenden Abstimmungsprozess mit den Jüdischen Gemeinden ergänzende bauliche und organisatorische Maßnahmen entwickelt, die der Gemeinderat im Mai 2019 beschlossen hat. Auch das Modell ist Teil dieser Maßnahmen.

Seit Anfang November umrahmt zudem ein Bronzenes Band den Synagogenbrunnen. Es soll den Brunnen als Ort der Erinnerung deutlicher wahrnehmbar machen sowie ein respektvolles und angemessenes Verhalten am Synagogenbrunnen herbeiführen. Auch das Synagogenmodell unterstreicht den Charakter des Brunnens als Ort des Gedenkens. Zuvor wurden bereits Piktogramme mit Verhaltenshinweisen am Brunnen installiert. Hier wird etwa angemahnt, keinen Müll in den Brunnen zu werfen oder den Brunnen nicht zu betreten. Des Weiteren soll im ersten Halbjahr 2021 eine digitale Infostele errichtet werden.
 
 

 
Bus- und Straßenbahnverkehre der Freiburger Verkehrs AG an den Feiertagen
An Heilig Abend und Silvester bietet die folgendes Fahrplanangebot an:

An Heilig Abend und Silvester gilt auf allen Linien der Freiburger Verkehrs AG (VAG) der Samstagsfahrplan, wobei alle Stadtbahnlinien von 15 Uhr an im 15-Minuten-Takt einen direkten Anschluss am Bertoldsbrunnen haben. Ab 19 Uhr verkehren die Stadtbahnlinien im 30-Minuten-Betrieb.

Die Buslinien verkehren ab etwa 14.30 Uhr im 30-Minuten-Takt. Die Abfahrtszeiten sind an die veränderten Ankunftszeiten der Straßenbahnlinien angepasst.

Die Buslinien 31 und 32 fahren ganztägig nach dem Samstagsfahrplan.

Schulferien:
Der Ferienfahrplan der VAG gilt in diesem Jahr entsprechend den jüngsten Corona-Beschlüssen bereits vom 17. Dezember an.
 
 

 
Kaufrecht: Was beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken gilt
Kann das im Laden gekaufte Weihnachtsgeschenk einfach umgetauscht werden, weil es nicht gefällt? Braucht es den Kassenbon für den Umtausch? Und reicht beim Onlinekauf die Rücksendung der Ware, um den Kauf rückgängig zu machen? Gerade nach Weihnachten ist die Unsicherheit groß, welche Rechte Käufer haben. Die Stiftung Warentest erklärt in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, was geht und räumt dabei mit zehn häufigen Irrtümern beim Shoppen auf.

Viele meinen, sie hätten bei jedem Kauf ein zweiwöchiges Umtauschrecht. Aber das stimmt nicht. Dieses Recht gibt es für Onlinekäufe oder Katalogbestellungen. Wer im Laden kauft, hat dieses Recht nicht. Viele Geschäfte bieten Käufern aus Kulanz die Möglichkeit, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Zeit umzutauschen, manche geben sogar das Geld zurück. Aber einen Anspruch darauf haben Kunden beim Kauf im Laden nicht.

Anders sieht es aus, wenn die Ware online bestellt wurde. Denn für Onlinekäufe gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wichtig zu wissen: Ware unkommentiert zurückschicken, zählt nicht als Widerruf. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Dazu reicht eine E-Mail oder ein Fax – auch ohne Begründung. Das Geld gibt’s dann zurück. Ausgenommen vom Widerrufsrecht im Onlinehandel sind aber beispielsweise Sonderanfertigungen, Lebensmittel, Reisen und Veranstaltungstickets.

Wer im Laden gekaufte Ware umtauschen möchte, kann dies auch ohne Kassenbon, wenn er belegen kann, dass die Ware im fraglichen Geschäft gekauft wurde. Das geht beispielsweise auch mit dem Kontoauszug oder einem Zeugen. Aber am einfachsten ist es mit Kassenbon. Das gilt aber nur, wenn die Voraussetzungen für einen Umtausch gegeben sind, die Ware also Mängel hat oder das Geschäft einen Umtausch aus Kulanz ermöglicht.

Ob Reklamationen wirklich nur mit der Originalverpackung möglich sind, Käufer immer die Rücksendekosten tragen müssen und Händler ihre Kunden bei der Reklamation an den Hersteller und seine Garantie verweisen dürfen – diese und weitere Irrtümer rund ums Kaufrecht klären die Experten der Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter test.de/kaufrecht.
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Steueränderungen 2021: Für viele ein dickes Plus
Ob Jobticket, Kindergeld oder Einkommensteuer, ab Januar 2021 ändert sich so viel wie lange nicht mehr. Alle müssen weniger Steuern zahlen – meist sogar erheblich weniger. Für viele fällt der Solidaritätszuschlag weg. Mehr absetzen können Fernpendler, Menschen mit Behinderung und Pflegende. Die Stiftung Warentest erklärt in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wer künftig beim Finanzamt sparen kann und was dafür zu tun ist.

Nach 30 Jahren fällt für die meisten der Soli von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer weg. Zudem steigt der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro, erst auf Einkommen darüber werden Steuern fällig. Das bringt in der Summe viel Ersparnis.

Eltern erhalten ab Januar 15 Euro mehr Kindergeld. Gestiegen sind auch die Kinderfreibeträge, die Eltern anstelle des Kindergelds erhalten, wenn das für sie günstiger ist. Auch der Betreuungsfreibetrag wurde erhöht, zum ersten Mal seit zehn Jahren. Je Kind gibt es jetzt 8.388 Euro an Freibeträgen.

Menschen mit Behinderung werden wesentlich stärker entlastet als bisher. Für sie verdoppeln sich nach 45 Jahren die Behindertenpauschbeträge, die sie anstelle ihrer tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen können.

Für Berufstätige steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer des Arbeitsweges um 5 Cent auf 35 Cent, egal ob sie mit dem Rad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren

Der Bericht findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/steueraenderungen abrufbar.
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Freiburg: Im Hühnerstall auf den Schauinsland
Gaymann-Gongel / Foto: Schauinslandbahn
 
Freiburg: Im Hühnerstall auf den Schauinsland
Peter Gaymann gestaltet im Jubiläumsjahr zwei Kabinen der Schauinslandbahn

Nicht nur die Stadt Freiburg feiert dieses Jahr Geburtstag. Auch die Schauinslandbahn, 1930 eröffnet, blickt auf immerhin 90 Jahre ihres Bestehens zurück. Grund genug für ein gemeinsames Projekt: Der aus Freiburg stammende Cartoonist, Peter Gaymann, hat zwei Seilkabinen mit seinen berühmtesten Protagonistinnen gestaltet. Mit Humor und Augenzwinkern wird eine Kabine zum Hühnerstall und die andere zeigt Szenen aus dem fröhlichen Hühneralltag.

Im Rahmen des Stadtjubiläums haben wir mit vielen Institutionen kooperiert, die Stadtgeschichte geschrieben haben. So auch mit der Schauinslandbahn. Sie ist die längste nach dem Umlaufprinzip konzipierte Seilbahn Deutschlands und weltweit die erste dieser Art zur Personenbeförderung. Bereits1893 stellte der „Stadtrath“ von Freiburg bei einer Besichtigung der Forst- und Fahrstraße auf den Schauinsland fest: „Dieser Berg muss der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.“ Ein kühner Einfall, der zunächst unmöglich erschien. Aber 1930 war es dann soweit und die Schauinslandbahn konnte eröffnet werden.

Die beiden neuen von Peter Gaymann gestalteten Schauinslandbahn-Kabinen sind nun seit dem 1. Dezember im Einsatz. Nach Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist die Schauinslandbahn Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und daher nicht von den Einschränkungen der Corona-Verordnung betroffen. Die Schauinslandbahn ist barrierefrei und ganzjährig im Einsatz. Ein ideales Ausflugsziel also für die Weihnachtsferien!
 
 

 
Freiburg: neue Spielgeräte für die Karlschule
Projekt der pädagogischen Schulhofgestaltung
Neuer Planer vernetzt Ämter, um Schulhofprojekte voranzubringen
Stadt investiert 75.000 Euro
Schülerinnen und Schüler planen und gestalten mit
2021 soll die Hebelschule an der Reihe sein

Der neue Schulhof der Karlschule ist so ein Grund, warum die Pausen eben doch schöner sind als Unterricht. Seit Ende November stehen hier zahlreiche nagelneue Spielgeräte: Tampenschaukel, Spiel- und Kletterturm, Röhrenrutsche, Hangelbrücke, Karls Versteckli, Holzpodest und ein Balancierpfad, ergeben ein spannendes Angebot für die rund 400 Schülerinnen und Schüler der Grund- und Werkrealschule. 75.000 Euro hat die Stadt Freiburg dafür in die Hand genommen. Geplant wurde der Spielbereich gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern.

Doch die Neugestaltung ist mehr als eine Aufwertung des Schulhofs. Denn bei dem Projekt der pädagogischen Schulhofgestaltung sollen nicht einfach die Wünsche der Schülerinnen und Schüler zu erfüllt werden. Vielmehr sollen sie an der Umgestaltung ihres Schulhofs beteiligt werden, von der Planung bis zum Bau. Im Idealfall wird mit Schülern über ihren Schulhof diskutiert. Es werden Fragen besprochen wie: Was soll entstehen, was ist umsetzbar, was nicht? Und - ganz wichtig - was können Schüler selbst beitragen? Die Kinder und Jugendlichen lernen so selbst Verantwortung für ihren Schulhof zu übernehmen.

Das Projekt gibt es schon länger. Doch jetzt wurde dafür extra eine Stelle geschaffen, die unter der zentralen Koordination des Amtes für Schule und Bildung Schulen und Bauen zusammen bringt. Seit einem Jahr ist ein Planer beim Garten- und Tiefbauamt beschäftigt, um Projekte an Schulhöfen umzusetzen. Früher wurde mit externen Planungsbüros gearbeitet. Die Karlschule ist das erste Projekt mit dem eigenen Planer der Stadtverwaltung, das jetzt fertiggestellt wird. Eine zentrale Aufgabe der Schulhofgestaltung ist die Vernetzung unter den Ämtern der Stadt, denn neben dem GuT muss auch das Gebäudemanagement Freiburg bei den Planungen einbezogen werden. Vor allem aber sollen die Wünsche der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulen bei der Umgestaltung Beachtung finden.

Die Zusammenarbeit von Schule und Stadt ist im Fall der Karlschule besonders hervorzuheben, vor allem die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler. An der Karlschule gibt es ein Kinderparlament, das in viele Entscheidungen eingebunden wird. Das Kinderparlament der Grundschule hat sich auch dafür stark gemacht, dass der Pausenhof umgestaltet werden soll. Und so hat sich die Schule schon 2018 an die Stadt gewandt. Kinder der Schule klagten über ihren zu langweiligen Schulhof, aus Sicherheitsgründen mussten dort damals sogar Spielgeräte abgebaut werden. Die Stadt hat damals zugesagt, für Verbesserung zu sorgen. Mit dem pädagogischen Schulhofprojekt konnte der Wunsch der Schülerinnen und Schüler jetzt erfüllt werden. Die Beteiligung der Kinder geht aber noch weiter. Die 4. Klasse der Karlschule begleitet das Projekt mit einer Baustellendokumentation, ein Jour fixe wurde eingerichtet, Schülerinnen und Schüler kommen dafür regelmäßig zu Baustellenbesprechungen dazu.

„Das Interesse und der Einsatz sind wirklich beeindruckend. Die tolle Beteiligung der Schülerinnen und Schüler führt dazu, dass die Spielgeräte passgenau auf die Wünsche und Bedarfe zugeschnitten werden und ein ansprechender Schulhof entsteht“, so Bildungsbürgermeisterin Gerda Stuchlik und Baubürgermeister Martin Haag.

Der Schulhof der Karlschule ist ein gelungenes Beispiel für das pädagogische Schulhofprojekt. In den kommenden Jahren sollen noch viele Projekte folgen. Für 2021 ist bereits geplant, den Hof der Hebelschule aufzuwerten – natürlich gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern.
 
 



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