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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Freiburg: Starke Nachfrage auf dem gewerblichen Immobilienmarkt
Erweitertes Raumangebot im Innovationszentrum Nord – BioTech-Park Freiburg

Die Wirtschaftsförderung der FWTM erhält zahlreiche Anfragen nach Gewerbeobjekten, da auf Grund der guten Konjunktur ein starker Bedarf nach gewerblichen Immobilien in Freiburg besteht. Für junge und innovative Unternehmen erweitert die FWTM gemeinsam mit der Technologiestiftung BioMed Freiburg das bestehende Angebot an Gewerbeflächen im BioTechPark Freiburg.

Wie auch beim Wohnungsimmobilienmarkt sind die Mietpreise bei gewerblichen Immobilien gestiegen. In den letzten Jahren gab es kaum einen Zuwachs im gewerblichen Immobilienbestand und die Leerstandrate im Büroflächenmarkt ist deshalb mit 1,2% seit Jahren auf niedrigem Niveau stabil. Der Druck auf die Wohnungsbauträger sorgt zudem dafür, dass diese nun auch in Misch- und Gewerbegebieten Wohnungen realisieren. Weitere gewerbegebietsuntypische Nutzungen sind zudem Wagenburgen und der Bau von Flüchtlingswohnheimen wie zum Beispiel auf dem ursprünglich als Gewerbegebiet geplanten Areal Längenloh Nord. FWTM-Geschäftsführer und Wirtschafsförderer Bernd Dallmann erwartet durch den Perspektivplan Freiburg, dass neue Gewerbeflächen auch im Sinne einer strategischen Stadtentwicklung geplant werden.

Bisher konnte die Nachfrage von kleinen und mittleren Unternehmen mit den vorhandenen Flächen auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal befriedigt werden. Hier sind nun nahezu alle marktreifen Flächen vermietet und verkauft. Die Vermarktung der Dienstleistungsflächen an der Bahnhofsachse trägt ebenfalls zu einer nachhaltigen und qualitativen Entwicklung an Gewerbeflächen bei.

Im Gewerbegebiet Haid Süd wird auf Grund der Knappheit der Flächen die Vermarktung nur sehr restriktiv betrieben. Diese Flächen sind nur für innovative Firmen mit einer hohen Arbeitsplatzdichte vorgesehen.

Besonders bei den Büromieten im Neubaubereich ist ein Mietpreisanstieg zu beobachten, da diese auf Grund der Einhaltung von energetische Standards gestiegene Herstellungskosten haben und nicht mehr unter 13,50 €/m² angeboten werden können. Der Höchstwert bei Büromieten im Innenstadtbereich liegt bei 15,00 €/m². Durchschnittlich ist 10,50 €/m² bei Bestandsgebäuden zu zahlen. Ebenfalls leichte Steigerungen sind im Büroimmobilienmarkt im Stadtrandbereich zu verzeichnen.

Vor dem Hintergrund des großen Bedarfs an günstigen gewerblichen Flächen schafft die FWTM gemeinsam mit der Technologiestiftung BioMed Freiburg in der Engesserstraße 4a ein attraktives Raumangebot für Start-ups sowie für junge und innovative Unternehmen. Die neuen Gewerbeflächen erweitern das bestehende Angebot des BioTechParks Freiburg. Die Erweiterungsfläche in einer Größenordnung von insgesamt rund 840 m² ist unterteilt in Einheiten verschiedener Größenordnungen. Darüber hinaus sind auch zentrale Einrichtungen wie ein Besprechungsraum, eine Teeküche sowie kleinere Lagerräume im Ausbaukonzept vorgesehen. Die Räumlichkeiten werden im Mai bezugsfertig sein. Der 1998 eröffnete BioTechPark im Innovationszentrum Freiburg-Nord umfasst durch diese Erweiterung eine Gesamtfläche von 4840 m².

FWTM-Geschäftsführer Bernd Dallmann: „Zusammen mit dem neuen Kreativpark in der alten Lokhalle auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal bildet das Innovationszentrum in der Engesserstraße eine attraktive Infrastruktur für junge Unternehmen. Für die wirtschaftliche Zukunft Freiburgs ist es von Bedeutung auch junge, innovative Unternehmen in der Stadt zu fördern und zu halten.“
 
 

 
Freiburg: Blindgänger-Bergung am nächsten Sonntag
Amt für öffentliche Ordnung informiert von der Evakuierung betroffene Haushalte per Mitteilung bis morgen Mittag

Betroffene Bewohnerinnen und Bewohner müssen am Sonntag bis 8 Uhr ihre Wohnung verlassen

Aufenthaltsraum in der Kantine des technischen Rathauses

Nach Rücksprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sind jetzt die Gebäude festgelegt, die für die Entschärfung der Bombe in der Barbarastraße geräumt werden müssen. Mitarbeitende des Amts für öffentliche Ordnung werden ab heute Nachmittag die rund 1.600 betroffenen Personen per Mitteilung in die Briefkästen informieren. Bis morgen Mittag werden alle Haushalte informiert sein, deren Bewohnerinnen und Bewohner am Sonntag bis 8 Uhr ihre Wohnung verlassen haben müssen. Wer keine Benachrichtigung vorfindet, ist nicht betroffen. Etwa gegen 11 Uhr wird mit der Entschärfung der Bombe begonnen werden.

Wer nicht woanders unterschlupfen kann, für den besteht ab 7.30 Uhr die Möglichkeit, sich in der Kantine des technischen Rathauses aufzuhalten. Menschen, die beim Verlassen ihrer Wohnungen auf Hilfe angewiesen sind, können sich am Sonntag ab 7 Uhr beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz unter der Nummer 0761 / 201-3488 melden.

Die betroffenen Straßenbahnlinien 5 und eventuell 4 sowie betroffene Buslinien sollen so weit wie möglich fahren. Weitere Informationen wird die VAG herausgeben (siehe unten).

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Verkehrseinschränkungen auf den VAG-Linien 4 und 5

Wegen der Bergung eines Blindgängers in der Barbarastraße werden am Sonntag, 28. Februar 2016, voraussichtlich zwischen 9:45 Uhr und 10:15 Uhr die Stadtbahn-Linien 4 und 5 zwischen Technischem Rathaus und Technischer Fakultät beziehungsweise Technischem Rathaus und Hornusstraße unterbrochen.

Ebenfalls von der Unterbrechung betroffen ist die Stadtbus-Linie 14 bei der Fahrt um 10:01 Uhr ab Siegesdenkmal.

Für die Fahrt zwischen Hauptfriedhof und Hornusstraße wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Dort ist der Umstieg auf die Linie 4 in Richtung Stadt möglich.
 
 

 
Karlsruhe: Stadt übernimmt Vollack-Gebäude im Kreativpark
Gemeinderat stimmt für Erwerb von der Firma Vollack im Wege des Vorkaufsrechts

Die Stadt Karlsruhe beziehungsweise die Karlsruher Fächer GmbH und Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE) erwirbt von der Firma Vollack bauInvest Fünfte GmbH & Co. KG im Wege des Vorkaufsrechts deren Grundstück auf dem Areal „Alter Schlachthof“. Der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die KFE hat nach der Zustimmung des KFE-Aufsichtsrats am Dienstag (16. Februar 2016) auch der Karlsruher Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit zugestimmt.

Die Entwicklung des Areals auf dem Alten Schlachthof und Etablierung eines Kreativparks liegt in den Händen der städtischen Fächergesellschaft, deren Gesellschaftszweck insbesondere Stadtentwicklung und Stadterneuerung umfasst. Das Gelände hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Zentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft entwickelt, das bundesweit Beachtung findet und bei den Karlsruhern überaus beliebt ist. „Dabei hat sich bewährt, das Areal weitgehend in eigener Hand zu behalten“, so OB Dr. Frank Mentrup. In diese Strategie passe es, nun das mit Vollack vertraglich festgelegte Vorkaufsrecht auszuüben. „Durch den Kauf des Gebäudes werden die Steuerungs- und Koordinationsmöglichkeiten der Stadt beziehungsweise der KFE weiter gestärkt und die Ziele des Gebietes können langfristig gesichert werden.“

Das Karlsruher Unternehmen Vollack hatte das Kreativpark-Grundstück 2014 von der KFE zur Bebauung erworben. Die Firma Vollack hatte dort ein innovatives Büro-Passivhaus für und mit dem Hauptmieter Citrix Online Germany GmbH konzipiert. Das Hightech-Gebäude wurde im Spätsommer 2015 bezogen. Nachdem Vollack nun die Immobilie veräußern wollte, haben sich die KFE und deren Gesellschafter Stadt Karlsruhe für den Erwerb entschlossen.
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Freiburg: Neue Flüchtlingsunterkunft im Rieselfeld
Auf dem Park & Ride-Platz in der Ingeborg-Drewitz-Allee im Rieselfeld soll eine neue Unterkunft für Flüchtlinge entstehen. Auf knapp zwei Drittel des Parkplatzes sollen Container aufgestellt werden und rund 150 Flüchtlingen Platz bieten. Voraussichtlich im Juni wird die Unterkunft bezugsfertig und soll dann für etwa fünf Jahre genutzt werden. Vorab müssen 17 Bäume auf dem Gelände weichen. Die Stadt prüft Ersatzpflanzungen in Absprache mit dem Bürgerverein.

Auf einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 10. März, um 20 Uhr, wird Bürgermeister Ulrich von Kirchbach über die neue Unterkunft in der Waldorfschule, Ingeborg-Drewitz-Allee 1, informieren. Werner Hein, Leiter des Amtes für Wohnraumversorgung und Andreas Rössler vom Bürgerverein Rieselfeld stehen als Ansprechpartner ebenfalls bereit. Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Interessierten und Ehrenamtlichen sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.
 
 

 
Schlemmerreise mit Gutscheinbuch.de
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Im blauen Gastro- und Freizeitführer stellen sich zahlreiche Restaurants vor und spendieren u.a. das zweite Hauptgericht. Außerdem enthält jedes Buch viele weitere 2für1- und Wert-Gutscheine für Kultur, Wellness, Freizeit und Shopping.
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Karlsruhe: Grashüpfer als Indianer auf Entdeckungstour
Grötzinger Kita-Naturgruppe bleibt aktiv und hat noch freie Plätze

Cowboy- und Indianerspiele wie auch die passenden Kostüme bleiben nicht zur zu Fastnacht ein Dauerrenner. Das lebte und nutzte die Grötzinger Kita Obere Setz mit ihrer Naturgruppe. Seit rund drei Monaten bereichert ein Tipi das abwechslungsreiche Beisammensein der „Grashüpfer“. Im Zelt, in vielen gemeinsamen Aktivitäten, auch am Lagerfeuer zu erfahren, wie die Indianer Nordamerikas traditionell lebten und vereinzelt heute noch leben, genossen die Kinder sehr. Das gipfelte nun in einem Indianer-Faschingsfest. Perlen aus Ton und Trommeln fertigen: Das und vieles Spannende mehr steht noch auf dem Programm.

Nach einigen Erkundungstouren, etwa zum hölzernen Waldsofa und von da aus, sowie einem Apfelfest wieder einmal Grund genug, sich über das vielfältige Angebot der bilingualen städtischen Einrichtung und insbesondere ihre offiziell seit 1. September aktive Naturgruppe zu informieren. Noch bietet sie einige wenige Plätze für Drei- bis Sechsjährige. Interessenten können sich unter Telefon 0721/482335 sowie per E-Mail an kita-groetzingen@sjb.karlsruhe.de erkundigen, einen Schnuppertermin vereinbaren, einfach unverbindlich bei den Grashüpfern vorbeischauen, sich dabei auch das Tipi von innen ansehen. Die Fachkräfte und Kita-Leiterin Elisabeth Krautt erteilen gerne Auskunft.

Federschmuck und Spurensuche
Im windgeschützten Tipi und dank des stets gut bewachten Feuers blieb es auch an frostigen Wintertagen gemütlich. Die Jungen und Mädchen schlitterten auf zugefrorenen Pfützen umher und fertigten schöne Eisbilder, die dann die umliegenden Bäume zierten. Richtung Fastnacht durfte sich jeder unter anderem einen eigenen Kopfschmuck aus Federn basteln. Bald darauf ging es auf Spurensuche im Winterwald. Tatsächlich ließ sich Bewegung des heimischen Wilds feststellen und dieses auch mit Hilfe eines Bestimmungsbuchs identifizieren – Füchse, Marder, Eichhörnchen, dazu Hunde und Pferde. Um die Spuren dauerhaft betrachten zu können, wurden sie mit Gips abgegossen.

Eingetaucht in die Welt der Indianer, schnitzten sich die Kinder auch einen Tanzstock. Dieser wurde ebenfalls mit Federn geschmückt und mittels selbst bereiteter Naturfarben mit indigenen Mustern versehen. Beim Indianer-Faschingsfest tanzten und sangen die Kinder stolz und inbrünstig zu indianischen Liedern und Trommelklängen. Bei einem richtigen Pow Wow (festliches Treffen) darf natürlich auch das Essen nicht fehlen. Nach überlieferten Original-Rezepten entstanden auf dem Lagerfeuer Bannock (Indianerbrot) und Eintopf aus selbst gemachtem Pemmikan (traditionell lange haltbarer Reise- und Notproviant als Mischung aus Dörrfleisch, Fett und Gewürzen). Indianische Geschichten, gemäß des Anspruchs der Kita in Englisch und Deutsch vorgelesen, sowie Spiele rundeten das am Freitag vor Rosenmontag abgehaltene Fest ab.

zum Bild oben:
Ein großes Indianerzelt mit wärmendem Feuer ist auch an Wintertagen gemütlich. Die Grötzinger Kita-Kinder haben Spaß bei Spiel und Musik. / Foto: Tanja Still, Kita Obere Setz
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Freiburg: Junge Menschen auf dem Weg in den sozialen Bereich
Der Caritasverband Freiburg-Stadt e. V. bildet aus

Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald/Emmendingen. Der Caritasverband Freiburg-Stadt e. V. ist Träger von 60 sozialen Diensten und Einrichtungen in Freiburg und Umgebung. Der Verband ist in die Bereiche Familien und Bildung, Alter und Soziale Dienste, Arbeit und Berufliche Kompetenzen sowie Wohnen und Beratung gegliedert und beschäftigt etwa 1100 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er unterstützt und begleitet Menschen dabei, eine reale Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft zu erreichen - immer orientiert an den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Lebensphasen der Betroffenen. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen den ihnen anvertrauten Menschen, ihre Potenziale zu nutzen: durch Förderung, Integration, Beratung und Bildung. Dabei orientieren sie sich an der Lebenswirklichkeit und bieten praktische Unterstützung.

Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) lernen innerhalb des Verbandes jährlich über 100 junge Menschen den sozialen Bereich in seiner ganzen Vielfalt kennen – ob in einer Werkstätte oder Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung, in einer Kindertages- oder Begegnungsstätte oder in einer Einrichtung für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren.

Der Caritasverband Freiburg-Stadt e. V. bietet regelmäßig Ausbildungsplätze zum Heilerziehungs- oder Altenpfleger an und offeriert Praxisstellen für ein Berufsanerkennungsjahr oder ein Semester- bzw. Vorpraktikum. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen überdies umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Wer Interesse an einer ebenso sinnvollen wie sicheren beruflichen Zukunft im sozialen Bereich hat, kann sich an die Abteilung Personal und Zentrale Dienste des Verbandes wenden: Interessierte können sich gerne an die Abteilung Personal und Zentrale Dienste unseres Verbandes wenden.

Für FSJ und BFD:
Telefon (07 61) 319 16-65
fsj@caritas-freiburg.de

Für Praktikum und Ausbildung:
Telefon (07 61) 319 16-39
personal@caritas-freiburg.de
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www.facebook.com/caritas.freiburg
eMail personal@caritas-freiburg.de
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Landtagswahl 2016: So wird gewählt
Am Sonntag, 13. März, findet die Wahl zum 16. Landtag von BadenWürttemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.

Für diese Wahl ist die Stadt Freiburg in 143 Wahlbezirke eingeteilt. Bis zum 21. Februar erhält jede/jeder Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Darauf steht der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem sie/er wählen kann.

Jede/r Wahlberechtigte kann nur im Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn sie/er einen Wahlschein hat (siehe unten). Wer wählen will, muss die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder Reisepass mitbringen und die Wahlbenachrichtigung abgeben. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen amtlichen Stimmzettel. Damit wird gewählt.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Er setzt sein Kreuz auf dem Stimmzettel in einen der Kreise hinter den Wahlvorschlägen oder macht durch eine andere Art der Kennzeichnung deutlich, für welchen Wahlvorschlag er sich entscheiden will.

Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel geändert wird, eine Beleidigung enthält oder ein Zusatz auf die Person des Wählers hinweist. Bei Briefwahl gilt dies auch, wenn der Umschlag des Stimmzettels auf solche Art geändert oder gekennzeichnet ist. Der Wähler muss den Stimmzettel in einer Wahlzelle des Wahlraums kennzeichnen und so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, auf zweierlei Art an der Wahl teilnehmen: durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl. Wer per Brief wählen will, muss sich vom Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (Wahlamt, Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg) einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag beschaffen. Dann sendet er den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Briefumschlag angegeben ist, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 13. März, um 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stelle abgegeben werden, die auf dem Umschlag angegeben ist.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson darf Kenntnisse, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl einer anderen Person erlangt, nicht weitergeben.

Wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder ihr Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

In den Wahlbezirken 212-01, 212-04, 220-04, 231-05, 240-02, 421-02, 421-04, 512-03, 513-02, 531-01, 540-04, 550-01, 560-01, 611-03, 612-05, 640-01, 680-02 und im Briefwahlbezirk 947-26 führt das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung statistische Auszählungen durch. Dafür verwendet das Amt Stimmzettel, aus denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wählenden zu erkennen sind. Andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist gemäß Landtagswahlgesetz geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk (im Anschluss an die Wahlhandlung) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
 
 



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