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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

Treppauf, treppab auf Kesseltour: Stäffele-Wandern in Stuttgart
Stuttgart: Hasenbergs (c) Stuttgart-Marketing GmbH / Thomas Niedermüller
 
Treppauf, treppab auf Kesseltour: Stäffele-Wandern in Stuttgart
Stuttgart ist eine der grünsten Großstädte Deutschlands und geprägt von einer unverwechselbaren Topografie: Die Innenstadt liegt in einem Talkessel, umgeben von Hügeln, Wäldern, Obstgärten und Weinbergen. Rund 25 Prozent der baden-württembergischen Landeshauptstadt sind bewaldet und bieten damit beste Bedingungen für urbane Wandererlebnisse im und um den Kessel. Besonders authentisch lässt sich der Großstadtdschungel zu Fuß auf einem besonderen Wahrzeichen der Stadt erkunden: Über 400 ehemalige Weinbergstaffeln durchziehen das Zentrum bis in die Höhenlagen. Eine Tour auf den „Stäffele“ verlangt zwar etwas Kondition, dafür sind tolle Aussichten garantiert.
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Gründung einer Genossenschaft Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg
Konkretisierte Planungen für zweite Stufe des Landeswettbewerbs eingereicht / Weitere Etappen auf Weg zu KI-Innovationsparkt zurückgelegt

Die Regionen Karlsruhe, Stuttgart und Neckar-Alb haben jetzt zwei weitere wichtige Etappen auf ihrem Weg zu einem gemeinsamen Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) Baden-Württemberg zurückgelegt. Am vergangenen Freitagabend (19. Februar) gründeten insgesamt elf Partner aus den drei Regionen eine Genossenschaft, unter deren Dach sie das zukunftweisende Gemeinschaftsprojekt zur Stärkung Baden-Württembergs als herausragender Standort von Wirtschaft und Wissenschaft weiter vorantreiben wollen.

Und am heutigen Montag (22. Februar) reichten die Partner beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ihre detaillierten Planungen zu Inhalten, Flächen und Finanzierung des Vorhabens ein. Damit erfüllte die Allianz die in der zweiten Stufe des vom Land ausgeschriebenen Wettbewerbs "Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg" geforderten Vorgaben.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Die Oberbürgermeister der beteiligten Städte Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Böblingen und Karlsruhe lobten bei der Gründungsversammlung die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten auf Augenhöhe. "Seit dem 3. Dezember vergangenen Jahres kennen wir erst die Ausschreibungsbedingungen des Landes, und heute gründen wir bereits eine regionenübergreifende Genossenschaft, die auf ein fundiertes Konzept für den KI-Standort aufbauen kann - das ist eine enorme Leistung", sagte Dr. Frank Mentrup, Karlsruher Oberbürgermeister und frisch gewählter Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft. Mentrup ist sich sicher, "dass die von zahlreichen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unserer drei Regionen gemeinsam erstellten detaillierten Planungen auch in der zweiten Stufe überzeugen können". Der Aufsichtsratsvorsitzende unterstrich dabei auch die Offenheit des Bündnisses für weitere Partner.

Neben der Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG gibt es auch Bewerbungen aus Heilbronn, Freiburg und Ulm um den Standort für den KI-Innovationspark Baden-Württemberg. Die endgültigen Gesamtkonzepte der Teilnehmer müssen dem Land bis zum 10. März vorgelegt werden. Welche Bewerbung als Sieger den Zuschlag und damit auch 47,5 Millionen Euro an Fördermitteln für das Projekt vom Land erhält, soll sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums abschließend im zweiten Quartal 2021 entscheiden.

Zusammenschluss bündelt hochkarätige KI-Kompetenzen

Der Zusammenschluss aus den Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb bündelt die hochkarätige KI-Kompetenzen der Standorte mit dem Ziel, ein europaweit und international wettbewerbsfähiges und sichtbares Zentrum und Ökosystem für KI für Baden-Württemberg zu schaffen. Eine Genossenschaft als gemeinsames Dach verdeutlicht dabei die Überzeugung und den Willen der Kooperation sowie die Offenheit für weitere Partner aus Kommunen, Regionen, Wirtschaft und Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Miteinander vernetzte Standorte sollen dabei einen gemeinsamen KI-Experimentier- und Datenraum ermöglichen.

Das Konzept deckt die gesamte KI-Innovationskette von der Grundlagenforschung bis zur industriellen und gesellschaftlichen Anwendung ab und ermöglicht die Umsetzung von KI-Innovationen unmittelbar vor Ort, sodass sie für Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, Hidden Champions und Start-ups erreichbar und greifbar werden. So wird ein Ökosystem mit internationaler Strahlkraft geschaffen, das neue Talente aus Hochschulen und Unternehmen, Start-ups und Investitionen weltweit anzieht sowie eigenständige inhaltliche Beiträge für europäisch souveräne, nachhaltige und sichere KI-Technologien für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und öffentliche Hand hervorbringt.

OB Dr. Frank Mentrup übernimmt zunächst Aufsichtsratsvorsitz

Gründungsgenossen sind für die Region Karlsruhe die Stadt Karlsruhe, die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH sowie die Digitale Innovationszentrum GmbH (DIZ). Für die Region Neckar-Alb zeichneten zunächst die IHK Reutlingen neben den Städten Tübingen und Reutlingen das Gründungsprotokoll. Die Region Stuttgart ist vertreten durch die Städte Stuttgart und Böblingen sowie durch den Verband Region Stuttgart und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS).

Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt zunächst der Karlsruher Oberbürgermeister, Dr. Frank Mentrup. Seine Stellvertreter sind die Oberbürgermeister aus Stuttgart und Reutlingen, Dr. Frank Nopper und Thomas Keck. Die Geschäfte der jungen Genossenschaft führt der Vorstand. Der Aufsichtsrat wählte hierzu am vergangenen Freitag die Geschäftsführer der DIZ in Karlsruhe und der WRS aus Stuttgart, David Hermanns und Dr. Walter Rogg. Die Sprecherrolle soll der noch zu benennende Vertreter aus der Region Neckar-Alb übernehmen. Sitz der Genossenschaft ist Stuttgart.
 
 

 
Podiumsdiskussion mit den Landtags-Kandidat*innen zur Klimawahl 2021
Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg stehen an und ihr wisst noch nicht was ihr wählen sollt?

Am Freitag, dem 26. Februar diskutieren wir mit Freiburger Landtagskandidat*innen über Klimagerechtigkeit und nachhaltige Politik. Hier könnt ihr erfahren, wie die Kandidierenden der CDU, der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken zum 1.5 Gradziel stehen und wie wichtig ihnen unsere Zukunft wirklich ist. Mit dabei sind Nadyne Saint-Cast, Manuel Herder, Gabi Rolland, Pascal Blank, Helge Kaltenbach, Fridays for Future, Klimaaktionsbündnis Freiburg und Scientists for Future.

Freitag, 26. Februar um 19 Uhr

Aufgrund der Corona-Situation natürlich als Livestream.
Wenn du wissen willst, wie die Freiburger Landtagskandidat*innen zum Klima stehen, dann schau dir unsere Podiumsdiskussion am 26. Februar live via YouTube an:

Podiumsdiskussion #KlimaWähltGerechtigkeit - YouTube

Das Klima liegt dir am Herzen? Aber du weißt nicht, welche Partei sich am meisten dafür einsetzt? Mach dir ein eigenes Bild in unserer Live Podiumsdiskussion mit den Freiburger Kandidierenden.

Unter dem Motto #KlimaWähltGerechtigkeit haken wir bei den Kandidierenden nach, damit die nachfolgenden Generationen bei den Landtagswahlen nicht in Vergessenheit geraten.



Zum Hintergrund

„KlimaWähltGerechtigkeit“, so lautet das Motto der Fridays for Future Bewegung für die anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März.

Bereits im Dezember 2020 haben wir im Klimaaktionsbündnis Freiburg damit begonnen, den Kandidat*innen der Landtagswahlkreise Freiburg I, Freiburg II und Breisgau fünf Fragen zu ihren Klimazielen zu stellen. Herausgekommen ist eine umfangreiche Sammlung von Antworten, die wir auf unserer Website klimaaktionsbuendnis.de unter dem Stichwort "Klimawahl" bereithalten.

Daran anknüpfend nehmen das Klimaaktionsbündnis Freiburg und Fridays for Future die Wahlprogramme genau unter die Lupe: Wie viel Klimaschutz und Gerechtigkeit steckt da wirklich drin?

"Wenn wir einfach weiter machen wie bisher, steuern wir wohl wissend auf gefährliche Kipppunkte zu .Das in Paris festgeschriebene 1,5°C-Ziel muss auch in Baden-Württemberg endlich als das behandelt werden, was es ist: Eine absolute Obergrenze des global Ertragbaren. 2021 ist das entscheidende Jahr in dem die Politik endlich Überlebensnotwendige Entscheidungen treffen muss um einen Kollaps der Ökosysteme und eine drohende Klimakatastrophe aufzuhalten. Die Landtagswahl ist eine Klimagerechtigkeitswahl!" sagt Jule Pehnt, eine der Aktivistin von Fridays for Future in Freiburg.

Clara Sommer, frisch gewähltes Vorstandsmitglied vom Klimaaktionsbündnis Freiburg e.V. ergänzt: "Die jetzt gewählten Abgeordneten sind die Letzten, die die entscheidenden Weichen für das 1,5°C-Ziel stellen können und müssen. Jetzt muss ein klarer Kurswechsel stattfinden – von einem "über die Krise reden" zu einem konsequenten Handeln!"

Wir wollen mit dieser Diskussion herausfinden, welche Kandidierenden Klimagerechtigkeit tatsächlich im Sinn haben und umsetzen wollen. Während der online stattfindenden Diskussion können auch die Teilnehmer*innen direkt Fragen stellen.

"Wählen ist dieses Jahr wichtiger denn je. Es ist die entscheidende Wahl für globale Klimagerechtigkeit und unsere Zukunft." sagt Emma Fohler (FfF Freiburg) und weiter "Wir steigen mit Klimagerechtigkeit in diesen Wahlkampf ein. Wir brauchen alle Menschen, ihre Wahlentscheidung basierend auf Klimagerechtigkeit zu machen. Basierend auf unserer Zukunft. Dieses Jahr ist unsere letzte Chance."

#KlimaWähltGerechtigkeit

#KeineLeerenVersprechungenMehr

#Freiburg #Klima #Klimagerechtigkeit #Politik
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Kreditkarten: Fünf sind Trumpf
Kunden können sparen, wenn sie die richtige Kreditkarte wählen. Die Stiftung Warentest hat für 28 weit verbreitete Kreditkarten berechnet, was ihr Einsatz im Jahr kostet. Fünf Kreditkarten ragen im Test heraus, weil ihr Einsatz nahezu keine Kosten verursacht. Die Ergebnisse für Kreditkarten mit und ohne Girokonto sind in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht. Die Preise reichen von 0 bis 136 Euro. Mit allen Karten im Test können Kunden auch kontaktlos bezahlen.

Eine Kreditkarte ist praktisch für Onlinekäufe und sehr von Vorteil, wenn Urlaubsreisen wieder möglich sind. Für den Preisvergleich hat Finanztest zwei Modellkunden ausgewählt: Die Standardnutzerin, die ihre Kreditkarte hauptsächlich für Einkäufe im Internet einsetzt und den Reisenden, der die Karte hauptsächlich im Ausland zum Bezahlen und Geldabheben nutzt. Kreditkartenanbieter berechnen meist eine Jahresgebühr und Kunden müssen etwas bezahlen, wenn sie mit der Karte Geld am Automaten abheben oder im Ausland mit fremder Währung bezahlen. Einige Banken erheben noch zusätzlich eine Wechselkursgebühr. Fünf Karten im Test liegen vorn, weil sie kostenlos oder sehr preiswert im Einsatz sind.

Bei der Wahl sind Kunden nicht an ihre Hausbank gebunden und können eine günstige Karte auch bei anderen Anbietern wählen.

Der Test findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unterwww.test.de/kreditkarten abrufbar.
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Wohngebäudeversicherung: Ruinöse Lücken
 
Wohngebäudeversicherung: Ruinöse Lücken
Viele Verträge für Wohngebäudeversicherungen haben große Lücken. Das kann den finanziellen Ruin für Hausbesitzer bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest nach einem Test von 178 Tarifen von 70 Wohngebäudeversicherern. 79 Tarife sind wegen des eingeschränkten Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit mangelhaft, Eigentümer sollten daher dringend ihre Police checken.

Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar und greift bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm/Hagel und Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung. Dennoch stehen viele Versicherte im Ernstfall mit fast leeren Händen da. Das gilt, wenn sie schuldhaft den Schaden mitverursacht haben und dabei grob fahrlässig waren. Das kann schnell passieren: Gemütlich Kerzen angezündet und auf dem Sofa eingeschlafen? Die Kinder haben in der Schublade ein Feuerzeug gefunden? Wenn dann das Haus brennt, wollen viele Versicherer ihre Entschädigung zumindest kürzen. Das Problem betrifft vor allem ältere Verträge. Eine Checkliste von Finanztest zeigt, worauf man dabei achten sollte.

68 Tarife waren sehr gut, das sind vor allem Premiumtarife mit erweiterten Leistungen. Doch ein sehr guter Tarif muss nicht teuer sein. Das günstigste sehr gute Angebot kostet für einen Neubau in Dresden 191 Euro im Jahr. Der teuerste mangelhafte Tarif kostet 705 Euro.

Der Test Wohngebäudeversicherungen findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/wohngebaeudeversicherung abrufbar.
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KfW-Kredit Heizungsmodernisierung: Durch die Bank schlecht
Viele Banken haben kein Interesse, KfW-Förderkredite für eine energetische Sanierung zu vergeben. Das zeigt ein Praxistest von Finanztest bei 16 Banken und Bausparkassen. Alle lehnten eine entsprechende Anfrage der Testperson zur Finanzierung einer Heizungsmodernisierung ab. Der entsprechende Kredit der KfW, den die Banken an Interessenten weiterleiten sollen, läuft so meist ins Leere.

Der Aufwand zu groß, die Provision zu klein – diese Begründung für eine Absage bekam die Testerin öfter zu hören. Konkret angefragt hatte sie für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine effiziente Pelletheizung für rund 25.000 Euro mithilfe des KfW-Kredits Nr. 167 und eines Bafa-Zuschusses.

Parallel dazu erkundigte sich Finanztest bei 72 Kreditinstituten per Fragebogen, ob sie diesen Kredit vergeben. Immerhin 27 Institute antworteten mit „ja“. Darunter allerdings auch einige Banken, die im Praxistest der Testerin dann doch eine Absage erteilten.

Unter www.test.de/kfw-vermittlung haben die Tester aufgelistet, welche Banken KfW-Kredite zu welchen Bedingungen vergeben. In sechs Bundesländern vermitteln auch die Landesförderinstitute die Kredite der KfW. Sanierungswillige haben zudem eine weitere Option: Statt eines Kredits können sie beim Bafa einen Zuschuss beantragen, ab Mitte des Jahres auch für Vollsanierungen.

Der vollständige Test findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/haussanierung abrufbar.
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Maskenpflicht in Freiburger Innenstadt ab Samstag angepasst
Für jeden Tag eine neue Maske / Foto: Daniel Jäger
 
Maskenpflicht in Freiburger Innenstadt ab Samstag angepasst
In Fußgängerzonen, auf Wochenmärkten, bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen bleibt MundNasen-Bedeckung vorgeschrieben

Von heute Mitternacht (19.2.) an besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in der Freiburger Innenstadt. Die bisherige Allgemeinverfügung war bis zum heutigen Tag befristet. Sie regelte eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Freiburger Fußgängerzone und bei Veranstaltungen.

Wie bei allen Corona-Maßnahmen gilt auch hier, dass bei der Verlängerung die jeweils aktuelle Situation zu berücksichtigen ist. In Freiburg ist die 7-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Dezember und zum Januar deutlich zurückgegangen. Hinzu kommt, dass in Fußgängerzonen bereits nach der baden-württembergischen Corona-Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, außer wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Auch auf Wochenmärkten gilt nach der Corona-Verordnung des Landes eine generelle Maskenpflicht.

Angesichts der momentanen Inzidenz ist eine kommunale Regelung, die über die erwähnte landesrechtliche Maskenpflicht in Fußgängerzonen hinausgeht, für effektiven Infektionsschutz derzeit nicht erforderlich. Deshalb verlängert die Stadt Freiburg die generelle Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Fußgängerzone vorerst nicht.

Die Stadtverwaltung rät dennoch eindringlich, weiterhin durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen. Neben einem ausreichenden Abstand ist die Mund-Nasen-Bedeckung derzeit immer noch der wirksamste Infektionsschutz.

Anders sieht es bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen aus: Hier besteht immer noch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, weil in diesen Fällen zum einen Menschen häufig für längere Zeit auf engem Raum zusammenkommen und zum anderen in geschlossenen Räumen eine ausreichende Belüftung oft nicht durchweg gewährleistet ist.

Im Stadtgebiet sind bisher rund 90 Personen bekannt, die von einer Virusmutation betroffen sind. Die britische B.1.1.7-Variante gilt als erheblich ansteckender. Erste Auswertungen des Robert-Koch-Instituts deuten laut Medienberichten darauf hin, dass selbst bei den geltenden Einschränkungen wieder ein exponentieller Anstieg der Infektionszahlen die Folge sein kann. Daher bedarf es für einen umfassenden Schutz vor Ansteckungen bei diesen Ereignissen nach wie vor einer kommunalen Regelung, die über die landesrechtlichen Vorgaben hinausgeht. In Freiburg gilt deshalb bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Bislang war das Gesundheitsamt, das im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald angesiedelt ist, für den Erlass von Allgemeinverfügungen zuständig. Da die Inzidenz in Freiburg seit Ende Januar weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen beträgt, liegen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen nun in der Verantwortung der Stadt Freiburg als Ortspolizeibehörde.
 
 

 
Parship muss loslassen
vzbv prüft Musterfeststellungsklage und sucht dafür Betroffene

Nicht nur am Valentinstag suchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher über das Online-Partnervermittlungsportal Parship nach der großen Liebe. Doch langfristig gebunden sind sie am Ende oft nur an den Anbieter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will deshalb feststellen lassen, dass die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung von Parship unwirksam sind und dass Verbraucher jederzeit kündigen können. Zu diesem Zweck prüft der vzbv die Erhebung einer Musterfeststellungsklage und ist dafür auf Fallschilderungen von Verbrauchern angewiesen.

„Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, muss man loslassen können – dazu ist auch Parship verpflichtet. Kunden geben Parship ihr Innerstes preis und müssen dann auch selbst entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen. Für Irritationen hatten vor kurzem Parships geänderte Regeln zur Sichtbarkeit von Nutzerfotos gesorgt“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Gerade in den harten und einsamen Pandemiezeiten rechnen wir mit einer großen Zahl betroffener Verbraucher, denen wir mit der Musterfeststellungsklage helfen könnten.“
 
 



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