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Donnerstag, 9. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid rechtlich unzulässig
Keine politische, sondern rein juristische Entscheidung
Stadt setzt weiter auf Dialog mit den Initiatoren und erneuert Kooperationsangebot
Klimaschutz und nachhaltige Verkehrspolitik wird weiterentwickelt

Die Stadtverwaltung sieht gemeinsame Ziele in der städtischen Mobilitäts- und Klimapolitik mit den Initiatoren der Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid. Doch stuft die Stadt Freiburg die beiden Bürgerbegehren nach eingehender Prüfung als rechtlich unzulässig ein. Dabei handelt es sich um eine juristische und nicht um eine politische Bewertung. Insbesondere bedeutet die Einschätzung keine Ablehnung der grundsätzlichen Zielsetzung der Bürgerbegehren. „Wir sind keine Gegner sondern Verbündete in der Sache. Die juristische Einstufung soll uns nicht vom Dialog und einer konkreten Kooperation abhalten“, so Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn.

Die Initiatoren der Bürgerbegehren wurden am Montag in einem persönlichen Gespräch über die Einstufung informiert. Bereits im Vorfeld gab es mehrere Treffen, dieser Austausch soll fortgeführt und intensiviert werden. So wird den Initiatoren eine Beteiligung an der Fortschreibung der städtischen Mobilitätsstrategie vorgeschlagen, die noch stärker als bisher auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz setzt.

Die Stadtverwaltung sieht gemeinsame Ziele mit den Initiatoren der Entscheide: nämlich im Willen, den Klimaschutz und die Mobilitätswende voranzutreiben. Freiburg engagiert sich seit mehr als 40 Jahren in einer stadtverträglichen Verkehrsplanung und damit auch für Klima- und Umweltschutz. Das zeigt Wirkung: 79 Prozent aller innerstädtischen Wege werden mit dem Rad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt - nur 21 Prozent mit dem Auto. Das ist ein Spitzenwert in Deutschland. Die Stadt verfügt über ein Radwegenetz von 470 Kilometern, das laufend konsequent erweitert wird. Es fließen Millionen in den Öffentlichen Nahverkehr, etwa in den Ausbau der Stadtbahn oder die Modernisierung der Breisgau-S-Bahn. Allein im laufenden Doppelhaushalt wurden jeweils siebenstellige Beträge pro Jahr in eine Vielzahl von Fuß- und Radmaßnahmen im Stadtgebiet investiert. Auch vor Einschränkungen für den Motorisierten Individualverkehr schreckt die Stadt nicht zurück: Es wurden Fahrstreifen verschmälert, rund 200 Parkplätze entfernt und die Parkgebühren im Stadtgebiet wurden zum Jahresbeginn deutlich erhöht.

Und die Stadt hat in Sachen Mobilitätswende noch viel vor. Im November soll dem Gemeinderat die „Projektgruppe Mobilität“ mit zusätzlichen Personalstellen vorgeschlagen werden. „Wir werden die Verkehrspolitik Freiburgs weiter stärken und die Strategie für nachhaltige Mobilität fortentwickeln“, so Baubürgermeister Martin Haag.

Das Rechtsamt der Stadtverwaltung hat die Bürgerbegehren geprüft und die rechtliche Bewertung aufgrund mehrerer Faktoren getroffen. So weisen die Bürgerbegehren an verschiedenen Punkten nicht die für einen Bürgerentscheid erforderliche Bestimmtheit auf, sind also nicht konkret genug formuliert. Bürgerinnen und Bürger müssen etwa schon aus der Fragestellung heraus erkennen, für oder gegen was sie ihre Unterschrift oder Stimme abgeben. Dies kann bei den vorgelegten Formulierungen nicht gewährleistet werden. So ist nicht ausreichend erkennbar, auf welche Straßen im Stadtgebiet sich die Forderungen beziehen oder beziehen können. Auch ist für Unterzeichnende nicht erkennbar, welche Forderungen in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallen und daher überhaupt nur zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden können. Ebenso fehlt es Formulierungen wie „bessere Übersicht für Radfahrende“ oder „soweit möglich werden Straßenbäume gepflanzt“ an der notwendigen Genauigkeit.

Ausschlusskriterium ist außerdem, wenn es sich um eine objektiv unmögliche Maßnahme handelt, etwa, wenn die verkehrspolitischen Ziele zwangsläufig mit Planungsverfahren einhergehen würden. Einem solchen Verfahren kann nicht durch einen Bürgerentscheid vorgegriffen werden. Zudem ist die Kostendeckung nicht ausreichend dargestellt, da die angegebenen Kosten von der Verwaltung als wesentlich zu niedrig bewertet werden. Zusammenfassend kommt das Rechtsamt deshalb zu der Bewertung, dass die beiden Bürgerbegehren unzulässig sind.

Es ist davon auszugehen, dass das notwendige Quorum für die Bürgerbegehren erreicht wird. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen mit dem „Radentscheid“ und zum zukünftigen Umgang mit den vielen Forderungen der Initiative vorlegen.

In Deutschland gab es bereits eine Reihe von Radentscheiden, die alle nicht in einen Bürgerentscheid mündeten, obwohl das erforderliche Quorum erreicht wurde. Auch in München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf oder Frankfurt lag das daran, dass die Bürgerbegehren nicht den rechtlichen Voraussetzungen entsprochen haben.
 
 

 
Testament für behinderte Menschen: So kommt das Erbe beim Kind an
Mit dem Erbe wollen Eltern für die Zukunft ihrer Kinder vorsorgen. Das gilt erst recht, wenn das Kind – egal, ob minderjährig oder volljährig – eine Behinderung hat und nicht nur emotional, sondern auch in vielerlei anderer Hinsicht von den Eltern abhängig ist. Mit einem klugen Testament sorgen Eltern dafür, dass ihr Vermögen ihrem Kind zugute kommt und nicht dem Staat. Wie das Testament dafür aussehen muss, erklärt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Menschen mit Behinderung sind oft auf staatliche Hilfen angewiesen. Doch wer erbt, verliert seinen Anspruch auf Sozialhilfe, bis das Vermögen auf das sogenannte Schonvermögen geschrumpft ist. Die Erbschaft wird dann für die Kosten der Hilfe aufgebraucht. Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern das verhindern: Ihr Kind erbt Vermögen, ohne dass sein Anspruch auf öffentliche Hilfe verloren geht.

Dafür wird das Kind als Vorerbe eingesetzt und eine Testamentsvollstreckung angeordnet. „Damit bei der Gestaltung des Testaments nichts schiefgeht, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar um Rat gefragt werden,“ so die Finanztest-Redakteurin Sophie Mecchia.

Keine Lösung ist es, das Kind zu enterben, damit es weiterhin Sozialhilfe beziehen kann. Dem Kind steht nämlich immer noch der Pflichtteil zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Auf den Pflichtteil kann der Sozialhilfeträger zugreifen.

Alles Infos zum Testament für Menschen mit Behinderungen gibt es in der Oktober-Ausgabe von Finanztest oder online über www.test.de.
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Mit „Tu Du’s“ zu einem nachhaltigen Freiburg
Neues Nachhaltigkeitsportal für Freiburgs Bürgerinnen und Bürger

Konkrete Beispiele aus dem Alltag zu nachhaltigem Handeln auf www.freiburg.de/nachhaltigkeit

Online-Angebot rund um Nachhaltigkeit im Vorfeld der nationalen Aktionstage Nachhaltigkeit Ende des Monats

Auf dem neuen städtischen Nachhaltigkeitsportal wird jede und jeder fündig, um selber tätig zu werden. Wer sich etwa fragt, an welcher Stelle der Anfang gemacht werden soll, scrollt sich in der Liste mit zahlreichen „Tu Du’s“ durch viele gute Ideen. Die vielfältigen Möglichkeiten des Engagements in Freiburg werden von aktiven Mitbürger_innen in informativen Interviews erklärt. Für besondere Unterhaltung sorgen die fünf kurzen Videos der Serie „Nachhaltigkeit geht uns alle an“, in denen verschiedene Persönlichkeiten aus Freiburg erklären, was sie unter nachhaltigem Handeln verstehen und wo Nachhaltigkeit in Freiburg sichtbar wird.

Oberbürgermeister Martin Horn freut sich über das neue Informationsangebot: „Es besteht die Gefahr, dass der häufig genutzte Begriff Nachhaltigkeit zur leeren Worthülse verkommt. Wir wollen den Begriff greifbarer machen und konkret zeigen, was in Freiburg läuft. ,Vom Wissen zum Handeln‘ ist das Motto und liefern wir zahlreiche konkrete Beispiele, was für ein noch nachhaltigeres Freiburg getan werden kann.“

Die Stadt Freiburg hat sich Nachhaltigkeit groß auf die Fahnen geschrieben. Die städtischen Nachhaltigkeitsziele sollen bis 2030 umgesetzt werden. Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele braucht es allerdings Engagement aus allen Richtungen. Die Stadtverwaltung kann den Wandel nicht alleine vollbringen. Auch Institutionen, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Bürger_innen der Stadt sind zum Mitmachen aufgerufen. Auf der neuen Webseite wird beispielhaft erklärt, welche konkreten Aktivitäten die Stadt bereits durchführt, um die Ziele zu erreichen. Die Tätigkeiten und Projekte fallen in zwölf verschiedene Handlungsfelder, die, von Teilhabe über Konsum und Lebensweise hin zu Klima und Energie, alle relevanten Themen umfassen. Damit leistet die Stadt Freiburg auch ihren Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Diese globalen Ziele wurden 2015 beschlossen und werden auf allen Ebenen von Staaten über Bundesländer und Kommunen bis hin zu Unternehmen verfolgt, um auch zukünftigen Generationen noch einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen. Auf freburg.de/nachhaltigkeit wird veranschaulicht, welche Schnittstellen die SDGs und die Freiburger Nachhaltigkeitsziele teilen.

Schließlich geht es beim Thema Nachhaltigkeit nicht nur um den Schutz von Klima und Umwelt, sondern ebenso um die Themen soziale Gerechtigkeit, Teilhabe, Resilienz, Bildung und Kultur. Die Corona-Pandemie und ihre bisherigen Folgen haben schonungslos vor Augen geführt, wie stark unsere heutige Welt vernetzt ist. Für eine nachhaltige Entwicklung und eine widerstandsfähige Gesellschaft müssen Verbesserungen auf allen Ebenen angestrebt und interdisziplinär gedacht werden.
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Baden im kleinen Opfinger Baggersee ab sofort wieder möglich
Warnschilder, die vom Baden abraten, werden entfernt

Das Baden im kleinen Opfinger Baggersee (Ochsenmoos) ist ab sofort wieder möglich. Die Warnschilder, die davon abraten, lässt das Forstamt zeitnah entfernen. Dieser Schritt ist möglich, nachdem das Gesundheitsamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald mitgeteilt hatte, dass bei neuesten Messungen sowohl Cyanobakterien als auch Enterokokken nur noch in unbedenklicher Menge im See nachgewiesen wurden.

Am 4. September hatten das Gesundheitsamt und das städtische Umweltschutzamt dringend empfohlen, bis auf Weiteres nicht im kleinen Opfinger See zu baden. Im Gesamtbereich des Sees wurden damals Enterokokken im Wasser vorgefunden, die bei Mensch und Tier Durchfallerkrankungen verursachen können. Deshalb hatte das Forstamt rund um den See entsprechende Warnschilder aufgestellt.

Die Wasserqualität des Sees wird weiterhin engmaschig überwacht.
 
 

 
Arbeiten für neuen Radweg an der Günterstalstraße gehen voran
Nur eine Fahrspur zwischen Talstraße und B 31
Umleitung auf die Bundesstraße

Die Bauarbeiten in der Günterstalstraße für den neuen, zwei Meter breiten Radweg kommen gut voran – die Baustelle zieht nächste Woche weiter. Damit kommt es vorübergehend an anderer Stelle zu Umleitungen und möglicherweise zu Verkehrsbehinderungen. Am Montag, 21. September, beginnen die Arbeiten für den neuen Radfahrstreifen zwischen der Talstraße und der B 31 (Schillerstraße). In der Günterstalstraße steht in diesem Abschnitt, etwa auf Höhe der Johanneskirche, dann nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Wer von der Günterstalstraße rechts auf die B 31 abbiegen will, wird über die Talstraße umgeleitet.

Zu-Fuß-Gehende können die Talstraße nicht queren und werden umgeleitet. Die Arbeiten in diesem Abschnitt dauern bis etwa Mitte Oktober. Das GuT bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis.
 
 

 
VAG Nachtverkehr „Safer Traffic“ am kommenden Wochenende wieder am Start
Mit der zunehmenden Normalisierung des öffentlichen Lebens nimmt die Freiburger Verkehrs AG (VAG) nach dem Ende der Schulferien den Nachtverkehr „Safer Traffic“ wieder auf. Mit diesem letzten Schritt kehrt das Verkehrsunternehmen wieder komplett zu seinem „Vor-Corona-Fahrplanangebot“ zurück.

In den Nächten auf Samstag und Sonntag sowie vor ausgewählten Feiertagen fahren die Stadtbahnen 1,3,4 und 5 dann wieder rund um die Uhr im 30-Minuten-Takt. Die Nachtbusse N46 und N47, mit denen auch die Freiburger Ortsteile am Tuniberg erreicht werden können (Berechtigungsscheine für deren Nutzung gibt es in den jeweiligen Ortsverwaltungen), sowie Anschlusstaxen nach Kappel, Günterstal, Hochdorf und etliche Freiburger Nachbargemeinden, ergänzen den Nachtverkehr der Stadtbahnen. Der Fahrschein für die Fahrt mit den Anschlusstaxen müssen für 4 Euro am Automaten in der Straßenbahn erworben werden.

Alle Fahrpläne und Details für den Nachtverkehre gibt es im Internet ...
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Sehr hohe „Masken-Moral“ in Freiburgs Bussen und Stadtbahnen
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Bussen und Stadtbahnen trägt in Kombination mit anderen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel dem Öffnen aller Türen an jeder Haltestelle oder der regelmäßigen Reinigung von Griffflächen, ganz wesentlich zu einer möglichst sicheren Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei. Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) ist sehr froh, dass sich augenscheinlich nahezu alle Fahrgäste an die geltenden Regeln halten.

Diese sehr gute Disziplin wird durch das Ergebnis stundenlanger Schwerpunktkontrollen unterstrichen, die am 8. und 9. September durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes Freiburg und der VAG auf allen Bus- und Stadtbahnlinien in der Stadt erfolgt sind.
Pro Tag wurden jeweils etwa sechseinhalb Stunden lang kontrolliert. In diesen 13 Stunden mussten insgesamt nur 7 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden. Vier Fahrgäste, die ohne eine Maske unterwegs waren, konnten ein gültiges ärztliches Attest vorweisen.
Die Mitarbeitenden des Vollzugsdienstes werden auch weiterhin stichprobenartig in den Fahrzeugen der VAG Präsenz zeigen und auch die Fahrausweisprüferinnen und –prüfer der VAG werden auch in Zukunft vergessliche Fahrgäste an das Tragen des Mund-Nase-Schutzes erinnern.
 
 

 
Ausstellung „100 Jahre Stadtgeschichte - 100 Jahre Engagement“
Freiburg aus dem Blickwinkel St. Liobas

Die Poster-Ausstellung „100 Jahre Freiburg – 100 Jahre Engagement“ ist vom 14. September bis 23. Oktober in der Katholischen Akademie Freiburg, Wintererstr. 1, zu sehen. Anlässlich des Jubiläums 900 Jahre Freiburg präsentiert die Ausstellung Themen und Ereignisse der letzten einhundert Jahre, an denen Benediktinerinnen von St. Lioba beteiligt waren.

Von der Gründung des Klosters vor ca. 100 Jahren bis heute spiegelt sich in der Historie des Klosters und in den vielfältigen Tätigkeitsbereichen der Ordensschwestern auch die Geschichte der Stadt wider: Im Ersten Weltkrieg war dies etwa eine Kita für Kinder, deren Mütter arbeiten mussten; in den 1930er Jahren waren zwei Lioba-Schwestern im neuen Stadtteil Mooswald für den dortigen Kindergarten sowie für die Krankenstation zuständig. Weitere Arbeitsfelder werden in der Präsentation aufgegriffen und schildern den aktuellen, bisweilen auch unbequemen Einsatz für Menschlichkeit und ein gutes Zusammenleben.

Die Ausstellung ist geöffnet von Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.15 Uhr und während unserer Veranstaltungen. Der Eintritt ist frei.
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